Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – Ein­kom­mens­schutz bei Krank­heit oder Unfall

Finan­zi­el­le Sicher­heit bei vor­über­ge­hen­der Arbeits­un­fä­hig­keit – jetzt Schutz prü­fen und indi­vi­du­ell absi­chern

Erschöpfte Frau im Büro mit Kaffeetasse – Symbolbild für Krankheit oder Überlastung und mögliche Arbeitsunfähigkeit im Berufsalltag.

Wer auf­grund einer Krank­heit oder Ver­let­zung für län­ge­re Zeit nicht arbei­ten kann, steht oft vor erheb­li­chen finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen. Zwar grei­fen in bestimm­ten Fäl­len gesetz­li­che Leis­tun­gen, doch die­se rei­chen meist nicht aus, um den gewohn­ten Lebens­stan­dard zu hal­ten. Eine Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – sei es als eigen­stän­di­ger Schutz über Kran­ken­ta­ge­geld oder über die soge­nann­te AU-Klau­sel inner­halb einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – kann genau die­se Lücke schlie­ßen. Sie sorgt dafür, dass auch wäh­rend einer län­ge­ren Krank­schrei­bung ein Ein­kom­men gesi­chert bleibt und schafft finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät in einer ohne­hin belas­ten­den Situa­ti­on. Wir zei­gen, wel­che Mög­lich­kei­ten Sie haben, was bei Ver­trags­ab­schluss zu beach­ten ist und wie Sie von einer früh­zei­ti­gen Absi­che­rung pro­fi­tie­ren kön­nen.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Schutz bei län­ge­rer Krank­schrei­bung: Leis­tun­gen grei­fen bei ärzt­lich beschei­nig­ter Arbeits­un­fä­hig­keit – auch ohne aner­kann­te Berufs­un­fä­hig­keit.

  • AU-Klau­sel als Bau­stein der BU: Vie­le Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen beinhal­ten die Mög­lich­keit, schon bei Arbeits­un­fä­hig­keit Leis­tun­gen zu erhal­ten.

  • Kran­ken­ta­ge­geld für Selbst­stän­di­ge: Deckt Ein­kom­mens­aus­fäl­le bereits nach weni­gen Tagen – sinn­vol­ler Schutz außer­halb der gesetz­li­chen Lohn­fort­zah­lung.

  • Psy­chi­sche Erkran­kun­gen mit­ver­si­chert: Auch Burn-out oder Depres­si­on kön­nen abge­si­chert wer­den, wenn die Bedin­gun­gen pas­sen.

  • Fle­xi­ble Gestal­tung mög­lich: Ver­si­che­rer bie­ten indi­vi­du­el­le Lösun­gen je nach Beruf, Gesund­heits­zu­stand und Lebens­pha­se.

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Ihre Über­sicht
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Arbeits­un­fä­hig – was nun?

Was ist eine Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – und wel­che For­men gibt es?

Wer arbeits­un­fä­hig ist, hat nicht auto­ma­tisch Anspruch auf eine dau­er­haf­te Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te. Für vie­le beginnt die Her­aus­for­de­rung schon deut­lich frü­her – wenn die Lohn­fort­zah­lung aus­läuft oder bei Selbst­stän­di­gen gar kein gesetz­li­cher Anspruch besteht. Genau hier greift die Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Der Begriff umfasst im enge­ren Sin­ne zwei Lösun­gen: das Kran­ken­ta­ge­geld für kurz­fris­ti­ge Absi­che­rung und die soge­nann­te AU-Klau­sel in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für län­ge­re Krank­heits­pha­sen. Bei­de Vari­an­ten bie­ten geziel­te Hil­fe bei vor­über­ge­hen­der Arbeits­un­fä­hig­keit – ohne, dass bereits eine Berufs­un­fä­hig­keit vor­lie­gen muss. In die­sem Abschnitt zei­gen wir Ihnen, wie die bei­den For­men funk­tio­nie­ren und für wen sie sinn­voll sind.

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist beson­ders für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und pri­vat Kran­ken­ver­si­cher­te rele­vant. Sie greift, wenn Sie län­ger als ver­ein­bart (z. B. 14 Tage) krank­ge­schrie­ben sind, und zahlt ein fest ver­ein­bar­tes Tage­geld – meist bis zur Wie­der­ein­glie­de­rung oder längs­tens bis zur Berufs­un­fä­hig­keit. Anders als das gesetz­li­che Kran­ken­geld für Ange­stell­te ersetzt sie nicht nur einen Teil des Ein­kom­mens, son­dern kann indi­vi­du­ell so gewählt wer­den, dass lau­fen­de Kos­ten wie Mie­te, Ver­si­che­run­gen oder Dar­le­hen zuver­läs­sig gedeckt blei­ben. Wich­tig ist, dass die Leis­tun­gen nur bei durch­ge­hen­der Arbeits­un­fä­hig­keit mit lücken­lo­ser Krank­schrei­bung gezahlt wer­den. Für Per­so­nen ohne gesetz­li­che Lohn­fort­zah­lung ist die­se Absi­che­rung häu­fig unver­zicht­bar.

