Rürup-Rente (Basisrente): Altersvorsorge für Selbstständige
Beiträge absetzbar, Auszahlung nur als lebenslange Rente.
Rürup-Rente einfach erklärt: So funktioniert die Basisrente
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine private Altersvorsorge, bei der Sie Beiträge steuerlich geltend machen können, allerdings nur bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen. Genau deshalb ist sie für viele Selbstständige und Gutverdiener interessant. Der Haken: Das Geld ist langfristig gebunden. Eine Auszahlung als Einmalbetrag ist nicht vorgesehen, stattdessen erhalten Sie später eine lebenslange Rente. Wer heute vor allem Steuern sparen möchte, sollte trotzdem zuerst verstehen, welche Regeln dahinterstehen und welche Kosten und Vertragsdetails den Unterschied machen.
Für manche ist die Basisrente ein sinnvoller Baustein, für andere ein teurer Fehlgriff, zum Beispiel wenn Flexibilität wichtig ist, wenn Beiträge schwanken oder wenn Sie später frei über Kapital verfügen möchten. Dazu kommen praktische Fragen, die in der Beratung oft zu kurz kommen: Was passiert bei finanziellen Engpässen, welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es statt einer Kündigung, wie wichtig sind Rentenfaktor und Kostenstruktur, und wie sieht es mit Hinterbliebenenschutz aus. Als Makler sind wir nicht an einen Anbieter gebunden. Wir vergleichen Tarife, prüfen Bedingungen und sagen Ihnen offen, ob eine Rürup-Rente in Ihrer Situation wirklich passt oder ob es bessere Alternativen gibt.
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Das Wichtigste im Überblick
- Rürup-Rente = Basisrente: Private Altersvorsorge der „ersten Schicht“ mit Auszahlung als lebenslange Rente im Alter.
- Steuervorteil in der Ansparphase: Beiträge sind bis zum gesetzlichen Höchstbetrag zu 100 % als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar (Stand 2026: 30.826 € ledig, 61.652 € zusammen veranlagt).
- Steuern später einplanen: Die Rente wird im Ruhestand nachgelagert besteuert. Wie viel steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
- Wenig flexibel beim Ausstieg: Kündigung und Rückkauf sind in der Regel nicht möglich. Meist bleiben als Optionen nur Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung, je nach Vertrag.
- Passt vor allem bei hohem Steuersatz: Häufig sinnvoll für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener, wenn langfristige Bindung akzeptiert wird und der Steuereffekt wirklich trägt.
- Auf diese Punkte kommt es im Vertrag an: Kosten, Anlageform (klassisch oder fondsgebunden), Rentenfaktor/Leistungsversprechen, Hinterbliebenenschutz und Regelungen bei Beitragspausen entscheiden darüber, ob die Basisrente später überzeugt.
Basiswissen zur Rürup-Rente für Selbstständige
Was ist die Rürup-Rente (Basisrente)?
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Die Förderung läuft nicht über Zulagen, sondern über den Sonderausgabenabzug in der Steuer. Das kann sich vor allem lohnen, wenn Ihr Steuersatz hoch ist und Sie langfristig planen.
Wichtig ist aber die Kehrseite: Das Kapital ist stark gebunden. Eine Auszahlung als Einmalbetrag ist nicht vorgesehen, stattdessen erhalten Sie später eine lebenslange Rente. Auch bei Vererbung und Flexibilität gibt es klare Grenzen. Damit Sie schnell einordnen können, ob das grundsätzlich zu Ihnen passt, finden Sie hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick.
Die Basisrente kann ein sinnvoller Baustein sein, wenn Sie den Steuervorteil wirklich nutzen und die langfristige Bindung akzeptieren.
Steuerlich absetzbar: Beiträge können bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Lebenslange Rente: Sie sichern das Risiko ab, sehr alt zu werden und Ihr Kapital zu früh aufzubrauchen.
Für Selbstständige oft passend: Besonders interessant, wenn keine Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht oder wenn Sie gezielt steuerlich vorsorgen möchten.
Anlage je nach Tarif: Klassisch, fondsgebunden oder ETF-basiert möglich, je nach Anbieter und Produkt.
Hinterbliebenenschutz möglich: Für Ehepartner oder Kinder kann (tarifabhängig) eine Absicherung vereinbart werden, meist als Rentenleistung.
Trotz ihrer steuerlichen Vorteile bringt die Rürup-Rente einige Einschränkungen mit sich. Dazu zählen insbesondere die strengen Regelungen zur Kapitalbindung und Vererbbarkeit. Auch wer sich nicht langfristig binden möchte, sollte die vertraglichen Rahmenbedingungen genau prüfen.
