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Firmenrechtsschutz - rechtliche Sicherheit mit einer Firmenrechtsschutzversicherung

Das Führen eines Unternehmens ist mit viel Verantwortung verbunden. Leider geht es im beruflichen Alltag mit Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern nicht immer ohne reibungslos zu. Manche Probleme landen sogar vor Gericht und drohen, durch unerwartete Prozess- und Anwaltskosten Ihre Betriebskonten zu belasten.

Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung sind Sie umfassend geschützt und müssen keine finanziellen Folgen von juristischen Prozessen fürchten. Hierbei ist eine maßgeschneiderte Absicherung Ihres Unternehmens wichtig, die von Ihren Geschäftsinhalten, Ihrem Umsatz und weiteren Faktoren abhängt. Als erfahrener Ver­sicherungs­makler helfe ich Ihnen kompetent, den idealen Firmenrechtsschutz für Ihren Betrieb abzuschließen.


Vergleich Firmenrechtsschutz


 

Was bedeutet Firmenrechtsschutz?

 

Die Firmenrechtsschutzversicherung ist ein gewerblicher Rechtsschutz, der Sie im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeiten schützt. Kommt es einmal zu Rechtsstreitigkeiten, deckt diese Versicherung selbst hohe Kosten ab. Anders als der private Rechtsschutz handelt es sich um die Police eines einzelnen Unternehmens, die ebenfalls Ihre Mitarbeitenden absichern kann.

Mit dieser Versicherung setzen Sie also Ihre eigenen Ansprüche durch und können einen finanziellen Aufwand durch Ansprüche Dritter abwehren. Besonders wichtig: Sie genießen die Unterstützung von Beratern, Anwälten und Mediatoren, um die Streitigkeiten möglichst schnell zu beseitigen.
 
 

Eine Firmenrechtsschutzversicherung ist unverzichtbar für Unternehmen

 

Als Unternehmen sollten Sie auf keinen Fall auf eine Firmenrechtsschutzversicherung verzichten. Sie gilt als eine der wichtigsten betrieblichen Versicherungen. Das gilt sowohl dann, wenn Sie ein DAX-Unternehmen mit tausend Angestellten sind, sowie für Ihr Solopreneur-Business.

Der Grund dafür ist einfach: Es kommt immer wieder zu Uneinigkeiten mit Angestellten oder Handelspartnern, die Sie vor Gericht austragen müssen. In solchen Fällen sichert Sie der Firmenrechtsschutz ab.
 

Rechtsschutz für Firmen schützt vor beruflichen Risiken

Im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeiten sind Sie täglich zahlreichen Risiken ausgesetzt. Im schlimmsten Fall können sie sich zum Gegenstand eines Rechtsstreits entwickeln. Gerade für kleine Betriebe stellen solche Risiken äußerst herausfordernd: Bezahlt der Kunde seine offenen Rechnungen nicht oder erbringt der Dienstleister keine Leistung, ist mit hohen finanziellen Einbußen zu rechnen. Eine Firmenrechtsschutzversicherung hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.
 
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Allerdings unterstützt Sie der Firmenrechtsschutz nicht nur bei unbezahlten Rechnungen. Auch Streitigkeiten mit ehemaligen Mitarbeitenden oder Probleme im Verkehrsrecht sind in den Leistungen enthalten.
 

Der Rechtsschutz gilt auch für Mitarbeitende

Ein leistungsstarker Tarif versichert nicht nur Sie und Ihr Unternehmen. Er richtet sich auch an die berufsbezogenen Tätigkeiten Ihrer Mitarbeitenden. Wichtig für Sie als Firmeninhaber ist, dass nicht jeder Tarif diesen Umfang anbietet. Ist Ihnen der erweiterte Geltungsbereich der Firmenrechtsschutzversicherung wichtig, sollten Sie gezielt darauf achten. Auch die zeitlichen Einschränkungen des gewährleisteten Schutzes sind in dieser Hinsicht bedeutsam.
 
 

Diese Leistungen erbringt der Firmenrechtsschutz

 

Die Firmenrechtsschutzversicherung hilft Ihnen immer dann, wenn es zu einem Rechtsstreit in Ihrem Unternehmen kommt. Dabei übernimmt die Versicherung unterschiedliche Kosten, die Sie andernfalls selbst tragen müssten: Anwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Niederlage beispielsweise.

