Betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung – Umfas­sen­der Schutz für Ihre Mit­ar­bei­ter

Schüt­zen Sie Ihre Mit­ar­bei­ter rund um die Uhr, sowohl im Berufs­all­tag als auch in der Frei­zeit. Ent­de­cken Sie die Vor­tei­le der betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung.

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Als Arbeit­ge­ber möch­ten Sie Ihren Mit­ar­bei­ten­den den bes­ten Schutz bie­ten, sowohl am Arbeits­platz als auch in ihrer Frei­zeit. Eine betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung geht über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung hin­aus und bie­tet Ihren Ange­stell­ten umfas­sen­den 24-Stun­den-Schutz – welt­weit. Beson­ders für Unter­neh­men, die viel auf ihre Mit­ar­bei­ter ange­wie­sen sind, ist die­se Ver­si­che­rung von unschätz­ba­rem Wert. Sie hilft nicht nur bei der Absi­che­rung gegen Unfall­fol­gen, son­dern stärkt auch die Mit­ar­bei­ter­bin­dung und posi­tio­niert Ihr Unter­neh­men als attrak­ti­ven Arbeit­ge­ber.

In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie alles Wich­ti­ge zur betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung, den Vor­tei­len, den abge­deck­ten Leis­tun­gen und wie Sie den für Ihr Unter­neh­men pas­sen­den Tarif aus­wäh­len kön­nen. Wir bie­ten Ihnen wert­vol­le Infor­ma­tio­nen, um die rich­ti­ge Ent­schei­dung zu tref­fen.

Das Wich­tigs­te auf einen Blick:

  • Rund­um-Schutz: Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung bie­tet Ihren Mit­ar­bei­ten­den glo­ba­len Unfall­schutz – sowohl wäh­rend der Arbeits­zeit als auch in der Frei­zeit. So sind alle Even­tua­li­tä­ten abge­deckt.

  • Finan­zi­el­le Absi­che­rung: Sie deckt nicht nur die medi­zi­ni­schen Kos­ten, son­dern auch Ein­kom­mens­aus­fäl­le im Fal­le einer Arbeits­un­fä­hig­keit sowie die Kos­ten für the­ra­peu­ti­sche Maß­nah­men und Reha­bi­li­ta­ti­ons­be­hand­lun­gen.

  • Steu­er­li­che Vor­tei­le: Unter­neh­men pro­fi­tie­ren von steu­er­li­chen Ver­güns­ti­gun­gen, da die Bei­trä­ge als Betriebs­aus­ga­ben absetz­bar sind. Gera­de bei grö­ße­ren Teams kön­nen die Tari­fe deut­lich güns­ti­ger aus­fal­len.

  • Indi­vi­du­el­le Anpas­sung: Die Ver­si­che­rung lässt sich spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se Ihres Unter­neh­mens und die der Mit­ar­bei­ter abstim­men, sodass sie in jeder Bran­che von Nut­zen ist.

  • Stär­kung der Mit­ar­bei­ter­bin­dung: Indem Sie Ihren Mit­ar­bei­ten­den die­se zusätz­li­che Absi­che­rung bie­ten, erhö­hen Sie die Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit und stär­ken die Bin­dung an Ihr Unter­neh­men.

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Schutz für Ihre Mit­ar­bei­ter – über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung hin­aus

Was ist eine betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung?

Eine betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist eine frei­wil­li­ge Zusatz­leis­tung, die von Arbeit­ge­bern ange­bo­ten wird, um ihre Mit­ar­bei­ten­den über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung hin­aus abzu­si­chern. Sie bie­tet umfang­rei­chen Schutz, sowohl im beruf­li­chen All­tag als auch in der Frei­zeit – 24 Stun­den am Tag und welt­weit. Die­se Art der Ver­si­che­rung ist beson­ders wert­voll für Unter­neh­men, die ihren Mit­ar­bei­ten­den mehr als nur die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Leis­tun­gen bie­ten möch­ten.

Wäh­rend die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung nur Arbeits- und Wege­un­fäl­le abdeckt, bie­tet die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung eine zusätz­li­che Absi­che­rung für Frei­zeit­un­fäl­le. Dies bedeu­tet, dass Ihre Mit­ar­bei­ten­den nicht nur im Arbeits­um­feld, son­dern auch in ihrer Frei­zeit und auf Rei­sen geschützt sind. Dies erhöht die Sicher­heit und das Ver­trau­en Ihrer Mit­ar­bei­ter in Ihr Unter­neh­men.

  • Welt­wei­ter Unfall­schutz: Mit­ar­bei­ter sind rund um die Uhr geschützt – nicht nur bei Arbeits­un­fäl­len, son­dern auch bei Frei­zeit­un­fäl­len und Rei­sen.

  • Indi­vi­du­el­le Anpas­sung: Die Ver­si­che­rung lässt sich auf die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se des Unter­neh­mens und der Mit­ar­bei­ter anpas­sen. Je nach Bran­che und Risi­ko kann der Schutz indi­vi­du­ell gestal­tet wer­den.

  • Finan­zi­el­le Absi­che­rung bei Unfäl­len: Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Ein­kom­mens­aus­fäl­le und, falls nötig, auch für kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men.

