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Private Rentenversicherung ➤ Alternative Alters­vorsorge

Private Rentenversicherung

In Zukunft wird die gesetzliche Rente allein voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Viele Menschen machen sich demnach Sorgen um das sinkende Rentenniveau und ihren Ruhestand, sodass die private Rentenversicherung eine immer wichtigere Rolle in der finanziellen Vorsorge für das Alter spielt.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie diese Art der Alters­vorsorge funktioniert, für wen sie besonders geeignet ist und welche alternativen Möglichkeiten der Alterssicherung es gibt.
 
richtig für das Alter vorsorgen
 
 

Wie funktioniert die private Rentenversicherung?

 

Die private Rentenversicherung ist eine langfristige Anlageform, die darauf abzielt, im Alter eine zusätzliche Einkommensquelle zu schaffen. Dabei bieten private Rentenversicherungen wie die Rürup-Rente ihren Kunden im Alter garantierte Leistungen – sei es in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Hierbei handelt es sich nicht nur um reine Produkte zur Ergänzung der gesetzlichen Rente, sondern sie können auch durch Zusatzversicherungen wie Pfle­ge­ren­ten-Zusatzversicherungen, Berufs­unfähig­keitsversicherungen oder Unfall-Zusatzversicherungen erweitert werden. Dabei bietet die private Rentenversicherung folgende Leistungen:

 garantierte lebenslange Rente
 hohe Sicherheit durch die Gewährleistung von Leistungen
 Versorgung von Angehörigen im Todesfall
 flexible Einzahlungen
 finanziellen Schutz vor den Folgen von Invalidität und Erwerbsunfähigkeit
 

Die klassische private Rentenversicherung als eine Form der Alters­vorsorge gewährt lebenslange Rentenzahlungen. Das gesparte Kapital setzt sich aus den Beiträgen, dem Zinssatz und den Überschüssen des Unternehmens zusammen. Der aktuell gültige garantierte Zinssatz beträgt 0,25 Prozent für neu abgeschlossene Verträge und gilt während der gesamten Vertragslaufzeit.

Eine weit verbreitete Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, bei der das Kapital durch regelmäßige Zahlungen über einen längeren Zeitraum aufgebaut wird. Alternativ sind auch Einmalzahlungen oder die Vereinbarung eines Kapitalwahlrechts möglich, bei dem am Ende der Ansparphase das Kapital einmalig ausgezahlt wird.
 

Für wen lohnt sich eine private Rentenversicherung?

Ähnlich wie die Betriebsrente lohnt sich eine private Rentenversicherung für alle, die eine zusätzliche Alters­vorsorge benötigen, um ihre Rente aufzustocken. Doch auch für Selbstständige und Freiberufler, die nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann sich eine private Rentenversicherung lohnen.

Grundsätzlich gewinnt die private Rentenvorsorge als zusätzliche Vorsorgemaßnahme jedoch für alle Menschen zunehmend an Bedeutung, da die Rentenlücke kontinuierlich wächst. Die Rentenlücke repräsentiert die Differenz zwischen dem aktuellen Gehalt und der voraussichtlichen Rente.

Zur Berechnung dieser Lücke ist es notwendig, das Rentenniveau zu kennen, das bei Renteneintritt erreicht wird. Im Jahr 2023 liegt das Rentenniveau bei 50,4 Prozent, was bedeutet, dass die Rente 50,4 Prozent des letzten Gehalts vor Steuern ausmacht. Dies führt zu einer Rentenlücke von 49,6 Prozent, sodass man davon ausgehen kann, dass fast die Hälfte des Einkommens im Alter fehlen wird, wenn ausschließlich auf die gesetzliche Rente vertraut wird.

Die Prognosen für die Zukunft deuten darauf hin, dass sich die Situation weiter verschärfen wird. So wird im Jahr 2035 ein Rentenniveau von nur noch 45,8 Prozent erwartet, was einen erheblichen Rückgang bedeutet. Dieser Prozentsatz wird jedoch nur erreicht, wenn eine volle Beitragszahlung über einen Zeitraum von 45 Jahren erfolgt ist – eine Herausforderung, die nicht jeder erreichen kann.

