Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Stu­den­ten

Früh­zei­tig vor­sor­gen – auch ohne Beruf schon sinn­voll abge­si­chert

Studenten BU

Vie­le Stu­die­ren­de den­ken beim The­ma Berufs­un­fä­hig­keit erst spä­ter an Schutz. Doch gera­de im Stu­di­um ist eine pri­va­te Absi­che­rung beson­ders klug – nicht nur wegen güns­ti­ger Bei­trä­ge, son­dern weil Gesund­heits­ri­si­ken längst nicht vor jun­gen Men­schen halt­ma­chen. Psy­chi­sche Belas­tun­gen, Unfäl­le oder chro­ni­sche Erkran­kun­gen kön­nen das Stu­di­um aus­brem­sen oder sogar ganz ver­hin­dern, dass Sie spä­ter ins Berufs­le­ben star­ten kön­nen. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Stu­den­ten schließt die­se finan­zi­el­le Lücke und sichert Ihre Zukunft früh­zei­tig und sinn­voll ab. Wir zei­gen Ihnen, wor­auf es ankommt.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Monat­li­che BU-Ren­ten bis zu 2.000 € sind bereits im Stu­di­um ver­si­cher­bar

  • Früh abschlie­ßen bedeu­tet dau­er­haft nied­ri­ge Bei­trä­ge und bes­se­ren Schutz

  • Kein Anspruch auf gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te ohne Vor­ver­si­che­rungs­zeit

  • Gesund­heits­prü­fung als Stu­dent meist pro­blem­los – spä­ter deut­lich schwie­ri­ger

  • Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien sichern den Über­gang vom Stu­di­um in den Beruf

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War­um sich die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung im Stu­di­um beson­ders lohnt

Früh star­ten – fünf Grün­de für eine Stu­den­ten-BU

Wer stu­diert, ist jung, fle­xi­bel und oft gesund – per­fek­te Vor­aus­set­zun­gen, um sich früh­zei­tig gegen die finan­zi­el­len Fol­gen einer mög­li­chen Berufs­un­fä­hig­keit abzu­si­chern. Denn was vie­le unter­schät­zen: Auch ohne fes­ten Beruf kann eine Erkran­kung oder ein Unfall dazu füh­ren, dass Stu­di­um, Neben­job und spä­te­re Kar­rie­re auf der Kip­pe ste­hen. Der Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung als Stu­dent sichert nicht nur Ihre Aus­bil­dung, son­dern auch Ihre gesam­te beruf­li­che Zukunft – und das zu beson­ders attrak­ti­ven Kon­di­tio­nen.

Abso­lut. Auch wenn Sie noch kei­nen Beruf aus­üben, pla­nen Sie mit dem Stu­di­um bereits Ihre spä­te­re Tätig­keit – und genau die­se wird durch eine BU-Ver­si­che­rung geschützt. Denn auch Stu­die­ren­de kön­nen berufs­un­fä­hig wer­den, z. B. durch Depres­sio­nen, Unfäl­le oder chro­ni­sche Erkran­kun­gen. Die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung durch Eltern oder BAföG reicht im Ernst­fall meist nicht aus. Eine pri­va­te Absi­che­rung schafft Sicher­heit.

Vie­le Ver­si­che­rer ermög­li­chen Stu­die­ren­den heu­te eine BU-Ren­te von bis zu 2.000 € monat­lich – selbst ohne abge­schlos­se­ne Berufs­aus­bil­dung. Die Höhe der Absi­che­rung hängt vom Ver­si­che­rer und vom Stu­di­en­gang ab. Gera­de bei tech­nisch-aka­de­mi­schen Aus­rich­tun­gen (z. B. Infor­ma­tik, BWL, Medi­zin) sind die Ein­stu­fun­gen beson­ders güns­tig. Die Leis­tun­gen gel­ten sowohl für das Stu­di­um als auch für spä­te­re beruf­li­che Tätig­kei­ten.

