Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung – Ihr Rück­halt bei Streit­fäl­len im Job

Star­ke Unter­stüt­zung bei Kün­di­gung, Abmah­nung & Co. – ohne finan­zi­el­les Risi­ko.

Berufsrechtsschutz

Kon­flik­te am Arbeits­platz kön­nen schnell zur Belas­tung wer­den – finan­zi­ell wie emo­tio­nal. Ob unge­recht­fer­tig­te Kün­di­gung, Streit um das Arbeits­zeug­nis oder eine pro­ble­ma­ti­sche Abmah­nung: Eine Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft Ihnen, Ihr Recht durch­zu­set­zen – kom­pe­tent, dis­kret und ohne Kos­ten­stress.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Über­nah­me von Anwalts‑, Gerichts- und Gut­ach­ter­kos­ten

  • Schutz bei arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten mit dem Arbeit­ge­ber

  • Unter­stüt­zung bei Kün­di­gung, Abmah­nung oder Zeug­nis­streit

  • Media­ti­on als Alter­na­ti­ve zum Gerichts­pro­zess

  • Steu­er­lich als Wer­bungs­kos­ten absetz­bar

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Ihre Über­sicht
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Des­halb ist der Berufs­rechts­schutz so wich­tig

Rechts­strei­tig­kei­ten im Berufs­le­ben sind kei­ne Sel­ten­heit – und oft teu­er. Mit einer Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung sichern Sie sich pro­fes­sio­nel­le Hil­fe, ohne das finan­zi­el­le Risi­ko tra­gen zu müs­sen. Ob Kün­di­gung, Abmah­nung oder Streit um Gehalt und Zeug­nis – der rich­ti­ge Schutz schafft Klar­heit und Sicher­heit.

Der Berufs­rechts­schutz über­nimmt alle wesent­li­chen Kos­ten, die bei arbeits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen ent­ste­hen. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re:

  • Hono­ra­re für Anwäl­te Ihrer Wahl

  • Gerichts­kos­ten, Zeu­gen­gel­der und Kos­ten für Sach­ver­stän­di­ge

  • Erst­be­ra­tung und tele­fo­ni­sche Rechts­aus­kunft

  • Kos­ten­über­nah­me bei Media­tio­nen (je nach Tarif)

  • Schutz bei Strei­tig­kei­ten rund um Kün­di­gung, Abmah­nung, Gehalt, Arbeits­zeug­nis, Beför­de­rung oder Dis­kri­mi­nie­rung

  • Bei man­chen Tari­fen: Opfer­rechts­schutz bei Mob­bing oder Gewalt am Arbeits­platz

Sie erhal­ten also nicht nur Recht, son­dern auch Rücken­de­ckung – von der ers­ten Bera­tung bis zur fina­len Klä­rung.

Eini­ge Leis­tun­gen sind vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­nom­men – hier soll­ten Sie genau hin­se­hen:

  • Vor­sätz­lich began­ge­ne oder geplan­te Rechts­ver­stö­ße

  • Kün­di­gun­gen wegen nach­ge­wie­se­ner Straf­ta­ten

  • Kol­lek­ti­ves Arbeits­recht (z. B. Betriebs­rats­strei­tig­kei­ten)

  • All­ge­mei­ne arbeits­recht­li­che Bera­tung ohne kon­kre­ten Anlass

  • Strei­tig­kei­ten, die vor Ver­si­che­rungs­be­ginn bekannt waren

  • Geld­stra­fen, Buß­gel­der und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten

Zudem gilt meist eine War­te­zeit von 3 Mona­ten – nur in Aus­nah­me­fäl­len ver­zich­ten Anbie­ter dar­auf.

