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Rürup-Rente – Steuerlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige
Mit der Basisrente langfristig vorsorgen und Steuern sparen
Die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – zählt zu den wichtigsten steuerlich geförderten Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Besonders für Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hohem Einkommen bietet sie einen klaren Vorteil: Sie können Beiträge in beträchtlicher Höhe steuerlich geltend machen und so ihre Steuerlast in der Ansparphase deutlich reduzieren. Im Gegenzug erhalten sie im Ruhestand eine lebenslange monatliche Rente – sicher, planbar und verlässlich.
Doch auch für Angestellte und Beamte mit hohen Bruttoeinkommen kann die Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Versorgung sein. Da das angesparte Kapital nicht vor Rentenbeginn entnommen werden kann, eignet sich diese Vorsorgeform besonders für Menschen mit langfristiger Planung und hoher Steuerbelastung. Wichtig ist dabei die richtige Tarifwahl – ob klassisch, fondsgebunden oder ETF-basiert. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie die steuerlichen Vorteile optimal nutzen, worauf Sie bei der Vertragsgestaltung achten sollten und für wen sich die Rürup-Rente tatsächlich lohnt.
Das Wichtigste im Überblick
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Grundlage für steuerlich geförderte Altersvorsorge
Was ist die Rürup-Rente?
Die Basisrente richtet sich gezielt an Personen, die außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vorsorgen müssen – oder steuerliche Vorteile gezielt nutzen wollen.
Die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – wurde 2005 als staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt. Anders als bei der Riester-Rente steht hier nicht die direkte Zulagenförderung im Mittelpunkt, sondern die Möglichkeit, Beiträge als Sonderausgaben steuermindernd geltend zu machen. Besonders Selbstständige und Freiberufler profitieren davon, da sie nicht gesetzlich rentenversichert sind und mit der Rürup-Rente eine einkommensabhängige Vorsorgelösung erhalten.
Das Kapital aus einem Rürup-Vertrag bleibt bis zum gesetzlichen Rentenalter gebunden. Es kann nicht vererbt oder ausgezahlt werden, sondern wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Diese steuerliche Gestaltung nennt sich nachgelagerte Besteuerung: In der Ansparphase sind Beiträge steuerlich absetzbar, im Ruhestand wird die ausgezahlte Rente dann versteuert – häufig mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Die Rürup-Rente lässt sich individuell gestalten: Neben klassischen Modellen mit Garantiezins gibt es fondsgebundene Varianten oder ETF-basierte Lösungen mit höheren Renditechancen. Ergänzend können Zusatzbausteine wie Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeit integriert werden. Wichtig ist dabei, dass der Vertrag sorgfältig zu Ihrer persönlichen Lebenssituation und Einkommensstruktur passt.
Die Rürup-Rente bietet besonders für Selbstständige, Freiberufler und Besserverdienende eine Reihe überzeugender Vorteile. Sie kombiniert steuerliche Entlastung mit einer lebenslangen Versorgung und schafft Planungssicherheit für den Ruhestand. Durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten kann sie gezielt auf individuelle Lebenssituationen angepasst werden.
Beiträge sind bis zu 55.131 € (Verheiratete) zu 100 % steuerlich absetzbar (Stand 2024)
Rentenauszahlung erfolgt lebenslang – kein Risiko der Kapitalverrentung
Wahl zwischen klassischer, fondsgebundener oder ETF-basierter Anlageform
Beiträge können flexibel angepasst oder vorübergehend ausgesetzt werden
Besonders geeignet für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung
Rechtssicher und planbar – keine politischen Eingriffe wie bei der Riester-Rente
Trotz ihrer steuerlichen Vorteile bringt die Rürup-Rente einige Einschränkungen mit sich. Dazu zählen insbesondere die strengen Regelungen zur Kapitalbindung und Vererbbarkeit. Auch wer sich nicht langfristig binden möchte, sollte die vertraglichen Rahmenbedingungen genau prüfen.
Keine Kapitalauszahlung möglich – Rentenzahlung beginnt ausschließlich im Alter
Vererbung ist nur über zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung realisierbar
Verträge sind nach Ablauf der Widerrufsfrist unkündbar
Rentenzahlungen im Alter müssen versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung)
Es gibt keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente
Eingeschränkte Flexibilität bei kurzfristigem Kapitalbedarf
Mit Sonderausgaben Steuern sparen und Altersvorsorge aufbauen
Steuerliche Vorteile der Rürup-Rente
Wer heute investiert, kann sofort Steuern sparen – und sich später auf eine garantierte Rente verlassen.
Ein entscheidender Vorteil der Rürup-Rente ist ihre steuerliche Behandlung. Sie erlaubt es, hohe Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen und dadurch die Steuerlast in der Ansparphase deutlich zu reduzieren. Die Rürup-Rente folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während der Einzahlungsphase sparen Sie durch steuerliche Absetzbarkeit, im Alter versteuern Sie die Rentenzahlungen – oft zu einem niedrigeren Satz als während Ihrer Erwerbsjahre. Gerade für Selbstständige, Freiberufler und Besserverdienende ist diese Gestaltung besonders attraktiv.
Seit 2023 dürfen 100 % der eingezahlten Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Für das Steuerjahr 2024 gelten Höchstgrenzen von 27.566 € bei Einzelveranlagung und 55.131 € bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren. Diese Beträge gelten für den Gesamtaufwand zur Basisvorsorge – also auch für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, falls vorhanden.
Die steuerliche Förderung erfolgt durch den Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung. Die tatsächliche Entlastung hängt vom persönlichen Steuersatz ab: Wer viel verdient, spart entsprechend mehr. In der Regel ergibt sich eine direkte Reduzierung der Steuerschuld, was die Rürup-Rente zu einem wirksamen Instrument der Steueroptimierung macht – mit langfristigem Nutzen.
Wichtig zu wissen: Die Rentenzahlungen im Ruhestand unterliegen dann der Einkommensteuer. Abhängig vom Jahr des Rentenbeginns steigt der steuerpflichtige Anteil stufenweise an. Wer 2025 in Rente geht, muss beispielsweise 85 % der ausgezahlten Rente versteuern. Der verbleibende Anteil bleibt dauerhaft steuerfrei.
Beiträge flexibel gestalten – ganz nach Lebenssituation
Flexibel vorsorgen: Beitragshöhe, Anpassung und Freistellung
Ob hohes Einkommen oder schwankende Auftragslage – mit der Rürup-Rente bleiben Sie finanziell beweglich.
Die Rürup-Rente bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch ein hohes Maß an Flexibilität bei der Beitragsgestaltung. Versicherte können ihre Beiträge frei wählen, jährlich anpassen oder bei Bedarf vollständig pausieren. Das macht die Basisrente besonders attraktiv für Selbstständige und Freiberufler, deren Einkünfte häufig variieren. In umsatzstarken Jahren können hohe Beiträge steuerlich geltend gemacht werden – in wirtschaftlich ruhigeren Phasen lässt sich der Vertrag problemlos beitragsfrei stellen.
Die Beitragsfreistellung bedeutet, dass keine weiteren Einzahlungen geleistet werden müssen, das bereits angesparte Kapital aber weiterhin im Vertrag verbleibt und verzinst wird. Damit bleibt der Versicherungsschutz erhalten und der Vertrag läuft ohne Kündigung weiter. Auch spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlungen ist in vielen Fällen möglich.
Die maximal absetzbaren Beiträge richten sich nach dem jährlich festgelegten Höchstbetrag gemäß Einkommensteuergesetz. Für das Jahr 2024 liegt dieser bei 27.566 € für Einzelpersonen und 55.131 € für zusammenveranlagte Ehepaare – jeweils zu 100 % absetzbar. Wer bereits Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu anderen Basisvorsorgeprodukten leistet, muss diese Beträge gegenrechnen.
Trotz der steuerlichen Höchstgrenzen ist es möglich, höhere Beiträge zu leisten – allerdings ohne steuerliche Förderung. Diese Regelung erlaubt es, den Vertrag auch über den geförderten Rahmen hinaus zur persönlichen Altersvorsorge zu nutzen. In jedem Fall sollte die Beitragsgestaltung regelmäßig überprüft und an die aktuelle Einkommens- und Lebenssituation angepasst werden – idealerweise mit Unterstützung eines spezialisierten Beraters.
subheading
zusatzbausteine/passende weitere Versicherungsarten
Einleitung
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist eine flexible Form der Altersvorsorge, bei der Sie Kapital gezielt für später aufbauen – unabhängig von steuerlichen Förderungen oder gesetzlichen Einschränkungen. Ideal für alle, die selbstbestimmt vorsorgen wollen.
Riester-Rente
Die Riester-Rente eignet sich vor allem für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit Kindern. Durch direkte Zulagen und steuerliche Förderung kann auch mit kleinen Beiträgen eine solide Altersvorsorge aufgebaut werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt Ihre Altersvorsorge sinnvoll: Sie sichert Ihr Einkommen im Fall einer krankheitsbedingten Aufgabe der Tätigkeit und schützt damit auch Ihre Rürup- oder Rentenbeiträge vor dem Ausfall.
Individuell investieren – je nach Risiko und Renditeerwartung
Anlageformen im Vergleich: Klassisch, Fonds, ETF
Ob sicherheitsorientiert oder renditebewusst – die Rürup-Rente bietet passende Anlagemodelle für unterschiedliche Bedürfnisse.
Die Wahl der passenden Anlageform ist bei der Rürup-Rente ein zentraler Faktor für die spätere Rentenhöhe. Je nach persönlicher Risikoneigung, Anlagehorizont und Markterfahrung stehen drei Varianten zur Verfügung: die klassische Rürup-Rente mit Garantiezins, die fondsgebundene Rürup-Rente mit Investmentfonds sowie die moderne ETF-basierte Variante. Jede Form bringt eigene Chancen und Risiken mit sich – und beeinflusst sowohl die Renditechancen als auch die Kostenstruktur.
Die klassische Rürup-Rente richtet sich an sicherheitsorientierte Vorsorger. Sie bietet feste Garantien, ist wenig schwankungsanfällig, aber meist mit niedriger Verzinsung verbunden. Die fondsgebundene Variante investiert in gemanagte Fondsportfolios und kann bei guter Marktlage deutlich höhere Renten erbringen – allerdings ohne garantierte Leistungen. Noch kostengünstiger und oft renditestärker zeigt sich die ETF-basierte Rürup-Rente, die weltweit gestreut in Indexfonds investiert. Hier profitieren Vorsorgesparer von niedrigen Verwaltungskosten und langfristigem Wachstumspotenzial, müssen jedoch auch stärkere Marktschwankungen aushalten.
Die Auswahl der richtigen Anlageform sollte stets individuell erfolgen – je nach Lebensphase, Steuerlast und Risikobereitschaft. Wer jung einsteigt und langfristig denkt, kann mit ETF-Rentenmodellen oft mehr Kapital aufbauen. Wer bereits näher am Ruhestand ist oder auf Sicherheit setzt, ist mit der klassischen Variante besser beraten.
Merkmal | Klassisch | Fondsgebunden | ETF-basiert |
---|---|---|---|
Sicherheit | Hoch | Mittel | Mittel |
Renditechance | Niedrig | Mittel bis hoch | Hoch |
Garantie möglich | Ja | Teilweise | Nein |
Kostenstruktur | Mittel bis hoch | Mittel | Niedrig |
Geeignet für | Sicherheitsorientierte | Renditebewusste Anleger | Renditebewusste Anleger |
Mit Zusatzbausteinen Familie finanziell absichern
Hinterbliebenenschutz in der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht vererbbar – mit gezielten Ergänzungen lässt sich jedoch ein wirksamer Schutz für Ehepartner und Kinder integrieren.
Ein zentraler Kritikpunkt an der Rürup-Rente ist die fehlende Vererbbarkeit. Im Gegensatz zu anderen Altersvorsorgeformen fällt das angesparte Kapital nach dem Tod des Versicherten nicht automatisch an Angehörige zurück. Diese Regelung ist gesetzlich vorgegeben und folgt dem Prinzip der lebenslangen, nicht kapitalisierbaren Rente. Dennoch besteht die Möglichkeit, durch Zusatzbausteine gezielt einen Hinterbliebenenschutz zu integrieren.
Zu den wichtigsten Ergänzungen zählt die Hinterbliebenenrente für Ehepartner. Stirbt die versicherte Person während der Ansparphase oder in der Rentenzeit, kann der Ehepartner – sofern vertraglich vereinbart – eine lebenslange Witwen- oder Witwerrente erhalten. Voraussetzung ist die vorherige Vereinbarung eines entsprechenden Risikoschutzes innerhalb des Rürup-Vertrages.
Auch Kinder bis 25 Jahre, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, können im Todesfall durch eine Waisenrente finanziell abgesichert werden. Diese Leistungen gelten jedoch nicht automatisch, sondern müssen bei Vertragsabschluss ausdrücklich eingeschlossen werden. Eine spätere Ergänzung ist meist nur eingeschränkt möglich.
Wichtig: Der Hinterbliebenenschutz wirkt sich auf die Rentenhöhe der versicherten Person aus. Je umfassender die Absicherung, desto geringer kann die eigene Altersrente ausfallen – da ein Teil des angesparten Kapitals für den Risikoschutz reserviert wird. Dennoch ist dieser Zusatz besonders für Alleinverdienende und Familien mit Kindern oft sinnvoll, um die finanzielle Stabilität im Ernstfall zu wahren.
Was Sie schon immer über die Rürup-Rente wissen wollten
Lohnt sich die Rürup-Rente bei hohem Einkommen wirklich?
Ja – insbesondere für Gutverdiener mit hohem Steuersatz bietet die Rürup-Rente ein starkes steuerliches Entlastungspotenzial. Durch die vollständige Absetzbarkeit der Beiträge bis zu 27.566 € (bzw. 55.131 € bei Ehepaaren) können mehrere Tausend Euro jährlich gespart werden. Das lohnt sich vor allem für Selbstständige und Unternehmer.
Kann ich meine Rürup-Rente kündigen oder verkaufen?
Nein – ein Rürup-Vertrag ist nach Ablauf der Widerrufsfrist nicht kündbar. Auch ein Verkauf oder eine Kapitalübertragung ist ausgeschlossen. Alternativ kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden, wodurch keine weiteren Einzahlungen erfolgen, das Guthaben aber im Vertrag bleibt.
Was passiert mit dem Rürup-Vertrag bei längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit?
Der Vertrag kann in solchen Fällen beitragsfrei gestellt werden. Zusätzlich kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzbaustein eingeschlossen werden. Diese sichert im Fall der Erwerbsunfähigkeit die weitere Beitragszahlung ab oder zahlt eine Rente – je nach Ausgestaltung.
Ist ein Anbieterwechsel bei der Rürup-Rente möglich?
Ein direkter Wechsel des Anbieters ist nicht vorgesehen, da das angesparte Kapital nicht ausgezahlt werden darf. Möglich ist jedoch der Neuabschluss eines weiteren Rürup-Vertrags bei einem anderen Anbieter. Die bestehende Police bleibt dabei unverändert bestehen.
Kann ich mehrere Rürup-Verträge parallel führen?
Ja – es ist rechtlich zulässig, mehrere Rürup-Verträge bei verschiedenen Anbietern abzuschließen. Die steuerlichen Höchstgrenzen gelten allerdings insgesamt, nicht pro Vertrag. Ob ein zusätzlicher Vertrag sinnvoll ist, hängt vom Tarifangebot und Ihrer Lebenssituation ab.
Was unterscheidet eine Rürup-Rente mit ETF von einem klassischen Depot-Sparplan?
Ein ETF-basierter Rürup-Vertrag bietet steuerliche Vorteile, da Einzahlungen vollständig absetzbar sind. Gleichzeitig ist das Kapital jedoch bis zur Rente gebunden und unterliegt bestimmten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ein Depot-Sparplan bietet mehr Flexibilität, aber keine steuerliche Förderung.
Gibt es eine Rentengarantiezeit bei der Rürup-Rente?
Ja – viele Anbieter ermöglichen es, eine Rentengarantiezeit in den Rürup-Vertrag zu integrieren. Das bedeutet: Stirbt die versicherte Person während dieser Garantiezeit nach Rentenbeginn, wird die verbleibende garantierte Rentenlaufzeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Üblich sind Garantiezeiten zwischen 10 und 30 Jahren. Wir empfehlen – insbesondere zur familiären Absicherung – eine möglichst lange Garantiezeit von z. B. 25 oder 30 Jahren zu wählen, sofern dies tariflich möglich ist.
Wie wirkt sich Inflation auf die Rürup-Rente aus?
Die Kaufkraft der späteren Rente kann durch Inflation sinken – insbesondere bei klassischen Rürup-Verträgen mit festem Garantiezins. Fonds- oder ETF-basierte Rürup-Renten haben hingegen die Chance, durch Marktrenditen inflationsbedingte Wertverluste langfristig auszugleichen.
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Zusammenfassung
Die Rürup-Rente bietet eine effektive Möglichkeit, die private Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen zu kombinieren. Vor allem Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hohem Einkommen profitieren vom Sonderausgabenabzug – bis zu 55.131 € jährlich bei gemeinsamer Veranlagung. Durch die lebenslange Rentenzahlung entsteht ein planbarer Einkommensstrom im Ruhestand, ergänzt durch flexible Beitragshöhen und verschiedene Anlageformen – von klassisch bis ETF-basiert.
Die Kapitalbindung bis zur Rente sowie das eingeschränkte Vererbungspotenzial sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Wer langfristig denkt und steuerlich entlastet vorsorgen möchte, findet in der Rürup-Rente ein solides Instrument mit hohem Gestaltungsspielraum – individuell anpassbar, rechtlich sicher und staatlich gefördert.
häufige Fragen
Wer kann die Rürup-Rente abschließen?
Die Rürup-Rente steht grundsätzlich allen Personen offen – besonders sinnvoll ist sie jedoch für Selbstständige, Freiberufler sowie Angestellte mit hohem Einkommen. Es gibt keine Alters- oder Berufsgrenzen, auch Beamte können einen Rürup-Vertrag abschließen.
Wie hoch ist der steuerliche Vorteil bei der Rürup-Rente?
Für das Jahr 2024 sind bis zu 27.566 € (Einzelpersonen) bzw. 55.131 € (Ehepaare) zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Der tatsächliche Steuervorteil hängt vom individuellen Steuersatz ab – je höher dieser ist, desto größer die Ersparnis.
Was passiert mit dem Rürup-Vertrag bei Tod?
Ohne Zusatzbaustein verfällt das Kapital beim Tod des Versicherten. Durch einen eingeschlossenen Hinterbliebenenschutz kann jedoch eine Rentenzahlung an Ehepartner oder Kinder (bis 25 Jahre mit Kindergeldanspruch) erfolgen. Diese Absicherung muss vertraglich geregelt werden.
Gibt es Unterschiede zwischen Rürup-Rente und Riester-Rente?
Ja – während die Riester-Rente staatliche Zulagen und teilweise Kapitalauszahlung ermöglicht, basiert die Rürup-Rente ausschließlich auf steuerlicher Förderung. Sie eignet sich besonders für Selbstständige, während Riester eher für Angestellte mit Zulagenanspruch ausgelegt ist.