Ein frü­her Abschluss sichert Ihnen dau­er­haft güns­ti­ge Bei­trä­ge, da Alter und Gesund­heits­zu­stand bei Ver­trags­be­ginn maß­geb­lich sind. Außer­dem ver­zich­ten vie­le Ver­si­che­rer auf eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung beim Über­gang in den Beruf. Dadurch kön­nen Sie Ihre BU-Ren­te spä­ter erhö­hen – ohne neue Risi­ken offen­zu­le­gen. Das schützt Sie dau­er­haft – auch wenn sich Ihre Gesund­heit spä­ter ver­än­dert.

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Mehr Infor­ma­tio­nen

Sinn­vol­le Absi­che­rung auch ohne Beruf – wie Stu­die­ren­de geschützt sind

Was ist ver­si­chert – und ab wann?

Vie­le fra­gen sich: Kann ich über­haupt berufs­un­fä­hig wer­den, obwohl ich noch gar kei­nen Beruf aus­übe? Die Ant­wort lau­tet ganz klar: Ja. Denn auch Stu­die­ren­de gel­ten als ver­si­cher­bar – und eine Berufs­un­fä­hig­keit im Stu­di­um kann weit­rei­chen­de finan­zi­el­le Fol­gen haben. Wich­tig ist daher zu ver­ste­hen, wie der Schutz greift und wel­che Bedin­gun­gen gel­ten.

Auch wenn Sie aktu­ell kei­ne Berufs­tä­tig­keit aus­üben, besteht die Mög­lich­keit, eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit einer soge­nann­ten „stu­den­ti­schen Berufs­de­fi­ni­ti­on“ abzu­schlie­ßen. Ver­si­che­rer bewer­ten Ihre der­zei­ti­ge Tätig­keit – das Stu­di­um – als Vor­stu­fe zum spä­te­ren Beruf. Das bedeu­tet: Soll­ten Sie auf­grund von Krank­heit oder Unfall nicht mehr in der Lage sein, Ihr Stu­di­um fort­zu­set­zen, greift der Ver­si­che­rungs­schutz. Maß­geb­lich ist dabei nicht, ob Sie in einem Arbeits­ver­hält­nis ste­hen, son­dern ob Sie Ihre Aus­bil­dung nicht mehr wie gewohnt durch­füh­ren kön­nen.

In der Pra­xis sind die häu­figs­ten Ursa­chen für eine Berufs­un­fä­hig­keit bei jun­gen Men­schen psy­chi­sche Erkran­kun­gen, Rücken­lei­den oder schwe­re Unfall­fol­gen. Gera­de psy­chi­sche Belas­tun­gen – aus­ge­löst durch Prü­fungs­druck, finan­zi­el­le Sor­gen oder Zukunfts­ängs­te – neh­men im stu­den­ti­schen All­tag zu. Auch Unfäl­le beim Sport oder im Stra­ßen­ver­kehr kön­nen plötz­lich zur Stu­di­en­un­fä­hig­keit füh­ren.

Beson­ders wich­tig: Stu­die­ren­de haben in der Regel kei­nen Anspruch auf eine gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te, da dafür min­des­tens fünf Jah­re ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung nach­ge­wie­sen wer­den müs­sen. Damit ent­fällt im Ernst­fall jede staat­li­che Unter­stüt­zung – und es bleibt oft nur der Gang zum Job­cen­ter. Eine pri­va­te BU-Ver­si­che­rung fängt die­ses Risi­ko früh­zei­tig auf.

Der Schutz gilt in der Regel ab Ver­trags­be­ginn. Wich­tig ist, dass Sie den Gesund­heits­zu­stand zum Zeit­punkt des Abschlus­ses voll­stän­dig und kor­rekt ange­ben – dann steht dem früh­zei­ti­gen Schutz nichts im Weg. In Kom­bi­na­ti­on mit Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien kön­nen Sie die­sen Schutz spä­ter pro­blem­los an Ihre beruf­li­che Ent­wick­lung anpas­sen.