Die soge­nann­te AU-Klau­sel ist ein optio­na­ler Bau­stein inner­halb vie­ler Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen. Sie sorgt dafür, dass Sie bereits dann eine Leis­tung erhal­ten, wenn Sie sechs Mona­te am Stück krank­ge­schrie­ben sind – ganz ohne die oft lang­wie­ri­ge Fest­stel­lung einer Berufs­un­fä­hig­keit durch Gut­ach­ten. Beson­ders bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen, Burn-out oder wie­der­keh­ren­den Beschwer­den bie­tet die AU-Klau­sel einen nied­rig­schwel­li­gen Zugang zu Leis­tun­gen. Die Zah­lung erfolgt solan­ge die ärzt­lich beschei­nig­te Arbeits­un­fä­hig­keit andau­ert, meist par­al­lel zu einer wei­te­ren Prü­fung auf BU-Leis­tung. Wer sich eine schnel­le­re finan­zi­el­le Hil­fe ohne unnö­ti­ge Hür­den wünscht, soll­te die­sen Zusatz unbe­dingt mit­ver­si­chern.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) greift, wenn Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den auf Dau­er nicht mehr aus­üben kön­nen – in der Regel bei einem Ver­lust der Leis­tungs­fä­hig­keit von min­des­tens 50 %. Die Fest­stel­lung erfolgt durch ärzt­li­che Gut­ach­ten und ist oft auf­wen­dig. Die BU zahlt eine monat­li­che Ren­te, deren Höhe indi­vi­du­ell ver­ein­bart wird. Sie eig­net sich beson­ders für alle Berufs­grup­pen, die auf ihr Ein­kom­men ange­wie­sen sind – vom Hand­wer­ker bis zum Büro­an­ge­stell­ten. Wich­tig: Ohne AU-Klau­sel setzt die Aus­zah­lung eine voll­stän­di­ge BU-Fest­stel­lung vor­aus, was Zeit kos­ten kann. Die BU ist ein lang­fris­ti­ger Ein­kom­mens­schutz – aller­dings nicht für kurz­fris­ti­ge Aus­fall­zei­ten gedacht.

Die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te steht allen Ver­si­cher­ten der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung grund­sätz­lich zu – vor­aus­ge­setzt, sie haben min­des­tens fünf Jah­re ein­ge­zahlt und sind gesund­heit­lich so stark ein­ge­schränkt, dass sie nur noch weni­ger als drei oder sechs Stun­den täg­lich arbei­ten kön­nen. In der Pra­xis wird die­se Leis­tung aber oft nur schwer bewil­ligt, die Ren­ten­hö­he liegt meist deut­lich unter dem Bedarf. Wer jung ist oder Teil­zeit arbei­tet, muss mit beson­ders gerin­gen Ren­ten rech­nen. Die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te deckt nicht den Lebens­stan­dard ab – sie kann allen­falls eine Grund­si­che­rung dar­stel­len. Des­halb ist eine ergän­zen­de pri­va­te Absi­che­rung unbe­dingt zu emp­feh­len.

Kurz­fris­tig abge­si­chert – für alle Berufs­tä­ti­gen

Kran­ken­ta­ge­geld – Lücke zwi­schen Gehalt und Kran­ken­geld schlie­ßen

Nicht immer reicht die gesetz­li­che Absi­che­rung im Krank­heits­fall aus – beson­ders nach der Lohn­fort­zah­lung durch den Arbeit­ge­ber. Eine pri­va­te Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung kann die­se Lücke zuver­läs­sig schlie­ßen – für Ange­stell­te, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler glei­cher­ma­ßen.

Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist eine frei­wil­li­ge Zusatz­ver­si­che­rung, die ergän­zend zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den kann. Sie sichert die Zeit ab, in der eine Per­son auf­grund einer Krank­heit oder Ver­let­zung arbeits­un­fä­hig ist und kein regu­lä­res Ein­kom­men erzielt. Ab einem zuvor defi­nier­ten Zeit­punkt – zum Bei­spiel dem 15. oder 43. Krank­heits­tag – zahlt der Ver­si­che­rer ein ver­ein­bar­tes Tage­geld. Die­ser Betrag wird net­to, steu­er- und abga­ben­frei aus­ge­zahlt und kann so gezielt genutzt wer­den, um lau­fen­de Kos­ten zu decken.

Für Ange­stell­te wird die Lücke beson­ders spür­bar, sobald die gesetz­li­che Lohn­fort­zah­lung endet. Ab der sieb­ten Krank­heits­wo­che erhal­ten sie nur noch Kran­ken­geld – maxi­mal 70 % des Brut­to­ge­halts und oft deut­lich weni­ger net­to. Gera­de bei höhe­ren Ein­kom­men oder fes­ten Aus­ga­ben wie Mie­te, Kre­di­ten oder Unter­halts­zah­lun­gen kann dies schnell zu finan­zi­el­len Pro­ble­men füh­ren. Hier hilft das pri­va­te Kran­ken­ta­ge­geld, die­se Dif­fe­renz zuver­läs­sig aus­zu­glei­chen.

Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler sind noch stär­ker auf die­se Absi­che­rung ange­wie­sen. Sie haben in der Regel kei­nen Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung und erhal­ten Kran­ken­geld aus der GKV frü­hes­tens ab dem 43. Tag – wenn über­haupt. Vie­le ent­schei­den sich daher, mit einer pri­va­ten Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung indi­vi­du­ell und deut­lich frü­her für finan­zi­el­le Sicher­heit zu sor­gen.

Ein gro­ßer Vor­teil die­ser Ver­si­che­rung ist die Fle­xi­bi­li­tät. Ver­si­cher­te kön­nen frei wäh­len, ab wel­chem Krank­heits­tag das Tage­geld gezahlt wird und in wel­cher Höhe. Die Leis­tung ist unab­hän­gig vom Finanz­amt – sie wird net­to aus­ge­zahlt und ist nicht steu­er­pflich­tig. Auch der Leis­tungs­um­fang über­zeugt: Vie­le Tari­fe decken nicht nur kör­per­li­che, son­dern auch psy­chi­sche Erkran­kun­gen ab – ein wich­ti­ger Fak­tor bei zuneh­men­den Burn-out-Dia­gno­sen und ande­ren psy­chi­schen Belas­tun­gen.

Im Ver­gleich zum gesetz­li­chen Kran­ken­geld bie­tet das Kran­ken­ta­ge­geld mehr Sicher­heit und Pla­nungs­spiel­raum. Die Leis­tung ist nicht auf 78 Wochen begrenzt, son­dern kann – je nach Ver­trag – deut­lich län­ger oder sogar unbe­grenzt gezahlt wer­den. Zudem bleibt die Wahl­frei­heit erhal­ten: Beginn und Höhe der Zah­lung las­sen sich an den eige­nen Bedarf anpas­sen. Wer gesetz­lich ver­si­chert ist, kann das Kran­ken­ta­ge­geld auch gezielt als Auf­sto­ckung zum Kran­ken­geld nut­zen, falls die­ses nicht aus­reicht.

Zwei typi­sche Bei­spie­le aus der Pra­xis ver­deut­li­chen den Nut­zen:

  • Eine ange­stell­te IT-Fach­kraft mit 6.000 € Brut­to­ge­halt sichert sich ab dem 43. Tag ein Tage­geld von 40 €. So gleicht sie die Lücke zwi­schen Kran­ken­geld und Net­to­ver­dienst zuver­läs­sig aus.

  • Ein selbst­stän­di­ger Hand­wer­ker legt fest, dass sein pri­va­tes Kran­ken­ta­ge­geld bereits ab dem vier­ten Krank­heits­tag gezahlt wird – so ent­steht kein finan­zi­el­les Risi­ko durch Ein­kom­mens­aus­fall.

Die­se Form der Absi­che­rung gehört damit zu den sinn­volls­ten Mög­lich­kei­ten, den Lebens­stan­dard auch bei län­ge­rer Krank­heit zu erhal­ten – beson­ders für alle, die nicht durch gesetz­li­che Leis­tun­gen aus­rei­chend geschützt sind.

Die AU-Klau­sel ver­ste­hen

Wie die Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel (AU-Klau­sel) in der BU früh­zei­tig leis­tet

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift oft erst dann, wenn die Ein­schrän­kung dau­er­haft ist – doch was pas­siert in den Mona­ten zuvor? Die soge­nann­te AU-Klau­sel ist ein optio­na­ler Zusatz­bau­stein, der in die­ser Über­gangs­pha­se finan­zi­el­le Sicher­heit bie­ten kann. Sie sorgt dafür, dass Sie schon bei län­ger­fris­ti­ger Krank­schrei­bung Leis­tun­gen aus Ihrer BU-Ver­si­che­rung erhal­ten – ohne auf die lang­wie­ri­ge Fest­stel­lung der Berufs­un­fä­hig­keit war­ten zu müs­sen.

Die AU-Klau­sel, auch „Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel“ genannt, ist ein frei­wil­lig wähl­ba­rer Zusatz­bau­stein inner­halb einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sie ermög­licht es Ver­si­cher­ten, schon dann eine Leis­tung zu erhal­ten, wenn eine ärzt­lich bestä­tig­te Arbeits­un­fä­hig­keit über einen län­ge­ren Zeit­raum – in der Regel sechs Mona­te – vor­liegt. Vor­aus­set­zung ist eine lücken­lo­se Krank­schrei­bung durch einen Arzt, nicht jedoch der Nach­weis einer voll­stän­di­gen Berufs­un­fä­hig­keit per Gut­ach­ten.

Die­ser Zusatz ist beson­ders dann wert­voll, wenn sich der gesund­heit­li­che Zustand über Mona­te hin­weg hin­zieht, aber noch kei­ne end­gül­ti­ge BU-Dia­gno­se gestellt wer­den kann – etwa bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen, chro­ni­schen Beschwer­den oder unkla­ren Ver­läu­fen. Die AU-Klau­sel schließt somit eine Ver­sor­gungs­lü­cke, die zwi­schen dem Ende des Kran­ken­gel­des und dem Beginn einer BU-Ren­te ent­ste­hen kann.

Ein gro­ßer Vor­teil der AU-Klau­sel ist die schnel­le Leis­tungs­aus­zah­lung. Statt auf die auf­wen­di­ge Prü­fung einer Berufs­un­fä­hig­keit zu war­ten, genügt die ärzt­li­che Krank­schrei­bung als Nach­weis. Damit wird das Ver­fah­ren beschleu­nigt, und Betrof­fe­ne erhal­ten zügig finan­zi­el­le Unter­stüt­zung. In der Pra­xis kann dies die wirt­schaft­li­che Exis­tenz absi­chern, wäh­rend noch Dia­gno­sen geklärt oder Reha-Maß­nah­men begon­nen wer­den.

Hin­zu kommt: Die AU-Klau­sel gilt unab­hän­gig von der Ursa­che der Arbeits­un­fä­hig­keit. Ob Unfall, Rücken­lei­den, Depres­si­on oder Long COVID – solan­ge die Krank­schrei­bung durch­ge­hend und nach­voll­zieh­bar erfolgt, kann der Leis­tungs­fall aus­ge­löst wer­den. In man­chen Ver­trä­gen reicht bereits eine Pro­gno­se über eine vor­aus­sicht­lich sechs­mo­na­ti­ge Arbeits­un­fä­hig­keit.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die­sen Bau­stein heu­te als Ergän­zung zu ihrer BU-Poli­ce an. Beson­ders zu emp­feh­len ist er für Berufs­grup­pen mit hohem Stress­le­vel oder gesund­heit­lich belas­ten­den Tätig­kei­ten – etwa Pfle­ge­kräf­te, Leh­rer, Hand­wer­ker oder Selbst­stän­di­ge. Aber auch Ange­stell­te mit gutem Ein­kom­men pro­fi­tie­ren, wenn die BU-Leis­tung früh­zei­tig greift.

Wich­tig: Nicht jeder Tarif ent­hält die AU-Klau­sel auto­ma­tisch. Bei Ver­trags­ab­schluss soll­te gezielt dar­auf geach­tet wer­den, ob die­ser Zusatz ent­hal­ten ist – und unter wel­chen Bedin­gun­gen er greift. Ent­schei­dend sind etwa die genaue Defi­ni­ti­on der Arbeits­un­fä­hig­keit, der gefor­der­te Zeit­raum sowie die akzep­tier­ten Nach­wei­se.

Die AU-Klau­sel erwei­tert den Schutz der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung um eine früh­zei­ti­ge, unbü­ro­kra­ti­sche Absi­che­rung – genau dann, wenn schnel­les Han­deln gefragt ist. Für vie­le stellt sie ein zen­tra­les Argu­ment bei der Tarif­aus­wahl dar.

Mehr Wis­sen zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die­se Bei­trä­ge könn­ten für Sie eben­falls inter­es­sant sein

Die Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung steht oft im Zusam­men­hang mit der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – ins­be­son­de­re, wenn es um lang­fris­ti­ge Absi­che­rung oder die früh­zei­ti­ge Leis­tung über die AU-Klau­sel geht. Wer sich mit dem The­ma umfas­send beschäf­tigt, soll­te auch die wei­te­ren Mög­lich­kei­ten ken­nen: von den Kos­ten über die Ver­trags­ge­stal­tung bis hin zur Kom­bi­na­ti­on mit Alters­vor­sor­ge. Unse­re wei­ter­füh­ren­den Bei­trä­ge geben Ihnen einen pra­xis­na­hen Über­blick.

Kos­ten Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Junger Mann mit Brille prüft Rechnungen am Wohnzimmertisch, neben Laptop und Taschenrechner – symbolisiert die Kostenfrage bei BU-Versicherungen

Wie hoch sind die Bei­trä­ge? Wel­che Fak­to­ren beein­flus­sen die Prä­mie? Und wie kann man sinn­voll spa­ren, ohne auf Leis­tun­gen zu ver­zich­ten? Hier fin­den Sie trans­pa­ren­te Ant­wor­ten rund um die BU-Kos­ten.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit AU-Klau­sel

Frau sitzt mit müdem Gesichtsausdruck am Schreibtisch vor dem Laptop – symbolisiert Belastung bei längerer Arbeitsunfähigkeit im Job

Wie funk­tio­niert die Leis­tung bei län­ge­rer Krank­schrei­bung? In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wie Sie mit einer AU-Klau­sel schon früh­zei­tig Zah­lun­gen erhal­ten – ohne auf ein lan­ges Gut­ach­ter­ver­fah­ren war­ten zu müs­sen.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge

Mann schützt ein rosafarbenes Sparschwein mit seinen Händen – Symbol für finanzielle Sicherheit und kombinierte Vorsorge mit Berufsunfähigkeit.

Zwei Zie­le, eine Lösung: Erfah­ren Sie, wie Sie die Absi­che­rung Ihrer Arbeits­kraft mit einem lang­fris­ti­gen Ver­mö­gens­auf­bau kom­bi­nie­ren kön­nen – inklu­si­ve steu­er­li­cher Vor­tei­le und indi­vi­du­el­ler Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten.

