Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung – Schutz bei Feh­lern im öffent­li­chen Dienst

Wer im Dienst einen Scha­den ver­ur­sacht, kann per­sön­lich haf­ten – wir zei­gen, wie die Dienst­haft­pflicht schützt und wor­auf Sie ach­ten soll­ten

Lehrer im Klassenzimmer gibt einem Schüler ein High-Five – symbolisch für Vertrauen und Verantwortung im Beamtenberuf

Ein kur­zer Moment der Unacht­sam­keit kann für Beschäf­tig­te im öffent­li­chen Dienst schnell teu­er wer­den. Ob als Leh­rer auf Klas­sen­fahrt, als Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter mit Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz oder als Poli­zei­be­am­ter im Ein­satz – bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit haf­ten Sie per­sön­lich. Die Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Fäl­le. Sie über­nimmt berech­tig­te Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen, wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab und ergänzt Ihre pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung gezielt um den beruf­li­chen Bereich.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit und Pflicht­ver­let­zun­gen

  • Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen durch pas­si­ven Rechts­schutz

  • Deckt Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den wäh­rend der Dienst­aus­übung

  • Beson­ders rele­vant für Leh­rer, Poli­zis­ten, Jus­tiz- und Ver­wal­tungs­be­am­te

  • Ergänzt die pri­va­te Haft­pflicht sinn­voll – Kom­bi­ta­ri­fe mög­lich

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Per­sön­lich haft­bar im Dienst – mit Ver­si­che­rung sicher auf­ge­stellt

Im öffent­li­chen Dienst reicht oft ein ein­zi­ger Feh­ler, um per­sön­lich haft­bar gemacht zu wer­den. Wer grob fahr­läs­sig han­delt, muss mit Regress­for­de­run­gen des Dienst­herrn rech­nen – und trägt die finan­zi­el­len Fol­gen im schlimms­ten Fall allein. Genau hier greift die Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Sie schützt Ihr Ver­mö­gen, sichert Sie juris­tisch ab und sorgt für ein beru­hi­gen­des Sicher­heits­netz im Berufs­all­tag.

Die Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den, die wäh­rend Ihrer dienst­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen – ins­be­son­de­re, wenn Ihnen gro­be Fahr­läs­sig­keit vor­ge­wor­fen wird. Sie springt dort ein, wo die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht greift, und bie­tet eine auf den öffent­li­chen Dienst zuge­schnit­te­ne Absi­che­rung.

Abge­deck­te Scha­dens­ar­ten:

  • Per­so­nen­schä­den: z. B. Ver­let­zun­gen von Schü­lern bei feh­len­der Auf­sicht

  • Sach­schä­den: z. B. beschä­dig­te Arbeits­mit­tel, ver­lo­ren gegan­ge­ne Schlüs­sel

  • Ver­mö­gens­schä­den: z. B. feh­ler­haf­te Beschei­de oder Ent­schei­dun­gen mit finan­zi­el­len Fol­gen

Wei­te­re Leis­tun­gen:

  • Pas­si­ver Rechts­schutz: Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen, auch vor Gericht

  • Schlüs­sel­ver­lust­schutz: Kos­ten­über­nah­me bei Aus­tausch gan­zer Schließ­sys­te­me

  • Nach­haf­tung: Schutz bei Regress­for­de­run­gen bis zu fünf Jah­re nach Diens­ten­de

Die­se Leis­tun­gen gel­ten für Leh­rer, Poli­zei­be­am­te, Ver­wal­tungs­an­ge­stell­te, Jus­tiz­per­so­nal und vie­le wei­te­re Beru­fe im öffent­li­chen Dienst. Je nach Anbie­ter sind auch berufs­spe­zi­fi­sche Risi­ken absi­cher­bar, z. B. der Ver­lust von Dienst­waf­fen oder die feh­ler­haf­te Aus­stel­lung amt­li­cher Beschei­de.

Trotz des umfas­sen­den Schut­zes gibt es kla­re Gren­zen des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Die Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung greift nicht in fol­gen­den Fäl­len:

  • Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den: Wer absicht­lich han­delt, haf­tet voll­um­fäng­lich selbst.

  • Straf­ba­re Hand­lun­gen: Bei nach­ge­wie­se­nem Vor­satz, z. B. Kör­per­ver­let­zung im Amt, ent­fällt der Ver­si­che­rungs­schutz.

  • Schä­den im Pri­vat­be­reich: Die­se sind Sache der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung.