  • Län­ge­re Absi­che­rung: Im Gegen­satz zur gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung gewährt die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung oft auch Leis­tun­gen wie Inva­li­di­täts­ren­ten oder Todes­fall­leis­tun­gen.

  • Zusätz­li­che Leis­tun­gen: Abhän­gig vom Tarif sind auch Ber­gungs- und Trans­port­kos­ten sowie psy­cho­lo­gi­sche Betreu­ung nach Unfäl­len abge­deckt.

Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist beson­ders sinn­voll für Unter­neh­men, deren Mit­ar­bei­ten­de hohem Unfall­ri­si­ko aus­ge­setzt sind, wie z. B. in der Bau­in­dus­trie, im Außen­dienst oder in ande­ren kör­per­lich anspruchs­vol­len Beru­fen. Aber auch Unter­neh­men im Dienst­leis­tungs­sek­tor oder mit einem grö­ße­ren Team kön­nen von die­ser Ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren, da sie nicht nur die Sicher­heit der Mit­ar­bei­ten­den erhöht, son­dern auch zur Mit­ar­bei­ter­bin­dung bei­trägt.

Durch die zusätz­li­che Absi­che­rung für Frei­zeit­un­fäl­le zeigt das Unter­neh­men nicht nur Ver­ant­wor­tung gegen­über sei­nen Mit­ar­bei­ten­den, son­dern erhöht auch sei­ne Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber. Es gibt also nicht nur einen finan­zi­el­len Vor­teil für das Unter­neh­men, son­dern auch einen wert­vol­len Bei­trag zur Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit.

War­um sich die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung für Ihr Unter­neh­men lohnt

Vor­tei­le der betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung für Unter­neh­men

Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung bie­tet Unter­neh­men zahl­rei­che Vor­tei­le, die weit über den rei­nen Unfall­schutz hin­aus­ge­hen. Sie trägt zur finan­zi­el­len Absi­che­rung der Mit­ar­bei­ten­den bei und stärkt gleich­zei­tig die Posi­ti­on des Unter­neh­mens als attrak­ti­ver Arbeit­ge­ber. Hier sind die wich­tigs­ten Vor­tei­le, die Ihre Fir­ma durch den Abschluss einer betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung genie­ßen kann:

Umfas­sen­der Schutz für Ihre Mit­ar­bei­ten­den

Mit einer betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sind Ihre Mit­ar­bei­ten­den welt­weit und rund um die Uhr geschützt. Im Fal­le eines Unfalls – sei es wäh­rend der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit oder in der Frei­zeit – sorgt die Ver­si­che­rung für eine schnel­le und umfas­sen­de Absi­che­rung. Dies bie­tet nicht nur Sicher­heit für die Mit­ar­bei­ten­den, son­dern stärkt auch das Ver­trau­en und die Loya­li­tät gegen­über dem Unter­neh­men. Die Mit­ar­bei­ten­den wis­sen, dass sie im Fal­le eines Unfalls finan­zi­ell abge­si­chert sind.

Steu­er­li­che Vor­tei­le für Arbeit­ge­ber

Ein erheb­li­cher Vor­teil für Unter­neh­men ist die steu­er­li­che Absetz­bar­keit der Bei­trä­ge zur betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Die Bei­trä­ge zäh­len als Betriebs­aus­ga­ben und kön­nen so von der Steu­er abge­setzt wer­den. Dies ist beson­ders vor­teil­haft für grö­ße­re Unter­neh­men mit vie­len ver­si­cher­ten Mit­ar­bei­ten­den, da hier­durch die finan­zi­el­len Belas­tun­gen des Unter­neh­mens erheb­lich gesenkt wer­den kön­nen. 

Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber stei­gern

Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist ein wei­te­res Argu­ment, das Sie in der Arbeit­ge­ber­mar­ken­bil­dung ver­wen­den kön­nen. In einer Zeit, in der qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te immer stär­ker umwor­ben wer­den, hilft eine sol­che Zusatz­leis­tung dabei, sich von ande­ren Unter­neh­men abzu­he­ben. Beson­ders in Berei­chen mit hohem Unfall­ri­si­ko kann die­se Ver­si­che­rung ein ent­schei­den­der Fak­tor sein, um Mit­ar­bei­ten­de zu gewin­nen und zu bin­den.

Ver­bes­se­rung der Mit­ar­bei­ter­bin­dung

Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung stärkt nicht nur den Unfall­schutz der Mit­ar­bei­ten­den, son­dern trägt auch zur Mit­ar­bei­ter­bin­dung bei. Mit­ar­bei­ten­de, die wis­sen, dass ihr Arbeit­ge­ber ihnen zusätz­li­chen Schutz bie­tet, füh­len sich wert­ge­schätzt und sind eher geneigt, lang­fris­tig im Unter­neh­men zu blei­ben. Dies führt zu einer höhe­ren Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit und redu­ziert die Fluk­tua­ti­on, was wie­der­um Kos­ten für Rekru­tie­rung und Ein­ar­bei­tung neu­er Mit­ar­bei­ten­den spart.

Was deckt die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung ab?

