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Tierhalterhaftpflicht – Sicherheit für Sie und Ihr Tier
Pflicht oder freiwillig: Wer Tiere hält, braucht rechtlichen Schutz bei Schäden.

Ob Hund, Pferd, Esel oder exotisches Tier – als Halter haften Sie uneingeschränkt für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen finanziellen Forderungen, wenn Personen verletzt, Gegenstände beschädigt oder Vermögensschäden verursacht werden. In vielen Bundesländern ist sie für Hunde sogar gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch für Pferde und Exoten ist eine passende Haftpflicht sinnvoll – oft sogar Voraussetzung für Haltung oder Turnierteilnahme. Dabei geht es nicht nur um Kostenübernahme, sondern auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wer sich als Tierhalter absichert, schützt sich selbst, Dritte – und das eigene Tier. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Leistungen eine gute Tierhalterhaftpflicht bieten sollte, welche Pflichten gelten und welche Anbieter überzeugen.
Für welches Tier benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung?
Nicht jedes Tier ist automatisch über Ihre Privathaftpflicht versichert. Für Hunde, Pferde, Listenhunde und exotische Tiere gelten klare gesetzliche oder versicherungsrechtliche Anforderungen. Wer eines dieser Tiere hält, benötigt eine eigenständige Tierhalterhaftpflicht – oft sogar verpflichtend. Je nach Tierart unterscheiden sich dabei nicht nur die Risiken, sondern auch die Anforderungen an den Versicherungsschutz. Die folgenden Kachelbereiche führen Sie direkt zu den passenden Informationen und Angeboten für Ihre Tierart.
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Das Wichtigste im Überblick
Gesetzlich geregelt, finanziell sinnvoll – so funktioniert der Haftpflichtschutz für Tierhalter
Tierhalterhaftpflichtversicherung einfach erklärt
Die Tierhalterhaftpflicht ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung für Halter größerer Tiere wie Hunde, Pferde oder exotische Tiere. Sie greift, wenn durch das Verhalten des Tieres ein Personen‑, Sach- oder Vermögensschaden entsteht. Gemäß § 833 BGB haften Tierhalter in Deutschland unbegrenzt und unabhängig von eigenem Verschulden – das gilt auch, wenn das Tier nur erschrickt, ausbricht oder jemanden verletzt, ohne aggressiv zu sein. Eine private Haftpflicht reicht hier nicht aus. Die Tierhalterhaftpflicht schützt nicht nur vor hohen Kosten, sondern auch vor rechtlichen Auseinandersetzungen – und wird in vielen Fällen sogar gesetzlich verlangt.
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Hundehalter vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht – etwa durch einen Unfall, einen Biss oder ein Fehlverhalten. In sechs Bundesländern ist sie bereits gesetzlich vorgeschrieben – in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Auch in weiteren Bundesländern besteht Versicherungspflicht für bestimmte Rassen (sog. Listenhunde). Eine gute Hundehaftpflicht deckt Personen‑, Sach- und Vermögensschäden ab, bietet weltweiten Schutz und schließt oft auch Fremdhüter ein.
Die Pferdehaftpflichtversicherung ist unverzichtbar für alle Halter von Pferden, Ponys, Eseln oder Maultieren. Schäden können schnell entstehen – sei es beim Ausritt, durch das Ausschlagen auf der Weide oder durch einen Verkehrsunfall. Auch fremde Reiter oder Reitbeteiligungen können mitversichert werden. Wichtig ist, dass die Police Turniere, Kutschfahrten und Mietsachschäden umfasst – denn diese verursachen oft besonders hohe Kosten. Eine hohe Deckungssumme ist für Pferdehalter Standard.
Exoten wie Schlangen, Spinnen, Echsen oder Papageien stellen ein besonderes Risiko dar – auch weil sie im Schadensfall nur schwer kontrollierbar sind. Viele Bundesländer schreiben für bestimmte Tierarten (z. B. Gifttiere) eine Haftpflichtversicherung zwingend vor. Die Exotenhaftpflicht greift bei Verletzungen, Sachschäden oder Vermögensverlusten und ist häufig mit höheren Anforderungen verbunden – sowohl in Bezug auf Deckungssummen als auch auf Haltungsvorgaben. Einige Anbieter bieten hier spezialisierte Tarife mit erweitertem Schutz.
