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LV1871 BU - wie gut ist die Berufsunfähigkeitsversicherung

LV1871 Berufsunfähigkeitsversicherung – wie gut ist deren BU wirklich?

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung ist für jeden ein Muss und in den letzten Jahren wird die Berufs­unfähig­keitsversicherung der LV1871 immer wieder bei den Top-Versicherern für diese Sparte genannt. Wir gehen dem einmal auf den Grund und zeigen Stärken und Schwächen der BU Versicherung der LV1871.

Versicherer LV1871

Die Golden BU der LV1871


Fragen zur LV1871 BU?


 

Grundsätzliches zur Berufs­unfähig­keitsversicherung

 

Da jeder vierte Arbeitnehmer mittlerweile vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet und dann die Bezüge wie Erwerbsminderungsrente oder Krankengeld oft nicht zum Leben reichen, ist eine Berufs­unfähig­keitsversicherung nach wie vor eminent wichtig, da Sie die Einkommenssituation im Falle einer Berufs­unfähig­keit deutlich verbessert. Auch die BU der LV1871 zahlt natürlich grundsätzlich eine vereinbarte Rente für die gesamte Dauer der Berufs­unfähig­keit, längstens natürlich bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer.

Doch viele Versicherer tricksen bei den BU-Versicherungen und finden immer wieder Auswege, in bestimmten Situationen doch nicht zahlen zu müssen oder verweisen auf bestimmte Klauseln.

Hier zeigt sich die LV1871 Berufs­unfähig­keitsversicherung eher großzügig und hebt sich positiv aus der Masse der Berufs­unfähig­keitsversicherungen ab.
 
 

Vorteile der Berufs­unfähig­keitsversicherung der LV1871:

 

Bei der LV1871 sind uns einige Besonderheiten aufgefallen, die manch anderer BU-Versicherer nicht aufweist. Im Einzelnen z.B.:

 Keine abstrakte Verweisung

Wer seinen bisherigen Beruf nicht ausüben kann, wird bei der Golden BU der LV 1871 nicht darauf verwiesen, auch einen anderen Beruf auszuüben, sondern erfährt finanzielle Sicherheit. Dieser „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“ – wie es im Versicherungsjargon heißt -, ist längst nicht selbstverständlich bei allen Versicherern

 Sehr schnelle Leistung bei schwerer Krankheit

Während andere Versicherer erst auf die Erstellung eines Gutachtens warten, leistet die LV 1871 sehr schnell, und zwar bei schwerer Krankheit schon durch einen vereinfachten Nachweis: Ein Facharztbericht reicht aus. So erhält man schnell eine Leistung – bis zur Höhe der vereinbarten Berufs­unfähig­keitsrente. Dies wird bis zu 18 Monate lang gezahlt und endet auch dann nicht, wenn sich die Gesundheit vor Ablauf der 18 Monate verbessert. Dies gilt für folgende schwere Krank­hei­ten:

 Krebs

 Herzinfarkt

 Schlaganfall

 Querschnittslähmung

 Sprach-, Seh- oder Hör-Verlust
 
 Upgrade-Möglichkeit durch Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung 

Bei bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes bietet die Versicherung die Möglichkeit den Schutz nach oben anzupassen – ohne, dass eine erneute Risikoprüfung stattfindet. Diese Nachversicherungsgarantie ist wichtig, wenn Lebensumstände sich ändern.

 Anpassung ohne Risikoprüfung bei Karrieresprung

Manchmal meint es das Leben gut mit einem und man kann einen Karrieresprung mit der Folge einer deutlichen Gehaltssteigerung machen. Gut zu wissen, dass die LV1871 dann bei der BU-Versicherung eine Erhöhung des BU-Schutzes zulässt – ohne, dass man erneut eine Risikoprüfung absolvieren muss. Diese Karrieregarantie der LV1871 greift immer, wenn sich Gehaltserhöhungen von mehr als 5% ergeben.