Leis­tun­gen der betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung

Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz und eine Viel­zahl von Leis­tun­gen, die über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung hin­aus­ge­hen. Sie sichert nicht nur die finan­zi­el­len Fol­gen von Arbeits­un­fäl­len ab, son­dern schützt auch vor den Risi­ken, die in der Frei­zeit und auf Rei­sen auf­tre­ten kön­nen. So kön­nen Unter­neh­men ihren Mit­ar­bei­ten­den den best­mög­li­chen Schutz bie­ten. Hier sind die wich­tigs­ten Leis­tun­gen im Detail:

1. Inva­li­di­täts­leis­tun­gen

Eine der wich­tigs­ten Leis­tun­gen der betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sind die Inva­li­di­täts­leis­tun­gen. Soll­te ein Mit­ar­bei­ter auf­grund eines Unfalls dau­er­haft inva­li­de wer­den, über­nimmt die Ver­si­che­rung die finan­zi­el­len Fol­gen. Der Inva­li­di­täts­grad wird dabei über eine soge­nann­te Glie­derta­xe ermit­telt, bei der der Ver­lust oder die Funk­ti­ons­un­fä­hig­keit von Kör­per­tei­len (z. B. Arm, Bein oder Augen) einen bestimm­ten Pro­zent­satz an Inva­li­di­tät ver­ur­sacht.

  • Kapi­tal­zah­lung bei Inva­li­di­tät: Die Höhe der Kapi­tal­zah­lung ist abhän­gig vom Inva­li­di­täts­grad und der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me.

  • Unfall­ren­te: Bei einem Inva­li­di­täts­grad von 35 % oder mehr wird eine Unfall­ren­te gezahlt, die den Mit­ar­bei­ten­den finan­zi­ell unter­stützt und zur Deckung der lebens­lan­gen Kos­ten bei­trägt.

2. Kran­ken­haus­ta­ge­geld und Reha-Kos­ten

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Bestand­teil der betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ist das Kran­ken­haus­ta­ge­geld. Wenn ein Mit­ar­bei­ter nach einem Unfall im Kran­ken­haus behan­delt wer­den muss, zahlt die Ver­si­che­rung ein täg­lich fest­ge­leg­tes Tage­geld. Die­ses kann genutzt wer­den, um Ver­dienst­aus­fäl­le aus­zu­glei­chen und den finan­zi­el­len Druck wäh­rend der Gene­sung zu min­dern.

  • Reha-Maß­nah­men: Neben den Kran­ken­haus­kos­ten über­nimmt die Ver­si­che­rung auch Kos­ten für geeig­ne­te Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men, um den Mit­ar­bei­ten­den nach einem Unfall best­mög­lich bei der Rück­kehr in den Arbeits­all­tag zu unter­stüt­zen.

3. Kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen nach einem Unfall

Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung über­nimmt auch die Kos­ten für kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen nach einem Unfall, um die Lebens­qua­li­tät des Mit­ar­bei­ters zu ver­bes­sern und eine voll­stän­di­ge Gene­sung zu gewähr­leis­ten. Hier­zu gehö­ren zum Bei­spiel Ope­ra­tio­nen zur Wie­der­her­stel­lung des äuße­ren Erschei­nungs­bil­des nach schwe­ren Unfäl­len, etwa bei Brand­ver­let­zun­gen oder Unfäl­len mit schwe­ren Gesichts­ver­let­zun­gen.

  • Kos­ten­über­nah­me bis zu 100.000 Euro: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine Kos­ten­über­nah­me für kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen bis zu einer bestimm­ten Sum­me, die in der Regel bei bis zu 100.000 Euro liegt.

4. Ber­gungs- und Trans­port­kos­ten

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Vor­teil der betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sind die Ber­gungs- und Trans­port­kos­ten. Kommt es zu einem Unfall, der einen medi­zi­ni­schen Ein­satz, eine Ber­gung oder den Trans­port des Mit­ar­bei­ters in eine Kli­nik erfor­dert, wer­den die­se Kos­ten von der Ver­si­che­rung über­nom­men.

  • Trans­port in Kran­ken­häu­ser: Neben den Kos­ten für Ret­tungs­ein­sät­ze wer­den auch Trans­port­kos­ten in ein Kran­ken­haus über­nom­men, ins­be­son­de­re wenn der Unfall in abge­le­ge­nen Gebie­ten oder schwer zugäng­li­chen Orten pas­siert ist.

5. Todes­fall­leis­tung und Über­füh­rungs­kos­ten

Im Fal­le eines töd­li­chen Unfalls bie­tet die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung eine Todes­fall­leis­tung. Die­se wird an die Hin­ter­blie­be­nen aus­ge­zahlt und hilft dabei, die finan­zi­el­len Fol­gen des Ver­lus­tes eines Mit­ar­bei­ters zu lin­dern.

  • Todes­fall­leis­tung: Die Ver­si­che­rung zahlt eine Ein­mal­zah­lung an die Fami­lie oder Hin­ter­blie­be­nen des Mit­ar­bei­ters, die je nach Ver­si­che­rungs­po­li­ce zwi­schen 10.000 und 250.000 Euro lie­gen kann.

  • Über­füh­rungs­kos­ten: Zudem über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für die Über­füh­rung des Ver­stor­be­nen, wenn dies not­wen­dig ist.