Grund­sätz­lich für jeden, der im Arbeits­le­ben steht. Beson­ders loh­nens­wert ist der Schutz für:

  • Arbeit­neh­mer mit befris­te­ten oder unsi­che­ren Arbeits­ver­hält­nis­sen

  • Beschäf­tig­te in kon­flikt­rei­chen Bran­chen (z. B. Pfle­ge, Bil­dung, IT, öffent­li­cher Dienst)

  • Men­schen in Pro­be­zeit oder kurz vor der Ren­te

  • Berufs­ein­stei­ger, die sich absi­chern möch­ten

  • Selbst­stän­di­ge mit ange­stell­ten Mit­ar­bei­tern (je nach Tarif)

Wer sich nicht auf eige­ne Kos­ten durch den Instan­zen­weg kämp­fen möch­te, trifft mit dem Berufs­rechts­schutz eine sinn­vol­le Ent­schei­dung.

Ihre Absi­che­rung bei recht­li­chen Kon­flik­ten

Wel­che Leis­tun­gen bie­tet die Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung?

Arbeits­recht­li­che Kon­flik­te las­sen sich sel­ten allein lösen – ob beim Streit um eine Abfin­dung oder bei unkla­ren Ver­trags­be­din­gun­gen. Eine Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt in die­sen Fäl­len nicht nur die Kos­ten, son­dern stellt Ihnen auch den Zugang zu erfah­re­nen Fach­an­wäl­ten sicher.

Die Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt alle wesent­li­chen Kos­ten ab, die im Zusam­men­hang mit einem arbeits­recht­li­chen Ver­fah­ren ent­ste­hen – vom ers­ten Tele­fo­nat mit einem Anwalt bis zur Klä­rung vor Gericht. Ver­si­chert sind unter ande­rem:

  • Anwalts­kos­ten: Sie kön­nen einen Anwalt frei wäh­len – die Ver­si­che­rung über­nimmt die gesetz­lich fest­ge­leg­ten Hono­ra­re.

  • Gerichts­kos­ten: Sämt­li­che Aus­la­gen für Gerichts­ver­fah­ren, inklu­si­ve Zeu­gen­gel­der und Gebüh­ren.

  • Kos­ten für Gut­ach­ter und Sach­ver­stän­di­ge: Bei strit­ti­gen Sach­ver­hal­ten – z. B. bei unkla­ren Kün­di­gungs­grün­den – wer­den unab­hän­gi­ge Gut­ach­ten mit­fi­nan­ziert.

  • Tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung: Vie­le Anbie­ter bie­ten eine tele­fo­ni­sche Sofort­be­ra­tung – auch bei klei­ne­ren Fra­gen.

  • Media­ti­ons­ver­fah­ren: Wenn Sie einen Kon­flikt außer­ge­richt­lich lösen möch­ten, über­nimmt der Ver­si­che­rer (je nach Tarif) die Kos­ten für Media­ti­on.

  • Opfer-Rechts­schutz: In man­chen Tari­fen ent­hal­ten – beson­ders wich­tig bei Mob­bing, Dis­kri­mi­nie­rung oder kör­per­li­cher Gewalt im Job.

Die Leis­tun­gen gel­ten häu­fig nicht nur bei Kün­di­gun­gen, son­dern auch bei Strei­tig­kei­ten um das Gehalt, Beför­de­run­gen, Ziel­ver­ein­ba­run­gen oder Arbeits­zeug­nis­se. Auch Ver­trags­prü­fun­gen (z. B. bei neu­en Arbeits­ver­trä­gen oder Auf­he­bungs­ver­trä­gen) gehö­ren in vie­len Fäl­len zum Leis­tungs­um­fang.

Wich­tig für Selbst­stän­di­ge: Eini­ge Anbie­ter bie­ten spe­zi­el­le Berufs­rechts­schutz-Tari­fe für Frei­be­ruf­ler und Unter­neh­mer mit Ange­stell­ten. Die­se decken zusätz­lich Kon­flik­te aus dem Arbeit­ge­ber­ver­hält­nis ab – z. B. im Zusam­men­hang mit Arbeits­zeug­nis­sen, Gehalts­for­de­run­gen oder Ver­trags­kün­di­gun­gen durch Mit­ar­bei­ter.

Der Berufs­rechts­schutz ver­schafft Ihnen also nicht nur finan­zi­el­le Sicher­heit, son­dern ermög­licht den Zugang zu spe­zia­li­sier­ten Anwäl­ten und schützt Ihre Inter­es­sen – unab­hän­gig vom Aus­gang des Ver­fah­rens.

Bei­trä­ge, Ein­fluss­fak­to­ren und Ver­gleichs­mög­lich­kei­ten

Was kos­tet eine Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung?

Die Kos­ten für eine Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung hän­gen von meh­re­ren Fak­to­ren ab – etwa von Ihrem Beruf, dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang und der Selbst­be­tei­li­gung. Um den pas­sen­den Tarif zu fin­den, ist ein struk­tu­rier­ter Ver­gleich der Ange­bo­te sinn­voll.

Die Bei­trä­ge für eine Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung vari­ie­ren je nach Anbie­ter, Tarif­ge­stal­tung und per­sön­li­chem Risi­ko. In der Regel bewe­gen sich die Jah­res­bei­trä­ge im Bereich von rund 90 bis 300 Euro. Ent­schei­dend für die Bei­trags­hö­he sind:

  • Ihr Berufs­feld: Beschäf­tig­te in kon­flikt­an­fäl­li­ge­ren Bran­chen wie Pfle­ge, Bil­dung oder IT zah­len oft höhe­re Bei­trä­ge.

  • Tarif­aus­wahl: Je umfas­sen­der die Leis­tun­gen (z. B. inklu­si­ve Media­ti­on, tele­fo­ni­scher Rechts­be­ra­tung oder Opfer-Rechts­schutz), des­to höher der Bei­trag.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Wer bereit ist, im Ernst­fall z. B. 150 bis 250 Euro selbst zu zah­len, erhält güns­ti­ge­re Tari­fe.

  • Kom­bi­na­ti­ons­lö­sun­gen: Vie­le Anbie­ter bün­deln Berufs‑, Pri­vat- und Ver­kehrs­rechts­schutz – was sich kos­ten­tech­nisch loh­nen kann.

  • Scha­den­frei­heits­ra­batt: Eini­ge Ver­si­che­rer beloh­nen lang­jäh­ri­ge Kun­den ohne Leis­tungs­fäl­le mit redu­zier­ten Bei­trä­gen.

Ein Ver­gleich der Anbie­ter hilft, das bes­te Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis zu fin­den – denn nicht jeder Tarif passt zu jeder Lebens­si­tua­ti­on. Arbeit­neh­mer in Teil­zeit oder befris­te­ter Anstel­lung haben ande­re Anfor­de­run­gen als Selbst­stän­di­ge mit Mit­ar­bei­tern.

Tipp: Nut­zen Sie den Ver­gleichs­rech­ner auf unse­rer Sei­te, um die Ange­bo­te unter­schied­li­cher Ver­si­che­rer hin­sicht­lich Kos­ten und Leis­tun­gen unkom­pli­ziert gegen­über­zu­stel­len – und genau den Schutz zu fin­den, der zu Ihnen passt.

Wei­te­re sinn­vol­le Rechts­schutz­lö­sun­gen

Die­se Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihren Berufs­schutz ide­al

Wer sich umfas­send absi­chern möch­te, soll­te nicht nur an den Berufs­all­tag den­ken. Auch im Stra­ßen­ver­kehr, im pri­va­ten Umfeld oder als Mie­ter kön­nen recht­li­che Kon­flik­te ent­ste­hen. Die­se Rechts­schutz­bau­stei­ne ergän­zen Ihre Absi­che­rung sinn­voll.

Verkehrsrechtsschutz

Ver­kehrs­rechts­schutz

Ob als Auto­fah­rer, Rad­fah­rer oder Fuß­gän­ger – im Stra­ßen­ver­kehr dro­hen schnell recht­li­che Risi­ken. Der Ver­kehrs­rechts­schutz über­nimmt die Kos­ten bei Buß­geld­ver­fah­ren, Unfäl­len oder Scha­den­er­satz­for­de­run­gen. Auch für Berufs­pend­ler inter­es­sant.

