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Betriebsschließungversicherung Gastronomie | Ratgeber

Betriebsschließungsversicherung für die Gastronomie

Gastronomen arbeiten täglich mit vielen Menschen: Mit dem eigenen Personal und mit ständig wechselnden Gästen. Daher sind Gastronomen auch einem höherem Risiko ausgesetzt und können dies mit den richtigen Versicherungen für Gastronomie abfedern. Trotz aller Vorsicht kann in Restaurant, Imbiss oder Hotel immer mal etwas passieren, was man nicht geplant hat.
 

Damit eine etwaige behördliche Schließung nicht zum Super-GAU für den Unternehmer wird, gibt es dafür eine Extra-Versicherung: Die Betriebsschließungsversicherung für die Gastronomie. Diese haftet immer dann, wenn der Betrieb aufgrund einer einzelnen behördlichen Anordnung schließen muss.

Welche Ursachen können zu einer Schließung in der Gastronomie führen?

Auch bei allergrößter Sorgfalt kann man nicht jedes Eindringen von Keimen, Bakterien oder Viren in den Betrieb verhindern, zudem viele Betriebe auch darauf angewiesen sind, Aushilfskräfte zu beschäftigen.

Häufige Gründe für Schließungen von Betrieben durch Einzelanordnung einer Behörde sind z.B.:

  • Ein Gast oder mehrere Gäste klagt nach dem Essen im Restaurant über Bauchgrummeln und im Krankenhaus stellt man eine Salmonellenvergiftung fest. Das führt häufig zur Warenbeschlagnahme und temporären Schließung von 1-2 Wochen
  • Ein Mitarbeiter bekommt eine Infektionskrankheit und das Gesundheitsamt schickt alle Kollegen für 14 Tage in Quarantäne
  • Es wird Ungeziefer oder Mäusekot im Betrieb gefunden. Das Ordnungsamt verfügt die Schließung und kontrolliert erst in einer oder zwei Wochen nach
  • Ein Gast hat Scharlach, ähnliche Symptome werden bei einem Kellner festgestellt: Ein Beschäftigungsverbot wird erlassen

Solche Fälle kommen praktisch jeden Tag irgendwo in Deutschland vor und sind keinesfalls selten.

Betriebsschließungsversicherung mildert die finanziellen Folgen

Verbraucher können heute Betriebsschließungen aufgrund von Hygienemängeln in öffentlichen Verzeichnissen nachlesen – inkl. genauer Adresse des Betriebs. Die öffentlichen Medien wie Tageszeitungen stürzen sich gelegentlich auf solche Berichte, was die wirtschaftliche Bewältigung solcher Vorkommnisse für den Gastronomen noch schwerer macht. Man wird auch im saubersten Betrieb nicht immer vermeiden können, dass sich Fliegen oder Schaben irgendwo einen Weg zu Lebensmittel bahnen und auch eine Maus ist bei offenen Türen schnell im Betrieb. Für die Kontrolleure des Wirtschaftskontrolldiensts ist Mäusekot in der Küche jedoch oft der Grund für eine Schließung.

Neben dem Umsatzausfall während der Schließung muss der Gastronom die Löhne weiterzahlen und hat oft auch nach Öffnung noch Einnahmeausfälle aus negativer PR.

Wenn Gastronomen rechtzeitig eine Betriebsschließungsversicherung abschließen, können die negativen Folgen wie:

  • Warenbeschlagnahme oder -vernichtung
  • Lohnfortzahlung
  • Umsatzausfall
  • Verhängung von Tätigkeitsverboten gegen einzelne oder alle Betriebsangehörige
  • Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen
  • Desinfektionsmaßnahmen für Betriebsräume und -einrichtungen

kompensiert werden.

Kosten der Betriebsschließungsversicherung für Gastwirte

Die Kosten der Betriebsschließungsversicherung für Gastronomen sind überschaubar. Kleinere Gastwirtschaften können schon mit Jahresbeiträgen ab ca. 100 Euro versichert werden.

Welche Kosten für den eigenen Gastronomiebetrieb und dessen Betriebsschließungsversicherung aufzubringen sind, ist abhängig von:

  • Gewählter Versicherungssumme
  • Umsatzsumme
  • Anzahl Mitarbeiter
  • Lage des Gastronomiebetriebs
  • Dauer der Leistung (hier werden häufig 30,60 oder 90 Tage vereinbart)

Die weitaus meisten Betriebsschließungsversicherungen bewegen sich im Kostenrahmen zwischen rund 100 Euro und 400 Euro p.a. und sind damit deutlich preiswerter als viele Gastronomen denken.

Für Gastronomen: Oft im Paket versichert

Die Betriebsschließungsversicherung kann einzeln für sich abgeschlossen werden, ist aber oft im Rahmen eines Gesamt-Versicherungspakets für Gastronomen enthalten, welches dann auch Versicherungen enthalten kann wie:

  • Rechtsschutz
  • Vertrauensschaden
  • Gebäude
  • Kühlgut
  • Elektronik
  • Autoinhalt
  • Sachwerte

Leistet die Betriebsschließungsversicherung auch bei Corona?

