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Berufshaftpflichtversicherung Freiberufler | Vergleich & Ratgeber

Berufshaftpflichtversicherung: Als Freiberufler auf der sicheren Seite

Gerade Freiberufler sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Bei allen Schäden, die man als Freiberufler schuldhaft verursacht, haftet man unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen.

Wer kein haftungsbegrenzendes Unternehmen dazwischen gestellt hat, kann auch sein ganzes privates Vermögen im Haftungsfall verlieren. Mit einer BerufshaftpflichtversicherungBetriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler kann man sich vor einem solch existenzbedrohenden Risiko schützen.

Unterschied Berufshaftpflicht zu Betriebshaftpflicht für Freiberufler

Während die Berufshaftpflichtversicherung folgende Schäden abdeckt:

  • Per­sonenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

 

deckt die Betriebshaftpflichtversicherung „nur“ ab:

  • Per­sonenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden, die sich aus Per­sonenschäden oder Sachschäden ergeben haben, sogenannte Vermögensfolgeschäden, wie z.B. der Verdienstausfall einer verletzten Person.

 

Gerade Freiberufler sind aber häufig mit reinen Vermögensschäden konfrontiert und sollten darauf achten, auch eine echte Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch reine Vermögensschäden beinhaltet.

Vereinfacht ist die Berufshaftpflichtversicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung plus Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Wer profitiert besonders von der Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler?

Ideal ist eine solche Berufshaftpflichtversicherung, die auch die reinen Vermögensschäden beinhaltet, z.B. für:

  • Notare
  • Gutachter
  • Rechtsanwälte
  • Architekten
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Ingenieure / Gutachter
  • Makler
  • Sachverständige
 

Fehler in diesen Berufen können schnell teuer werden. Freiberufler sind daher gut beraten, eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungs­summe abzuschließen.

 

Welche Versicherungssumme ist angemessen?

Freiberufler sind besonderen Risiken ausgesetzt. Während in der reinen Betriebshaftpflichtversicherung häufig Deckungs­summen von pauschal 3 Millionen Euro für Per­sonen- und Sachschäden vereinbart werden, wird in der Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler häufig eine Deckungs­summe für Vermögensschäden im Bereich von 100.000 bis 3 Mio. Euro ausgesucht, in Einzelfällen auch höher.

 

Für welche Berufe sind Mindestversicherungssummen vorgeschrieben?

Für bestimmte Berufsgruppen schreibt der Gesetzgeber Mindestversicherungssummen vor. Dazu gehören u.a.:

  • Ärzte
  • Architekten
  • Hausverwalter
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater

 

Eine Pflichtversicherung müssen auch abschließen:

  • Apotheker
  • Bewachungsunternehmen
  • Finanzanlagevermittler
  • Immobilienkreditvermittler
  • Inkassobüros
  • Prüfsachverständige
  • Versicherungsvermittler
  • Wohnungseigentumsverwalter
  • Wirtschaftsprüfer

 

Je nach Geschäftsumfang können hier auch höhere Summen ratsam sein.

Welche Schadensersatzansprüche sind bei Freiberuflern denkbar?

Die Bandbreite dessen, was alles passieren kann, was zu Schadenersatzansprüchen gegen einen Freiberufler führt, ist groß. Und die Praxis lehrt: Diese Dinger passieren auch. Vielleicht nicht heute und nicht morgen, aber irgendwann trifft es meist jeden. Beispiele aus der Praxis:

  • Grafiker oder Internet-Dienstleister übersieht, dass benutztes Bild oder Wort markenrechtlich geschützt ist oder auf einer Abbildung Bildrechte liegen und Schadenersatz wird geltend gemacht.
  • Ein Rechtsanwalt übersieht eine Frist oder einen Termin, was zum Schaden bei Mandanten führt
  • Ein Rechtsanwalt macht einen Fehler in der Prozessführung, woraufhin der Mandant ihn in Regress nimmt
  • Ein freier Unternehmensberater macht Fehler bei der Standortanalyse, was zum späteren Scheitern einer Unternehmung führt
  • Freelancer versendet ein Mail mit Virenanhang, was zu Schäden auf Kundenrechnern führt, wodurch Einnahmeausfälle entstehen
  • Veranstalter lässt auf Plakate oder in Zeitungsanzeigen irrtümlich falsches Datum drucken, was zu keinen Besuchern am echten Tag führt
  • Dolmetscher übersetzt falsch, wonach eine ganze Auflage einer Unternehmensbroschüre neu gedruckt werden muss

 

Welche Freiberufler sind noch betroffen?

