Gebäudeversicherung wechseln – so geht’s richtig
Sparpotenzial erkennen, Risiken vermeiden, besser absichern
Ein Wechsel der Gebäudeversicherung kann sich lohnen – sei es durch niedrigere Beiträge, besseren Schutz oder neue Gegebenheiten wie einen Eigentümerwechsel. Doch wer unvorbereitet kündigt oder den falschen Zeitpunkt wählt, riskiert Lücken im Versicherungsschutz. Damit das nicht passiert, zeigen wir Ihnen in diesem Ratgeber Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Gebäudeversicherung professionell und rechtssicher wechseln. Dabei gehen wir auch auf Sonderfälle wie Eigentümergemeinschaften oder denkmalgeschützte Immobilien ein – und erklären, wann ein Wechsel wirklich sinnvoll ist.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Gut informiert wechseln – deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf Ihre Wohngebäudeversicherung
Warum der Wechsel Ihrer Gebäudeversicherung mehr ist als nur ein Preisvergleich
Ein Wechsel der Gebäudeversicherung ist nicht nur eine Gelegenheit, Geld zu sparen. Er ist auch eine strategische Entscheidung für Ihren Eigentumsschutz. Viele Hausbesitzer zahlen unnötig hohe Beiträge oder sind im Schadensfall nicht ausreichend abgesichert – oft ohne es zu wissen. Gründe dafür sind veraltete Verträge, fehlende Zusatzbausteine oder unpassende Deckung nach Umbauten. Ein Versicherungswechsel bietet die Chance, genau das zu korrigieren. Doch die Voraussetzungen und Fristen sind je nach Ausgangslage verschieden. Deshalb ist es wichtig, Ihre persönliche Situation richtig einzuordnen.
Die folgenden Tabs zeigen typische Ausgangssituationen und erklären, was Sie jeweils beachten müssen:
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, übernehmen Sie automatisch die bestehende Gebäudeversicherung. Das regelt das Versicherungsvertragsgesetz (§ 95 VVG). Diese Police können – aber müssen – Sie nicht behalten:
Sonderkündigungsrecht: Innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag möglich
Empfehlung: Bestehende Police sofort prüfen – oft veraltet oder lückenhaft
Ziel: Optimalen Schutz und faire Konditionen für Ihre neue Immobilie sicherstellen
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sorgen Sie für nahtlosen Übergang zum neuen Vertrag!
Wird Ihre Prämie erhöht oder werden Leistungen gekürzt, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Viele Versicherungsnehmer nutzen diesen Moment für einen Wechsel – und profitieren:
Kündigungsfrist: 1 Monat nach Zugang der Mitteilung
Häufige Anlässe: Beitragserhöhung, Selbstbeteiligung steigt, neue Ausschlüsse
Vorteil: Keine Wartezeit – Wechsel ist sofort möglich
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner oder Beratung, um passende Alternativen zu finden.
Die meisten Altverträge sind weder preislich noch leistungstechnisch konkurrenzfähig. Ein neutraler Vergleich lohnt sich daher immer – nicht nur bei Unzufriedenheit:
Sparpotenzial: Oft mehrere Hundert Euro pro Jahr
Leistungsplus: Erweiterter Elementarschutz, grobe Fahrlässigkeit, Allgefahrendeckung
Modernere Tarife: Besserer Schutz bei Leitungswasser, Photovoltaik, Solarthermie etc.
Wer regelmäßig vergleicht, bleibt optimal geschützt – und spart dabei.
Ihre Immobilie hat sich verändert – aber Ihr Versicherungsschutz nicht? Dann besteht akute Gefahr der Unterversicherung. Gründe dafür sind:
Umbau, Sanierung, Erweiterung: z. B. Wintergarten, Anbau, Modernisierung
Wertsteigerung: Neubewertung der Versicherungssumme erforderlich
Fehlender Schutz: Neue Risiken wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Smart-Home nicht abgedeckt
Lassen Sie die Police regelmäßig anpassen oder wechseln Sie zu einem Anbieter mit flexibleren Tarifen.
Veralteter Schutz? Hohe Beiträge? Dann ist ein Wechsel Ihrer Gebäudeversicherung mehr als sinnvoll
Gründe für den Wechsel der Gebäudeversicherung
Ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung ist in vielen Fällen nicht nur möglich, sondern dringend empfehlenswert – besonders wenn die aktuelle Police nicht mehr zu Ihrer Immobilie oder Lebenssituation passt.
Viele Hauseigentümer zahlen über Jahre hinweg in dieselbe Wohngebäudeversicherung ein – oft ohne zu prüfen, ob Preis und Leistung noch zeitgemäß sind. Dabei haben sich die Marktbedingungen, Versicherungsangebote und auch gesetzliche Vorgaben in den letzten Jahren stark verändert. Gerade ältere Verträge enthalten häufig Einschränkungen, veraltete Konditionen oder lückenhaften Schutz – besonders bei Elementarschäden wie Starkregen oder Rückstau, die mittlerweile häufiger auftreten.
Ein häufiger Wechselgrund ist eine mangelhafte Leistungsabdeckung. Viele Altverträge bieten keinen ausreichenden Schutz bei heutigen Risiken wie Naturgefahren, grober Fahrlässigkeit oder technischen Schäden durch moderne Gebäudetechnik (z. B. Photovoltaikanlagen, Wallboxen). Auch Schäden durch unbenannte Gefahren oder eine Allgefahrendeckung fehlen in vielen Standardpolicen.
Ein weiterer Faktor ist das Preis-Leistungs-Verhältnis: Versicherer passen regelmäßig ihre Tarife an. Neuverträge bieten oft deutlich mehr Leistungen zu vergleichbaren oder sogar günstigeren Beiträgen. Wer seine Versicherung nicht regelmäßig prüft oder vergleicht, zahlt oft drauf – im Schadensfall sogar doppelt, wenn entscheidende Leistungen fehlen oder gekürzt sind.
Nicht zu unterschätzen ist zudem die Bedeutung des Versicherungswechsels nach einem Eigentümerwechsel – etwa durch Hauskauf oder Erbschaft. In diesen Fällen wird die bestehende Police automatisch übernommen, aber nur kurzfristig. Der neue Eigentümer hat ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats ausgeübt werden kann. Viele wissen das nicht – und behalten unbewusst eine unpassende oder teure Versicherung.
Auch bauliche Veränderungen wie Sanierung, Anbau oder energetische Modernisierung können eine Neubewertung des Versicherungsschutzes erforderlich machen. Wer dies versäumt, riskiert eine Unterversicherung oder den Verlust von Ansprüchen im Schadensfall.
Ein Wechsel ist dann sinnvoll, wenn:
Ihre aktuelle Police wichtige Leistungen nicht enthält (z. B. Elementarschäden, grobe Fahrlässigkeit, Allgefahrendeckung)
Ihre Beiträge in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind
Sie nach einem Hauskauf oder einer Erbschaft den Versicherungsschutz neu gestalten möchten
Ihre Immobilie baulich verändert wurde (Wertsteigerung oder neue Risiken)
Sie im Schadensfall erfahren mussten, dass Ihre Versicherung nicht leistet
Der Wechsel Ihrer Gebäudeversicherung ist daher mehr als nur ein Sparpotenzial – er ist ein notwendiger Schritt zu einem zeitgemäßen, lückenlosen Schutz für Ihre Immobilie.
In wenigen Schritten zur besseren Gebäudeversicherung – so klappt der Wechsel reibungslos
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Wechsel Ihrer Gebäudeversicherung
Der Wechsel der Gebäudeversicherung ist einfacher, als viele denken – wenn Sie wissen, worauf es ankommt. Diese Anleitung führt Sie sicher durch den gesamten Prozess.
Ein gut geplanter Wechsel der Wohngebäudeversicherung schützt nicht nur Ihr Zuhause besser, sondern auch Ihren Geldbeutel. Damit Sie jederzeit den Überblick behalten und keine wichtigen Fristen verpassen, haben wir den gesamten Ablauf in vier klare Schritte unterteilt.
Bestehenden Vertrag prüfen
Bevor Sie etwas kündigen oder wechseln, sollten Sie Ihre aktuelle Versicherung gründlich analysieren:
Welche Risiken sind abgedeckt – und welche fehlen?