Besonders im Unternehmen kommt es immer wieder vor, dass Sie einen Gutachter oder einen Sachverständigen einschalten müssen. Auch diese Kosten übernimmt der Firmenrechtsschutz für Sie. Solange es vertraglich vereinbart wurde, gewährt Ihnen die Firmenrechtsschutzversicherung in solchen Fällen ein Darlehen für die Kaution.

Außerdem steht Ihnen die Firmenrechtsschutzversicherung zur Seite, wenn es darum geht, Ihre eigenen Ansprüche zu verteidigen. Damit profitieren Sie nicht nur von einer finanziellen, sondern auch von einer beratenden Unterstützung. In der Regel übernimmt der Firmenrechtsschutz die folgenden Kostenpunkte:

 Ihre Anwaltskosten einschließlich der telefonischen Erstberatung

 Zeugenauslagen und Gerichtskosten

 Anfallende Kosten für Sachverständige und Gutachter

 Kosten für einen Dolmetscher

 Bei einer Niederlage: Die Kosten der Gegenseite

 Kosten im Rahmen einer Mediation
 

Im Zweifelsfall kommt der Mediator zum Einsatz, bevor es zwischen Ihnen und der gegnerischen Partei zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Dieses Vorgehen ist besonders effektiv, weshalb Ihr Firmenrechtsschutz es unterstützt. Auf diese Weise können Sie unnötige Kostenpunkte vermeiden.

Für den Fall, dass sich der Firmenhauptsitz innerhalb Deutschlands befindet, übernehmen die meisten Versicherer zusätzlich den Firmenrechtsschutz im Ausland. Damit sind sie auch dort gegen strafrechtliche Belange wie Bußgelder oder Schadensersatzansprüche geschützt. Wichtig ist jedoch, dass die Leistungen im Rahmen der vereinbarten Deckungs­summe erfolgen. Zusätzliche Kosten trägt Ihr Unternehmen also alleine. Das macht die Höhe dieser Deckungs­summe zu einem wichtigen Auswahlkriterium für Ihre Firmenrechtsschutzversicherung.
 
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Diese juristischen Bereiche deckt der Firmenschutz ab

 

Ihre Firmenrechtsschutzversicherung können Sie individuell zusammenstellen. Schließlich soll sie zu den Bedürfnissen und Ansprüchen Ihres Unternehmens passen. Grundsätzlich gehören die folgenden Bereiche zu den Gebieten, die Sie mit einer Firmenrechtsschutzversicherung abdecken können:

 Arbeitsrecht

 Immobilienrecht

 Steuer- und Verwaltungsrecht

 Das Vertragsrecht für Nebengeschäfte
 
In sämtlichen Fällen bietet Ihnen der Firmenrechtsschutz eine Absicherung gegen die üblicherweise auftretenden Probleme. Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen, wann Ihnen die Firmenrechtsschutzversicherung weiterhilft.
 

Rechtsschutz für Ihre Firma:

  • Ihre Werbungskosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
  • Nach einem Arbeitsunfall werden Sie strafrechtlich belangt, aufgrund angeblich mangelhafter Sicherheitsvorschriften.
  • Die Krankenkasse wirft Ihnen eine unwirtschaftliche Verordnungsweise vor.
 

Rechtsschutz als Arbeitgeber

  • Die ausgesprochene, betriebsbedingte Kündigung wird angefochten.
  • Einer Ihrer Mitarbeiter klagt gegen eine Abmahnung.
  • Ein Missverständnis bezüglich freiwilliger Zahlungen entsteht zwischen Ihnen und einem Angestellten.
 

Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge:

  • Bei einem Defekt im Anschluss an die Reparatur können Sie gegen die Werkstatt klagen.
  • Ein Mitarbeiter trägt die Schuld an einem Unfall mit Ihrem Firmenwagen.
  • Mit der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs stellt der Anbieter überhöhte Forderungen.
 

Firmenrechtsschutz für Gewerbeimmobilien

  • Sie haben Ärger mit Ihrem Vermieter wegen einer Mieterhöhung, Kündigung oder Räumungsklage.
  • Sie haben Bedenken, was die Korrektheit Ihrer Nebenkostenabrechnung betrifft.
  • Wegen der laufenden Grundsteuer oder einer Abfallbeseitigungsgebühr entsteht ein Konflikt mit einem deutschen Finanz- oder Verwaltungsgericht.
 

