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Arbeitsunfähigkeitsversicherung – Einkommensschutz bei Krankheit oder Unfall
Finanzielle Sicherheit bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit – jetzt Schutz prüfen und individuell absichern

Wer aufgrund einer Krankheit oder Verletzung für längere Zeit nicht arbeiten kann, steht oft vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Zwar greifen in bestimmten Fällen gesetzliche Leistungen, doch diese reichen meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung – sei es als eigenständiger Schutz über Krankentagegeld oder über die sogenannte AU-Klausel innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung – kann genau diese Lücke schließen. Sie sorgt dafür, dass auch während einer längeren Krankschreibung ein Einkommen gesichert bleibt und schafft finanzielle Stabilität in einer ohnehin belastenden Situation. Wir zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, was bei Vertragsabschluss zu beachten ist und wie Sie von einer frühzeitigen Absicherung profitieren können.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Arbeitsunfähig – was nun?
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung – und welche Formen gibt es?
Wer arbeitsunfähig ist, hat nicht automatisch Anspruch auf eine dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente. Für viele beginnt die Herausforderung schon deutlich früher – wenn die Lohnfortzahlung ausläuft oder bei Selbstständigen gar kein gesetzlicher Anspruch besteht. Genau hier greift die Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Der Begriff umfasst im engeren Sinne zwei Lösungen: das Krankentagegeld für kurzfristige Absicherung und die sogenannte AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung für längere Krankheitsphasen. Beide Varianten bieten gezielte Hilfe bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit – ohne, dass bereits eine Berufsunfähigkeit vorliegen muss. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, wie die beiden Formen funktionieren und für wen sie sinnvoll sind.
Die Krankentagegeldversicherung ist besonders für Selbstständige, Freiberufler und privat Krankenversicherte relevant. Sie greift, wenn Sie länger als vereinbart (z. B. 14 Tage) krankgeschrieben sind, und zahlt ein fest vereinbartes Tagegeld – meist bis zur Wiedereingliederung oder längstens bis zur Berufsunfähigkeit. Anders als das gesetzliche Krankengeld für Angestellte ersetzt sie nicht nur einen Teil des Einkommens, sondern kann individuell so gewählt werden, dass laufende Kosten wie Miete, Versicherungen oder Darlehen zuverlässig gedeckt bleiben. Wichtig ist, dass die Leistungen nur bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit mit lückenloser Krankschreibung gezahlt werden. Für Personen ohne gesetzliche Lohnfortzahlung ist diese Absicherung häufig unverzichtbar.
Die sogenannte AU-Klausel ist ein optionaler Baustein innerhalb vieler Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie sorgt dafür, dass Sie bereits dann eine Leistung erhalten, wenn Sie sechs Monate am Stück krankgeschrieben sind – ganz ohne die oft langwierige Feststellung einer Berufsunfähigkeit durch Gutachten. Besonders bei psychischen Erkrankungen, Burn-out oder wiederkehrenden Beschwerden bietet die AU-Klausel einen niedrigschwelligen Zugang zu Leistungen. Die Zahlung erfolgt solange die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit andauert, meist parallel zu einer weiteren Prüfung auf BU-Leistung. Wer sich eine schnellere finanzielle Hilfe ohne unnötige Hürden wünscht, sollte diesen Zusatz unbedingt mitversichern.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) greift, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr ausüben können – in der Regel bei einem Verlust der Leistungsfähigkeit von mindestens 50 %. Die Feststellung erfolgt durch ärztliche Gutachten und ist oft aufwendig. Die BU zahlt eine monatliche Rente, deren Höhe individuell vereinbart wird. Sie eignet sich besonders für alle Berufsgruppen, die auf ihr Einkommen angewiesen sind – vom Handwerker bis zum Büroangestellten. Wichtig: Ohne AU-Klausel setzt die Auszahlung eine vollständige BU-Feststellung voraus, was Zeit kosten kann. Die BU ist ein langfristiger Einkommensschutz – allerdings nicht für kurzfristige Ausfallzeiten gedacht.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente steht allen Versicherten der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich zu – vorausgesetzt, sie haben mindestens fünf Jahre eingezahlt und sind gesundheitlich so stark eingeschränkt, dass sie nur noch weniger als drei oder sechs Stunden täglich arbeiten können. In der Praxis wird diese Leistung aber oft nur schwer bewilligt, die Rentenhöhe liegt meist deutlich unter dem Bedarf. Wer jung ist oder Teilzeit arbeitet, muss mit besonders geringen Renten rechnen. Die Erwerbsminderungsrente deckt nicht den Lebensstandard ab – sie kann allenfalls eine Grundsicherung darstellen. Deshalb ist eine ergänzende private Absicherung unbedingt zu empfehlen.
