Doppelte Unfallversicherung: Wann zwei Policen sinnvoll oder riskant sind
Doppelt versichert – lohnt sich das wirklich?
Eine Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – sei es im Alltag, beim Sport oder im Beruf. Doch was passiert, wenn Sie gleich zwei Unfallversicherungen abschließen? Für manche Berufsgruppen kann eine doppelte Absicherung sinnvoll sein, andere hingegen zahlen unnötig doppelt. In diesem Beitrag klären wir, wann zwei Policen tatsächlich zusätzlichen Schutz bieten – und wann sie zur Kostenfalle oder sogar zum Problem werden. Zudem erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben gelten, wie Sie häufige Fehler vermeiden und worauf Sie bei Abschluss und Kombination achten sollten.
Das Wichtigste im Überblick
- Eine doppelte Unfallversicherung ist erlaubt: Man darf mehrere private Unfallversicherungen gleichzeitig haben.
- Im Schadensfall können alle gültigen Policen Leistungen erbringen — sofern sie als Summenversicherung abgeschlossen sind und korrekt angegeben wurden.
- Obliegenheit zur Offenlegung: Beim Antrag oder bei Schadenmeldung müssen alle bestehenden Unfallversicherungen angegeben werden. Wird das verschwiegen, kann der Versicherungsschutz entfallen.
- Mehrere Policen sind dann sinnvoll, wenn besondere Risiken bestehen – etwa durch Beruf, Sport oder Freizeitaktivitäten mit hohem Unfallrisiko.
- Nachteil: Zwei Verträge bedeuten meist doppelten Beitrag und können bei schlechter Kombination unnötig teuer sein.
Daniel Moser

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Zwei Verträge, doppelter Schutz – oder doppeltes Risiko?
Doppelt versichert – was heißt das eigentlich?
Der Begriff „doppelte Unfallversicherung“ sorgt häufig für Verwirrung – sowohl bei Versicherten als auch bei Vermittlern. Dabei ist die parallele Absicherung bei zwei Gesellschaften grundsätzlich erlaubt, kann aber sowohl Vorteile als auch gravierende Nachteile mit sich bringen. Entscheidend ist, wie die Verträge gestaltet sind – und wie offen damit umgegangen wird.
Eine doppelte Unfallversicherung liegt vor, wenn Sie bei zwei verschiedenen Versicherern parallel unfallversichert sind – jeweils mit eigenem Vertrag, eigenen Leistungen und Beiträgen. Im Gegensatz zur Sachversicherung (z. B. Hausrat), bei der Doppelversicherungen unzulässig sind, kann die Unfallversicherung auch mehrfach abgeschlossen werden – sofern bestimmte Regeln eingehalten werden.
Im Leistungsfall ist entscheidend, ob die Verträge als Summenversicherung gelten. Nur dann werden Leistungen addiert und unabhängig voneinander ausgezahlt. Bei Leistungskürzungen, z. B. wegen Mitwirkung bestehender Erkrankungen, kann dies relevant sein.
Typische Leistungsarten in beiden Verträgen:
Invaliditätsleistung (Grundsumme + Progression)
Todesfallsumme
Unfallrente
Übergangsleistungen
Krankenhaustagegeld
Wer eine weitere Unfallversicherung abschließen möchte, ist gesetzlich verpflichtet, bereits bestehende Policen anzugeben. Diese Offenlegungspflicht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt und dient der fairen Prämienkalkulation sowie der Vermeidung von Überversicherung oder Missbrauch.
Wird eine bestehende Unfallversicherung nicht angegeben, kann dies schwerwiegende Folgen haben:
Leistungsverweigerung im Schadenfall
Vertragskündigung durch den Versicherer
Rückforderung bereits gezahlter Leistungen
strafrechtliche Bewertung (Betrugsverdacht)
Ein bekanntes Urteil des Landgerichts Coburg (Az. 23 O 236/20) bestätigt: Wer eine zusätzliche Police verschweigt, riskiert auch bei schweren Unfallfolgen den kompletten Leistungsausfall.
Eine doppelte Unfallversicherung kann sinnvoll sein, wenn besondere Risiken abgesichert werden müssen, die über eine Standardpolice hinausgehen. Dies betrifft vor allem Berufsgruppen mit erhöhter Unfallgefahr oder besonderer körperlicher Abhängigkeit.
Beispiele für sinnvolle doppelte Absicherung:
Berufsmusiker mit Absicherung für Finger & Hände
Selbstständige, die auf Einkommenserhalt angewiesen sind
Sportlich aktive Personen mit Unfallrisiken im Freizeitbereich
Haushalte mit Einzelverträgen, die gezielt kombiniert werden sollen
Wichtig ist: Nicht jeder braucht zwei Policen. Entscheidend ist die passgenaue Gestaltung – nicht die Anzahl der Verträge.
Recht haben heißt nicht automatisch Leistung bekommen
Was ist erlaubt – was ist Pflicht bei doppelter Unfallversicherung?
Wer mehr Sicherheit will, denkt häufig über eine zweite Unfallversicherung nach. Grundsätzlich ist das erlaubt – solange alle Regeln beachtet werden. Denn mit dem Abschluss einer weiteren Police gehen nicht nur neue Leistungen, sondern auch klare gesetzliche Verpflichtungen einher. Wer hier fahrlässig handelt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes.
In Deutschland dürfen Unfallversicherungen grundsätzlich mehrfach abgeschlossen werden. Anders als bei Haftpflicht- oder Sachversicherungen gibt es bei der privaten Unfallversicherung kein Ausschließlichkeitsprinzip. Entscheidend ist jedoch die Vertragsart: Nur wenn beide Policen als Summenversicherung gelten, sind parallele Leistungen zulässig. Dies bedeutet, dass im Schadenfall aus beiden Verträgen unabhängig voneinander Leistungen erbracht werden können – z. B. bei Invalidität oder Todesfall.
Doch genau hier liegt die erste rechtliche Stolperfalle: Bestehende Unfallversicherungen müssen bei jedem neuen Abschluss vollständig angegeben werden. Diese Offenlegungspflicht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG § 19 ff.) verankert. Der Hintergrund: Versicherer müssen die Risiken korrekt kalkulieren – und möchten Betrugsversuche durch überhöhte Leistungserwartungen ausschließen.
Was passiert bei Nichtangabe?
Wer eine bereits bestehende Unfallversicherung verschweigt, begeht eine sogenannte Obliegenheitsverletzung. Die Folgen können gravierend sein:
Der Versicherer kann im Schadenfall die Leistung verweigern
Bereits gezahlte Summen dürfen zurückgefordert werden
Der Vertrag kann rückwirkend aufgehoben werden
Im schlimmsten Fall droht der Verdacht auf Versicherungsbetrug
Besonders aufsehenerregend war der Fall vor dem Landgericht Coburg (Az. 23 O 236/20): Ein Versicherter hatte eine zweite Unfallversicherung abgeschlossen, ohne die erste anzugeben. Nach einem schweren Unfall verweigerten beide Versicherer die Leistung – mit Erfolg vor Gericht. Das Urteil unterstreicht, wie hoch das Risiko bei fehlender Transparenz ist.
Fazit: Zwei Policen sind erlaubt, aber nur dann sinnvoll, wenn sie korrekt abgeschlossen, offen kommuniziert und sinnvoll abgestimmt sind. Ein professionelles Beratungsgespräch vor Vertragsabschluss ist daher dringend zu empfehlen.
Doppelt absichern – zwischen sinnvoll und überflüssig
Wann sich zwei Policen lohnen – und wann nicht
Eine zweite Unfallversicherung kann sinnvoll sein – oder überflüssig, teuer und riskant. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Verträge, sondern deren Zusammenspiel, Qualität und Relevanz für Ihre Lebenssituation. Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Fällen zwei Policen Vorteile bringen – und wann Sie besser verzichten sollten.
