LV1871 Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Gol­den BU im Über­blick

Fle­xi­ble Leis­tun­gen, star­ke Gesund­heits­prü­fung, ech­te Absi­che­rung für jun­ge Ziel­grup­pen

Beratung Berufsunfaehigkeitsversicherung
lv1871

Die Gol­den BU der LV1871 zählt zu den leis­tungs­stärks­ten Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen auf dem deut­schen Markt. Sie rich­tet sich beson­ders an jun­ge Men­schen, Schü­ler, Stu­den­ten und Ange­stell­te, die früh­zei­tig ihre Arbeits­kraft absi­chern möch­ten – mit kla­ren Vor­tei­len: kei­ne abs­trak­te Ver­wei­sung, fle­xi­ble Nach­ver­si­che­rung ohne erneu­te Risi­ko­prü­fung, eine fai­re Ein­stu­fung auch bei Teil­zeit und die Mög­lich­keit einer lebens­lan­gen Ren­ten­zah­lung. Zusätz­lich bie­tet die LV1871 eine optio­na­le Absi­che­rung bei län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit sowie ein Pfle­ge­pa­ket für den Ernst­fall. Ob Start­ta­rif, klas­si­sche BU oder Vor­sor­ge­kom­bi­na­ti­on – die Tari­fe sind fle­xi­bel wähl­bar und las­sen sich indi­vi­du­ell anpas­sen. Wie die Gol­den BU auf­ge­baut ist, für wen sie sich eig­net und wel­che Beson­der­hei­ten sie von ande­ren Anbie­tern unter­schei­det, erfah­ren Sie hier im Detail.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung – Leis­tungs­prü­fung erfolgt aus­schließ­lich auf Basis des zuletzt aus­ge­üb­ten Berufs

  • Fai­re Gesund­heits­prü­fung für jun­ge Men­schen – mit ver­ein­fach­tem Antrag bis Alter 35 und spä­te­rer Über­prü­fung von Aus­schlüs­sen

  • Teil­zeit­klau­sel & fle­xi­ble Nach­ver­si­che­rung – auch bei Eltern­zeit, Pfle­ge oder Kar­rie­re­sprung

  • Optio­na­le lebens­lan­ge BU-Ren­te mög­lich – bei unun­ter­bro­che­nem Ren­ten­be­zug ab dem 50. Lebens­jahr

  • Tarif­wahl zwi­schen klas­si­scher BU, Start­mo­dell, Per­for­mer oder Vor­sor­ge­kom­bi­na­ti­on

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Leis­tun­gen, Antrag und Ziel­grup­pen im Detail

Was bie­tet die Gol­den BU der LV1871 – und für wen lohnt sie sich?

Die Gol­den BU der LV1871 ist mehr als eine klas­si­sche Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sie kom­bi­niert star­ke Leis­tungs­bau­stei­ne mit ech­ten Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten – ins­be­son­de­re für jun­ge Ziel­grup­pen. Ob Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel, Nach­ver­si­che­rung oder lebens­lan­ge Ren­te: In die­sen fünf Tabs erfah­ren Sie, wel­che kon­kre­ten Leis­tun­gen die Tari­fe ent­hal­ten, wie die Gesund­heits­prü­fung funk­tio­niert, wel­che Ziel­grup­pen pro­fi­tie­ren und wel­che Tarif­mo­del­le zur Aus­wahl ste­hen.

Die Gol­den BU der LV1871 bie­tet einen umfas­sen­den Schutz bei Berufs­un­fä­hig­keit – mit klar defi­nier­ten Leis­tungs­be­din­gun­gen. Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist der Ver­zicht auf die abs­trak­te Ver­wei­sung: Die LV1871 prüft aus­schließ­lich, ob der zuletzt kon­kret aus­ge­üb­te Beruf zu min­des­tens 50 % nicht mehr aus­ge­übt wer­den kann. Eine Ver­wei­sung auf eine ande­re Tätig­keit erfolgt nicht – ein wich­ti­ger Vor­teil im Leis­tungs­fall.

Optio­nal kön­nen Ver­si­cher­te eine Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel ein­schlie­ßen. Die­se greift, wenn eine vor­aus­sicht­lich sechs Mona­te andau­ern­de Krank­schrei­bung vor­liegt – unab­hän­gig davon, ob bereits eine Berufs­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt wur­de. Die ver­ein­bar­te BU-Ren­te wird dann rück­wir­kend ab Beginn der Arbeits­un­fä­hig­keit für bis zu 24 Mona­te gezahlt.

Bei bestimm­ten schwe­ren Erkran­kun­gen wie Krebs, Schlag­an­fall oder Herz­in­farkt genügt ein ärzt­li­cher Nach­weis für eine ver­ein­fach­te Leis­tung – ohne Gut­ach­ter­ver­fah­ren. Die Zah­lung erfolgt für bis zu 18 Mona­te in Höhe der ver­ein­bar­ten BU-Ren­te.

Ein wei­te­res Allein­stel­lungs­merk­mal ist die Mög­lich­keit, eine lebens­lan­ge BU-Ren­te zu ver­ein­ba­ren – sofern die Berufs­un­fä­hig­keit ab dem 50. Lebens­jahr unun­ter­bro­chen bis zum Ver­trags­en­de andau­ert. Auch das Pfle­ge­pa­ket kann ergänzt wer­den: Bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit leis­tet die LV1871 dau­er­haft eine zusätz­li­che Ren­te oder über­nimmt die Pfle­ge­bei­trä­ge im BU-Fall.

