Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung – Inno­va­tio­nen rechts­si­cher schüt­zen

Ihre Ideen sind wert­voll – sichern Sie sie pro­fes­sio­nell ab.

3D-Symbol des Copyright-Zeichens auf farbigem Hintergrund – Darstellung geistigen Eigentums und Patentschutz

Geis­ti­ges Eigen­tum ist oft das Fun­da­ment unter­neh­me­ri­schen Erfolgs. Wer tech­ni­sche Erfin­dun­gen ent­wi­ckelt, Pro­duk­te schützt oder inno­va­ti­ve Ver­fah­ren anmel­det, inves­tiert Zeit, Know-how und Kapi­tal. Doch mit jeder Ver­öf­fent­li­chung steigt auch das Risi­ko, dass Drit­te Ideen über­neh­men oder gegen bestehen­de Schutz­rech­te ver­sto­ßen.

Eine spe­zia­li­sier­te Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft dabei, die­se Risi­ken recht­lich abzu­si­chern. Sie deckt die Kos­ten für anwalt­li­che Bera­tung und gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen – sowohl bei der akti­ven Durch­set­zung eige­ner Schutz­rech­te als auch bei der Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che. Das betrifft ins­be­son­de­re Paten­te, Mar­ken, Gebrauchs­mus­ter und Geschmacks­mus­ter.

Wir beglei­ten Unter­neh­men, Grün­der und Frei­be­ruf­ler bei der Aus­wahl einer pas­sen­den Lösung. Auf Basis einer fun­dier­ten Risi­ko­be­wer­tung und in enger Abstim­mung mit spe­zia­li­sier­ten Ver­si­che­rern prü­fen wir, wel­che Absi­che­rung im Ein­zel­fall sinn­voll und umsetz­bar ist – damit recht­li­che Kon­flik­te nicht zur finan­zi­el­len Belas­tung wer­den.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Schützt bei Patent‑, Mar­ken- und Urhe­ber­rechts­strei­tig­kei­ten

  • Indi­vi­du­el­ler Schutz für Inno­va­tio­nen, Designs und tech­ni­sche Ver­fah­ren

  • Tari­fe mit Deckungs­sum­men bis 250.000 € – auch mit Straf­rechts­schutz kom­bi­nier­bar

  • Geeig­net für Start-ups, Frei­be­ruf­ler und tech­no­lo­gie­ori­en­tier­te Unter­neh­men

  • Bean­tra­gung erfolgt über indi­vi­du­el­le Risi­ko­ana­ly­se

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Was schützt eine Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung?

Je nach Schutz­be­darf unter­schei­det man bei der Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung zwi­schen defen­si­ven, offen­si­ven und straf­recht­li­chen Kom­po­nen­ten. In der Pra­xis sind häu­fig Kom­bi­na­tio­nen sinn­voll – abhän­gig davon, ob Sie sich gegen Vor­wür­fe ver­tei­di­gen, eige­ne Rech­te durch­set­zen oder auf mög­li­che straf­recht­li­che Fol­gen vor­be­rei­tet sein möch­ten.

Ein Vor­wurf der Schutz­rechts­ver­let­zung – etwa wegen einer Patent­an­mel­dung oder eines ähn­li­chen Pro­dukt­de­signs – kann schnell hohe Kos­ten nach sich zie­hen. Der defen­si­ve Rechts­schutz über­nimmt die Kos­ten für anwalt­li­che Bera­tung, gericht­li­che Ver­fah­ren und not­wen­di­ge Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten, um sich gegen unbe­rech­tig­te Ansprü­che zu weh­ren.

