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Firmenvertragsrechtsschutz - die Absicherung für Ihre Firmenverträge

Was bedeutet Firmenvertragsrechtsschutz?

Der Firmenvertragsrechtsschutz ist ein Baustein, der Ihren allgemeinen Firmenrechtsschutz ergänzt. Während der Firmenrechtsschutz Sie als Unternehmensinhaber grundsätzlich vor umfangreichen Kosten schützt, handelt es sich beim Firmenvertragsrechtsschutz um einen konkreten Bereich. Er ergänzt damit ihre gewerbliche Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Sobald Sie im gewerblichen Rahmen Streitigkeiten mit Ihren Kunden oder Lieferanten haben, hilft Ihnen die Firmenrechtsschutzversicherung weiter. Handelt es sich dabei um Streitigkeiten, die Ihre Verträge betreffen, kommt der Firmenvertragsrechtsschutz ins Spiel.

Wichtig: Diese Form des Rechtsschutzes ist nicht unbedingt in der Firmenversicherung oder dem Firmenrechtsschutz enthalten. Achten Sie deshalb auf jeden Fall darauf, ob Sie den Vertragsrechtsschutz als Zusatzbaustein wählen müssen.

Obwohl sich einige Versicherer dazu entschlossen haben, diesen wichtigen Bestandteil in ihre üblichen Policen aufzunehmen, ist er nicht flächendeckend integriert. Prüfen Sie deshalb vorab, ob das bei Ihrer Versicherung der Fall ist. Denn kommt es zu einem Leistungsfall, ist die Enttäuschung oftmals groß, wenn die Versicherung die erwartete Leistung nicht erbringt.

Firmenvertragsrechtsschutzversicherung, Vertragsrechtsschutz für FirmenDer Grund dafür, dass dieser Zusatzbaustein nicht generell in den Policen enthalten ist, ist folgender: Für manche Firmen kann der Vertrags Rechtsschutz nicht angeboten werden. Denn diese Form der Ergänzung lässt sich nicht für jedes Gewerbe erfolgreich abbilden. Der Vergleich mit den Leistungen einer privaten Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist deshalb im gewerblichen Rahmen nicht möglich.

Enthält Ihre Police keinen solchen Vertragsrechtsschutz für Ihre Firma, sollten Sie prüfen, ob Sie ihn als Zusatzbaustein ergänzen können. Schließlich führen schuldrechtliche Verträge immer wieder zu Problemen, die in einem langwierigen Rechtsstreit enden. Auf diese Weise schützen Sie Ihr Unternehmen davor, dass Kunden oder andere Handelspartner Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Deshalb ist ein Firmenvertragsrechtsschutz sinnvoll

Es gibt zahlreiche Situationen im Alltag eines Unternehmens, die sich nicht ohne rechtliche Auseinandersetzung klären lassen. Dazu gehört beispielsweise, dass ein Kunde nicht bezahlen möchte. Auch angeblich vorliegende Fehler sind keine Seltenheit, wenn es um kostspielige Aufträge geht. Das Problem an solche Situation ist, dass sie einen teuren und langwierigen Rechtsstreit mit sich bringen.

In solchen Fällen hilft Ihnen der Firmenvertragsrechtsschutz weiter. Es handelt sich dabei um einen Zusatzbaustein, der eine Ergänzung zur herkömmlichen Firmenrechtsschutzversicherung darstellt. Obwohl es Anbieter gibt, die den Firmenvertragsrechtsschutz in die Rechts­schutz­ver­si­che­rung integrieren, ist es nicht der Standardfall. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, ob Ihnen Ihr Versicherer in solchen Fällen weiterhilft.

Von besonderer Bedeutung ist der Firmenvertragsrechtsschutz im Baunebengewerbe oder im produzierenden Gewerbe. Hier schützt Sie die Versicherung in zahlreichen Situationen. Dabei kann es sich um die Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen handeln, die beispielsweise Dienstleistungen oder Warenlieferungen betreffen. Alternativ hilft sie Ihnen jedoch auch bei allgemeinen Rechtsstreitigkeiten mit Ihren Lieferanten oder Kunden.

Was den Firmenvertragsrechtsschutz so sinnvoll macht, ist, dass er Ihnen eine Komplettabsicherung bietet. Egal, ob es sich um Vertragsstreitigkeiten mit Ihren Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern handelt: Der Versicherer unterstützt Sie in zahlreichen Haupt- und Hilfsgeschäften. Prüfen Sie vorab unbedingt, ob der Firmenvertragsrechtsschutz die Sachverhalte abdeckt, die Ihnen in Unternehmen und Branche immer wieder begegnen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie im Falle eines Falles die notwendige Hilfe erhalten.