Für sogenannte Listenhunde – also Hunde, die laut Landesverordnung als potenziell gefährlich gelten – ist die Haftpflichtversicherung verpflichtend. Rassen wie American Staffordshire Terrier, Rottweiler oder Bullterrier unterliegen in vielen Bundesländern verschärften Auflagen. Die Tierhalterhaftpflicht muss in diesen Fällen eine erhöhte Deckung bieten und wird meist nur nach Vorlage eines Sachkundenachweises abgeschlossen. Listenhundhalter sollten darauf achten, dass ihr Tier explizit mitversichert ist – nicht alle Anbieter bieten diese Option an.
Was versteht man rechtlich und versicherungstechnisch unter einer Tierhalterhaftpflicht?
Definition und rechtlicher Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die Halter bestimmter Tiere – insbesondere Hunde, Pferde und exotischer Arten – gegen Schadenersatzansprüche Dritter absichert. Grundlage für diese Versicherung ist § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der die sogenannte Gefährdungshaftung regelt. Diese verpflichtet Tierhalter zur Haftung für alle Schäden, die ihr Tier verursacht – unabhängig davon, ob sie selbst ein Verschulden trifft.
Versichert werden in der Regel Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Verhalten des Tieres entstehen. Die Tierhalterhaftpflicht tritt dabei sowohl für berechtigte Forderungen ein als auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche – notfalls vor Gericht.
Während Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Wellensittiche meist in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, benötigen größere Tiere wie Hunde, Pferde oder Exoten zwingend eine eigenständige Police. In einigen Bundesländern besteht sogar eine gesetzliche Versicherungspflicht – insbesondere für Hunde und bestimmte Rassen.
Ziel der Tierhalterhaftpflicht ist es, Tierhalter vor existenzbedrohenden finanziellen Schäden zu schützen und gleichzeitig einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Tierhaltung zu fördern.
Schützt vor Haftungsrisiken – unabhängig davon, welches Tier Sie halten
Leistungsumfang einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
Tierhalter stehen rechtlich in der Verantwortung – selbst dann, wenn sie den Schaden nicht selbst verschuldet haben. Laut § 833 BGB greift die sogenannte Gefährdungshaftung: Verursacht Ihr Hund einen Verkehrsunfall, scheut Ihr Pferd beim Ausritt oder entkommt ein exotisches Tier aus dem Gehege, haften Sie in unbegrenzter Höhe.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie in diesen Fällen vor schwerwiegenden finanziellen Folgen – und übernimmt nicht nur die Regulierung berechtigter Forderungen, sondern auch die rechtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Die Leistungen unterscheiden sich je nach Tierart, Tarif und Anbieter. Für Hundehalter ist besonders wichtig, dass Personen- und Sachschäden umfassend abgedeckt sind – etwa wenn ein Hund ein Kind beißt oder ein Fahrradfahrer stürzt. Pferdehalter benötigen in der Regel zusätzlichen Schutz für Reitbeteiligungen, Turniere, Stallmieten oder Flurschäden. Und für Halter exotischer Tiere wie Schlangen, Papageien oder Wildtiere gelten teils verschärfte gesetzliche Anforderungen, die spezielle Deckungskonzepte erfordern.
Ein solider Basisschutz umfasst immer die Übernahme von Personen‑, Sach- und Vermögensschäden – inklusive möglicher Folgekosten wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Reparaturkosten. Darüber hinaus ist die sogenannte passive Rechtsschutzfunktion ein zentrales Element: Die Versicherung prüft jeden Anspruch im Detail und übernimmt auch die Prozesskosten, wenn Forderungen vor Gericht abgewehrt werden müssen.
