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Berufsunfähigkeitsversicherung wird 2022 teurer

Berufsunfähigkeitsversicherungen werden im Jahr 2022 voraussichtlich um rund 10% teurer

Wer eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen möchte, sollte den Abschluss nach Möglichkeit noch im Jahr 2021 erledigen, weil im Jahr 2022 viele Versicherungsgesellschaften die Prämien dafür erhöhen werden. Das liegt an mehreren Gründen, die insgesamt zu einer Erhöhung von durchschnittlich rund 10% führen.

Höchstrechnungszins der Versicherungen sinkt weiter

Einer der Gründe für steigende Beiträge für die Berufs­unfähig­keitsversicherung ist der gesunkene Höchstrechnungszins der Lebensversicherungen. Lag dieser Anfang dieses Jahrhunderts noch bei 3,25%, so erfolgt nun eine Senkung von 0,9% auf nur noch 0,25%. Bei klassisch kalkulierenden Anbietern muss dies zwangsläufig zu einer Beitragserhöhung führen.

Schon in den letzten Jahren ist der Höchstrechnungszins gefallen, was trotz schärferer Kalkulation und Wettbewerbsdruck zu steigenden Beiträgen geführt hat. Nach der jüngsten Senkung des Höchstzinssatzes auf 0,25% ist daher von einer weiteren Beitragssteigerung auszugehen.

Versicherungen gaben an, Beitrag erhöhen zu wollen

Der Prozentsatz, um den sich die Beiträge erhöhen werden, ist jedoch keine Schätzung ins Blaue, sondern basiert auf Eigenangaben der Versicherungsgesellschaften, die an einer Umfrage des Versicherungsjournals teilgenommen hatten. An der Umfrage hatten zahlreiche Gesellschaften wie z.B. AXA, Basler, Bayerische, Cosmos, Debeka, Dialog, Direkte Leben, Ergo, Generali, Gothaer, Targo, VPV, WGB, Zurich und andere teilgenommen. Damit wurde also eine große Bandbreite an Versicherungsgesellschaften abgedeckt und eine durchschnittliche Erhöhung um rund 10% errechnet.

Versicherungstechnisch steigt auch das Alter

Wer bis zum nächsten Jahr wartet, wird für die Versicherung ohnehin meistens um ein Jahr älter, was die Prämie dann zusätzlich steigen lässt. Wer also um den Jahreswechsel herum vor der Entscheidung steht, ob eine Berufs­unfähig­keitsversicherung lieber im alten Jahr oder im neuen Jahr abgeschlossen werden sollte, sollte sich lieber für das alte Jahr entscheiden, weil das meist zu einem um rund 3% günstigeren Beitrag als im Folgejahr führt. Bei manchen Versicherungen bewirkt dies sogar noch stärkere Steigungen, teilweise bis zu 9% höhere Beiträge. Nur wenige Versicherungen gehen beim Alter nach dem tatsächlichen Geburtstag und kalkulieren unterjährig mit unterschiedlichen Beiträgen. Bei den meisten Versicherungen ist man ab 1.1. des Folgejahres versicherungstechnisch um ein Jahr älter.

Natürlich gilt es bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung nichts zu überstürzen

Auch wenn im nächsten Jahr der Beitrag für die Berufs­unfähig­keitsversicherung deutlich steigen wird, sollte man dennoch nicht überstürzt einen Vertrag abschließen, sondern sich lieber ausführlich von uns beraten lassen. Wir machen gerne auch eine anonyme Risikovoranfrage bei Berufs­unfähig­keitsversicherern, ob die Versicherung zu welchen Konditionen angenommen wird. Dies kann besonders bei Vorerkrankungen sinnvoll sein.

Bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen sollte man ebenso wenig schludern wie bei der Einholung etwaiger ärztlicher Atteste, um nicht im Leistungsfall vor Problemen zu stehen. Wer bereits beim Antrag nicht die Wahrheit angibt, muss im Leistungsfall berechtigterweise mit Problemen rechnen.

Wir begleiten Sie gerne auch beim richtigen Ausfüllen mit Gesundheitsfragen und dem Umgang mit Vorerkrankungen, vorliegenden Arztberichten etc.

Allerdings sollte man einen Abschluss auch nicht auf die allzu lange Bank schieben, denn die Risikoprüfung bei der Versicherung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen und kurz vor Jahresschluss sind viele Versicherungen oft überlastet und schwach besetzt, was einen Abschluss im alten Jahr gefährden könnte.

Ein rechtzeitiges Angehen noch in diesem Jahr macht daher Sinn.

Andere Sparten der Alters­vorsorge auch betroffen

Auch andere Sparten der Alters­vorsorge sind von der Zinssenkung betroffen:

  • Deutliche Änderungen wird dies für Riesterrenten bedeuten: Viele Gesellschaften ziehen sich bereits aus dem Markt für Riesterverträge zurück, da man mit niedrigen Zinsen keine Beitragsgarantie mehr realisieren kann, womit man bei der Riesterrente jahrelang geworben hat. Das komplizierte Zulage-Verfahren war vielen Sparern ohnehin zu kompliziert und die Beibehaltung der Beitragsgarantie macht das Riester-Sparen für Versicherungsgesellschaften uninteressant bis unmöglich.
  • Auch bei Rentenversicherungen kommt es zu einer Senkung des Rentenfaktors, was zu weniger Rente für das Guthaben führt. Ob Basisrente oder fondsgebundene Rentenversicherung: Bei niedrigerem Zinsniveau und gesunkenem Höchstrechnungszins wird es zu einer Absenkung der monatlich ausgezahlten Renten kommen

Was ist eigentlich der Höchstrechnungszins, der gesenkt wird?

Der Höchstrechnungszins wird häufig Garantiezins der Versicherungen genannt, was aber nicht richtig ist. Der Höchstrechnungszins wird vom deutschen Bundesfinanzministerium festgelegt und heißt dort formal „Höchstbetrag für den Rechnungszins“. Dieser Zins legt fest, was die Versicherer als Zinssatz bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen höchstens verwenden dürfen. Das ist bedeutend für die Lebensversicherungen (§ 2 Deckungsrückstellungsverordnung). Seit 1.1.2017 betrug dieser Zins 0,9%

Dieser Zins wurde in den letzten Jahrzehnten mehrmals  geändert:

  • Ab 07 / 1994: 4,00%
  • Ab 07 / 2000: 3,25%
  • Ab 01 / 2004: 2,75%
  • Ab 01 / 2007: 2,25%
  • Ab 01 /2012: 1,75%
  • Ab 01/2015: 1,25%
  • Ab 01/2017: 0,90%
  • Ab 01/2022: 0,25%

Mit der frühen Bestimmung der Zinssenkung, die erst ab 1.1.2022 greift, gibt man den Versicherungskunden gleichzeitig die Möglichkeit, noch dieses Jahr zu alten Konditionen einen Vertrag abzuschließen.


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