  • Ver­trags­stra­fen & Buß­gel­der: Geld­bu­ßen oder Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men sind nicht abge­si­chert.

  • Tätig­kei­ten außer­halb des ver­si­cher­ten Berufs­bil­des: Nur dienst­li­che Tätig­kei­ten im Rah­men der jewei­li­gen Beam­ten- oder Ange­stell­ten­funk­ti­on sind abge­si­chert.

Wich­tig: Auch soge­nann­te leich­te Fahr­läs­sig­keit ist in der Regel durch den Dienst­herrn abge­si­chert – hier besteht meist kei­ne per­sön­li­che Haf­tung. Die Dienst­haft­pflicht greift ins­be­son­de­re bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit, also bei Ver­stö­ßen, die ein ver­stän­di­ger Mensch in Ihrer Posi­ti­on hät­te ver­mei­den müs­sen.

Leis­tun­gen im Über­blick

Umfas­sen­der Schutz für Ihren Berufs­all­tag – so sichert Sie die Dienst­haft­pflicht ab

Im öffent­li­chen Dienst geht es oft um mehr als nur Rou­ti­ne. Ein klei­ner Feh­ler kann hohe Kos­ten nach sich zie­hen – ob durch ver­lo­re­ne Schlüs­sel, beschä­dig­te Gerä­te oder feh­ler­haf­te Beschei­de. Die Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen beruf­li­cher Miss­ge­schi­cke. Sie deckt typi­sche Scha­den­fäl­le ab und über­nimmt zusätz­lich auch die recht­li­che Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che.

Die Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet einen leis­tungs­star­ken Schutz, der genau auf die Risi­ken im öffent­li­chen Dienst abge­stimmt ist. Sie über­nimmt nicht nur die Beglei­chung berech­tig­ter For­de­run­gen, son­dern küm­mert sich auch um die juris­ti­sche Abwehr unge­recht­fer­tig­ter Ansprü­che – ein wich­ti­ger Bau­stein, wenn es zu dienst­li­chen Kon­flik­ten kommt.

Typi­sche Schä­den, die ver­si­chert sind:

Per­so­nen­schä­den

Wenn Drit­te durch Ihre dienst­li­che Tätig­keit ver­letzt wer­den, über­nimmt die Ver­si­che­rung die ent­ste­hen­den Kos­ten.
Bei­spiel: Ein Schü­ler stürzt auf einer Klas­sen­fahrt auf­grund einer unzu­rei­chen­den Auf­sicht – die Eltern ver­lan­gen Scha­dens­er­satz.

Sach­schä­den

Wird frem­des Eigen­tum beschä­digt – etwa Gerä­te oder Dienst­fahr­zeu­ge – greift der Schutz.
Bei­spiel: Sie sto­ßen beim Dienst­gang ver­se­hent­lich einen Lap­top vom Tisch – Repa­ra­tur oder Ersatz­kos­ten wer­den über­nom­men.

Ver­mö­gens­schä­den

Auch finan­zi­el­le Nach­tei­le, die nicht aus einem Per­so­nen- oder Sach­scha­den resul­tie­ren, sind in vie­len Tari­fen ein­ge­schlos­sen.
Bei­spiel: Durch einen Form­feh­ler ent­steht einem Bür­ger oder dem Dienst­herrn ein finan­zi­el­ler Ver­lust – auch die­ser Scha­den kann ersetzt wer­den.

Ergänzt wer­den die­se Basis­leis­tun­gen durch wich­ti­ge Zusatz­funk­tio­nen:

  • Pas­si­ver Rechts­schutz:
    Wird Ihnen ein Fehl­ver­hal­ten vor­ge­wor­fen, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Prü­fung der Vor­wür­fe. Falls nötig, trägt sie auch die Anwalts­kos­ten, Gerichts­kos­ten und Sach­ver­stän­di­gen­ho­no­ra­re. Damit wer­den Sie nicht nur finan­zi­ell, son­dern auch juris­tisch ent­las­tet.

  • Schlüs­sel­ver­lust­schutz:
    Beson­ders rele­vant für Leh­rer oder Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter: Der Ver­lust eines Gene­ral­schlüs­sels kann hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen, etwa durch den Aus­tausch kom­plet­ter Schließ­an­la­gen. Ein leis­tungs­fä­hi­ger Tarif deckt auch sol­che Fäl­le ab.