Unterbrechungen wie Studienzeiten, Elternzeit oder andere berufliche Auszeiten sind Faktoren, die oft nicht in die Berechnungen einfließen. Die Realität zeigt, dass nur wenige Menschen die vollen 45 Beitragsjahre erreichen. Daher ist es entscheidend, sich frühzeitig über zusätzliche Vorsorgemaßnahmen wie private Rentenversicherungen zu informieren, um eine finanzielle Absicherung im Alter zu gewährleisten.
 
Merkmale der privaten Rentenversicherung
 

Wann sollte man eine private Rentenversicherung abschließen?

In Anbetracht des sinkenden Rentenniveaus und der wachsenden Rentenlücke ist es ratsam, sich so früh wie möglich mit der privaten Alters­vorsorge zu befassen. Insbesondere in Bezug auf die private Rentenversicherung gilt: Je früher, desto besser. So ermöglicht ein frühzeitiger Abschluss niedrigere Beträge sowie eine längere Ansparphase, was zu einer höheren Rente im Alter führen kann.

Wer finanzielle Mittel zur Verfügung hat, sollte bereits während der Ausbildung oder des Studiums kleine Beträge in eine Rentenversicherung einzahlen. Dies legt den Grundstein für eine solide Alters­vorsorge in der Zukunft.

Ein Beispiel verdeutlicht den Effekt: Jemand, der bereits mit 25 Jahren beginnt, jeden Monat 100 Euro zu sparen, wird bei einer Rendite von 4 Prozent pro Jahr (nach Kosten) ein Guthaben von etwa 128.500 Euro bis zur Rente mit 67 Jahren aufbauen. Im Gegensatz dazu wird jemand, der erst im Alter von 35 Jahren mit dem Sparen beginnt, ein deutlich geringeres finanzielles Polster für den Ruhestand haben.

Es ist also unbedingt ratsam, sich bereits in jungen Jahren mit dem Thema Alters­vorsorge auseinanderzusetzen und die individuellen Bedürfnisse sowie finanziellen Möglichkeiten zu analysieren. Dabei kann eine Beratung durch einen Experten helfen, um eine maßgeschneiderte Lösung für die persönliche Situation zu finden.
 

Wird eine private Rentenversicherung auf die gesetzliche Rente angerechnet?

Nein, die private Rente wird nicht auf die gesetzliche Altersrente angerechnet. Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung zu beachten: Wird die private Rente im Rahmen einer betrieblichen Alters­vorsorge durch den Arbeitgeber finanziert, ist dieser als Versicherungsnehmer eingetragen. Dadurch könnten auf die private Rente Kranken- und Pflege­ver­si­che­rungsbeiträge erhoben werden.

Daher sollte man sich besonders eingehend darüber informieren, wie die betriebliche Alters­vorsorge strukturiert ist, um eventuelle Beitragsverpflichtungen im Zusammenhang mit der privaten Rente zu klären.
 

Wie lange wird eine private Rente gezahlt?

Die Laufzeit einer privaten Rente hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab, die zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft getroffen wurden. Dabei wird die private Rente zu einem vorab festgelegten Zeitpunkt ausgezahlt – in der Regel ist dies das gesetzliche Rentenalter.

Darüber hinaus bieten viele Versicherungspolicen die Option des Kapitalwahlrechts. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer selbst entscheiden kann, auf welche Weise er seine private Rente erhalten möchte – entweder als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung. Sowohl die monatliche Rentenzahlung als auch die einmalige Auszahlung haben jeweils Vor- und Nachteile.

