Pen­si­ons­kas­se – Klas­si­scher Durch­füh­rungs­weg der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge

Wie funk­tio­niert die Alters­vor­sor­ge über eine Pen­si­ons­kas­se? Wir erklä­ren Struk­tur, Vor­tei­le und steu­er­li­che Behand­lung

Älterer Mann liest Unterlagen im Homeoffice – Fokus auf private Altersvorsorge und Pensionskassenlösungen.

Die Pen­si­ons­kas­se zählt zu den klas­si­schen Durch­füh­rungs­we­gen der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge und wird vor allem von grö­ße­ren Unter­neh­men genutzt. Sie ermög­licht Arbeit­neh­mern, durch Ent­gelt­um­wand­lung steu­er­lich begüns­tigt für das Alter vor­zu­sor­gen – und das meist mit finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung des Arbeit­ge­bers. Doch was genau steckt hin­ter der Pen­si­ons­kas­se? Wie funk­tio­niert sie, wel­che Alter­na­ti­ven gibt es und wor­auf soll­ten Sie als Arbeit­neh­mer ach­ten? In Zei­ten sin­ken­den Ren­ten­ni­veaus und wach­sen­der Unsi­cher­heit über die gesetz­li­che Ren­te lohnt sich ein genau­er Blick auf die­se Form der Alters­vor­sor­ge. Wir zei­gen, wel­che Vor­tei­le die Pen­si­ons­kas­se bie­tet, wie sie sich von der Direkt­ver­si­che­rung unter­schei­det und was Sie kon­kret erwar­tet.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Steu­er­lich geför­der­te Vor­sor­ge: Bei­trä­ge zur Pen­si­ons­kas­se sind bis zu fest­ge­leg­ten Höchst­be­trä­gen steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei.

  • Arbeit­ge­ber­zu­schuss inklu­si­ve: Seit 2019 ist ein Zuschuss von min­des­tens 15 % durch den Arbeit­ge­ber gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

  • Kapi­tal­de­ckung statt Umla­ge: Die Pen­si­ons­kas­se arbei­tet mit ange­spar­tem Kapi­tal, das pro­fes­sio­nell ver­wal­tet und ange­legt wird.

  • Lebens­lan­ge Ren­te oder Kapi­tal­zah­lung: Sie kön­nen zwi­schen monat­li­cher Aus­zah­lung und ein­ma­li­ger Kapi­tal­ab­fin­dung wäh­len.

  • Ver­gleich lohnt sich: Direkt­ver­si­che­rung und Pen­si­ons­kas­se unter­schei­den sich bei Fle­xi­bi­li­tät, Über­trag­bar­keit und Ren­di­te – ein Ver­gleich zeigt, was bes­ser zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on passt.

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Ihre Über­sicht
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Grund­la­gen, Finan­zie­rung und Kapi­tal­an­la­ge im Über­blick

Die Pen­si­ons­kas­se ist ein klas­si­scher Durch­füh­rungs­weg der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge und wird über den Arbeit­ge­ber orga­ni­siert. Sie basiert auf dem Prin­zip der Kapi­tal­de­ckung – Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber zah­len Bei­trä­ge, die von der Kas­se pro­fes­sio­nell ver­wal­tet und ver­zinst wer­den. Für vie­le Beschäf­tig­te stellt sie eine soli­de Ergän­zung zur gesetz­li­chen Ren­te dar. In den fol­gen­den Berei­chen erfah­ren Sie mehr über die Struk­tur und Funk­ti­ons­wei­se der Pen­si­ons­kas­se:

Die Pen­si­ons­kas­se ist ein recht­lich selbst­stän­di­ges Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, das Ver­sor­gungs­leis­tun­gen im Alter, bei Inva­li­di­tät oder im Todes­fall erbringt. Arbeit­neh­mer schlie­ßen kei­ne indi­vi­du­el­le Poli­ce ab, son­dern sind über ihren Arbeit­ge­ber Mit­glied der Kas­se. Bei­trä­ge wer­den aus dem Brut­to­ge­halt (Ent­gelt­um­wand­lung) abge­führt oder zusätz­lich vom Arbeit­ge­ber gezahlt. Die Kapi­tal­de­ckung erfolgt lang­fris­tig und zielt auf eine ver­läss­li­che Ren­ten­leis­tung ab.

