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Gewerbehaftpflichtversicherung - Gewerbehaftpflicht ver­gleichen

Gewerbehaftpflichtversicherung – Rundumschutz für Ihre Firma

Unverhofft kommt oft. Und ein Missgeschick kann jedem einmal passieren. Selbst der Papst ist nur ein Mensch und deshalb wahrscheinlich nicht unfehlbar, auch wenn davon Hunderte Millionen Katholiken seit Petrus‘ Zeiten felsenfest überzeugt sind. Klar, der Papst ist weit weg – räumlich häufig, für immer mehr Menschen auch weltanschaulich. Doch dies ist ein ganz anderes Thema.

Für einen Firmenchef hingegen und dessen Beschäftigte gibt es so gut wie nichts Näheres – wirtschaftlich und emotional – als den Betrieb. Für den einen als Mittelständler beispielsweise ist die Firma vieles in einem. Lebenswerk, Beruf und Berufung zugleich und ein enorm wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Die anderen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Familien, identifizieren mit der Firma nach menschlichem Ermessen sichere Arbeitsplätze, existenzielle Solidität und kalkulierbare finanzielle Lebensplanung. Nicht auszudenken, in oder mit dem Unternehmen geht irgendetwas schief.

Eben weil Unverhofftes geschieht oder die Folgen eines Missgeschicks nahezu GAU-Ausmaße haben. Jeder Unternehmenslenker tut also gut daran, Vorsorge für den Ernstfall zu treffen. Ein eminent wichtiger Baustein dieser Vorsorge ist der Rundumschutz mit einer Gewerbehaftpflichtversicherung.


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Schutz durch Gewerbehaftpflichtversicherung

Was versteht man unter einer Gewerbehaftpflichtversicherung?

„Eltern haften für ihre Kinder“– solche gut sichtbaren Schilder sind häufig auf Baustellen, aber auch im öffentlichen Raum zu sehen. Dann wissen Mami und Papi auf Anhieb, wer möglicherweise zur Kasse gebeten wird, falls Kevin oder Chantal – was bei Kindern sicher nicht unüblich ist – wieder Unfug angestellt hat.

Allgemein beschreibt der Begriff „Haftung“ die Verantwortung für einen Schaden, der jemandem anderen zugefügt wird. Oft geht es bei solchen Schäden um Kleinigkeiten. Doch nicht immer handelt es sich um billige Petitessen. Da kann es schon mal um größere Summen gehen oder gar Millionenbeträge, für die eine Haftung eingefordert wird. Aus gutem Grund ist somit die Kfz-Haft­pflicht eine –Pflichtversicherung. Ohne diese wird kein Kfz vom Straßenverkehrsamt zugelassen. Und ebenfalls aus sehr gutem Grund zählt für Privatleute die – freiwillige – private Haft­pflichtversicherung zur existenziellen Vorsorge, wozu selbst die ansonsten so kritischen Verbraucherschützer eindringlich raten.

Die Grundidee der Haft­pflichtversicherung lässt sich problemlos sowie letztlich 1 zu 1 auf den gewerblichen Bereich übertragen. Denn nicht nur Menschen wie ich, du, er, sie und es unterliegen – teils existenzbedrohender – Haftungsrisiken. Auch Firmen sehen sich erfahrungsgemäß entsprechenden Gefahren ausgesetzt, deren wirtschaftliche Folgen teils noch gravierender sein können als im privaten Bereich. Statistiken signalisieren dies. Auch Wahrscheinlichkeitsrechnungen legen das nahe. Denn je mehr Mitarbeiter*innen eine Firma hat, desto höher die statistische Wahrscheinlichkeit, dass nach einem Schaden der Gewerbebetrieb in die Haftung genommen wird.

Grundsätzlich gilt: Das Pendant zur privaten Haft­pflichtversicherung bei Privatpersonen ist die Gewerbehaftpflichtversicherung bei Unternehmen. Eine Gewerbehaftpflichtversicherung, die bisweilen auch Betriebshaftpflicht genannt wird, deckt betrieblich bedingte Haftungsrisiken ab. Und leistet in der Regel bei Per­sonenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Bei diesen Schäden geht es, wie bereits erwähnt, nicht immer – ja, eher selten – um kleinere Beträge. Eher schon um Millionensummen wie bei einem – beispielhaften –Maschinenbauer, der seine Produkte nach Asien exportiert. Zum Knowhow und zum „Made in Germany“ gehört auch, dass Ingenieure vor Ort die Spezialmaschinen beim Kunden, einem Autozulieferer, aufbauen.

