Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung – Schutz bei Still­stand im Betrieb

Umsatz weg, Kos­ten blei­ben? Wir schüt­zen Ihre Exis­tenz, wenn der Betrieb uner­war­tet ruht

betriebsunterbrechnungsversicherung

Wenn durch einen Brand, einen Rohr­bruch oder ein Unwet­ter plötz­lich alle Maschi­nen still­ste­hen, gera­ten vie­le Unter­neh­men schnell in Schief­la­ge. Denn die lau­fen­den Kos­ten hören nicht auf – Gehäl­ter, Mie­te und Kre­di­te lau­fen wei­ter, wäh­rend die Ein­nah­men auf null sin­ken. Ohne pas­sen­de Absi­che­rung kann das exis­tenz­be­dro­hend sein.

Mit einer Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung sichern Sie Ihre Liqui­di­tät, über­brü­cken Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le und schüt­zen, was Sie auf­ge­baut haben – Ihre Fir­ma, Ihre Mit­ar­bei­ten­den und Ihre Zukunft. Erfah­ren Sie jetzt, wel­che Leis­tun­gen mög­lich sind, für wen die Ver­si­che­rung sinn­voll ist und wie Sie die opti­ma­le Absi­che­rung für Ihr Unter­neh­men fin­den.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Sichert lau­fen­de Kos­ten wie Mie­ten, Löh­ne und Lea­sing­ra­ten bei Betriebs­still­stand

  • Erstat­tet ent­gan­ge­ne Gewin­ne bei Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­len

  • Schutz bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel und wei­te­re Ele­men­tar­ge­fah­ren

  • Ergänz­bar durch Betriebs­schlie­ßungs- und Inhalts­ver­si­che­rung für umfas­sen­den Schutz

  • Indi­vi­du­ell anpass­bar je nach Betriebs­grö­ße, Bran­che und Risi­ko

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Was ist eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung?

Eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung schützt Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn der Betrieb auf­grund unvor­her­ge­se­he­ner Ereig­nis­se still­steht. Sie deckt ent­gan­ge­ne Gewin­ne und fort­lau­fen­de Fix­kos­ten ab, die wäh­rend der Unter­bre­chung anfal­len. Typi­sche Ursa­chen für eine Betriebs­un­ter­bre­chung sind Sach­schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Ein­bruch­dieb­stahl.​

Die Ver­si­che­rung greift, wenn ein ver­si­cher­tes Risi­ko ein­tritt und dadurch die Betriebs­ab­läu­fe gestört oder voll­stän­dig unter­bro­chen wer­den. Sie stellt sicher, dass lau­fen­de Kos­ten wie Mie­ten, Löh­ne und Lea­sing­ra­ten wei­ter­hin bezahlt wer­den kön­nen, und hilft, die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät des Unter­neh­mens zu erhal­ten.​

  • Ent­gan­ge­ne Gewin­ne: Die Ver­si­che­rung erstat­tet den Gewinn, der wäh­rend der Betriebs­un­ter­bre­chung nicht erzielt wer­den konn­te.

  • Lau­fen­de Fix­kos­ten: Dazu gehö­ren Mie­ten, Löh­ne, Gehäl­ter, Lea­sing­ra­ten und wei­te­re betrieb­li­che Auf­wen­dun­gen.

  • Kos­ten für Betriebser­hal­tung: Aus­ga­ben, die not­wen­dig sind, um den Betrieb wäh­rend der Unter­bre­chung auf­recht­zu­er­hal­ten oder schnellst­mög­lich wie­der auf­zu­neh­men.

  • Schä­den durch ver­si­cher­te Risi­ken: Dazu zäh­len Feu­er, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm, Hagel, Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus.

  • Haft­zeit: Die Dau­er, für die die Ver­si­che­rung leis­tet, beträgt in der Regel 12 Mona­te, kann aber indi­vi­du­ell ange­passt wer­den.

  • Vor­sätz­li­che Schä­den: Schä­den, die absicht­lich her­bei­ge­führt wur­den, sind vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen.

  • Krieg und kriegs­ähn­li­che Ereig­nis­se: Schä­den, die durch Krieg, Bür­ger­krieg oder ähn­li­che Ereig­nis­se ent­ste­hen, sind nicht abge­deckt.

  • Kern­ener­gie und radio­ak­ti­ve Strah­lung: Schä­den infol­ge von Kern­ener­gie oder radio­ak­ti­ver Strah­lung sind aus­ge­schlos­sen.

  • Cyber­an­grif­fe: Betriebs­un­ter­bre­chun­gen durch Cyber­an­grif­fe sind nicht ver­si­chert und erfor­dern eine sepa­ra­te Cyber­ver­si­che­rung.

  • Pan­de­mien und behörd­lich ange­ord­ne­te Betriebs­schlie­ßun­gen: Die­se sind in der Regel nicht durch die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung gedeckt und benö­ti­gen eine spe­zi­el­le Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung.

Wel­che Betrie­be sich gegen Still­stand absi­chern soll­ten

Wer braucht eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung?

Ob Pro­duk­ti­ons­hal­le, Werk­statt, Bäcke­rei oder Arzt­pra­xis – vie­le Unter­neh­men sind im All­tag auf einen rei­bungs­lo­sen Ablauf ange­wie­sen. Sobald die­ser unter­bro­chen wird, gera­ten Ein­nah­men ins Sto­cken – lau­fen­de Kos­ten aber blei­ben. Die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ist daher für vie­le Betrie­be nicht nur sinn­voll, son­dern drin­gend not­wen­dig.

Als Unter­neh­men tra­gen Sie täg­lich Ver­ant­wor­tung – für Ihre Mit­ar­bei­ten­den, Ihre Kund­schaft und Ihre Lie­fer­ket­ten. Bereits ein klei­ner Sach­scha­den, etwa durch ein Feu­er im Tech­nik­raum oder einen Was­ser­rohr­bruch, kann gan­ze Betriebs­ab­läu­fe lahm­le­gen. Wer dann kei­ne Rück­la­gen hat oder sei­ne Fix­kos­ten nicht mehr decken kann, gerät schnell in eine wirt­schaft­li­che Schief­la­ge. Gera­de klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMU), die meist über begrenz­te finan­zi­el­le Pols­ter ver­fü­gen, sind in sol­chen Fäl­len beson­ders gefähr­det. Aber auch grö­ße­re Betrie­be mit hoher Maschi­nen­bin­dung oder engen Ter­min­ket­ten sind expo­niert.

Eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ist also beson­ders wich­tig für:

  • Pro­duk­ti­ons- und Fer­ti­gungs­be­trie­be, die stark von Maschi­nen und Anla­gen abhän­gen

  • Dienst­leis­ter mit Stand­ort­bin­dung, z. B. Fri­seu­re, Pra­xen, Kfz-Werk­stät­ten

  • Hand­werks­be­trie­be, bei denen Mate­ri­al­schä­den zu Aus­fäl­len füh­ren kön­nen

  • Ein­zel­han­del und Gas­tro­no­mie, wo selbst kur­ze Schließ­zei­ten hohe Ver­lus­te bedeu­ten

  • Land­wirt­schaft­li­che Betrie­be, bei denen wet­ter­be­ding­te Schä­den schwer­wie­gen­de Fol­gen haben kön­nen

Letzt­lich gilt: Sobald lau­fen­de Kos­ten durch Ihre betrieb­li­chen Ein­nah­men gedeckt wer­den müs­sen und Ihre Geschäfts­pro­zes­se nicht ein­fach orts­un­ab­hän­gig ersetzt wer­den kön­nen, zählt die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung zu den zen­tra­len Säu­len Ihrer finan­zi­el­len Absi­che­rung. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, den pas­sen­den Schutz für Ihre Bran­che und Ihr Risi­ko zu fin­den.

Wie Sie die pas­sen­de Ver­si­che­rungs­sum­me ermit­teln

Berech­nung und Aus­wahl der pas­sen­den Ver­si­che­rungs­sum­me

Die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­sum­me ist ent­schei­dend, um im Scha­den­fall aus­rei­chend abge­si­chert zu sein. Eine zu nied­ri­ge Sum­me kann zu finan­zi­el­len Eng­päs­sen füh­ren, wäh­rend eine zu hohe Sum­me unnö­ti­ge Kos­ten ver­ur­sacht.

Für die klei­ne Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ent­spricht die Ver­si­che­rungs­sum­me in der Regel der Sum­me der Inhalts­ver­si­che­rung. Die­se Vari­an­te eig­net sich für klei­ne­re Betrie­be mit über­schau­ba­ren Risi­ken.