 Keine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten

Während andere Versicherer bei Teilzeitbeschäftigten nur Teile der Leistung auszahlen, berücksichtigt die LV1871 bei wöchentlichen Arbeitszeiten von unter 30 Stunden ggf. auch Tätigkeiten im Rahmen der Versorgung von Kindern (für die man Kindergeld bekommt) oder auch pflegebedürftigen Angehörigen. Damit wird derjenige nicht bestraft, der nur einen Teilzeitjob ausübt, weil er z.B. Eltern pflegt oder sich um Kinder kümmert.

 Keine langen Risikoprüfungen für Junge Menschen

Bis zum Alter von 35 profitieren junge Leute bei der LV1871 von einer vereinfachten Risikoprüfung. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass man bei der LV 1871 eine BU-Versicherung bekommt, die andere Versicherer ggf. abgelehnt hätten. Auf jeden Fall ist der Antrag deutlich schneller auszufüllen.

 Schüler, Studenten und Auszubildende können leicht aufstocken

Junge Leute in Ausbildung, also ein Schüler, Studenten oder Azubis, die zunächst wegen niedrigem Einkommen, nur eine kleine BU-Rente versichert haben, können diese bei Beginn oder Abschluss der Ausbildung oder des Studiums ohne erneute Risikoprüfung verdoppeln. Auch, wenn zwischendurch schon eine Erkrankung aufgetreten ist.

 Verlängerungsgarantie

Alle Kunden, welche die Golden BU von der LV1871 mindestens bis zum Alter von 60 abgeschlossen haben dürfen diese in Anspruch nehmen. Nach einer Erhöhung der Regelaltersgrenze, innerhalb eines Jahres, können dann die Versicherungs- und Leistungsdauer um die Anzahl Jahre angepasst werden, um die sich die Regelaltersgrenze verschiebt – Ohne eine weitere Risikoprüfung!

 Lebenslange BU-Rente
Nor­malerweise endet die Zahlung der BU-Rente mit Ablauf der Versicherungsdauer. Jedoch haben Sie optional die Möglichkeit, bei der LV1871 eine lebenslange Leistungsdauer zu vereinbaren. Voraussetzung hierbei ist, dass die versicherte Person zwischen dem 50. Lebensjahr und dem Ablauf der Versicherung ununterbrochen eine BU-Rente bezogen hat.
 

Unabhängige Experten benoten die LV1871 bei der BU Versicherung mit SEHR GUT 

Auch zahlreiche Experten, Testgremien und Ersteller von Vergleichen bewerten die Berufs­unfähig­keitsversicherung der LV1871 als sehr gut. Uns sind u.a. die folgenden sehr positiven Ratings aufgefallen:

 Stiftung Warentest beurteilt die BU der LV1871 in 07/2019 mit sehr gut (1,5)

 Ascore hat 6 von 6 möglichen Kompassen vergeben

 Das Analysehaus Morgan & Morgan bewertet die BU-Kompetenz der LV1871 mit „ausgezeichnet“

 

Niedrige Prozessquote zeugt von guter Leistung

Wer sich von seiner Berufs­unfähig­keitsversicherung ungerecht behandelt fühlt, der klagt auch schon einmal vor Gericht, um Recht zu bekommen. Nicht immer haben Kunden, die klagen auch Recht, aber anhand der Prozessquote kann man schon absehen, ob eine Versicherung im Leistungsfall eher Schwierigkeiten macht oder im Regelfall bei Anmeldung des Leistungsfalles auch zahlt.

Die Prozessquote der LV1871 im BU-Bereich lag in den letzten Jahren regelmäßig im Bereich von 0,99% (2019) bis 2,03% (2020).

Im Vergleich dazu hier die Prozessquoten einiger anderer Versicherer im BU-Bereich:

 Condor (2020): 7,04%

 Gothaer (2020): 3,21%

 Württembergische (2020): 3,07%

Ein Minimum an Prozessen wird man nie ganz verhindern können, da es zum einen Missverständnisse, Bearbeitungsfehler und natürlich auch Kunden gibt, die sich Leistungen erschleichen wollen.  Bei der LV1871 spricht auf jeden Fall ziemlich viel dafür, dass nicht nur der Abschluss, sondern auch die Abwicklung im Leistungsfall in der Regel eher unproblematisch ist.
 
