Egal, ob Sie als Unternehmer oder als Privatperson Angestellte beschäftigen - mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber. Als solcher bewegen Sie sich tagtäglich in einem rechtlich sensiblen Umfeld. Allgemeine Unstimmigkeiten können sich schnell zu einem juristischen Streit vor Gericht ausweiten.
Ärger mit den Behörden, ein Arbeitsunfall oder eine betriebsbedingte Kündigung: Dies sind nur einige der Situationen, in denen Ihnen der Arbeitgeber-Rechtsschutz zur Seite steht. Somit sind Sie als Gewerbetreibende, Unternehmer oder Freiberufler geschützt und können Ihre Rechte als Arbeitgeber erwirken. Nicht zu verwechseln ist dieser Versicherungsschutz mit der Berufshaftpflicht.
Der Rechtsschutz für Arbeitgeber schützt Sie als Geschäftsführer oder Inhaberin, ist aber auch für Ihre Mitarbeitenden da. Bewegen Sie sich in diesem Personenkreis, sehen Sie sich deutlich wahrscheinlicher mit Haftungsfällen konfrontiert. Häufig überschreiten diese die Grenzen Ihrer allgemeinen Gewerbehaftpflichtversicherung. Mit Firmenrechtsschutzversicherungen wie dem Arbeitgeber-Rechtsschutz senken Sie das Kostenrisiko im Falle eines Rechtsstreits. Sie können beispielsweise ein integriertes Forderungsmanagement in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich eignet sich der Arbeitgeberrechtsschutz für Inhaber und Geschäftsführende von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Er schützt Sie, sollten Sie über wenige Rücklagen verfügen. Durch die Übernahme anfallender Kosten laufen Sie also nicht Gefahr, wegen eines Gerichtsverfahrens in die Insolvenz abzurutschen.
Gerade für kleinere Unternehmen mit wenigen Rücklagen ist die Gefahr sehr hoch, aufgrund eines Gerichtsverfahrens insolvent zu gehen.
Grundsätzlich gilt: Rechtsschutzversicherungen sind nach dem Bausteinprinzip abgedeckt. Zusätzlich bewährt sich langfristig ein digitaler Versicherungsordner, um den Überblick über all Ihre Versicherungen als Arbeitgeber zu behalten.
Zu den typischen Schadensfällen einer solchen Rechtsschutzversicherung gehören Streitfälle, die Ihre Mitarbeitenden betreffen.
Der klassischste Fall ist, dass Ihr Angestellter die erteilte Kündigung für ungerechtfertigt hält. Sie hingegen erklären sie für nachvollziehbar: Da er seit Längerem mangelnde Arbeitsleistung erbracht und sich seinen Kollegen gegenüber falsch verhalten hat. Ein Rechtsstreit ist in diesem Fall nahezu unausweichlich.
Zusatzleistungen wie das Weihnachtsgeld oder regelmäßige Boni können ebenfalls zu Problemen führen. Nämlich dann, wenn Sie sie als großzügiges Entgegenkommen sehen, ein Mitarbeiter jedoch als verpflichtende Zahlung.
Der Arbeitgeber-Rechtsschutz hilft Ihnen, sobald es zu Streitigkeiten kommt, die beispielsweise zu einem Gerichtsverfahren führen. Zu den erbrachten Leistungen gehören:
Je nachdem, in welcher Branche Sie tätig sind, benötigen Sie unter Umständen eine spezielle Lösung für Ihren Arbeitgeber-Rechtsschutz. Der Grund dafür ist, dass viele Branchen besondere Zusatzklauseln in ihrer Rechtsschutzversicherung brauchen. Dazu gehören Unternehmen aus dem Bereich Heilberufe, Ärzte, Apotheker, Landwirte oder Kfz-Werkstätten.
Bevor Sie einen Arbeitgeber-Rechtsschutz abschließen, sollten Sie unterschiedliche Faktoren prüfen. Dazu gehören die folgenden Punkte, bei denen Sie keine Abstriche machen sollten.
Wie hoch die Prämie für Ihren Arbeitgeber-Rechtsschutz ausfällt, hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Obwohl die Preise an sich stark schwanken können, sind es einige wenige Kriterien, die direkten Einfluss darauf nehmen.
Der Arbeitgeber Rechtsschutz schützt Sie vor unerwartet hohen Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen können. Vor allem als Selbstständiger, Freiberuflerin oder kleines Unternehmen bringen Sie die Kosten einer solchen Auseinandersetzung schnell in eine brenzlige Situation. Mit einer ausreichend hohen Deckungssumme können Sie dennoch Ihre Rechte als Arbeitgeber einfordern und sich mithilfe dieser Rechtsschutzversicherung schützen. Sie sollte somit zu Ihren Firmenversicherungen unbedingt dazugehören.
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