  • Nach­haf­tung:
    Häu­fig tre­ten Scha­den­er­satz­an­sprü­che erst nach dem Aus­schei­den aus dem Dienst auf. Gute Tari­fe bie­ten eine Nach­haf­tung von bis zu fünf Jah­ren – wich­tig für Pen­sio­nä­re oder bei beruf­li­chem Wech­sel.

  • Dienst­lich ver­ur­sach­te Schä­den an frem­dem Eigen­tum:
    Wenn Sie im Rah­men Ihrer Tätig­keit Din­ge beschä­di­gen, die dem Dienst­herrn oder Drit­ten gehö­ren, springt die Ver­si­che­rung ein. Vor­aus­set­zung ist, dass kein Vor­satz vor­liegt.

Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung hängt vom gewähl­ten Anbie­ter ab. Man­che Tari­fe bie­ten zusätz­li­che Bau­stei­ne, etwa für Beam­te mit beson­de­ren Auf­ga­ben oder Poli­zis­ten mit erhöh­tem Haf­tungs­ri­si­ko. Wich­tig ist, dass der Ver­si­che­rungs­schutz zu Ihrer kon­kre­ten Tätig­keit passt.

Wir prü­fen auf Wunsch für Sie, wel­che Leis­tun­gen im Detail sinn­voll sind – und wo ver­steck­te Lücken bestehen könn­ten.

Bei­trä­ge & Ver­gleich

Was kos­tet eine Dienst­haft­pflicht – und wel­che Ver­si­che­rung passt zu Ihrem Beruf?

Eine Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist bereits für weni­ge Euro im Monat erhält­lich – doch der Bei­trag allein sagt wenig über die Qua­li­tät aus. Ent­schei­dend ist, dass der Schutz zu Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit passt. Leh­rer, Poli­zis­ten und Ver­wal­tungs­be­am­te tra­gen unter­schied­li­che Risi­ken – und benö­ti­gen ent­spre­chend unter­schied­li­che Tarif­leis­tun­gen. Des­halb lohnt sich ein genau­er Blick auf den Markt.

Die monat­li­chen Kos­ten für eine Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung begin­nen bei rund vier Euro. Abhän­gig von der gewähl­ten Deckungs­sum­me, den inklu­dier­ten Leis­tun­gen und Ihrem Berufs­ri­si­ko kön­nen die Bei­trä­ge aber auch bei zehn Euro oder mehr lie­gen. Beson­ders bei Beru­fen mit hohem Ver­ant­wor­tungs­be­reich – etwa in Schu­le, Ver­wal­tung oder Poli­zei – ist ein umfas­sen­der Schutz emp­feh­lens­wert.

Ein zen­tra­ler Aspekt ist die Unter­schei­dung zwi­schen Solo-Dienst­haft­pflicht und Kom­bi­ta­ri­fen mit Pri­vat­haft­pflicht. Wenn Sie bereits eine leis­tungs­star­ke pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung haben, kann ein rei­ner Dienst­haft­pflicht­schutz („Solo-Tarif“) sinn­vol­ler und kos­ten­güns­ti­ger sein. Vie­le Anbie­ter ermög­li­chen die Ein­zel­bu­chung – ohne dass Sie dop­pelt zah­len oder Leis­tun­gen über­lap­pen.

Umge­kehrt kön­nen Kom­bi­ta­ri­fe vor­teil­haft sein, wenn Sie sowohl im pri­va­ten als auch im beruf­li­chen Bereich umfas­send abge­si­chert sein möch­ten. Die­se Tari­fe bün­deln bei­de Poli­cen und bie­ten oft einen Preis­vor­teil gegen­über zwei getrenn­ten Ver­trä­gen. Wich­tig ist dabei, dass die beruf­li­chen Risi­ken voll­stän­dig ein­ge­schlos­sen sind – das gilt beson­ders für Schlüs­sel­ver­lust, Nach­haf­tung und pas­si­ven Rechts­schutz.

Ein Ver­gleich lohnt sich jedoch nicht nur finan­zi­ell, son­dern vor allem inhalt­lich. Wäh­rend man­che Tari­fe ledig­lich Per­so­nen- und Sach­schä­den absi­chern, bie­ten ande­re umfang­rei­che­re Leis­tun­gen – bei­spiels­wei­se:

  • eine Ver­mö­gens­scha­den­ab­si­che­rung von bis zu 500.000 Euro für feh­ler­haf­te Beschei­de oder Fehl­ent­schei­dun­gen,

  • eine Nach­haf­tung von bis zu fünf Jah­ren – beson­ders wich­tig für Pen­sio­nä­re oder bei Diens­ten­de,

  • spe­zi­el­le Klau­seln für Beam­te auf Pro­be oder auf Zeit,

  • sowie Zusatz­bau­stei­ne für Poli­zis­ten, Leh­rer oder Jus­tiz­per­so­nal, je nach kon­kre­tem Haf­tungs­pro­fil.