 

Wer ist die LV1871 – kann man denen vertrauen?

 

Wenn man einen langfristigen Vertrag abschließt, sollte man immer auch schauen, wer der Vertragspartner ist, um die Wahrscheinlichkeit einschätzen zu können, ob der Partner auch in 10, 20 oder 30 Jahren noch leistungsfähig ist.

Bei der LV1871, also der Lebensversicherung von 1871 auf Gegenseitigkeit in München handelt es sich um einen Versicherungsverein, der auf eine Gründung im Jahr 1871 zurückgeht. Die Versicherungsgesellschaft gehört heute zu den TOP10-Anbietern für Berufs­unfähig­keit und hat ihren Sitz im bayrischen München.

Die Ratingagentur Fitch stufte im Jahr 2019 die LV1871 zum fünfzehnten Mal in Folge mit A+ (stark) ein, was ein sehr gutes Rating ist.

Da die LV1871 nicht nur eine Niederlassung, sondern auch den Sitz in Deutschland hat, unterliegt sie auch der Aufsicht der BaFin und muss daher auch umfangreiche Sicherungsmaßnahmen für den Fall einer Insolvenz treffen.

Hier hat ein Versicherungsnehmer also maximale Sicherheit, wenn er langfristige Verträge abschließt.
 

 

Welche Tarife bietet die LV 1871 bei Berufs­unfähig­keit an?

 

Die LV1871 Berufs­unfähig­keitsversicherung gliedert ihr Angebot im Wesentlichen in vier Tarifarten:

 Golden BU
 Golden BU Start
 Performer Golden BU
 Golden BU Vorsorgeschutz
 

Während die Golden BU die klassische Berufs­unfähig­keitsversicherung mit konstantem Beitragssatz während der gesamten Dauer ist, wird unter Golden BU Start ein Stufentarif angeboten, der mit niedrigen Anfangsbeiträgen in den ersten 10 Jahren startet und dann höhere Beiträge aufweist. Angeboten wird der Tarif für junge Leute bis Eintrittsalter 27.

Bei der Performer Golden BU kommt es nicht zu einer Verrechnung von Überschüssen mit dem Tarif-, bzw. Bruttobeitrag. Man zahlt den höheren Tarifbeitrag, während die jährlichen Überschüsse in einen Fonds investiert werden. Tritt die Berufs­unfähig­keit ein, kann das angesparte Fondsguthaben ganz oder teilweise abgerufen werden. Natürlich auch bei Vertragsende.

Optimiert ist der Golden BU Vorsorgeschutz, weil hier im Leistungsfalle einer Berufs­unfähig­keit die BU-Versicherung die Beitragszahlung für die Alters­vorsorge oder auch die private Krankenvollversicherung übernimmt – bis zu monatlich 250 Euro. Dieser Tarif kann ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden, aber es gibt eine Wartezeit von 3 Jahren. Dieser Versicherungsschutz ist damit besonders für die geeignet, die es bisher versäumt haben, die private Alters­vorsorge mit einer Beitragsbefreiung bei Berufs­unfähig­keit auszustatten.
 

Die Zukunftsgarantie für noch mehr Flexibilität 

Es ist noch alles neu für Sie? Sie haben Ihr ganzes Leben noch vor sich? Für junge Schülern, Studenten und auch für Auszubildenden bringen wir von AMBA, mit der Zukunftsgarantie noch viel mehr Sicherheit und Flexibilität ein, um auf wirklich alles, was noch kommen kann, perfekt vorbereitet zu sein.
 

Nachversicherung: Die Überprüfung der Berufseinstufung

Schüler, Studenten und auch junge Auszubildende können ihre Berufseinstufung erst bei einem Abschluss der Berufsausbildung oder nach dem Beenden des Studiums überprüfen lassen, nach Beginn und Aufnahme der ausgeübten Tätigkeit.