Bei der mitt­le­ren Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung wird die Ver­si­che­rungs­sum­me eigen­stän­dig ermit­telt. Hier­bei dient der Roh­ertrag als Grund­la­ge, der sich aus dem Jah­res­net­to­um­satz abzüg­lich des Waren­ein­sat­zes ergibt. Die­se Metho­de bie­tet eine genaue­re Absi­che­rung für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men.

Die gro­ße Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung rich­tet sich an indus­tri­el­le Betrie­be mit kom­ple­xen Struk­tu­ren. Die Ermitt­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me erfolgt indi­vi­du­ell, unter Berück­sich­ti­gung von Betriebs­ge­winn und fort­lau­fen­den Kos­ten. In sol­chen Fäl­len emp­fiehlt sich eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung, um sowohl Unter- als auch Über­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Unab­hän­gig von der gewähl­ten Vari­an­te ist es wich­tig, die Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig zu über­prü­fen und an ver­än­der­te betrieb­li­che Gege­ben­hei­ten anzu­pas­sen. So stel­len Sie sicher, dass Ihr Unter­neh­men stets opti­mal abge­si­chert ist.

Ergän­zen­der Schutz, der zählt

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Ihr Unter­neh­men

Ein rund­um abge­si­cher­tes Unter­neh­men braucht mehr als nur eine Poli­ce. Ob juris­ti­sche Strei­tig­kei­ten, Bera­tungs­feh­ler oder zer­stör­te Geschäfts­ein­rich­tung – es gibt Risi­ken, die außer­halb klas­si­scher Sach­schä­den lie­gen und den­noch exis­tenz­be­dro­hend sein kön­nen. Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihren Schutz sinn­voll und gehö­ren in jedes moder­ne Ver­si­che­rungs­kon­zept.

Betriebshaftpflicht

Betriebs­haft­pflicht

Wenn Drit­te durch Ihre betrieb­li­che Tätig­keit zu Scha­den kom­men
Ob Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den – die Betriebs­haft­pflicht schützt Ihr Unter­neh­men vor hohen For­de­run­gen. Beson­ders wich­tig für Hand­werk, Pro­duk­ti­on und kun­den­na­he Dienst­leis­tun­gen. Ein klei­ner Feh­ler kann schnell teu­er wer­den.

Betriebsausfallversicherung

Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung

Wenn Frei­be­ruf­ler plötz­lich aus­fal­len
Bera­ten­de, hei­len­de oder pla­nen­de Tätig­kei­ten tra­gen hohe Ver­ant­wor­tung. Die Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung sichert Ein­kom­mens­ver­lus­te bei krank­heits- oder unfall­be­ding­tem Aus­fall ab – spe­zi­ell für Frei­be­ruf­ler und Solo-Selbst­stän­di­ge ohne ange­stell­te Ver­tre­tung. Sie über­nimmt fort­lau­fen­de Betriebs­kos­ten und kann den ent­gan­ge­nen Gewinn erset­zen, um die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät des Unter­neh­mens zu gewähr­leis­ten.​

Produkthaftpflichtversicherung

Pro­dukt­haft­pflicht

Wenn Ihr Pro­dukt Schä­den ver­ur­sacht
Ein feh­ler­haf­tes Pro­dukt kann schwe­re Per­so­nen- oder Sach­schä­den ver­ur­sa­chen. Die Pro­dukt­haft­pflicht schützt Ihr Unter­neh­men vor Regress­an­sprü­chen – unver­zicht­bar für pro­du­zie­ren­de Unter­neh­men, Her­stel­ler und Impor­teu­re.

Zwei Poli­cen – ein Schutz­kon­zept

Kom­bi­na­ti­on mit der Betriebs­in­halts­ver­si­che­rung

Die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ent­fal­tet ihre vol­le Wir­kung erst dann, wenn sie mit der pas­sen­den Sach­ver­si­che­rung kom­bi­niert wird – und hier kommt die Betriebs­in­halts­ver­si­che­rung ins Spiel. Sie schützt das Inven­tar eines Unter­neh­mens, also Maschi­nen, Tech­nik, Waren­la­ger und Betriebs­ein­rich­tung, gegen Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel, Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus.