Auch Auslandsschäden, Mietsachschäden (z. B. an Ställen oder Ferienwohnungen), Deckschäden bei ungewollter Vermehrung sowie Schäden durch Betreuungspersonen können bei guten Anbietern mitversichert werden. In vielen Tarifen lässt sich die Deckungssumme flexibel wählen – empfohlen wird mindestens ein Betrag von 10 Millionen Euro, bei Pferden oder Hunden häufig deutlich mehr.
Ob privater Hund, Reitpferd, Esel oder exotisches Tier – wer sein Tier liebt und Verantwortung übernimmt, kommt an einer leistungsstarken Tierhalterhaftpflicht nicht vorbei.
Weitere Versicherungslösungen für Ihr Tier
Welche Absicherung braucht Ihr Tier darüber hinaus?
Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor Haftungsrisiken – aber sie ersetzt keine medizinische Versorgung. Wenn Ihr Tier erkrankt oder operiert werden muss, können schnell hohe Tierarztkosten entstehen. Viele Tierhalter kombinieren deshalb die Haftpflicht mit einer Kranken- oder OP-Versicherung, um rundum abgesichert zu sein. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die wichtigsten Absicherungsformen.
Tierversicherungen im Überblick
Sie möchten sich generell informieren, welche Versicherungen für Tiere sinnvoll sind? Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle gängigen Absicherungen für Hunde, Katzen, Pferde und Exoten – kompakt, verständlich und im direkten Vergleich.
Tierkrankenversicherung
Von der Zahnbehandlung bis zur chronischen Erkrankung – eine Tierkrankenversicherung übernimmt die laufenden Behandlungskosten und bietet finanziellen Schutz im Krankheitsfall. Besonders sinnvoll für junge Tiere oder chronisch gefährdete Rassen.
Tier-OP-Versicherung
Ob Knochenbruch, Magendrehung oder Kreuzbandriss: Operationen verursachen schnell vierstellige Kosten. Eine OP-Versicherung übernimmt diese Ausgaben – und sichert Ihr Tier medizinisch optimal ab, wenn es darauf ankommt.
Die Beiträge variieren – je nach Tierart, Nutzung und gewünschtem Schutzumfang
Beitragshöhe und Einflussfaktoren im Überblick
Die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung richten sich in erster Linie nach dem Tier, das Sie versichern möchten. Während für Hunde in den meisten Fällen bereits Standardtarife zwischen 40 und 150 Euro jährlich erhältlich sind, liegen die Beiträge für Pferde je nach Nutzung – etwa als Turnierpferd oder mit Reitbeteiligung – zwischen 70 und 190 Euro im Jahr. Entscheidend sind dabei die gewählte Deckungssumme, eventuelle Selbstbeteiligungen und die zusätzlichen Einschlüsse wie Mietsachschäden oder Auslandsdeckung.
Wer exotischere Tiere wie Alpakas, Esel, Lamas oder Savannah-Katzen hält, muss häufig spezielle Tarife abschließen. Diese Tiere fallen entweder unter die Kategorie der exotischen Nutztiere oder gelten je nach Region als meldepflichtig. Die Beiträge liegen hier meist etwas höher, da die Risikoeinschätzung komplexer ist und häufig individuelle Haltungskonzepte berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt für Schlangen, Spinnen oder größere Papageienarten: Je nach Tierart und Gefährdungspotenzial kann der Jahresbeitrag deutlich variieren – die exotische Tierhalterhaftpflicht ist ab 41,65 Euro im Jahr erhältlich.
Wichtig für alle Tierhalter: Ein günstiger Beitrag allein genügt nicht. Entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz exakt auf Ihr Tier, Ihre Haltungssituation und den möglichen Schadenumfang abgestimmt ist. Besonders für Halter mit mehreren Tieren, für Züchter oder Besitzer von Listenhunden gibt es spezielle Mehrtier- oder Kombitarife, die sich preislich lohnen und gleichzeitig umfassend absichern.
Ein Vergleich der verfügbaren Tarife lohnt sich daher – sowohl aus finanzieller als auch aus haftungsrechtlicher Sicht.
