DFV Hundekrankenversicherung

Tierarztkosten absichern – mit OP-Schutz oder Vollversicherung der DFV

Die Hundekrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung (DFV) deckt die medizinische Versorgung Ihres Vierbeiners ab – vom einfachen Tierarztbesuch bis zur kostspieligen Operation. Dabei entscheiden Sie selbst, wie umfassend der Schutz sein soll: Wählen Sie zwischen einem reinen OP-Tarif und einem leistungsstarken Vollschutz, der auch ambulante Behandlungen, Diagnostik und Vorsorgemaßnahmen beinhaltet.
Ob Welpe, ausgewachsener Hund oder Senior – mit der DFV sichern Sie sich finanzielle Planbarkeit im Krankheitsfall. Die Tarife kommen ohne Wartezeit, aber mit klaren Leistungsgrenzen und Ausschlüssen. Warum sich ein genauer Blick lohnt, zeigen wir Ihnen auf dieser Seite.
Hundeversicherung – was möchten Sie konkret absichern?
Nicht jede Hundeversicherung schützt gleich – und nicht jede passt zu Ihrem Tier. Grundsätzlich wird zwischen drei Varianten unterschieden: der Hunde-Krankenversicherung, der reinen OP-Versicherung sowie der Hundehaftpflichtversicherung. Jede dieser Absicherungen erfüllt einen anderen Zweck – je nach Lebenssituation, Gesundheitszustand und Einsatzbereich Ihres Hundes.
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Das Wichtigste im Überblick
Was ist eine Hundeversicherung?
Was genau deckt eine Hundeversicherung ab – und welche Form ist sinnvoll für Sie?
Hundeversicherungen gibt es in verschiedenen Varianten – mit jeweils unterschiedlichem Fokus. Ob Schutz bei Schäden, Operationen oder Erkrankungen: Für jede Lebenslage und jedes Budget gibt es passende Absicherungen. Damit Sie die richtige Wahl treffen, stellen wir Ihnen hier die drei wichtigsten Formen der Hundeversicherung vor.
Die Hundehaftpflicht der DFV schützt vor Ansprüchen Dritter, wenn Ihr Hund Personen verletzt oder Sachschäden verursacht. Sie ist in vielen Bundesländern verpflichtend – und bietet in der DFV-Variante folgenden Schutz:
Versicherungssumme: 20 Mio. €
Europaweit unbegrenzt, weltweit bis 5 Jahre
Versichert: Deckakte, Nutzung als Schlitten- oder Therapiebegleithund (privat), Mietsachschäden, Ausscheidungsschäden, Schäden durch unangeleintes Führen
Die Absicherung ist solide, auch wenn die DFV im Leistungsfall auf eine schriftliche Schadenmeldung und Mitwirkungspflichten besteht.
Die DFV bietet mit dem Tarif „Vollschutz“ eine Hundekrankenversicherung an, die sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen sowie Operationen abdeckt. Inklusive sind auch Diagnostik, Medikamente und zahnmedizinische Behandlungen. Zusätzlich steht eine Vorsorgepauschale von 100 € pro Jahr zur Verfügung.
Trotz des umfassend klingenden Namens sind die Tarife stark begrenzt:
Die Erstattung erfolgt nur bis 5.000 € pro Jahr – und erst ab dem dritten Jahr vollständig.
In Jahr 1 und 2 gelten strikte Leistungsgrenzen (1.000 €/2.000 €).
Es bestehen zahlreiche Ausschlüsse – etwa für HD/ED, genetische Erkrankungen oder bereits angeratene Behandlungen.
Eine Selbstbeteiligung von 10 % ist in jedem Fall vorgesehen.
Fazit: Trotz hoher Kostenerstattung auf dem Papier ist die DFV Hundekrankenversicherung wegen der Einschränkungen, Ausschlüsse und Begrenzungen nur bedingt empfehlenswert.