Wich­tig:

  • Kei­ne Abhän­gig­keit vom Umla­ge­ver­fah­ren wie bei der gesetz­li­chen Ren­te

  • Bei­trags­pflich­tig nur wäh­rend der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit

  • Lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung oder Kapi­tal­ab­fin­dung mög­lich

Die Finan­zie­rung erfolgt meist arbeits­tei­lig. Arbeit­neh­mer wan­deln einen Teil ihres Brut­to­ge­halts in Vor­sor­ge­bei­trä­ge um. Arbeit­ge­ber sind seit 2019 gesetz­lich ver­pflich­tet, min­des­tens 15 % Zuschuss zu leis­ten – sofern die Bei­trä­ge aus dem sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Ein­kom­men stam­men.

Typi­sche Finan­zie­rungs­for­men:

  • Arbeit­neh­mer allein (rei­ne Ent­gelt­um­wand­lung)

  • Arbeit­ge­ber allein (arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­te Ver­sor­gung)

  • Gemisch­te Finan­zie­rung (heu­te Stan­dard­mo­dell)

Pen­si­ons­kas­sen inves­tie­ren die Bei­trä­ge kon­ser­va­tiv – meist in fest­ver­zins­li­che Wert­pa­pie­re oder Immo­bi­li­en. Anders als Pen­si­ons­fonds unter­lie­gen sie stren­gen Anla­ge­vor­ga­ben, was die Schwan­kungs­brei­te redu­ziert, aber auch die Ren­di­te­chan­cen begrenzt.

Zu beach­ten:

  • Fokus auf Kapi­tal­erhalt und lang­fris­ti­ge Sicher­heit

  • Nied­rig­zins­um­feld wirkt dämp­fend auf die Ren­di­te

  • Kür­zun­gen bei Alt­zu­sa­gen in Ein­zel­fäl­len mög­lich

Pen­si­ons­kas­sen unter­lie­gen der Kon­trol­le der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin). Die zuge­sag­ten Leis­tun­gen sind ver­trag­lich gere­gelt, was hohe Sicher­heit schafft. Es gel­ten Vor­ga­ben aus dem Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz (VAG) und dem Betriebs­ren­ten­ge­setz (BetrAVG).

Beson­der­hei­ten:

  • Arbeit­ge­ber haf­tet für zuge­sag­te Leis­tun­gen

  • Kein Anspruch auf Wei­ter­füh­rung nach Job­wech­sel ohne Zustim­mung

  • Insol­venz­si­che­rung über den Pen­si­ons-Siche­rungs-Ver­ein (PSV)

Bei­trä­ge steu­er­lich opti­mie­ren

Die Rol­le der Ent­gelt­um­wand­lung in der Pen­si­ons­kas­se

Die Ent­gelt­um­wand­lung ist das zen­tra­le Finan­zie­rungs­prin­zip der Pen­si­ons­kas­se. Sie ermög­licht es Arbeit­neh­mern, einen Teil ihres Brut­to­ge­halts direkt in die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge ein­zu­zah­len – steu­er­lich geför­dert und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei. Das spart lau­fend Abga­ben und ver­bes­sert die spä­te­re Ren­ten­si­tua­ti­on. Gleich­zei­tig pro­fi­tiert auch der Arbeit­ge­ber durch gerin­ge­re Lohn­ne­ben­kos­ten.

Bei der Ent­gelt­um­wand­lung ver­zich­ten Arbeit­neh­mer auf einen Teil ihres Brut­to­ge­halts, um die­sen direkt in die Pen­si­ons­kas­se ein­zu­zah­len. Die­se Umwand­lung erfolgt vor Abzug von Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben – das senkt das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men und bringt spür­ba­re Vor­tei­le bei der monat­li­chen Belas­tung.