Eine zusätzliche Möglichkeit für Schüler, ist die Überprüfung der Berufseinstufung und Festlegung der Obergrenze für die Nachversicherung am Ende ihrer Schulausbildung in Anspruch zu nehmen. Auch bei einem Schulwechsel, oder einem Wechsel in die gymnasiale Oberstufe ist eine Überprüfung möglich. Wichtig für Sie! Eine Verschlechterung der vereinbarten Konditionen haben sie hier nicht zu fürchten.
 

Die Verdoppelung der BU-Rente für junge Menschen

Kunden können bereits bei Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung ihre BU-Rente bis zur überprüften Obergrenze der Nachversicherung verdoppeln. Ja, richtig gelesen. Verdoppeln Sie Ihre BU-Rente. Weiterhin ist dies auch zum Abschluss des Studiums oder der Ausbildung noch möglich.
 

Erhöhung der Beiträge

Schüler, Studenten und Azubis können und dürfen eine zusätzliche Beitragsdynamik einschließen oder auch die aktuelle Dynamik erhöhen. Das ist ein Jahr nach dem Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung möglich. Unter der Voraussetzung, dass eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt wurde.
 

Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Junge Menschen sind in der Regel sehr vital, aber Sie haben zudem die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums oder einer Berufsausbildung und Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit einzuschließen. Es erfolgt keine weitere erneute Risikoprüfung.
 

Überprüfung bestehender Ausschluss Klauseln

Sofern der Vertrag mit einer der medizinischen Ausschlussklauseln zustande abgeschlossen wurde, kann der Versicherungsnehmer die Ausschlussklausel innerhalb von zwölf Monaten nach dem erstmaligen Eintritt in das Berufsleben auf Aktualität überprüfen lassen.
 
 

Arbeitsunfähigkeitsversicherung (optional) - Die LV1871 zahlt auch wenn bei Krankheit keine BU vorliegt!

 

„Zum Glück“ Nicht immer ist man gleich direkt berufsunfähig, wenn man leider, länger krank ist. Eine Krankheit lässt sich leider nicht planen. Eine schwierige finanzielle Lage kann sich dennoch dann relativ schnell ergeben. Mit der Option „Gelber Zettel“ die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Hausarzt, behandelnden Doktor, können Sie sich für so einen Fall schonmal sehr gut absichern. Die LV 1871 bezahlt dann die Berufs­unfähig­keitsrente, auch wenn bei einer Krankheit keine Berufs­unfähig­keit vorliegt. Richtig gehört!

Bei einer lückenlosen Krankschreibung von voraussichtlich sechs Monaten leistet die LV1871 rückwirkend ab dem Beginn der AU für bis 2 Jahre die vertraglich vereinbarte Rente. Diese können Sie bei uns auch jederzeit und schnell von überall aus einsehen in Ihrem digitalen Kundenordner Simpler. Ein rechtlicher Anspruch auf Ihre Arbeitsunfähigkeitsrente besteht bereits dann, wenn der Versicherte Kunde seit sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Wenn der Facharzt prognostiziert, dass voraussichtlich die Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate andauern wird.
 
 

Tolle Upgrade-Möglichkeit mit einer zusätzlichen Pflege­ver­si­che­rung – Pflegepaket (optional)

 

Die Golden BU Start kann um eine Pflege­ver­si­che­rung erweitert werden. Dieses starke Paket kann Ihnen einiges bieten:

Der Pflegebasisschutz: Extra zur BU-Rente leistet die Lv1871 die vereinbarte Pfle­ge­ren­te – ein Leben lang.

Die Pflege-Plus-Option: Sie haben die Möglichkeit eine eigenständige Anschluss-Pfle­ge­ren­tenversicherung abschließen. Das ist aber frühestens nach zehn Jahren ab dem Versicherungsbeginn ohne eine erneute Risikoprüfung umsetzbar.

Pflegebeitragsbefreiung: Im Falle einer Berufs­unfähig­keit übernimmt die LV 1871 die Beitragszahlung der Pflege­ver­si­che­rung bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer. Gerne geben wir Ihnen noch mehr Informationen zu diesem Thema. Rufen Sie uns gerne an, oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
 
 

Clever gemacht: Die Start-Option für Schüler bei der LV1871

 

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung ist immer eine gute Sache, wenn man denn eine Police bekommt. Hier kann man als Erwachsener schon einmal Probleme bei der Aufnahme bekommen: Manche Versicherer nehmen z.B. keine Kunden auf, die auch nur 1x bei einem Psychotherapeuten waren oder einmal beim Arzt über Rückenschmerzen geklagt haben.