Mietrechtsschutz

Miet­rechts­schutz

Bei Ärger mit der Miet­kau­ti­on, Neben­kos­ten oder Män­geln an der Woh­nung hilft der Miet­rechts­schutz. Er schützt Mie­ter wie Ver­mie­ter vor hohen Ver­fah­rens­kos­ten und schafft Klar­heit bei Wohn­rechts­fra­gen.

Privatrechtsschutz

Pri­vat­rechts­schutz

Der Pri­vat­rechts­schutz schützt Sie bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen im All­tag – zum Bei­spiel bei Strei­tig­kei­ten mit Hand­wer­kern, Online-Händ­lern oder pri­va­ten Ver­trä­gen. Eine sinn­vol­le Ergän­zung zum Berufs­rechts­schutz, beson­ders für Fami­li­en und Eigen­tü­mer.

Wenn es dar­auf ankommt, ist Ver­lass

So funk­tio­niert der Berufs­rechts­schutz im Ernst­fall

Kommt es zum Streit mit dem Arbeit­ge­ber, zählt vor allem eines: schnel­le, rechts­si­che­re Unter­stüt­zung. Der Berufs­rechts­schutz beglei­tet Sie vom ers­ten Gespräch bis zur Lösung – ob vor Gericht, per Media­ti­on oder durch geziel­te Bera­tung.

Sobald sich ein arbeits­recht­li­cher Kon­flikt abzeich­net – etwa durch eine Kün­di­gung, Abmah­nung oder ein ver­wei­ger­tes Arbeits­zeug­nis –, kön­nen Sie Ihre Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung in Anspruch neh­men. Der Ablauf ist in der Regel klar struk­tu­riert:

Mel­den Sie den Fall tele­fo­nisch oder online. Vie­le Anbie­ter bie­ten eine 24-Stun­den-Hot­line. Oft wird direkt eine kos­ten­lo­se Erst­ein­schät­zung ver­mit­telt.

Bevor ein Anwalt aktiv wird, muss der Ver­si­che­rer die Kos­ten­über­nah­me bestä­ti­gen. Die­se soge­nann­te Deckungs­zu­sa­ge ist Vor­aus­set­zung für alle wei­te­ren Schrit­te.

Sie wäh­len Ihren Rechts­an­walt frei. Alter­na­tiv stellt der Ver­si­che­rer auf Wunsch einen erfah­re­nen Fach­an­walt aus sei­nem Netz­werk zur Ver­fü­gung.

Der Anwalt über­nimmt die Ver­tre­tung – außer­ge­richt­lich oder vor dem Arbeits­ge­richt. Alle anfal­len­den Kos­ten (z. B. Anwalts‑, Gerichts‑, Sach­ver­stän­di­gen- und Zeu­gen­kos­ten) wer­den über­nom­men – unab­hän­gig vom Aus­gang der ers­ten Instanz.

Bei geeig­ne­ten Fäl­len kann die Ver­si­che­rung auch die Kos­ten für ein pro­fes­sio­nel­les Media­ti­ons­ver­fah­ren tra­gen, um Kon­flik­te ohne Kla­ge zu lösen.

Wich­ti­ge Hin­wei­se für Ver­si­cher­te:

  • In der ers­ten Instanz vor dem Arbeits­ge­richt gilt: Jede Par­tei trägt ihre Anwalts­kos­ten selbst – auch bei gewon­ne­nem Ver­fah­ren. Der Berufs­rechts­schutz über­nimmt die­se Kos­ten.

  • In der Regel gibt es eine War­te­zeit von drei Mona­ten nach Ver­trags­ab­schluss. In drin­gen­den Fäl­len ist eine Bera­tung aber oft trotz­dem mög­lich.