Scheinbar ist der Aufbau reibungslos gelaufen, doch bereits nach sechs Wochen stehen alle Maschinen still. Die Ursachenforschung ergibt, dass einer der Ingenieure einen Fehler gemacht hatte. Der Kunde beklagt nunmehr mehrere Wochen Umsatzausfall, weil die Produktion nicht möglich ist. Der Maschinenbauer aus dem Land des Exportweltmeisters, Deutschland also, muss für den Fehler seiner Ingenieure haften. Ohne passende Vorsorge, was hier so viel bedeutet wie: Ohne  Gewerbehaftpflichtversicherung wäre dies zumindest ein GAU, wenn nicht gar eine Katastrophe oder Super‑GAU. Sofern indes eine Gewerbehaftpflicht Versicherung vorhanden ist, reicht der Firmenchef die Haftungsansprüche seines Kunden in Asien an den Versicherer weiter, der dann in der Regel den Rest erledigt.

Unternehmen zahlen dafür selbstverständlich einen Preis, nämlich in Form des Versicherungsbeitrags. Doch angesichts der Risiken und den von vielen Seiten aus drohenden Gefahren sind die Versicherungsbeiträge für praktisch jedes Unternehme eine erstklassige Investition.

Deshalb gilt: Gut, wenn der Firmenchef eine Gewerbehaftpflicht hat. Besser natürlich, wenn er sie niemals braucht...

Ist die Gewerbehaftpflichtversicherung Pflicht?

In Deutschland besteht keine Pflicht für den Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung. Allerdings ist der Schutz dennoch sinnvoll, um im Schadensfall von Ansprüchen Dritter geschützt zu sein.

Es wird - je nach Branche in Deutschland – gesetzlich vorgeschrieben, eine sog. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Branchen, wie Architekt, Ärzte, Rechtsanwälte etc. haben eine Versicherungspflicht.   

Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer gewerblichen Haft­pflicht sein?

Eine generelle Aussage, gleichsam aus der Entfernung oder am Grünen Tisch, wie hoch eine angemessene Versicherungssumme respektive Deckungs­summe bei der Gewerbehaftpflicht denn sein sollte, ist nicht möglich. Gleichwohl gibt es grobe Richtwerte – auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung. Bei vielen Firmen und Gewerbetreibenden gilt eine Versicherungssumme von fünf Millionen Euro je Schadensfall als angemessen. Auch wenn eine Deckungs­summe in dieser Höhe statistisch gesehen in vielen Fällen ausreichend ist, so gilt dieser Orientierungswert nicht in jedem Fall. Bei manchen Unternehmen nämlich sollte die Deckungs­summe bei der Gewerbehaftpflichtversicherung deutlich höher sein – eben weil die Größe der Firma, ihre Branche sowie das Geschäftsmodell dies erforderlich machen.

Mögliche Hintergründe: In den vergangenen Jahren ist die Zahl der von Unternehmen verursachten Umweltschäden sowie Schäden aus Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spürbar gestiegen. Firmen, die auf Basis ihrer Geschäftsmodelle insbesondere in den genannten Bereichen überdurchschnittlichen Risiken ausgesetzt sind, sollten vor allem auf eine mögliche Unterversicherung achten, wenn sie sich für eine Deckungs­summe von fünf Millionen Euro in der Gewerbehaftpflicht entscheiden. Ob eine Anpassung der Versicherungssumme überhaupt nötig ist und – falls ja – in welchem Umfang, erschließt sich aus der Risikoanalyse durch einen versierten und erfahrenen Ver­sicherungs­makler.

Wie viel kostet der Versicherungsschutz in der Gewerbehaftpflicht-Versicherung?

Es gibt Fragen, die kann niemand aus dem Stegreif beantworten. Die Frage nach den Kosten einer Gewerbehaftpflichtversicherung im konkreten betrieblichen Kontext zählt zweifellos dazu. Denn: Die Höhe der Beiträge, so werden Kosten im Versicherungsdeutsch genannt, richtet sich entscheidend nach den Risiken, die ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men eingeht. Und diese Risiken wiederum hängen von einigen unterschiedlichen Kriterien ab. Und zwar von der „Gefahrenlage“ des jeweiligen Unternehmens und auch von der Höhe der Versicherungssumme. Somit sind die Kosten des Versicherungsschutzes, die Höhe des Versicherungsbeitrags also, letztlich so individuell wie das Unternehmen selbst.

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Selbstverständlich gibt es Orientierungswerte, die in punkto Beitragshöhe hier und da tatsächlich zutreffen. Konkrete und verlässliche Zahlen, zumal in Euro und Cent genau, ergeben sich erst aus der sorgfältigen Anamnese des betrieblichen Ist-Zustands sowie der firmentypischen Notwendigkeiten im Hinblick auf den Versicherungsschutz.

Lassen sich Beiträge einsparen? Falls ja, wie funktioniert das?

Ob bei Verbrauchern oder Unternehmen – das Preis-Leistungs-Verhältnis bei Produkten und/oder Dienstleistungen muss stimmen. Keiner will zu viel zahlen. Zugleich sollte niemand zu wenig zahlen. Denn bei allem Kostenbewusstsein: Firmenchefs sollten gerade bei der Gewerbehaftpflichtversicherung nicht am falschen Ende sparen. Denn dann droht die Gefahr einer sogenannten Unterversicherung. In dem Fall würde der Gewerbehaftpflicht-Versicherer nur einen Teil des Schadens regulieren, den Rest müsste dann wohl oder übel die Firmenkasse beisteuern. Und ob dies im Sinne des Erfinders ist, sei einmal dahingestellt...

Gleichwohl gibt es zwei sinnvolle Möglichkeiten zur Kostenverringerung respektive Beitragsreduzierung in der Gewerbehaftpflichtversicherung. Eine der beiden ergibt sich von selbst, die andere setzt hingegen eine bewusste Entscheidung und die Kenntnis möglicher Folgen für das Unternehmen voraus.

Versicherungsbeiträge sparen als Betriebsausgaben Steuern

Aufwendungen im ursächlichen Zusammenhang mit der Firma akzeptiert das Finanzamt als Betriebsausgaben. Und diese verringern in der Regel die Steuerlast des Unternehmens. Folge: Die Beiträge zur Gewerbehaftpflicht sind Betriebsausgaben, und durch den Steuern sparenden Abzug verringert sich der Nettoaufwand des Unternehmens für den Versicherungsschutz.

Selbst­behalt zur Beitragsreduzierung in der Gewerbehaftpflichtversicherung

Bekanntlich orientiert sich die Höhe des Beitrags in der Gewerbehaftpflicht - generell bei der Firmenversicherung am Risiko, das ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men trägt. Üblicherweise kann der Versicherungsnehmer bei praktisch allen Sachversicherungen durch den sogenannten Selbst­behalt, auch „Selbstbeteiligung“ genannt, eine Beitragsverringerung erreichen. Wobei Selbst­behalt nichts anderes bedeutet als: Die Firma trägt einen Teil des Schadens selbst, den Rest übernimmt der Versicherer. Falls sich also der Firmenchef über die Konsequenzen des Selbst­behalts bei einem Haft­pflichtschaden im Klaren ist, hat er auf dieses die Möglichkeit zur Beitragsverringerung.

Fazit

Eltern haften für ihre Kinder, Firmenchefs letztlich für das Tun und das Lassen ihrer Beschäftigten. Wenn da mal das Falsche getan oder das Richtige gelassen wird, kann dies bei Firmenkunden oder Geschäftspartnern des Unternehmens im Ernstfall erhebliche Schäden verursachen. Damit der Betrieb nicht die Kosten selbst übernehmen muss und in der Folge gegebenenfalls in Schieflage gerät, ist eine Gewerbehaftpflichtversicherung letztlich eine alternativlose Risikovorsorge fast jeder Firma.

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