Für das Jahr 2025 beträgt der steu­er­freie Höchst­be­trag für Bei­trä­ge zur betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung in einer Pen­si­ons­kas­se 7.728 Euro jähr­lich. Das ent­spricht 8 % der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung West. Sozi­al­ver­si­che­rungs­frei sind dar­über hin­aus Bei­trä­ge bis zu 4 % der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze, was der­zeit 3.864 Euro jähr­lich aus­macht. Damit las­sen sich erheb­li­che Beträ­ge steu­er­op­ti­miert in die Alters­vor­sor­ge inves­tie­ren.

Seit 2019 gilt zudem: Arbeit­ge­ber müs­sen einen gesetz­li­chen Zuschuss von min­des­tens 15 % auf den umge­wan­del­ten Betrag leis­ten, sofern sie durch die Ent­gelt­um­wand­lung Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ein­spa­ren. Die­ser Zuschuss erhöht den Spar­bei­trag zur Alters­vor­sor­ge auto­ma­tisch und ver­bes­sert die spä­te­re Ren­ten­hö­he.

Die Ent­gelt­um­wand­lung ist beson­ders attrak­tiv, da sie lang­fris­ti­ge Pla­nungs­si­cher­heit mit sofort spür­ba­ren Vor­tei­len kom­bi­niert. Aller­dings soll­ten Arbeit­neh­mer berück­sich­ti­gen, dass sich durch die gerin­ge­re Abga­ben­last auch gering­fü­gi­ge Aus­wir­kun­gen auf spä­te­re Sozi­al­leis­tun­gen (z. B. gesetz­li­che Ren­te, Kran­ken­geld, Eltern­geld) erge­ben kön­nen.

Wich­ti­ge Punk­te im Über­blick:

  • Bis zu 7.728 Euro jähr­lich steu­er­frei in die Pen­si­ons­kas­se inves­tie­ren (2025)

  • Zusätz­lich bis 3.864 Euro jähr­lich sozi­al­ver­si­che­rungs­frei

  • Arbeit­ge­ber­zu­schuss von min­des­tens 15 % auf den Brut­to­be­trag gesetz­lich vor­ge­schrie­ben

  • Sofor­ti­ge steu­er­li­che Ent­las­tung für Arbeit­neh­mer

  • Lang­fris­ti­ger Auf­bau einer zusätz­li­chen Alters­ren­te mit sta­bi­ler Kapi­tal­an­la­ge

Aus­zah­lung und Höhe der spä­te­ren Betriebs­ren­te

Ren­ten­be­rech­nung in der Pen­si­ons­kas­se – was am Ende wirk­lich ankommt

Wie viel Ren­te Sie spä­ter aus Ihrer Pen­si­ons­kas­se erhal­ten, hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Neben der Höhe der ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge spie­len auch Lauf­zeit, Anla­ge­er­folg und die gewähl­te Aus­zah­lungs­form eine ent­schei­den­de Rol­le. Gera­de im Ver­gleich zur Direkt­ver­si­che­rung oder Pen­si­ons­fonds lohnt sich der Blick auf die kon­kre­ten Aus­zah­lungs­op­tio­nen.

Die Ren­ten­hö­he aus der Pen­si­ons­kas­se rich­tet sich pri­mär nach den ins­ge­samt ein­ge­zahl­ten Bei­trä­gen und den erziel­ten Erträ­gen durch die Kapi­tal­an­la­ge. Hin­zu kommt die Dau­er der Ein­zah­lung sowie das Ein­tritts­al­ter in den Ruhe­stand. Da Pen­si­ons­kas­sen lang­fris­tig kal­ku­lie­ren und größ­ten­teils in siche­re Anla­ge­for­men wie fest­ver­zins­li­che Anlei­hen inves­tie­ren, sind die Ren­di­te­chan­cen begrenzt – dafür aber sta­bi­ler als bei Fonds­mo­del­len.

Ein Rechen­bei­spiel ver­deut­licht die Pra­xis: Wer 30 Jah­re lang monat­lich 250 Euro (inkl. Arbeit­ge­ber­zu­schuss) in die Pen­si­ons­kas­se ein­zahlt, kann mit einer lebens­lan­gen Monats­ren­te im unte­ren vier­stel­li­gen Bereich rech­nen – abhän­gig von Anla­ge­er­geb­nis und Ver­wal­tungs­kos­ten.

Arbeit­neh­mer kön­nen bei Ren­ten­ein­tritt in der Regel zwi­schen fol­gen­den Aus­zah­lungs­for­men wäh­len:

  • Lebens­lan­ge monat­li­che Ren­te: Die klas­si­sche Form der Aus­zah­lung. Sie erhal­ten eine kon­stan­te Ren­te bis zum Lebens­en­de.

  • Teil­ka­pi­tal­aus­zah­lung: Ein­ma­li­ge Aus­zah­lung von bis zu 30 % des ange­spar­ten Kapi­tals, kom­bi­niert mit einer ent­spre­chend gerin­ge­ren Monats­ren­te.

  • Voll­stän­di­ge Kapi­tal­aus­zah­lung: Mög­lich, wenn die Pen­si­ons­kas­se dies zulässt. Dabei wird das gesam­te ange­spar­te Kapi­tal auf ein­mal aus­ge­zahlt – ohne wei­te­re Ren­ten­zah­lung.

Wich­tig ist: Die Wahl der Aus­zah­lungs­form hat Aus­wir­kun­gen auf die Steu­er­pflicht im Alter. Wäh­rend die Ein­zah­lun­gen steu­er­frei erfol­gen, sind die Leis­tun­gen im Ruhe­stand grund­sätz­lich zu ver­steu­ern – je nach Ren­ten­ein­tritts­al­ter zu einem fest­ge­leg­ten Anteil (nach­ge­la­ger­te Besteue­rung).

Zusam­men­ge­fasst:

  • Höhe der Ren­te abhän­gig von Bei­trag, Lauf­zeit, Kapi­tal­ertrag und Kos­ten

  • Ren­ten­rech­ner der Kas­sen geben ers­te Ori­en­tie­rung – indi­vi­du­el­le Berech­nung rat­sam

  • Kapi­tal­aus­zah­lung bis 30 % steu­er­lich begüns­tigt mög­lich

  • Nach­ge­la­ger­te Besteue­rung bei Aus­zah­lung

  • Lebens­lan­ge Absi­che­rung bei klas­si­scher Ren­ten­zah­lung

Mehr erfah­ren zur betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge

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Zwei Männer geben sich im Büro die Hand – Vertragsabschluss zur Direktversicherung als Teil der betrieblichen Altersvorsorge.

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Fle­xi­ble Vor­sor­ge mit steu­er­li­chen Vor­tei­len
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Zwei Wege – ein Ziel

Pen­si­ons­kas­se oder Direkt­ver­si­che­rung – wel­cher Durch­füh­rungs­weg passt bes­ser zu Ihnen?

Sowohl die Pen­si­ons­kas­se als auch die Direkt­ver­si­che­rung sind klas­si­sche Wege der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge. Bei­de funk­tio­nie­ren über die Ent­gelt­um­wand­lung und bie­ten steu­er­li­che Vor­tei­le. Den­noch unter­schei­den sie sich in ihrer Struk­tur, Fle­xi­bi­li­tät und den Mög­lich­kei­ten bei Arbeit­ge­ber­wech­sel. Wir zei­gen, was Sie wis­sen müs­sen.

Die Pen­si­ons­kas­se und die Direkt­ver­si­che­rung ver­fol­gen ein gemein­sa­mes Ziel: Sie sol­len Arbeit­neh­mern hel­fen, zusätz­lich zur gesetz­li­chen Ren­te vor­zu­sor­gen – steu­er­lich begüns­tigt und mit Unter­stüt­zung des Arbeit­ge­bers. Den­noch unter­schei­den sich bei­de Model­le in meh­re­ren wich­ti­gen Punk­ten:

Die Pen­si­ons­kas­se ist meist als Ver­si­che­rungs­ver­ein auf Gegen­sei­tig­keit oder als recht­lich selbst­stän­di­ge Ein­rich­tung orga­ni­siert. Sie wird von meh­re­ren Unter­neh­men getra­gen und unter­liegt der BaFin-Auf­sicht. Die Anla­ge der Bei­trä­ge erfolgt kon­ser­va­tiv, etwa in Anlei­hen. Fle­xi­bi­li­tät beim Anbie­ter­wech­sel ist ein­ge­schränkt, da die Ansprü­che häu­fig betrieb­lich gebun­den sind.

Die Direkt­ver­si­che­rung hin­ge­gen ist ein Ver­trag zwi­schen dem Arbeit­ge­ber und einem exter­nen Ver­si­che­rer – oft eine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung. Sie kann bei einem Arbeit­ge­ber­wech­sel unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen mit­ge­nom­men wer­den. Häu­fig ist die Direkt­ver­si­che­rung ein­fa­cher zu ver­wal­ten, trans­pa­ren­ter und durch den Bezug zu klas­si­schen Ver­si­che­rungs­pro­duk­ten für Arbeit­neh­mer bes­ser nach­voll­zieh­bar.

Zen­tra­le Unter­schie­de im Über­blick:

Merk­mal Pen­si­ons­kas­se Direkt­ver­si­che­rung
Ver­trags­part­ner Arbeit­ge­ber + Pen­si­ons­kas­se Arbeit­ge­ber + Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men
Mit­nah­me bei Job­wech­sel Ein­ge­schränkt mög­lich Häu­fig mög­lich (unter Bedin­gun­gen)
Kapi­tal­an­la­ge Sicher (Anlei­hen, Immo­bi­li­en) Fle­xi­bler (auch ETFs und Fonds mög­lich)
Ver­wal­tung Kom­ple­xer (kol­lek­ti­ves Sys­tem) Ein­fa­che Ein­zel­ver­trä­ge
Fle­xi­bi­li­tät Gerin­ger Höher (z. B. BU-Zusatz, Kapi­tal­wahl­recht)
Kos­ten­struk­tur Kol­lek­tiv berech­net Ver­trags­ab­hän­gig, oft trans­pa­ren­ter

Bei­de Wege haben ihre Berech­ti­gung. Wer Wert auf Plan­bar­keit, kol­lek­ti­ve Sicher­heit und eine klas­si­sche betrieb­li­che Bin­dung legt, ist mit der Pen­si­ons­kas­se gut bera­ten. Wer hin­ge­gen fle­xi­ble Lösun­gen, ein­fa­che Ver­wal­tung und gute Über­trag­bar­keit sucht, soll­te die Direkt­ver­si­che­rung prü­fen. Arbeit­ge­ber ent­schei­den oft nach Ver­wal­tungs­auf­wand – Arbeit­neh­mer soll­ten früh­zei­tig das Gespräch suchen, um Ein­fluss zu neh­men.

Ver­tie­fen­de Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen zur betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge mit der Pen­si­ons­kas­se

Was Sie schon immer über die Pen­si­ons­kas­se wis­sen woll­ten

In vie­len Fäl­len bleibt der Anspruch bei­trags­frei bestehen. Eine pri­va­te Wei­ter­füh­rung ist aller­dings nur ein­ge­schränkt mög­lich, oft nicht ohne Ver­lust steu­er­li­cher Vor­tei­le. Eine Mit­nah­me zur neu­en Fir­ma ist eben­falls an Bedin­gun­gen geknüpft.

Nein, der Zugang zur Pen­si­ons­kas­se erfolgt aus­schließ­lich über den Arbeit­ge­ber. Pri­va­te Ein­zah­lun­gen sind nur in Aus­nah­me­fäl­len und bei Wei­ter­füh­rung bestehen­der Ver­trä­ge mög­lich – meist jedoch unat­trak­tiv wegen Weg­fall der Steu­er­frei­heit.

Sin­ken­de Zin­sen und stei­gen­de Lebens­er­war­tung füh­ren dazu, dass zuge­sag­te Ren­ten schwer finan­zier­bar sind. Eini­ge Kas­sen haben daher Ren­ten­an­sprü­che redu­ziert – vor allem bei älte­ren Bestands­ver­trä­gen.

Bei der arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ten Vari­an­te zahlt aus­schließ­lich der Arbeit­ge­ber Bei­trä­ge. Bei der Ent­gelt­um­wand­lung ver­zich­tet der Arbeit­neh­mer auf Tei­le sei­nes Gehalts. In der Pra­xis ist die Misch­form mit gesetz­li­chem Zuschuss am wei­tes­ten ver­brei­tet.

Teil­wei­se ja. Eini­ge Pen­si­ons­kas­sen bie­ten inzwi­schen kapi­tal­markt­ori­en­tier­te Tari­fe an. Die­se ent­hal­ten Fonds­kom­po­nen­ten – aller­dings mit Ein­schrän­kun­gen, da Sicher­heit und Kapi­tal­erhalt im Vor­der­grund ste­hen.

Ja, bei der Aus­zah­lung greift die nach­ge­la­ger­te Besteue­rung. Je nach Ein­tritts­jahr in die Ren­te wird ein bestimm­ter Pro­zent­satz der Aus­zah­lung ver­steu­ert – die­ser steigt stu­fen­wei­se bis zum Jahr 2040 auf 100 %

Da durch die Ent­gelt­um­wand­lung das sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Ein­kom­men sinkt, kann sich die spä­te­re gesetz­li­che Ren­te leicht redu­zie­ren – eben­so wie das Kran­ken­geld oder Eltern­geld. Die Vor­tei­le über­wie­gen jedoch in der Regel.

Bei der Direkt­ver­si­che­rung ja – bei Pen­si­ons­kas­sen meist nicht. Wer BU-Schutz inte­grie­ren möch­te, soll­te sich eine Lösung außer­halb der Pen­si­ons­kas­se anse­hen.

Ergän­zen­de Absi­che­run­gen für Ihre Alters­vor­sor­ge

Die­se Ver­si­che­run­gen soll­ten Sie zusätz­lich prü­fen

Die Pen­si­ons­kas­se bil­det eine wich­ti­ge Säu­le Ihrer Alters­vor­sor­ge – doch sie reicht oft nicht aus, um alle finan­zi­el­len Risi­ken im Alter oder bei län­ge­rer Krank­heit abzu­de­cken. Die­se drei Ergän­zun­gen gehö­ren zu einer umfas­sen­den Vor­sor­ge­stra­te­gie.

Zwei Personen werfen Münzen in ein Sparschwein – symbolisch für private Altersvorsorge und Vermögensaufbau.

Pri­va­te Alters­vor­sor­ge

Mehr Frei­heit, mehr Ren­di­te­chan­cen
Ob Fonds­po­li­cen, ETF-Spar­plä­ne oder klas­si­sche Ren­ten­ver­si­che­rung: Die pri­va­te Alters­vor­sor­ge ergänzt die gesetz­li­che Ren­te und betrieb­li­che Model­le fle­xi­bel – mit frei­er Anla­ge­mög­lich­keit und unab­hän­gig vom Arbeit­ge­ber.

Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Sichern Sie Ihr Ein­kom­men für den Fall der Fäl­le
Wer beruf­lich aus­fällt, steht ohne BU-Schutz schnell vor finan­zi­el­len Pro­ble­men. Die­se Poli­ce schützt Ihr Ein­kom­men dau­er­haft – sinn­voll gera­de bei lan­ger Lauf­zeit der Pen­si­ons­kas­se.

Junge Frau sitzt entspannt auf dem Sofa, genießt mit geschlossenen Augen eine Tasse Tee im Sonnenlicht

Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung

Bei län­ge­rer Krank­heit finan­zi­ell unab­hän­gig blei­ben
Die gesetz­li­che Lohn­fort­zah­lung endet nach sechs Wochen. Danach greift das Kran­ken­geld – mit Ein­bu­ßen. Kran­ken­ta­ge­geld gleicht die­se Lücke aus und schützt Ihren Lebens­stan­dard.

Wenn die Pen­si­ons­kas­se nicht passt

Die­se Alter­na­ti­ven zur Pen­si­ons­kas­se soll­ten Sie ken­nen

Die Pen­si­ons­kas­se ist nicht die ein­zi­ge Mög­lich­keit der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge. Je nach Unter­neh­mens­struk­tur, Bran­che und per­sön­li­cher Situa­ti­on kön­nen auch ande­re Durch­füh­rungs­we­ge sinn­vol­ler sein – ins­be­son­de­re bei höhe­ren Ein­kom­men, fle­xi­ble­ren Anfor­de­run­gen oder spe­zi­el­len Ver­sor­gungs­kon­zep­ten.

Neben der Pen­si­ons­kas­se ste­hen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern vier wei­te­re aner­kann­te Durch­füh­rungs­we­ge der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge zur Ver­fü­gung. Die­se unter­schei­den sich in Ver­wal­tung, steu­er­li­cher Behand­lung, Fle­xi­bi­li­tät und Haf­tungs­um­fang. Ein kur­zer Über­blick hilft dabei, die pas­sen­de Lösung für unter­schied­li­che Bedürf­nis­se zu fin­den:

1. Direkt­ver­si­che­rung

Die am häu­figs­ten genutz­te Alter­na­ti­ve. Der Arbeit­ge­ber schließt eine Ren­ten- oder Lebens­ver­si­che­rung bei einem Ver­si­che­rer ab, zuguns­ten des Arbeit­neh­mers. Bei­trä­ge flie­ßen über Ent­gelt­um­wand­lung oder arbeit­ge­ber­fi­nan­ziert. Vor­teil: ein­fa­che Ver­wal­tung, hohe Fle­xi­bi­li­tät und gute Über­trag­bar­keit bei Arbeit­ge­ber­wech­sel.

2. Pen­si­ons­fonds

Eine moder­ne und ren­di­te­ori­en­tier­te Vari­an­te. Im Ver­gleich zur Pen­si­ons­kas­se dür­fen Pen­si­ons­fonds ris­kan­ter anle­gen (z. B. in Akti­en oder Fonds). Dadurch erge­ben sich bes­se­re Ren­di­te­chan­cen, aber auch grö­ße­re Schwan­kun­gen. Inter­es­sant für grö­ße­re Unter­neh­men oder ren­di­te­be­wuss­te Arbeit­neh­mer.

3. Unter­stüt­zungs­kas­se

Geeig­net für Bes­ser­ver­die­ner oder Füh­rungs­kräf­te. Die Bei­trä­ge wer­den vom Arbeit­ge­ber finan­ziert, ohne dass sie als steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn gel­ten. Es gibt kei­ne Höchst­gren­zen bei den Ein­zah­lun­gen. Die Aus­zah­lung erfolgt meist als Ein­mal­be­trag. Kom­plex in der Ver­wal­tung – dafür steu­er­lich sehr attrak­tiv.

4. Direkt­zu­sa­ge (Pen­si­ons­zu­sa­ge)

Der Arbeit­ge­ber sagt die spä­te­re Ren­ten­zah­lung direkt zu und bil­det dafür Rück­stel­lun­gen in der Bilanz. Die­se Vari­an­te ist nur für grö­ße­re Unter­neh­men mit ent­spre­chen­der Finanz­kraft sinn­voll. Der Vor­teil liegt in der hohen Indi­vi­dua­li­sier­bar­keit – gleich­zei­tig haf­tet der Arbeit­ge­ber voll­stän­dig für die Aus­zah­lung.