  • Bereits bestehen­de Strei­tig­kei­ten beim Abschluss des Ver­trags sind nicht ver­si­chert.

Mit dem pas­sen­den Tarif sind Sie also bes­tens abge­si­chert – sowohl bei kla­ren Fäl­len als auch bei kom­ple­xen recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Der Berufs­rechts­schutz sorgt nicht nur für Kos­ten­über­nah­me, son­dern auch für Ori­en­tie­rung und Unter­stüt­zung in einer emo­tio­nal belas­ten­den Pha­se.

Wich­ti­ge Fra­gen – ver­ständ­lich beant­wor­tet

Was Sie schon immer über den Berufs­rechts­schutz wis­sen woll­ten

Ja, die Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung gilt unab­hän­gig von der Art des Arbeits­ver­hält­nis­ses – egal ob unbe­fris­tet, befris­tet, Teil­zeit oder Voll­zeit. Ent­schei­dend ist, dass das ver­si­cher­te Ereig­nis wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit ein­tritt.

Die Deckungs­zu­sa­ge ist die schrift­li­che Bestä­ti­gung des Ver­si­che­rers, dass die Kos­ten des Ver­fah­rens über­nom­men wer­den. Ohne die­se Zusa­ge dür­fen Anwäl­te in der Regel nicht tätig wer­den – daher ist sie der zen­tra­le Schritt nach der Mel­dung des Falls.

Nein. Sie haben bei Berufs­rechts­schutz in der Regel freie Anwalts­wahl. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Ihnen aber zusätz­lich Fach­an­wäl­te aus einem eige­nen Netz­werk an – oft mit schnel­le­rer Ter­min­ver­ga­be und beson­de­rer Erfah­rung im Arbeits­recht.

Der vol­le Schutz greift nach Ablauf der War­te­zeit, meist drei Mona­te. Es gibt jedoch Aus­nah­men: Bei Tarif­wech­sel ohne Lücke oder bei sofor­ti­gem Wech­sel des Anbie­ters mit glei­chem Schutz kann die War­te­zeit ent­fal­len. In drin­gen­den Fäl­len ist oft eine tele­fo­ni­sche Erst­ein­schät­zung mög­lich – auch vor Ablauf der Frist.

Ja. Strei­tig­kei­ten um Inhalt und Form von Arbeits­zeug­nis­sen zäh­len zu den häu­figs­ten Grün­den für eine arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung – und sind typi­scher Bestand­teil der Berufs­rechts­schutz­leis­tun­gen.

Grund­sätz­lich ja – vor­aus­ge­setzt, die War­te­zeit ist abge­lau­fen und der Streit­fall ent­stand nach Ver­si­che­rungs­be­ginn. Gera­de in der Pro­be­zeit kommt es häu­fig zu Kün­di­gun­gen oder Abmah­nun­gen, wes­halb ein frü­her Ver­si­che­rungs­schutz sinn­voll sein kann.

Vie­le Tari­fe sehen die Kos­ten­über­nah­me für außer­ge­richt­li­che Media­ti­ons­ver­fah­ren vor. Ziel ist es, den Kon­flikt ein­ver­nehm­lich zu lösen, bevor ein Gerichts­ver­fah­ren not­wen­dig wird – ide­al bei sen­si­blen Streit­fäl­len.

In die­sem Fall kön­nen Sie Wider­spruch ein­le­gen oder den Ombuds­mann für Ver­si­che­run­gen ein­schal­ten. Alter­na­tiv kann ein Anwalt eine soge­nann­te Deckungs­kla­ge ein­rei­chen. Die meis­ten Streit­fäl­le las­sen sich jedoch mit guter Doku­men­ta­ti­on ein­ver­nehm­lich klä­ren.

Ja – aller­dings mit Ein­schrän­kun­gen. Aus­ein­an­der­set­zun­gen aus kol­lek­ti­vem Arbeits­recht (z. B. Beam­ten­recht, Dienst­recht, Tarif­ver­hand­lun­gen) sind häu­fig aus­ge­schlos­sen. Es emp­fiehlt sich, den Tarif gezielt auf die eige­ne Berufs­grup­pe abzu­stim­men.