Keine Kapitalauszahlung: Auszahlung erfolgt grundsätzlich als lebenslange monatliche Rente.
Kündigung mit Auszahlung praktisch ausgeschlossen: In der Regel bleibt nur Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung, je nach Vertrag.
Vererbung stark eingeschränkt: Eine freie Vererbung ist nicht vorgesehen, Hinterbliebenenschutz ist nur für bestimmte Personen möglich.
Rente wird später besteuert: Die steuerliche Entlastung heute bedeutet Besteuerung in der Rentenphase.
GKV-Thema im Alter prüfen: Wer im Ruhestand freiwillig gesetzlich versichert ist, kann auf die Rürup-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.
Eher passend, wenn:
Sie einen hohen Steuersatz haben und den Sonderausgabenabzug wirklich ausnutzen können.
Sie langfristig vorsorgen möchten und eine Auszahlung als Einmalbetrag nicht brauchen.
Sie als Selbstständiger/Freiberufler gezielt einen festen Altersvorsorge-Baustein wollen.
Eher nicht passend, wenn:
Sie voraussichtlich Flexibilität oder Kapitalzugriff benötigen (z. B. Immobilien, Unternehmensinvestitionen, längere Einkommensdellen).
Ihnen freie Vererbung wichtig ist, etwa an unverheiratete Partner oder volljährige Kinder außerhalb der Regeln.
Wenn Sie möchten, prüfen wir im Termin, ob sich die Basisrente für Sie rechnet. Dabei schauen wir nicht nur auf den Steuervorteil, sondern auch auf Kosten, Vertragslogik, Hinterbliebenenschutz und Ihre gewünschte Flexibilität. Danach wissen Sie, ob Rürup für Sie passt oder ob eine andere Lösung sinnvoller ist.
Mit Sonderausgaben steuerlich entlasten und fürs Alter vorsorgen
Steuerliche Vorteile der Rürup-Rente (Basisrente)
Der größte Hebel der Rürup-Rente liegt in der Steuer. Beiträge zur Basisrente können Sie als Sonderausgaben ansetzen und damit Ihre Steuerlast in der Ansparphase senken. Das ist vor allem dann relevant, wenn Ihr Steuersatz hoch ist und Sie planbar und langfristig vorsorgen möchten.
Damit die Rechnung stimmt, sollten Sie aber zwei Dinge von Anfang an sauber einordnen: Erstens gilt ein jährlicher Höchstbetrag, der nicht nur für die Rürup-Rente allein zählt. Zweitens wird die spätere Rente im Alter besteuert. Wer diese Punkte versteht, kann den Steuervorteil realistisch bewerten und vermeidet typische Fehlentscheidungen.
Die Beiträge zur Rürup-Rente gehören steuerlich zur sogenannten Basisversorgung. Das bedeutet: Sie können Ihre Einzahlungen im Rahmen der „Altersvorsorgeaufwendungen“ als Sonderausgaben geltend machen. Seit 2023 sind grundsätzlich 100 Prozent der anrechenbaren Beiträge absetzbar. Entscheidend ist aber die Obergrenze. Für 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung. Das ist der Maximalrahmen für die gesamte Basisversorgung, nicht nur für einen einzelnen Rürup-Vertrag.
Genau hier wird es in der Praxis oft falsch verstanden: In diesen Höchstbetrag fließen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken ein. Wer also bereits hohe Pflichtbeiträge zahlt, hat im selben Jahr weniger „Platz“, um zusätzliche Rürup-Beiträge steuerlich wirksam anzusetzen. Bei Angestellten kommt noch ein Punkt dazu: In der steuerlichen Betrachtung zählt in der Regel nicht nur der Arbeitnehmeranteil, sondern auch der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung. Das reduziert den Spielraum zusätzlich. Unterm Strich kann eine Rürup-Rente für Angestellte trotzdem sinnvoll sein, der Steuereffekt ist aber häufig kleiner als viele erwarten, wenn der Höchstbetrag bereits weitgehend durch Pflichtbeiträge ausgeschöpft wird.
Der zweite wichtige Teil der Wahrheit ist die nachgelagerte Besteuerung. Was Sie heute steuerlich entlastet, wird später über die Rentenzahlungen wieder in die Einkommensteuer einbezogen. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ausfällt, hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Für einen Rentenbeginn im Jahr 2025 liegt der steuerpflichtige Anteil bei 83,5 Prozent. Der nicht steuerpflichtige Anteil bleibt dann in dieser Höhe dauerhaft als Freibetrag bestehen. Ob Sie im Alter tatsächlich Steuern zahlen, hängt trotzdem von Ihrer gesamten Einkommenssituation ab, zum Beispiel von weiteren Renten, Mieteinnahmen oder dem Grundfreibetrag.