Die Schwierigkeiten einer Risikoprüfung im Erwachsenenalter kann man natürlich umgehen, wenn man bereits als junger Mensch eine BU abschließt. Die LV1871 bietet für Schüler diesen Schutz schon ab 10 Jahren 6 Jahren an. Da die LV1871 auch weiß, dass es in den ersten 10 Jahren eher unwahrscheinlich – wenn auch nicht unmöglich – ist, dass das Kind berufsunfähig wird, ist der Beitrag 10 Jahre lang extra niedrig und steigt erst ab dem 11. Jahr. So sichert man sich mit der Golden BU Start den Eintritt in die Berufs­unfähig­keitsversicherung. Denn als 10-Jähriger hat kaum ein Kind ersthafte Erkrankungen. Es war bis dahin im Regelfall weder wegen Rückenschmerzen beim Arzt noch hat es Psychotherapeuten-Sitzungen wahrgenommen.

 Eltern schließen daher häufig eine Golden BU Start der LV1871 für Ihre Kinder bereits im Schulalter ab.

 

LV1871 unterstützt auch beim Gesundwerden

Wer eine Golden BU der LV1871 abgeschlossen hat, kann sich sicher sein, einen guten Versicherer an seiner Seite zu haben. So unterstützt die Versicherung z.B. auch bei Umschulungsmaßnahmen finanziell oder leistet finanzielle Hilfe bei verordneten stationären REHA-Maßnahmen. Das kann wichtig sein, wenn z.B. nur eine vorrübergehende Berufs­unfähig­keit vorliegt und man gerne zurück in das Berufsleben möchte.
 

Wann zahlt die BU der LV 1871?

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung der LV1871 zahlt dann, wenn die versicherte Person

infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann beziehungsweise sechs Monate nicht mehr ausüben konnte. Die Berufs­unfähig­keit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums als eingetreten.

Die Versicherung fordert einen im Antragsfall auf, ärztliche Unterlagen, die das belegen einzureichen. Dies wird im Regelfall bei längerer Berufs­unfähig­keit ein ärztliches Gutachten sein, welches auch Angaben zur Ursache der Berufs­unfähig­keit und der voraussichtlichen Dauer enthält.

Nach einem positiven Bescheid der LV1871 setzt dann die vertraglich vereinbarte Zahlung ein. Dabei ist es egal, ob eine Krankheit oder ein Unfall die Ursache für die Berufs­unfähig­keit ist.
 
 

Was führt im Regelfall zu einem Ausschluss oder einer Ablehnung eines Antrags?

 

Beantragt man eine Berufs­unfähig­keitsversicherung und hat z.B. Vorerkrankungen, kann der Versicherer den Vertragsabschluss ablehnen, nur mit einem Prämienaufschlag annehmen oder Leistungen bei bestimmten Krankheitsbildern ausschließen.

Zur Ablehnung führen bei der LV1871 beispielsweise regelmäßig Diagnosen wie:

 Rheuma

 Parkinson

 Multiple Sklerose

 Alkoholabhängigkeit

 Drogensucht

Auch psychische Erkrankungen wie z.B. Depressionen können zur Ablehnung oder zu individuellen Ausschlüssen führen. Dann würde die LV1871 beispielsweise im Falle einer Berufs­unfähig­keit nur dann zahlen, wenn Depressionen oder psychische Erkrankungen nicht ursächlich waren.

Dem möglichst frühzeitigen Abschluss einer BU-Versicherung kommt daher eine große Bedeutung zu.

 Die Berufs­unfähig­keitsversicherung der LV1871 ist ein leistungsfähiges und leistungsstarkes Angebot am Markt, welches sich nicht zu verstecken braucht und in vielen Punkten ein Plus auf die Waage bringen kann, wenn es um einen Vergleich mit anderen Versicherern geht.


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