Güns­tig star­ten, dau­er­haft spa­ren – so pro­fi­tie­ren jun­ge Ver­si­cher­te

Höhe & Kos­ten – was sich aktu­ell rech­net

Stu­die­ren­de pro­fi­tie­ren in beson­de­rem Maße von nied­ri­gen Bei­trä­gen und fle­xi­blen Ein­stiegs­be­din­gun­gen. Denn je jün­ger und gesün­der Sie sind, des­to güns­ti­ger fällt der Bei­trag für Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aus. Die Ren­ten­hö­he lässt sich indi­vi­du­ell wäh­len – mit über­ra­schend fai­ren Kon­di­tio­nen. Wer früh abschließt, sichert sich Vor­tei­le auf Jahr­zehn­te.

Die Bei­trags­hö­he einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Stu­den­ten hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab: Ihrem Alter, dem Stu­di­en­gang, Ihrem Gesund­heits­zu­stand und der gewünsch­ten Ren­ten­hö­he. Für Stu­die­ren­de sind Tari­fe bereits ab rund 30 bis 40 Euro im Monat erhält­lich – bei­spiels­wei­se bei einer monat­li­chen BU-Ren­te von 1.000 Euro. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten sogar spe­zi­el­le Stu­den­ten­ta­ri­fe mit beson­ders attrak­ti­ven Kon­di­tio­nen an.

Die ver­si­cher­ba­re Ren­ten­hö­he liegt bei vie­len Anbie­tern heu­te zwi­schen 1.000 und 2.000 Euro monat­lich – auch ohne Berufs­aus­bil­dung oder Ein­kom­men. Wich­tig ist dabei, dass die Ver­si­che­rung im Leis­tungs­fall den Ver­lust der Fähig­keit absi­chert, Ihr Stu­di­um aus­zu­üben oder einen spä­ter ange­streb­ten Beruf zu ergrei­fen. Damit über­brü­cken Sie nicht nur finan­zi­el­le Eng­päs­se wäh­rend einer Krank­heit, son­dern sichern Ihre gesam­te Zukunft ab.

Ein zusätz­li­cher finan­zi­el­ler Vor­teil: Wenn Sie bereits im Stu­di­um abschlie­ßen, pro­fi­tie­ren Sie von beson­ders güns­ti­gen Ein­stiegs­kon­di­tio­nen – und das dau­er­haft. Der Bei­trag bleibt über die gesam­te Lauf­zeit sta­bil, auch wenn sich Ihr Gesund­heits­zu­stand im Lau­fe der Zeit ver­schlech­tert. Zudem ver­zich­ten vie­le Ver­si­che­rer beim spä­te­ren Berufs­start auf eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung – was Ihnen Pla­nungs­si­cher­heit und lang­fris­ti­ge Bei­trags­sta­bi­li­tät ver­schafft.

Mit einem durch­dach­ten Ein­stieg, ggf. auch über eine Zwei-Ver­trags­lö­sung, kön­nen Sie spä­ter fle­xi­bel nach­ver­si­chern. So lässt sich Ihre BU-Ren­te im Berufs­le­ben bedarfs­ge­recht erhö­hen – ohne neue Gesund­heits­fra­gen. Ein soli­des Fun­da­ment, das lang­fris­tig bares Geld spart und finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit sichert.

Jetzt durch­bli­cken und gezielt infor­mie­ren – die wich­tigs­ten The­men im Über­blick

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen für Ihre Absi­che­rung als Stu­dent

Wer sich schon wäh­rend des Stu­di­ums für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung inter­es­siert, hat vie­le Fra­gen – beson­ders zu Gesund­heits­an­ga­ben, tech­ni­schen Ver­trags­de­tails und den ers­ten Schrit­ten bei der Antrag­stel­lung. Damit Sie gut vor­be­rei­tet sind und kei­ne wich­ti­gen Aspek­te über­se­hen, haben wir Ihnen die drei zen­tra­len The­men kom­pakt zusam­men­ge­fasst.