Ergän­zen­der Schutz, der zählt

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Ihr Unter­neh­men

Ein umfas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz ist für jedes Unter­neh­men unver­zicht­bar. Wäh­rend die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung bereits wich­ti­ge Absi­che­run­gen bie­tet, gibt es noch vie­le wei­te­re Risi­ken, die es zu berück­sich­ti­gen gilt. Per­so­nen­schä­den, Ver­mö­gens­schä­den und Sach­schä­den kön­nen auch ohne ein recht­li­ches Ver­fah­ren zu erheb­li­chen Belas­tun­gen füh­ren. Eine gut struk­tu­rier­te Ver­si­che­rungs­pa­let­te sorgt dafür, dass Ihr Unter­neh­men in allen Berei­chen geschützt ist. Die nach­fol­gend genann­ten Ver­si­che­run­gen stel­len sicher, dass Sie auf alle Even­tua­li­tä­ten vor­be­rei­tet sind und Ihr Unter­neh­men wei­ter­hin sicher und erfolg­reich geführt wer­den kann.

Betriebshaftpflicht

Betriebs­haft­pflicht

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine der wich­tigs­ten Absi­che­run­gen für jedes Unter­neh­men. Sie schützt Ihr Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn Drit­te durch Ihre betrieb­li­che Tätig­keit zu Scha­den kom­men. Dies kann sowohl bei Per­so­nen­schä­den als auch bei Sach­schä­den der Fall sein. Beson­ders hand­werk­li­che Betrie­be, Dienst­leis­ter oder Unter­neh­men, die mit Kun­den­kon­takt arbei­ten, sind hier einem erhöh­ten Risi­ko aus­ge­setzt. Ohne eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann ein ein­zi­ger Vor­fall schnell zu erheb­li­chen finan­zi­el­len For­de­run­gen füh­ren.

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Betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung

Die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ist eine zusätz­li­che Absi­che­rung, die spe­zi­ell für Arbeit­neh­mer ent­wi­ckelt wur­de. Sie kann als Zusatz­ver­si­che­rung zum gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz fun­gie­ren und bie­tet Zusatz­leis­tun­gen wie etwa zahn­ärzt­li­che Behand­lun­gen, sta­tio­nä­re Auf­ent­hal­te oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men. Durch die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung kön­nen Unter­neh­men ihren Mit­ar­bei­ten­den nicht nur einen gesund­heit­li­chen Mehr­wert bie­ten, son­dern gleich­zei­tig ihre Mit­ar­bei­ter­bin­dung und Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber erhö­hen. Ins­be­son­de­re für Unter­neh­men, die ihren Mit­ar­bei­ten­den zusätz­li­che Leis­tun­gen bie­ten möch­ten, ist die­se Ver­si­che­rung eine wert­vol­le Mög­lich­keit, sich auf dem Arbeits­markt abzu­he­ben.

Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Die Inhalts­ver­si­che­rung schützt die Betriebs­in­fra­struk­tur vor Schä­den, die durch Feu­er, Ein­bruch, Sturm oder Van­da­lis­mus ent­ste­hen. Sie deckt sowohl Maschi­nen, Büro­aus­stat­tun­gen als auch Lager­be­stän­de ab. Für Unter­neh­men, die auf ihre Aus­stat­tung und Lager­be­stän­de ange­wie­sen sind, stellt die­se Ver­si­che­rung eine wich­ti­ge Absi­che­rung dar. Soll­te es zu einem Scha­den kom­men, sorgt die Inhalts­ver­si­che­rung dafür, dass Unter­neh­men schnell wie­der arbeits­fä­hig sind und kei­ne lang­an­hal­ten­den finan­zi­el­len Ein­bu­ßen ent­ste­hen. Beson­ders wich­tig ist die­se Ver­si­che­rung für Unter­neh­men, die mit teu­rer Tech­nik oder hoch­wer­ti­gen Waren arbei­ten.

Den pas­sen­den Schutz für Ihr Unter­neh­men fin­den

Wie wählt man die rich­ti­ge betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung aus?

Die Wahl des rich­ti­gen Anbie­ters für die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist ent­schei­dend, um den opti­ma­len Schutz für Ihre Mit­ar­bei­ten­den sicher­zu­stel­len und gleich­zei­tig von den bes­ten Kon­di­tio­nen zu pro­fi­tie­ren. Es gibt vie­le Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­run­gen anbie­ten, doch nicht jeder Anbie­ter passt zu den indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen Ihres Unter­neh­mens. Es ist daher wich­tig, die ver­schie­de­nen Optio­nen sorg­fäl­tig zu prü­fen.

Ein ers­ter Schritt bei der Aus­wahl ist die Anzahl der Mit­ar­bei­ten­den, die Sie absi­chern möch­ten. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten gestaf­fel­te Tari­fe, die sich nach der Anzahl der ver­si­cher­ten Per­so­nen rich­ten. Wenn Ihr Unter­neh­men wächst, kön­nen Sie häu­fig von güns­ti­ge­ren Tari­fen pro­fi­tie­ren, je mehr Mit­ar­bei­ten­de ver­si­chert wer­den. Dies macht die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung beson­ders für mit­tel­stän­di­sche und gro­ße Unter­neh­men attrak­tiv.