Kommt es zu einem ver­si­cher­ten Sach­scha­den – etwa ein Brand zer­stört Tei­le der Ein­rich­tung oder Maschi­nen fal­len nach einem Was­ser­scha­den aus – über­nimmt die Inhalts­ver­si­che­rung die Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten. Die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ergänzt die­sen Schutz, indem sie die wirt­schaft­li­chen Fol­gen der Betriebs­un­ter­bre­chung abdeckt: ent­gan­ge­ne Gewin­ne, fort­lau­fen­de Kos­ten wie Löh­ne, Mie­te oder Lea­sing­ra­ten.

In der Pra­xis bie­ten vie­le Ver­si­che­rer bei­de Leis­tun­gen als kom­bi­nier­te Poli­ce an, um Dop­pel­de­ckun­gen oder Lücken zu ver­mei­den und Bei­trags­vor­tei­le zu ermög­li­chen. Aber: Eine Kom­bi­na­ti­on bei­der Ver­si­che­run­gen bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, dass Ver­si­che­rungs­sum­me und Risi­ko­be­wer­tung iden­tisch sein soll­ten. Wäh­rend die Inhalts­ver­si­che­rung den Wie­der­be­schaf­fungs­wert der Betriebs­ge­gen­stän­de absi­chert, rich­tet sich die Sum­me bei der Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung nach dem Roh­ertrag bezie­hungs­wei­se den fixen Kos­ten und dem ent­gan­ge­nen Gewinn.

Wer die Poli­cen ein­zeln abschließt, kann fle­xi­bler auf spe­zi­fi­sche Unter­neh­mens­ri­si­ken reagie­ren – zum Bei­spiel, wenn der Betrieb hohe Fix­kos­ten hat, aber eine eher gerin­ge Aus­stat­tung. Umge­kehrt kann eine „2‑in-1-Poli­ce“ sinn­voll sein, wenn der Betrieb über­schau­bar ist und bei­de Ver­si­che­rungs­sum­men gut auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den kön­nen.

In bei­den Fäl­len gilt: Die rich­ti­ge Kom­bi­na­ti­on aus Inhalts- und Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung bil­det das Fun­da­ment für eine wirk­lich belast­ba­re Absi­che­rungs­stra­te­gie. Wir hel­fen Ihnen dabei, den opti­ma­len Schutz für Ihr Unter­neh­men zu fin­den – indi­vi­du­ell, bedarfs­ge­recht und risi­ko­ori­en­tiert.

Pass­ge­naue Absi­che­rung für jede Bran­che

Gewer­be im Über­blick

Jede Bran­che bringt eige­ne Her­aus­for­de­run­gen mit – und damit auch ganz unter­schied­li­che Risi­ken, die den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz erfor­dern. Wäh­rend im Han­del oft Zah­lungs­aus­fäl­le oder Lie­fer­pro­ble­me eine Rol­le spie­len, geht es im Hand­werk eher um Män­gel­an­sprü­che, unkla­re Abspra­chen oder Pro­jekt­ver­zö­ge­run­gen. Frei­be­ruf­ler wie­der­um ste­hen häu­fig vor recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu Hono­ra­ren, Daten­schutz oder Fris­ten. Wir bie­ten Ihnen geziel­te Lösun­gen, die exakt auf Ihre Tätig­keit abge­stimmt sind – damit Sie sich ganz auf Ihr Tages­ge­schäft kon­zen­trie­ren kön­nen.

Fir­men & Gewer­be­trei­ben­de

Einzelhandel-Versicherung

Von der Bou­tique bis zum Pro­duk­ti­ons­be­trieb – Absi­che­rung, die mit­denkt

Ob Ein­zel­han­del, Agen­tur oder Fer­ti­gungs­be­trieb – Gewer­be­trei­ben­de sind auf rei­bungs­lo­se Abläu­fe mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten und Part­nern ange­wie­sen. Gerät nur ein Glied in die­ser Ket­te ins Wan­ken, kann das recht­li­che und wirt­schaft­li­che Fol­gen haben. Unser Ver­si­che­rungs­schutz schützt Sie vor finan­zi­el­len Ein­bu­ßen durch Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, Zah­lungs­aus­fäl­le oder Ver­trags­strei­tig­kei­ten. Ergän­zen­de Bau­stei­ne wie Betriebs­un­ter­bre­chung, Pro­dukt­haf­tung oder Rechts­schutz sor­gen für ganz­heit­li­che Sicher­heit.