Gesund­heits­fra­gen in der BU

Gesundheitsfragen-Berufsunfaehigkeitsversicherung

Eine ehr­li­che und voll­stän­di­ge Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen ist der Schlüs­sel für einen ver­läss­li­chen BU-Ver­trag. Ver­si­che­rer bewer­ten Ihr indi­vi­du­el­les Risi­ko auf Grund­la­ge Ihrer Anga­ben zu Krank­hei­ten, Arzt­be­su­chen und Behand­lun­gen. Wer hier schum­melt oder etwas ver­schweigt, ris­kiert im Leis­tungs­fall ernst­haf­te Kon­se­quen­zen – bis hin zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung oder Kün­di­gung. Wir zei­gen Ihnen, wor­auf Sie ach­ten müs­sen.

Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge

anonyme-Risikovoranfrage-BU

Sie sind sich unsi­cher, ob Ihre gesund­heit­li­che Vor­ge­schich­te ein Pro­blem dar­stel­len könn­te? Dann emp­feh­len wir eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge. Damit prü­fen wir für Sie im Vor­feld, ob und zu wel­chen Kon­di­tio­nen eine Ver­si­che­rung mög­lich ist – ganz ohne Ein­tra­gung in irgend­wel­che Regis­ter. So erhal­ten Sie Klar­heit, bevor ein offi­zi­el­ler Antrag gestellt wird.

Tech­ni­sche Aus­ge­stal­tung

BU-Vertragsgestaltung

Nicht nur die Bei­trags­hö­he ent­schei­det – auch die Ver­trags­de­tails machen den Unter­schied. Leis­tungs­dy­na­mik, Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie, Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung oder auch eine soge­nann­te Zwei-Ver­trags­lö­sung kön­nen lang­fris­tig ent­schei­dend sein. Wir erklä­ren Ihnen, wel­che Bau­stei­ne wirk­lich sinn­voll sind und wie Sie den Ver­trag auf Ihre beruf­li­che Zukunft aus­rich­ten.

Ein­mal gut geplant – und lang­fris­tig bes­tens auf­ge­stellt

Tech­ni­sche Aus­ge­stal­tung – so sichern Sie sich ab

Der Bei­trag allein sagt noch nichts über die Qua­li­tät Ihrer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aus. Für einen zuver­läs­si­gen Schutz im Stu­di­um – und dar­über hin­aus – ist die tech­ni­sche Gestal­tung Ihres Ver­trags ent­schei­dend. Denn wer früh abschließt, soll­te die Wei­chen rich­tig stel­len: für maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät, plan­ba­re Leis­tun­gen und eine sta­bi­le Absi­che­rung im Ernst­fall.

Eine soli­de Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Stu­den­ten soll­te mehr als nur güns­ti­ge Bei­trä­ge bie­ten. Gera­de weil Sie am Anfang Ihrer beruf­li­chen Lauf­bahn ste­hen, ist es wich­tig, dass sich Ihr Ver­trag fle­xi­bel an Ihre Ent­wick­lung anpas­sen lässt – ohne neue Gesund­heits­prü­fung oder ver­steck­te Ein­schrän­kun­gen.

Ein zen­tra­les Kri­te­ri­um ist die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie. Sie erlaubt es Ihnen, die ver­si­cher­te BU-Ren­te bei bestimm­ten Lebens­er­eig­nis­sen (z. B. Stu­di­en­ab­schluss, Berufs­start, Hoch­zeit, Gehalts­sprung) zu erhö­hen – ohne dass erneut Gesund­heits­fra­gen beant­wor­tet wer­den müs­sen. Die­se Opti­on ist beson­ders wert­voll, wenn sich Ihr Gesund­heits­zu­stand spä­ter ver­schlech­tert.

Auch die Leis­tungs­dy­na­mik spielt eine wich­ti­ge Rol­le: Sie sorgt dafür, dass Ihre monat­li­che BU-Ren­te im Leis­tungs­fall jähr­lich ansteigt – meist um 2 bis 3 %. Dadurch bleibt Ihre Absi­che­rung infla­ti­ons­ge­schützt, selbst wenn Sie vie­le Jah­re lang auf die Ren­te ange­wie­sen sind.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist der Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung. Damit stellt der Ver­si­che­rer sicher, dass Sie nicht auf eine ande­re Tätig­keit ver­wie­sen wer­den kön­nen, die theo­re­tisch noch mög­lich wäre – etwa, obwohl Sie Ihre ange­streb­te aka­de­mi­sche Lauf­bahn nicht mehr aus­üben kön­nen. Dies schützt Ihre indi­vi­du­el­le beruf­li­che Pla­nung.