Gibt es Deckungslücken, z. B. bei Elementarschäden oder grober Fahrlässigkeit?
Entspricht die Versicherungssumme dem aktuellen Gebäudewert (Stichwort: Unterversicherung)?
Welche Kündigungsfrist gilt laut Police?
Besonders nach Sanierungen oder Umbauten sollte der Vertrag dringend überprüft werden. Auch alte Verträge vor 2010 enthalten häufig veraltete Klauseln.
Angebote einholen und vergleichen
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um bessere Angebote zu finden. Nutzen Sie hierfür einen digitalen Vergleichsrechner oder holen Sie sich Unterstützung von einem unabhängigen Versicherungsmakler:
Vergleichen Sie mindestens 3–5 Tarife
Achten Sie nicht nur auf den Beitrag, sondern vor allem auf Leistungen, Ausschlüsse und Bedingungen
Prüfen Sie, ob Zusatzbausteine wie Elementarschutz, Allgefahren oder Glasbruch sinnvoll sind
Nicht jeder Anbieter ist im Onlinevergleich gelistet – wir können zusätzliche, nicht frei zugängliche Tarife einbeziehen.
Neuen Vertrag abschließen
Bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen, muss die Annahme Ihres neuen Antrags schriftlich bestätigt sein. Nur so stellen Sie sicher, dass kein Zeitraum ohne Versicherungsschutz entsteht.
Achten Sie bei Abschluss des neuen Vertrags auf folgende Punkte:
Lassen Sie sich die Annahme Ihres neuen Versicherungsantrags schriftlich bestätigen
Der neue Schutz sollte lückenlos an den bisherigen anschließen
Prüfen Sie die neuen Vertragsunterlagen gründlich – insbesondere zu Leistungen, Ausschlüssen und Selbstbeteiligung
Geben Sie dem neuen Versicherer korrekte und vollständige Angaben zur Immobilie und deren Nutzung
Unser Rat: Kündigen Sie Ihre bisherige Gebäudeversicherung erst, wenn der neue Anbieter den Antrag akzeptiert und den Versicherungsschutz verbindlich bestätigt hat. Nur so vermeiden Sie eine gefährliche Versicherungslücke.
Bestehende Versicherung kündigen
Wenn Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden haben, gilt es, fristgerecht zu kündigen:
Reichen Sie die Kündigung schriftlich ein (per Brief oder E‑Mail mit Lesebestätigung)
Geben Sie unbedingt die Versicherungsnummer und das Datum an
Lassen Sie sich den Eingang bestätigen
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt meist 3 Monate vor Ablauf. Bei Sonderkündigung (z. B. Eigentümerwechsel oder Beitragserhöhung) haben Sie nur einen Monat Zeit.
Diese Bausteine sollten Sie beim Versicherungswechsel im Blick behalten
Ergänzender Schutz für Ihre Immobilie – jetzt sinnvoll kombinieren
Beim Wechsel Ihrer Gebäudeversicherung lohnt sich der Blick über die Grunddeckung hinaus. Viele Risiken sind in Standardtarifen nicht automatisch enthalten – können aber durch passende Zusatzbausteine gezielt abgesichert werden. Prüfen Sie deshalb im Rahmen des Wechsels, ob folgende Erweiterungen für Ihre Immobilie sinnvoll oder sogar notwendig sind:
Elementarversicherung
Schützt bei Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und weiteren Naturgefahren.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Unverzichtbar für Vermieter oder unbebaute Grundstücke. Deckt Schäden gegenüber Dritten, z. B. bei Glätte oder herabfallenden Ziegeln.
Unbenannte Gefahren
Erweiterung gegen alle plötzlich und unvorhergesehen eintretenden Schäden, z. B. durch Vandalismus oder Materialfehler – sofern nicht explizit ausgeschlossen.
Besonderer Fall, besondere Frist – wie Sie Ihr Sonderkündigungsrecht richtig nutzen
Gebäudeversicherung kündigen beim Eigentümerwechsel oder nach Beitragserhöhung
Beim Verkauf oder Erwerb einer Immobilie sowie bei Änderungen des Vertrags – etwa einer Beitragserhöhung – haben Sie häufig das Recht, die Gebäudeversicherung außerordentlich zu kündigen. Doch diese Möglichkeit ist an klare gesetzliche Vorgaben gebunden.