Typi­sche Leis­tun­gen:

  • Abwehr von Unterlassungs‑, Aus­kunfts- oder Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen

  • Schutz vor einst­wei­li­gen Ver­fü­gun­gen und Haupt­sa­che­ver­fah­ren

  • Kos­ten­schutz auch bei inter­na­tio­na­len Aus­ein­an­der­set­zun­gen (je nach Tarif)

Die­ser Schutz ist beson­ders wich­tig für Unter­neh­men, die in tech­no­lo­gie­ge­trie­be­nen Märk­ten aktiv sind oder regel­mä­ßig neue Pro­duk­te ein­füh­ren.

Wenn eige­ne Schutz­rech­te ver­letzt wer­den – etwa durch Kopien, Mar­ken­ver­let­zun­gen oder Patent­nach­ah­mun­gen – unter­stützt der offen­si­ve Rechts­schutz bei der recht­li­chen Durch­set­zung die­ser Rech­te. Er über­nimmt die Kos­ten für die außer­ge­richt­li­che und gericht­li­che Gel­tend­ma­chung.

Typi­sche Leis­tun­gen:

  • Durch­set­zung von Unter­las­sungs­an­sprü­chen

  • Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz und Aus­kunft

  • Unter­stüt­zung bei Grenz­be­schlag­nah­men oder einst­wei­li­gen Maß­nah­men

Die­ser Schutz ist beson­ders rele­vant für Unter­neh­men mit regis­trier­ten Paten­ten, Mar­ken oder Geschmacks­mus­tern, die aktiv ihre Markt­po­si­ti­on sichern müs­sen.

Bei Schutz­rechts­ver­let­zun­gen kann es in Ein­zel­fäl­len zu straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen kom­men – etwa wegen des Vor­wurfs vor­sätz­li­cher Patent­ver­let­zung. Der straf­recht­li­che Rechts­schutz über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung.

Typi­sche Leis­tun­gen:

  • Ver­tei­di­gung bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen im Zusam­men­hang mit Schutz­rech­ten

  • Über­nah­me von Kos­ten für Fach­an­wäl­te im Straf­recht

  • Optio­nal: Unter­stüt­zung durch exter­ne Bera­ter oder tech­ni­sche Sach­ver­stän­di­ge

Wich­tig: Bei nach­ge­wie­se­nem Vor­satz besteht in der Regel kein Ver­si­che­rungs­schutz. Ziel ist es, unbe­ab­sich­tig­te oder zwei­fel­haf­te Sach­ver­hal­te früh­zei­tig recht­lich zu klä­ren und wirt­schaft­li­che Fol­gen zu ver­mei­den.

Rechts­schutz­lö­sun­gen für Ent­wick­ler, Unter­neh­men und krea­ti­ve Bran­chen

Leis­tun­gen im Über­blick

Ob bei tech­ni­schen Inno­va­tio­nen, mar­ken­recht­li­chen Fra­gen oder Design­schutz – mit einer Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung sichern Sie die Durch­set­zung Ihrer Rech­te und die Abwehr von Angrif­fen auf Ihr geis­ti­ges Eigen­tum recht­lich ab. Die genaue Aus­ge­stal­tung der Leis­tun­gen rich­tet sich nach Ihrem Schutz­be­darf und dem gewähl­ten Tarif.

Die Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt recht­li­che Risi­ken rund um die Durch­set­zung und Ver­tei­di­gung geis­ti­ger Eigen­tums­rech­te ab – ins­be­son­de­re bei Strei­tig­kei­ten über Paten­te, Mar­ken, Gebrauchs­mus­ter und Designs. Sie über­nimmt die Kos­ten für anwalt­li­che Bera­tung, außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen und Gerichts­ver­fah­ren.

Abge­si­chert sind je nach Tarif:

  • Defen­siv­maß­nah­men: Wenn Sie beschul­digt wer­den, Schutz­rech­te Drit­ter ver­letzt zu haben (z. B. Paten­te oder Mar­ken).

  • Offen­siv­maß­nah­men: Wenn Sie Ihre eige­nen Schutz­rech­te aktiv durch­set­zen möch­ten, etwa bei Pro­dukt­nach­ah­mun­gen oder Mar­ken­miss­brauch.