Berufs­grup­peTypi­sche Risi­kenEmp­foh­le­ne Extras im Tarif
Leh­rer & Päd­ago­genAuf­sichts­pflicht­ver­let­zung, Schlüs­sel­ver­lust, Ver­let­zung von Schü­lernSchlüs­sel­ver­lust­schutz, hohe Nach­haf­tung
Poli­zis­tenSach­schä­den im Ein­satz, Ver­let­zung von Drit­ten, Ver­lust von Aus­rüs­tungDienst­waf­fen­schä­den, Son­der­ri­si­ken im Ein­satz
Jus­tiz­be­am­teAkten­ver­lus­te, Ver­fah­rens­ver­zö­ge­rung, feh­ler­haf­te Amts­aus­übungVer­mö­gens­schä­den, Erwei­te­rung Amts­haft­pflicht
Ver­wal­tungs­be­am­teFeh­ler­haf­te Beschei­de, Fris­ten­ver­säum­nis, Daten­ver­lustVer­mö­gens­scha­den­ab­de­ckung, pas­si­ver Rechts­schutz
Beschäf­tig­te mit Schlüs­sel­ge­waltVer­lust von Gene­ral­schlüs­seln oder Zugangs­codesVol­ler Schlüs­sel­ver­lust­schutz, Sofort­hil­fe

Die Unter­schie­de zwi­schen den Berufs­grup­pen sind erheb­lich: Leh­rer benö­ti­gen z. B. zwin­gend einen erwei­ter­ten Schlüs­sel­ver­lust­schutz, wäh­rend Ver­wal­tungs­be­am­te eher auf hohe Deckun­gen bei Ver­mö­gens­schä­den ach­ten soll­ten. Für Poli­zis­ten hin­ge­gen ist die Absi­che­rung dienst­spe­zi­fi­scher Risi­ken – wie Aus­rüs­tungs­ver­lust oder Feh­ler im Ein­satz – ent­schei­dend.

Ein wei­te­rer Fak­tor sind Son­der­kon­di­tio­nen: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten für bestimm­te Berufs­grup­pen oder Bun­des­län­der Rabat­te oder Grup­pen­ver­trä­ge an. Dadurch kön­nen Bei­trä­ge redu­ziert oder Leis­tun­gen erwei­tert wer­den, ohne dass die Prä­mie steigt.

Unser Tipp: Ver­glei­chen Sie nicht nur Prei­se, son­dern auch Inhal­te und Ziel­grup­pen­pas­sung. Eine Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung muss zu Ihrem Beruf, Ihrer Ver­ant­wor­tung und Ihrer Lebens­si­tua­ti­on pas­sen – nur dann bie­tet sie wirk­li­chen Schutz. Wir unter­stüt­zen Sie dabei mit einem indi­vi­du­el­len Ver­gleich und zei­gen Ihnen, ob ein Solo-Tarif aus­reicht oder ein Kom­bi­pa­ket mit Pri­vat­haft­pflicht sinn­vol­ler ist.

Wei­te­re wich­ti­ge Absi­che­run­gen für den öffent­li­chen Dienst

Junge Frau arbeitet konzentriert im Büro mit Akten und Laptop – Symbolbild für Dienstunfähigkeit und Absicherung im Beamtenberuf

Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Ein plötz­li­cher Unfall oder eine psy­chi­sche Erkran­kung kann Ihre Dienst­fä­hig­keit been­den – und damit auch Ihre Ver­sor­gung gefähr­den. Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Sie finan­zi­ell, wenn Sie den Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr aus­üben kön­nen.

Justitia-Statue mit Waage und Schwert auf einem Schreibtisch, im Hintergrund eine Frau in rotem Blazer beim Unterschreiben juristischer Unterlagen – Symbol für Recht und Rechtsschutz.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Ob Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren, Kon­flik­te mit dem Dienst­herrn oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Beam­ten­recht – eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten juris­ti­scher Aus­ein­an­der­set­zun­gen und sichert Ihre Inter­es­sen im Berufs­all­tag ab.