Die Gesund­heits­prü­fung bei der LV1871 gilt als ver­gleichs­wei­se fair – ins­be­son­de­re für jun­ge Antrag­stel­ler. Bis zum 35. Lebens­jahr kön­nen vie­le Kun­den von einem ver­ein­fach­ten Antrag pro­fi­tie­ren. Dabei ent­fällt in vie­len Fäl­len eine aus­führ­li­che ärzt­li­che Prü­fung; es genügt die Beant­wor­tung eines ver­kürz­ten Fra­gen­ka­ta­logs.

Ein beson­de­res Merk­mal ist die Mög­lich­keit zur Über­prü­fung und Anpas­sung von Aus­schluss­klau­seln: Nach dem Ein­tritt ins Berufs­le­ben kann eine erneu­te Bewer­tung bean­tragt wer­den – ohne Ver­schlech­te­rung der bestehen­den Kon­di­tio­nen. Die­se Nach­prü­fung betrifft ins­be­son­de­re Aus­schlüs­se auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen im Jugend­al­ter.

Zudem ist eine Kar­rie­re­ga­ran­tie inte­griert: Bei einem nach­ge­wie­se­nen Gehalts­an­stieg von über 5 % kann die BU-Ren­te erhöht wer­den – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Glei­ches gilt für klas­si­sche Nach­ver­si­che­rungs­an­läs­se wie Hei­rat, Geburt eines Kin­des oder Immo­bi­li­en­er­werb.

Der Antrag selbst ist voll­stän­dig digi­tal mög­lich, inklu­si­ve Vor­ab­prü­fung per Quick­Check oder anony­mer Risi­ko­vor­anfra­ge. Damit lässt sich die Annah­me­fä­hig­keit vor­ab klä­ren – ohne Risi­ko für den Antrag­stel­ler.

Die Gol­den BU rich­tet sich beson­ders an jun­ge Men­schen – etwa Schü­ler, Stu­den­ten, Azu­bis und Berufs­ein­stei­ger. Die­se Ziel­grup­pen pro­fi­tie­ren nicht nur von ver­ein­fach­ter Antrag­stel­lung, son­dern auch von fle­xi­blen Anpas­sungs­op­tio­nen.

Mit der Start­op­ti­on Gol­den BU Start kön­nen bereits Schü­ler ab 6 Jah­ren auf­ge­nom­men wer­den. Der Bei­trag ist in den ers­ten 10 Jah­ren beson­ders nied­rig und steigt erst danach an – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Par­al­lel bleibt das Recht auf Ren­ten­er­hö­hung erhal­ten.

Schü­ler und Stu­den­ten haben das Recht, ihre BU-Ren­te beim Wech­sel in eine Berufs­aus­bil­dung oder ein Stu­di­um zu ver­dop­peln. Eine erneu­te Prü­fung ist nicht not­wen­dig – auch wenn zwi­schen­zeit­lich gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen auf­ge­tre­ten sind. Zudem ist die spä­te­re Über­prü­fung der Berufs­ein­stu­fung mög­lich, um die Kon­di­tio­nen an den neu­en Berufs­sta­tus anzu­pas­sen.

Teil­zeit­be­schäf­tig­te wer­den bei der Leis­tungs­prü­fung nicht benach­tei­ligt. Die LV1871 berück­sich­tigt auch Pfle­ge­zei­ten und Kin­der­er­zie­hung, sofern ein Anspruch auf Kin­der­geld oder Pfle­ge­zeit besteht – ein wich­ti­ger Vor­teil für Eltern und pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge.

Die LV1871 bie­tet vier Tarif­va­ri­an­ten an, die sich fle­xi­bel kom­bi­nie­ren las­sen:

  1. Gol­den BU: Klas­si­scher Tarif mit kon­stan­tem Bei­trag über die gesam­te Lauf­zeit

  2. Gol­den BU Start: Stu­fen­ta­rif mit redu­zier­ten Bei­trä­gen in den ers­ten 10 Jah­ren (Ein­tritts­al­ter max. 27)

  3. Per­for­mer Gol­den BU: Bei­trags­zah­lung auf Brut­to­ba­sis, Über­schüs­se wer­den fonds­ge­bun­den ange­legt

  4. Gol­den BU Vor­sor­ge­schutz: BU-Ver­si­che­rung plus Bei­trags­über­nah­me für Alters­vor­sor­ge oder Kran­ken­ver­si­che­rung im BU-Fall (War­te­zeit: 3 Jah­re)

Alle Tari­fe kön­nen optio­nal mit Pfle­ge­pa­ket, Arbeits­un­fä­hig­keits­leis­tung und Bei­trags­dy­na­mik aus­ge­stat­tet wer­den. Die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie gilt unab­hän­gig von Ver­trags­va­ri­an­te. Eine Ver­län­ge­rungs­ga­ran­tie bei Erhö­hung des gesetz­li­chen Ren­ten­al­ters ist eben­falls ent­hal­ten.

Die Bei­trä­ge vari­ie­ren je nach Ein­tritts­al­ter, Berufs­grup­pe, Leis­tungs­dau­er und Tarif­wahl. Die LV1871 bie­tet online und über Bera­ter Zugang zu einer indi­vi­du­el­len Berech­nung inklu­si­ve anony­mer Risi­ko­prü­fung. Beson­ders güns­ti­ge Kon­di­tio­nen erge­ben sich für jun­ge Kun­den mit aka­de­mi­schem Berufs­ziel und sta­bi­ler Gesund­heit.