Vorteile
- Leistungen aus beiden Verträgen möglich Bei korrekt abgeschlossenen Summenversicherungen erhalten Sie im Leistungsfall Zahlungen von beiden Anbietern – ohne gegenseitige Kürzung.
- Berufliche Spezialrisiken besser abgedeckt Musiker, Chirurgen oder andere Berufsgruppen mit körperlicher Spezialisierung profitieren von zusätzlicher Absicherung besonders gefährdeter Körperteile.
- Lücken bei Freizeit- oder Risikosport geschlossen Wer sich sportlich betätigt, kann eine zweite Police nutzen, um gezielt Risiken wie Klettern, Reiten oder Mountainbiken mitzuversichern.
- Leistungsbausteine flexibel kombinierbar Durch zwei Tarife lassen sich unterschiedliche Leistungen ergänzen – z. B. eine Police mit Unfallrente, die andere mit hohem Krankenhaustagegeld.
- Erweiterter Schutz für Kinder oder Selbstständige Familien mit Kindern oder beruflich eigenverantwortliche Personen können durch zwei abgestimmte Policen gezielter vorsorgen.
Nachteile
- Doppelte Beiträge ohne echten Mehrwert Viele Versicherte zahlen doppelt – z. B. nach einer Heirat – ohne dass sich die Leistungen sinnvoll ergänzen.
- Keine doppelte Leistung ohne Summenregelung Nur bei klarer vertraglicher Regelung erfolgt eine Auszahlung aus beiden Policen. Sonst kann es zu Leistungskürzungen kommen.
- Aufwendige Schadenabwicklung mit zwei Versicherern Im Ernstfall müssen beide Gesellschaften einbezogen werden, was zu Verzögerungen und Abstimmungsproblemen führt.
- Risiko von Leistungsverlust bei fehlender Offenlegung Wer eine bestehende Police beim Abschluss verschweigt, riskiert eine Leistungsverweigerung – im schlimmsten Fall komplett.
- Keine Rückerstattung bei Kündigung Wurde die zweite Police versehentlich abgeschlossen, bleiben die gezahlten Beiträge in der Regel verloren.
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1. Berufsmusiker mit spezieller Risikoabsicherung
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2. Ehepaar mit versehentlicher Doppelversicherung
Nach der Hochzeit behalten beide Partner ihre jeweiligen Einzelverträge. Einige Jahre später stellen sie fest, dass beide Policen nahezu identische Leistungen bieten – und sie Monat für Monat unnötig doppelt zahlen. Im Schadensfall gäbe es keine doppelte Auszahlung, da die Verträge nicht als Summenversicherung vereinbart sind. Erst durch eine Beratung erkennen sie das Potenzial zur Optimierung: Eine Police wird gekündigt, die verbleibende angepasst und um sinnvolle Zusatzbausteine ergänzt. Das spart Kosten und bringt mehr Klarheit.
3. Selbstständiger mit Ergänzung zur Grundabsicherung
Ein freiberuflicher Grafikdesigner ist auf seine Sehkraft angewiesen. Er besitzt eine klassische Unfallversicherung mit Basisschutz. Nach einem Vorfall im Haushalt, bei dem er fast eine bleibende Augenverletzung erleidet, entscheidet er sich für eine zweite Police mit deutlich höherer Invaliditätssumme und spezifischer Progression bei Verlust der Sehkraft. Die beiden Verträge ergänzen sich – und sorgen für eine deutlich stärkere finanzielle Sicherheit bei künftigen Risiken.
Ob bewusst abgeschlossen oder unbewusst entstanden – doppelte Unfallversicherungen wirken sich sehr unterschiedlich aus. Entscheidend ist nicht, ob zwei Policen bestehen – sondern wie gut sie zusammenpassen. Eine regelmäßige Prüfung durch einen Experten ist der Schlüssel zu sinnvollem Versicherungsschutz.