Kurzfristig abgesichert – für alle Berufstätigen
Krankentagegeld – Lücke zwischen Gehalt und Krankengeld schließen
Nicht immer reicht die gesetzliche Absicherung im Krankheitsfall aus – besonders nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Eine private Krankentagegeldversicherung kann diese Lücke zuverlässig schließen – für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler gleichermaßen.
Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Sie sichert die Zeit ab, in der eine Person aufgrund einer Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig ist und kein reguläres Einkommen erzielt. Ab einem zuvor definierten Zeitpunkt – zum Beispiel dem 15. oder 43. Krankheitstag – zahlt der Versicherer ein vereinbartes Tagegeld. Dieser Betrag wird netto, steuer- und abgabenfrei ausgezahlt und kann so gezielt genutzt werden, um laufende Kosten zu decken.
Für Angestellte wird die Lücke besonders spürbar, sobald die gesetzliche Lohnfortzahlung endet. Ab der siebten Krankheitswoche erhalten sie nur noch Krankengeld – maximal 70 % des Bruttogehalts und oft deutlich weniger netto. Gerade bei höheren Einkommen oder festen Ausgaben wie Miete, Krediten oder Unterhaltszahlungen kann dies schnell zu finanziellen Problemen führen. Hier hilft das private Krankentagegeld, diese Differenz zuverlässig auszugleichen.
Selbstständige und Freiberufler sind noch stärker auf diese Absicherung angewiesen. Sie haben in der Regel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und erhalten Krankengeld aus der GKV frühestens ab dem 43. Tag – wenn überhaupt. Viele entscheiden sich daher, mit einer privaten Krankentagegeldversicherung individuell und deutlich früher für finanzielle Sicherheit zu sorgen.
Ein großer Vorteil dieser Versicherung ist die Flexibilität. Versicherte können frei wählen, ab welchem Krankheitstag das Tagegeld gezahlt wird und in welcher Höhe. Die Leistung ist unabhängig vom Finanzamt – sie wird netto ausgezahlt und ist nicht steuerpflichtig. Auch der Leistungsumfang überzeugt: Viele Tarife decken nicht nur körperliche, sondern auch psychische Erkrankungen ab – ein wichtiger Faktor bei zunehmenden Burn-out-Diagnosen und anderen psychischen Belastungen.
Im Vergleich zum gesetzlichen Krankengeld bietet das Krankentagegeld mehr Sicherheit und Planungsspielraum. Die Leistung ist nicht auf 78 Wochen begrenzt, sondern kann – je nach Vertrag – deutlich länger oder sogar unbegrenzt gezahlt werden. Zudem bleibt die Wahlfreiheit erhalten: Beginn und Höhe der Zahlung lassen sich an den eigenen Bedarf anpassen. Wer gesetzlich versichert ist, kann das Krankentagegeld auch gezielt als Aufstockung zum Krankengeld nutzen, falls dieses nicht ausreicht.
Zwei typische Beispiele aus der Praxis verdeutlichen den Nutzen:
Eine angestellte IT-Fachkraft mit 6.000 € Bruttogehalt sichert sich ab dem 43. Tag ein Tagegeld von 40 €. So gleicht sie die Lücke zwischen Krankengeld und Nettoverdienst zuverlässig aus.
Ein selbstständiger Handwerker legt fest, dass sein privates Krankentagegeld bereits ab dem vierten Krankheitstag gezahlt wird – so entsteht kein finanzielles Risiko durch Einkommensausfall.
Diese Form der Absicherung gehört damit zu den sinnvollsten Möglichkeiten, den Lebensstandard auch bei längerer Krankheit zu erhalten – besonders für alle, die nicht durch gesetzliche Leistungen ausreichend geschützt sind.
Die AU-Klausel verstehen
Wie die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) in der BU frühzeitig leistet
Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift oft erst dann, wenn die Einschränkung dauerhaft ist – doch was passiert in den Monaten zuvor? Die sogenannte AU-Klausel ist ein optionaler Zusatzbaustein, der in dieser Übergangsphase finanzielle Sicherheit bieten kann. Sie sorgt dafür, dass Sie schon bei längerfristiger Krankschreibung Leistungen aus Ihrer BU-Versicherung erhalten – ohne auf die langwierige Feststellung der Berufsunfähigkeit warten zu müssen.
Die AU-Klausel, auch „Arbeitsunfähigkeitsklausel“ genannt, ist ein freiwillig wählbarer Zusatzbaustein innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ermöglicht es Versicherten, schon dann eine Leistung zu erhalten, wenn eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum – in der Regel sechs Monate – vorliegt. Voraussetzung ist eine lückenlose Krankschreibung durch einen Arzt, nicht jedoch der Nachweis einer vollständigen Berufsunfähigkeit per Gutachten.
Dieser Zusatz ist besonders dann wertvoll, wenn sich der gesundheitliche Zustand über Monate hinweg hinzieht, aber noch keine endgültige BU-Diagnose gestellt werden kann – etwa bei psychischen Erkrankungen, chronischen Beschwerden oder unklaren Verläufen. Die AU-Klausel schließt somit eine Versorgungslücke, die zwischen dem Ende des Krankengeldes und dem Beginn einer BU-Rente entstehen kann.
Ein großer Vorteil der AU-Klausel ist die schnelle Leistungsauszahlung. Statt auf die aufwendige Prüfung einer Berufsunfähigkeit zu warten, genügt die ärztliche Krankschreibung als Nachweis. Damit wird das Verfahren beschleunigt, und Betroffene erhalten zügig finanzielle Unterstützung. In der Praxis kann dies die wirtschaftliche Existenz absichern, während noch Diagnosen geklärt oder Reha-Maßnahmen begonnen werden.
Hinzu kommt: Die AU-Klausel gilt unabhängig von der Ursache der Arbeitsunfähigkeit. Ob Unfall, Rückenleiden, Depression oder Long COVID – solange die Krankschreibung durchgehend und nachvollziehbar erfolgt, kann der Leistungsfall ausgelöst werden. In manchen Verträgen reicht bereits eine Prognose über eine voraussichtlich sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit.
Viele Versicherer bieten diesen Baustein heute als Ergänzung zu ihrer BU-Police an. Besonders zu empfehlen ist er für Berufsgruppen mit hohem Stresslevel oder gesundheitlich belastenden Tätigkeiten – etwa Pflegekräfte, Lehrer, Handwerker oder Selbstständige. Aber auch Angestellte mit gutem Einkommen profitieren, wenn die BU-Leistung frühzeitig greift.
Wichtig: Nicht jeder Tarif enthält die AU-Klausel automatisch. Bei Vertragsabschluss sollte gezielt darauf geachtet werden, ob dieser Zusatz enthalten ist – und unter welchen Bedingungen er greift. Entscheidend sind etwa die genaue Definition der Arbeitsunfähigkeit, der geforderte Zeitraum sowie die akzeptierten Nachweise.
Die AU-Klausel erweitert den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine frühzeitige, unbürokratische Absicherung – genau dann, wenn schnelles Handeln gefragt ist. Für viele stellt sie ein zentrales Argument bei der Tarifauswahl dar.
Mehr Wissen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung steht oft im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung – insbesondere, wenn es um langfristige Absicherung oder die frühzeitige Leistung über die AU-Klausel geht. Wer sich mit dem Thema umfassend beschäftigt, sollte auch die weiteren Möglichkeiten kennen: von den Kosten über die Vertragsgestaltung bis hin zur Kombination mit Altersvorsorge. Unsere weiterführenden Beiträge geben Ihnen einen praxisnahen Überblick.
Kosten Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie hoch sind die Beiträge? Welche Faktoren beeinflussen die Prämie? Und wie kann man sinnvoll sparen, ohne auf Leistungen zu verzichten? Hier finden Sie transparente Antworten rund um die BU-Kosten.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel
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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorge
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Soforthilfe statt Gutachterverfahren
Warum die AU-Klausel im Ernstfall bares Geld und Zeit spart
Wer krank ist, hat oft weder Kraft noch Zeit, um sich mit langwierigen Verfahren oder Gutachten auseinanderzusetzen. Genau hier entfaltet die AU-Klausel ihren Nutzen: Sie sorgt für schnelle finanzielle Unterstützung – und zwar allein auf Basis einer ärztlichen Krankschreibung. Kein zusätzlicher Prüfaufwand, kein medizinisches Gegengutachten, keine Verzögerung. Eine echte Erleichterung für alle, die sich voll auf ihre Genesung konzentrieren wollen.
Die AU-Klausel wurde entwickelt, um Versicherten frühzeitig den Zugang zu Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zu ermöglichen – und zwar ohne den oft belastenden Nachweis einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Statt komplexer Prüfprozesse und medizinischer Gutachten genügt bei dieser Regelung ein durchgehender ärztlicher Nachweis der Arbeitsunfähigkeit über mindestens sechs Monate. Der große Vorteil: Die Leistungsprüfung ist deutlich einfacher, transparenter und für Betroffene deutlich schneller zu bewältigen.
Im Alltag bedeutet das: Wer ernsthaft erkrankt ist – etwa durch einen Bandscheibenvorfall, Burn-out oder eine Tumorerkrankung – kann sich auf die medizinische Behandlung konzentrieren, während die finanzielle Unterstützung automatisch fließt. Gerade bei psychischen Erkrankungen, bei denen der Weg zur BU-Anerkennung langwierig ist, ist die AU-Klausel eine große Hilfe. Viele Betroffene erleben sie als Entlastung in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation.
Auch die finanzielle Wirkung ist erheblich: Da die BU-Leistung meist mehrere Hundert bis über tausend Euro pro Monat beträgt, schließt sie die Lücke zwischen dem reduzierten Einkommen (z. B. nach Ende des Krankengelds) und den tatsächlichen Lebenshaltungskosten. Versicherte erhalten durch die AU-Klausel also genau dann eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie sie am dringendsten brauchen – ohne auf eine endgültige BU-Feststellung warten zu müssen.
Ein weiterer praktischer Vorteil: Viele Versicherer ermöglichen die Leistungsbeantragung über einfache Prozesse – oft digital oder telefonisch. Ärztliche Atteste reichen als Nachweis, solange sie lückenlos vorliegen. Dadurch wird die Hürde zur Beantragung bewusst niedrig gehalten. Für viele Versicherte ist das ein entscheidendes Argument bei der Auswahl des passenden Tarifs.
Insgesamt macht die AU-Klausel die Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem flexibleren, leistungsnäheren Produkt, das bereits im Krankheitsfall greift – nicht erst nach monatelanger Prüfung. Wer eine moderne BU-Versicherung sucht, sollte diesen Baustein unbedingt prüfen – nicht als Option, sondern als strategischen Vorteil.
Was leistet welche Absicherung?
Vergleich: Arbeitsunfähigkeitsversicherung, BU und Erwerbsminderungsrente im Überblick
Wer wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr arbeiten kann, steht schnell vor finanziellen Fragen: Welche Versicherung zahlt in welchem Fall? Wie unterscheiden sich Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und gesetzliche Erwerbsminderungsrente – und was ist für wen sinnvoll? Dieser Abschnitt bringt Klarheit in die Begriffswelt der Einkommensabsicherung und zeigt, wo die jeweiligen Leistungen beginnen – und wo ihre Grenzen liegen.
Die Begriffe klingen ähnlich, doch sie stehen für unterschiedliche Leistungsarten mit teils klar abgegrenzten Voraussetzungen:
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung – meist als Krankentagegeld oder über die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung realisiert – zahlt dann, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum hinweg krankgeschrieben sind. Die Leistung erfolgt bei lückenloser ärztlicher Bescheinigung, ohne dass eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt werden muss. Sie eignet sich besonders bei mittelfristigen Ausfällen, etwa bei schweren Operationen, langwierigen Reha-Phasen oder psychischen Belastungserkrankungen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hingegen greift erst dann, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Die Feststellung erfolgt durch medizinische Gutachten und kann mehrere Monate dauern. Sie zahlt eine monatliche Rente, die individuell vereinbart wird – meist als langfristige Absicherung bis zum Rentenalter. Die BU schützt vor dem vollständigen Verlust der Arbeitskraft, setzt aber einen aufwendigeren Nachweis voraus. Wer auf eine frühzeitige Leistung setzt, sollte zusätzlich die AU-Klausel integrieren.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird nur gezahlt, wenn jemand weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) oder weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung) täglich arbeiten kann – unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf. Die Hürden sind hoch, die Rentenbeträge niedrig. Besonders junge Menschen, die noch keine fünf Jahre Beiträge gezahlt haben, erhalten oft nur geringe Leistungen oder gar keine. Hinzu kommt: Die staatliche Rente sichert kein individuelles Einkommen, sondern dient eher der Existenzsicherung auf Mindestniveau.
Der Vergleich zeigt:
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung schützt in der akuten Krankheitsphase und sichert kurzfristige Einkommen.