Achten Sie ebenfalls darauf, in welchen Situationen Sie die Leistungen des Versicherers nicht in Anspruch nehmen können. Meist sind einige Fälle explizit ausgeschlossen. Sind Sie sich unsicher, ob die Versicherung das leistet, was Sie benötigen, fragen Sie am besten direkt beim Versicherer nach. Oder beauftragen Sie einen Ver­sicherungs­makler damit, den passenden Anbieter für Sie zu finden.

Das sind die Leistungen des Firmenvertragsrechtsschutzes

Der Firmenvertragsrechtsschutz ist eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die sich auch an kleine und mittlere Unternehmen richtet. Damit ist es eine Erweiterung der Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe. Das hat den Hintergrund, dass große Firmen meist eigene Anwälte beschäftigen oder eine Rechtsabteilung in ihrem Betrieb haben. Diese vertreten ihre Interessen, während in kleineren Unternehmen kein permanenter Bedarf dafür besteht. Eine Alternative ist deshalb der Firmenvertragsrechtsschutz als Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die Ihnen im Falle eines Rechtsstreits den Rücken stärkt.

Sie übernimmt beispielsweise die Anwaltskosten sowie anfallende Gerichtskosten und die Kosten für eine außergerichtliche Einigung. Achten Sie darauf, wie oft Sie die einzelnen Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. Das gilt ebenfalls für die Mediation, auch wenn der Kostenrahmen für solche außergerichtlichen Vorhaben deutlich niedriger angesetzt ist.

Ein weiterer wichtiger Baustein für jedes Unternehmen ist die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Das sind die möglichen Einschränkungen

Grundsätzlich ist der Firmenvertragsrechtsschutz eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer allgemeinen Firmenversicherung. Dieser Vertragsrechtsschutz richtet sich nicht ausschließlich an kleine und mittelständische Unternehmen, allerdings profitieren Sie in dieser Größenordnung besonders davon. Trotzdem gibt es auch im Firmenvertragsrechtsschutz Einschränkungen, die Sie berücksichtigen sollten.

  • Der Firmenvertragsrechtsschutz ist grundsätzlich auf eine bestimmte Versicherungssumme begrenzt. Das bedeutet, Ihr Versicherer trägt die Kosten im Falle eines Rechtsstreits nur bis hin zu einer fest definierten Höhe. Dabei handelt es sich meist um eine Deckungs­summe von 100.000 Euro. Beträge, die darüber hinaus gehen, müssen Sie selbst begleichen.
  • Ihr Firmen-Vertrags-Rechtsschutz befasst sich lediglich mit Streitfällen, die einer gewissen Größenordnung entsprechen. Manche Anbieter im Vertragsrechtsschutz beschränken sich auf Ansprüche von bis zu 500.000 Euro, die Sie geltend machen dürfen.
  • Hin und wieder können Sie ihn lediglich für bestimmte Bereiche in Anspruch nehmen. Beispielsweise als Firmenvertragsrechtsschutz für Versicherungsverträge oder innerhalb der Betriebseinrichtung.

Das kostet guter Firmenvertragsrechtsschutz

Was ein guter Firmenvertragsrechtsschutz kostet, hängt unter anderem von Ihrem Anbieter ab. Hier gilt es vor allem, die Selbstbeteiligung im Auge zu behalten, denn Sie gilt für Firmenvertragsrechtsschutz Anbieter als eine gängige Praxis.

In den meisten Fällen liegt der Selbst­behalt jedoch bei wenigen Hundert Euro, verglichen mit den erbrachten Leistungen. Dieser eigene Beitrag schützt die Vertragsrechtsversicherung davor, dass die Firmenversicherung bereits für Bagatellen in Anspruch genommen wird. Mit einem Betrag von 500 bis 1000 Euro sollten Sie deshalb auf jeden Fall rechnen, sollte es zu einem Streitfall kommen.

Daneben müssen Firmen die Vertragsrechtsschutz-Kosten tragen, die in Form einer monatlichen oder jährlichen Prämie eingezogen werden. Wie hoch diese Prämie ausfällt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Sie hängt einerseits davon ab, für welchen Anbieter Sie sich bei der Vertragsrechtsversicherung entscheiden. Zusätzlich beeinflussen die Umsatzgröße Ihres Unternehmens, sowie die Branche, in der Sie tätig sind, die anfallenden Kosten.

Weiterhin müssen Firmen im Vertragsrechtsschutz mit Kosten rechnen, die sich anhand der gewählten Zusatzbausteine ergeben. Diese Zusatzbausteine sind eine Ergänzung zu Ihrem Firmenvertragsrechtsschutz und erhöhen somit die allgemeinen Kosten. 


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