Beamtin mit Brille sitzt am Schreibtisch, prüft Unterlagen und lächelt in die Kamera

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung für Beam­te

Mit Bei­hil­fe vom Dienst­herrn ist die PKV für Beam­te oft güns­ti­ger und leis­tungs­stär­ker als die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung. Pro­fi­tie­ren Sie von indi­vi­du­el­ler Ver­sor­gung, frei­en Arzt- und Kli­nik­wah­len und Bei­trags­vor­tei­len im Ruhe­stand.

Schutz nach Berufs­grup­pen

Leh­rer, Poli­zei, Ver­wal­tung – wel­cher Schutz wirk­lich nötig ist

Nicht jeder Beam­te trägt das­sel­be Risi­ko. Ein Leh­rer hat ande­re Haf­tungs­be­rei­che als ein Ver­wal­tungs­be­am­ter oder ein Poli­zist. Die Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung soll­te des­halb exakt auf den beruf­li­chen All­tag abge­stimmt sein – nur so bie­tet sie ech­ten Schutz, wenn es dar­auf ankommt.

Im öffent­li­chen Dienst gel­ten unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen – je nach Funk­ti­on, Ver­ant­wor­tung und Gefah­ren­la­ge. Des­halb ist es ent­schei­dend, dass der Ver­si­che­rungs­schutz Ihrer Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung genau zu Ihrem Beruf passt. Je kon­kre­ter die Poli­ce auf Ihre Tätig­keit ein­geht, des­to bes­ser sind Sie im Scha­dens­fall abge­si­chert.

Leh­rer und päd­ago­gi­sches Per­so­nal
Leh­rer ste­hen beson­ders oft in der Ver­ant­wor­tung – bei Auf­sichts­pflicht­ver­let­zun­gen, Schlüs­sel­ver­lust oder Schü­ler­un­fäl­len. Wird etwa ein Gene­ral­schlüs­sel der Schu­le ver­lo­ren, kann der Aus­tausch der gesam­ten Schließ­an­la­ge schnell meh­re­re Tau­send Euro kos­ten. Auch bei schu­li­schen Ver­an­stal­tun­gen oder Aus­flü­gen besteht ein erhöh­tes Risi­ko, für Per­so­nen­schä­den haft­bar gemacht zu wer­den. Leh­rer soll­ten daher auf eine erwei­ter­te Schlüs­sel­ver­lust­de­ckung, hohe Nach­haf­tung und einen umfas­sen­den Schutz bei Auf­sichts­pflicht­ver­let­zun­gen ach­ten.

Poli­zis­ten und Ein­satz­kräf­te
Poli­zei­be­am­te tra­gen nicht nur dienst­lich eine Waf­fe, son­dern auch ein hohes Maß an Ver­ant­wor­tung im Ein­satz. Feh­ler­haf­te Maß­nah­men, Dienst­fahr­zeug­schä­den oder Ver­let­zun­gen Drit­ter im Rah­men von Zwangs­maß­nah­men kön­nen erheb­li­che Haf­tungs­fol­gen haben. Die Dienst­haft­pflicht soll­te des­halb beson­de­re Ein­satz­ri­si­ken, Schä­den an Aus­rüs­tung und die Nut­zung von Ein­satz­mit­teln abde­cken – idea­ler­wei­se ergänzt durch eine Amts­haft­pflicht bei hoheit­li­chem Han­deln.

Ver­wal­tungs­be­am­te und Sach­be­ar­bei­ter
Feh­ler­haf­te Beschei­de, Frist­ver­säum­nis­se oder feh­ler­haf­te Daten­ver­ar­bei­tung – in der Ver­wal­tung ent­ste­hen Risi­ken oft im Detail. Wer­den durch eine Ent­schei­dung finan­zi­el­le Nach­tei­le für Bür­ger oder den Dienst­herrn ver­ur­sacht, dro­hen Regress­for­de­run­gen. Ver­wal­tungs­be­am­te benö­ti­gen daher eine Absi­che­rung, die auch Ver­mö­gens­schä­den ein­schließt und Schutz bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Drit­ten bie­tet.