Mit dem Tarif „OP-Schutz“ deckt die DFV ausschließlich Operationen ab – inklusive Voruntersuchung und Nachsorge (innerhalb 30 Tage). Die Kostenerstattung liegt bei 100 % abzüglich 10 % Selbstbeteiligung, mit folgendem Leistungsrahmen:
Jahr 1: max. 1.000 €
Jahr 2: max. 2.000 €
Ab Jahr 3: max. 5.000 € jährlich
Abgedeckt sind chirurgische Eingriffe, Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen, Klinikaufenthalte und Medikamente. Nicht abgedeckt sind:
Ambulante Behandlungen
Vorsorgeleistungen
Erkrankungen wie Hüftdysplasie, genetische Fehlbildungen oder symptomatische Vorerkrankungen
Einschätzung: Für junge, gesunde Hunde bietet dieser Tarif einen kostengünstigen OP-Grundschutz – der aber klar begrenzt ist.
Definition & Abgrenzung
Was genau leistet eine Hundeversicherung?
Die Bezeichnung „Hundeversicherung“ steht nicht für ein einheitliches Produkt, sondern umfasst mehrere eigenständige Versicherungsarten, die unterschiedliche Risiken rund um die Hundehaltung absichern. Im Kern handelt es sich dabei stets um Schadenversicherungen – mit klar definiertem Leistungsrahmen, festen Erstattungsgrenzen und vertraglich geregelten Ausschlüssen. Anders als bei einer menschlichen Krankenversicherung gibt es bei Tierkrankenversicherungen keine Pflicht zur Aufnahme und keine gesetzlich normierten Leistungsstandards.
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Hundeversicherung drei Schutzarten:
Die Hundehalterhaftpflicht ist eine klassische Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Ihr Hund Personen verletzt, Sachen beschädigt oder Vermögensschäden verursacht – z. B. nach einem Biss, beim Umstoßen eines Radfahrers oder bei Schäden in der Ferienwohnung. In vielen Bundesländern ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Die OP-Versicherung sichert ausschließlich chirurgische Eingriffe ab – inklusive Narkose, Klinikaufenthalt, Vor- und Nachsorge. Ambulante Behandlungen oder chronische Erkrankungen sind nicht enthalten. Sie eignet sich für Hunde ohne bekannte Vorerkrankungen, bei denen vor allem das Kostenrisiko einer teuren Operation abgesichert werden soll.
Die Hundekrankenversicherung (Vollschutz) bietet den umfassendsten Schutz. Neben OPs übernimmt sie auch Kosten für Diagnostik, Medikamente, stationäre und ambulante Behandlungen sowie – je nach Tarif – auch Zahnbehandlungen und Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen oder Wurmkuren.
Wichtig: Auch wenn der Begriff „Krankenversicherung“ verwendet wird, handelt es sich juristisch immer um eine Sachversicherung nach dem Prinzip der Schadenregulierung. Das bedeutet: Es wird nur erstattet, was tatsächlich angefallen ist – im Rahmen der vereinbarten Bedingungen. Eine pauschale Kostenzusage wie in der privaten Krankenversicherung beim Menschen gibt es nicht.
Eine präzise Auswahl der richtigen Versicherungsart ist daher entscheidend – abhängig vom Gesundheitszustand Ihres Hundes, dem persönlichen Risikoprofil und dem gewünschten Schutzumfang. Die DFV bietet dafür klar strukturierte Tarifmodelle, die sich transparent vergleichen lassen.
Leistungen und Tarife der DFV Hundeversicherung im Überblick
Welche Leistungen deckt die DFV Hundeversicherung ab?
Die DFV Hundeversicherung bietet zwei Versicherungsarten an: eine reine OP-Versicherung für chirurgische Eingriffe und einen umfassenden Vollschutz, der auch ambulante Behandlungen, Diagnostik, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen einschließt. Beide Varianten enthalten eine einheitliche Selbstbeteiligung von 10 % pro Rechnung und eine gestaffelte Leistungsbegrenzung – mit voller Erstattung erst ab dem dritten Versicherungsjahr.
Ob Kreuzbandriss, Magendrehung oder chronische Erkrankung – Tierarztkosten können schnell mehrere Tausend Euro betragen. Die DFV Hundeversicherung hilft, dieses Risiko kalkulierbar zu machen. Sie übernimmt je nach Tarif nicht nur die OP-Kosten, sondern auch Voruntersuchungen, stationäre Aufenthalte, Medikamente, Schmerzbehandlungen, Zahnextraktionen und Vorsorge. In der Komfort- und Premium-Variante wird zusätzlich eine jährliche Gesundheitspauschale von bis zu 100 € gezahlt.