Ver­gleich in Kür­ze:

  • Direkt­ver­si­che­rung: fle­xi­bel, ein­fach, ide­al für KMU

  • Pen­si­ons­fonds: höhe­re Ren­di­ten, mehr Risi­ko

  • Unter­stüt­zungs­kas­se: hohe Bei­trä­ge mög­lich, kom­plex

  • Direkt­zu­sa­ge: maxi­ma­le Gestal­tung, vol­le Haf­tung beim Arbeit­ge­ber

Zusam­men­fas­sung

Die Pen­si­ons­kas­se ermög­licht es Arbeit­neh­mern, gemein­sam mit dem Arbeit­ge­ber fürs Alter vor­zu­sor­gen – steu­er­lich geför­dert und lang­fris­tig abge­si­chert. Durch die Ent­gelt­um­wand­lung flie­ßen monat­li­che Bei­trä­ge direkt aus dem Brut­to­ge­halt in die Ver­sor­gung, wodurch sich sowohl Steu­er- als auch Sozi­al­ab­ga­ben spa­ren las­sen. Arbeit­ge­ber sind zudem ver­pflich­tet, einen Zuschuss zu leis­ten.

Die spä­te­re Aus­zah­lung erfolgt als lebens­lan­ge Ren­te, Teil­ka­pi­tal­aus­zah­lung oder – in Aus­nah­me­fäl­len – als voll­stän­di­ger Ein­mal­be­trag. Im Ver­gleich zur Direkt­ver­si­che­rung ist die Pen­si­ons­kas­se stär­ker an das Unter­neh­men gebun­den, was bei einem Arbeit­ge­ber­wech­sel zu Ein­schrän­kun­gen füh­ren kann.

Wer eine höhe­re Ren­di­te, fle­xi­ble­re Ver­trags­be­din­gun­gen oder Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten mit einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sucht, soll­te Alter­na­ti­ven wie die Direkt­ver­si­che­rung oder den Pen­si­ons­fonds in Betracht zie­hen. Die Wahl des Durch­füh­rungs­wegs liegt beim Arbeit­ge­ber – das Gespräch mit der Per­so­nal­ab­tei­lung oder dem Finanz­be­ra­ter lohnt sich in jedem Fall.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Pen­si­ons­kas­se ist ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, das über den Arbeit­ge­ber abge­schlos­sen wird. Bei­trä­ge aus dem Brut­to­ge­halt des Arbeit­neh­mers (Ent­gelt­um­wand­lung) sowie Zuschüs­se des Arbeit­ge­bers wer­den dort ange­spart und spä­ter als Ren­te oder Kapi­tal aus­ge­zahlt.

Bei­trä­ge bis 644 € monat­lich sind steu­er­frei, davon 322 € auch sozi­al­ver­si­che­rungs­frei (Stand 2025). Das redu­ziert sofort Ihre Abga­ben und stei­gert die Net­to­ren­di­te Ihrer Alters­vor­sor­ge.

In der Regel bleibt der Ver­trag bei­trags­frei bestehen. Eine Mit­nah­me zur neu­en Fir­ma ist unter bestimm­ten Bedin­gun­gen mög­lich, aber nicht garan­tiert. Eine pri­va­te Wei­ter­füh­rung ist sel­ten sinn­voll, da die steu­er­li­chen Vor­tei­le ent­fal­len.

Die Direkt­ver­si­che­rung ist fle­xi­bler, ein­fa­cher zu ver­wal­ten und bei Arbeit­ge­ber­wech­sel leich­ter über­trag­bar. Die Pen­si­ons­kas­se bie­tet dafür mehr Kol­lek­tiv­si­cher­heit, ist aber weni­ger trans­pa­rent und ein­ge­schränk­ter bei Zusatz­op­tio­nen wie Berufs­un­fä­hig­keits­schutz.