Auch die bran­chen­spe­zi­fi­schen Risi­ken soll­ten berück­sich­tigt wer­den. Unter­neh­men, die in risi­ko­be­haf­te­ten Bran­chen wie dem Bau­ge­wer­be oder dem Außen­dienst tätig sind, benö­ti­gen oft maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die auch spe­zi­el­le Risi­ken abde­cken. Hier bie­tet sich die Mög­lich­keit, den Ver­si­che­rungs­schutz indi­vi­du­ell anzu­pas­sen, um ihn an die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se Ihrer Mit­ar­bei­ten­den und die Gefähr­dun­gen der jewei­li­gen Bran­che anzu­pas­sen.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist die Fle­xi­bi­li­tät des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Ach­ten Sie dar­auf, dass die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung durch zusätz­li­che Bau­stei­ne wie Unfall­ren­te, kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen oder erwei­ter­te Reha-Maß­nah­men erwei­tert wer­den kann. Je indi­vi­du­el­ler der Ver­trag an die Bedürf­nis­se Ihrer Mit­ar­bei­ten­den ange­passt wer­den kann, des­to bes­ser ist der Schutz, den Sie bie­ten.

Dar­über hin­aus soll­ten Sie den Preis-Leis­tungs-Fak­tor sorg­fäl­tig abwä­gen. Ver­glei­chen Sie ver­schie­de­ne Anbie­ter und deren Tari­fe, um die bes­ten Kon­di­tio­nen für Ihre Fir­ma zu fin­den. Dabei soll­ten nicht nur die Bei­trä­ge, son­dern auch die ange­bo­te­nen Leis­tun­gen und die Repu­ta­ti­on des Anbie­ters berück­sich­tigt wer­den. Eine umfas­sen­de Bera­tung durch einen Ver­si­che­rungs­exper­ten kann Ihnen hel­fen, das bes­te Ange­bot zu fin­den, das zu Ihrem Unter­neh­men passt.

Falls Sie sich noch unsi­cher sind, wel­cher Anbie­ter für Ihr Unter­neh­men der rich­ti­ge ist, bie­ten wir Ihnen eine Aus­schrei­bung über Pan­da an. Auf die­sem Weg kön­nen wir für Sie eine maß­ge­schnei­der­te Lösung fin­den, die opti­mal auf die Anfor­de­run­gen Ihres Unter­neh­mens und Ihrer Mit­ar­bei­ten­den abge­stimmt ist. Kon­tak­tie­ren Sie uns, und wir unter­stüt­zen Sie dabei, die pas­sen­de betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung zu fin­den.

Was unter­schei­det die gesetz­li­che, betrieb­li­che und pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung?

Unter­schied zwi­schen gesetz­li­cher und betrieb­li­cher Unfall­ver­si­che­rung

Die Unter­schei­dung zwi­schen der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung, der betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung und der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung ist für Arbeit­ge­ber und Mit­ar­bei­ten­de von gro­ßer Bedeu­tung, da jede die­ser Ver­si­che­rungs­ar­ten unter­schied­li­che Leis­tun­gen und Schutz­um­fän­ge bie­tet. Es ist wich­tig zu ver­ste­hen, wel­che Ver­si­che­rung für Ihr Unter­neh­men und Ihre Mit­ar­bei­ten­den am bes­ten geeig­net ist und wie die ver­schie­de­nen Ver­si­che­rungs­ar­ten zusam­men­wir­ken.

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land für alle Arbeit­neh­mer und Aus­zu­bil­den­den Pflicht. Sie wird durch die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten und Unfall­kas­sen orga­ni­siert und umfasst Unfäl­le, die wäh­rend der Arbeits­zeit und auf dem Weg zur und von der Arbeit pas­sie­ren. Sie deckt auch Berufs­krank­hei­ten ab. Ihre Haupt­auf­ga­be ist es, die gesund­heit­li­chen und finan­zi­el­len Fol­gen von Arbeits­un­fäl­len zu kom­pen­sie­ren.

  • Leis­tun­gen: Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel die Heil­be­hand­lung, Reha­bi­li­ta­ti­on und eine Ent­schä­di­gung im Fal­le einer Inva­li­di­tät. Sie kommt jedoch nur dann zum Tra­gen, wenn der Unfall im direk­ten Zusam­men­hang mit der Arbeit oder dem Arbeits­weg steht.
  • Wich­ti­ge Ein­schrän­kung: Frei­zeit­un­fäl­le sind nicht abge­deckt, was für vie­le Arbeit­neh­mer eine erheb­li­che Lücke im Schutz dar­stellt.

Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist eine frei­wil­li­ge Zusatz­leis­tung, die Arbeit­ge­ber ihren Mit­ar­bei­ten­den anbie­ten kön­nen, um den Schutz zu erwei­tern. Sie geht weit über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung hin­aus, indem sie auch Unfäl­le in der Frei­zeit abdeckt. Die­se Art der Ver­si­che­rung ist beson­ders wert­voll für Unter­neh­men, die ihren Mit­ar­bei­ten­den einen umfas­sen­de­ren Schutz bie­ten möch­ten.