Die Kostenerstattung erfolgt jeweils bis zum 4‑fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). In Notfällen – etwa nachts, an Feiertagen oder bei Klinikbetrieb – ist das besonders relevant, da Tierärzte hier in der Regel deutlich höhere Sätze berechnen.
Wichtig zu beachten:
In den ersten beiden Versicherungsjahren gelten bei allen Tarifen feste Leistungsbegrenzungen:
Im 1. Jahr: maximal 1.000 € pro Versicherungsfall
Im 2. Jahr: maximal 2.000 €
Ab dem 3. Jahr: bis zur vereinbarten Höchstgrenze (5.000 € p.a.)
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate – eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.
DFV Hundeversicherung im Überblick
Leistungen | OP-Schutz | Vollschutz |
---|---|---|
Grundschutz | ||
Kostenerstattung | bis zum Höchstsatz der GOT | bis zum Höchstsatz der GOT |
Selbstbeteiligung | 10 % | 10 % |
Allgemeine Versicherungsleistungen | ||
Operationen | ✅ | ✅ |
Behandlungen beim Tierarzt | ❌ | ✅ |
OP-Voruntersuchung und Behandlung | ✅ | ✅ |
OP-Nachsorge | bis 30 Tage nach dem Eingriff | ✅ |
Unterbringung in Tierarztpraxis und ‑klinik | ✅ | ✅ |
Arznei‑, Verband‑, Heil- und Hilfsmittel | ✅ | ✅ |
Gesundheitspauschale | ❌ | 100 € |
Zahnbehandlungen | ||
Chirurgisch notwendige Zahnextraktionen | ✅ | ✅ |
Wurzelbehandlung inkl. Zahnfüllung | ❌ | ✅ |
Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien | ❌ | ✅ |
Geltungsbereich | ||
Europa | für die gesamte Dauer | für die gesamte Dauer |
Außerhalb Europas | max. 12 Monate | max. 12 Monate |
Jahreshöchstleistung | ||
Höchstsumme |
1.000 € (in den ersten 12 Monaten) 2.000 € (ab dem 13. Monat) 5.000 € (ab dem 25. Monat) |
1.000 € (in den ersten 12 Monaten) 2.000 € (ab dem 13. Monat) 5.000 € (ab dem 25. Monat) |
Vertragslaufzeit | ||
Mindestvertragslaufzeit | 24 Monate | 24 Monate |
DFV Hundehalterhaftpflicht im Überblick
Leistungen | Mit Selbstbeteiligung | Ohne Selbstbeteiligung |
---|---|---|
Versicherungssumme | ||
Personen‑, Sach- und Vermögensschäden | 20 Mio. € | 20 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 300 € | 0 € |
Versicherte Personen | ||
Versicherungsnehmer | ✅ | ✅ |
Partner und Kinder | ✅ | ✅ |
Angehörige im Haushalt | ✅ | ✅ |
Tierhüter | ✅ | ✅ |
Versichertes Risiko | ||
Private Hundehaltung | ✅ | ✅ |
Welpen | ✅ | ✅ |
Veranstaltungen | ✅ | ✅ |
Deckschäden | ✅ | ✅ |
Schirmebrecher (Figuranten) | ✅ | ✅ |
Therapeutische Zwecke | ✅ | ✅ |
Schäden durch Ausscheidungen | ✅ | ✅ |
Führen ohne Leine oder Maulkorb | ✅ | ✅ |
Schlitten oder Wagen | ✅ | ✅ |
Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen | ||
Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen Räumen | ✅ | ✅ |
Mietsachschäden an Sachen und PKW | ✅ | ✅ |
Sonstiges | ||
Kautionsstellung | 1 Mio. € (Europa) | 1 Mio. € (Europa) |
Auslandsschutz | ✅ | ✅ |
Trotz breitem Leistungsversprechen sollten Hundehalter die Ausschlüsse der DFV Hundeversicherung genau prüfen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind u. a.:
Vorerkrankungen und bereits begonnene oder angeratene Behandlungen
Angeborene oder genetische Fehlbildungen wie Hüft- oder Ellbogendysplasie
Zahnbehandlungen ohne medizinische Notwendigkeit (z. B. Zahnreinigung, Zahnersatz)
Operationen zur Zuchtoptimierung oder aus kosmetischen Gründen
Kosten für Diätfutter, Ergänzungspräparate oder Pflegemittel
Behandlungen durch Nicht-Tierärzte
Behandlungen, die durch Impfverweigerung oder mangelnde Vorsorge entstehen
Auch die Kostenerstattung ist gedeckelt: Für alle Behandlungen gilt ein fester Selbstbehalt von 10 %, unabhängig vom Tarif. Erstattet wird nur das, was nachgewiesen, begründet und korrekt nach GOT abgerechnet wurde. Zudem ist die Jahreshöchstleistung ab dem 25. Monat auf 5.000 € je Jahr gedeckelt, was im Notfall zu wenig sein kann.
Die Wahl zwischen OP-Schutz und Vollversicherung sollte wohlüberlegt sein und ebenfalls der Anbieter. Vergleichen Sie daher alle Tarife sorgfältig, bevor Sie sich entscheiden.
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Was die DFV Hundeversicherung leistet
Für verantwortungsbewusste Halter: Wann ist der Abschluss einer Hundeversicherung sinnvoll?
Eine Hundeversicherung ist mehr als eine formale Absicherung – sie ist eine Entscheidung darüber, welche Kosten Sie im Ernstfall selbst tragen möchten und welche nicht. Die DFV Hundeversicherung bietet mehrere Schutzmodelle – vom reinen OP-Tarif bis zur Vollversicherung mit Vorsorgebaustein. Doch trotz breiter Leistungsversprechen sollten Sie die vertraglichen Einschränkungen genau prüfen, bevor Sie sich für einen Abschluss entscheiden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind unter anderem:
Vorerkrankungen und bereits begonnene oder angeratene Behandlungen
Angeborene oder genetische Fehlbildungen (z. B. Hüft- oder Ellbogendysplasie)
Zahnbehandlungen ohne medizinische Notwendigkeit (z. B. Zahnreinigung, Zahnersatz)
Operationen zur Zuchtoptimierung oder aus kosmetischen Gründen
Kosten für Diätfutter, Nahrungsergänzung oder Pflegeprodukte
Behandlungen durch Nicht-Tierärzte oder bei fehlender Grundimmunisierung
Erkrankungen, die auf mangelnde Vorsorge (z. B. Impfverweigerung) zurückzuführen sind
Auch die Kostenerstattung ist begrenzt. Es gilt ein fester Selbstbehalt von 10 % je Rechnung – unabhängig vom gewählten Tarif. Erstattet wird ausschließlich das, was korrekt dokumentiert und nach der GOT abgerechnet wurde. Die maximale Jahreshöchstleistung liegt ab dem 25. Monat bei 5.000 € – eine Summe, die bei aufwendigen Operationen oder stationären Behandlungen nicht immer ausreicht.
Antworten auf häufig gestellte Fragen – verständlich erklärt
Was Sie schon immer über die DFV Hundeversicherung wissen wollten
Was genau deckt die DFV Hundeversicherung ab – und was nicht?
Die DFV übernimmt Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Operationen, Zahnextraktionen, Klinikaufenthalte und Vorsorgeleistungen (im Rahmen der Gesundheitspauschale). Nicht übernommen werden kosmetische Eingriffe, Maßnahmen zur Zuchtoptimierung, Zahnersatz, Diätfutter, bereits angeratene Behandlungen oder genetisch bedingte Erkrankungen wie HD/ED.
Wie hoch ist die maximale Kostenerstattung pro Jahr?
Die Jahreshöchstsumme liegt bei allen Tarifen ab dem 25. Monat bei 5.000 €. In den ersten beiden Jahren gelten gestaffelte Leistungsgrenzen (z. B. 1.000 € im 1. Jahr, 2.000 € im 2. Jahr). Ein Selbstbehalt von 10 % pro Rechnung ist immer enthalten.
Gibt es eine Wartezeit?
Die DFV Hundeversicherung hat eine allgemeine Wartezeit von einem Monat. Zudem sind Erkrankungen ausgeschlossen, die vor Vertragsbeginn bekannt oder bereits diagnostiziert bzw. angeraten wurden.
Ist eine Zahnreinigung oder ein Zahnersatz mitversichert?
Nein. Nur medizinisch notwendige Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen und Korrekturen von Fehlstellungen sind abgedeckt. Prophylaxe, Zahnreinigung und Zahnersatz zählen nicht dazu – es sei denn, sie erfolgen über die Gesundheitspauschale.