Doppelte Beiträge vermeiden – gezielt absichern
So vermeiden Sie unnötige Kosten
Nicht jede doppelte Unfallversicherung ist automatisch falsch – aber viele sind unnötig teuer, schlecht abgestimmt oder veraltet. Mit einem gezielten Versicherungscheck und professioneller Beratung lassen sich überflüssige Policen erkennen, vorhandene Verträge verbessern und die Absicherung auf Ihre aktuelle Lebenssituation abstimmen.
Wer seine Unfallversicherung vor Jahren abgeschlossen hat, kennt meist weder die exakten Vertragsinhalte noch die aktuellen Alternativen. Gerade bei doppelten Policen entstehen häufig unnötige Mehrkosten – ohne echten Leistungsgewinn. Umso wichtiger ist es, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu prüfen und gezielt zu optimieren.
1. Verträge analysieren und vergleichen
Der erste Schritt ist die Analyse: Welche Verträge bestehen aktuell? Wie hoch sind die jeweiligen Leistungen – und wo überschneiden sie sich? Wichtig ist dabei nicht nur die Höhe der Versicherungssummen, sondern auch Details wie Progression, Gliedertaxe oder Ausschlüsse. Nur durch direkten Vergleich lässt sich erkennen, ob die Policen sich sinnvoll ergänzen – oder doppelt abgesichert sind.
2. Auf Lebensumstände abstimmen
Veränderungen wie Heirat, Selbstständigkeit, Kinder oder ein Wohnortwechsel haben direkten Einfluss auf den Versicherungsbedarf. Was früher sinnvoll war, kann heute überflüssig sein – oder nicht mehr ausreichen. Besonders häufig übersehen wird, dass einige Tätigkeiten oder Risiken durch neue Hobbys, Berufe oder Lebensphasen hinzukommen. Wer seine Versicherung nicht daran anpasst, zahlt entweder zu viel – oder hat im Ernstfall nicht den benötigten Schutz.
3. Policen kombinieren oder anpassen
Statt zwei separate Verträge zu behalten, kann es sinnvoller sein, einen leistungsstarken Tarif mit höherer Grundsumme, sinnvoller Progression und optionalen Bausteinen (z. B. Krankenhaustagegeld, Unfallrente) zu wählen. Manche Anbieter bieten Kombi-Pakete für Paare oder Familien an – häufig günstiger und mit besserer Übersicht. Entscheidend ist: Die Leistungen müssen zueinander passen, der Schutz muss verständlich und verlässlich sein.
4. Fachkundige Beratung in Anspruch nehmen
Die Vielzahl an Tarifen, Leistungsdetails und Vertragsformen macht es schwer, als Laie den Überblick zu behalten. Eine neutrale, professionelle Beratung hilft, Doppelversicherungen aufzudecken, Lücken zu schließen und den Versicherungsschutz auf den Punkt zu bringen. Gerade bei komplexeren Konstellationen – etwa mit besonderen Berufsrisiken oder bestehenden Vorschäden – lohnt sich die Einschätzung durch einen erfahrenen Experten.
Die beste Unfallversicherung ist nicht die teuerste – sondern die, die passt. Wer regelmäßig prüft, clever kombiniert und sich gezielt beraten lässt, spart bares Geld und ist im Ernstfall optimal geschützt.
Wissen, worauf es wirklich ankommt
Was Sie schon immer über doppelte Unfallversicherung wissen wollten
Darf man mehrere Unfallversicherungen gleichzeitig haben?
Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Jede Unfallversicherung ist eine Summenversicherung, mehrere Policen sind zulässig.
Bekomme ich im Schadensfall von allen Versicherungen Geld ausgezahlt?
Ja, sofern die Verträge als Summenversicherung abgeschlossen sind und alle Angaben korrekt gemacht wurden. Dann addieren sich die Leistungen.
Was passiert, wenn ich beim Abschluss verschweige, dass ich bereits eine Unfallversicherung habe?
Das gilt als Obliegenheitsverletzung. Im Schadensfall kann das dazu führen, dass der Versicherer nicht zahlt.
Wann kann eine doppelte Unfallversicherung sinnvoll sein?