Die LV1871 genießt seit Jah­ren einen sehr guten Ruf im Bereich der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – ins­be­son­de­re wegen ihrer kun­den­na­hen Leis­tungs­prü­fung und der nied­ri­gen Pro­zess­quo­te. Die­se lag zuletzt deut­lich unter 2 % – ein Wert, der signa­li­siert, dass Leis­tungs­fäl­le in der Regel ohne Rechts­streit bear­bei­tet wer­den.

In Ver­gleichs­tests erhält die Gol­den BU regel­mä­ßig Top-Bewer­tun­gen:

  • Stif­tung Waren­test (07/2019): sehr gut (1,5)

  • ASCORE Ana­ly­se: 6 von 6 Kom­pas­sen

  • Fitch Ratings: A+ (stark) – 15-mal in Fol­ge bestä­tigt

  • Mor­gan & Mor­gan: aus­ge­zeich­ne­te BU-Kom­pe­tenz

Posi­tiv bewer­tet wer­den ins­be­son­de­re die hohe Fle­xi­bi­li­tät, die moder­ne Aus­ge­stal­tung der Ver­trags­be­din­gun­gen und die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät des Ver­si­che­rers – die LV1871 ist ein Ver­si­che­rungs­ver­ein auf Gegen­sei­tig­keit und unter­liegt der deut­schen BaFin-Auf­sicht.

Kei­ne abs­trak­te Ver­wei­sung, Leis­tung bei schwe­rer Krank­heit, indi­vi­du­el­le Anpas­sun­gen

Was leis­tet die Gol­den BU der LV1871 im Ernst­fall?

Die Gol­den BU der LV1871 geht in vie­len Punk­ten über den klas­si­schen Ver­si­che­rungs­schutz hin­aus. Sie bie­tet nicht nur eine soli­de Absi­che­rung bei Berufs­un­fä­hig­keit, son­dern greift auch in beson­de­ren Fäl­len früh­zei­tig – etwa bei schwe­ren Erkran­kun­gen oder lang­wie­ri­ger Krank­schrei­bung. Dazu kom­men fle­xi­ble Rege­lun­gen bei der Ver­trags­ge­stal­tung und sinn­vol­le Erwei­te­rungs­mög­lich­kei­ten.

Kern­stück der Gol­den BU ist der Ver­zicht auf die soge­nann­te abs­trak­te Ver­wei­sung. Das bedeu­tet: Wer sei­nen zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr zu min­des­tens 50 % aus­üben kann, erhält die ver­ein­bar­te BU-Ren­te – ganz gleich, ob theo­re­tisch ein ande­rer Beruf aus­ge­übt wer­den könn­te. Die Prü­fung erfolgt aus­schließ­lich auf Basis der zuletzt kon­kret aus­ge­üb­ten Tätig­keit.

Dar­über hin­aus leis­tet die LV1871 auch bei bestimm­ten schwe­ren Krank­hei­ten, ohne dass zunächst eine Berufs­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt wer­den muss. Vor­aus­set­zung ist eine ärzt­li­che Dia­gno­se durch einen Fach­arzt. Zu den aner­kann­ten Krank­heits­bil­dern zäh­len unter ande­rem:

  • Krebs

  • Herz­in­farkt

  • Schlag­an­fall

  • Quer­schnitts­läh­mung

  • Ver­lust von Spra­che, Seh- oder Hör­ver­mö­gen

In die­sen Fäl­len wird die ver­ein­bar­te BU-Ren­te für bis zu 18 Mona­te gezahlt – unab­hän­gig davon, ob sich der Gesund­heits­zu­stand vor­zei­tig ver­bes­sert. Die­se schnel­le Leis­tung ohne auf­wen­di­ge Gut­ach­ten kann den finan­zi­el­len Druck erheb­lich min­dern.

Ein wei­te­rer Vor­teil ist die Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel. Bei durch­ge­hen­der Krank­schrei­bung mit einer fach­ärzt­li­chen Pro­gno­se über min­des­tens sechs Mona­te zahlt die LV1871 die ver­trag­lich ver­ein­bar­te Ren­te rück­wir­kend ab Beginn der Arbeits­un­fä­hig­keit – für bis zu 24 Mona­te. Damit kön­nen auch län­ge­re Krank­heits­pha­sen abge­si­chert wer­den, die noch nicht in eine for­ma­le Berufs­un­fä­hig­keit mün­den.

Dar­über hin­aus bie­tet die LV1871 die Mög­lich­keit, den Ver­si­che­rungs­schutz indi­vi­du­ell zu erwei­tern. Dazu gehört unter ande­rem die Opti­on auf eine lebens­lan­ge BU-Ren­te bei unun­ter­bro­che­nem Bezug ab dem 50. Lebens­jahr. Auch ein ergän­zen­des Pfle­ge­pa­ket steht zur Ver­fü­gung: Es ent­hält eine lebens­lan­ge Pfle­ger­en­te, eine bei­trags­freie Wei­ter­füh­rung bei BU sowie die Opti­on auf eine eigen­stän­di­ge Pfle­ge­ver­si­che­rung – ohne erneu­te Risi­ko­prü­fung.

Die­se Leis­tun­gen machen deut­lich: Die Gol­den BU der LV1871 ist nicht nur auf den klas­si­schen BU-Fall zuge­schnit­ten, son­dern bie­tet Schutz in ver­schie­de­nen Lebens­la­gen – trans­pa­rent, nach­voll­zieh­bar und ohne unnö­ti­ge Ein­schrän­kun­gen.