Jus­tiz­be­diens­te­te und Gerichts­mit­ar­bei­ter
Auch in Jus­tiz­be­hör­den kann ein Feh­ler weit­rei­chen­de Fol­gen haben: Der Ver­lust einer Akte oder eine ver­zö­ger­te Zustel­lung kann Pro­zes­se beein­flus­sen oder finan­zi­el­le Schä­den ver­ur­sa­chen. Eine Dienst­haft­pflicht für Jus­tiz­per­so­nal soll­te daher kla­re Rege­lun­gen zu Ver­mö­gens­schä­den ent­hal­ten und auch Tätig­kei­ten mit hoher Doku­men­ta­ti­ons­ver­ant­wor­tung berück­sich­ti­gen.

Indi­vi­du­el­le Risi­ken erken­nen und absi­chern
Nicht jeder Tarif passt auf jede Tätig­keit. Beam­te auf Pro­be oder auf Wider­ruf benö­ti­gen oft geson­der­te Rege­lun­gen. Wer in sen­si­blen Berei­chen tätig ist, soll­te beson­de­ren Wert auf Nach­haf­tung, pas­si­ven Rechts­schutz und Son­der­bau­stei­ne legen. Wir prü­fen gemein­sam mit Ihnen, wel­cher Schutz für Ihre Tätig­keit wirk­lich erfor­der­lich ist – indi­vi­du­ell, fun­diert und mit dem Blick auf alle Even­tua­li­tä­ten im Dienst.

Häu­fi­ge Unsi­cher­hei­ten – ver­ständ­lich erklärt

Was Sie schon immer über die Dienst­haft­pflicht wis­sen woll­ten

Ja, die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten auch für Beam­te auf Pro­be oder auf Wider­ruf pas­sen­den Schutz. Wich­tig ist, dass die­se Sta­tus­for­men aus­drück­lich in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ein­ge­schlos­sen sind. Gera­de in der Pro­be­zeit besteht ein erhöh­tes Haf­tungs­ri­si­ko, da Feh­ler häu­fi­ger vor­kom­men kön­nen – des­halb ist hier eine lücken­lo­se Absi­che­rung beson­ders wich­tig.

Ja, sofern es sich um eine dienst­li­che Ver­an­stal­tung han­delt, besteht Ver­si­che­rungs­schutz. Die Dienst­haft­pflicht greift auch außer­halb des eigent­li­chen Schul­ge­bäu­des – etwa auf Klas­sen­fahr­ten, bei Wan­der­ta­gen oder schu­li­schen Pro­jekt­ta­gen. Ent­schei­dend ist, dass die Tätig­keit im Rah­men des Dienst­ver­hält­nis­ses erfolgt.

Die Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie per­sön­lich vor Regress­for­de­run­gen. Die Amts­haft­pflicht ist ein recht­li­cher Begriff, der die Haf­tung des Staa­tes oder Dienst­herrn gegen­über Drit­ten regelt. Lei­tet der Dienst­herr aller­dings Regress gegen Sie ein, weil Sie grob fahr­läs­sig gehan­delt haben, schützt Sie die Dienst­haft­pflicht – die Amts­haft­pflicht nicht.

Ja, vie­le gute Tari­fe beinhal­ten eine soge­nann­te Nach­haf­tung. Damit sind Sie auch nach dem Ende des Dienst­ver­hält­nis­ses (z. B. durch Pen­sio­nie­rung oder Berufs­wech­sel) wei­ter­hin gegen Ansprü­che geschützt, die sich auf frü­he­re Dienst­zei­ten bezie­hen. Emp­feh­lens­wert sind Tari­fe mit einer Nach­haf­tungs­dau­er von min­des­tens fünf Jah­ren.

Ja, sobald Sie Kennt­nis von einem mög­li­chen Scha­den oder einer For­de­rung haben, sind Sie ver­pflich­tet, den Vor­fall unver­züg­lich zu mel­den. Ver­säu­men Sie die Mel­de­frist (oft 7 bis 14 Tage), kann der Ver­si­che­rer die Leis­tung ver­wei­gern. Eine schnel­le und voll­stän­di­ge Doku­men­ta­ti­on ist im Scha­dens­fall also ent­schei­dend.

Sie soll­ten kei­ne Schuld­an­er­kennt­nis­se oder ähn­li­chen Aus­sa­gen gegen­über Drit­ten abge­ben. Damit könn­ten Sie dem Ver­si­che­rer die Mög­lich­keit neh­men, den Scha­den juris­tisch zu prü­fen oder unbe­rech­tig­te Ansprü­che abzu­weh­ren. Über­las­sen Sie die Bewer­tung immer Ihrer Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Das hängt vom jewei­li­gen Ver­trag ab. Man­che Tari­fe schlie­ßen geneh­mig­te Neben­tä­tig­kei­ten im öffent­li­chen Dienst mit ein – etwa die Durch­füh­rung von Fort­bil­dun­gen oder das Schrei­ben von Gut­ach­ten. Tätig­kei­ten außer­halb des öffent­li­chen Diens­tes sind in der Regel nicht ver­si­chert und soll­ten sepa­rat abge­si­chert wer­den.

Ja, eini­ge Anbie­ter arbei­ten mit Selbst­be­tei­li­gun­gen, etwa in Höhe von 100 bis 300 Euro pro Scha­den­fall. Ande­re ver­zich­ten kom­plett dar­auf. Eine Selbst­be­tei­li­gung senkt meist den Bei­trag – kann aber im Ernst­fall zu einer Eigen­be­las­tung füh­ren. Der rich­ti­ge Tarif soll­te des­halb auch zur eige­nen Risi­ko­be­reit­schaft pas­sen.

Nein, die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich Schä­den im pri­va­ten Umfeld ab. Für dienst­li­che Tätig­kei­ten – etwa Auf­sichts­pflicht, Beschei­der­stel­lung oder Poli­zei­ein­sät­ze – ist sie nicht zustän­dig. Ohne Dienst­haft­pflicht ris­kie­ren Sie daher, im Ernst­fall auf hohen Kos­ten sit­zen zu blei­ben.

Der pas­si­ve Rechts­schutz ist ein zen­tra­ler Bestand­teil jeder guten Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Er bedeu­tet, dass der Ver­si­che­rer unbe­rech­tig­te For­de­run­gen gegen Sie abwehrt – not­falls auch vor Gericht. Sie müs­sen also nicht selbst für Anwalt, Gut­ach­ten oder Pro­zess­kos­ten auf­kom­men, wenn Sie sich gegen eine For­de­rung ver­tei­di­gen müs­sen.

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Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung

Ein Unfall kann plötz­lich alles ver­än­dern – ob im Dienst oder in der Frei­zeit. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei Inva­li­di­tät, zahlt Kapi­tal­leis­tun­gen oder Ren­ten und ent­las­tet bei Reha- oder Umbau­kos­ten.

Modernes Wohnzimmer mit Couch und Dekoration – Symbolbild für Hausratversicherung

Haus­rat­ver­si­che­rung

Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch oder Sturm – mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung schüt­zen Sie Ihr Hab und Gut. Für Beam­te gibt es bei vie­len Anbie­tern spe­zi­el­le Kon­di­tio­nen und optio­na­le Erwei­te­run­gen wie Fahr­rad- oder Ele­men­tar­schutz.

Mädchen läuft über eine Wiese auf ein modernes Einfamilienhaus mit Terrasse und Garten zu

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Wer ein eige­nes Haus besitzt, trägt Ver­ant­wor­tung. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihre Immo­bi­lie gegen Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Hagel und mehr. Ide­al kom­bi­nier­bar mit Ele­men­tar- oder Glas­bau­stei­nen.

Ver­sor­gung & Vor­sor­ge im öffent­li­chen Dienst

Alters­vor­sor­ge nicht dem Zufall über­las­sen – so sichern Sie sich im Ruhe­stand ab

Vie­le Beam­te und Ange­stell­te ver­las­sen sich auf die Ver­sor­gung durch den Dienst­herrn oder die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung – doch das kann teu­er wer­den. Denn spä­tes­tens im Ruhe­stand zeigt sich, ob die Absi­che­rung aus­reicht. Wer recht­zei­tig vor­sorgt, schließt Ver­sor­gungs­lü­cken und sichert den gewohn­ten Lebens­stan­dard auch im Alter.

Die Alters­vor­sor­ge im öffent­li­chen Dienst ist kom­plex – und wird oft unter­schätzt. Wäh­rend Beam­te grund­sätz­lich Anspruch auf Ver­sor­gung durch ihren Dienst­herrn haben, basiert die­se auf Dienst­jah­ren, Besol­dungs­grup­pen und Bei­hil­fe-Rege­lun­gen. Ange­stell­te hin­ge­gen zah­len in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein – mit deut­lich gerin­ge­ren Ren­ten­an­sprü­chen. Doch in bei­den Fäl­len kann es zu Ver­sor­gungs­lü­cken kom­men, die ohne pri­va­te Vor­sor­ge nicht geschlos­sen wer­den.

