Als eine der wichtigsten Versicherungen für den boomenden Onlinehandel gilt eine Betriebshaftpflichtversicherung. Immer dann, wenn einem Dritten ein Schaden entsteht (Personen- oder Sachschaden), kommt die Betriebshaftpflichtversicherung ins Spiel und begleicht im Falle eines Schadens die Kosten. So z.B. auch:
Vermögensfolgeschäden infolge von Personen- oder Sachschäden, für die man erstattungspflichtig ist, werden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.
Onlinehändler sollten immer bedenken, dass sie auch für Schäden, der von ihnen verkauften oder hergestellten Produkte haften. Deswegen ist eine Produkthaftpflichtversicherung, die häufig in der Betriebshaftpflichtversicherung inkludiert ist, unabdingbar.
Während eine Rechtsschutzversicherung für Onlinehändler zu den empfohlenen Versicherungen gehört, ist die Betriebshaftpflichtversicherung eher der Rubrik dringend empfohlene Versicherungen zuzuordnen. Ebenso gehört in die Rubrik dringend empfohlen auch die geeignete Inhaltsversicherung, damit bei Schäden oder Zerstörung von Vorräten, Ware, Lagerbestände, Mobiliar und betrieblich genutzte Elektronik ein Versicherungsschutz besteht.
Eine weitere ratsame Versicherung ist die Cyberversicherung. Wenn Ihr Onlineshop durch einen Hacker lahmgelegt wird und dabei noch Kundendaten gestohlen werden, so hilft Ihnen dabei diese Absicherng den Zwischenfall zu bewältigen und ebenso vor finanziellen Schäden.
Versichert sind alle Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden, die man als Unternehmer selbst verursacht oder durch Mitarbeiter verursacht werden. Für den, der eine solche Versicherung nicht hat, kann es ansonsten oft teuer werden. Je nach Schadensfall können Schmerzensgeldklagen und ärztliche Behandlungskosten oft sehr teuer werden. Dazu reicht schon ein im Winter nicht vor dem Firmenbüro gestreuter Gehweg aus.
Eine Möglichkeit um alle genannten Risiken in einer Police abzubilden, wäre eine Onlineshop-Versicherung des Anbieters Hiscox. Hierbei stehen Ihnen folgende Modulbausteine zur Verfügung:
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Im Onlinehandel sind folgende Schadensfälle als Haftungsgrundlage für eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur denkbar, sondern kamen auch bereits häufiger vor:
Online-Händler, die selbst Produkte herstellen oder produzieren lassen, sollten sorgsam prüfen, ob die Versicherungsbedingungen in der Betriebshaftpflicht zur Produkthaftung ausreichend sind oder nicht eine separate Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll sein kann.
Gerade bei Existenzgründern ist oft die Kapitaldecke dünn und das Maß an Erfahrung noch nicht so ausgeprägt, sodass es schnell zu teuren Haftungsfällen kommen kann. Hier ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Onlinehandel ab dem ersten Tag in ausreichender Höhe sinnvoll.
Gerade bei Unachtsamkeit und Verschulden des Unternehmers zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden. Die Versicherung zahlt hingegen nicht bei Vorsatz. Wer vorsätzlich etwas zerstört, muss selbst dafür aufkommen. Dies gilt insbesondere für Straftaten.
Das ist das Schöne an der Betriebshaftpflichtversicherung: Macht ein Dritter Forderungen gegen das Unternehmen (aus Schadenersatz) geltend, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für den Online-Handel unter anderem auch:
Man muss also nicht mehr selbst einen Anwalt beauftragen und bezahlen, - dies übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung.
Eine klassische Betriebshaftpflichtversicherung deckt nur Vermögensfolgeschäden ab, d.h. Vermögensschäden, die die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Nicht aber reine Vermögensschäden.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Größen wie:
Manch einer denkt „Betriebshaftpflichtversicherung – brauche ich nicht“, - allerdings nur bis zum ersten Schadensfall, dann wird das bereut. Überall dort, wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Und wenn dann einem Dritten ein Schaden passiert, muss der Verursacher haften. Dabei haften Unternehmer für alle ihre Mitarbeiter. Auch ungelernte, angelernte oder Mitarbeiter, die aufgrund von Unachtsamkeit oder Überlastung Fehler machen.
Kleine Fehler verursachen dabei oft Riesenschäden. In Norddeich (Ostfriesland) hat ein Baustellenarbeiter irrtümlich einen Wasserkran auf einer Klinikbaustelle aufgedreht gelassen. Durch unglückliche Umstände wurde über das Wochenende eine ganze Etage eines im Umbau befindlichen Klinik-Teils überschwemmt. Das Wasser sickerte über Etagen durch und beschädigte die Einrichtung in mehreren Räumen, u.a. auch EDV. Der Estrich in einem ganzen Neubau musste wieder aufgestemmt und entfernt werden. Ein Klinikteil konnte monatelang keine Patienten aufnehmen und es entstand ein Millionenschaden. Nur aufgrund eines Mitarbeiters, der einen Wasserkran vergaß, zuzudrehen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf und verhindert so den Ruin des Unternehmers. Für überschaubare Beiträge.
Dies kommt auf den Einzelfall an. Experten raten zu Versicherungssummen nicht unter 3 Mio. Euro für Personen und Sachschäden. Denkbar sind auch höhere Versicherungssummen.
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