Besonderheiten beim Firmenschutz für Heilberufe

Rechtsstreit steht besonders im medizinischen Bereich auf der Tagesordnung. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Firmenrechtsschutzversicherung Sie vor den enormen Kosten schützt, die mit solchen Streitigkeiten verbunden sind. Besonders empfehlenswert ist ein solcher Rechtsschutz für Firmen, die sich vor vertraglichen Streitigkeiten in ihrem Hauptgeschäft schützen möchten. Dazu gehören:
 
 Ärzte
 Apotheker
 Tierärzte
 Krankenpfleger
 Hebammen
 Optiker
 Heil- und Chiropraktiker
 Physio- und Psychotherapeuten
 
Auch als ambulanter Pflegedienst können Sie eine Firmenversicherung in Anspruch nehmen. Selbes gilt für assistierende Tätigkeiten in Klinken, Krankhäusern oder in Handwerksbetrieben, wie zahntechnischen Laboren. Auch hier sollten sich Selbstständige und Unternehmen mit einer gewerblichen Rechts­schutz­ver­si­che­rung absichern.
 

Zusatzoptionen für die Firmenrechtsschutzversicherung

Obwohl Sie zahlreiche Zusatzoptionen für Ihren Firmenrechtsschutz finden, gibt es einige Bausteine, die besonders wichtig sind.

Der Verkehrsrechtsschutz ist beispielsweise eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Firmenrechtsschutzversicherung, sollten Sie häufig am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu gehören beispielsweise generelle Fahrten mit dem Dienstwagen. Aber auch bestimmte Berufe wie die ambulante Pflege, Handwerker oder Taxi-, Logistik- und Umzugsunternehmen gehören dazu. Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall mit rechtlichen Folgen, übernimmt Ihr Firmenrechtsschutz die Kosten für die verkehrsrechtlichen Streitigkeiten.

Ebenfalls sinnvoll ist ein Strafrechtsschutz. Ausgeschlossen von dieser Zusatzoption sind jedoch sämtliche Handlungen, die vorsätzlich erfolgen wie beispielsweise Betrug oder Beleidigung. Vielmehr hilft Ihnen diese Option dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Der Immobilienrechtsschutz ergänzt Ihren Firmenrechtsschutz hinsichtlich Streitigkeiten um die gewerblich genutzte Immobilie. Ob Sie diese Objekte mieten oder besitzen ist dabei nicht entscheidend. Zu dieser Option gehört beispielsweise die falsche Abrechnung oder eine unberechtigte Mieterhöhung.

Der Firmenvertragsrechtschutz ergänzt Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung für das Unternehmen. Mit dieser Option sind Sie vor den Kosten geschützt, die zu gerichtlichen Streitigkeiten führen und Ihre gewerblichen Verträge betreffen. Damit hilft Ihnen diese gewerbliche Versicherung, sollte es Probleme mit Rechnungen oder Verträgen geben.
 

Warum der Strafrechts- und Verkehrsschutz?

Das Problem an den Grenzen zwischen Ihrer beruflichen und privaten Verantwortung ist, dass sie nicht immer eindeutig sind. Deshalb ist oftmals unklar, welcher Versicherungsvertrag die jeweiligen Situationen abdeckt. Dazu gehört beispielsweise, dass einer Ihrer Mitarbeiter im Auftrag Ihres Unternehmens unterwegs ist und dabei grob fahrlässig handelt. Entstehen aus einem solchen Verhalten heraus Sach- oder Per­sonenschäden, können verkehrsrechtliche Probleme entstehen. Diese bringen unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung mit sich.
 

Nicht verwechseln: Firmenrechtsschutz ist keine Betriebshaftpflicht

Besonders wichtig ist, dass Sie die Firmenrechtsschutzversicherung nicht mit einer Betriebshaftpflicht gleichsetzen. Beide unterscheiden sich in ihrem Leistungsbereich maßgeblich voneinander.

Die Firmenrechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten, die im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeiten entstehen. Das bedeutet, der Firmenrechtsschutz bietet Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel, um Ihr Recht zu erwirken.

Die Betriebshaftpflicht oder Gewerbehaftpflichtversicherung hingegen deckt die Schäden Dritter ab, die Ihrem Unternehmen durch betriebliche Tätigkeiten entstehen können. Sie umfasst dabei sowohl Per­sonen-, Sach- als auch Vermögensschäden. Mit Ihr sind Sie also von Haft­pflichtschäden geschützt, die andernfalls Ihre Existenz bedrohen könnten.
 