Vie­le ver­wech­seln zudem die Dienst­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge. Wer dienst­un­fä­hig wird, erhält zwar unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Ver­sor­gung, aber die­se ist nicht mit der spä­te­ren Pen­si­on oder Ren­te ver­gleich­bar. Daher ist eine geson­der­te Vor­sor­ge­stra­te­gie erfor­der­lich.

Wich­ti­ge Fra­gen, die wir in der Bera­tung immer wie­der hören:

  • Wie hoch ist mei­ne spä­te­re Pen­si­on wirk­lich – und was bleibt net­to?

  • Reicht die gesetz­li­che Ren­te aus, um mei­nen Lebens­stan­dard zu hal­ten?

  • Wel­che steu­er­lich geför­der­ten Vor­sor­ge­for­men gibt es für Beam­te?

  • Was ist der Unter­schied zwi­schen VBL, Basis­ren­te und pri­va­ter Alters­vor­sor­ge?

Unse­re Emp­feh­lung: Nut­zen Sie eine indi­vi­du­el­le Ruhe­stands­pla­nung, um Ihre Ansprü­che, Lücken und Mög­lich­kei­ten kon­kret zu berech­nen. Für vie­le ist eine Kom­bi­na­ti­on aus pri­va­ter Ren­ten­ver­si­che­rung, Basis­ren­te oder Invest­ment­lö­sun­gen sinn­voll. Beam­te pro­fi­tie­ren zudem von Son­der­ta­ri­fen und steu­er­li­chen Vor­tei­len.

Wir hel­fen Ihnen, Ihre bestehen­de Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on rea­lis­tisch zu bewer­ten – und zei­gen Ihnen, wel­che Optio­nen Sie nut­zen kön­nen, um auch im Ruhe­stand gut abge­si­chert zu sein.

Zusam­men­fas­sung

Beam­te und Ange­stell­te im öffent­li­chen Dienst tra­gen Ver­ant­wor­tung – und haf­ten unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen per­sön­lich. Schon ein ver­lo­re­ner Gene­ral­schlüs­sel, eine feh­ler­haf­te Ent­schei­dung oder ein Miss­ge­schick bei der Auf­sicht kann zu Regress­for­de­run­gen füh­ren. Genau hier schützt die Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Sie über­nimmt berech­tig­te Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen, wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab und sichert Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den im Dienst ab. Wich­tig ist, dass der Tarif zu Ihrer Tätig­keit passt – ob Leh­rer, Poli­zist, Ver­wal­tungs­an­ge­stell­ter oder Jus­tiz­be­am­ter.

Eine rei­ne Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung (Solo-Tarif) kann eben­so sinn­voll sein wie ein Kom­bi­ta­rif mit pri­va­ter Haft­pflicht – abhän­gig von Ihrer indi­vi­du­el­len Situa­ti­on. Wer ver­gleicht, pro­fi­tiert von ziel­ge­rich­te­tem Schutz, fai­ren Bei­trä­gen und recht­li­cher Sicher­heit im Dienst.

Wir hel­fen Ihnen dabei, die pas­sen­de Absi­che­rung zu fin­den – damit Sie sich auf Ihre Auf­ga­ben kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne finan­zi­el­le Risi­ken befürch­ten zu müs­sen.

häu­fi­ge Fra­gen

Nein, eine gesetz­li­che Pflicht gibt es nicht. Den­noch ist sie drin­gend zu emp­feh­len – denn bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit haf­ten Sie per­sön­lich, und der Dienst­herr kann Regress­an­sprü­che gel­tend machen.

Sie schützt vor finan­zi­el­len Fol­gen durch Personen‑, Sach- und – je nach Tarif – auch Ver­mö­gens­schä­den, die im Rah­men Ihrer dienst­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen. Zudem ist ein pas­si­ver Rechts­schutz ent­hal­ten, der unbe­rech­tig­te For­de­run­gen abwehrt.

Die Bei­trä­ge begin­nen bei etwa 4 Euro pro Monat für ein­fa­che Tätig­kei­ten. Je nach Berufs­ri­si­ko, Deckungs­sum­me und Zusatz­leis­tun­gen kann der Bei­trag zwi­schen 40 und 120 Euro jähr­lich lie­gen.

Nein. Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich Schä­den im pri­va­ten Bereich ab. Für dienst­li­che Feh­ler oder Miss­ge­schi­cke benö­ti­gen Sie eine geson­der­te Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung.