Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht – Ihre Sicher­heit im All­tag mit Pferd

Ver­läss­li­cher Schutz, wenn Ihr Pferd Schä­den ver­ur­sacht – recht­lich und finan­zi­ell abge­si­chert.

Pferdehalterhaftpflicht

Ein eige­nes Pferd zu hal­ten, bedeu­tet Ver­ant­wor­tung – gegen­über dem Tier, aber auch gegen­über ande­ren Men­schen. Denn bereits ein klei­ner Aus­lö­ser kann aus­rei­chen, damit Ihr Pferd einen Scha­den ver­ur­sacht – sei es durch einen Tritt, ein Aus­bre­chen von der Kop­pel oder eine gefähr­li­che Reak­ti­on im Stra­ßen­ver­kehr. Für die Fol­gen haf­ten Sie als Hal­ter – mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen. Genau hier greift die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Sie schützt Sie vor den finan­zi­el­len und recht­li­chen Fol­gen sol­cher Ereig­nis­se. Ob Sach‑, Per­so­nen- oder Ver­mö­gens­schä­den – mit der rich­ti­gen Absi­che­rung kön­nen Sie sich ganz auf das kon­zen­trie­ren, was zählt: ein gutes Ver­hält­nis zu Ihrem Pferd. Auf die­ser Sei­te erfah­ren Sie, wel­che Leis­tun­gen wich­tig sind, wel­che Anbie­ter über­zeu­gen – und wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten.

Ergän­zen­der Schutz für Ihr Pferd: OP- oder Kran­ken­ver­si­che­rung?

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht schützt Sie als Hal­ter vor Schä­den, die Ihr Pferd Drit­ten zufügt – doch was pas­siert, wenn Ihr Pferd selbst medi­zi­ni­sche Hil­fe benö­tigt? Ope­ra­tio­nen und inten­si­ve Behand­lun­gen kön­nen schnell meh­re­re tau­send Euro kos­ten. Ohne zusätz­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz blei­ben Sie auf die­sen Aus­ga­ben sit­zen.

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Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Umfas­sen­der Haft­pflicht­schutz bei Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den durch Ihr Pferd – unab­hän­gig vom Ver­schul­den.

  • Reit­be­tei­li­gun­gen, Gast- und Fremd­rei­ter sind je nach Tarif häu­fig mit­ver­si­chert.

  • Miet­sach­schä­den und pri­va­te Kutsch­fahr­ten kön­nen in den Schutz inte­griert wer­den.

  • For­de­rungs­aus­fall­de­ckung greift, wenn der Ver­ur­sa­cher selbst nicht zah­len kann.

  • Kom­bi­nier­bar mit OP- oder Kran­ken­ver­si­che­rung, um auch die tier­ärzt­li­che Ver­sor­gung abzu­si­chern.

Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Was ist eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht?

Schutz für Hal­ter – wenn Ihr Pferd zur Haf­tungs­fal­le wird

Pfer­de gel­ten zwar als fried­lich, doch ihr Ver­hal­ten ist nicht immer bere­chen­bar. Schon eine plötz­li­che Bewe­gung kann aus­rei­chen, um einen Unfall zu ver­ur­sa­chen – ob auf der Wei­de, im Stra­ßen­ver­kehr oder beim Aus­ritt. Als Hal­ter tra­gen Sie in Deutsch­land die vol­le Ver­ant­wor­tung: Sie haf­ten für sämt­li­che Schä­den, die Ihr Pferd ver­ur­sacht – auch wenn Sie per­sön­lich gar nichts dafür kön­nen. Eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor die­sen finan­zi­el­len Risi­ken. Sie über­nimmt die Kos­ten für berech­tig­te Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen und wehrt gleich­zei­tig unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab – auch vor Gericht. Für Pfer­de­hal­ter ist sie daher eine der wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen über­haupt.

Eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht ist eine spe­zi­el­le Form der Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sie springt ein, wenn Ihr Pferd einem Drit­ten Scha­den zufügt – ganz gleich, ob es sich um eine ver­letz­te Per­son, ein beschä­dig­tes Fahr­zeug oder einen zer­ris­se­nen Zaun han­delt. Ent­schei­dend ist: Als Hal­ter haf­ten Sie ver­schul­dens­un­ab­hän­gig, das heißt selbst dann, wenn Sie kei­ne direk­te Kon­trol­le über das Tier hat­ten.

Nach § 833 BGB haf­ten Tier­hal­ter für alle Schä­den, die durch ihr Tier ver­ur­sacht wer­den. Für Pfer­de gibt es kei­ne Aus­nah­me – selbst wenn das Tier über­ra­schend oder in Abwe­sen­heit des Hal­ters han­delt. Die Haf­tung ist nicht begrenzt und umfasst sowohl Sach- als auch Per­so­nen­schä­den in vol­ler Höhe. Ohne Ver­si­che­rung kann das schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den.

Ob beim Aus­ritt, auf dem Tur­nier­ge­län­de oder im Stall – Unfäl­le pas­sie­ren schnell:

  • Ein Pferd scheut und tritt ein par­ken­des Auto.

  • Auf der Wei­de durch­bricht es den Zaun und ver­letzt ein Kind.

  • Wäh­rend einer Reit­be­tei­li­gung stürzt der Rei­ter und erlei­det eine Frak­tur.
    In all die­sen Fäl­len schützt die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht vor finan­zi­el­len Fol­gen.

Je nach Tarif sind neben dem Hal­ter auch wei­te­re Per­so­nen ver­si­chert, zum Bei­spiel:

  • Reit­be­tei­li­gun­gen

  • Fremd­rei­ter und Gastrei­ter

  • Tier­hü­ter (z. B. wäh­rend Urlaubs)

  • gele­gent­li­che Rei­ter (Freun­de, Bekann­te)
    Wich­tig ist, die genau­en Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rung zu prü­fen – nicht jeder Tarif deckt alle Per­so­nen­grup­pen glei­cher­ma­ßen ab.

Defi­ni­ti­on: Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht

Was bedeu­tet Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht im recht­li­chen Sin­ne?

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung basiert auf § 833 Satz 1 BGB. Dar­in heißt es unmiss­ver­ständ­lich:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getö­tet oder der Kör­per oder die Gesund­heit eines Men­schen ver­letzt oder eine Sache beschä­digt, so ist der­je­ni­ge, wel­cher das Tier hält, ver­pflich­tet, dem Ver­letz­ten den dar­aus ent­ste­hen­den Scha­den zu erset­zen.“

Die­se Rege­lung greift für soge­nann­te Luxus­tie­re – also Tie­re, die nicht dem Erwerb die­nen. Dazu zäh­len Reit- und Frei­zeit­pfer­de. Der Hal­ter haf­tet dabei ver­schul­dens­un­ab­hän­gig, weil das Gesetz von einer objek­ti­ven Gefähr­dungs­haf­tung aus­geht: Das blo­ße Hal­ten eines gro­ßen, unbe­re­chen­ba­ren Tie­res wie eines Pfer­des gilt als so ris­kant, dass dar­aus ein all­ge­mei­nes Haf­tungs­ri­si­ko ent­steht – unab­hän­gig davon, ob der Hal­ter vor­sich­tig war oder nicht.

Die Haf­tung greift in vol­ler Höhe – ohne Ober­gren­ze. Damit unter­schei­det sie sich etwa von der Kfz-Haft­pflicht, die gesetz­lich begrenz­te Deckungs­sum­men hat. Beson­ders bei Per­so­nen­schä­den, etwa durch Trit­te, Stür­ze oder Stra­ßen­un­fäl­le, kann ein ein­zi­ger Vor­fall zu For­de­run­gen in Höhe von meh­re­ren Hun­dert­tau­send Euro füh­ren – inklu­si­ve Schmer­zens­geld, Ver­dienst­aus­fall, Ren­ten­zah­lung und Regress­an­sprü­chen der Kran­ken­kas­se.

Typi­sche Streit­fäl­le aus der Pra­xis:

  • Ein frem­des Kind betritt uner­laubt die Wei­de – wird ver­letzt. Der Hal­ter haf­tet trotz­dem.

  • Eine Reit­be­tei­li­gung stürzt bei einem unkon­trol­lier­ten Galopp – auch hier kann der Hal­ter in Regress genom­men wer­den.

  • Ein Pferd schlägt bei einer Kutsch­fahrt aus – der Scha­den an par­ken­den Autos oder an Men­schen ist eben­falls vom Hal­ter zu tra­gen.

Des­halb gilt juris­tisch wie ver­si­che­rungs­tech­nisch:
Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht ist für Hal­ter kein frei­wil­li­ger Luxus, son­dern ein ele­men­ta­rer Schutz, um nicht per­sön­lich haft­bar gemacht zu wer­den – mit dem gesam­ten Pri­vat­ver­mö­gen. Ohne die­sen Schutz ist das finan­zi­el­le Risi­ko unkal­ku­lier­bar.

Wel­che Leis­tun­gen bie­tet die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung?

So schützt Sie die Ver­si­che­rung – umfas­send, ziel­ge­rich­tet und recht­lich wirk­sam

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt weit mehr ab als nur die klas­si­schen Scha­dens­fäl­le. Sie schützt nicht nur bei Per­so­nen- und Sach­schä­den, son­dern auch bei weni­ger offen­sicht­li­chen Risi­ken wie Flur­schä­den, Schä­den durch Reit­be­tei­li­gun­gen oder Ansprü­che Drit­ter wie Kran­ken­kas­sen. Ent­schei­dend ist: Die Leis­tun­gen müs­sen zum All­tag mit Ihrem Pferd pas­sen – und genau hier unter­schei­den sich die Tari­fe deut­lich. Des­halb lohnt ein genau­er Blick auf die wich­tigs­ten Inhal­te, Erwei­te­run­gen und Fall­bei­spie­le.

Grund­sätz­lich über­nimmt die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht alle Schä­den, die Ihr Pferd Drit­ten zufügt – unab­hän­gig von Ihrem Ver­schul­den. Die wich­tigs­ten Scha­dens­ar­ten sind:

Per­so­nen­schä­den:

Wenn Ihr Pferd einen Men­schen ver­letzt – sei es durch einen Tritt, einen Sturz beim Aus­ritt oder durch eine plötz­li­che Bewe­gung auf dem Tur­nier – haf­ten Sie voll­um­fäng­lich für die dar­aus ent­ste­hen­den medi­zi­ni­schen Kos­ten, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men, Ver­dienst­aus­fäl­le und ggf. Schmer­zens­geld. Bei blei­ben­den Schä­den kön­nen auch Ren­ten­an­sprü­che oder Regress­for­de­run­gen der Kran­ken­kas­se gel­tend gemacht wer­den. Die­se Fäl­le machen den größ­ten Anteil der Scha­den­hö­hen aus – oft im sechs­stel­li­gen Bereich.

Sach­schä­den:

Ihr Pferd reißt sich los und beschä­digt ein gepark­tes Auto? Oder zer­stört wäh­rend einer Kutsch­fahrt einen Gar­ten­zaun? Auch hier gilt: Sie haf­ten voll­stän­dig – unab­hän­gig davon, ob Sie per­sön­lich anwe­send waren. Sach­schä­den sind in nahe­zu jedem Tarif inklu­diert, unter­schei­den sich aber in der Höhe der Deckungs­sum­men für bestimm­te Objek­te (z. B. Anhän­ger, Stal­lun­gen, Ver­eins­ge­län­de).

Ver­mö­gens­schä­den:

Weni­ger bekannt, aber ver­si­che­rungs­recht­lich bedeut­sam: Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen dann, wenn z. B. ein Drit­ter Ver­dienst­aus­fall oder Nut­zungs­aus­fall gel­tend macht – etwa weil er durch eine Ver­let­zung arbeits­un­fä­hig ist oder sein Eigen­tum (Auto, Arbeits­mit­tel) durch das Pferd beschä­digt wur­de. Die­se Schä­den sind meist an einen Per­so­nen- oder Sach­scha­den gekop­pelt, kön­nen aber hohe Zusatz­for­de­run­gen aus­lö­sen.

Ver­si­chert sind nicht nur Sie als Hal­ter, son­dern – je nach Tarif – auch:

👤 Reit­be­tei­li­gun­gen, Fremd­rei­ter und Gastrei­ter: Wenn ande­re Per­so­nen Ihr Pferd regel­mä­ßig oder gele­gent­lich rei­ten – ob gegen Ent­gelt oder unent­gelt­lich –, besteht ein erhöh­tes Haf­tungs­ri­si­ko. Gute Tari­fe schlie­ßen die­se Grup­pen mit ein, teils ohne Ein­schrän­kun­gen, teils mit beson­de­ren Bedin­gun­gen (z. B. nament­li­che Nen­nung der Reit­be­tei­li­gung). Im Scha­den­fall kann der Rei­ter gleich­zei­tig Geschä­dig­ter und Mit­ver­ur­sa­cher sein – was juris­tisch anspruchs­voll ist.

🧳 Tier­hü­ter (z. B. Urlaubs­ver­tre­tun­gen): Geben Sie Ihr Pferd wäh­rend des Urlaubs in frem­de Hän­de, blei­ben Sie den­noch haft­bar – auch wenn der Tier­hü­ter fahr­läs­sig han­delt. Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht schützt Sie auch in die­ser Kon­stel­la­ti­on, sofern Tier­hü­ter mit­ver­si­chert sind. Ach­ten Sie auf For­mu­lie­run­gen wie „gele­gent­li­che Hüter“ oder „Haf­tung aus Über­las­sung“.

🧑‍🤝‍🧑 Gele­gent­li­che Rei­ter: Freun­de, Bekann­te oder Ver­eins­kol­le­gen, die Ihr Pferd ein­ma­lig oder spo­ra­disch nut­zen, fal­len nicht auto­ma­tisch unter den Begriff Reit­be­tei­li­gung. Eine umfas­sen­de Pfer­de­haft­pflicht erkennt auch die­se „Gele­gen­heits­rei­ter“ als mit­ver­si­chert an. Emp­feh­lens­wert sind Tari­fe, die jede berech­tig­te Nut­zung ohne Aus­schlüs­se ein­schlie­ßen.

🏥 Drit­te Anspruch­stel­ler: Kran­ken­kas­sen, Sozi­al­trä­ger, Arbeit­ge­ber: Im Scha­den­fall machen häu­fig nicht nur Geschä­dig­te selbst, son­dern auch Kran­ken­kas­sen, Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten oder Arbeit­ge­ber Ersatz­an­sprü­che gel­tend – etwa für Lohn­fort­zah­lun­gen, medi­zi­ni­sche Maß­nah­men oder Umschu­lun­gen. Gute Tari­fe berück­sich­ti­gen die­se Regress­an­sprü­che aus­drück­lich im Leis­tungs­ka­ta­log.

Miet­sach­schä­den: Ob Stall­bo­xen, Reit­hal­len oder Pfer­de­an­hän­ger – wer frem­des Eigen­tum nutzt, haf­tet auch bei Schä­den durch das eige­ne Pferd. Miet­sach­schä­den sind daher ein essen­zi­el­ler Bestand­teil vie­ler Haft­pflicht­ta­ri­fe. Aller­dings gel­ten häu­fig sum­men­mä­ßi­ge Begren­zun­gen, z. B. auf 10.000 €. Ach­ten Sie auf den genau­en Ein­schluss: Man­che Tari­fe ver­si­chern nur fes­te Gebäu­de, ande­re auch mobi­le Unter­künf­te und Wei­de­flä­chen.

For­de­rungs­aus­fall­de­ckung: Wenn Sie selbst Opfer eines Unfalls wer­den – etwa durch das Tier eines nicht ver­si­cher­ten Hal­ters – kön­nen Sie leer aus­ge­hen. Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung greift, wenn der Scha­dens­ver­ur­sa­cher nicht zah­len kann oder kei­ne Haft­pflicht besitzt. Vie­le Tari­fe bie­ten die­se Leis­tung nur optio­nal – mit Min­dest­scha­den­hö­he oder Selbst­be­tei­li­gung. Wich­tig: Auch bei vor­sätz­li­chem Ver­hal­ten ist nicht jede Poli­ce leis­tungs­pflich­tig.

Unge­woll­ter Deck­akt / Deck­schä­den: Ein frei lau­fen­der Hengst, eine ros­si­ge Stu­te – und schon kommt es zum unge­woll­ten Deck­akt. Die Fol­gen kön­nen teu­er sein, z. B. durch Tier­arzt­kos­ten oder Zucht­wert­ver­lus­te. Gute Tari­fe decken sol­che Fäl­le mit ab – ent­we­der pau­schal oder mit Begren­zung auf bestimm­te Pfer­de­ar­ten (z. B. kei­ne Deck­hengs­te im akti­ven Ein­satz). Ach­ten Sie auf einen kla­ren Ein­schluss in den Bedin­gun­gen.

Pri­va­te Kutsch­fahr­ten: Nicht jede Ver­si­che­rung deckt pri­va­te Kutsch­fahr­ten auto­ma­tisch ab. Dabei kann es hier schnell zu kom­ple­xen Schä­den kom­men – etwa durch Brems­ver­sa­gen, Aus­schla­gen des Pfer­des oder Unfäl­le mit Pas­san­ten. Eini­ge Ver­si­che­rer for­dern expli­zit die Anmel­dung sol­cher Fahr­ten, ande­re ver­lan­gen eine bestimm­te Nut­zungs­häu­fig­keit oder Deckungs­er­wei­te­rung.

Tur­nie­re, Lehr­gän­ge, Reit­un­ter­richt: Gera­de in der Frei­zeit­rei­te­rei und im Ver­ein­s­ein­satz wich­tig: Was pas­siert, wenn Ihr Pferd wäh­rend eines Reit­kur­ses aus­schlägt oder beim Tur­nier scheut und jemand ver­letzt wird? Vie­le Basis­ta­ri­fe schlie­ßen die­se Ein­sät­ze expli­zit aus, wäh­rend Pre­mi­um-Tari­fe sie pau­schal mit­ver­si­chern. Prü­fen Sie hier beson­ders sorg­fäl­tig den Deckungs­um­fang.

Tier­trans­port: Schä­den beim Be- oder Ent­la­den, Ver­let­zun­gen wäh­rend der Fahrt oder Sach­schä­den im Anhän­ger – Tier­trans­por­te ber­gen erheb­li­che Risi­ken. Eine gute Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung soll­te daher auch Ver­la­de­schä­den und Trans­port­schä­den ein­schlie­ßen – vor allem bei Eigen­ver­la­dung. Tari­fe mit Trans­port­de­ckung bie­ten deut­lich mehr Schutz im mobi­len All­tag.

Pas­si­ve Rechts­schutz­funk­ti­on: Die Pfer­de­haft­pflicht ist nicht nur eine Zahl­stel­le – sie ist auch Ihr juris­ti­scher Schutz­schild. Wird ein Scha­den­er­satz­an­spruch gegen Sie gel­tend gemacht, über­nimmt der Ver­si­che­rer die recht­li­che Prü­fung, die Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen und – wenn nötig – das gesam­te Ver­fah­ren inklu­si­ve Anwalts- und Gerichts­kos­ten. Die­se Funk­ti­on ist auto­ma­tisch ent­hal­ten und darf nicht unter­schätzt wer­den.

Leis­tung in der Pra­xis – ein rea­les Bei­spiel

Eine Reit­be­tei­li­gung führt ein Pferd zum Pad­dock, das Tier erschrickt, reißt sich los und ver­letzt dabei einen Spa­zier­gän­ger schwer. Die Haf­tung liegt voll­stän­dig beim Hal­ter – die Behand­lungs­kos­ten (Reha, Kran­ken­haus, Fol­ge­kos­ten) belau­fen sich auf über 75.000 Euro. Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht über­nimmt den Scha­den, prüft die For­de­rung und schützt den Hal­ter vor einem lang­wie­ri­gen Pro­zess.

Ergän­zen­der Schutz rund ums Pferd

Gesund­heits­kos­ten und Gebüh­ren im Blick behal­ten

Neben der Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht sind auch die The­men Tier­arzt­kos­ten und OP-Vor­sor­ge ent­schei­dend für die Absi­che­rung Ihres Pfer­des. Die fol­gen­den Bei­trä­ge bie­ten Ihnen ver­tie­fen­de Infor­ma­tio­nen und zei­gen, wor­auf Sie als Hal­ter ach­ten soll­ten.

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Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te

Die Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT) legt fest, was tier­ärzt­li­che Leis­tun­gen kos­ten dür­fen – auch bei Pfer­den. Wir zei­gen, wel­che Sät­ze üblich sind, was der 2- und 3‑fache Satz bedeu­tet und wor­auf Sie ach­ten müs­sen.

Pferde-OP-Versicherung

Pfer­de-OP-Ver­si­che­rung

Wenn eine Kolik-OP oder ein Bruch ope­ra­tiv behan­delt wer­den muss, kön­nen schnell meh­re­re Tau­send Euro fäl­lig wer­den. Eine Pfer­de-OP-Ver­si­che­rung über­nimmt die­se Kos­ten – auch bei Not­fäl­len und unter Nar­ko­se.

Pferdekrankenversicherung

Pfer­de­kran­ken­ver­si­che­rung

Ob Zahn­be­hand­lung, Lahm­heits­dia­gno­se oder sta­tio­nä­rer Kli­nik­auf­ent­halt: Eine Pfer­de­kran­ken­ver­si­che­rung schützt Sie vor hohen Tier­arzt­kos­ten im All­tag – inklu­si­ve Vor­sor­ge und Dia­gnos­tik.

Was kos­tet eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht?

Bei­trä­ge, Ein­fluss­fak­to­ren und sinn­vol­le Tari­fe im Über­blick

Die Kos­ten für eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht lie­gen in der Regel zwi­schen 60 und 150 Euro im Jahr – abhän­gig vom gewähl­ten Leis­tungs­um­fang, der Ver­si­che­rungs­sum­me und indi­vi­du­el­len Tarif­merk­ma­len. Beson­ders güns­ti­ge Ange­bo­te gibt es bereits ab etwa 5 Euro im Monat. Doch der Preis allein sagt wenig über die Qua­li­tät des Ver­si­che­rungs­schut­zes aus.

Ent­schei­dend ist, wie umfang­reich der gewähl­te Tarif Sie als Hal­ter absi­chert – etwa bei Tur­nie­ren, Gastrei­tern oder For­de­rungs­aus­fall­de­ckung. Auch die Ver­si­che­rungs­sum­me (emp­foh­len: min­des­tens 10 Mio. Euro pau­schal für Per­so­nen- und Sach­schä­den) hat Ein­fluss auf die Prä­mie. Wei­te­re Fak­to­ren, die die Bei­trags­hö­he beein­flus­sen, sind:

  • Anzahl der ver­si­cher­ten Pfer­de

  • gewünsch­te Zusatz­leis­tun­gen (z. B. Reit­be­tei­li­gung, Miet­sach­schä­den, Deck­schä­den)

  • Zah­lungs­wei­se (monat­lich, jähr­lich)

  • Höhe der Selbst­be­tei­li­gung

Wich­tig: Auch güns­ti­ge Tari­fe kön­nen soli­de Leis­tun­gen bie­ten – wenn gezielt ver­gli­chen wird. Ein Tarif­ver­gleich lohnt sich daher immer.

Leis­tun­gen Die Haft­pflicht­kas­se Dege­nia NV-Ver­si­che­run­gen Adcu­ri (Bar­me­nia)
Ver­si­che­rungs­sum­men
Per­so­nen- und Sach­schä­den 50.000.000 EUR 40.000.000 EUR 50.000.000 EUR 50.000.000 EUR
Ver­mö­gens­schä­den 50.000.000 EUR 40.000.000 EUR 50.000.000 EUR 50.000.000 EUR
Miet­sach­schä­den an unbe­weg­li­chen Objek­ten bis 10.000 EUR 40.000.000 EUR, SB 250 EUR bis 5.000.000 EUR 50.000.000 EUR
Miet­sach­schä­den an beweg­li­chen Objek­ten bis 10.000 EUR 40.000.000 EUR bis 5.000.000 EUR 50.000.000 EUR
Selbst­be­tei­li­gung im Scha­den­fall optio­nal optio­nal optio­nal optio­nal
Scha­den­er­satz­an­sprü­che gegen den Ver­si­che­rungs­neh­mer
Ehe­part­ner als Hüter ℹ️
Lebens­ge­fähr­te als Hüter ℹ️
Unver­hei­ra­te­te Kin­der als Hal­ter ℹ️ ℹ️
Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge als Hal­ter ℹ️ ℹ️ ℹ️
Frem­der Tier­hü­ter
Fremd­rei­ter
Reit­be­tei­li­gung
Regress­an­sprü­che der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger
For­de­rungs­aus­fall­de­ckung
For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ℹ️ ℹ️ ℹ️ ℹ️
Rechts­schutz zur Aus­fall­de­ckung ℹ️ ℹ️
Ver­si­cher­te Tätig­kei­ten
Pfer­de­ren­nen ℹ️ ℹ️
Tur­nie­re ℹ️
Schau­vor­füh­run­gen
Kutsch­fahr­ten ℹ️
Neben­be­ruf­li­che Tätig­kei­ten ℹ️ ℹ️ ℹ️
Aus­lands­auf­ent­halt ℹ️ ℹ️ ℹ️ ℹ️
Unge­woll­ter Deck­akt
Gewäs­ser­schä­den
Flur­schä­den ℹ️
Tie­ri­sche Aus­schei­dun­gen
Sons­ti­ges
Jung­tie­re des Pfer­des ℹ️ ℹ️ ℹ️ ℹ️
Vor­sor­ge­ver­si­che­rung ℹ️
Bei­trag berech­nen & online abschlie­ßen Haft­pflicht­kas­se berech­nen Dege­nia berech­nen NV-Ver­si­che­rung berech­nen Bar­me­nia berech­nen

Wer aus­schließ­lich auf den Preis ach­tet, über­sieht oft wich­ti­ge Absi­che­run­gen – z. B. für Fremd­rei­ter, Kutsch­fahr­ten oder Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen durch Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger. Ent­schei­dend ist, ob der gewähl­te Tarif auch wirk­lich zu Ihrem Reit­ver­hal­ten und den Hal­tungs­be­din­gun­gen passt. Ein hoch­wer­ti­ger Schutz muss nicht teu­er sein – er muss nur zu Ihrem Pferd und All­tag pas­sen. Nut­zen Sie daher unbe­dingt Ver­gleichs­mög­lich­kei­ten und prü­fen Sie nicht nur die Bei­trags­hö­he, son­dern auch:

  • Wie hoch sind die Ver­si­che­rungs­sum­men für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den?

  • Wel­che Zusatz­bau­stei­ne sind ent­hal­ten?

  • Sind Tur­nie­re, Lehr­gän­ge oder Tier­hü­ter mit­ver­si­chert?

  • Wird die pas­si­ve Rechts­schutz­funk­ti­on gebo­ten?

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Schutz vor unkal­ku­lier­ba­ren Risi­ken im All­tag mit Ihrem Pferd

War­um eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht sinn­voll ist

Ein eige­nes Pferd bringt nicht nur Freu­de, son­dern auch Ver­ant­wor­tung – recht­lich wie finan­zi­ell. Denn laut § 833 BGB haf­ten Sie als Tier­hal­ter unbe­grenzt für alle Schä­den, die Ihr Pferd ver­ur­sacht – selbst dann, wenn Sie kei­ner­lei Ver­schul­den trifft.

Die­se soge­nann­te Gefähr­dungs­haf­tung gilt unab­hän­gig von der Tier­art oder Nut­zung. Schon ein klei­ner Aus­rut­scher auf der Wei­de, ein erschreck­tes Tier beim Aus­ritt oder ein beschä­dig­ter Zaun kön­nen schnell vier- bis fünf­stel­li­ge Scha­dens­sum­men ver­ur­sa­chen.

Genau hier greift die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht – und schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­se. Sie über­nimmt nicht nur berech­tig­te Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, son­dern wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che aktiv ab (pas­si­ver Rechts­schutz). Damit bie­tet sie Ihnen als Hal­ter Sicher­heit im All­tag – ob im Stall, auf der Wei­de, beim Trai­ning oder im Gelän­de.

Beson­ders sinn­voll ist der Abschluss für:

  • Frei­zeit- und Hob­by­rei­ter, die ihr Pferd pri­vat nut­zen

  • Rei­ter mit Gast- oder Fremd­rei­tern, da hier beson­de­re Haf­tungs­ri­si­ken bestehen

  • Pfer­de­hal­ter mit Offen­stall- oder Wei­de­hal­tung, wo Schä­den durch Aus­bruch mög­lich sind

  • Pfer­de­be­sit­zer mit Reit­be­tei­li­gun­gen oder Kutsch­fahr­ten

Eine gute Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht schützt nicht nur Sie – son­dern auch Ihr finan­zi­el­les Fun­da­ment. Sie ist für alle Pfer­de­hal­ter nicht nur emp­feh­lens­wert, son­dern aus recht­li­cher Sicht fak­tisch unver­zicht­bar.

Typi­sche und über­ra­schen­de Scha­dens­fäl­le

War­um Sie als Pfer­de­hal­ter auf Absi­che­rung ver­trau­en soll­ten

Ihr Pferd kann unbe­merkt in Situa­tio­nen gera­ten, die Sie als Hal­ter nicht beein­flus­sen – etwa durch einen Aus­bruch, im Kutsch­be­trieb oder bei der Arbeit mit Drit­ten. Sol­che Fäl­le füh­ren schnell zu hohen Scha­dens­for­de­run­gen. Die fol­gen­den acht Bei­spie­le ver­an­schau­li­chen typi­sche und weni­ger offen­sicht­li­che Risi­ken – und zei­gen, war­um eine umfas­sen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Pfer­de­hal­ter unver­zicht­bar ist.

All die­se Bei­spie­le zei­gen: Schä­den ent­ste­hen schnell, oft uner­war­tet und in erheb­li­cher Höhe. Sei es durch Aus­bruch, Nut­zung durch Drit­te, Tier­hü­ter, Kutsch­fahr­ten oder sogar Raub­tie­re – damit Pfer­de­hal­ter nicht in finan­zi­el­le Not­si­tua­tio­nen gera­ten, ist ein umfas­sen­der Haft­pflicht­schutz drin­gend gebo­ten.

🐎 1. Aus­bruch aus der Kop­pel → Ver­kehrs­un­fall oder Flur­schä­den

Ein häu­fig vor­kom­men­der, aber dra­ma­ti­scher Scha­dens­fall: Ihr Pferd reißt sich von der Kop­pel los und läuft auf eine nahe­ge­le­ge­ne Stra­ße. Dort kommt es zu einem Ver­kehrs­un­fall mit einem Pkw – die Repa­ra­tur­kos­ten des Autos betra­gen 5.000 €. Zusätz­lich ver­ur­sacht das Pferd bei der Flucht Schä­den an einem benach­bar­ten Gar­ten­zaun und am Wild­wuchs. Der Eigen­tü­mer des Grund­stücks for­dert von Ihnen 2.000 € für den Zaun und eine Ent­schä­di­gung für den Wild­scha­den. In sol­chen Fäl­len müs­sen Sie als Hal­ter für alle ver­ur­sach­ten Schä­den auf­kom­men – die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht über­nimmt die­se For­de­run­gen. Ein sol­cher Vor­fall kann schnell zu 5.000–10.000 € an Scha­den­er­satz­for­de­run­gen füh­ren, je nach Umfang der Schä­den und den betei­lig­ten Par­tei­en.

👫 2. Rei­ter­sturz durch Pfer­de­scheu­heit

Ein Rei­ter stürzt, weil Ihr Pferd auf dem Aus­ritt erschrickt und sich plötz­lich win­det. Der Sturz endet mit einem kom­pli­zier­ten Bein­bruch, der eine Kran­ken­haus­be­hand­lung und Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men not­wen­dig macht. Die Ver­si­che­rung des Rei­ters for­dert Schmer­zens­geld sowie Ver­dienst­aus­fall in Höhe von 10.000 €. Sol­che Unfäl­le sind nicht sel­ten, vor allem bei uner­fah­re­nen Rei­tern oder unvor­her­seh­ba­rem Pfer­de­ver­hal­ten. Bei einem schwer­wie­gen­den Sturz kön­nen die For­de­run­gen leicht 5.000–15.000 € betra­gen, je nach Schwe­re der Ver­let­zung und dem ent­gan­ge­nen Ein­kom­men des Rei­ters. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die­se Ansprü­che, auch die Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen.

🚗 3. Zer­stör­te Stall­box oder Anhän­ger

Wenn Ihr Pferd in einer gemie­te­ten Stall­box oder auf einem Pfer­de­an­hän­ger aus­bricht und dabei einen erheb­li­chen Scha­den ver­ur­sacht – etwa indem es die Wand der Box durch­bricht oder den Anhän­ger beschä­digt – kön­nen schnell hohe Repa­ra­tur­kos­ten ent­ste­hen. Ein sol­cher Vor­fall könn­te bei­spiels­wei­se 3.000 € für die Repa­ra­tur des Anhän­gers und 1.500 € für den Scha­den an der Stall­box kos­ten. Vie­le Tari­fe beinhal­ten Miet­sach­schä­den, aber die­se sind oft auf eine bestimm­te Höchst­sum­me begrenzt. Daher ist es wich­tig, auf die genaue Deckungs­hö­he zu ach­ten, wenn Ihr Pferd in gemie­te­ten Unter­künf­ten gehal­ten wird.

🤕 4. Ver­let­zung bei Fremd­rei­tern oder Tier­hü­tern

Wenn Ihr Pferd einem Gastrei­ter oder einem Tier­hü­ter Scha­den zufügt, z. B. durch einen Sturz oder Tritt, haf­ten Sie als Besit­zer. Ein Bei­spiel: Ihr Pferd schießt auf der Wei­de plötz­lich los, der Rei­ter fällt und zieht sich eine schwer­wie­gen­de Ver­let­zung zu. Der Scha­den beläuft sich auf 5.000 € für medi­zi­ni­sche Behand­lung und 2.000 € für ent­gan­ge­nen Lohn. Obwohl der Rei­ter auf dem Pferd sitzt, bleibt der Hal­ter haft­bar – und ohne die rich­ti­ge Ver­si­che­rung kann dies zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren. In vie­len moder­nen Haft­pflicht­po­li­cen sind sol­che Fäl­le bereits inte­griert.

🐶 5. Unfall bei pri­va­ter Kutsch­fahrt

Bei einer pri­va­ten Kutsch­fahrt wird der Kut­scher durch ein plötz­lich scheu­en­des Pferd abge­wor­fen. Das Pferd zieht unkon­trol­liert einen Wagen hin­ter sich, beschä­digt meh­re­re par­ken­de Autos und ver­letzt einen Pas­san­ten. Der Sach­scha­den an den Autos beträgt 4.000 €, der ver­letz­te Pas­sant for­dert Schmer­zens­geld und Heil­be­hand­lungs­kos­ten von 5.000 €. Der­ar­ti­ge Schä­den kön­nen teu­er wer­den, wenn die Kut­sche durch das Pferd beschä­digt wird. Hier schützt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor den For­de­run­gen von Pas­san­ten und Fahr­zeug­hal­tern, die durch das Pferd zu Scha­den kom­men.

🧛‍♂️ 6. Schä­den durch unge­woll­ten Deck­akt

Ein Hengst hat wäh­rend eines Aus­ritts eine unge­woll­te Deckung mit einer Stu­te voll­zo­gen. Der Scha­den für den Besit­zer der Stu­te ist hoch, da die Stu­te nun tra­gend ist und der Deck­akt nicht geplant war. Die Kos­ten für die Geburt und die mög­li­che recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung belau­fen sich auf 3.000–5.000 €. In eini­gen Poli­cen ist der Deck­akt expli­zit als Scha­den­er­eig­nis ent­hal­ten, was den Pfer­de­hal­ter vor den Kos­ten schützt, die durch sol­che Vor­fäl­le ent­ste­hen.

🐺 7. Pfer­de­rip­per- oder Wolfs­riss-Schä­den

In der Offen­stall­hal­tung kön­nen Pfer­de durch Raub­tie­re wie Wolfs­ru­del oder Pfer­de­rip­per ver­letzt wer­den. Sol­che Fäl­le sind zum Glück sel­ten, kön­nen aber enor­me Kos­ten ver­ur­sa­chen. Eine Wolfs­at­ta­cke auf ein Pferd könn­te etwa 4.000–6.000 € an Behand­lungs­kos­ten nach sich zie­hen. Eini­ge spe­zi­el­le Tari­fe bie­ten eine Wolfs­riss­de­ckung, die Schä­den die­ser Art abdeckt. Die­se Leis­tung ist ins­be­son­de­re für Pfer­de­hal­ter in länd­li­chen Regio­nen oder bei Offen­stall­hal­tung von Bedeu­tung.

🎓 8. Tur­nier- oder Lehr­gangs­un­fäl­le

Ein Pferd scheut auf einem Tur­nier und stößt gegen einen Zuschau­er oder ein ande­res Pferd. Der Zuschau­er zieht sich eine Arm­frak­tur zu und for­dert Schmer­zens­geld und Behand­lungs­kos­ten von ins­ge­samt 7.000 €. Nicht alle Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken sol­che Scha­dens­fäl­le wäh­rend Tur­nie­ren, Lehr­gän­gen oder Reit­un­ter­richt ab. Wer regel­mä­ßig an Wett­be­wer­ben teil­nimmt oder in Reit­ver­ei­nen aktiv ist, soll­te dar­auf ach­ten, dass die­se Fäl­le aus­drück­lich im Tarif ein­ge­schlos­sen sind.

Klar­heit im Scha­den­fall

Wann zahlt die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht – und wann nicht?

Ihre Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht zahlt, wenn …

Ihre Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht zahlt nicht, wenn …

Die 8 häu­figs­ten Fra­gen zur Pfer­de­ver­si­che­rung

Was Sie schon immer über die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht wis­sen woll­ten

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht schützt Sie vor Schä­den, die Ihr Pferd Drit­ten zufügt – sei es durch Ver­let­zun­gen, Sach­schä­den oder Ver­mö­gens­schä­den. Die Pfer­de­kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt hin­ge­gen medi­zi­ni­sche Kos­ten für Behand­lun­gen und Ope­ra­tio­nen an Ihrem Pferd. Bei­de Ver­si­che­run­gen sind wich­tig, aber sie decken unter­schied­li­che Berei­che ab.

In Deutsch­land ist eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, aber sie ist sehr emp­feh­lens­wert. Ohne die­se Absi­che­rung haf­ten Sie als Hal­ter für alle Schä­den, die Ihr Pferd anrich­tet. Ohne Ver­si­che­rung kön­nen die finan­zi­el­len Fol­gen extrem hoch wer­den, beson­ders bei Per­so­nen­schä­den.

Die Ver­si­che­rung deckt Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den, die durch Ihr Pferd ver­ur­sacht wer­den. Zusatz­leis­tun­gen wie Miet­sach­schä­den, Deck­schä­den oder Schä­den bei Kutsch­fahr­ten kön­nen je nach Tarif eben­falls ein­ge­schlos­sen sein.

Neben dem Hal­ter sind häu­fig auch Reit­be­tei­li­gun­gen, Gastrei­ter, Tier­hü­ter und gele­gent­lich auch Fremd­rei­ter mit­ver­si­chert. Wenn jemand auf Ihrem Pferd rei­tet oder es betreut, soll­ten Sie sicher­stel­len, dass der Ver­si­che­rungs­schutz auch die­se Per­so­nen umfasst.

Das hängt vom gewähl­ten Tarif ab. In vie­len Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ist die Reit­be­tei­li­gung auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, jedoch nicht immer voll­stän­dig oder ein­deu­tig gere­gelt. Man­che Anbie­ter ver­lan­gen eine nament­li­che Nen­nung, ande­re schlie­ßen die Mit­ver­si­che­rung nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ein.

Ein beson­ders kla­rer und leis­tungs­star­ker Tarif ist der Vier­pfo­ten ass­pa­rio THV Exklu­siv. Hier ist die Reit­be­tei­li­gung expli­zit in den Bedin­gun­gen ein­ge­schlos­sen – ohne Zusatz­an­trag. Dar­über hin­aus bie­tet der Tarif eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me von bis zu 50 Mio. €, schützt bei Pfer­de­rip­per-Schä­den, ent­hält eine Kos­ten­dif­fe­renz­de­ckung und lässt sich durch Zusatz­pa­ke­te wie Reit­un­ter­richt, Schul­pferd oder Pfer­de­sit­ting fle­xi­bel erwei­tern. Wer regel­mä­ßig Reit­be­tei­li­gun­gen nutzt, ist mit die­sem Tarif recht­lich wie finan­zi­ell auf der siche­ren Sei­te.

Vier­pfo­ten ass­pa­rio berech­nen

Die meis­ten Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken Schä­den, die bei pri­va­ten Tur­nie­ren oder Reit­ver­an­stal­tun­gen ent­ste­hen, ab. Es ist jedoch rat­sam, vor­ab zu klä­ren, ob die­se Ver­an­stal­tun­gen in den Ver­si­che­rungs­schutz ein­ge­schlos­sen sind – nicht alle Tari­fe bie­ten die­se Deckung auto­ma­tisch.

Die Kos­ten einer Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung vari­ie­ren je nach Tarif und Deckungs­hö­he. Fak­to­ren wie Anzahl der Pfer­de, Zusatz­leis­tun­gen, Ver­si­che­rungs­sum­me und Selbst­be­tei­li­gung beein­flus­sen die Prä­mie. Gute Tari­fe star­ten bei etwa 80 — 100 € pro Jahr für ein Pferd, kön­nen aber bei umfang­rei­chen Zusatz­leis­tun­gen deut­lich höher aus­fal­len.

Ohne Ver­si­che­rung haf­ten Sie per­sön­lich und unbe­grenzt für alle Schä­den, die Ihr Pferd ver­ur­sacht – sowohl für Sach­schä­den als auch für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen. In schwe­ren Fäl­len kön­nen die For­de­run­gen von Drit­ten bis in den sechs­stel­li­gen Bereich gehen. Ein Scha­dens­fall ohne Ver­si­che­rung kann also zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren.

Wei­te­re Ver­si­che­run­gen rund ums Pferd

Ergän­zen­der Schutz für Rei­ter, Hal­ter und Tier

Nicht nur eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht ist wich­tig: Wer als Rei­ter, Hal­ter oder Pfer­de­be­sit­zer umfas­send abge­si­chert sein möch­te, soll­te auch wei­te­re Poli­cen in Betracht zie­hen. Vor allem bei dau­er­haf­ten gesund­heit­li­chen Schä­den des Rei­ters oder bei schwe­ren Erkran­kun­gen oder Tod des Pfer­des sind zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen sinn­voll – auch im Hin­blick auf die meist hohen Wer­te eines Pfer­des.

Pferdelebensversicherung

Pfer­de­le­bens­ver­si­che­rung

Schützt den finan­zi­el­len Wert Ihres Tie­res im Fal­le von Krank­heit, Unfall oder Tod. Beson­ders emp­feh­lens­wert für Tur­nier­pfer­de oder hoch­prei­si­ge Zucht­tie­re. Die Ver­si­che­rung kann auch Kos­ten bei Eutha­na­sie oder Dieb­stahl über­neh­men.

Reiterunfallversicherung

Rei­ter­un­fall­ver­si­che­rung

Die­se Poli­ce greift, wenn Sie als Rei­ter durch einen Sturz oder Unfall mit dem Pferd dau­er­haft ver­letzt wer­den. Sie ergänzt die gesetz­li­che Absi­che­rung und kann z. B. eine Inva­li­di­täts­leis­tung oder ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld ent­hal­ten – beson­ders rele­vant für Frei­zeit­rei­ter ohne eige­ne Unfall­ver­si­che­rung.

Gut geschützt in allen Lebens­la­gen

Auch über die Pfer­de­hal­tung hin­aus ist es sinn­voll, sich umfas­send abzu­si­chern. Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihren per­sön­li­chen Schutz:

Anbie­ter im Über­blick

Die­se Ver­si­che­rer bie­ten star­ke Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht-Tari­fe

Die Wahl der rich­ti­gen Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht ist mehr als nur ein Preis­ver­gleich. Es geht um den opti­ma­len Schutz – für Sie, Ihr Pferd und alle, die im Umfeld mit dem Tier zu tun haben.

In Deutsch­land gibt es eini­ge Ver­si­che­rer, die mit beson­ders star­ken Leis­tun­gen und hoher Sicht­bar­keit über­zeu­gen. Wer regel­mä­ßig gesucht wird, bie­tet meist auch gut doku­men­tier­te und trans­pa­ren­te Tari­fe – ein Plus­punkt bei Abschluss und im Scha­den­fall.

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn Ihr Pferd Per­so­nen- oder Sach­schä­den ver­ur­sacht. Typi­sche Leis­tun­gen umfas­sen:

  • hohe Deckungs­sum­men von 10 bis 100 Mil­lio­nen Euro für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den

  • Mit­ver­si­che­rung von Reit­be­tei­li­gun­gen und Fremd­rei­tern

  • Schutz bei Wei­de­gang, auf Tur­nie­ren, bei Reit­un­ter­richt oder im Aus­land

  • Ersatz bei Miet­sach­schä­den und Flur­schä­den

  • Deckung bei Schä­den durch den gewoll­ten oder unge­woll­ten Deck­akt

  • Zusatz­bau­stei­ne für Schul­pfer­de, Reit­un­ter­richt oder Pfer­de­sit­ting

Ein hoch­wer­ti­ger Tarif schützt somit nicht nur in klas­si­schen All­tags­si­tua­tio­nen, son­dern auch bei sel­te­ne­ren oder außer­ge­wöhn­li­chen Scha­dens­fäl­len. Und genau das unter­schei­det star­ke Anbie­ter von schwa­chen. Beson­ders häu­fig gesucht und bewährt haben sich in die­sem Zusam­men­hang Ver­si­che­rer wie die Uelz­e­ner, Alli­anz, Zurich, HUK-Coburg, DEVK und R+V. Sie über­zeu­gen mit trans­pa­ren­ten Bedin­gun­gen, hohen Ver­si­che­rungs­sum­men, fle­xi­blen Zusatz­bau­stei­nen und Tari­fen, die auch Reit­be­tei­li­gun­gen oder Kutsch­fahr­ten abde­cken. Unter­schie­de zei­gen sich dabei nicht nur beim Preis, son­dern vor allem bei der Defi­ni­ti­on der ver­si­cher­ten Risi­ken, bei mög­li­chen Aus­schlüs­sen und bei der Fra­ge, wie mit Son­der­fäl­len wie Opfer­schutz, Pfer­de­sit­ting oder Schä­den durch frem­de Rei­ter umge­gan­gen wird.

Ein sorg­fäl­ti­ger Tarif­ver­gleich ist des­halb unver­zicht­bar, wenn Sie für sich und Ihr Pferd den bes­ten Schutz fin­den möch­ten – ange­passt an Ihre indi­vi­du­el­le Hal­tung, Nut­zung und die Risi­ken im All­tag.

Zusam­men­fas­sung

Eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht ist für alle Pfer­de­be­sit­zer unver­zicht­bar. Denn recht­lich gilt ein Pferd als soge­nann­tes „Luxus­tier“, was bedeu­tet: Der Hal­ter haf­tet grund­sätz­lich für alle Schä­den, die das Tier ver­ur­sacht – und zwar unab­hän­gig von eige­nem Ver­schul­den. Die Ver­si­che­rung schützt nicht nur vor hohen Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, son­dern über­nimmt auch die Klä­rung der Haf­tungs­fra­ge, die Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che und die Regu­lie­rung tat­säch­li­cher Schä­den.

Im Fokus ste­hen typi­sche Risi­ken wie Wei­de­aus­bruch, Reit­un­fäl­le, Miet­schä­den an Stall­an­la­gen oder auch sel­te­ne­re Fäl­le wie Deck­ak­te und Kutsch­fahr­ten. Gute Tari­fe leis­ten zudem bei beson­de­ren Nut­zungs­si­tua­tio­nen – etwa bei Teil­nah­me an Reit­ver­an­stal­tun­gen oder Schä­den durch eine Reit­be­tei­li­gung.

Wich­tig ist: Die Leis­tun­gen der Anbie­ter unter­schei­den sich teils deut­lich. Beson­ders emp­feh­lens­wert sind Tari­fe, die eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me (mind. 10 Mio. €), kla­re Rege­lun­gen zur Reit­be­tei­li­gung, Miet­schä­den, Aus­lands­schutz und fle­xi­ble Zusatz­bau­stei­ne beinhal­ten. Ein Tarif­ver­gleich hilft dabei, nicht nur den güns­tigs­ten, son­dern den pas­sends­ten Schutz für sich und das Pferd zu fin­den – egal ob Frei­zeit­pferd, Tur­nier­pferd oder Schul­pferd.

häu­fi­ge Fra­gen

Als Pfer­de­be­sit­zer benö­ti­gen Sie zwin­gend eine Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die­se ist kei­ne Pflicht­ver­si­che­rung im recht­li­chen Sin­ne, aber abso­lut not­wen­dig, da Sie als Hal­ter für Schä­den Ihres Pfer­des mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten – unab­hän­gig vom eige­nen Ver­schul­den.

Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht zahlt nicht, wenn Schä­den vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wur­den, bei Schä­den inner­halb des eige­nen Haus­halts (z. B. an Fami­li­en­mit­glie­dern) oder wenn das Pferd gewerb­lich genutzt wird, aber nur pri­vat ver­si­chert ist. Auch bei ver­trag­lich aus­ge­schlos­se­nen Risi­ken besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz.

Bei einem Reit­un­fall mit Sturz haf­tet grund­sätz­lich der Tier­hal­ter, also der Besit­zer des Pfer­des, auf­grund der soge­nann­ten Tier­hal­ter­haf­tung (§ 833 BGB). Die­se Haf­tung ist eine soge­nann­te Gefähr­dungs­haf­tung – das bedeu­tet: Der Hal­ter haf­tet unab­hän­gig von einem Ver­schul­den oder Vor­wurf. Es spielt auch kei­ne Rol­le, ob die Reit­be­tei­li­gung ent­gelt­lich oder unent­gelt­lich ist. Daher ist es beson­ders wich­tig, dass die Reit­be­tei­li­gung im Ver­si­che­rungs­schutz aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen ist. Emp­feh­lens­wert ist z. B. der Tarif Vier­pfo­ten ass­pa­rio THV Exklu­siv, in dem dies klar und umfas­send gere­gelt ist.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro pau­schal für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den betra­gen. Leis­tungs­star­ke Tari­fe bie­ten sogar 50 Mil­lio­nen Euro – ein sinn­vol­les Sicher­heits­netz, vor allem bei Per­so­nen­schä­den mit hohen Fol­ge­kos­ten.