Ein Sonderkündigungsrecht bietet Ihnen die Chance, eine bestehende Gebäudeversicherung außerhalb der regulären Laufzeit zu beenden. Typische Anlässe dafür sind der Eigentümerwechsel bei Hauskauf oder Erbschaft sowie Vertragsänderungen, wie etwa Beitragserhöhungen oder Leistungsreduzierungen. In diesen Fällen greift § 95 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), der Ihnen als neuem Eigentümer oder Vertragspartner ein einmaliges, befristetes Kündigungsrecht einräumt.
Wenn Sie eine Immobilie erwerben, geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf Sie über – das geschieht gesetzlich geregelt und unabhängig davon, ob Sie dem aktiv zustimmen. Diese Übertragung dient der Sicherstellung des Versicherungsschutzes. Allerdings müssen Sie diese Police nicht behalten: Ab dem Tag, an dem Sie von der bestehenden Versicherung erfahren (z. B. durch das Notariat oder den Versicherer), haben Sie einen Monat Zeit, um die Versicherung zu kündigen.
Ebenso verhält es sich bei Beitragserhöhungen oder einer nachteiligen Leistungsänderung Ihrer aktuellen Police. Wird Ihre Prämie angehoben oder der Schutz eingeschränkt, können Sie innerhalb eines Monats nach Mitteilung außerordentlich kündigen. Dabei zählt der Zeitpunkt, an dem Sie das offizielle Schreiben erhalten haben – etwa per Post oder E‑Mail.
In beiden Fällen gilt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (E‑Mail oder Brief mit Absender, Versicherungsnummer und Datum). Es empfiehlt sich, zusätzlich die Kündigungsbestätigung des Versicherers einzuholen, um einen nahtlosen Übergang zum neuen Anbieter sicherzustellen.
Ein häufiger Fehler besteht darin, das Sonderkündigungsrecht nicht rechtzeitig zu nutzen – was dazu führt, dass die ungeliebte Versicherung bestehen bleibt oder Sie für Leistungen zahlen, die Sie nicht mehr brauchen. Auch der gleichzeitige Abschluss des neuen Vertrags darf nicht vergessen werden, da sonst Versicherungslücken entstehen.
Nutzen Sie den Eigentumsübergang nicht nur zur Kündigung, sondern als Anlass zur vollständigen Überprüfung Ihres neuen Versicherungsschutzes – und zur möglichen Ergänzung um Elementarschutz oder Allgefahrendeckung.
Besondere Immobilien erfordern besondere Aufmerksamkeit beim Versicherungswechsel
So wechseln Sie die Gebäudeversicherung bei Eigentümergemeinschaften und denkmalgeschützten Immobilien
Der Wechsel der Gebäudeversicherung gestaltet sich bei bestimmten Immobilientypen komplexer. Eigentümergemeinschaften (WEG) und denkmalgeschützte Gebäude bringen spezifische Anforderungen mit sich, die es zu beachten gilt.
Eigentümergemeinschaften (WEG)
In einer WEG ist der Verwalter für den Abschluss und die Verwaltung der Gebäudeversicherung zuständig. Ein individueller Wechsel durch einzelne Eigentümer ist nicht möglich. Stattdessen bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses in der Eigentümerversammlung, um den Versicherer zu wechseln. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:
Transparente Kommunikation: Alle Eigentümer sollten umfassend über die Gründe und Vorteile eines Wechsels informiert werden.
Vergleich von Angeboten: Ein detaillierter Vergleich verschiedener Versicherungsangebote sollte präsentiert werden.
Dokumentation: Der Beschluss und alle relevanten Unterlagen sollten sorgfältig dokumentiert werden
Denkmalgeschützte Immobilien
Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist besondere Vorsicht geboten. Standardpolicen decken oft nicht die spezifischen Anforderungen ab, die mit dem Denkmalschutz einhergehen. Beim Versicherungswechsel sollten Sie daher:
Spezialisierte Anbieter wählen: Versicherer, die Erfahrung mit denkmalgeschützten Immobilien haben, bieten oft maßgeschneiderte Policen an.