Sofort­hil­fe statt Gut­ach­ter­ver­fah­ren

War­um die AU-Klau­sel im Ernst­fall bares Geld und Zeit spart

Wer krank ist, hat oft weder Kraft noch Zeit, um sich mit lang­wie­ri­gen Ver­fah­ren oder Gut­ach­ten aus­ein­an­der­zu­set­zen. Genau hier ent­fal­tet die AU-Klau­sel ihren Nut­zen: Sie sorgt für schnel­le finan­zi­el­le Unter­stüt­zung – und zwar allein auf Basis einer ärzt­li­chen Krank­schrei­bung. Kein zusätz­li­cher Prüf­auf­wand, kein medi­zi­ni­sches Gegen­gut­ach­ten, kei­ne Ver­zö­ge­rung. Eine ech­te Erleich­te­rung für alle, die sich voll auf ihre Gene­sung kon­zen­trie­ren wol­len.

Die AU-Klau­sel wur­de ent­wi­ckelt, um Ver­si­cher­ten früh­zei­tig den Zugang zu Leis­tun­gen der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu ermög­li­chen – und zwar ohne den oft belas­ten­den Nach­weis einer dau­er­haf­ten Berufs­un­fä­hig­keit. Statt kom­ple­xer Prüf­pro­zes­se und medi­zi­ni­scher Gut­ach­ten genügt bei die­ser Rege­lung ein durch­ge­hen­der ärzt­li­cher Nach­weis der Arbeits­un­fä­hig­keit über min­des­tens sechs Mona­te. Der gro­ße Vor­teil: Die Leis­tungs­prü­fung ist deut­lich ein­fa­cher, trans­pa­ren­ter und für Betrof­fe­ne deut­lich schnel­ler zu bewäl­ti­gen.

Im All­tag bedeu­tet das: Wer ernst­haft erkrankt ist – etwa durch einen Band­schei­ben­vor­fall, Burn-out oder eine Tumor­er­kran­kung – kann sich auf die medi­zi­ni­sche Behand­lung kon­zen­trie­ren, wäh­rend die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung auto­ma­tisch fließt. Gera­de bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen, bei denen der Weg zur BU-Aner­ken­nung lang­wie­rig ist, ist die AU-Klau­sel eine gro­ße Hil­fe. Vie­le Betrof­fe­ne erle­ben sie als Ent­las­tung in einer ohne­hin schwie­ri­gen Lebens­si­tua­ti­on.

Auch die finan­zi­el­le Wir­kung ist erheb­lich: Da die BU-Leis­tung meist meh­re­re Hun­dert bis über tau­send Euro pro Monat beträgt, schließt sie die Lücke zwi­schen dem redu­zier­ten Ein­kom­men (z. B. nach Ende des Kran­ken­gelds) und den tat­säch­li­chen Lebens­hal­tungs­kos­ten. Ver­si­cher­te erhal­ten durch die AU-Klau­sel also genau dann eine finan­zi­el­le Sofort­hil­fe, wenn sie sie am drin­gends­ten brau­chen – ohne auf eine end­gül­ti­ge BU-Fest­stel­lung war­ten zu müs­sen.

Ein wei­te­rer prak­ti­scher Vor­teil: Vie­le Ver­si­che­rer ermög­li­chen die Leis­tungs­be­an­tra­gung über ein­fa­che Pro­zes­se – oft digi­tal oder tele­fo­nisch. Ärzt­li­che Attes­te rei­chen als Nach­weis, solan­ge sie lücken­los vor­lie­gen. Dadurch wird die Hür­de zur Bean­tra­gung bewusst nied­rig gehal­ten. Für vie­le Ver­si­cher­te ist das ein ent­schei­den­des Argu­ment bei der Aus­wahl des pas­sen­den Tarifs.

Ins­ge­samt macht die AU-Klau­sel die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu einem fle­xi­ble­ren, leis­tungs­nä­he­ren Pro­dukt, das bereits im Krank­heits­fall greift – nicht erst nach mona­te­lan­ger Prü­fung. Wer eine moder­ne BU-Ver­si­che­rung sucht, soll­te die­sen Bau­stein unbe­dingt prü­fen – nicht als Opti­on, son­dern als stra­te­gi­schen Vor­teil.

Was leis­tet wel­che Absi­che­rung?

Ver­gleich: Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, BU und Erwerbs­min­de­rungs­ren­te im Über­blick

Wer wegen gesund­heit­li­cher Pro­ble­me nicht mehr arbei­ten kann, steht schnell vor finan­zi­el­len Fra­gen: Wel­che Ver­si­che­rung zahlt in wel­chem Fall? Wie unter­schei­den sich Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te – und was ist für wen sinn­voll? Die­ser Abschnitt bringt Klar­heit in die Begriffs­welt der Ein­kom­mens­ab­si­che­rung und zeigt, wo die jewei­li­gen Leis­tun­gen begin­nen – und wo ihre Gren­zen lie­gen.