Schon ein ein­fa­ches arbeits­ge­richt­li­ches Ver­fah­ren kann meh­re­re tau­send Euro kos­ten – allein durch Anwalts- und Gerichts­kos­ten. In der ers­ten Instanz trägt jede Par­tei ihre Kos­ten selbst. Ohne Ver­si­che­rung müs­sen Sie selbst zah­len, auch wenn Sie gewin­nen.

Wei­te­re Absi­che­run­gen für Ihre beruf­li­che und finan­zi­el­le Sicher­heit

Das könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Ein umfas­sen­der Schutz endet nicht beim Berufs­recht. Wer sich lang­fris­tig absi­chern will, soll­te auch den Ein­kom­mens­aus­fall bei Krank­heit oder die finan­zi­el­le Zukunft im Blick behal­ten. Die­se The­men sind für vie­le unse­rer Kun­den eben­falls rele­vant:

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Wenn Sie wegen Krank­heit oder Unfall dau­er­haft nicht mehr arbei­ten kön­nen, sichert die BU-Ver­si­che­rung Ihr Ein­kom­men. Beson­ders wich­tig für alle, die auf ihr monat­li­ches Gehalt ange­wie­sen sind.

krankentagegeldversicherung

Kran­ken­ta­ge­geld

Fällt Ihr Ein­kom­men durch eine län­ge­re Krank­heit weg, hilft das Kran­ken­ta­ge­geld, die lau­fen­den Kos­ten zu decken. Ide­al für Selbst­stän­di­ge und alle ohne Lohn­fort­zah­lung.

Altersvorsorge

Alters­vor­sor­ge

Wer früh vor­sorgt, sichert sich eine sta­bi­le finan­zi­el­le Zukunft. Wir zei­gen, wel­che Vor­sor­ge­for­men sinn­voll sind – ob pri­vat, staat­lich geför­dert oder betrieb­lich.

Nicht jeder Tarif passt zu jedem Beruf – das soll­ten Sie wis­sen

Wie unter­schei­den sich Berufs­rechts­schutz-Tari­fe – und wor­auf soll­ten Sie ach­ten?

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Berufs­rechts­schutz nur als Bau­stein inner­halb einer Kom­bi­ver­si­che­rung an – mit teils erheb­li­chen Leis­tungs­un­ter­schie­den. Damit Sie den pas­sen­den Tarif fin­den, lohnt sich ein genau­er Blick auf die ent­schei­den­den Unter­schie­de.

Berufs­rechts­schutz ist nicht gleich Berufs­rechts­schutz. Die Leis­tun­gen unter­schei­den sich je nach Anbie­ter, Tarif­struk­tur und Ziel­grup­pe deut­lich. Fol­gen­de Punk­te soll­ten Sie beson­ders beach­ten:

  • Tarif­struk­tur: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten getrenn­te Pake­te für Berufs‑, Pri­vat- und Ver­kehrs­recht. Ande­re kom­bi­nie­ren die­se auto­ma­tisch – was zu güns­ti­ge­ren Bei­trä­gen füh­ren kann, aber ggf. Leis­tun­gen beinhal­tet, die Sie nicht benö­ti­gen.

  • Deckungs­sum­me: Emp­feh­lens­wert ist eine Sum­me ab 300.000 Euro, bes­ser noch ohne Begren­zung. Sie sichert auch lang­wie­ri­ge Ver­fah­ren ab.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Tari­fe mit Selbst­be­halt (z. B. 150–250 Euro) sind oft güns­ti­ger – sinn­voll für alle, die nicht bei jedem Kleinst­fall Leis­tun­gen bean­spru­chen.