Hand­werks­be­trie­be

Handwerksbetrieb

Pro­jekt­ar­beit, Zeit­druck, Ver­ant­wor­tung – wir sichern das Fun­da­ment Ihres Betriebs

Im Hand­werk ist jeder Auf­trag indi­vi­du­ell – und mit ihm auch die Risi­ken. Ob unkla­re Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen, Män­gel, Frist­ver­säum­nis­se oder For­de­rungs­aus­fäl­le: Unser Ver­si­che­rungs­schutz greift dort, wo es im All­tag schnell eng wer­den kann. Wir bie­ten Ihnen pra­xis­na­he Lösun­gen von der Betriebs­haft­pflicht über den Werk­ver­kehrs­schutz bis hin zur Betriebs­un­ter­bre­chung – damit Sie hand­werk­lich lie­fern kön­nen, auch wenn mal etwas schief­läuft.

Freie Beru­fe & Selbst­stän­di­ge

Fotografen-Versicherung

Bera­ten, behan­deln, gestal­ten – und dabei bes­tens abge­si­chert

Frei­be­ruf­ler tra­gen viel Ver­ant­wor­tung – für sich, ihre Kun­den und für sen­si­ble Daten. Kommt es zu Feh­lern, Frist­ver­säum­nis­sen oder Abmah­nun­gen, kann das teu­er wer­den. Ob DSGVO-Buß­geld, Hono­rar­kla­ge oder beruf­lich ver­ur­sach­ter Scha­den: Wir bie­ten Ihnen pass­ge­nau­en Schutz durch Berufs­haft­pflicht, Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung, Cyber­ver­si­che­rung oder Fir­men­rechts­schutz – für Sicher­heit im frei­en Den­ken und Han­deln.

Ver­trags­si­cher­heit beginnt mit den rich­ti­gen Fra­gen

Wor­auf Sie beim Ver­trags­ab­schluss ach­ten soll­ten

Eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ist mehr als nur ein wei­te­rer Bau­stein im Ver­si­che­rungs­pa­ket – sie ist ein zen­tra­les Ele­ment Ihrer betrieb­li­chen Risi­ko­vor­sor­ge. Damit sie im Ernst­fall zuver­läs­sig greift, ist es ent­schei­dend, bereits beim Abschluss auf eini­ge wesent­li­che Punk­te zu ach­ten.

Zunächst soll­ten Sie den Deckungs­um­fang genau prü­fen. Nicht alle Poli­cen beinhal­ten auto­ma­tisch Schutz vor Ele­men­tar­ge­fah­ren wie Über­schwem­mun­gen oder Erd­be­ben. Auch Rück­wir­kungs­schä­den, also Unter­bre­chun­gen durch Schä­den bei Zulie­fe­rern oder Abneh­mern, sind nicht immer stan­dard­mä­ßig abge­deckt. Eine sorg­fäl­ti­ge Ana­ly­se Ihrer betrieb­li­chen Risi­ken hilft, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz zu defi­nie­ren.

Die Wahl der rich­ti­gen Ver­si­che­rungs­sum­me ist eben­so ent­schei­dend. Sie soll­te alle fixen Kos­ten sowie den ent­gan­ge­nen Gewinn für die Dau­er der mög­li­chen Betriebs­un­ter­bre­chung abde­cken. Eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Anpas­sung der Sum­me ver­hin­dert eine Unter­ver­si­che­rung, die im Scha­dens­fall zu finan­zi­el­len Eng­päs­sen füh­ren könn­te.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist die Haft­zeit – also der Zeit­raum, für den der Ver­si­che­rer im Scha­dens­fall leis­tet. Üblich sind Zeit­räu­me von 12 bis 24 Mona­ten. Eine zu kurz bemes­se­ne Haft­zeit kann dazu füh­ren, dass Sie nach Ablauf der Frist auf den Kos­ten sit­zen blei­ben, obwohl der Betrieb noch nicht wie­der voll­stän­dig läuft.

Ach­ten Sie auch auf mög­li­che Aus­schlüs­se und Selbst­be­tei­li­gun­gen in der Poli­ce. Man­che Ver­trä­ge schlie­ßen bestimm­te Scha­dens­ur­sa­chen aus oder sehen eine finan­zi­el­le Betei­li­gung Ihrer­seits vor. Die­se Details kön­nen im Ernst­fall ent­schei­dend sein.

Nicht zuletzt emp­fiehlt es sich, die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung regel­mä­ßig zu über­prü­fen und an ver­än­der­te betrieb­li­che Gege­ben­hei­ten anzu­pas­sen. Ein erfah­re­ner Ver­si­che­rungs­be­ra­ter kann Sie dabei unter­stüt­zen, den opti­ma­len Schutz für Ihr Unter­neh­men sicher­zu­stel­len.