Deckungsumfang prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle denkmalrelevanten Aspekte, wie spezielle Baumaterialien oder Restaurationskosten, abgedeckt sind.
Behördliche Auflagen berücksichtigen: Einige Sanierungsmaßnahmen erfordern behördliche Genehmigungen, die Einfluss auf den Versicherungsschutz haben können.
Noch Fragen? Diese Aspekte sollten Sie vor dem Wechsel Ihrer Gebäudeversicherung unbedingt bedenken
Was Sie schon immer über den Wechsel der Wohngebäudeversicherung wissen wollten
Ein Wechsel der Gebäudeversicherung wirft bei Eigentümern oft ganz konkrete Fragen auf – vor allem, wenn es sich um ein bestehendes Haus, eine geerbte Immobilie oder eine Eigentümergemeinschaft handelt. Hier finden Sie Antworten auf besonders häufige und praxisrelevante Fragen.
Was passiert, wenn ich meine Gebäudeversicherung kündige, bevor ich eine neue abgeschlossen habe?
Das ist dringend zu vermeiden. Sobald der Versicherungsschutz endet, besteht kein Schutz bei Schäden – das kann bei Brand, Sturm oder Leitungswasserschäden existenzbedrohende Folgen haben. Kündigen Sie daher Ihre bestehende Police immer erst dann, wenn der neue Vertrag schriftlich bestätigt wurde und nahtlos anschließt.
Muss meine Bank einem Versicherungswechsel zustimmen, wenn ich noch ein Darlehen auf die Immobilie habe?
Ja – in vielen Fällen verlangt die finanzierende Bank eine Zustimmung. Grund: Sie ist im Grundbuch als Sicherungsnehmer eingetragen und möchte sicherstellen, dass der Versicherungsschutz lückenlos und den Kreditbedingungen entsprechend bestehen bleibt. Informieren Sie Ihre Bank frühzeitig über den geplanten Wechsel und lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben.
Wie finde ich heraus, ob meine aktuelle Versicherung grobe Fahrlässigkeit abdeckt?
Das steht in den Versicherungsbedingungen unter dem Punkt „Ausschlüsse“ oder „Obliegenheitsverletzungen“. Ältere Verträge schließen grobe Fahrlässigkeit oft ganz oder teilweise aus. Moderne Policen enthalten meist eine vollständige Deckung – teilweise mit Sublimits. Im Zweifel hilft ein Blick in die Bedingungen oder ein Gespräch mit uns.
Was tun, wenn der Altvertrag keine Elementarschäden absichert – kann ich sofort wechseln?
Nicht automatisch. Es kommt darauf an, ob der Vertrag regulär kündbar ist oder ein Sonderkündigungsrecht besteht (z. B. nach Beitragserhöhung). Wenn keine Sonderregel greift, müssen Sie die reguläre Kündigungsfrist (oft 3 Monate zum Vertragsende) einhalten. Alternativ können Sie prüfen, ob Ihr aktueller Versicherer den Baustein ergänzen kann – oft ist das sogar kurzfristig möglich.
Gibt es eine Frist, bis wann ich nach einem Eigentümerwechsel kündigen darf?
Ja, gemäß § 95 VVG gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, nachdem Sie vom Versicherungsvertrag erfahren haben. Meist beginnt diese Frist ab dem Grundbucheintrag oder der formellen Mitteilung durch den Versicherer. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie als neuer Eigentümer die Police außerordentlich kündigen.
Wie kann ich prüfen, ob meine Versicherungssumme noch zum aktuellen Gebäude- oder Marktwert passt?
Die Versicherungssumme sollte dem Wiederaufbauwert (nicht dem Marktwert!) entsprechen. Dies wird häufig nach dem sogenannten 1914er-Wert kalkuliert. Bei Unsicherheiten hilft ein Versicherungswertgutachten oder ein Beratungsgespräch. Zu niedrige Summen führen zu Unterversicherung – zu hohe zu unnötig hohen Prämien.
Darf ich als einzelner Eigentümer in einer WEG eigenständig wechseln?