  • War­te­zei­ten & Annah­me­richt­li­ni­en: Ach­ten Sie dar­auf, ob bereits lau­fen­de Strei­tig­kei­ten aus­ge­schlos­sen sind oder ob es bei Anbie­ter­wech­sel ver­kürz­te War­te­zei­ten gibt.

  • Ziel­grup­pen­spe­zi­fi­sche Tari­fe: Für Leh­rer, Pfle­ge­kräf­te, Beam­te oder Selbst­stän­di­ge exis­tie­ren oft spe­zi­ell zuge­schnit­te­ne Tari­fe mit erwei­ter­ten Leis­tun­gen.

  • Ser­vice­leis­tun­gen: Man­che Anbie­ter bie­ten 24/7‑Hotlines, digi­ta­le Fall­mel­dun­gen oder kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung – ein ech­ter Vor­teil im Ernst­fall.

Ein Anbie­ter­ver­gleich macht die­se Unter­schie­de sicht­bar – und hilft Ihnen dabei, genau den Schutz zu wäh­len, der zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on passt. Nut­zen Sie dazu unse­ren Ver­gleichs­rech­ner oder for­dern Sie direkt eine per­sön­li­che Bera­tung an.

Zusam­men­fas­sung

Ob Kün­di­gung, Abmah­nung oder Streit ums Arbeits­zeug­nis – arbeits­recht­li­che Kon­flik­te kön­nen schnell teu­er wer­den. Eine Berufs­rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen und sorgt dafür, dass Sie Ihre Rech­te durch­set­zen kön­nen – sicher, pro­fes­sio­nell und mit frei­er Anwalts­wahl.

Für Arbeit­neh­mer, Selbst­stän­di­ge und Berufs­ein­stei­ger bie­tet sie ein star­kes Fun­da­ment, um recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen gelas­sen ent­ge­gen­zu­se­hen. Wer zusätz­lich auf Leis­tun­gen wie Media­ti­on, Sofort­hil­fe oder tele­fo­ni­sche Bera­tung ach­tet, trifft eine nach­hal­ti­ge Ent­schei­dung.

Mit einem struk­tu­rier­ten Ver­gleich und einer indi­vi­du­el­len Bera­tung fin­den Sie genau den Tarif, der zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on passt – und wis­sen im Ernst­fall, dass Sie auf der siche­ren Sei­te ste­hen.

häu­fi­ge Fra­gen

Der Arbeits­rechts­schutz betrifft nur das Ver­hält­nis zwi­schen Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber, z. B. bei Kün­di­gung oder Abmah­nung. Der Berufs­rechts­schutz geht wei­ter: Er deckt zusätz­lich Strei­tig­kei­ten mit der Ren­ten­ver­si­che­rung oder Arbeits­agen­tur ab und umfasst damit das gesam­te beruf­li­che Umfeld.

Ja. Bei Ver­fah­ren vor dem Arbeits­ge­richt über­nimmt der Berufs­rechts­schutz Ihre Kos­ten unab­hän­gig vom Aus­gang des Falls – auch dann, wenn Sie ver­lie­ren. In der ers­ten Instanz tra­gen Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber jeweils ihre eige­nen Anwalts­kos­ten selbst.

Eini­ge Ver­si­che­rer ver­zich­ten unter bestimm­ten Bedin­gun­gen auf die War­te­zeit – etwa bei naht­lo­sem Tarif­wech­sel oder Neu­kun­den­ak­tio­nen. Stan­dard­mä­ßig gilt jedoch eine War­te­zeit von drei Mona­ten nach Ver­trags­ab­schluss, bevor Sie Leis­tun­gen in Anspruch neh­men kön­nen.

Ja. Die Bei­trä­ge für den Berufs­rechts­schutz sind als Wer­bungs­kos­ten in der Steu­er­erklä­rung anre­chen­bar – in der Anla­ge N. Vor­aus­set­zung ist, dass Ihre Wer­bungs­kos­ten den Pau­schal­be­trag über­stei­gen oder Sie eine genaue Zuord­nung der Ver­si­che­rung vor­neh­men kön­nen.