 

Firmenrechtsschutz auch für einzelne Per­sonen

 

Sie sind der Inhaber oder ein geschäftsführender Gesellschafter? Dann könnte es interessant für Sie sein, unterschiedliche Angebote miteinander zu kombinieren. Auf diese Weise fassen Sie Ihren gewerblichen sowie Ihren privaten Rechtsschutz in einer einzigen Police zusammen.

Sind Sie hingegen selbstständig, dann sollten Sie bei der Auswahl Ihrer Firmenrechtsschutzversicherung darauf achten, dass sie zumindest die gewerblich relevanten Bereiche abdeckt. Eine weitere Option ist es darauf zu achten, dass der Versicherer bestimmte private Rechtsbausteine nicht per se ausschließt.

Zusätzlich gilt: Ein Rundum-Sorglos-Paket sollte gegebenenfalls Ihren privaten Rechtsschutz und Ihren Familienrechtsschutz abdecken, sowie sonstige Fälle, die im privaten Bereich auftreten könnten. Um festzustellen, ob der gewünschte Rechtsschutz gegeben ist, können Sie einen Vergleichsrechner nutzen. Dort fügen Sie den privaten Bereich als Zusatzbaustein für Ihre gewerbliche Rechts­schutz­ver­si­che­rung hinzu.

Solche Kombinationen sind besonders interessant, da die Anbieter solcher Policen meist günstige Konditionen für diese Form der Rechts­schutz­ver­si­che­rung anbieten.
 
 

Beim gewerblichen Rechtsschutz die Höhe der Deckungs­summe beachten

 

Ein Rechtsstreit ist nicht nur kein Vergnügen: Für Firmen und Selbstständige kann er schnell teuer werden. Das geht so weit, dass er sogar Ihre Existenz bedrohen kann. Denn mit dem Streitwert steigen auch die Prozesskosten. Sollten Sie die Auseinandersetzung verlieren, müssen Sie diese am Ende komplett alleine tragen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Deckungs­summe für Ihre Firmenversicherung vorab prüfen.

Wie hoch die Deckungs­summe ausfallen sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das liegt daran, dass sich die Risiken sowie die möglichen Streitigkeiten stark unterscheiden können. Sie hängen maßgeblich von der Art, Branche und Größe Ihres Unternehmens ab. Wählen Sie eine Deckungs­summe, die zu Ihnen passt. Diese Summe bezahlt Ihre Firmenrechtsschutzversicherung, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen. Zusätzliche Kosten übernimmt Ihr Firmenrechtsschutz nicht. Der empfohlene Mindestbetrag für die Deckungs­summe beträgt pro Versicherungsfall 500.000 Euro. Mit einer solchen Mindestdeckung sind Sie bei Ihrer Firmenrechtsschutzversicherung gut aufgehoben. Auf dem Markt finden Sie aber auch unterschiedliche Anbieter, die eine höhere oder unbegrenzte Deckungs­summe anbieten.
 
 

So setzen sich die Kosten des Firmenrechtsschutzes zusammen

 

Es gibt viele Situationen, in denen Ihr Unternehmen mit anderen Parteien in einen Konflikt geraten kann. Viele dieser juristischen Bereiche sind bereits von der Firmenrechtsschutzversicherung abgedeckt. Bei einem solchen Konflikt kann es sich beispielsweise um Auseinandersetzungen mit Ihren Mitarbeitenden hinsichtlich des Arbeitsrechts handeln. Es ist aber auch möglich, dass die Problematik in einer Auseinandersetzung mit Behörden oder Institutionen liegt. Dabei handelt es sich meist um steuerrechtliche oder sozialrechtliche Probleme. Damit Sie und Ihr Unternehmen von der Gewerbeversicherung profitieren, umfasst der Firmenrechtsschutz in der Regel die folgenden Punkte:

  • Sozialrecht
  • Arbeitsrecht
  • Strafrechtschutz
  • Steuerrecht
  • Vertragsrecht und Sachrecht - zumindest teilweise
 
In welchem Maß der Rechtsschutz für Firmen vorliegt, hängt von der jeweiligen Rechts­schutz­ver­si­che­rung sowie der Versicherungsgesellschaft ab. Fast immer enthält sie gewisse Basisleistungen, die Sie um weitere Zusatzleistungen ergänzen können. Das macht Ihren Firmenrechtsschutz individuell und stellt sicher, dass er zu Ihnen und Ihrer Firma passt. Achten Sie deshalb vor dem Abschluss des Vertrages darauf, welche Arten von Rechtsstreitigkeiten in Ihrer gewerblichen Rechts­schutz­ver­si­che­rung enthalten sind. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Fälle Sie abdecken möchten, lohnt es sich, eine ausführliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
 