Die Begrif­fe klin­gen ähn­lich, doch sie ste­hen für unter­schied­li­che Leis­tungs­ar­ten mit teils klar abge­grenz­ten Vor­aus­set­zun­gen:

Die Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – meist als Kran­ken­ta­ge­geld oder über die AU-Klau­sel in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung rea­li­siert – zahlt dann, wenn Sie über einen bestimm­ten Zeit­raum hin­weg krank­ge­schrie­ben sind. Die Leis­tung erfolgt bei lücken­lo­ser ärzt­li­cher Beschei­ni­gung, ohne dass eine dau­er­haf­te Berufs­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt wer­den muss. Sie eig­net sich beson­ders bei mit­tel­fris­ti­gen Aus­fäl­len, etwa bei schwe­ren Ope­ra­tio­nen, lang­wie­ri­gen Reha-Pha­sen oder psy­chi­schen Belas­tungs­er­kran­kun­gen.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) hin­ge­gen greift erst dann, wenn Sie Ihren Beruf vor­aus­sicht­lich dau­er­haft zu min­des­tens 50 % nicht mehr aus­üben kön­nen. Die Fest­stel­lung erfolgt durch medi­zi­ni­sche Gut­ach­ten und kann meh­re­re Mona­te dau­ern. Sie zahlt eine monat­li­che Ren­te, die indi­vi­du­ell ver­ein­bart wird – meist als lang­fris­ti­ge Absi­che­rung bis zum Ren­ten­al­ter. Die BU schützt vor dem voll­stän­di­gen Ver­lust der Arbeits­kraft, setzt aber einen auf­wen­di­ge­ren Nach­weis vor­aus. Wer auf eine früh­zei­ti­ge Leis­tung setzt, soll­te zusätz­lich die AU-Klau­sel inte­grie­ren.

Die gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te ist Teil der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung. Sie wird nur gezahlt, wenn jemand weni­ger als sechs Stun­den (teil­wei­se Erwerbs­min­de­rung) oder weni­ger als drei Stun­den (vol­le Erwerbs­min­de­rung) täg­lich arbei­ten kann – unab­hän­gig vom zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf. Die Hür­den sind hoch, die Ren­ten­be­trä­ge nied­rig. Beson­ders jun­ge Men­schen, die noch kei­ne fünf Jah­re Bei­trä­ge gezahlt haben, erhal­ten oft nur gerin­ge Leis­tun­gen oder gar kei­ne. Hin­zu kommt: Die staat­li­che Ren­te sichert kein indi­vi­du­el­les Ein­kom­men, son­dern dient eher der Exis­tenz­si­che­rung auf Min­dest­ni­veau.

Der Ver­gleich zeigt:

  • Die Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt in der aku­ten Krank­heits­pha­se und sichert kurz­fris­ti­ge Ein­kom­men.

  • Die BU-Ver­si­che­rung schützt lang­fris­tig vor dau­er­haf­ten finan­zi­el­len Ein­bu­ßen bei Berufs­un­fä­hig­keit.

  • Die staat­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te greift nur im Här­te­fall – mit begrenz­tem Nut­zen und vie­len Ein­schrän­kun­gen.

Wer auf Num­mer sicher gehen will, kom­bi­niert die Pro­duk­te sinn­voll: mit Kran­ken­ta­ge­geld oder AU-Klau­sel für die Über­gangs­zeit und BU-Ver­si­che­rung für den dau­er­haf­ten Schutz – flan­kiert von einer früh­zei­ti­gen Bera­tung, um Ver­sor­gungs­lü­cken gezielt zu ver­mei­den.

Ein­kom­mens­schutz gezielt ergän­zen

Wei­te­re Wege zur finan­zi­el­len Absi­che­rung im Krank­heits­fall

Die Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist ein wich­ti­ger Bau­stein im Schutz vor Ein­kom­mens­ver­lust – doch sie steht nicht allein. Je nach Lebens­si­tua­ti­on und Berufs­sta­tus kön­nen auch ande­re Ver­si­che­rungs­for­men sinn­voll sein, um finan­zi­el­le Risi­ken im Krank­heits­fall abzu­fe­dern. Die fol­gen­den Inhal­te zei­gen Ihnen, wel­che Absi­che­run­gen zusätz­lich in Fra­ge kom­men – und wie Sie Ihren Schutz gezielt erwei­tern kön­nen.

Junge Frau sitzt entspannt auf dem Sofa, genießt mit geschlossenen Augen eine Tasse Tee im Sonnenlicht

Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung

Unver­zicht­bar für Selbst­stän­di­ge und Pri­vat­ver­si­cher­te: So sichern Sie Ein­kom­mens­lü­cken schon ab dem ers­ten Krank­heits­tag zuver­läs­sig ab – indi­vi­du­ell wähl­bar, steu­er­frei und fle­xi­bel.

Arbeiter in Latzhose fasst sich an den schmerzenden Rücken – symbolisiert körperliche Belastung und mögliche Erwerbsunfähigkeit im Beruf

Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Wenn dau­er­haft gar kei­ne beruf­li­che Tätig­keit mehr mög­lich ist, greift die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – auch ohne spe­zi­fi­schen Berufs­schutz. Wann sie sinn­voll ist und wie sie sich zur BU unter­schei­det, erfah­ren Sie hier.