Ein Tipp aus der Pra­xis: In vie­len Fäl­len kann es sinn­voll sein, die Absi­che­rung auf zwei Ver­si­che­rer auf­zu­tei­len – zum Bei­spiel mit je 1.000 € BU-Ren­te. So blei­ben Sie in der Zukunft deut­lich fle­xi­bler und kön­nen Ihre Absi­che­rung geziel­ter aus­bau­en.

In der Sum­me gilt: Wer im Stu­di­um schon an mor­gen denkt, soll­te die tech­ni­schen Details sei­nes Ver­trags nicht dem Zufall über­las­sen. Wir prü­fen Ihre Situa­ti­on indi­vi­du­ell und emp­feh­len Ihnen die pas­sen­de Kom­bi­na­ti­on aus Fle­xi­bi­li­tät, Schutz und Erwei­ter­bar­keit – abge­stimmt auf Ihren Lebens­weg.

Gesund­heits­an­ga­ben beim Antrag – sorg­fäl­tig, ehr­lich und vor­aus­schau­end

Gesund­heit – ehr­lich sein lohnt sich

Die Gesund­heits­prü­fung gehört zu den wich­tigs­ten Schrit­ten bei der Bean­tra­gung einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Beson­ders Stu­die­ren­de haben hier einen gro­ßen Vor­teil: In jun­gen Jah­ren bestehen meist nur weni­ge oder kei­ne Vor­er­kran­kun­gen – die Chan­ce auf gute Ver­trags­kon­di­tio­nen ist hoch. Ent­schei­dend ist jedoch, dass alle Gesund­heits­fra­gen kor­rekt und voll­stän­dig beant­wor­tet wer­den.

Jede Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung erfor­dert zu Beginn eine Gesund­heits­prü­fung. Die­se dient dem Ver­si­che­rer dazu, Ihr indi­vi­du­el­les Risi­ko ein­zu­schät­zen – also die Wahr­schein­lich­keit, mit der Sie im Lau­fe der Ver­trags­lauf­zeit berufs­un­fä­hig wer­den könn­ten. Hier­für müs­sen Sie ver­schie­de­ne Gesund­heits­fra­gen beant­wor­ten, die sich auf Ihre Arzt­be­su­che, Behand­lun­gen, Dia­gno­sen und even­tu­el­le Beschwer­den bezie­hen.

Gera­de als Stu­dent ste­hen die Chan­cen gut, die­se Fra­gen ohne grö­ße­re Ein­schrän­kun­gen zu beant­wor­ten – ein enor­mer Vor­teil, den Sie früh­zei­tig nut­zen soll­ten. Denn je bes­ser Ihr aktu­el­ler Gesund­heits­zu­stand, des­to nied­ri­ger fal­len Ihre Bei­trä­ge aus. Auch spä­te­re Aus­schlüs­se oder Zuschlä­ge las­sen sich auf die­se Wei­se ver­mei­den.

Wich­tig ist: Geben Sie alle Anga­ben voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß an. Fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Ant­wor­ten kön­nen im Ernst­fall dazu füh­ren, dass der Ver­si­che­rer die Leis­tung ver­wei­gert oder den Ver­trag kün­digt. Dabei wird im Leis­tungs­fall regel­mä­ßig geprüft, ob die Anga­ben aus dem Antrag kor­rekt waren – selbst vie­le Jah­re nach Ver­trags­ab­schluss.

Wer sich unsi­cher ist, ob bestimm­te Anga­ben ein Pro­blem dar­stel­len, kann über eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge Klar­heit gewin­nen. Wir über­neh­men das ger­ne für Sie und fra­gen bei meh­re­ren Ver­si­che­rern an – ganz ohne Aus­wir­kun­gen auf spä­te­re Anträ­ge oder Ein­tra­gun­gen in Scoring-Sys­te­me.