  • Straf­recht­li­che Ver­fah­ren: Bei Ermitt­lun­gen oder Vor­wür­fen wegen angeb­li­cher Schutz­rechts­ver­let­zun­gen.

In vie­len Fäl­len kön­nen auch inter­na­tio­na­le Schutz­rech­te berück­sich­tigt wer­den – z. B. Ein­tra­gun­gen beim Euro­päi­schen Patent­amt (EPA) oder beim Amt der Euro­päi­schen Uni­on für geis­ti­ges Eigen­tum (EUIPO). Ent­schei­dend ist stets die indi­vi­du­el­le Prü­fung Ihrer ein­ge­tra­ge­nen Rech­te und des bis­he­ri­gen Schutz­sta­tus.

Wei­te­re typi­sche Leis­tungs­merk­ma­le:

  • Anwalts- und Gerichts­kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me

  • Über­nah­me der Kos­ten für Sach­ver­stän­di­ge, Gut­ach­ten oder Über­set­zun­gen

  • Schutz auch bei einst­wei­li­gen Ver­fü­gun­gen oder Ver­glei­chen

  • Je nach Tarif: Abde­ckung der Gegen­sei­te bei Kos­ten­über­nah­me im Pro­zess­fall

Wir prü­fen gemein­sam mit Ihnen, ob bestehen­de oder geplan­te Schutz­rech­te aus­rei­chend berück­sich­tigt sind und wel­che Leis­tungs­bau­stei­ne zu Ihrer Aus­gangs­la­ge pas­sen. Dabei ach­ten wir beson­ders auf Deckungs­lü­cken, die bei her­kömm­li­chen Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen häu­fig nicht abge­si­chert sind.

Bei­trä­ge, Deckungs­sum­men und Selbst­be­tei­li­gung im Über­blick

Was kos­tet eine Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung?

Die Kos­ten einer Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung hän­gen von meh­re­ren Fak­to­ren ab – dar­un­ter die gewünsch­te Deckungs­sum­me, der Umfang der ver­si­cher­ten Leis­tun­gen und die Wahl der Selbst­be­tei­li­gung. Anders als bei stan­dar­di­sier­ten Rechts­schutz­pa­ke­ten han­delt es sich hier­bei um indi­vi­du­ell gestal­te­te Ver­trä­ge, die auf den kon­kre­ten Schutz­be­darf abge­stimmt sind. Für Unter­neh­men oder Erfin­der mit bereits bestehen­den oder geplan­ten Schutz­rech­ten emp­fiehlt sich eine sorg­fäl­ti­ge Abwä­gung der Tarif­stu­fen.

Im Grund­ta­rif „Pre­mi­um 100“ sind aus­schließ­lich defen­si­ve Leis­tun­gen abge­si­chert – also die Abwehr von Ansprü­chen durch Drit­te. Die­ser Ein­stiegs­ta­rif beginnt bei rund 399 Euro net­to pro Jahr bei einer Selbst­be­tei­li­gung von 5.000 Euro und einer Deckungs­sum­me von 100.000 Euro. Wer einen gerin­ge­ren Selbst­be­halt wählt oder eine höhe­re Deckung benö­tigt, muss mit ent­spre­chend stei­gen­den Prä­mi­en rech­nen. In der Vari­an­te mit 250.000 Euro Deckungs­sum­me und 2.500 Euro Selbst­be­halt liegt der Bei­trag bei knapp 650 Euro jähr­lich.

Der umfang­rei­che­re Tarif „Pre­mi­um 100 Plus“ kom­bi­niert defen­si­ven und offen­si­ven Rechts­schutz – also sowohl die Abwehr frem­der Ansprü­che als auch die akti­ve Durch­set­zung eige­ner Schutz­rech­te. Auf­grund des erwei­ter­ten Leis­tungs­um­fangs begin­nen die Jah­res­bei­trä­ge hier bei etwa 1.850 Euro net­to. Bei hoher Deckung (250.000 Euro) und redu­zier­tem Selbst­be­halt (2.500 Euro) steigt der Jah­res­bei­trag auf rund 3.400 Euro. In bei­den Tarif­li­ni­en ist der Ver­si­che­rungs­schutz pro Rechts­schutz­fall auf die gewähl­te Sum­me begrenzt, maxi­mal zwei­mal jähr­lich.

Für zusätz­li­che Absi­che­rung bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen – etwa wegen mut­maß­li­cher Ver­let­zung eines frem­den Patents – kann ein sepa­ra­ter Straf­rechts­schutz abge­schlos­sen wer­den. Die Bei­trä­ge rich­ten sich dabei nach der Mit­ar­bei­ter­zahl. Klei­ne­re Unter­neh­men mit bis zu drei Beschäf­tig­ten zah­len rund 110 Euro jähr­lich, wäh­rend grö­ße­re Betrie­be mit bis zu 100 Beschäf­tig­ten mit einem Bei­trag von über 700 Euro rech­nen müs­sen. Die Deckungs­sum­me liegt hier bei 500.000 Euro.

Grund­sätz­lich gilt: Der Selbst­be­halt beträgt wahl­wei­se 2.500 oder 5.000 Euro je Fall. Für beson­ders kos­ten­in­ten­si­ve Ver­fah­ren mit Streit­wer­ten über 50.000 Euro wird ein zusätz­li­cher Eigen­an­teil in Höhe von 10 Pro­zent auf die dar­über hin­aus­ge­hen­den Kos­ten fäl­lig. Eine auto­ma­ti­sche Nach­ver­si­che­rung oder dyna­mi­sche Bei­trags­er­hö­hung fin­det nicht statt – statt­des­sen wird der Ver­si­che­rungs­schutz auf Basis Ihrer Patent­si­tua­ti­on indi­vi­du­ell fest­ge­legt.

Wir prü­fen gemein­sam mit Ihnen, wel­che Tarif­struk­tur zur Schutz­rechts­la­ge Ihres Unter­neh­mens passt. Dabei bezie­hen wir nicht nur bestehen­de Paten­te oder Mar­ken ein, son­dern auch geplan­te Anmel­dun­gen, inter­na­tio­na­le Schutz­stra­te­gien und bestehen­de Risi­ken aus lau­fen­der Geschäfts­tä­tig­keit.

Wei­te­re Rechts­schutz­lö­sun­gen für Unter­neh­men

Recht­li­che Sicher­heit endet nicht beim Patent­schutz. Die­se The­men könn­ten für Sie eben­falls rele­vant sein – je nach­dem, wie Sie geschäft­lich auf­ge­stellt sind.

Bronzefarbene Justitia-Figur mit Waage und verbundenen Augen vor hellem Hintergrund – Symbol für Gerechtigkeit im Rechtswesen

Fir­men­rechts­schutz

Ob bei Strei­tig­kei­ten mit Behör­den, im Arbeits­recht oder bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Drit­ten – der Fir­men­rechts­schutz bie­tet Unter­neh­men eine juris­ti­sche Absi­che­rung in vie­len ope­ra­ti­ven Berei­chen. Beson­ders rele­vant für Betrie­be mit regel­mä­ßi­gem Kun­den- oder Mit­ar­bei­ter­kon­takt.

Zwei Personen unterzeichnen einen Vertrag in einem Büro

Fir­men­ver­trags­rechts­schutz

Ver­trags­be­zie­hun­gen gehö­ren zum Kern­ge­schäft jedes Unter­neh­mens. Kommt es zu Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten, über­nimmt der Fir­men­ver­trags­rechts­schutz die recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung – ob mit Lie­fe­ran­ten, Kun­den oder Dienst­leis­tern. Für alle, die Pla­nungs­si­cher­heit bei Geschäfts­ver­ein­ba­run­gen wün­schen.

Eine Hand übergibt einen Wohnungsschlüssel an eine andere – symbolisch für Mietverhältnisse und rechtliche Absicherung für Vermieter

Ver­mie­ter­rechts­schutz

Gewerb­li­che Ver­mie­tung bringt recht­li­che Risi­ken mit sich – von Zah­lungs­rück­stän­den bis hin zu Strei­tig­kei­ten über Instand­hal­tung oder Kün­di­gung. Ein Ver­mie­ter­rechts­schutz sorgt dafür, dass Eigen­tü­mer nicht auf den Kos­ten sit­zen blei­ben, wenn der Mie­ter zum Pro­blem wird.

Für alle, die mit Ideen wirt­schaft­lich arbei­ten

Wer braucht Patent­rechts­schutz wirk­lich?

Ob tech­ni­sche Ent­wick­lung, Design­schutz oder Mar­ken­stra­te­gie – geis­ti­ges Eigen­tum spielt in vie­len Geschäfts­mo­del­len eine zen­tra­le Rol­le. Umso wich­ti­ger ist es, Risi­ken früh­zei­tig zu erken­nen und recht­lich abzu­si­chern. Die Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung rich­tet sich an Akteu­re, die Inno­va­ti­on nicht nur leben, son­dern auch schüt­zen müs­sen.

Start-ups, ins­be­son­de­re im Tech­no­lo­gie- und Soft­ware­be­reich, zäh­len zu den Haupt­nut­zern einer Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Neue Ideen, Ver­fah­ren oder Pro­duk­te ent­ste­hen in kur­zer Zeit – oft unter hohem Wett­be­werbs­druck. Gleich­zei­tig feh­len jun­gen Unter­neh­men oft die finan­zi­el­len Mit­tel, um lang­wie­ri­ge Rechts­strei­tig­kei­ten ohne Unter­stüt­zung zu füh­ren. Ein indi­vi­du­ell zuge­schnit­te­ner Rechts­schutz hilft dabei, stra­te­gisch wich­ti­ge Schutz­rech­te zu sichern, Markt­po­si­tio­nen auf­zu­bau­en und im Ernst­fall hand­lungs­fä­hig zu blei­ben.

Auch Frei­be­ruf­ler und Ein­zel­ent­wick­ler, etwa Inge­nieu­re, Pro­dukt­de­si­gner oder Erfin­der, pro­fi­tie­ren vom geziel­ten Schutz ihrer gewerb­li­chen Schutz­rech­te. Gera­de bei Ein­zel­per­so­nen kann ein Kon­flikt mit einem gro­ßen Unter­neh­men zu erheb­li­chen wirt­schaft­li­chen Belas­tun­gen füh­ren. Der Rechts­schutz dient hier nicht nur als Kos­ten­puf­fer, son­dern auch als Absi­che­rung der eige­nen Exis­tenz­grund­la­ge.

Für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit eige­ner Ent­wick­lungs­ab­tei­lung, einer kla­ren Mar­ken­stra­te­gie oder patent­re­le­van­ten Pro­duk­ten gehört der Patent­rechts­schutz zur stra­te­gi­schen Risi­ko­vor­sor­ge. Sobald gewerb­li­ches Schutz­recht ein inte­gra­ler Bestand­teil des Geschäfts­mo­dells ist – etwa bei Spe­zi­al­ma­schi­nen, Soft­ware­lö­sun­gen oder inno­va­ti­ven Werk­stof­fen – wird der Schutz vor Nach­ah­mung und der recht­li­che Zugriff auf eige­ne Rech­te zur unter­neh­me­ri­schen Not­wen­dig­keit.

Nicht zuletzt kann auch für Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten oder Inves­to­ren ein funk­tio­nie­ren­der Patent­rechts­schutz eine wich­ti­ge Rol­le spie­len – bei­spiels­wei­se beim Schutz geis­ti­gen Eigen­tums in Betei­li­gungs­struk­tu­ren, bei Lizen­zie­run­gen oder in der Due-Dili­gence-Prü­fung.

Unab­hän­gig von Grö­ße und Bran­che: Sobald geis­ti­ges Eigen­tum geschäft­lich genutzt wird, ist es wirt­schaft­lich sinn­voll, mög­li­che Strei­tig­kei­ten recht­zei­tig abzu­si­chern – um Hand­lungs­spiel­räu­me zu erhal­ten und Wer­te lang­fris­tig zu schüt­zen.

Ant­wor­ten auf Fra­gen, die in der Pra­xis immer wie­der auf­tau­chen

Was Sie schon immer über die Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Nein – grund­sätz­lich muss ein Schutz­recht (z. B. Patent oder Mar­ke) ange­mel­det oder ein­ge­tra­gen sein, damit es durch die Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den kann. Geplan­te Schutz­rech­te kön­nen aber bei der Risi­ko­prü­fung mit ein­be­zo­gen wer­den.

Ja. Für ein indi­vi­du­el­les Ange­bot ist eine voll­stän­di­ge Auf­stel­lung aller ange­mel­de­ten Paten­te, Mar­ken oder Designs erfor­der­lich. Nur so lässt sich der Ver­si­che­rungs­um­fang kor­rekt kal­ku­lie­ren.

Das hängt vom Tarif ab. Eini­ge Ange­bo­te decken zusätz­lich euro­päi­sche oder inter­na­tio­na­le Schutz­rech­te ab – etwa Ein­tra­gun­gen beim EUIPO oder EPA. Auch Ver­fah­ren im Aus­land kön­nen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ver­si­chert sein.

In der Regel beginnt der Schutz unmit­tel­bar nach Poli­cie­rung – sofern kei­ne War­te­zei­ten ver­ein­bart wur­den. Für bereits lau­fen­de Rechts­strei­tig­kei­ten besteht jedoch kein rück­wir­ken­der Schutz.

Neue Schutz­rech­te kön­nen nach­träg­lich in den Ver­trag auf­ge­nom­men wer­den. Vor­aus­set­zung ist eine Mit­tei­lung an den Ver­si­che­rer, idea­ler­wei­se vor der Anmel­dung.

Ja – sofern die Ver­let­zung im Rah­men der betrieb­li­chen Tätig­keit erfolgt und nicht vor­sätz­lich war. Wich­tig ist, dass das Unter­neh­men Ver­si­che­rungs­neh­mer ist und die betrof­fe­nen Schutz­rech­te kor­rekt erfasst wur­den.

Nur wenn die Erfolgs­aus­sich­ten juris­tisch begründ­bar sind. Der Ver­si­che­rer prüft im Vor­feld die Sach­la­ge. Bei unbe­grün­de­ten For­de­run­gen oder chan­cen­lo­sen Kla­gen wird eine Kos­ten­über­nah­me in der Regel abge­lehnt.

Ja, das ist mög­lich – etwa für frei­be­ruf­li­che Erfin­der oder Ent­wick­ler. Wich­tig ist, dass ein wirt­schaft­li­ches Inter­es­se und eine gewerb­li­che Nut­zung des Schutz­rechts vor­liegt.

Betrieb­li­che Absi­che­rung ergän­zen – nach­hal­tig, wir­kungs­voll, steu­er­lich attrak­tiv

Mehr für Ihre Mit­ar­bei­ten­den tun

Vie­le Unter­neh­men, die in Inno­va­ti­on inves­tie­ren, den­ken auch an die Men­schen dahin­ter. Ob Gesund­heits­vor­sor­ge, finan­zi­el­le Sicher­heit oder Alters­ab­si­che­rung – mit pas­sen­den betrieb­li­chen Lösun­gen schaf­fen Sie Ver­trau­en und bin­den Fach­kräf­te lang­fris­tig an Ihr Unter­neh­men.

Junge Berufstätige sitzen nebeneinander im Büro, lachen gemeinsam und applaudieren in einer entspannten Teamatmosphäre

Betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung

Gesund­heits­vor­tei­le für Ihre Beleg­schaft – steu­er­frei und unkom­pli­ziert
Mit einer betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ermög­li­chen Sie Ihren Mit­ar­bei­ten­den Zugang zu Leis­tun­gen, die über die gesetz­li­che Ver­sor­gung hin­aus­ge­hen. Von Zahn­be­hand­lun­gen bis zur Fach­arzt­ter­min-Ver­mitt­lung – die BKV lässt sich indi­vi­du­ell gestal­ten und ist lohn­steu­er­lich begüns­tigt.

Geschäftsleute gratulieren einer Kollegin bei der Arbeit – symbolisch für betriebliche Arbeitskraftabsicherung im Team

Betrieb­li­che Arbeits­kraft­ab­si­che­rung

Schutz vor Ein­kom­mens­ver­lust durch Krank­heit oder Unfall
Wenn Mit­ar­bei­ten­de län­ge­re Zeit aus­fal­len, ent­ste­hen schnell exis­ten­zi­el­le Lücken – für die Betrof­fe­nen wie auch fürs Unter­neh­men. Mit einer Grup­pen­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder Absi­che­rung über die Sach­be­zugs­re­ge­lung las­sen sich Ver­sor­gungs­lü­cken gezielt schlie­ßen.

Kollegen gratulieren einem Mitarbeitenden herzlich – symbolisch für Wertschätzung durch betriebliche Altersversorgung

Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung

Lang­fris­ti­ge Zukunfts­si­che­rung – auch als Argu­ment im Wett­be­werb um Fach­kräf­te
Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung bie­tet steu­er­lich geför­der­te Mög­lich­kei­ten, Mit­ar­bei­ten­de beim Ver­mö­gens­auf­bau zu unter­stüt­zen. Ob Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se oder Unter­stüt­zungs­kas­se – es gibt zahl­rei­che Lösun­gen, die zu Ihrem Unter­neh­men pas­sen.

Indi­vi­du­el­le Prü­fung statt Stan­dard­for­mu­lar

So läuft die Antrag­stel­lung ab

Die Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung gehört zu den weni­gen Ver­si­che­rungs­ar­ten, die aus­schließ­lich nach indi­vi­du­el­ler Risi­ko­prü­fung ange­bo­ten wer­den. Ein pau­scha­ler Online­ab­schluss ist nicht vor­ge­se­hen – statt­des­sen beginnt der Weg zum pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz mit einer detail­lier­ten Ana­ly­se Ihrer aktu­el­len und geplan­ten Schutz­rechts­la­ge.

Am Anfang steht Ihre Anfra­ge – ent­we­der über unser digi­ta­les For­mu­lar oder direkt im per­sön­li­chen Bera­tungs­ge­spräch. Dabei erfas­sen wir gemein­sam mit Ihnen, wel­che Schutz­rech­te aktu­ell bestehen, wel­che Anmel­dun­gen in Pla­nung sind und ob bereits Strei­tig­kei­ten geführt wur­den oder zu erwar­ten sind. Die rele­van­ten Anga­ben betref­fen vor allem ein­ge­tra­ge­ne oder bean­trag­te Paten­te, Mar­ken, Geschmacks­mus­ter und Gebrauchs­mus­ter – sowohl auf natio­na­ler als auch auf euro­päi­scher oder inter­na­tio­na­ler Ebe­ne.