Einmalige Auszahlung

Es kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, das Kapital aus der privaten Rentenversicherung auf einmal auszahlen zu lassen. Besonders für Per­sonen, die größere Anschaffungen planen oder Schulden tilgen möchten, kann die Einmalauszahlung eine willkommene Option sein. Allerdings ist es wichtig, in diesem Fall alternative Wege zur Alters­vorsorge in Betracht zu ziehen oder bereits getroffen zu haben, um finanzielle Engpässe im Ruhestand zu vermeiden.

Eine weitere Überlegung für eine einmalige Kapitalauszahlung könnte sein, wenn man aufgrund einer schweren Krankheit davon ausgeht, die Rente nicht lange genießen zu können. In solchen Fällen würden die Angehörigen das angesparte Kapital erben. Im Gegensatz dazu könnte bei der Entscheidung für eine monatliche Rente und einem frühen Ableben des Versicherten nach Auszahlungsbeginn das Guthaben in der Regel verloren gehen und der Gemeinschaft der Versicherten des jeweiligen Anbieters zufallen.

Der Verfall des Versicherungskapitals kann jedoch durch eine entsprechende Todesfallleistung verhindert werden, beispielsweise durch Vereinbarung einer sogenannten Rentengarantiezeit. Hierbei werden die monatlichen Rentenzahlungen für die vereinbarte Garantiezeit an die Bezugsberechtigten weitergeführt.

Monatliche Auszahlung

Vom steuerlichen Standpunkt aus betrachtet, kann die Entscheidung für eine lebenslange Leibrente oft vorteilhafter sein. In diesem Fall wird lediglich der Ertragsanteil der Alters­vorsorge besteuert, der vom individuellen Renteneintrittsalter abhängt. Grundsätzlich gilt dabei, dass Per­sonen, die früher in Rente gehen, tendenziell höhere Steuern zahlen müssen. Zum Beispiel beträgt der Ertragsanteil gemäß § 22 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) 17 Prozent, wenn das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt.

Für die Besteuerung einer einmaligen Kapitalauszahlung ist entscheidend, wann die private Rentenversicherung abgeschlossen wurde. Bei Verträgen vor 2005 kann die Auszahlung steuerfrei sein – vorausgesetzt der Sparer hat über fünf Jahre hinweg eingezahlt.

Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, muss die Kapitalauszahlung jedoch nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden. Das bedeutet, dass 50 Prozent des Ertragsanteils steuerfrei sind. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen bezüglich des Renteneintrittsalters und der Laufzeit der Versicherung mit dem Halbeinkünfteverfahren verbunden.
 

Kann eine private Rentenversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung hat sich mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 01. Januar 2005 geändert. Begünstigte Verträge werden bei der Auszahlung als lebenslange Leibrente nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Eine Versicherung mit Kapitalwahlrecht ermöglicht optional eine Einmalzahlung statt einer lebenslangen Leibrente.

Mit dem Alterseinkünftegesetz erfolgte eine Reform der Besteuerung aller Renten in Deutschland. Die private Rentenversicherung gehört zu den nicht steuerlich geförderten Alters­vorsorgeprodukten. Das bedeutet, dass die Beiträge während der Einzahlungsphase nicht als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind.

Beiträge zu Verträgen vor 2005 können unter Umständen im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden. In der Auszahlungsphase wird die private Rentenversicherung dann nur mit dem Ertragsanteil besteuert, der gesetzlich festgelegt ist und vom Alter der versicherten Person bei Rentenbeginn abhängt.

In der Ansparphase können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge für die private Rentenversicherung als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies unterliegt jedoch einem Höchstbetrag. Die steuerlichen Vorteile ergeben sich vor allem in der Auszahlungsphase, in der die lebenslange Rentenleistung mit dem Ertragsanteil versteuert wird. Dabei profitieren Rentner von niedrigeren persönlichen Steuersätzen im Vergleich zum Erwerbsleben.

Auch die Auszahlungsoptionen – ob als lebenslange Leibrente oder einmalige Kapitalauszahlung – beeinflussen die steuerliche Behandlung. Beiträge zur privaten Rentenversicherung können bei Verträgen vor 2005 unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben abgezogen werden. In der Steuererklärung sind diese Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 49, einzutragen. Für neuere Verträge ab 2005 gilt das Halbeinkünfteverfahren, bei dem 50 Prozent des Ertragsanteils steuerpflichtig sind.
 
 

Private Rentenversicherung: Vor- und Nachteile


Vorteile
 Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten: Die private Rentenversicherung bietet eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Vertragsbedingungen. So können Versicherte die Höhe der Beiträge, die Laufzeit und zusätzliche Optionen wie Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeitsversicherung nach ihren individuellen Bedürfnissen auswählen.
 Zusätzliche Alters­vorsorge: Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler, die nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bietet die private Rentenversicherung eine wichtige Möglichkeit zur zusätzlichen Alters­vorsorge. Sie dient als Ergänzung zur gesetzlichen Rente und schafft eine eigenständige Einkommensquelle im Alter.
 Frühzeitiger Abschluss für niedrige Beiträge: Ein frühzeitiger Abschluss einer privaten Rentenversicherung ermöglicht in der Regel niedrigere Beiträge und eine längere Ansparzeit. Dies führt zu einer höheren Rente im Alter und bietet eine solide finanzielle Grundlage für die Ruhestandsjahre.

Nachteile
 Abhängigkeit von Kapitalmärkten: Die Rendite einer privaten Rentenversicherung ist stark von den Entwicklungen auf den Kapitalmärkten abhängig. So können Schwankungen zu Unsicherheiten bezüglich der Höhe der Auszahlungen führen – insbesondere wenn die Kapitalmärkte in Zeiten wirtschaftlicher Turbulenzen negativ beeinflusst werden.
 Fehlende staatliche Garantien: Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bietet die private Rentenversicherung keine staatlichen Garantien für die Rentenhöhe. Versicherte tragen das individuelle Anlagerisiko, was bedeutet, dass die Rendite nicht garantiert werden kann.
 Steuerliche Unsicherheiten: Die steuerliche Behandlung von privaten Rentenversicherungen kann komplex sein und unterliegt möglichen Änderungen der Gesetzgebung. Dies kann zu Unsicherheiten hinsichtlich der steuerlichen Vorteile und Pflichten führen, die im Laufe der Vertragslaufzeit berücksichtigt werden müssen.

 

Alternativen zur privaten Rentenversicherung?

 
Neben der privaten Rentenversicherung gibt es noch viele weitere Vorsorgeprodukte und Möglichkeiten der Altersversorgung, die den Lebensstandard im Alter sichern. Hierzu gehören insbesondere die klassische gesetzliche Rente, die betriebliche Alters­vorsorge (bAV), die Riester-Rente sowie private Geldanlagen wie Aktien und Fonds.
 

Die gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rente bildet die Basis der Alters­vorsorge. Durch regelmäßige Beitragszahlungen während des Arbeitslebens erwirbt man Ansprüche auf eine staatliche Rente im Alter. Grundsätzlich zahlt jeder Arbeitnehmer automatisch jeden Monat einen Teil seines Gehalts an die gesetzliche Rentenversicherung. Dabei tragen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber dazu bei: 9,3 Prozent werden vom Arbeitnehmer selbst bezahlt, während weitere 9,3 Prozent vom Arbeitgeber übernommen werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung bildet später das Grundgerüst für die Altersbezüge der Rentnerinnen und Rentner. Darüber hinaus bietet die gesetzliche Rentenversicherung auch ergänzende Leistungen wie eine Hinterbliebenenrente für Angehörige oder eine Erwerbsminderungsrente. Allerdings reicht die gesetzliche Rente allein oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.
 

Betriebliche Alters­vorsorge

Die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) ist eine Form der Zusatzrente, die von Arbeitgebern angeboten wird. Hier zahlt der Arbeitnehmer Beiträge in einen betrieblichen Vorsorgevertrag, der im Alter zusätzliche finanzielle Sicherheit bietet.