Was ist die Gesundheitspauschale genau?
Sie steht je nach Tarif mit 100 € pro Jahr zur Verfügung und kann für Impfungen, Wurmkuren, Zahnprophylaxe, Krallenpflege oder Floh-/Zeckenschutz verwendet werden.
Wird auch im Ausland geleistet?
Ja. Innerhalb Europas gilt der Schutz für die gesamte Dauer, außerhalb Europas für bis zu 12 Monate – ideal für Urlaubsreisen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Aufnahme?
Das Tier muss bei Antrag mindestens 8 Wochen und darf höchstens 8 Jahre alt sein. Zudem sind akute oder chronische Erkrankungen bei Antragstellung ein Ausschlusskriterium.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung?
Nein. Die DFV verlangt keine Gesundheitsfragen im Antragsprozess. Allerdings gilt: Vorerkrankungen, Symptome oder angeratene Behandlungen vor Vertragsbeginn sind nicht mitversichert.
Drei häufige Krankheiten bei Hunden – und was sie kosten können
Diese Diagnosen belasten Hund und Halter besonders
Nicht jede Erkrankung ist vorhersehbar – doch wenn sie auftritt, sind die Folgen für Tier und Mensch oft einschneidend. Hier drei typische Beispiele, bei denen sich eine gute Hundeversicherung schnell bezahlt machen kann:
Kreuzbandriss
Behandlungskosten: 1.500–2.500 € (inkl. OP, Narkose, Klinikaufenthalt, Nachsorge)
Ein häufiger Unfall bei aktiven Hunden – die OP ist meist unumgänglich und teuer.
Zahnprobleme (Extraktionen, Entzündungen)
Behandlungskosten: 300–800 € pro Eingriff
Zahnbehandlungen sind schmerzhaft, häufig unterschätzt und oft teuer – vor allem bei älteren Tieren oder Rassen mit Zahnfehlstellungen.
Magendrehung
Behandlungskosten: bis zu 4.000 €
Ein absoluter Notfall, der sofortige Operation erfordert. Ohne schnelle OP ist die Magendrehung tödlich.
Diese Leistungsmerkmale entscheiden über den tatsächlichen Schutz
Darauf sollten Sie beim Abschluss einer Hundeversicherung achten
Viele Hundeversicherungen werben mit hohen Erstattungen – doch entscheidend ist, was konkret versichert ist, wie lange, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen. Wer eine Tierkrankenversicherung abschließt, sollte deshalb genau hinschauen – vor allem bei Erstattungshöhen, Ausschlüssen und Leistungsgrenzen.
Die DFV Hundeversicherung bietet verschiedene Schutzmodelle – doch im Marktvergleich zeigt sich: Ein guter Versicherungsschutz geht weit über Grundtarife hinaus. Wer sich umfassend absichern will, sollte beim Abschluss auf folgende Punkte achten:
Jahreshöchstleistung ab dem 3. Jahr
Eine solide Hundeversicherung sollte ab dem dritten Versicherungsjahr mindestens 10.000 € jährlich leisten – oder besser noch: gar keine Begrenzung vorsehen. Die DFV leistet aktuell maximal 5.000 €, was bei einer schweren OP oder langwierigen Erkrankung schnell zu wenig sein kann.Mitversicherung nicht bekannter Fehlentwicklungen
Viele Tarife schließen angeborene oder genetische Erkrankungen grundsätzlich aus. Besser sind Anbieter, die nicht bekannte, erst später diagnostizierte Fehlentwicklungen (wie ED/HD, Patellaluxation) mitversichern, sofern sie bei Vertragsabschluss nicht dokumentiert waren.Absicherung rassespezifischer Erkrankungen
Einige Hunderassen gelten als prädisponiert für bestimmte Erkrankungen (z. B. Brachyzephalie, Augenprobleme bei Möpsen, Gelenkprobleme bei großen Rassen). Eine starke Versicherung erkennt diese Risiken an – und schließt sie nicht kategorisch aus.Bildgebende Verfahren
Ob Röntgen, CT, MRT oder Ultraschall: Die Kosten für Diagnostik steigen stetig. Eine leistungsstarke Hundeversicherung muss bildgebende Verfahren explizit abdecken – einschließlich vorbereitender Untersuchungen im Rahmen von OPs oder Erkrankungsdiagnosen.Erstattung bis zum 4‑fachen GOT-Satz
Gerade bei Notfällen, Wochenendbehandlungen oder Klinikaufenthalten ist der einfache Gebührensatz nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) nicht ausreichend. Gute Tarife erstatten mindestens bis zum 3‑fachen, besser noch bis zum 4‑fachen GOT-Satz, wie es auch die DFV vorsieht.Freie Tierarztwahl
Sie sollten jederzeit die Praxis Ihres Vertrauens aufsuchen können – ohne Einschränkungen auf Vertragskliniken oder Netzwerke. Eine gute Versicherung erlaubt die freie Tierarztwahl, auch bei Spezialisten oder Kliniken im Ausland (innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs).Keine Einschränkungen bei Behandlungsarten
Alternative Heilmethoden (Akupunktur, Laser, Osteopathie) gewinnen in der Tiermedizin an Bedeutung. Ein starker Tarif schließt diese nicht aus, sondern regelt sie transparent – wie es bei der DFV im Rahmen des Vollschutzes möglich ist.