Wann ist eine Absi­che­rung sinn­voll?

Der rich­ti­ge Zeit­punkt für die Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – und wer sie braucht

Eine Arbeits­un­fä­hig­keit trifft sel­ten plan­bar – umso wich­ti­ger ist es, recht­zei­tig für den Ernst­fall vor­zu­sor­gen. Doch wann lohnt sich eine ent­spre­chen­de Absi­che­rung? Und für wen ist sie beson­ders wich­tig? Die Ant­wor­ten hän­gen nicht nur vom Alter oder Beruf ab, son­dern auch von Ihrer finan­zi­el­len Situa­ti­on und Ihrem bestehen­den Ver­si­che­rungs­schutz. Die­ser Abschnitt zeigt, in wel­chen Lebens­pha­sen und Berufs­grup­pen der Abschluss einer Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beson­ders sinn­voll ist.

Grund­sätz­lich gilt: Je frü­her Sie sich absi­chern, des­to bes­ser. Denn der Gesund­heits­zu­stand zum Zeit­punkt des Abschlus­ses bestimmt nicht nur die Höhe des Bei­trags, son­dern auch, ob bestimm­te Vor­er­kran­kun­gen aus­ge­schlos­sen wer­den oder zu Risi­ko­zu­schlä­gen füh­ren. Vor allem jun­ge Erwach­se­ne und Berufs­ein­stei­ger haben hier die bes­ten Vor­aus­set­zun­gen: Sie pro­fi­tie­ren von güns­ti­gen Prä­mi­en und einem umfas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz – ohne Ein­schrän­kun­gen.

Für Ange­stell­te ist die Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung spä­tes­tens dann rele­vant, wenn sie auf ihr regel­mä­ßi­ges Ein­kom­men ange­wie­sen sind und kei­ne aus­rei­chen­den Rück­la­gen haben. Nach sechs Wochen endet die gesetz­li­che Lohn­fort­zah­lung, und das Kran­ken­geld ersetzt nur etwa 70 % des Brut­to­ge­halts – oft mit emp­find­li­chen Ein­bu­ßen im Net­to. Wer hohe Fix­kos­ten trägt oder eine Fami­lie ver­sorgt, kann so schnell in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten gera­ten.

Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler benö­ti­gen oft noch frü­her eine Absi­che­rung: Da sie kei­nen gesetz­li­chen Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung haben, kann bereits eine kur­ze Krank­heits­pha­se zu exis­ten­zi­el­len Eng­päs­sen füh­ren. Eine Kom­bi­na­ti­on aus Kran­ken­ta­ge­geld und BU-Ver­si­che­rung – idea­ler­wei­se mit AU-Klau­sel – ist hier beson­ders emp­feh­lens­wert, um von Beginn an lücken­los geschützt zu sein.

Auch in spä­te­ren Lebens­pha­sen lohnt sich der Blick auf den Ver­si­che­rungs­schutz. Beruf­li­che Ver­än­de­run­gen, ein höhe­res Ein­kom­men, eine Fami­li­en­grün­dung oder der Erwerb einer Immo­bi­lie kön­nen dazu füh­ren, dass eine bestehen­de Absi­che­rung nicht mehr aus­reicht. In die­sen Fäl­len ist es sinn­voll, bestehen­de Ver­trä­ge zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls anzu­pas­sen – oder eine Ergän­zung in Form einer Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in Betracht zu zie­hen.

Ein unter­schätz­ter Fak­tor ist die Zunah­me psy­chi­scher Erkran­kun­gen: Burn-out, Angst­stö­run­gen oder Depres­sio­nen sind inzwi­schen eine der häu­figs­ten Ursa­chen für Arbeits­un­fä­hig­keit. Gera­de hier greift die AU-Klau­sel – ohne, dass ein lang­wie­ri­ges BU-Gut­ach­ten not­wen­dig ist. Wer in einem stress­an­fäl­li­gen Beruf arbei­tet, soll­te die­sen Aspekt bei der Vor­sor­ge unbe­dingt berück­sich­ti­gen.

Kurz­um: Die Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist kei­ne Fra­ge des Alters, son­dern eine der per­sön­li­chen und beruf­li­chen Situa­ti­on. Wer früh absi­chert, spart Bei­trä­ge und erhält umfas­sen­de­ren Schutz – wer spät kommt, hat häu­fig bereits Ein­schrän­kun­gen. In jedem Fall gilt: Eine geziel­te Bera­tung hilft, den indi­vi­du­el­len Bedarf rea­lis­tisch ein­zu­schät­zen und die pas­sen­de Lösung zu fin­den.

Ant­wor­ten auf wich­ti­ge Fra­gen, die vie­le Inter­es­sier­te stel­len

Was Sie schon immer über die Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

In der Regel ist eine lücken­lo­se ärzt­li­che Krank­schrei­bung erfor­der­lich. Wird die­se nach­träg­lich ein­ge­reicht und der Zeit­raum durch­gän­gig belegt, leis­ten vie­le Ver­si­che­rer auch rück­wir­kend – abhän­gig von den jewei­li­gen Bedin­gun­gen im Ver­trag.