Wenn Sie besondere Risiken haben, etwa durch gefährliche Berufe, intensive Sportarten oder hohe Unfallwahrscheinlichkeit, kann eine zusätzliche Police zusätzlichen Schutz bieten.
Gibt es Nachteile bei mehreren Unfallversicherungen?
Ja. Höhere Beiträge und mehr Verwaltungsaufwand. Bei unklarer Vertragskonstellation droht Risiken wie Leistungsablehnung im Schadensfall.
Muss ich alle Versicherer informieren, wenn ich zusätzlich eine neue Police abschließe?
Ja. Offenlegung bestehender Policen ist Pflicht, sonst kann der Schutz entfallen.
Gilt das Recht auf doppelte Absicherung auch für jeden beliebigen Unfallschutz (z. B. Freizeit + Beruf)?
Ja. Solange beide Verträge private Unfallversicherungen sind und als Summenversicherungen geschlossen sind.
Kann eine doppelte Unfallversicherung vor Risikoüber- oder Unterversicherung schützen?
Ja, sie kann Lücken schließen, wenn ein Vertrag bestimmte Risiken abdeckt und der andere ergänzende Leistungen bietet.
Müssen beide Policen identische Bedingungen und Leistungen haben?
Nein, sie können sich in Leistungshöhe und Umfang unterscheiden. Wichtig ist, dass beide korrekt deklariert sind und nicht gegen allgemeine Versicherungsbedingungen verstoßen.
Ist doppelte Unfallversicherung gleichbedeutend mit doppelter Sicherheit?
Nicht automatisch. Der Schutz hängt stark von den Vertragsbedingungen, der richtigen Angabe und der tatsächlichen Nutzung ab — sorgfältige Prüfung bleibt entscheidend.
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Ob Skifahren, Klettern oder Mountainbike – viele Sportarten sind mit erhöhtem Verletzungsrisiko verbunden. Doch nicht jede Police deckt solche Freizeitunfälle ab. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Versicherungsschutz darauf abstimmen können.
Zusammenfassung
Eine doppelte Unfallversicherung kann gezielt eingesetzt werden, um Lücken in der Absicherung zu schließen – etwa bei besonderen Berufsrisiken oder bei sportlich aktiven Menschen. Gleichzeitig birgt sie aber auch Risiken: unnötige Kosten, komplizierte Schadensabwicklung oder sogar Leistungsverlust bei fehlender Offenlegung.
Wichtig ist deshalb nicht die Anzahl der Policen, sondern ihre Qualität, Abstimmung und Passung zur Lebenssituation. Wer bereits doppelt versichert ist oder eine zweite Police plant, sollte dies nicht allein entscheiden, sondern durch einen fachkundigen Vergleich prüfen lassen. Eine professionelle Beratung hilft, Doppelungen aufzudecken, sinnvolle Kombinationen zu finden und den Versicherungsschutz dauerhaft zu optimieren.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn zwei Versicherer unterschiedliche Progressionsmodelle nutzen?
Dann kann sich die Summenleistung aus beiden Policen im Schadensfall günstig summieren — allerdings nur, wenn beide Policen korrekt angegeben und anerkannt sind.
Wie gehe ich am besten vor, um Doppelversicherungen zu vermeiden oder sinnvoll zu gestalten?
Ein Versicherungs-Check empfiehlt sich: bestehende Policen analysieren, Leistungsumfang vergleichen, unnötige Doppelungen einstellen oder gezielt ergänzen.
Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung zusätzlich, wenn private Unfallversicherungen existieren?
Ja. Private Unfallversicherungen wirken unabhängig von gesetzlicher Absicherung — sie sind separat und ergänzen Leistungen bei Freizeitunfällen.
Was sollte man bei Abschluss einer zweiten Unfallversicherung unbedingt beachten?
Ausschließliche Wahrheitsgemäßheit bei Antrag und Risikoangaben. Möglichst keine Überversicherung wählen, sondern gezielt Leistungen ergänzen, die im ersten Vertrag fehlen.