Die BU-Versicherung schützt langfristig vor dauerhaften finanziellen Einbußen bei Berufsunfähigkeit.
Die staatliche Erwerbsminderungsrente greift nur im Härtefall – mit begrenztem Nutzen und vielen Einschränkungen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kombiniert die Produkte sinnvoll: mit Krankentagegeld oder AU-Klausel für die Übergangszeit und BU-Versicherung für den dauerhaften Schutz – flankiert von einer frühzeitigen Beratung, um Versorgungslücken gezielt zu vermeiden.
Einkommensschutz gezielt ergänzen
Weitere Wege zur finanziellen Absicherung im Krankheitsfall
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Baustein im Schutz vor Einkommensverlust – doch sie steht nicht allein. Je nach Lebenssituation und Berufsstatus können auch andere Versicherungsformen sinnvoll sein, um finanzielle Risiken im Krankheitsfall abzufedern. Die folgenden Inhalte zeigen Ihnen, welche Absicherungen zusätzlich in Frage kommen – und wie Sie Ihren Schutz gezielt erweitern können.
Krankentagegeldversicherung
Unverzichtbar für Selbstständige und Privatversicherte: So sichern Sie Einkommenslücken schon ab dem ersten Krankheitstag zuverlässig ab – individuell wählbar, steuerfrei und flexibel.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Wenn dauerhaft gar keine berufliche Tätigkeit mehr möglich ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung – auch ohne spezifischen Berufsschutz. Wann sie sinnvoll ist und wie sie sich zur BU unterscheidet, erfahren Sie hier.
Weitere Themen zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft
Wann ist eine Absicherung sinnvoll?
Der richtige Zeitpunkt für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung – und wer sie braucht
Eine Arbeitsunfähigkeit trifft selten planbar – umso wichtiger ist es, rechtzeitig für den Ernstfall vorzusorgen. Doch wann lohnt sich eine entsprechende Absicherung? Und für wen ist sie besonders wichtig? Die Antworten hängen nicht nur vom Alter oder Beruf ab, sondern auch von Ihrer finanziellen Situation und Ihrem bestehenden Versicherungsschutz. Dieser Abschnitt zeigt, in welchen Lebensphasen und Berufsgruppen der Abschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung besonders sinnvoll ist.
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie sich absichern, desto besser. Denn der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses bestimmt nicht nur die Höhe des Beitrags, sondern auch, ob bestimmte Vorerkrankungen ausgeschlossen werden oder zu Risikozuschlägen führen. Vor allem junge Erwachsene und Berufseinsteiger haben hier die besten Voraussetzungen: Sie profitieren von günstigen Prämien und einem umfassenden Versicherungsschutz – ohne Einschränkungen.
Für Angestellte ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung spätestens dann relevant, wenn sie auf ihr regelmäßiges Einkommen angewiesen sind und keine ausreichenden Rücklagen haben. Nach sechs Wochen endet die gesetzliche Lohnfortzahlung, und das Krankengeld ersetzt nur etwa 70 % des Bruttogehalts – oft mit empfindlichen Einbußen im Netto. Wer hohe Fixkosten trägt oder eine Familie versorgt, kann so schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Selbstständige und Freiberufler benötigen oft noch früher eine Absicherung: Da sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, kann bereits eine kurze Krankheitsphase zu existenziellen Engpässen führen. Eine Kombination aus Krankentagegeld und BU-Versicherung – idealerweise mit AU-Klausel – ist hier besonders empfehlenswert, um von Beginn an lückenlos geschützt zu sein.
Auch in späteren Lebensphasen lohnt sich der Blick auf den Versicherungsschutz. Berufliche Veränderungen, ein höheres Einkommen, eine Familiengründung oder der Erwerb einer Immobilie können dazu führen, dass eine bestehende Absicherung nicht mehr ausreicht. In diesen Fällen ist es sinnvoll, bestehende Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen – oder eine Ergänzung in Form einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung in Betracht zu ziehen.
Ein unterschätzter Faktor ist die Zunahme psychischer Erkrankungen: Burn-out, Angststörungen oder Depressionen sind inzwischen eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Gerade hier greift die AU-Klausel – ohne, dass ein langwieriges BU-Gutachten notwendig ist. Wer in einem stressanfälligen Beruf arbeitet, sollte diesen Aspekt bei der Vorsorge unbedingt berücksichtigen.
Kurzum: Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist keine Frage des Alters, sondern eine der persönlichen und beruflichen Situation. Wer früh absichert, spart Beiträge und erhält umfassenderen Schutz – wer spät kommt, hat häufig bereits Einschränkungen. In jedem Fall gilt: Eine gezielte Beratung hilft, den individuellen Bedarf realistisch einzuschätzen und die passende Lösung zu finden.
Antworten auf wichtige Fragen, die viele Interessierte stellen
Was Sie schon immer über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung wissen wollten
Zahlt die AU-Klausel auch rückwirkend, wenn ich erst später einen Antrag stelle?
In der Regel ist eine lückenlose ärztliche Krankschreibung erforderlich. Wird diese nachträglich eingereicht und der Zeitraum durchgängig belegt, leisten viele Versicherer auch rückwirkend – abhängig von den jeweiligen Bedingungen im Vertrag.
Kann ich eine AU-Klausel nachträglich in meine BU-Versicherung einschließen?
Ein späterer Einschluss ist nur möglich, wenn der Versicherer eine entsprechende Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erlaubt. In den meisten Fällen muss jedoch eine erneute Risikoprüfung erfolgen.
Gibt es Wartezeiten bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder dem Krankentagegeld?
Beim Krankentagegeld ist die sogenannte Karenzzeit entscheidend – Sie legen selbst fest, ab welchem Krankheitstag gezahlt wird. Bei der AU-Klausel muss die Krankschreibung meist über sechs Monate andauern. Eine klassische Wartezeit wie bei Zahnversicherungen gibt es in der Regel nicht.
Ist eine Krankschreibung durch den Hausarzt ausreichend für die Leistung?
Ja, meist reicht eine Krankschreibung durch den behandelnden Arzt. Wichtig ist jedoch: Die Bescheinigung muss kontinuierlich und vollständig für den gesamten Zeitraum vorliegen. Bei längerer Dauer fordern Versicherer zusätzlich einen Facharztbericht oder eine ärztliche Prognose.
Wie lange wird bei einer AU-Klausel gezahlt, wenn keine BU festgestellt wird?
Die Leistungen laufen in der Regel solange weiter, wie die Krankschreibung gültig ist – oft maximal 18 bis 24 Monate. Danach prüfen Versicherer, ob eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden kann oder ob der Anspruch endet.
Was passiert, wenn ich trotz Krankschreibung teilweise arbeite (z. B. stundenweise Wiedereingliederung)?
Teilweise Arbeitsaufnahme kann zum Wegfall oder zur Reduzierung der Leistung führen. Bei einer stufenweisen Wiedereingliederung gelten je nach Versicherer spezielle Regelungen. In vielen Fällen pausiert die Leistung – es empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit dem Versicherer.
Zusammenfassung
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur klassischen Einkommenssicherung. Sie leistet, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten können – auch dann, wenn noch keine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Besonders relevant ist sie für Selbstständige ohne Lohnfortzahlung, aber auch für Angestellte mit höherem Einkommen oder finanziellen Verpflichtungen.
Zur Auswahl stehen zwei zentrale Lösungen: das private Krankentagegeld, das schon nach wenigen Tagen greift, und die AU-Klausel in der BU-Versicherung, die bei längerer Krankschreibung frühzeitig finanzielle Unterstützung bietet. Beide Varianten schließen Lücken in der gesetzlichen Absicherung und ermöglichen es, sich voll auf die Genesung zu konzentrieren – ohne finanzielle Sorgen.
Wer frühzeitig handelt, sich beraten lässt und auf individuelle Vertragsgestaltung achtet, kann seine Existenz zuverlässig schützen – unabhängig davon, ob es sich um eine vorübergehende oder langfristige Arbeitsunfähigkeit handelt.
häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel vorübergehend und wird durch eine ärztliche Krankschreibung bestätigt. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können.
Wann zahlt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Das kommt auf den Tarif an: Beim Krankentagegeld erfolgt die Zahlung ab dem vereinbarten Krankheitstag. Bei der AU-Klausel leisten Versicherer meist nach sechs Monaten durchgehender Krankschreibung.
Ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Ja, insbesondere für Selbstständige, Freiberufler oder Angestellte mit höherem Einkommen und finanziellen Verpflichtungen. Sie schließt die Lücke zwischen Lohnfortzahlung und langfristiger BU-Leistung.
Was kostet eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Die Beiträge hängen vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand, gewähltem Tagegeld oder BU-Rente sowie der Karenzzeit ab. Eine persönliche Beratung hilft, ein passendes und bezahlbares Angebot zu finden.