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Steuerliche Absetzbarkeit der Gebäudeversicherung erklärt

Gebäudeversicherung Steuer: Umfassende Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit

Die Frage, ob die Kosten für die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar sind, beschäftigt viele Immobilienbesitzer. Das deutsche Steuerrecht enthält klare Regelungen, die in diesem Artikel umfassend erläutert werden. Dabei werden nicht nur die Grundregeln betrachtet. In einem komplexen Geflecht von Regelungen des deutschen Steuerrechts gibt es Ausnahmefälle und Sonderregelungen, die es ermöglichen, bestimmte Kosten für die Ge­bäude­ver­si­che­rung von der Steuer abzusetzen. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Bedingungen die steuerliche Geltendmachung möglich ist.

Von der klaren Strukturierung der steuerlichen Grundregeln bis hin zu speziellen Szenarien, wie der Nutzung eines Arbeitszimmers oder dem Vermieten der Immobilie, werden alle relevanten Aspekte beleuchtet. Wir geben Einblicke in die Berechnung des absetzbaren Betrags, erläutern die Anforderungen an die Ausstattung eines Arbeitszimmers und zeigen auf, welche Rolle die Vermietung der Immobilie für die steuerliche Absetzbarkeit spielt.

Ebenso werfen wir einen Blick darauf, wie Unternehmen, die ihre Immobilie als Firmensitz nutzen, steuerliche Vorteile generieren können, und welche Möglichkeiten sich während der Bauphase einer Immobilie bieten. Die richtige Eintragung in der Steuererklärung und die notwendigen Nachweise für die Geltendmachung runden das umfassende Bild ab.

In diesem Artikel finden Leserinnen und Leser nicht nur eine Zusammenfassung der gängigen Grundregeln, sondern auch detaillierte Einblicke in die komplexen Sonderregelungen. Die Thematik ist praxisnah und verständlich aufbereitet, um einen umfassenden Überblick zu bieten.
 
 

Grundregeln der steuerlichen Absetzbarkeit

 
Wohngebäudeversicherung und steuerliche Absetzbarkeit
 
Grundsätzlich können Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, die Aufwendungen für die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich geltend machen. Diese Versicherung fällt unter die Kategorie der Sachversicherungen, die keine unmittelbare steuerliche Absetzbarkeit vorsehen. Der Fokus des Gesetzgebers liegt in erster Linie auf der steuerlichen Erfassung personenbezogener Versicherungen, wie beispielsweise Risiko­lebens­ver­si­che­rung, Kranken- und Pflege­ver­si­che­rungen.
 
 

Ausnahmefälle und Sonderregelungen im Detail

 
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie Ihren Versicherungsschutz jedoch bei Ihrer Steuererklärung angeben. Nachfolgend geben wir Ihnen wertvolle Tipps dazu.
 

Arbeitszimmer im eigenen Haus

Eine der Ausnahmen von der Regel betrifft Eigentümer, die selbst in ihrem Haus wohnen und darin ein Arbeitszimmer für berufliche Zwecke nutzen. Dies kann beispielsweise auf Selbstständige oder Per­sonen zutreffen, die von zu Hause aus arbeiten. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Beiträge für die Immobilienversicherung anteilig von der Steuer abzusetzen. Wichtig hierbei ist, dass das Arbeitszimmer klar abgegrenzt ist und den Anforderungen des Finanzamts entspricht.
 

Berechnung des absetzbaren Betrags

Die Höhe des absetzbaren Betrags hängt von der Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche ab. Eine genaue Abgrenzung des Arbeitszimmers und die richtige Ausstattung sind entscheidend. Durch eine präzise Berechnung kann der Immobilieneigentümer den steuerlich absetzbaren Anteil ermitteln.
 

Vermietung der Immobilie

Für Vermieter gelten besondere Regelungen. Direkt von der Steuer absetzen können sie die Wohngebäudeversicherung nicht. Allerdings ermöglicht die Betriebskostenverordnung die Umlage der Versicherungsbeiträge auf die Mieter, solange die Interessen der Mieter nicht beeinträchtigt werden.
 

Nutzung als Firmensitz

Unternehmen, die eine Immobilie als Firmensitz verwenden, können die Kosten für die Wohngebäudeversicherung in der Regel in voller Höhe geltend machen. Die steuerliche Auswirkung erfolgt dabei über die Gewinn- und Verlustrechnung, wodurch sich eine steuerbegünstigende Wirkung ergibt.
 

Bauphase und Vermietungsabsicht

In der Bauphase der Immobilie können spezifische Regelungen greifen. Hierbei kann die zur Absicherung abgeschlossene Feuer-Rohbauversicherung steuerlich abgesetzt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Ge­bäude­ver­si­che­rung abzusetzen, wenn die Immobilie nach Fertigstellung vermietet werden soll. Dabei ist jedoch eine glaubhafte Darlegung gegenüber dem Finanzamt notwendig.
 
 

Wie wird die Ge­bäude­ver­si­che­rung in der Steuererklärung angegeben?

 
Die Art der Einkünfte bestimmt, wie die Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung anzugeben ist. Dabei sind verschiedene Formulare relevant, wie beispielsweise die Anlage EÜR für Selbstständige oder die Anlage N für Arbeitnehmer.
 
 

Nachweise für die steuerliche Geltendmachung im Detail

 
Für die steuerliche Absetzbarkeit sind bestimmte Nachweise erforderlich. Dazu gehören unter anderem der Versicherungsvertrag, die Gesamtwohnfläche, die Größe des Arbeitszimmers und eine präzise Berechnung des absetzbaren Betrags. Eine rechtzeitige Einreichung dieser Nachweise ist entscheidend, um den Anspruch nicht zu verlieren.
 
 

Fazit

 

Ob die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und erfordert eine genaue Prüfung im Einzelfall. Eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater ist ratsam, um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen. Durch die rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Nachweise kann sichergestellt werden, dass der Anspruch auf steuerliche Absetzbarkeit wirksam wird.


Häufige Fragen

Kann man Hausrat und Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen?

Bei Immobilien, welche für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke genutzt werden, können Aufwendungen für die Ge­bäude­ver­si­che­rung in voller Höhe steuerlich geltend machen. Auch die Haus­rat­ver­si­che­rung ist anteilig für das selbst genutzte Arbeitszimmer steuerlich absetzbar.

In welche Anlage kommt Wohngebäudeversicherung?

Als Arbeitnehmer können Sie die Versicherungskosten für Ihr Gebäude in der Anlage N eintragen. Selbständige nutzen für Sonderausgaben wie die Wohngebäudeversicherung die Anlage EÜR.

Kann ich die Ge­bäude­ver­si­che­rung und die Grundsteuer steuerlich geltend machen?

Die Absicherung reiner Vermögenswerte ist nicht steuerlich absetzbar. Bewohnen Sie als Eigentümer Ihre Immobilie selbst, können Sie die Ge­bäude­ver­si­che­rung daher nicht von der Steuer absetzen. Die Wohngebäudeversicherung sowie die Grundsteuer sind als Teil der Werbungskosten nur bei Vermietung und Verpachtung vollständig absetzbar.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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