Unser Ziel ist es, dass Sie mit einem guten Gefühl in Ihre Absi­che­rung star­ten kön­nen – ohne Über­ra­schun­gen und mit vol­ler Trans­pa­renz. Wir unter­stüt­zen Sie bei jedem Schritt der Gesund­heits­prü­fung, prü­fen gemein­sam Ihre Anga­ben und beglei­ten Sie durch den gesam­ten Antrags­pro­zess.

Ergän­zen­der Schutz für Stu­di­um und All­tag – cle­ver kom­bi­nie­ren und vor­sor­gen

Wei­te­re sinn­vol­le Ver­si­che­run­gen für Stu­den­ten

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bil­det die Basis für Ihre finan­zi­el­le Absi­che­rung – doch auch ande­re Ver­si­che­run­gen sind für Stu­die­ren­de sinn­voll, um sich vor exis­ten­zi­el­len Risi­ken zu schüt­zen. Beson­ders die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung für bestimm­te Ziel­grup­pen und die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung als wich­ti­ger All­tags­bau­stein soll­ten nicht feh­len. Wir zei­gen Ihnen, war­um die­se Poli­cen im Gesamt­pa­ket dazu­ge­hö­ren.

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Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung

Nicht jeder Stu­dent kann sich pri­vat kran­ken­ver­si­chern – aber wer es kann, pro­fi­tiert häu­fig von bes­se­ren Leis­tun­gen. Beson­ders Beam­ten­an­wär­ter (z. B. Medi­zin­stu­den­ten mit Ziel­rich­tung Staats­dienst) oder Selbst­zah­ler mit über­durch­schnitt­li­chem Ein­kom­men soll­ten die Vor­tei­le prü­fen: Chef­arzt­be­hand­lung, Ein­bett­zim­mer, alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den oder schnel­le­re Ter­mi­ne bei Fach­ärz­ten. Wir bera­ten Sie, ob und wann sich ein Wech­sel in die PKV lohnt.

Privathaftpflichtversicherung

Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Ein Miss­ge­schick im All­tag kann teu­er wer­den – gera­de als Stu­dent. Eine ver­schüt­te­te Kaf­fee­tas­se auf dem Lap­top eines Kom­mi­li­to­nen, ein beschä­dig­tes Fahr­rad im Trep­pen­haus oder ein ver­se­hent­lich aus­ge­lös­ter Was­ser­scha­den im Stu­den­ten­wohn­heim: Ohne Pri­vat­haft­pflicht haf­ten Sie per­sön­lich mit Ihrem gesam­ten Ver­mö­gen. Die­se Poli­ce ist güns­tig, schützt aber vor finan­zi­el­len Kata­stro­phen – ein Muss für jeden Stu­die­ren­den.

Stu­di­um abge­schlos­sen – Ver­si­che­rungs­schutz bleibt bestehen

Über­gang ins Berufs­le­ben – ohne Neu­an­trag

Nach dem Stu­di­um beginnt ein neu­er Lebens­ab­schnitt – mit ers­ten Jobs, mehr Ver­ant­wor­tung und stei­gen­dem Ein­kom­men. Umso beru­hi­gen­der, wenn Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bereits steht. Wer bereits als Stu­dent vor­ge­sorgt hat, muss beim Berufs­start kei­ne neue Gesund­heits­prü­fung durch­lau­fen – ein kla­rer Vor­teil, der im Ernst­fall bares Geld und Ner­ven spart.

Ein gro­ßer Vor­teil der BU-Ver­si­che­rung im Stu­di­um ist die soge­nann­te Berufs­ein­stei­ger­re­ge­lung: Haben Sie sich bereits wäh­rend Ihrer Stu­di­en­zeit abge­si­chert, müs­sen Sie beim Wech­sel ins Berufs­le­ben kei­nen neu­en Antrag stel­len – und auch kei­ne erneu­te Gesund­heits­prü­fung durch­lau­fen. Ihr Ver­si­che­rungs­schutz bleibt bestehen, selbst wenn sich Ihr Gesund­heits­zu­stand zwi­schen­zeit­lich ver­än­dert haben soll­te.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten dar­über hin­aus fle­xi­ble Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien an, mit denen Sie Ihre abge­si­cher­te BU-Ren­te beim Berufs­ein­stieg deut­lich erhö­hen kön­nen. Je nach Anbie­ter und Tarif ist eine Ver­dopp­lung der Ren­te – bei­spiels­wei­se von 1.000 € auf 2.000 € monat­lich – ohne erneu­te Risi­ko­prü­fung mög­lich. Das sichert Ihnen nicht nur mehr Leis­tung, son­dern auch Bei­trags­sta­bi­li­tät.

Zudem pro­fi­tie­ren Sie davon, dass der Ver­trag wei­ter­hin auf dem ursprüng­li­chen Ein­tritts­al­ter basiert. Das bedeu­tet: Ihre Bei­trä­ge blei­ben dau­er­haft auf dem güns­ti­gen Niveau, das Ihnen als jun­ger und gesun­der Stu­dent gewährt wur­de – unab­hän­gig davon, wie sich Ihre Lebens­um­stän­de ändern.

Auch eine spä­te­re beruf­li­che Selbst­stän­dig­keit oder ein Berufs­wech­sel sind in der Regel pro­blem­los abge­si­chert. Vor­aus­set­zung dafür ist eine klu­ge Ver­trags­ge­stal­tung mit Blick auf Dyna­mik, Nach­ver­si­che­rung und Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung. Wer die­se Punk­te bereits bei Ver­trags­be­ginn berück­sich­tigt, hat spä­ter maxi­ma­le Frei­heit – ohne büro­kra­ti­sche Hür­den.

Unser Tipp: Pla­nen Sie den Über­gang vom Stu­di­um in den Beruf früh­zei­tig. Wir hel­fen Ihnen, Ihre Absi­che­rung so auf­zu­bau­en, dass sie mit Ihnen mit­wächst – Schritt für Schritt und ohne unnö­ti­ge Stol­per­fal­len.

Häu­fi­ge Fra­gen ver­ständ­lich beant­wor­tet

Was Sie schon immer über die BU für Stu­den­ten wis­sen woll­ten

Ja, unbe­dingt. Vie­le Stu­die­ren­de haben Neben­jobs mit kör­per­li­cher oder psy­chi­scher Belas­tung. Wenn Sie auf­grund eines Unfalls oder einer Erkran­kung nicht mehr arbei­ten oder stu­die­ren kön­nen, fällt das Ein­kom­men aus – die BU sichert Sie in bei­den Fäl­len ab.

In der Regel bleibt Ihre Absi­che­rung bestehen, auch wenn Sie das Fach wech­seln. Ent­schei­dend ist, dass die ver­si­cher­te Tätig­keit – also das Stu­di­um – wei­ter­hin aus­ge­übt wird. Ein Wech­sel kann aber Ein­fluss auf die Risi­ko­ein­stu­fung bei künf­ti­gen Nach­ver­si­che­run­gen haben.

Ja, der Ver­si­che­rungs­schutz gilt welt­weit – auch wäh­rend eines Aus­lands­se­mes­ters oder eines Prak­ti­kums im Aus­land. Wich­tig ist, dass Sie sich bei län­ge­ren Aus­lands­auf­ent­hal­ten zur genau­en Rege­lung bera­ten las­sen, da es je nach Tarif Unter­schie­de gibt.

Nein, bei einer BU-Ver­si­che­rung gibt es in der Regel kei­ne klas­si­sche War­te­zeit. Der Schutz beginnt ab Ver­si­che­rungs­be­ginn. Vor­aus­set­zung ist, dass die Berufs­un­fä­hig­keit nach Ver­trags­ab­schluss ein­tritt und die Gesund­heits­fra­gen kor­rekt beant­wor­tet wur­den.

Die BU-Ver­si­che­rung zahlt so lan­ge, wie eine aner­kann­te Berufs­un­fä­hig­keit besteht – meist bis zum ver­ein­bar­ten End­al­ter (z. B. 65 oder 67 Jah­re). In der Stu­den­ten­zeit ist dies häu­fig zunächst auf die Dau­er der Stu­di­en­un­fä­hig­keit begrenzt, kann aber je nach Tarif erwei­tert wer­den.

Sie sind nicht allein: Wir beglei­ten Sie im Ernst­fall und stel­len Kon­takt zu unse­rem Exper­ten­netz­werk für Sie her.

Bei der Zwei-Ver­trags­lö­sung schlie­ßen Sie nicht eine ein­zi­ge BU-Ver­si­che­rung über eine hohe Ren­ten­sum­me ab, son­dern zwei Ver­trä­ge bei unter­schied­li­chen Ver­si­che­rern – jeweils mit einer nied­ri­ge­ren Ren­te, z. B. je 1.000 Euro monat­lich. Das bringt den Vor­teil, dass Sie spä­ter fle­xi­bler sind: Sie kön­nen bei Bedarf einen der bei­den Ver­trä­ge kün­di­gen, anpas­sen oder gezielt erwei­tern – unab­hän­gig vom ande­ren.

Ja, in vie­len Fäl­len ist sie sogar beson­ders vor­teil­haft. Stu­den­ten sichern sich so von Beginn an einen soli­den Schutz und kön­nen spä­ter – z. B. beim Über­gang ins Berufs­le­ben – gezielt nach­ver­si­chern. Zudem umge­hen Sie Bei­trags­gren­zen, behal­ten Fle­xi­bi­li­tät und sen­ken das Risi­ko, im Leis­tungs­fall mit einem ein­zi­gen Ver­si­che­rer im Streit zu ste­hen. Wir prü­fen indi­vi­du­ell, ob die­ses Modell zu Ihrer Lebens­pla­nung passt.

Zusam­men­fas­sung

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist auch für Stu­den­ten ein zen­tra­ler Bau­stein der per­sön­li­chen Absi­che­rung – und kei­nes­wegs ein The­ma, das erst mit dem Berufs­ein­stieg rele­vant wird. Denn wer jung, gesund und in Aus­bil­dung ist, pro­fi­tiert gleich dop­pelt: von güns­ti­gen Bei­trä­gen und von bes­se­ren Annah­me­be­din­gun­gen. Der Schutz greift bereits wäh­rend des Stu­di­ums und kann spä­ter fle­xi­bel ange­passt wer­den – ohne neue Gesund­heits­prü­fung. Durch cle­ve­re Ver­trags­ge­stal­tung, z. B. mit Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie, Leis­tungs­dy­na­mik und Zwei-Ver­trags­lö­sung, legen Sie das Fun­da­ment für eine lang­fris­ti­ge, trag­fä­hi­ge Absi­che­rung. Wir unter­stüt­zen Sie dabei – per­sön­lich, trans­pa­rent und indi­vi­du­ell auf Ihre Situa­ti­on zuge­schnit­ten.

häu­fi­ge Fra­gen

Vie­le Ver­si­che­rer ermög­li­chen heu­te BU-Ren­ten zwi­schen 1.000 € und 2.000 € pro Monat – auch für Stu­den­ten ohne fes­tes Ein­kom­men. Die kon­kre­te Höhe hängt von Stu­di­en­gang und Anbie­ter ab.

Ja. Über die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie kön­nen Sie Ihre Ren­te beim Berufs­start oder bei Gehalts­sprün­gen deut­lich erhö­hen – ohne neue Gesund­heits­prü­fung oder Risi­ko­be­wer­tung.

Mit unse­rer Bera­tung. Wir ver­glei­chen für Sie Tari­fe, Leis­tun­gen und Anbie­ter – abge­stimmt auf Ihr Stu­di­en­fach, Ihre Zie­le und Ihren Gesund­heits­sta­tus. Per­sön­lich, digi­tal und unab­hän­gig.

Je nach Ren­ten­hö­he, Ein­tritts­al­ter und Stu­di­en­rich­tung lie­gen die Bei­trä­ge meist zwi­schen 30 € und 50 € monat­lich. Mit einem frü­hen Abschluss sichern Sie sich dau­er­haft güns­ti­ge Kon­di­tio­nen.