Bei der klassischen betrieblichen Alters­vorsorge, die rein vom Arbeitgeber finanziert wird, zahlt der Arbeitgeber Beiträge ein, aus denen später eine Betriebsrente für die Angestellten entsteht. Dies stellt eine optimale Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar. Eine alternative Möglichkeit ist die Entgeltumwandlung, bei der Mitarbeiter durch eigene Beiträge über den Betrieb für das Alter sparen. Dieses Modell bietet einige Vorteile, bringt aber auch Nachteile mit sich.

Vorteile der betrieblichen Alters­vorsorge:
 Sparbeiträge werden aus dem Bruttogehalt finanziert, was bedeutet, dass auf die gesparten Beträge keine Steuern und Sozialabgaben anfallen.
 Der Arbeitgeber muss in den meisten Fällen 15 Prozent des Beitrags hinzufügen.
 Gruppenkonditionen machen die Verträge oft günstiger im Vergleich zu individuellen Abschlüssen.
 Bei Rentenbeginn können die Versicherten wählen, ob sie eine Einmalauszahlung des gesamten Kapitals oder eine monatliche Rente bevorzugen.
 
Nachteile der betrieblichen Alters­vorsorge:
 Der Arbeitgeber bestimmt den Vertrag, sodass Arbeitnehmer keine Wahlmöglichkeit haben.
 Die Rente aus einer Betriebsrente unterliegt der vollen Besteuerung.
 Über einem Freibetrag (2023: 169,75 Euro) müssen volle Krankenkassenbeiträge gezahlt werden, zusätzlich zu Pflege­ver­si­che­rungsbeiträgen. Dies führt zu vergleichsweise hohen Abzügen für größere Betriebsrenten.
 Die Beiträge für die betriebliche Alters­vorsorge werden vom Bruttogehalt abgezogen, sodass weniger Geld in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, was zu einer geringeren gesetzlichen Rente führen kann.
 

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Alters­vorsorge, die verschiedene Varianten umfasst. Sie richtet sich vor allem an Arbeitnehmer, kann aber unter bestimmten Bedingungen auch von Beamten, Studierenden und Partnern von Riester-Sparern abgeschlossen werden. Besonders attraktiv ist die Riester-Rente dabei für Geringverdiener – insbesondere Familien oder Alleinerziehende mit mehreren Kindern. Dies liegt daran, dass die staatlichen Zuschüsse mit der Anzahl der Kinder steigen.

Ein Riester-Vertrag wird üblicherweise als Fondssparplan oder Rentenversicherung abgeschlossen. Hierbei besteht die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals zu Beginn des Ruhestands als Einmalzahlung zu erhalten. Der verbleibende Betrag wird in eine Rente umgewandelt und monatlich bis zum Lebensende ausgezahlt. Allerdings unterliegen die Rentenzahlungen der Einkommenssteuer, die je nach persönlichem Steuersatz berechnet wird.
 

Private Geldanlagen wie Aktien und Fonds

Neben klassischen Versicherungsprodukten können auch private Geldanlagen wie Aktien und Investmentfonds eine Alternative zur privaten Rentenversicherung darstellen. Durch langfristige Investments in unterschiedliche Anlageklassen besteht die Möglichkeit, über Kapitalerträge und Wertsteigerungen ein Vermögen für die Alters­vorsorge aufzubauen. Allerdings birgt diese Option auch höhere Risiken und erfordert eine gewisse Risikobereitschaft und Anlagekompetenz.

Besonders für Berufseinsteiger, deren beruflicher Weg und familiäre Situation noch unsicher sind, ist es ratsam, sich nicht frühzeitig an langfristige und unflexible Alters­vorsorgeverträge zu binden. Per­sonen, die selbstständig Entscheidungen für ihre Alters­vorsorge treffen möchten, können mit Fonds und ETFs ihre eigene Alters­vorsorge aufbauen.

Ohne die Renditen von Aktien wird es aufgrund der weiterhin relativ niedrigen sicheren Zinsen ohnehin schwierig sein, ausreichend Vermögen für das Alter anzusparen. Mit einem ETF-Sparplan können Einsteiger bereits ab geringen monatlichen Beträgen Erfahrungen an den Börsen sammeln und dabei flexibel bleiben.
 
 

Risiko­lebens­ver­si­che­rung als ergänzende Maßnahme

 

Die Risiko­lebens­ver­si­che­rung stellt eine wichtige und oft vernachlässigte ergänzende Maßnahme in der finanziellen Vorsorge dar. Im Gegensatz zu anderen Formen der Lebensversicherung ist die Risiko­lebens­ver­si­che­rung darauf ausgerichtet, im Todesfall des Versicherten einen vorher festgelegten Betrag an die Hinterbliebenen auszuzahlen.

Diese Versicherungsform eignet sich besonders für Familien oder Per­sonen, die finanzielle Verpflichtungen wie Hypotheken oder Kredite haben. Im Falle des unerwarteten Todes des Versicherten ermöglicht die Risiko­lebens­ver­si­che­rung den Hinterbliebenen, finanzielle Sicherheit und Stabilität zu wahren, da der Versicherungsschutz in erster Linie auf den Todesfall abzielt.
 

Unterschiede zur Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung

Im Gegensatz zu kapitalbindenden Versicherungen wie der Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung erfolgt die Auszahlung einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung ausschließlich im Todesfall des Versicherungsnehmers. Die Risiko­lebens­ver­si­che­rung bietet daher einen umfassenden Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen im Falle eines vorzeitigen Todes und kann sie vor finanziellen Belastungen schützen.

Somit handelt es sich bei der Risiko­lebens­ver­si­che­rung lediglich um optimale Ergänzung, die nicht als direkte Altersversorgung dient, jedoch Angehörige schützt und ihnen mehr Sicherheit bietet. Außerdem können Risiko­lebens­ver­si­che­rungen bereits zu vergleichsweise günstigen Beiträgen abgeschlossen werden.


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Fazit

 

Angesichts des immer weiter sinkenden Rentenniveaus wird eine private Alters­vorsorge immer wichtiger. Obwohl das Thema Rente für viele Arbeitnehmer noch weit entfernt scheint, sollten sich bereits junge Menschen damit beschäftigen und entsprechend vorsorgen.

Die private Rentenversicherung kann dabei eine besonders sinnvolle Alters­vorsorgeoption sein, da sie sicherstellt, dass der gewohnte Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten werden kann. Ob fondsgebundene Rentenversicherung, Rürup-Rente, Riester-Rente oder Betriebsrente – das angesparte Kapital ermöglicht Arbeitnehmern eine lebenslange Rente, die die Rentenlücke im Alter erfolgreich schließen und somit eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellen kann.

Welche Zusatzrente die beste Wahl ist, hängt dabei von den unterschiedlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten ab. Daher ist eine gründliche Beratung und Planung entscheidend, um die individuell beste Lösung der privaten Rentenversicherung zu finden.


FAQ

Was kann man mit 60 noch für die Rente tun?

Wer sich in der Vergangenheit nicht um eine Alters­vorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung gekümmert hat, kann auch jenseits der 50 oder 60 noch vorsorgen. So kann man auch kurz vor Rentenbeginn eine größere Geldsumme in Form einer Einmalzahlung einsetzen, um die Rente aufzustocken.

Wie viel zahlt man für eine private Rentenversicherung?

Wie viel man in die private Rentenversicherung einzahlt, hängt maßgeblich von der individuellen Lebenssituation ab. In der Regel empfiehlt es sich jedoch, rund 10 bis 15 Prozent des monatlichen Nettogehalts für die private Alters­vorsorge aufzubringen.

Wann ist eine private Rentenversicherung steuerfrei?

Die Auszahlung aus einer privaten Rentenversicherung ist immer steuerfrei – unabhängig davon, ob der Versicherte vom Kapital- oder Rentenwahlrecht Gebrauch macht.


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