Ergän­zen­der Schutz für Ihr Unter­neh­men

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Gewerb­li­che Sach­ver­si­che­run­gen

Ob Büro­aus­stat­tung, Maschi­nen, Tech­nik oder Lager: Mit der gewerb­li­chen Sach­ver­si­che­rung schüt­zen Sie Ihr Betriebs­ver­mö­gen zuver­läs­sig vor Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Van­da­lis­mus. Der Schutz lässt sich fle­xi­bel an Ihr Unter­neh­men anpas­sen – und bil­det die Basis jeder umfas­sen­den Absi­che­rung.

Betriebs- & Geschäfts­ver­si­che­run­gen

Vom Ertrags­aus­fall über Haf­tungs­fra­gen bis zur Inven­tar­ab­si­che­rung – mit einer Kom­bi­na­ti­on aus Betriebs- und Geschäfts­ver­si­che­run­gen sichern Sie sich gleich mehr­fach ab. Neben juris­ti­schen Risi­ken schützt die­se Lösung auch vor finan­zi­el­len Fol­gen durch Betriebs­stö­run­gen, Feh­ler Drit­ter oder Per­so­nal­aus­fall. Alles in einem Paket, indi­vi­du­ell anpass­bar.

Zusam­men­fas­sung

Eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung gehört zur Grund­aus­stat­tung jeder betrieb­li­chen Absi­che­rung. Denn sobald ein Scha­den den Geschäfts­be­trieb lahm­legt – sei es durch Feu­er, Sturm oder Lei­tungs­was­ser­schä­den – lau­fen die Kos­ten wei­ter, wäh­rend die Ein­nah­men aus­blei­ben. Mit dem rich­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz las­sen sich Fix­kos­ten, ent­gan­ge­ne Gewin­ne und sogar Wie­der­an­lauf­kos­ten zuver­läs­sig absi­chern. Beson­ders für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men ist die­se Vor­sor­ge unver­zicht­bar, um im Ernst­fall hand­lungs­fä­hig zu blei­ben. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, die pas­sen­de Absi­che­rung für Ihre Bran­che, Ihre Risi­ken und Ihren Bedarf zu fin­den.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung über­nimmt die finan­zi­el­len Fol­gen, wenn Ihr Betrieb auf­grund eines ver­si­cher­ten Scha­dens­er­eig­nis­ses – zum Bei­spiel durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm – vor­über­ge­hend still­steht. Sie ersetzt fort­lau­fen­de Kos­ten wie Mie­ten, Gehäl­ter oder Lea­sing­ra­ten sowie den ent­gan­ge­nen Betriebs­ge­winn wäh­rend der Unter­bre­chung.

Von einer Betriebs­un­ter­bre­chung spricht man, wenn ein Unter­neh­men sei­nen nor­ma­len Geschäfts­be­trieb vor­über­ge­hend nicht mehr auf­recht­erhal­ten kann – etwa auf­grund von Brand­schä­den, Hoch­was­ser, tech­ni­schen Defek­ten oder ande­ren Sach­schä­den. Die Fol­ge: Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le, Ein­nah­me­ver­lus­te und fort­lau­fen­de Kos­ten, die nicht gedeckt sind.

Ver­si­chert sind in der Regel:

  • lau­fen­de Fix­kos­ten (z. B. Mie­te, Per­so­nal, Lea­sing)

  • ent­gan­ge­ne Gewin­ne

  • betriebs­not­wen­di­ge Aus­ga­ben zur Wie­der­auf­nah­me des Betriebs

Die genaue Leis­tung hängt vom ver­ein­bar­ten Deckungs­um­fang und der Ver­si­che­rungs­sum­me ab.

Die soge­nann­te „ein­fa­che Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung“ ist häu­fig an eine bestehen­de Inhalts­ver­si­che­rung gekop­pelt. Sie sichert klei­ne­re Betrie­be pau­schal ab, indem sie den Betriebs­un­ter­bre­chungs­schutz auf Basis der Inhalts­ver­si­che­rungs­sum­me gewährt. Für grö­ße­re oder indi­vi­du­el­le Risi­ken emp­fiehlt sich die erwei­ter­te oder mitt­le­re Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung mit geson­der­ter Ermitt­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me.