Beim Abschluss einer Hundeversicherung – ob bei der DFV oder einem anderen Anbieter – kommt es nicht nur auf den Preis an, sondern auf den realen Leistungsumfang im Krankheits- und Schadensfall. Prüfen Sie gezielt: Gibt es Ausschlüsse? Gibt es Leistungsobergrenzen? Wie flexibel ist die Abrechnung? Eine transparente, faire und leistungsstarke Absicherung erkennt man an den genannten Punkten – und daran, dass der Schutz im Ernstfall nicht endet, wenn er am meisten gebraucht wird.
Zusammenfassung
Die DFV Hundeversicherung bietet verschiedene Schutzmodelle – von der reinen OP-Versicherung bis zur umfassenden Krankenversicherung mit Vorsorgebudget. Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeit, ist klar strukturiert und eignet sich insbesondere für Halter, die finanzielle Risiken im Krankheits- oder Schadensfall vermeiden möchten.
Die Tarifwahl sollte dennoch mit Bedacht getroffen werden: Leistungsgrenzen in den ersten 24 Monaten, ein fester Selbstbehalt und spezifische Ausschlüsse (z. B. Vorerkrankungen, genetische Fehlentwicklungen, kosmetische Eingriffe) erfordern eine genaue Prüfung. Wer umfassenden Schutz sucht, sollte insbesondere auf Punkte wie Jahreshöchstleistung, GOT-Erstattungssatz, freie Tierarztwahl und Mitversicherung rassespezifischer Erkrankungen achten.
Ein Vergleich lohnt sich – auch im Hinblick auf alternative Anbieter mit höheren Leistungsgrenzen oder breiterem Schutzumfang. Die DFV bietet eine solide, aber nicht lückenlose Absicherung. Wer Verantwortung übernehmen will, sollte jetzt vergleichen und fundiert entscheiden.
häufige Fragen
Was kostet die DFV Hundeversicherung im Monat?
Die Monatsbeiträge hängen vom Alter des Hundes, dem gewählten Tarif (OP oder Vollschutz) und der gewünschten Erstattungshöhe ab. Ein OP-Schutz beginnt bei etwa 14,90 €, der Vollschutz bei rund 49,90 €. Ältere Hunde zahlen deutlich mehr.
Deckt die DFV auch rassespezifische Erkrankungen ab?
Nein, bestimmte rassetypische Erkrankungen (z. B. HD, ED, Brachyzephalie) sind nicht mitversichert, wenn sie genetisch bedingt sind oder bei Vertragsbeginn bekannt waren. Sie gelten als Ausschluss, auch wenn sie später auftreten.
Gibt es eine Leistungsgrenze pro Jahr?
Ja. Die maximale Jahreshöchstleistung beträgt ab dem 25. Monat 5.000 €. In den ersten beiden Jahren gelten niedrigere Grenzen (z. B. 1.000 € im 1. Jahr, 2.000 € im 2. Jahr). Diese Begrenzungen gelten auch für OP-Kosten und stationäre Behandlungen.
Welche Behandlungen sind nicht abgedeckt?
Nicht versichert sind kosmetische Eingriffe, zuchtspezifische Operationen, Zahnersatz, Diätfutter, Prophylaxeleistungen ohne medizinischen Anlass sowie alle Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bereits angeraten oder begonnen wurden.