Ein spä­te­rer Ein­schluss ist nur mög­lich, wenn der Ver­si­che­rer eine ent­spre­chen­de Nach­ver­si­che­rung ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung erlaubt. In den meis­ten Fäl­len muss jedoch eine erneu­te Risi­ko­prü­fung erfol­gen.

Beim Kran­ken­ta­ge­geld ist die soge­nann­te Karenz­zeit ent­schei­dend – Sie legen selbst fest, ab wel­chem Krank­heits­tag gezahlt wird. Bei der AU-Klau­sel muss die Krank­schrei­bung meist über sechs Mona­te andau­ern. Eine klas­si­sche War­te­zeit wie bei Zahn­ver­si­che­run­gen gibt es in der Regel nicht.

Ja, meist reicht eine Krank­schrei­bung durch den behan­deln­den Arzt. Wich­tig ist jedoch: Die Beschei­ni­gung muss kon­ti­nu­ier­lich und voll­stän­dig für den gesam­ten Zeit­raum vor­lie­gen. Bei län­ge­rer Dau­er for­dern Ver­si­che­rer zusätz­lich einen Fach­arzt­be­richt oder eine ärzt­li­che Pro­gno­se.

Die Leis­tun­gen lau­fen in der Regel solan­ge wei­ter, wie die Krank­schrei­bung gül­tig ist – oft maxi­mal 18 bis 24 Mona­te. Danach prü­fen Ver­si­che­rer, ob eine Berufs­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt wer­den kann oder ob der Anspruch endet.

Teil­wei­se Arbeits­auf­nah­me kann zum Weg­fall oder zur Redu­zie­rung der Leis­tung füh­ren. Bei einer stu­fen­wei­sen Wie­der­ein­glie­de­rung gel­ten je nach Ver­si­che­rer spe­zi­el­le Rege­lun­gen. In vie­len Fäl­len pau­siert die Leis­tung – es emp­fiehlt sich eine vor­he­ri­ge Abstim­mung mit dem Ver­si­che­rer.

Zusam­men­fas­sung

Die Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine wich­ti­ge Ergän­zung zur klas­si­schen Ein­kom­mens­si­che­rung. Sie leis­tet, wenn Sie auf­grund gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen nicht mehr arbei­ten kön­nen – auch dann, wenn noch kei­ne dau­er­haf­te Berufs­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt wur­de. Beson­ders rele­vant ist sie für Selbst­stän­di­ge ohne Lohn­fort­zah­lung, aber auch für Ange­stell­te mit höhe­rem Ein­kom­men oder finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen.

Zur Aus­wahl ste­hen zwei zen­tra­le Lösun­gen: das pri­va­te Kran­ken­ta­ge­geld, das schon nach weni­gen Tagen greift, und die AU-Klau­sel in der BU-Ver­si­che­rung, die bei län­ge­rer Krank­schrei­bung früh­zei­tig finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bie­tet. Bei­de Vari­an­ten schlie­ßen Lücken in der gesetz­li­chen Absi­che­rung und ermög­li­chen es, sich voll auf die Gene­sung zu kon­zen­trie­ren – ohne finan­zi­el­le Sor­gen.

Wer früh­zei­tig han­delt, sich bera­ten lässt und auf indi­vi­du­el­le Ver­trags­ge­stal­tung ach­tet, kann sei­ne Exis­tenz zuver­läs­sig schüt­zen – unab­hän­gig davon, ob es sich um eine vor­über­ge­hen­de oder lang­fris­ti­ge Arbeits­un­fä­hig­keit han­delt.

häu­fi­ge Fra­gen

Arbeits­un­fä­hig­keit ist in der Regel vor­über­ge­hend und wird durch eine ärzt­li­che Krank­schrei­bung bestä­tigt. Berufs­un­fä­hig­keit bedeu­tet, dass Sie dau­er­haft zu min­des­tens 50 % nicht mehr in Ihrem zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf arbei­ten kön­nen.

Das kommt auf den Tarif an: Beim Kran­ken­ta­ge­geld erfolgt die Zah­lung ab dem ver­ein­bar­ten Krank­heits­tag. Bei der AU-Klau­sel leis­ten Ver­si­che­rer meist nach sechs Mona­ten durch­ge­hen­der Krank­schrei­bung.

Ja, ins­be­son­de­re für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler oder Ange­stell­te mit höhe­rem Ein­kom­men und finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen. Sie schließt die Lücke zwi­schen Lohn­fort­zah­lung und lang­fris­ti­ger BU-Leis­tung.

Die Bei­trä­ge hän­gen vom Ein­tritts­al­ter, Gesund­heits­zu­stand, gewähl­tem Tage­geld oder BU-Ren­te sowie der Karenz­zeit ab. Eine per­sön­li­che Bera­tung hilft, ein pas­sen­des und bezahl­ba­res Ange­bot zu fin­den.