Ob die Betriebsschließungsversicherung auch bei Infektionen mit dem Coronavirus leistet, ist abhängig vom einzelnen Vertrag. Dies ist vor Abschluss zu prüfen. So leistet die HDI Betriebsschließungsversicherung z.B. problemlos, wenn im Betrieb meldepflichtige Krank­hei­ten wie Covid-19 aufgetreten sind und der Betrieb aufgrund einer Einzelanordnung dann schließen muss.  Betriebsschließungsversicherungen leisten aber i.d.R. nicht, wenn ein z.B. ein bundesweiter genereller Lockdown verhängt wird, weil dies keine Einzelanordnung ist, die sich gegen den einzelnen Betrieb richtet.

Eine Vielzahl von Gastronomiebetrieben hat aber in Deutschland aufgrund einer genau richtig abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherung die Einnahmeausfälle, die durch Einzelanordnungen erlitten wurden, kompensiert bekommen. Einzelne Gastronomen haben aus der Betriebsschließungsversicherung in der Corona-Zeit sechs- und siebenstellige Erstattungen in Anspruch nehmen können.

Wesentlich für die Gestaltung ist, ob nur bestimmte, bekannte Krank­hei­ten im Vertrag definiert sind oder aber auch eine neue Viruskrankheit, die nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig ist, zum Anspruch führen kann.

Voraussetzungen für den Leistungsfall der Betriebsschließungsversicherung

  • Eine zuständige Behörde hat eine konkret auf den einzelnen Betrieb bezogene Schließungsmaßnahme erlassen (Einzel-Verwaltungsakt)
  • Die behördliche Schließung geht zurück auf eine aus dem Betrieb selbst stammende Infektionsgefahr (endogene, bzw. intrinsische Gefahr)
  • Der Versicherungsschutz umfasst explizit den genannten Krankheitserreger oder umfasst auch neue Krankheitserreger oder umfasst alle Krankheitserreger, die im Infektionsschutzgesetz Eingang gefunden haben (dynamische Verweisung)

Müssen Gastronomen Einnahmen aus Betriebsschließungsversicherungen mit staatlichen Hilfen verrechnen?

Versicherungen zahlen die vereinbarten Zahlungen an Gastronomen aus, - ohne staatliche Unterstützungen für Gastronomen in Abzug zu bringen oder zu verrechnen. Die staatlichen Leistungen sind ja auch keine Schadenersatzzahlungen und können daher auch nicht auf die Schadenersatzansprüche des Versicherten angerechnet werden.

Wie hilft eine Betriebsschließungsversicherung dem Gastronom?

Hier gibt es unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten, z.B.:

  • Auszahlung von 75% des ansonsten in dem Zeitraum gemachten Umsatzes
  • Tragung fortlaufender Kosten wie Miete, Pacht oder Teilzahlungsraten für Maschinen, Löhne
  • Ersatz entgangenen Gewinns
  • Bei Vernichtung von Waren und Vorräten: Ersatz der Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten
  • Bei Desinfektionsanordnung: Kosten der Desinfektion für Vorräte und Waren und Betriebsräume
  • Ersatz nachgewiesener Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen

Erstattungen finden grundsätzlich natürlich im Rahmen vereinbarter Versicherungssummen statt.

Der Betrieb ist bei meldepflichtigen Krank­hei­ten schnell zu

Man sollte die Gefahr einer Betriebsschließung wegen einer meldepflichtigen Krankheit nicht unterschätzen, da die Gefahr nicht nur von den Festangestellten, sondern auch von Aushilfen und Gästen der Gastronomie ausgehen könnte. Die Liste der meldepflichtigen Krank­hei­ten ist mittlerweile lang. Einige davon wie Pest oder Cholera werden eher selten auftreten, aber Krank­hei­ten wie:

  • Masern
  • Mumps
  • Windpocken
  • Tollwut
  • Coronavirus
  • Röteln
  • Virushepatitis

sind leider nicht so selten, dass man es als gänzlich unwahrscheinlich ansehen könnte, dass so etwas den eigenen Betrieb erreicht. Welcher Gastronom weiß genau, wo seine Aushilfskraft am Vorabend in ihrer Freizeit war?

Das Gesundheitsamt hat bei Auftreten auch nur eines Falles in der Belegschaft den Betrieb meist schneller geschlossen als einem das lieb ist.

Fazit: Die Betriebsschließungsversicherung für Gastronomen ist eine von der Prämie her sehr preiswerte Versicherung, kann aber vor großem Unheil bewahren und eine deutliche Hilfe in der Krise sein. Schon bei einer einzigen Schließung durch Behörden für auch nur eine Woche hat sich die Prämie schon bezahlt gemacht.


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