  • Leis­tun­gen: Neben den klas­si­schen Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (Heil­be­hand­lung, Reha­bi­li­ta­ti­on, Inva­li­di­täts- und Todes­fall­leis­tun­gen) wer­den auch Frei­zeit­un­fäl­le und Unfäl­le auf Rei­sen abge­si­chert. Zudem bie­tet die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung oft höhe­re Ent­schä­di­gungs­be­trä­ge und zusätz­li­che Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen wie Reha-Maß­nah­men oder kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen nach einem Unfall.

  • Vor­teil: Für den Arbeit­ge­ber ist die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung steu­er­lich absetz­bar, und sie stellt eine wich­ti­ge Maß­nah­me zur Mit­ar­bei­ter­bin­dung dar, da sie das Sicher­heits­ge­fühl der Mit­ar­bei­ten­den stärkt.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ist eine indi­vi­du­el­le Ver­si­che­rung, die von den Mit­ar­bei­ten­den selbst abge­schlos­sen wird. Sie bie­tet eine zusätz­li­che Absi­che­rung, die über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung und die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung hin­aus­geht. Sie ist beson­ders für Mit­ar­bei­ten­de sinn­voll, die auch im pri­va­ten Bereich zusätz­li­chen Schutz wün­schen.

  • Leis­tun­gen: Pri­va­te Unfall­ver­si­che­run­gen bie­ten eine brei­te Palet­te von Leis­tun­gen, die je nach Ver­trag vari­ie­ren kön­nen. Dazu gehö­ren Kapi­tal­zah­lun­gen bei Inva­li­di­tät, täg­li­che Kran­ken­haus­ta­ge­gel­der, Todes­fall­leis­tun­gen und kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen. Sie decken auch Unfäl­le ab, die nicht durch die gesetz­li­che oder betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung geschützt sind.

  • Vor­teil: Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet eine fle­xi­ble Gestal­tung und indi­vi­du­el­le Anpass­bar­keit, sodass sie den spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen des Mit­ar­bei­ters gerecht wird. Im Ver­gleich zur gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ist sie oft umfang­rei­cher, da sie auch Frei­zeit­un­fäl­le, Unfäl­le im Aus­land und zusätz­li­che Reha­bi­li­ta­ti­on abdeckt.

Pass­ge­naue Absi­che­rung für jede Bran­che

Gewer­be im Über­blick

Jede Bran­che bringt ihre eige­nen Risi­ken mit – und damit ganz unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen an eine Ver­si­che­rungs­lö­sung. Wir bie­ten Ihnen maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die Ihre spe­zi­el­len Bedürf­nis­se abde­cken

Fir­men & Gewer­be­trei­ben­de

Einzelhandel-Versicherung

Gewerb­li­che Unter­neh­men, vom Ein­zel­han­del bis hin zu Pro­duk­ti­ons­be­trie­ben, sind auf zuver­läs­si­ge Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen ange­wie­sen. Die­se decken Risi­ken wie Sach­schä­den, Haft­pflicht­an­sprü­che und Betriebs­un­ter­bre­chun­gen ab. Ein maß­ge­schnei­der­ter Ver­si­che­rungs­schutz für Unter­neh­men sorgt dafür, dass Sie sich auf Ihr Tages­ge­schäft kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich über unvor­her­ge­se­he­ne Risi­ken sor­gen zu müs­sen.

Hand­werks­be­trie­be

Handwerksbetrieb

Im Hand­werk sind Betrie­be täg­lich mit spe­zi­fi­schen Risi­ken wie unbe­zahlt blei­ben­den Rech­nun­gen, Män­gel­rü­gen oder Unfäl­len kon­fron­tiert. Hier ist eine Ver­si­che­rung wich­tig, die nicht nur Schä­den an Maschi­nen und Equip­ment abdeckt, son­dern auch Haf­tungs­an­sprü­che und mög­li­che Aus­fäl­le durch Krank­heit oder Arbeits­un­fäl­le. Eine geziel­te Ver­si­che­rungs­lö­sung schützt Sie und Ihre Mit­ar­bei­ter zuver­läs­sig.

Freie Beru­fe & Selbst­stän­di­ge

Fotografen-Versicherung

Freie Beru­fe und Selbst­stän­di­ge sehen sich mit spe­zi­el­len Risi­ken wie Bera­tungs­feh­lern, ver­pass­ten Fris­ten oder unvor­her­ge­se­he­nen Aus­fäl­len kon­fron­tiert. Eine umfas­sen­de Ver­si­che­rung schützt vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen durch sol­che Vor­komm­nis­se und hilft, poten­zi­el­le Schä­den schnell zu regu­lie­ren. Der rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­schutz ermög­licht es Ihnen, sich auf Ihre Arbeit zu kon­zen­trie­ren, ohne sich um die recht­li­chen oder finan­zi­el­len Fol­gen von Feh­lern sor­gen zu müs­sen.

Was ist nicht abge­deckt?