In diesen Fällen zahlt die Firmenrechtsschutzversicherung nicht

Liegt ein vorsätzliches Vorgehen vor, zahlt der Rechtsschutz für Firmen nicht. Das gilt, sobald sich eben dieser Vorsatz nachweisen lässt. Bereits durch die Vermutung leidet das Vertrauensverhältnis zwischen dem Versicherten und der Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Daher enden solche Annahmen in einem Ausschluss aus der Versicherung. Der Grund dafür sind beispielsweise Betrug und Diebstahl.

Hin und wieder kommt es vor, dass der Firmenrechtsschutz trotz eines vorsätzlichen Verhaltens vorab die Kosten trägt. Allerdings nur bis zu der erfolgten Verkündung des Urteils. Anschließend fordert die Firmenrechtsschutzversicherung die erbrachten Leistungen zurück.

Besteht kein Vorsatz, sondern Fahrlässigkeit, behalten Sie in der Regel Ihren Firmenrechtsschutz. Ob Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Leistungen trägt, hängt in diesem Fall von den Feinheiten des Urteils ab.

Zusätzlich dazu besteht kein Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen, sollte bereits ein Verfahren angekündigt oder am Laufen sein. Wird zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abgeschlossen, greift der Versicherungsschutz also nicht.
 
 

Wenn Sie den Firmenrechtsschutz kündigen möchten

 

Sie möchten Ihre Firmenrechtsschutzversicherung kündigen? Dann ist es wichtig, die Kündigungsfristen zu beachten. Anders als in manch anderen Fällen benötigen Sie einen gewissen Vorlauf, um eine ordentliche Kündigung einzureichen. Meist handelt es sich dabei um eine dreimonatige Frist, mit der Sie die Firmenrechtsschutzversicherung zum Versicherungsjahresende hin kündigen können.

Außerdem sollten Sie beachten, ob Ihr Firmenrechtsschutz eventuell auf einen längeren Zeitraum festgelegt ist: Einige Versicherer legen eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu drei Jahren für eine Firmenversicherung fest. Ist das der Fall, müssen Sie diesen Zeitraum ebenfalls in die Kündigung Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung für das Unternehmen mit einbeziehen. Doch unabhängig von einer Mindestlaufzeit: Kündigen Sie Ihren Firmenrechtsschutz nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen, verlängert Sie Ihr Firmenrechtsschutz um ein weiteres Jahr.

Eine außerordentliche Kündigung können Sie nur in bestimmten Fällen erwirken. Das ist beispielsweise dann möglich, wenn Ihre Firmenrechtsschutzversicherung die Beiträge erhöht, die Leistungen allerdings nicht anpasst. Zusätzlich steht Ihnen dieser Weg offen, sollte der Firmenrechtsschutz die Deckung eines Schadens unberechtigterweise ablehnen. Bei einer außerordentlichen Kündigung Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
 
 

Jetzt Tarife ver­gleichen und beraten lassen

 

Sie gründen aktuell ein Unternehmen und sind an einem Firmenrechtsschutzversicherung Vergleich interessiert? Oder möchten Sie von einem Experten ermitteln lassen, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz die beste Wahl für Ihre betrieblichen Rechts­schutz­ver­si­che­rung darstellt? In beiden Fällen stehe ich Ihnen für einen Firmenrechtsschutz Vergleich zur Verfügung.

Sie können auch den kostenlosen Firmenrechtsschutz Rechner auf dieser Seite verwenden um die Leistungen und Beiträge zu ver­gleichen. Sollten Sie über diesen Vergleichsrechner Ihre Firmenrechtsschutz beantragen, so erhalten Sie automatisch Ihren persönlichen Zugang zum digitalen Versicherungsordner. Hier werden alle dazugehörigen Dokumente für Sie digital hinterlegt. 


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In unserem Firmenrechtsschutz Rechner können Sie u. a. folgende Gesellschaften berechen:

 

Nach erfolgter Beantragung erhalten Sie alle Unterlagen und auch den Versicherungsschein in Ihren digitalen Versicherungsordner automatisch eingespielt. 


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Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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