Ihr Versicherungsmakler | Sicherheit für Sie & Ihre Familie
Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure

Berufshaftpflicht für Architekten

Gerade Architekten und Bauingenieure sehen sich häufig umfassenden Schadenersatzansprüchen von Dritten ausgesetzt. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekte deckt solche Schadenersatzansprüche ab und wehrt im Vorfeld ungerechtfertigte Ansprüche ab. Damit werden auch die häufigen Schadenursachen abgedeckt, wie:

  • Planungsfehler
  • Berechnungsfehler
  • Beratungsfehler

 

Je nach Versicherungspolice ist die Nachhaftung in der Berufshaftpflicht teilweise unbegrenzt.

Was deckt die Berufshaftpflicht für Architekten ab?

Abgedeckt sind durch die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten:

  • Per­sonenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

 

Im Gegensatz zu einer Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch reine Vermögensschäden ab. Also nicht nur Vermögensfolgeschäden, die eine Folge aus Per­sonen- oder Sachschäden sind, wie bei der Betriebshaftpflicht.

Abgedeckt wird durch die Berufshaftpflicht der Schutz vor Schadenersatzforderungen Dritter, z.B. von Auftraggebern oder Kunden, die aus der beruflichen Tätigkeit stammen und aufgrund gesetzlicher Haftungsansprüche geltend gemacht werden können.

 

Was macht die Berufshaftpflicht im Vorfeld einer Regulierung?

Die Architektenhaftpflichtversicherung prüft zunächst durch ein eigenes Juristenteam, ob derjenige, der einen Schadenersatzanspruch geltend macht, überhaupt einen Anspruch auf einen Schadenersatz hat. Im Anschluss wird die Höhe des Anspruchs durch die Versicherung ermittelt und an den Anspruchsberechtigten ausgezahlt.

Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, dann erfolgt die Auszahlung abzüglich der Selbstbeteiligung des Architekten.

 

Was versteht man unter Passiver Rechtsschutz?

Die Berufshaftpflicht Architekt beinhaltet auch einen passiven Rechtsschutz, d.h. es erfolgt eine professionelle juristische Schadenabwehr auf Kosten des Versicherers, - notfalls auch vor Gericht. Dies kann wichtig sein bei unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzforderungen. Auch bei Abmahnungen oder Unterlassungsklagen kann dies von Bedeutung sein.

Die Berufshaftpflichtversicherung fungiert dann wie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung und übernimmt alle notwendigen Kosten wie:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Gutachterkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Zeugenkosten

 

Die Berufshaftpflicht kann so auch eine unberechtigte Aufrechnung von Schadenersatzforderungen mit einer Vergütung abwehren.

 

Warum rechnet sich eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?

Schon ein einziger Fall, in dem es zu Schadenersatzforderungen gegen den Architekten kommt, wäre ohne Berufshaftpflichtversicherung deutlich teurer als deren Beitrag. Und die Wahrscheinlichkeit für Streitigkeiten ist im Architektenwesen groß.

Ob als Planer, Bauleiter, Sachverständiger oder Berater: Das Betätigungsfeld für Architekten wird immer komplexer. Mit den steigenden Anforderungen werden die Risiken auch größer, was zu einem großen Haftungsrisiko für den Architekten führt. Fünf- und sechsstellige Schadenersatzforderungen sind vor Gericht keine Seltenheit. Wohl dem Architekten, der dann die richtige Berufshaftpflichtversicherung hat, die für ihn einspringt und auch die Verteidigung vor Gericht übernimmt.

 

Pflicht zur Haft­pflichtversicherung

Freischaffende Architekten unterliegen deshalb auch einer Versicherungspflicht, wenn sie eigenständige Leistungen anbieten. Dabei reicht eine reine projektbezogene Versicherung nicht aus, sondern eine durchgehende Jahresversicherung ist erforderlich. Von Bundesland zu Bundesland gibt es dafür leicht abweichende Regelungen.

Warum sollte man Experten mit einer Berufshaftpflicht für Architekten betrauen?