Aus­schlüs­se und Son­der­fäl­le

Bei der Aus­wahl einer betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ist es ent­schei­dend, auch die Aus­schlüs­se und Son­der­fäl­le genau zu ken­nen. Die­se beinhal­ten spe­zi­fi­sche Risi­ken oder Situa­tio­nen, die von der Ver­si­che­rung nicht über­nom­men wer­den. Eine gründ­li­che Prü­fung der Ver­si­che­rungs­po­li­ce ist not­wen­dig, um sicher­zu­stel­len, dass der Ver­si­che­rungs­schutz Ihren Erwar­tun­gen und den Bedürf­nis­sen Ihrer Mit­ar­bei­ten­den ent­spricht.

1. Extrem ris­kan­te Tätig­kei­ten und Beru­fe

Eini­ge Tätig­kei­ten, die mit beson­ders hohen Risi­ken ver­bun­den sind, sind häu­fig von der betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen. Dazu gehö­ren extrem gefähr­li­che Beru­fe wie Flug­zeug­pi­lo­ten, Tauch­be­ru­fe oder extre­me Sport­ar­ten, bei denen das Unfall­ri­si­ko als über­durch­schnitt­lich hoch ein­ge­schätzt wird. Unter­neh­men, die Mit­ar­bei­ten­de in sol­chen Berei­chen beschäf­ti­gen, müs­sen gege­be­nen­falls nach spe­zi­el­len Lösun­gen suchen oder eine sepa­ra­te Ver­si­che­rung abschlie­ßen, die die­se Tätig­kei­ten abdeckt.

  • Aus­schlüs­se: Beru­fe wie Pilo­ten, Para­glei­ter oder Extrem­sport­ler sind oft vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen.

2. Vor­sätz­li­che Hand­lun­gen

Unfäl­le, die durch vor­sätz­li­che Hand­lun­gen eines Mit­ar­bei­ters ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel nicht abge­deckt. Dazu gehö­ren z. B. Unfäl­le durch mut­wil­li­ge Sach­be­schä­di­gung, Alko­hol­ein­fluss oder das Miss­ach­ten der Sicher­heits­vor­schrif­ten. In sol­chen Fäl­len kann die Ver­si­che­rung den Anspruch auf Leis­tun­gen ver­wei­gern.

  • Aus­schluss: Unfäl­le, die durch vor­sätz­li­che Hand­lun­gen oder gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wer­den, sind nicht ver­si­chert.

3. Sucht­be­ding­te Unfäl­le

Unfäl­le, die auf­grund von Dro­gen­miss­brauch oder über­mä­ßi­gem Alko­hol­kon­sum ent­ste­hen, fal­len eben­falls oft nicht unter die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung. Wenn ein Mit­ar­bei­ter unter dem Ein­fluss von Alko­hol oder Dro­gen einen Unfall ver­ur­sacht, wird die Ver­si­che­rung in der Regel kei­ne Leis­tun­gen über­neh­men.

  • Aus­schluss: Unfäl­le, die unter Alko­hol­ein­fluss oder durch Dro­gen­kon­sum ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel aus­ge­schlos­sen.

4. Unfäl­le im Aus­land ohne aus­rei­chen­den Schutz

Obwohl vie­le betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­run­gen welt­weit gül­tig sind, gibt es Aus­nah­men in bestimm­ten Regio­nen oder Län­dern. Wenn Mit­ar­bei­ten­de in Hoch­ri­si­ko­ge­bie­ten arbei­ten oder rei­sen, kann es sein, dass zusätz­li­che Zusatz­ver­si­che­run­gen abge­schlos­sen wer­den müs­sen, um auch in die­sen Gebie­ten aus­rei­chen­den Schutz zu gewähr­leis­ten.

  • Aus­schluss: Unfäl­le in bestimm­ten Hoch­ri­si­ko­ge­bie­ten oder bei feh­len­dem inter­na­tio­na­len Schutz.

5. Unfäl­le außer­halb der Arbeits­zeit und Frei­zeit

Obwohl die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung für Frei­zeit­un­fäl­le außer­halb der Arbeits­zeit eine wich­ti­ge Erwei­te­rung dar­stellt, gibt es oft Ein­schrän­kun­gen. Ins­be­son­de­re Sport­ar­ten wie Wett­kämp­fe oder ris­kan­te Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten (z. B. Ski­fah­ren, Berg­stei­gen) kön­nen von der Ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen sein.

  • Aus­schluss: Unfäl­le bei bestimm­ten Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten oder Sport­ar­ten.

Ergän­zen­der Schutz für Ihr Unter­neh­men

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Gewerb­li­che Sach­ver­si­che­run­gen

Ob Büro­aus­stat­tung, Tech­nik oder Lager: Die gewerb­li­che Sach­ver­si­che­rung schützt Ihr Betriebs­ver­mö­gen zuver­läs­sig bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Van­da­lis­mus. Sie ist essen­zi­ell für jede Unter­neh­mens­grö­ße und kann indi­vi­du­ell an Ihre betrieb­li­chen Risi­ken ange­passt wer­den.

Betriebs- & Geschäfts­ver­si­che­run­gen

Von Ertrags­aus­fall über Inven­tar­schutz bis zur Haf­tung: Betriebs- und Geschäfts­ver­si­che­run­gen kom­bi­nie­ren essen­zi­el­le Leis­tun­gen in einem Paket. So sichern Sie sich nicht nur gegen juris­ti­sche Risi­ken ab, son­dern auch gegen finan­zi­el­le Ein­bu­ßen durch Betriebs­stö­run­gen, Feh­ler Drit­ter oder Per­so­nal­aus­fäl­le.

Zusam­men­fas­sung

Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung bie­tet Unter­neh­men und ihren Mit­ar­bei­ten­den einen umfas­sen­den Schutz, der weit über die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung hin­aus­geht. Sie sichert nicht nur Arbeits­un­fäl­le, son­dern auch Frei­zeit­un­fäl­le und Unfäl­le wäh­rend Rei­sen ab. Die­ser zusätz­li­che Schutz trägt dazu bei, das Wohl­be­fin­den der Mit­ar­bei­ten­den zu stei­gern und das Unter­neh­men als attrak­ti­ven Arbeit­ge­ber zu posi­tio­nie­ren.

Ein wesent­li­cher Vor­teil für Unter­neh­men ist die steu­er­li­che Absetz­bar­keit der Bei­trä­ge und die güns­ti­gen Tari­fe bei meh­re­ren ver­si­cher­ten Mit­ar­bei­ten­den. Zudem stärkt die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung die Mit­ar­bei­ter­bin­dung, da sie den Mit­ar­bei­ten­den das Gefühl gibt, im Fal­le eines Unfalls rund um die Uhr abge­si­chert zu sein – sowohl im beruf­li­chen als auch im pri­va­ten Bereich.

Die Ver­si­che­rung bie­tet eine Viel­zahl an Leis­tun­gen, dar­un­ter Inva­li­di­täts­leis­tun­gen, Kran­ken­haus­ta­ge­gel­der, kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen nach Unfäl­len und Reha-Maß­nah­men. Zudem pro­fi­tie­ren Unter­neh­men von der Mög­lich­keit, die Ver­si­che­rung spe­zi­ell an die Bedürf­nis­se ihrer Bran­che und Mit­ar­bei­ten­den anzu­pas­sen.

Die Wahl der rich­ti­gen Ver­si­che­rung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie der Anzahl der Mit­ar­bei­ten­den, der Bran­che und den gewünsch­ten Leis­tun­gen. Eine indi­vi­du­el­le Bera­tung und ein Ver­gleich der Anbie­ter sind emp­feh­lens­wert, um das bes­te Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass die Ver­si­che­rung die rich­ti­gen Leis­tun­gen umfasst.

Zusam­men­ge­fasst ist die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung eine wert­vol­le Inves­ti­ti­on für jedes Unter­neh­men, die nicht nur finan­zi­el­le Absi­che­rung bie­tet, son­dern auch das Ver­trau­en und die Loya­li­tät der Mit­ar­bei­ten­den stärkt.

häu­fi­ge Fra­gen

Eine Grup­pen­un­fall­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Form der Unfall­ver­si­che­rung, bei der meh­re­re Per­so­nen – bei­spiels­wei­se Mit­ar­bei­ten­de eines Unter­neh­mens, Ver­eins­mit­glie­der oder Ehren­amt­li­che – über einen gemein­sa­men Ver­si­che­rungs­ver­trag abge­si­chert wer­den. Die­se Ver­si­che­rung bie­tet Schutz bei Unfäl­len im beruf­li­chen sowie pri­va­ten Bereich und kann indi­vi­du­ell an die Bedürf­nis­se der ver­si­cher­ten Grup­pe ange­passt wer­den.

Die betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung ergänzt die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung und bie­tet einen erwei­ter­ten Schutz. Sie deckt sowohl Arbeits- und Wege­un­fäl­le als auch Unfäl­le im pri­va­ten Bereich ab – welt­weit und rund um die Uhr. Zu den Leis­tun­gen gehö­ren unter ande­rem Inva­li­di­täts­ent­schä­di­gun­gen, Todes­fall­leis­tun­gen, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men, kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen nach Unfäl­len sowie Ber­gungs- und Trans­port­kos­ten.

Ab dem 1. Janu­ar 2024 wur­de die bis­he­ri­ge Pau­schal­be­steue­rungs­gren­ze von 100 € pro Jahr für Bei­trä­ge zur Grup­pen­un­fall­ver­si­che­rung auf­ge­ho­ben. Seit­dem kön­nen Arbeit­ge­ber die Bei­trä­ge unab­hän­gig von ihrer Höhe mit einem Pau­schal­steu­er­satz von 20 % ver­steu­ern. Die­se Rege­lung gilt sowohl für neu abge­schlos­se­ne als auch für bestehen­de Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge.

Die Grup­pen­un­fall­ver­si­che­rung greift bei Unfäl­len, die wäh­rend der ver­si­cher­ten Tätig­kei­ten auf­tre­ten – sowohl im beruf­li­chen als auch im pri­va­ten Bereich. Dies umfasst unter ande­rem Unfäl­le wäh­rend der Arbeits­zeit, auf Dienst­rei­sen, bei Betriebs­fei­ern, in der Frei­zeit oder auf dem direk­ten Weg zu und von der Arbeit. Der genaue Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes hängt von den indi­vi­du­el­len Ver­trags­be­din­gun­gen ab.