Nach Über­mitt­lung aller erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen wird Ihre Anfra­ge einer juris­ti­schen und ver­si­che­rungs­tech­ni­schen Risi­ko­prü­fung unter­zo­gen. Dabei ana­ly­sie­ren die Ver­si­che­rer die Schutz­rechts­struk­tur, poten­zi­el­le Kon­flik­t­ri­si­ken und die wirt­schaft­li­che Bedeu­tung ein­zel­ner Rechts­po­si­tio­nen. So wird ermit­telt, wel­che Tari­fe für Ihre Situa­ti­on infra­ge kom­men und ob zusätz­li­che Bau­stei­ne wie etwa der Straf­rechts­schutz sinn­voll inte­griert wer­den soll­ten.

Das Ergeb­nis die­ser Prü­fung ist ein kon­kre­ter Vor­schlag für eine Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung, der indi­vi­du­ell auf Ihre Situa­ti­on zuge­schnit­ten ist. Die­ser Vor­schlag wird in Ihrem digi­ta­len Kun­den­ord­ner hin­ter­legt, den Sie jeder­zeit ein­se­hen kön­nen. Anpas­sun­gen oder Rück­fra­gen sind in jeder Pha­se mög­lich – ob zur Deckungs­sum­me, zum Selbst­be­halt oder zu ein­zel­nen Schutz­be­rei­chen.

Wenn Sie sich für das Ange­bot ent­schei­den, über­neh­men wir die voll­stän­di­ge Abwick­lung – inklu­si­ve Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Ver­si­che­rer, Ver­trags­un­ter­la­gen, Poli­cie­rung und Nach­be­treu­ung. So stel­len wir sicher, dass Sie rechts­si­cher, wirt­schaft­lich trag­fä­hig und mit kla­rem Leis­tungs­ver­spre­chen abge­si­chert sind.

Zusam­men­fas­sung

Die Patent­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet geziel­ten Schutz für Strei­tig­kei­ten rund um Paten­te, Mar­ken und Designs – sei es bei der Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che oder der akti­ven Durch­set­zung eige­ner Rech­te. Sie ist kein Stan­dard­pro­dukt, son­dern wird indi­vi­du­ell auf Ihre Schutz­rechts­la­ge abge­stimmt. Die Kos­ten hän­gen von der Deckungs­sum­me, dem Leis­tungs­um­fang und dem gewünsch­ten Selbst­be­halt ab.

Wer Inno­va­tio­nen ent­wi­ckelt, schützt damit nicht nur sein Geschäfts­mo­dell, son­dern auch die wirt­schaft­li­che Grund­la­ge sei­nes Unter­neh­mens. Wir beglei­ten Sie durch die Aus­wahl, Risi­ko­prü­fung und Antrags­stel­lung – rechts­si­cher, nach­voll­zieh­bar und struk­tu­riert.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Jah­res­bei­trä­ge begin­nen bei etwa 399 € net­to für einen Basis­schutz und stei­gen je nach Tarif­um­fang, Deckungs­sum­me und Selbst­be­halt. Für Pre­mi­um­ta­ri­fe mit offen­si­vem Rechts­schutz sind Bei­trä­ge im Bereich von 1.800 bis über 4.000 € üblich.

Ja, sofern inter­na­tio­na­le Schutz­rech­te bestehen und der gewähl­te Tarif die­se abdeckt. Eini­ge Tari­fe bie­ten expli­zit Schutz für Ver­fah­ren im euro­päi­schen oder außer­eu­ro­päi­schen Aus­land.

Ver­si­chert sind in der Regel ein­ge­tra­ge­ne oder ange­mel­de­te Paten­te, Mar­ken, Gebrauchs­mus­ter und Geschmacks­mus­ter. Urhe­ber­rech­te kön­nen teil­wei­se ein­ge­schlos­sen sein – Soft­ware und Web­de­sign sind häu­fig aus­ge­nom­men.

Ja, neue Schutz­rech­te kön­nen dem Ver­trag nach­träg­lich hin­zu­ge­fügt wer­den – vor­aus­ge­setzt, sie wer­den frist­ge­recht gemel­det und vom Ver­si­che­rer akzep­tiert.