Wer Tiere hält, übernimmt Verantwortung – auch rechtlich und finanziell
Haftung, Vorsorge und Fairness gegenüber Dritten – darum ist eine Tierhalterhaftpflicht unverzichtbar
Tiere bereichern unser Leben – aber sie bringen auch Verantwortung mit sich. Wer ein Tier hält, trägt nicht nur die Pflicht zur artgerechten Haltung und Versorgung, sondern haftet auch für alle Schäden, die durch das Verhalten des Tieres entstehen.
Diese Verantwortung ist gesetzlich geregelt (§ 833 BGB) und lässt sich nicht abwälzen – auch dann nicht, wenn Sie Ihr Tier vorbildlich führen oder ein Dritter es zum Unfallzeitpunkt betreut. Schon ein harmloser Zwischenfall kann zu erheblichen Personen- oder Sachschäden führen, etwa wenn ein Hund einen Radfahrer zu Fall bringt oder ein Pferd einen Unfall auf der Straße verursacht.
Eine Tierhalterhaftpflicht ist deshalb nicht nur eine Absicherung gegen Kosten, sondern ein Ausdruck von Fürsorge und Pflichtbewusstsein. Wer sich absichert, schützt nicht nur sich selbst vor finanziellen Folgen, sondern auch Dritte vor langwierigen Schadensregulierungen – und entlastet das eigene Tier, das in Schadensfällen schnell in die Kritik geraten kann. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht zeugt von Weitsicht und dem Willen, Risiken aktiv zu minimieren – so wie es der Gesetzgeber und auch das gesellschaftliche Zusammenleben verlangen.
Besonders bei Haltern von großen oder exotischen Tieren, bei Pferden mit Reitbeteiligung oder bei Hunden in urbanem Umfeld ist eine solide Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Denn mit der Entscheidung für ein Tier geht die rechtliche Verpflichtung einher, für dessen Verhalten geradezustehen – ein Schutzschild wie die Tierhalterhaftpflicht sorgt dafür, dass aus dieser Verantwortung keine persönliche Krise wird.
Was Ihre Tierhalterhaftpflicht tatsächlich abdeckt
Typische Schadensfälle und wer für die Kosten aufkommt
Unfälle mit Tieren passieren oft plötzlich – und verursachen nicht selten erhebliche Kosten. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie als Halter davor, für Personen‑, Sach- oder Vermögensschäden allein aufkommen zu müssen. Ob Hundebiss, Reitunfall oder entlaufene Schlange: Je nach Tierart und Haltung entstehen ganz unterschiedliche Risiken – und entsprechend vielfältige Schadensszenarien. Damit Sie genau wissen, wofür Ihre Haftpflicht aufkommt, zeigen wir typische Fälle, bei denen der Versicherungsschutz greift.
Hund beißt fremde Person
Ein freilaufender Hund beißt beim Spaziergang ein Kind, das ihm zu nahe kommt. Die Bisswunde muss ärztlich versorgt, gereinigt und anschließend mit Antibiotika behandelt werden. Hinzu kommen mehrere Kontrolltermine, eventuell sogar eine kleine ambulante OP zur Wundversorgung. Die Eltern stellen zudem Ansprüche auf Schmerzensgeld.
Gesamtschaden: 1.400 €
Pferd scheut und verursacht Verkehrsunfall
Ein Reitpferd erschrickt beim Ausritt, wirft die Reiterin ab und läuft auf eine Landstraße. Dort verursacht es einen Unfall mit einem Auto, das nicht mehr rechtzeitig bremsen kann. Neben einem beschädigten Kotflügel entstehen Schäden an Frontscheinwerfer und Stoßstange. Die verletzte Reiterin benötigt zudem medizinische Versorgung.
Gesamtschaden: 6.800 €
Esel tritt Spaziergänger
Ein Spaziergänger nähert sich einem Weidezaun, um ein Foto zu machen. Der dort stehende Esel fühlt sich bedrängt und tritt blitzschnell aus. Der Mann erleidet eine starke Prellung am Oberschenkel und muss zwei Wochen krankgeschrieben werden. Behandlungskosten und Verdienstausfall werden geltend gemacht.
Gesamtschaden: 2.100 €
Schlange entkommt – Einfangkosten
Eine exotische Würgeschlange entweicht aus dem Terrarium in einem Mehrfamilienhaus. Die Feuerwehr muss anrücken, das Gebäude evakuiert und ein Spezialist mit dem Einfangen der Schlange beauftragt werden. Zusätzlich entstehen Kosten für den Tierarzt und eine Sicherheitsüberprüfung des Terrariums.
Gesamtschaden: 950 €
Hund rennt auf Straße – Kollision mit Auto
Ein unangeleinter Hund läuft während des Gassigehens plötzlich auf die Straße. Ein Autofahrer kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidiert mit einem Verkehrsteilnehmer. Am Fahrzeug entstehen erhebliche Karosserieschäden, der Fahrer erleidet ein Schleudertrauma.
Gesamtschaden: 4.200 €
Pferd beschädigt gemietete Reitanlage
Beim Verladen auf einem fremden Reiterhof tritt ein Pferd gegen eine Stallwand und beschädigt eine Tür sowie den angrenzenden Holzverschlag. Die Instandsetzung muss durch eine Fachfirma erfolgen. Zusätzlich entsteht ein Nutzungsausfall für den Betreiber der Anlage.
Gesamtschaden: 3.900 €
Alpaka springt über Zaun – Schaden am Nachbargrundstück
Ein Alpaka erschrickt bei einem Gewitter und überspringt den Weidezaun. Auf dem Nachbargrundstück läuft es durch ein Gemüsebeet und beschädigt einen frisch gesetzten Sichtschutz. Ein Zaunfeld aus Holz muss erneuert und der Garten instandgesetzt werden.
Gesamtschaden: 1.300 €
Klarheit im Schadenfall
Wann zahlt die Tierhalterhaftpflicht – und wann nicht?
Die Tierhalterhaftpflicht zahlt, wenn …
- … Ihr Tier einen Menschen verletzt (z. B. durch Biss, Tritt, Stoß)
- … Ihr Tier einen Verkehrsunfall verursacht
- … Ihr Tier fremdes Eigentum beschädigt (z. B. Gartenzaun, Kleidung, Fahrzeug)
- … Personen durch das Verhalten Ihres Tieres zu Schaden kommen (z. B. Sturz durch Ausweichen)
- … Tierarztkosten Dritter aufgrund Ihres Tieres entstehen
- … ein Fluchttier (z. B. Schlange, Pferd) eingefangen werden muss
- … Schäden auf fremdem Gelände (z. B. Reithof) verursacht werden
Die Tierhalterhaftpflicht zahlt nicht, wenn …
- … der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde
- … Ihr Tier Sie selbst oder Familienangehörige verletzt (Eigenschäden)
- … das Tier gewerblich genutzt wird (z. B. Reitschule, Zucht) – ohne passenden Tarif
- … Vorschriften grob fahrlässig missachtet wurden (z. B. gefährliches Tier nicht angeleint)
- … keine gültige Versicherung zum Schadenszeitpunkt besteht
- … Tierhaltung nicht gemeldet oder unzulässig war (z. B. verbotene Rasse ohne Genehmigung)
Acht häufig gestellte Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung
Was Sie schon immer über die Tierhalterhaftpflicht wissen wollten
Ist eine Tierhalterhaftpflicht in Deutschland Pflicht?
Nein, eine gesetzliche Pflicht besteht nur für bestimmte Tiere und je nach Bundesland – etwa für Hunde oder exotische Tiere — welches oft von Behörden gefordert wird. Eine freiwillige Absicherung ist aber in jedem Fall dringend zu empfehlen.
Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht pro Jahr?
Die Kosten variieren je nach Tierart, Versicherungssumme und Anbieter. Für Hunde starten die Beiträge oft ab 30 €/Jahr, für Pferde ab 80 €/Jahr. Für exotische Tiere liegt der Beitrag ab 41,65 € im Jahr.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden – insbesondere bei größeren oder exotischen Tieren sogar mehr.
Sind auch Mietsachschäden in der Tierhalterhaftpflicht abgedeckt?
Ja, viele Tarife beinhalten Mietsachschäden – etwa in gemieteten Stallungen, Pensionsunterkünften oder Ferienhäusern. Die Bedingungen sollten jedoch genau geprüft werden.
Muss ich jede Tierart einzeln versichern?
Ja. Es genügt nicht, eine „allgemeine“ Tierhalterhaftpflicht zu haben. Hunde, Pferde oder exotische Tiere müssen separat versichert werden. Mischhaltungen sollten individuell gemeldet werden.
Was passiert, wenn mein Tier ausbricht und auf die Straße läuft?
In einem solchen Fall greift die Tierhalterhaftpflicht, wenn durch den Ausbruch ein Unfall oder Schaden entsteht – etwa bei Verkehrsunfällen oder Verletzungen von Passanten.
Gilt die Versicherung auch im Ausland?
Viele Versicherer bieten einen weltweiten oder EU-weiten Schutz – aber oft zeitlich begrenzt (z. B. 12 Monate). Wer längere Auslandsaufenthalte mit Tier plant, sollte gezielt nachfragen.
Welche Tiere gelten als „gefährlich“?
Je nach Bundesland zählen bestimmte Hunderassen (z. B. Listenhunde) oder Exoten wie Giftschlangen, Raubkatzen und Affen zu den gefährlichen Tieren. Für diese Tiere ist meist eine spezielle Haftpflichtversicherung notwendig.
Rundum abgesichert – auch bei Eseln, Frettchen & Co.
Tierische Vielfalt braucht passenden Schutz
Nicht nur Hunde, Pferde oder exotische Tiere benötigen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Auch kleinere oder ungewöhnliche Tiere wie Esel, Frettchen, Kaninchen oder Ziegen können Schäden verursachen – und ihre Halter haften in der Regel unbegrenzt. Je nach Tierart kann eine spezialisierte Haftpflichtversicherung sinnvoll oder sogar behördlich gefordert sein. Ebenso wichtig ist der Schutz bei Krankheit oder Operation – hier greift die Kleintierversicherung.
Eselversicherung
Esel gelten versicherungsrechtlich als Reit- oder Zugtiere und sind daher nicht über eine Privathaftpflicht abgesichert. Wer Esel privat hält oder für Spaziergänge nutzt, sollte unbedingt eine spezielle Haftpflichtversicherung für Esel abschließen – sie schützt bei Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.
Kleintierversicherung
Ob Kaninchen, Meerschweinchen oder Frettchen: Eine Kleintierversicherung übernimmt je nach Tarif Kosten für Tierarzt, Operationen oder Diagnostik. Sie eignet sich besonders für Halter, die mehrere kleine Tiere besitzen und langfristig vor hohen Behandlungskosten geschützt sein möchten.
Mehr rund um den Schutz für Tier und Halter
Erfahren Sie, welche Versicherungen für Tierhalter zusätzlich sinnvoll sein können – von der GOT über die Unfallversicherung bis zur Hausratabsicherung. So vermeiden Sie finanzielle Risiken im Alltag mit Tier.
Starke Anbieter mit solider Deckung für Hunde, Pferde und besondere Tiere
Diese Versicherer bieten bewährten Schutz für Tierhalter
Die Wahl des passenden Anbieters für Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung ist entscheidend – insbesondere, wenn es um hohe Schäden, rechtliche Auseinandersetzungen oder Sonderfälle wie Reitbeteiligung oder Exotenhaltung geht. Fünf Anbieter stechen aktuell durch starkes Preis-Leistungs-Verhältnis, hohe Versicherungssummen und spezialisierte Leistungen für Hunde, Pferde, Esel und andere Tiere hervor. Doch nicht nur der Name zählt – auch die Bedingungen müssen stimmen.
Ein guter Tierhalterhaftpflichtschutz beginnt bei der Wahl des richtigen Anbieters – und endet bei den konkreten Leistungen, die im Schadenfall greifen. Die HanseMerkur punktet bei Hundehaltern mit einem günstigen Einstiegstarif ab rund 3,36 €/Monat, einer Deckungssumme von bis zu 50 Mio. Euro und zusätzlichen Leistungen wie Auslandsschutz und Schutz bei Fremd- oder Hütepersonen. Wer besonderen Wert auf maximale Deckung legt, findet bei der GVO nicht nur Tarife mit bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme, sondern auch Erweiterungen wie die Mitversicherung bei grober Fahrlässigkeit – ideal für größere Tiere oder individuelle Risiken.
Für Pferdehalter ist die Allianz ein etablierter Anbieter mit starker Tarifstruktur. Bereits im Smart-Tarif sind Reitbeteiligungen, Fohlenschutz und Flurschäden eingeschlossen – bei attraktiven Beiträgen ab 7,93 €/Monat. Auch die R+V Versicherung bietet einen umfangreichen Schutz für Pferdebesitzer, Eselhalter und Sondernutzungen – inklusive weltweitem Versicherungsschutz, Schutz beim Deckakt sowie während Turnieren und Lehrgängen. Die Deckung beträgt auch hier bis zu 50 Mio. Euro.
Die Barmenia wiederum richtet sich sowohl an Hunde- als auch an Pferdehalter mit flexibel kombinierbaren Tarifen. Besonderheiten wie Schutz für Fohlen, Auslandsaufenthalte oder Reitbeteiligungen sind je nach Tarif wählbar und individuell anpassbar.
Achten Sie bei allen Anbietern auf eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro, um im Schadenfall ausreichend abgesichert zu sein. Wichtig sind auch sogenannte Deckungserweiterungen, etwa für Mietschäden, Auslandsaufenthalte, Reitbeteiligungen, Schäden durch Fremdhalter oder Turnierteilnahmen. Zudem lohnt sich ein Blick auf die Flexibilität bei Kündigungsfristen, Selbstbeteiligungen und jährlichen Beitragsanpassungen. Ein gezielter Vergleich macht deutlich: Wer seine Tierhalterhaftpflicht aktiv auswählt, spart nicht nur Beiträge, sondern schützt sich auch besser vor finanziellen Risiken.
Zusammenfassung
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Tier Schäden verursacht – sei es bei Dritten, an fremdem Eigentum oder im öffentlichen Raum. Für Hunde- und Pferdehalter ist sie in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben, für Halter exotischer Tiere wie Schlangen oder Alpakas dringend empfohlen. Eine leistungsstarke Police sollte neben hohen Deckungssummen von mindestens 10 Mio. € auch wichtige Zusatzleistungen wie Mietschäden, Auslandsdeckung und Schutz bei Reitbeteiligungen abdecken. Ein Vergleich lohnt sich, denn Beiträge, Leistungen und Vertragsflexibilität variieren je nach Anbieter. Wer verantwortungsvoll mit seinem Tier umgeht, sollte auf diesen Schutz nicht verzichten – im Ernstfall kann er existenziell sein.
häufige Fragen
Ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Pflicht?
Für Hundehalter besteht in vielen Bundesländern eine gesetzliche Versicherungspflicht. Bei Pferden gibt es keine bundesweite Pflicht, jedoch wird der Abschluss dringend empfohlen. Für exotische Tiere besteht keine Pflicht – aber ein erhebliches Haftungsrisiko.
Was deckt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?
Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen Dritter bei Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihr Tier verursacht werden. Dazu zählen auch juristische Abwehrkosten bei unberechtigten Ansprüchen (passiver Rechtsschutz).
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Empfohlen wird eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, um auch schwere Schadensfälle finanziell abzusichern.
Zahlt die Versicherung auch bei Schäden an gemieteten Objekten?
Viele gute Tarife beinhalten auch Mietschäden – etwa an Ferienwohnungen oder gemieteten Stallungen. Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass dieser Punkt im Leistungsumfang enthalten ist.