Die Frage, ob die Kosten für die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar sind, beschäftigt viele Immobilienbesitzer. Das deutsche Steuerrecht enthält klare Regelungen, die in diesem Artikel umfassend erläutert werden. Dabei werden nicht nur die Grundregeln betrachtet. In einem komplexen Geflecht von Regelungen des deutschen Steuerrechts gibt es Ausnahmefälle und Sonderregelungen, die es ermöglichen, bestimmte Kosten für die Gebäudeversicherung von der Steuer abzusetzen. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Bedingungen die steuerliche Geltendmachung möglich ist.
Von der klaren Strukturierung der steuerlichen Grundregeln bis hin zu speziellen Szenarien, wie der Nutzung eines Arbeitszimmers oder dem Vermieten der Immobilie, werden alle relevanten Aspekte beleuchtet. Wir geben Einblicke in die Berechnung des absetzbaren Betrags, erläutern die Anforderungen an die Ausstattung eines Arbeitszimmers und zeigen auf, welche Rolle die Vermietung der Immobilie für die steuerliche Absetzbarkeit spielt.
Ebenso werfen wir einen Blick darauf, wie Unternehmen, die ihre Immobilie als Firmensitz nutzen, steuerliche Vorteile generieren können, und welche Möglichkeiten sich während der Bauphase einer Immobilie bieten. Die richtige Eintragung in der Steuererklärung und die notwendigen Nachweise für die Geltendmachung runden das umfassende Bild ab.
Grundregeln der steuerlichen Absetzbarkeit |
Ausnahmefälle und Sonderregelungen im Detail |
Wie wird die Gebäudeversicherung in der Steuererklärung angegeben? |
Nachweise für die steuerliche Geltendmachung im Detail |
Fazit |
Ob die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und erfordert eine genaue Prüfung im Einzelfall. Eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater ist ratsam, um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen. Durch die rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Nachweise kann sichergestellt werden, dass der Anspruch auf steuerliche Absetzbarkeit wirksam wird.
Bei Immobilien, welche für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke genutzt werden, können Aufwendungen für die Gebäudeversicherung in voller Höhe steuerlich geltend machen. Auch die Hausratversicherung ist anteilig für das selbst genutzte Arbeitszimmer steuerlich absetzbar.
Als Arbeitnehmer können Sie die Versicherungskosten für Ihr Gebäude in der Anlage N eintragen. Selbständige nutzen für Sonderausgaben wie die Wohngebäudeversicherung die Anlage EÜR.
Die Absicherung reiner Vermögenswerte ist nicht steuerlich absetzbar. Bewohnen Sie als Eigentümer Ihre Immobilie selbst, können Sie die Gebäudeversicherung daher nicht von der Steuer absetzen. Die Wohngebäudeversicherung sowie die Grundsteuer sind als Teil der Werbungskosten nur bei Vermietung und Verpachtung vollständig absetzbar.
Daniel Moser, Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung |