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Privatrechtsschutz | AMBA Versicherungen

Privatrechtsschutz - Rechtsschutz für alle Lebenslagen

Der Privatrechtsschutz hilft Ihnen bei Streitigkeiten im Alltag. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Reisestornierungen, kaputte Bestellungen oder den Widerspruch gegen einen Steuerbescheid handelt: Für solche Streitigkeiten benötigen Sie meist die Hilfe eines Anwalts. Geht der Fall vor Gericht, steigt die Höhe der Kosten drastisch an. Aus diesem Grund verzichten die meisten Verbraucher darauf, ihr Recht einzufordern. Mit einer Privatrechtsschutzversicherung ist es Ihnen dennoch möglich, Ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Sie haben die hohen Kosten nicht mehr zu fürchten - denn der private Rechtsschutz übernimmt eben diese für Sie. Ähnliche Angebote gibt es auch für die berufliche Seite - mit dem Firmenrechtsschutz.

Diese Fälle deckt der Privatrechtsschutz ab

Welche Bereiche der jeweilige Rechtsschutz umfasst, hängt vom gewählten Leistungspaket sowie vom Versicherer ab. Grundsätzlich unterscheiden die meisten Anbieter zwischen Basis, Komfort und Premium, wobei der Leistungsumfang mit steigender Gebühr wächst. Folgende juristische Bereiche umfasst der Privatrechtsschutz in jedem Fall:

  • Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht
  • Strafrecht
  • Sachen- und Vertragsrecht
  • teilweise: Erweiterter Strafrechtsschutz
  • teilweise: Opferrechtsschutz
  • teilweise: Erbrechtsschutz und Familienrecht

Klassischerweise gehören zu den juristischen Streitigkeiten vor allem Vertragsbrüche sowie Uneinigkeiten hinsichtlich eines bestehenden Vertrags. Ob es sich dabei um einen Kauf- oder Versicherungsvertrag handelt, ist für den Privatrechtsschutz nicht entscheidend. Zusätzlich sind sonstige Dienstleistungen sowie Reisestornierungen darin enthalten.

Natürlich helfen Ihnen die Anbieter auch bei Problemen mit Behörden weiter: Dabei kann es sich um sozialrechtliche Auseinandersetzungen oder Fragen hinsichtlich der Steuer handeln. Möchten Sie Widerspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit einlegen oder benötigen Sie eine strafrechtliche Verteidigung, ist dies ebenfalls von Ihrer Versicherung abgedeckt. Dasselbe gilt für den Bereich Schmerzensgeld. Ob die Erstberatung für familiäre Streitigkeiten in Ihrem Leistungsumfang enthalten ist, hängt vom gewählten Leistungsspektrum ab.

Mittlerweile bieten Ihnen viele Versicherer finanzielle Unterstützung für Mediationsverfahren. Diese außergerichtliche Einigung ist nicht nur günstiger, sondern auch weniger zeitaufwendig.

Das deckt der Privatrechtsschutz nicht ab

Der Privatrechtsschutz dient dazu, Ihnen im Falle von Rechtsstreitigkeiten und Straffälligkeiten zu helfen. Allerdings sind nicht alle Fälle mitversichert. Welche Sachverhalte von Ihrer Versicherung ausgeschlossen sind, kann abhängig vom Anbieter variieren. Trotzdem gibt es einige Gründe oder Bereiche, bei denen ein privater Rechtsschutz keine Leistung erbringt:

  • Sollte es sich um eine vorsätzliche Handlung oder eine Straftat
  • Streitigkeiten aus den Bereichen: Bauen, Baufinanzierung sowie Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentum.
  • Streitigkeiten zwischen Ehepartnern oder anderen Per­sonen, die einen Familienvertrag abgeschlossen haben.
  • Ein Rechtsstreit, der aufgrund einer Scheidung oder eines Erbes

Für diese Bereiche bieten einige Versicherer Zusatzbausteine an, die Sie zusätzlich zum Privatrechtsschutz auswählen können.

Übrigens: Sollten Schadensansprüche von Dritten bestehen, die keine vertragliche Grundlage haben, werden die Leistungen von der Privathaftpflicht erbracht, nicht vom Privatrechtsschutz.

Diese Leistungen umfasst der Privatrechtsschutz

Damit Sie in Ihrem privaten Umfeld bestens abgesichert sind, übernimmt der Privatrechtsschutz die Ausgaben für folgende Versicherungsfälle:

  • Die Kosten für einen Anwalt
  • Die Kosten eines Gerichtsverfahrens
  • Kosten für mögliche Zeugen
  • Die Gebühr eines Gutachters
  • Die Kosten, die für Sachverständige anfallen

Je nach Tarif und nach Anbieter können weitere Leistungen im Privatrechtsschutz enthalten sein:

  • Die telefonische Rechtsberatung
  • Kosten, die im Rahmen einer Mediation entstehen

Wer ist über den privaten Rechtsschutz mitversichert?

Der Privatrechtsschutz schützt nicht nur Sie, sondern all die Per­sonen, die in Ihrem Tarif berücksichtigt sind. So können Sie beispielsweise Ihre Kinder oder Ihren Partner auch über den Privatrechtsschutz ver­sichern. Damit Sie die gewünschte Per­sonengruppe in Ihre Police aufnehmen können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Minderjährige Kinder sind uneingeschränkt mitversichert.
  • Volljährige Kinder werden nur dann berücksichtigt, wenn sie keinem dauerhaften Beruf nachgehen und ledig sind.
  • Der Partner muss einen gemeinsamen Haushalt mit Ihnen führen.

Diese Zusatzbausteine sind sinnvoll

Der Privatrechtsschutz muss auf Ihre eigenen Bedürfnisse abgestimmt sein. Aus diesem Grund gibt es nur selten einheitliche Verträge, die ganz ohne Zusatzbausteine auskommen. Diese umfassen folgende Bereiche des Rechtsschutzes:

  • Arbeitsrechtsschutz: Der Berufsrechtsschutz kommt Ihnen nicht nur als Arbeitnehmer zugute, sondern auch als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst.
  • Verkehrsrechtsschutz: Sobald Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, sichert Sie dieser Baustein gegen einen möglichen Rechtsstreit ab. Ob Sie Fußgänger, Autofahrer oder Nutzer des ÖPNV sind, spielt dabei keine Rolle.
  • Mietrechtsschutz: Der Wohnungsrechtsschutz schützt Sie einerseits als Mieter, andererseits als Eigentümer, sollten Sie Ihre Immobilienobjekte selbst bewohnen.
  • Vermieterrechtsschutz: Der Zusatzbaustein für Vermieter schützt Sie im Falle eines Rechtsstreits mit dem Mieter Ihrer Immobilien.

Welche Kosten übernimmt der Privatrechtsschutz

Die Frage "Was ist Privatrechtsschutz?", ist schnell geklärt. Die Frage nach dem Leistungsumfang hingegen nicht. Denn welche Leistungen in Ihrem Privatrechtsschutz enthalten sind, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Grundsätzlich prüft die Versicherungsgesellschaft bereits im Vorfeld, ob ein behaupteter oder ein tatsächlicher Verstoß gegen Ihre Pflichten vorliegt. Erst wenn diese Frage geklärt ist, erbringt der Privatrechtsschutz die jeweilige Leistung. Um diesen Sachverhalt schnell zu regeln, bietet Ihnen der Versicherer fast immer eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an. Ist die Gesellschaft anschließend der Meinung, dass Sie den Schaden nicht willentlich verursacht haben, unterstützt sie Sie bei der Rechtsverfolgung.

  • Dazu gehört, dass sie die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren für Ihren Streitfall trägt.
  • Sollte das Gericht eine genauere Prüfung durch einen Sachverständigen anordnen, übernimmt Ihr Privatrechtsschutz auch das Honorar dieses Gutachters.
  • Fallen zusätzlich zu den Gerichtskosten Zeugengelder an, trägt die private Rechts­schutz­ver­si­che­rung diese Kosten ebenfalls.
  • Müssen Sie eine Kaution vor Gericht hinterlegen, übernimmt die Versicherung die Summe bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.
  • Anwaltskosten für den Besuch des Geschädigten im Krankenhaus begleicht die Versicherung meist.
  • Kosten für eine Mediation übernimmt der Versicherer in der Regel einmal jährlich bis zu einem vorgegebenen Höchstbetrag.

Achtung  Die Versicherung unterstützt Sie bei einer Kaution, aber kommt nicht für Geldstrafen oder Bußgelder im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit auf. Die daraus resultierenden Beträge müssen Sie selbst aufbringen.

Unabhängig davon, welche Leistung Sie in Anspruch nehmen möchten: Generell trägt der Privatrechtsschutz die Kosten bis hin zur vereinbarten Deckungs­summe. Wie hoch diese im jeweiligen Fall ausfällt, hängt von Ihrem Leistungspaket und vom gewählten Versicherer ab. Achten Sie deshalb darauf, dass die Deckungs­summe mindestens 500.000 Euro beträgt. Es gibt jedoch auch einige Anbieter, die Ihnen für bestimmte Verfahren eine uneingeschränkte Kostenübernahme anbieten.

Wie lange ist die Wartezeit bei diesem Rechtsschutz?

Ist der Rechtsschutz privat, verhält es sich mit der Wartezeit meist wie in anderen Rechts­schutz­ver­si­che­rungen. Das bedeutet, viele Anbieter entscheiden sich für eine dreimonatige Wartezeit nach Vertragsabschluss. Während dieser Zeit können Sie keine Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen. Dieses Vorgehen schützt den Versicherungsanbieter davor, Ausgleiche erbringen zu müssen, die sich bereits kurz vor Vertragsabschluss angekündigt haben. Gilt eine solche Warteperiode, wird die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nur ausgewählte Leistungsforderungen innerhalb der Frist akzeptieren.

Deshalb lohnt es sich, einen privaten Rechtsschutz ohne Wartezeit zu wählen. Damit entfällt die Zeit, die Sie überbrücken müssen, bevor Sie die gewünschte Leistung beantragen können. Ob Sie die Leistungen rückwirkend in Anspruch nehmen können, hängt wiederum von Ihrem Versicherer ab.

Wichtig  Egal ob Privathaftpflicht oder Privatrechtsschutz - bei Streitigkeiten im Verkehr greift die Rechtsschutz-Police fast immer sofort. Schließlich sind solche Rechtsstreitigkeiten nur selten im Vorfeld abzusehen und führen dennoch schnell zu einem Rechtsstreit.

Ein guter Privatrechtsschutz gilt europaweit

Ein guter privater Rechtsschutz gilt nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern europaweit. Je nach Anbieter profitieren Sie aber auch von einem weltweiten Versicherungsschutz. Dabei sollten Sie auf die Deckungs­summe achten. Diese fällt im Ausland meist niedriger aus als im Inland. Damit müssen Sie sich auch im Ausland keine Sorgen darüber machen, ob Sie rechtlich abgesichert sind.

Dieser Schutz sollte ebenso für Ihren Ehe- oder Lebenspartner, sowie für Ihre Kinder gelten. In einem Familientarif erstreckt sich der europaweite Privatrechtsschutz deshalb auf alle Mitglieder Ihrer häuslichen Gemeinschaft.

Was kostet ein Privatrechtsschutz

Die Frage "Was kostet ein Privatrechtsschutz?" lässt sich nicht eindeutig beantworten. Denn die genauen Kosten werden durch den Leistungsumfang bestimmt, den Sie für Ihren Privatrechtsschutz wün­schen. Obwohl der Rechtsschutz privat ausgesprochen sinnvoll ist, sollten Sie deshalb darauf achten, welche Bausteine Sie auswählen. Beispielsweise fallen höhere Kosten an, sollten Sie den Berufs- oder Verkehrsrechtsschutz ebenfalls mitver­sichern.

Zusätzlich beeinflussen Ihr Alter, Ihre berufliche Tätigkeit sowie die gewünschte Deckungs­summe die Höhe der Kosten, die Sie aufbringen müssen. Durchschnittlich sollten Sie mit mindestens 10 Euro pro Monat rechnen.

Allerdings kommen Ihnen die Anbieter beim Abschluss dieser Rechts­schutz­ver­si­che­rung entgegen: Waren Sie die letzten Jahre über schadensfrei, erhalten Sie meist deutlich günstigere Angebote. Dasselbe gilt, wenn Sie mehrere Tarife wie die Privathaftpflicht oder einen beruflichen Rechtsschutz mit Ihrem Privatrechtsschutz kombinieren.

Wichtig: Meist fällt die monatliche Prämie deutlich niedriger aus, wenn Sie eine hohe Selbstbeteiligung wählen. Auf den ersten Blick mögen solche Angebote verlockend sein: Prüfen Sie jedoch unbedingt, ob Sie die Beteiligung im Schadensfall aufbringen können.

Fazit

Egal ob Sie einen standardmäßigen Privatrechtsschutz oder eine besondere Rechts­schutz­ver­si­che­rung mit unterschiedlichen Bausteinen suchen: Prüfen Sie im Vorfeld, ob das Angebot zu Ihren Ansprüchen passt. Gerade im Bereich Privatrechtsschutz kommt es darauf an, dass dieser Rechtsschutz alles abdeckt, was in Ihrem Leben entscheidend ist.

Dazu gehört, dass im privaten Rechtsschutz Leistungen in umfassendem Maße vorhanden sind und die Deckungs­summe bei mindestens 500.000 Euro liegt. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie im Falle einer Rechtsstreitigkeit umfassend abgesichert sind. Möchten Sie die monatliche Rate möglichst geringhalten, sollten Sie auf eine jährliche Zahlungsweise achten und eine vernünftige Selbstbeteiligung auswählen. Ratsam ist dieser Selbst­behalt, solange er zwischen 150 und 300 Euro liegt. Wie hoch genau, hängt natürlich von Ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen ab. Achten Sie also darauf, dass Sie die vereinbarte Summe aufbringen können, sie jedoch nicht Ihre Möglichkeiten übersteigt. Sie können sich in jeder Lage auf eben diesen Rechtsschutz verlassen, wenn: Ihr gewählter Privatrechtsschutz die notwendigen Bausteine enthält und sich durch eine vernünftige Preisgestaltung auszeichnet.

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