Man muss nicht Rechtsanwalt, Notar oder Arzt sein, um sich als Freiberufler Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu sehen. Denkbar ist das auch bei vielen anderen freiberuflich tätigen Menschen, wie z.B.:

  • Heilpraktiker
  • Physiotherapeut
  • Grafiker
  • Webdesigner
  • Grafiker
  • Programmierer
  • IT-Berater
  • Journalist
  • Designer
  • Berater

 

Mehr als 1 Million Menschen sind in Deutschland als Freiberufler tätig. Die meisten davon haben eine Berufshaftpflichtversicherung oder mindestens eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Wer als Freiberufler einen finanziellen Schaden verursacht, haftet im Regelfall mit seinem Privatvermögen für den Schaden. Das ist häufig existenzbedrohen. Vor existenzbedrohenden Konsequenzen schützt jedoch die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler, die nicht nur Schäden abdeckt und zahlt, sondern im Vorfeld auch prüft, ob der Anspruch dem Grunde nach und der Höhe nach überhaupt gerechtfertigt ist. Ggf. klärt die Versicherung dies auch auf ihre Kosten gerichtlich.

 

Teure Fehler im Bereich der Datenschutzgesetze (DSGVO)

Als Freiberufler kann man auch teure Fehler im Bereich der Datenschutzgesetze machen, wo sich die Gesetzgebung und Rechtsprechung sehr schnell ändert. Hier kommt es nicht nur schnell zu Abmahnungen, sondern auch schnell zu Strafen und Schadenersatzansprüchen. Hier reicht es schon aus, ohne ausdrückliche Einwilligung Email-Werbung an Kunden oder Noch-Nicht-Kunden zu senden. Spätestens, wenn dies durch einen Fehler trotz Verbots passiert, wird es meist richtig teuer.

Oder Hacker knacken eine Datenbank mit Kundendaten – da ist man schnell bei sechsstelligen und siebenstelligen Schadensummen.

Die Berufshaftpflichtversicherung zahlt so z.B. auch bei:

  • Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Datenverlust
  • Layout-Fehlern
  • Fehler in der Softwareentwicklung
  • Rechenfehlern
  • Schäden durch Viren, Malware, Ransomware (bei einigen Anbietern optional)

 

Vorteil passiver Rechtsschutz durch Berufshaftpflichtversicherung

Man sollte als Freiberufler den Vorteil nicht unterschätzen, dass die Berufshaftpflichtversicherung für Schadensansprüche eine Art passive Rechts­schutz­ver­si­che­rung enthält. Die Versicherung wehrt auf ihre Kosten auch ungerechtfertigte Ansprüche ab und zahlt dabei auch die Kosten für Anwalt, Sachverständige und Gericht.

Was kostet so eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler

Da die Tätigkeiten der Freiberufler sehr unterschiedlich sind und daher unterschiedliche Risiken auftreten, ist dies vom Einzelfall abhängig. Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung richten sich u.a. auch nach:

  • Jahresumsatz
  • Gewählter Versicherungssumme für Vermögensschadenhaftpflicht
  • Gewählter Versicherungssumme für Betriebshaftpflicht
  • Auswahl von Zusatzbausteinen für spezielle Risiken
  • Tätigkeitsbereich
  • Wie lange ist man schon tätig?
  • Existenzgründer oder Startup-Unternehmer?

 

In einer Einzelberatung kann ein individuelles Paket für eine Berufshaftpflichtversicherung geschnürt werden, was weder zu einer Über-, noch zu einer Unterversicherung führt, sondern genau passt.


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