Ver­ein­fach­te Risi­ko­prü­fung, Kar­rie­re­ga­ran­tie, Nach­ver­si­che­rung ohne Hür­den

Wie läuft der Antrag bei der LV1871 ab – und wie fle­xi­bel ist der Ver­trag?

Die LV1871 setzt bei ihrer Gol­den BU nicht nur auf leis­tungs­star­ke Ver­trags­in­hal­te, son­dern auch auf einen unkom­pli­zier­ten Antrags­pro­zess. Beson­ders für jun­ge Antrag­stel­ler unter 35 Jah­ren bie­tet der Ver­si­che­rer ver­ein­fach­te Bedin­gun­gen – mit redu­zier­ter Gesund­heits­prü­fung und intel­li­gen­ten Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen.

Die Gesund­heits­prü­fung ent­schei­det oft dar­über, ob ein BU-Antrag ange­nom­men oder abge­lehnt wird. Die LV1871 bie­tet hier – ins­be­son­de­re für jun­ge Men­schen – einen deut­lich ein­fa­che­ren Ein­stieg. Bis zum Alter von 35 Jah­ren kann eine ver­ein­fach­te Risi­ko­prü­fung erfol­gen: mit weni­ger Gesund­heits­fra­gen und ver­kürz­ten Abfra­ge­zeit­räu­men. Kom­ple­xe Arzt­be­rich­te oder auf­wen­di­ge Gut­ach­ten sind in der Regel nicht erfor­der­lich.

Ein beson­de­res Merk­mal ist die Mög­lich­keit, bestehen­de Aus­schluss­klau­seln nach­träg­lich über­prü­fen zu las­sen. Wenn eine BU mit Aus­schluss abge­schlos­sen wur­de (z. B. wegen Rücken­pro­ble­men oder psy­chi­scher Vor­er­kran­kung), kann inner­halb von zwölf Mona­ten nach dem Ein­tritt ins Berufs­le­ben eine Neu­be­wer­tung bean­tragt wer­den. Die­se Opti­on besteht auch bei Schü­lern, Stu­den­ten und Azu­bis – etwa beim Über­gang in die Aus­bil­dung oder ins Stu­di­um.

Für Per­so­nen mit stei­gen­dem Ein­kom­men bie­tet die LV1871 die soge­nann­te Kar­rie­re­ga­ran­tie: Wenn sich das Gehalt um mehr als 5 % erhöht, kann die BU-Ren­te ange­passt wer­den – ohne erneu­te Risi­ko­prü­fung. Die­se Mög­lich­keit besteht unab­hän­gig davon, ob die Erhö­hung aus einem Job­wech­sel oder einer Beför­de­rung resul­tiert.

Dar­über hin­aus sind ver­schie­de­ne Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen in den Ver­trag inte­griert. Lebens­er­eig­nis­se wie Hei­rat, Geburt eines Kin­des, Erwerb einer Immo­bi­lie oder Abschluss eines Stu­di­ums berech­ti­gen zur Erhö­hung der BU-Ren­te – eben­falls ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Dabei sind sowohl fes­te als auch fle­xi­ble Nach­ver­si­che­rungs­gren­zen mög­lich.

Die Antrag­stel­lung erfolgt digi­tal und kann auf Wunsch über eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge vor­be­rei­tet wer­den. Damit lässt sich früh­zei­tig prü­fen, ob eine Annah­me zu Stan­dard­be­din­gun­gen mög­lich ist – ohne dass Ein­trä­ge in inter­nen Risi­ko­da­ten­ban­ken ent­ste­hen. Auch eine Gesund­heits­da­ten­prü­fung über ein exter­nes Dienst­leis­tungs­zen­trum (z. B. Insur­go oder Riskoo) kann ein­ge­bun­den wer­den.

Ins­ge­samt bie­tet die LV1871 ein hohes Maß an Ver­trags­si­cher­heit und Anpas­sungs­fä­hig­keit, ohne die Gesund­heits­prü­fung unnö­tig zu belas­ten. Für vie­le Ziel­grup­pen – ins­be­son­de­re unter 35 Jah­ren – ist dies ein rele­van­ter Vor­teil.

Ver­tie­fen­de Inhal­te rund um die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die­se The­men hel­fen Ihnen bei der Ent­schei­dung wei­ter

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist ein kom­ple­xes The­ma – beson­ders wenn es um Gesund­heits­prü­fung, Kos­ten und die rich­ti­ge Tarif­wahl geht. In die­sen Bei­trä­gen erfah­ren Sie, wor­auf Sie ach­ten soll­ten, wie Sie Risi­ken ver­mei­den und wel­che Optio­nen Ihnen bei der LV1871 oder ande­ren Anbie­tern zur Ver­fü­gung ste­hen.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge

Kosten-Berufsunfaehigkeitsversicherung

Wenn Sie Ihre Arbeits­kraft absi­chern und gleich­zei­tig für spä­ter vor­sor­gen möch­ten, lohnt sich der Blick auf Kom­bi­ta­ri­fe. Die­ser Bei­trag zeigt Ihnen, wel­che Model­le mög­lich sind und wor­auf Sie bei der Aus­wahl ach­ten soll­ten – auch bei Anbie­tern wie der LV1871.

Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge

anonyme-Risikovoranfrage-BU

Wer Vor­er­kran­kun­gen hat oder unsi­cher ist, ob eine BU-Annah­me mög­lich ist, kann vor­ab anonym prü­fen las­sen. Hier erfah­ren Sie, wie die­se Anfra­ge funk­tio­niert, was Sie vor­be­rei­ten müs­sen und war­um sich der Umweg loh­nen kann.

Gesund­heits­fra­gen in der BU

Gesundheitsfragen-Berufsunfaehigkeitsversicherung

Die Gesund­heits­prü­fung ent­schei­det dar­über, ob Sie auf­ge­nom­men wer­den – oder nicht. Wir erklä­ren, wel­che Fra­gen gestellt wer­den, wor­auf es bei der Beant­wor­tung ankommt und wie Anbie­ter wie die LV1871 dabei vor­ge­hen.

Geziel­te Lösun­gen für Schü­ler, Stu­den­ten, Azu­bis und Berufs­ein­stei­ger

Für wen eig­net sich die Gol­den BU – und wie pro­fi­tie­ren jun­ge Men­schen?

Die LV1871 rich­tet sich mit ihrer Gol­den BU gezielt an jun­ge Men­schen, die früh­zei­tig ihre Arbeits­kraft absi­chern möch­ten. Vom Start­ta­rif für Schü­ler bis hin zu Nach­ver­si­che­run­gen für Berufs­ein­stei­ger bie­tet der Ver­si­che­rer eine Viel­zahl an Rege­lun­gen, die den Ein­stieg erleich­tern und lang­fris­ti­ge Sicher­heit schaf­fen.

Die Gol­den BU der LV1871 ist beson­ders für jun­ge Ziel­grup­pen kon­zi­piert – dar­un­ter Schü­ler ab sechs Jah­ren, Aus­zu­bil­den­de, Stu­die­ren­de und Berufs­ein­stei­ger. Durch die Gol­den BU Start kön­nen jun­ge Ver­si­cher­te schon früh­zei­tig ein­stei­gen: Die Bei­trä­ge sind in den ers­ten zehn Jah­ren redu­ziert, stei­gen erst spä­ter an, ohne dass eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung erfor­der­lich wäre. Das bedeu­tet: frü­he Absi­che­rung zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen – mit vol­ler Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie.

Ein wei­te­rer Vor­teil ist die fle­xi­ble Berufs­ein­stu­fung. Schü­ler und Stu­den­ten haben die Mög­lich­keit, bei Wech­sel in die Berufs­aus­bil­dung oder nach dem Stu­di­en­ab­schluss eine neue Ein­stu­fung vor­zu­neh­men – auf Basis des tat­säch­li­chen Berufs. Dadurch las­sen sich bes­se­re Kon­di­tio­nen sichern, ohne dass sich der Ver­trag ins­ge­samt ver­schlech­tert.

Zudem erlaubt die LV1871 eine Ver­dopp­lung der ver­si­cher­ten BU-Ren­te, sobald eine Aus­bil­dung oder ein Stu­di­um auf­ge­nom­men oder abge­schlos­sen wur­de. Auch in die­sem Fall ist kei­ne neue Gesund­heits­prü­fung erfor­der­lich – selbst dann nicht, wenn bereits gesund­heit­li­che Ver­än­de­run­gen ein­ge­tre­ten sind.

Für vie­le jun­ge Ver­si­cher­te beson­ders wich­tig — die Zukunfts­ga­ran­tie: Die LV1871 erlaubt nach dem Start ins Berufs­le­ben auch eine nach­träg­li­che Dyna­mik-Erhö­hung der Bei­trä­ge – etwa ein Jahr nach Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­en­de. Damit kann die spä­te­re Absi­che­rung schritt­wei­se an das stei­gen­de Ein­kom­men ange­passt wer­den.

Auch ein spä­te­rer Ein­schluss der Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel ist mög­lich – ohne erneu­te Risi­ko­prü­fung, sofern dies inner­halb eines Jah­res nach Berufs­auf­nah­me erfolgt. Damit kön­nen jun­ge Men­schen ihre Absi­che­rung nach­träg­lich ver­voll­stän­di­gen, sobald sie finan­zi­ell dazu in der Lage sind.

Die­se ziel­grup­pen­ge­rech­ten Rege­lun­gen machen die LV1871 zu einem der fle­xi­bels­ten Anbie­ter für jun­ge Erwach­se­ne – mit beson­ders hoher Annah­me­wahr­schein­lich­keit, plan­ba­ren Bei­trags­sprün­gen und sinn­vol­len Erwei­te­rungs­op­tio­nen zu jeder Lebens­pha­se.

Vier Tarif­mo­del­le, Bei­trags­dy­na­mik und indi­vi­du­el­le Erwei­te­run­gen

Wel­che Tarif­va­ri­an­ten bie­tet die LV1871 – und wie fle­xi­bel ist die Gestal­tung?

Die LV1871 stellt mit ihrer Gol­den BU gleich meh­re­re Tarif­mo­del­le zur Aus­wahl, die sich gezielt auf unter­schied­li­che Lebens­si­tua­tio­nen anpas­sen las­sen. Vom klas­si­schen Bei­trag bis zum Start­mo­dell mit Anfangs­ra­batt – inklu­si­ve sinn­vol­ler Erwei­te­rungs­op­tio­nen wie Pfle­ge­pa­ket, Arbeits­un­fä­hig­keits­leis­tung oder lebens­lan­ger Ren­ten­zah­lung.

Die Gol­den BU der LV1871 ist in vier Tarif­va­ri­an­ten ver­füg­bar – alle mit dem Ziel, die Absi­che­rung auf die jewei­li­ge Lebens­si­tua­ti­on des Ver­si­cher­ten abzu­stim­men:

  1. Gol­den BU – klas­si­scher Tarif mit kon­stan­tem Bei­trag und durch­gän­gig gleich­blei­ben­der Absi­che­rung. Ide­al für Per­so­nen mit plan­ba­rem Ein­kom­men und lang­fris­ti­gem Absi­che­rungs­be­darf.

  2. Gol­den BU Start – Stu­fen­ta­rif mit deut­lich redu­zier­ten Bei­trä­gen in den ers­ten zehn Jah­ren. Ab dem elf­ten Jahr erfolgt ein ein­ma­li­ger Bei­trags­sprung. Die­ser Tarif rich­tet sich an Schü­ler, Stu­den­ten und Aus­zu­bil­den­de bis maxi­mal Alter 27.

  3. Per­for­mer Gol­den BU – Vari­an­te mit höhe­rem Brut­to­bei­trag, bei der Über­schüs­se nicht zur Bei­trags­re­du­zie­rung genutzt wer­den, son­dern in einen Fonds flie­ßen. Im Leis­tungs­fall oder bei Ver­trags­en­de kann das ange­spar­te Kapi­tal aus­ge­zahlt wer­den.

  4. Gol­den BU Vor­sor­ge­schutz – beson­de­re Opti­on für alle, die gleich­zei­tig Alters­vor­sor­ge oder pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung absi­chern möch­ten: Im BU-Fall über­nimmt die LV1871 bis zu 250 € monat­lich an Bei­trä­gen für die­se exter­nen Poli­cen. Die­ser Tarif kann auch ohne Gesund­heits­fra­gen abge­schlos­sen wer­den – aller­dings mit einer drei­jäh­ri­gen War­te­zeit.

Zusätz­lich bie­tet die LV1871 optio­na­le Erwei­te­run­gen, die in allen Tari­fen ergänz­bar sind:

  • Bei­trags­dy­na­mik: Jähr­li­che Erhö­hung von Bei­trag und BU-Ren­te, um infla­ti­ons­be­ding­te Kauf­kraft­ver­lus­te aus­zu­glei­chen.

  • Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel: Schutz bei Krank­schrei­bung ab sechs Wochen mit fach­ärzt­li­cher Pro­gno­se von min­des­tens sechs Mona­ten. Leis­tung bis zu zwei Jah­re – rück­wir­kend ab Beginn der Arbeits­un­fä­hig­keit.

  • Pfle­ge­pa­ket: Bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit zahlt die LV1871 zusätz­lich zur BU-Ren­te eine lebens­lan­ge Pfle­ger­en­te. Im BU-Fall über­nimmt sie die Bei­trä­ge für die Pfle­ge­ver­si­che­rung.

  • Lebens­lan­ge Ren­ten­leis­tung: Optio­nal kann ver­ein­bart wer­den, dass die BU-Ren­te bei unun­ter­bro­che­nem Bezug ab dem 50. Lebens­jahr lebens­lang gezahlt wird – über die ursprüng­lich ver­ein­bar­te Leis­tungs­dau­er hin­aus.

Beson­ders wich­tig: Alle Vari­an­ten ent­hal­ten eine Ver­län­ge­rungs­ga­ran­tie, falls das gesetz­li­che Ren­ten­al­ter ange­ho­ben wird. Die Ver­si­che­rungs- und Leis­tungs­dau­er kann dann ohne erneu­te Risi­ko­prü­fung ange­passt wer­den – ein rele­van­ter Vor­teil bei lang­fris­ti­ger Pla­nung.

Durch die­se Kom­bi­na­ti­on aus wähl­ba­ren Bei­trags­mo­del­len und fle­xi­blen Zusatz­bau­stei­nen bie­tet die LV1871 eine der anpas­sungs­fä­higs­ten BU-Ver­si­che­run­gen am Markt – sowohl für jun­ge Men­schen als auch für eta­blier­te Berufs­tä­ti­ge mit indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen.

Wei­te­re wich­ti­ge Fra­gen zur BU rich­tig beant­wor­ten

So tref­fen Sie infor­mier­te Ent­schei­dun­gen rund um Ihre Absi­che­rung

Die Wahl der rich­ti­gen Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hängt nicht nur vom Tarif ab – auch kon­kre­te Fra­gen zu Antrag, Dyna­mik oder Leis­tungs­fall spie­len eine ent­schei­den­de Rol­le. In die­sen wei­ter­füh­ren­den Inhal­ten erhal­ten Sie fun­dier­te Infor­ma­tio­nen und pra­xis­na­he Hil­fe­stel­lung.

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Wann zahlt eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wirk­lich?

Im Ernst­fall ent­schei­det die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der Bedin­gun­gen dar­über, ob Leis­tun­gen flie­ßen. Erfah­ren Sie, wel­che medi­zi­ni­schen Nach­wei­se erfor­der­lich sind, wie die Prü­fung abläuft und war­um die Defi­ni­ti­on von Berufs­un­fä­hig­keit eine zen­tra­le Rol­le spielt.

Berufsunfaehigkeitsversicherung-Vorerkrankung

Bei­trags­dy­na­mik in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Mit einer Dyna­mik wächst Ihre Absi­che­rung auto­ma­tisch mit – ohne neue Gesund­heits­prü­fung. Lesen Sie, wie sich der Schutz jähr­lich anpas­sen lässt, wel­che Spiel­räu­me es gibt und war­um die­ser Bau­stein für lang­fris­ti­ge Ver­trä­ge unver­zicht­bar sein kann.

Wei­te­re The­men rund um Antrag, Ver­trag und Leis­tungs­fall

Ob Abschluss, Leis­tungs­prü­fung oder Tarif­de­tails – vie­le Fra­gen zur BU las­sen sich erst bei genau­er Betrach­tung beant­wor­ten. Die­se Bei­trä­ge lie­fern fun­dier­te Erklä­run­gen, aktu­el­le Infor­ma­tio­nen und wert­vol­le Ent­schei­dungs­hil­fen.

Hohe Kun­den­zu­frie­den­heit, trans­pa­ren­te Leis­tungs­ab­wick­lung, star­kes Rating

Wie bewer­ten Kun­den und Exper­ten die LV1871 BU – und wie zuver­läs­sig ist die Leis­tung?

Die LV1871 gehört seit Jah­ren zu den meist­emp­foh­le­nen Anbie­tern im Bereich Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Ent­schei­den­de Kri­te­ri­en wie Annah­me­pra­xis, Leis­tungs­quo­te und recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen las­sen sich anhand objek­ti­ver Daten nach­voll­zie­hen – und spie­geln sich auch in exter­nen Ratings und Pra­xis­er­fah­run­gen wider.

Die Gol­den BU der LV1871 gilt als eine der leis­tungs­stärks­ten BU-Ver­si­che­run­gen auf dem Markt – und das wird regel­mä­ßig durch exter­ne Ana­ly­sen und Kun­den­rück­mel­dun­gen bestä­tigt. Beson­ders auf­fäl­lig ist die Kom­bi­na­ti­on aus kla­ren Bedin­gun­gen, hoher Annah­me­quo­te und ver­gleichs­wei­se gerin­ger Pro­zess­quo­te.

Laut Unter­neh­mens­an­ga­ben lag die Pro­zess­quo­te in den letz­ten Jah­ren kon­stant unter 2 %. Im Jahr 2020 betrug sie bei­spiels­wei­se nur 2,03 %, 2019 sogar ledig­lich 0,99 %. Zum Ver­gleich: Ande­re Anbie­ter wie die Con­dor (7,04 %), Gotha­er (3,21 %) oder Würt­tem­ber­gi­sche (3,07 %) lie­gen deut­lich dar­über. Eine nied­ri­ge Pro­zess­quo­te ist ein Hin­weis dar­auf, dass Leis­tungs­fäl­le in der Regel ohne juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen abge­wi­ckelt wer­den – ein star­kes Indiz für fai­re Regu­lie­rungs­pra­xis.

Auch die Leis­tungs­quo­te der LV1871 bewegt sich auf einem sta­bi­len Niveau. Eine kla­re Defi­ni­ti­on von Berufs­un­fä­hig­keit, der Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung und nach­voll­zieh­ba­re Prüf­ver­fah­ren tra­gen zur hohen Kun­den­zu­frie­den­heit bei. Vie­le Antrag­stel­ler berich­ten von trans­pa­ren­ter Kom­mu­ni­ka­ti­on, schnel­ler Bear­bei­tung und pra­xis­na­hen Lösun­gen – beson­ders im Rah­men der AU-Klau­sel oder bei schwe­ren Erkran­kun­gen.

Zudem punk­tet die LV1871 in unab­hän­gi­gen Ver­gleichs­tests:

  • Stif­tung Waren­test (07/2019): sehr gut (1,5)

  • Ascore Ana­ly­se: 6 von 6 Kom­pas­sen

  • Fitch Ratings: A+ (stark) – bereits zum 15. Mal in Fol­ge bestä­tigt

  • Mor­gan & Mor­gan: aus­ge­zeich­ne­te BU-Kom­pe­tenz

Die LV1871 ist als Ver­si­che­rungs­ver­ein auf Gegen­sei­tig­keit orga­ni­siert – das bedeu­tet: Kei­ne Aktio­nä­re, kei­ne exter­nen Gewinn­in­ter­es­sen. Alle Ent­schei­dun­gen die­nen aus­schließ­lich dem lang­fris­ti­gen Erhalt der Leis­tungs­fä­hig­keit und dem Schutz der Ver­si­cher­ten.

Die­se Kom­bi­na­ti­on aus finan­zi­el­ler Sta­bi­li­tät, ver­trags­kla­rer Kom­mu­ni­ka­ti­on und nied­ri­ger Eska­la­ti­ons­quo­te macht die LV1871 ins­be­son­de­re für lang­fris­tig ori­en­tier­te Kun­den attrak­tiv – sowohl bei klas­si­schen Tari­fen als auch bei Start- oder Vor­sor­ge­mo­del­len.

Kla­re Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen rund um Antrag, Leis­tung und Beson­der­hei­ten

Die wich­tigs­ten Fra­gen zur Gol­den BU der LV1871 – ver­ständ­lich erklärt

Die LV1871 ver­zich­tet auf die abs­trak­te Ver­wei­sung, bie­tet eine leis­tungs­pflich­ti­ge Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel, fle­xi­ble Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten und die Opti­on auf lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung. Auch Schü­ler und Stu­den­ten pro­fi­tie­ren von früh­zei­ti­gen Ein­stiegs­op­tio­nen mit Nach­bes­se­rungs­ga­ran­tie.

Die LV1871 nimmt Schü­ler bereits ab einem Alter von 6 Jah­ren im Tarif Gol­den BU Start oder Gol­den BU auf. Jugend­li­che, Azu­bis und Stu­die­ren­de kön­nen mit stark ver­ein­fach­ter Gesund­heits­prü­fung eben­falls früh­zei­tig ein­stei­gen.

Ja, sofern kei­ne ent­spre­chen­de Aus­schluss­klau­sel ver­ein­bart wur­de. Im Leis­tungs­fall muss ärzt­lich nach­ge­wie­sen wer­den, dass die Aus­übung des zuletzt aus­ge­üb­ten Berufs zu min­des­tens 50 % nicht mehr mög­lich ist – unab­hän­gig davon, ob es sich um eine kör­per­li­che oder psy­chi­sche Erkran­kung han­delt.

Bei einer Krank­schrei­bung mit fach­ärzt­li­cher Pro­gno­se über min­des­tens sechs Mona­te leis­tet die LV1871 rück­wir­kend ab Beginn der Arbeits­un­fä­hig­keit – für bis zu zwei Jah­re. Dabei genügt eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung, ohne dass Berufs­un­fä­hig­keit nach­ge­wie­sen wer­den muss.

Nein, die Dyna­mik ist optio­nal und kann jähr­lich abge­lehnt wer­den. Sie sorgt für einen Infla­ti­ons­aus­gleich der BU-Ren­te, kann aber jeder­zeit pau­siert oder dau­er­haft abge­wählt wer­den – ohne Aus­wir­kun­gen auf den Ver­si­che­rungs­schutz.

Grund­sätz­lich nicht – die Leis­tungs­pflicht beginnt mit dem ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Ver­si­che­rungs­be­ginn. Eine Aus­nah­me bil­det der Tarif Gol­den BU Vor­sor­ge­schutz, der bei Abschluss ohne Gesund­heits­fra­gen eine War­te­zeit von drei Jah­ren vor­sieht.

Ja. Durch Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen und Kar­rie­re­ga­ran­tie lässt sich die BU-Ren­te ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung erhö­hen – z. B. bei Hei­rat, Geburt eines Kin­des, Berufs­wech­sel oder deut­li­cher Gehalts­stei­ge­rung.

Die Annah­me­quo­te liegt deut­lich über dem Markt­durch­schnitt, ins­be­son­de­re bei jun­gen Antrag­stel­lern. Durch ver­ein­fach­te Gesund­heits­prü­fung bis Alter 35, anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge und fle­xi­ble Risi­ko­prü­fung haben auch Antrag­stel­ler mit Vor­er­kran­kun­gen gute Chan­cen.

Zusam­men­fas­sung

Die Gol­den BU der LV1871 zählt zu den leis­tungs­stärks­ten Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen auf dem deut­schen Markt – ins­be­son­de­re für jun­ge Men­schen, Berufs­ein­stei­ger und Fami­li­en. Sie bie­tet ver­läss­li­chen Schutz bei Berufs­un­fä­hig­keit, ver­zich­tet auf die abs­trak­te Ver­wei­sung und erlaubt auch Leis­tun­gen bei län­ge­rer Krank­schrei­bung durch die inte­grier­ba­re Arbeits­un­fä­hig­keits­klau­sel. Dar­über hin­aus punk­tet die LV1871 mit fle­xi­blen Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten, ver­ein­fach­ter Gesund­heits­prü­fung bis Alter 35 und einer beson­ders nied­ri­gen Pro­zess­quo­te im Leis­tungs­fall.

Die ver­schie­de­nen Tarif­mo­del­le – vom klas­si­schen Bei­trag bis zum Start­ta­rif – las­sen sich an nahe­zu jede Lebens­pha­se anpas­sen. Erwei­te­run­gen wie das Pfle­ge­pa­ket oder eine lebens­lan­ge BU-Ren­te bie­ten zusätz­li­che Sicher­heit. Dank hoher Kun­den­be­wer­tun­gen, exzel­len­ter Ratings und trans­pa­ren­ter Bedin­gun­gen eig­net sich die LV1871 BU für alle, die eine ver­läss­li­che, lang­fris­ti­ge Absi­che­rung ihrer Arbeits­kraft suchen.

häu­fi­ge Fra­gen

Die LV1871 fragt unter ande­rem nach ambu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Behand­lun­gen der letz­ten Jah­re, psy­chi­schen Erkran­kun­gen, Ope­ra­tio­nen und Medi­ka­men­ten­ein­nah­men. Je nach Alter und Tarif kann ein ver­ein­fach­ter Fra­gen­ka­ta­log zur Anwen­dung kom­men – vor allem bei jun­gen Antrag­stel­lern.

Ja, über den Tarif Gol­den BU Vor­sor­ge­schutz über­nimmt die LV1871 im Leis­tungs­fall die Bei­trä­ge für eine bestehen­de Alters­vor­sor­ge oder eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung – bis zu 250 € monat­lich. Die­ser Bau­stein lässt sich ergän­zend in den Ver­trag inte­grie­ren.

Die LV1871 Gol­den BU ist pri­mär als Risi­ko­ver­si­che­rung kon­zi­piert. Eine Bei­trags­rück­erstat­tung bei Leis­tungs­frei­heit ist im Stan­dard nicht vor­ge­se­hen. Alter­na­tiv lässt sich ein Kom­bi­ta­rif mit Alters­vor­sor­ge oder Kapi­tal­auf­bau wäh­len.

Im Leis­tungs­fall müs­sen ärzt­li­che Nach­wei­se ein­ge­reicht wer­den, die eine Berufs­un­fä­hig­keit von min­des­tens 50 % für min­des­tens sechs Mona­te bele­gen. Die Prü­fung erfolgt schrift­lich und wird durch ein spe­zia­li­sier­tes Team beglei­tet. Bei AU-Klau­sel genügt eine fach­ärzt­li­che Pro­gno­se zur Krank­schrei­bung über sechs Mona­te.