Nein. Bei Eigentumswohnungen ist die Gebäudeversicherung eine Gemeinschaftsangelegenheit. Der Wechsel kann nur über den WEG-Verwalter erfolgen und muss von der Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen werden (§ 21 WEG). Als Einzelperson können Sie keine Gebäudeversicherung kündigen oder abschließen.
Wie funktioniert der Wechsel, wenn mein Gebäude denkmalgeschützt ist?
Hier gelten besondere Anforderungen. Denkmalgeschützte Immobilien benötigen oft individuelle Policen, da viele Standardtarife keine Sonderbauweisen, Materialien oder Auflagen berücksichtigen. Wenden Sie sich an einen spezialisierten Makler oder Versicherer, der Erfahrung mit denkmalgeschützten Gebäuden hat. Der Wechsel ist grundsätzlich möglich – aber mit Prüfung verbunden.
Wird mein Haus während des Wechselprozesses lückenlos versichert sein?
Nur, wenn Sie es richtig planen. Der neue Vertrag sollte am Folgetag der Kündigung des Altvertrags beginnen. Kündigen Sie also erst dann, wenn Sie eine bindende Zusage der neuen Versicherung haben. Achten Sie darauf, dass die Policen exakt aneinander anschließen – sonst besteht für Schäden kein Versicherungsschutz.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich den Wechsel über einen Versicherungsmakler abwickle statt selbst?
Ein als Versicherungsmakler bieten Ihnen:
Zugang zu mehreren Versicherern, auch solchen, die online nicht gelistet sind
Unabhängige Beratung ohne Bindung an einzelne Anbieter
Hilfe bei Vertragsanalyse, Kündigung und Neuabschluss
Schutz vor Deckungslücken, falschen Summen oder ungünstigen Klauseln
Zeitersparnis und rechtssichere Umsetzung
Insbesondere bei komplexen Objekten oder Unsicherheit lohnt sich die Unterstützung durch einen Makler.
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Zusammenfassung
Ein Wechsel der Gebäudeversicherung lohnt sich nicht nur, wenn Beiträge steigen oder Leistungen fehlen – er ist oft notwendig, um Ihr Eigentum zeitgemäß und risikogerecht abzusichern. Besonders nach einem Eigentümerwechsel, einer Sanierung oder bei veralteten Altverträgen entstehen schnell Deckungslücken, die im Schadenfall teuer werden können. Wer seine Police regelmäßig überprüft, entdeckt häufig Sparpotenziale und erhält zusätzlich bessere Leistungen, etwa bei Elementarschäden oder grober Fahrlässigkeit. Wichtig ist jedoch, den Wechsel sorgfältig zu planen, Fristen einzuhalten und keinen Versicherungsschutz zu verlieren. Ob privat genutzt, vermietet oder denkmalgeschützt – mit der richtigen Beratung treffen Sie fundierte Entscheidungen.
häufige Fragen
Kann man die Gebäudeversicherung einfach wechseln?
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich – entweder regulär zum Ende der Laufzeit oder außerordentlich, etwa nach einem Eigentümerwechsel, einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall. Wichtig ist, die Fristen zu kennen und den neuen Vertrag lückenlos anzuschließen.
Kann ich eine Gebäudeversicherung jederzeit kündigen?
Nein, in der Regel ist eine Kündigung nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich – meist mit einer Frist von drei Monaten. Sonderkündigungen sind jedoch zulässig, z. B. nach einem Schadensfall oder wenn der Beitrag erhöht wurde. Auch beim Eigentümerwechsel gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Ist eine Gebäudeversicherung ohne Grundbucheintrag möglich?
Nein – der Versicherungsnehmer muss in der Regel Eigentümer der Immobilie sein. Der Grundbucheintrag dient als Nachweis für die Eigentumsverhältnisse. Ohne diesen ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung in den meisten Fällen nicht möglich.
Welche Wohngebäudeversicherung ist die beste?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da die beste Versicherung immer von der individuellen Immobilie und Nutzung abhängt. Wichtig sind vollständiger Schutz (inkl. Elementar, grober Fahrlässigkeit etc.), faire Beiträge, transparente Bedingungen und ein guter Service. Ein unabhängiger Vergleich hilft bei der Auswahl.