Das Thema Berufshaftpflicht für Architekten ist ein höchst komplexes Thema, was viele Facetten hat. Es sind nicht nur die allgemeinen Risiken abzusichern (wenn ein Kunde im frisch gewischten Treppenhaus ausrutscht), sondern spezielle Risiken aus:

  • Planung
  • Projektsteuerung
  • Bauträgergeschäften
  • Generalübernehmereigenschaft
  • Beratung

 

Dabei muss die Möglichkeit von Spätschäden einbezogen werden und die jeweilige Verdingungsordnung beachtet werden. Das ist kein Geschäft von der Stange, was man mal eben so abschließen kann. Fehler beim Abschluss können sonst schnell im Schadensfall zur Nicht-Leistung führen.

Wir beraten Sie als AMBA Assekuranz-Makler-Büro-Allgäu gerne in Sachen Berufshaftpflicht für Architekt, damit Sie eine maßgenaue Versicherung genau auf Sie zugeschnitten haben. Die nicht zu teuer ist, nicht zu einer Überversicherung und nicht zu einer Unterversicherung führt, sondern genau Ihre Belange abdeckt.

Was sollte in einer Berufshaftpflicht für Architekten nach Möglichkeit enthalten sein?

Die Architektentätigkeiten sind sehr individuell. Im Regelfall empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass folgende Fälle abgedeckt sind:

  • Pflichten eines Generalplaners
  • Verletzung von Aufklärungspflichten / Hinweispflichten
  • Deckung von Schäden aus Kostenüberschreitungen
  • Mitversicherung auch von Kostenüberschreitungen
  • Verwendung auch spezieller Arbeitsmaschinen
  • Schäden durch Umwelteinwirkungen
  • Spätschäden

 

Auch wenn es im Einzelfall nicht notwendig sein sollte, ist es wichtig, diese Themen wenigstens zu thematisieren.

Gerade bei Spätschäden werden oft Fehler gemacht. Manchmal stürzt durch einen Architektenfehler ein Schwimmbaddach erst nach 25 Jahren ein. Die gesetzliche Verjährung kann bis zu 30 Jahre dauern.

Wovon hängen die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung „Architekten“ ab?

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten kann 500 Euro, 4000 Euro oder mehr im Jahr kosten. Die genauen Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung sind abhängig von vielen Faktoren und lassen sich im persönlichen Gespräch am besten klären. Entscheidens sind für die Beitragsberechnung u.a.:

  • Jahresumsatz
  • Vertragslaufzeit
  • Tätigkeitsgebiet
  • Versicherungssumme
  • Vereinbarte Selbstbeteiligung
  • Vereinbarte optionale Zusatzleistungen
  • Tätigkeiten im In- oder Ausland
  • Tätigkeiten im Bereich Umweltanlagen oder Energieerzeugung

 

Was versteht man unter der Jahreshöchstleistung bei der Berufshaftpflichtversicherung?

Die vereinbarte Versicherungssumme gilt grundsätzlich pro Schadensfall. Sind also beispielsweise 3 Millionen Euro Versicherungssumme vereinbart, werden auch bis zu 3 Millionen Euro pro Schadensfall ausgezahlt.

Bei mehreren Schäden im Jahr kann dies auch mehrmals ausgezahlt werden. Allerdings nur bis zur vereinbarten Jahreshöchstleistung.  Oft wird das Doppelte oder Dreifache der Versicherungssumme als Jahreshöchstleistung in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten vereinbart.

Bedenkt man dies, wird der im Verhältnis zur Versicherungssumme ohnehin schon geringe Beitrag noch geringer erscheinen.

Berufshaftpflichtversicherung Architekt Vergleich

In unserem Vergleich berücksichtigen wir eine große Anzahl von Anbietern auf dem Markt. Darunter sind u. a.

  • HDI Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
  • VHV Berufshaftpflicht Architekten
  • Markel Pro Architekten und Ingenieure

 

Sie wün­schen einen Vergleich oder Angebot für eine Architektenhaftpflichtversicherung? Nehmen Sie jetzt Kontakt mir mir auf oder vereinbaren direkt online Ihren Termin.


Beratung Architektenhaftpflicht gewünscht

Vergleich anfordern


Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
AMBA Assekuranz-Makler-Büro-Allgäu hat 4,96 von 5 Sternen 319 Bewertungen auf ProvenExpert.com