Für die Bewertung der Rürup-Rente zählt deshalb nicht nur „Steuern sparen“, sondern die Gesamtlogik: Wie hoch ist Ihre Entlastung heute, wie bindend ist der Vertrag, welche Kosten fallen an, und wie passt die erwartete Rente in Ihre spätere Steuer- und Lebensplanung. Wenn Sie wollen, rechnen wir das im Termin transparent durch und vergleichen Tarife so, dass nicht nur der Steuereffekt gut aussieht, sondern auch das Produkt.
Beiträge anpassen, wenn das Einkommen schwankt
Flexibel vorsorgen: Beitragshöhe, Anpassung und Freistellung bei der Rürup-Rente
Selbstständige und Freiberufler haben selten ein Einkommen „wie aus dem Lehrbuch“. Mal ist ein Jahr sehr stark, mal kommt eine Durststrecke. Genau hier kann die Rürup-Rente Vorteile haben, weil viele Verträge Spielräume bei der Beitragszahlung bieten. Wichtig ist aber die saubere Abgrenzung: Flexibel ist oft die Beitragshöhe, nicht der Zugriff auf Ihr Geld. Das Kapital bleibt grundsätzlich im Vertrag gebunden und wird später als lebenslange Rente ausgezahlt.
Damit Sie sich nicht auf ein Gefühl verlassen, sollten Sie bei Ihrer Basisrente drei Punkte prüfen: Welche Mindestbeiträge gelten, wie genau funktionieren Beitragspausen und welche Kosten laufen weiter, wenn Sie den Vertrag beitragsfrei stellen. Diese Details entscheiden darüber, ob die Rürup-Rente zu Ihrer Lebensrealität passt oder ob „Flexibilität“ am Ende nur ein Werbewort ist.
In vielen Basisrentenverträgen können Sie die laufenden Beiträge innerhalb bestimmter Grenzen anpassen. Das kann sinnvoll sein, wenn Ihr Gewinn schwankt oder wenn Sie in guten Jahren mehr einzahlen möchten. Ob Erhöhung, Reduzierung oder Sonderzahlung möglich ist, hängt vom Anbieter und vom Tarif ab. Häufig gibt es Mindestbeiträge oder feste Zeitpunkte, zu denen Änderungen wirksam werden. Wenn Sie Beiträge erhöhen oder zusätzlich einzahlen, ist das steuerlich vor allem dann relevant, wenn Sie noch anrechenbaren Spielraum innerhalb des jährlichen Höchstbetrags für Altersvorsorgeaufwendungen haben, wobei Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Versorgungswerk diesen Rahmen bereits teilweise „auffüllen“.
Kommt es finanziell eng, ist die Beitragsfreistellung meist der wichtigste Hebel. Beitragsfrei stellen bedeutet: Sie zahlen vorerst nichts mehr ein, der Vertrag läuft aber weiter und wird später eine entsprechend niedrigere Rente auszahlen, weil weniger Kapital aufgebaut wurde. Je nach Anlageform bleibt das bisherige Guthaben im Vertrag investiert. Bei klassischen Varianten ist die Entwicklung eher kalkulierbar, bei fondsgebundenen Varianten können Werte schwanken. Wichtig für die Praxis: Auch in der beitragsfreien Phase können Kosten anfallen, zum Beispiel Verwaltungskosten, je nach Tarifstruktur. Beitragsfreistellung ist deshalb kein „kostenfreier Ausstieg“, sondern eine Pause, die man bewusst steuern sollte.
Viele Verträge erlauben auch, die Beitragszahlung später wieder aufzunehmen. Das ist für Selbstständige oft der entscheidende Punkt, weil sich Einnahmen wieder stabilisieren können. Sinnvoll ist dabei ein klarer Plan, zum Beispiel:
In schwachen Monaten Beitrag senken oder pausieren, statt den Vertrag zu überstürzen.
In starken Monaten gezielt aufstocken, wenn es steuerlich und finanziell passt.
Vor einer Sonderzahlung prüfen, welche Kosten durch zusätzliche Einzahlungen entstehen können und ob der Tarif dafür geeignet ist.
Wenn Sie möchten, prüfen wir Ihre bestehende Basisrente oder geplante Neuabsicherung auf genau diese Punkte. Sie bekommen eine klare Einschätzung, wie flexibel Ihr Vertrag wirklich ist und welche Einstellung zu Ihrer Liquidität und Steuerplanung passt.
Weitere Bausteine für Ihre Altersvorsorge gezielt kombinieren
Diese Versicherungen ergänzen Ihre Basisrente sinnvoll
Die Rürup-Rente ist für viele Selbstständige ein guter Grundbaustein, ersetzt aber keine ganzheitliche Vorsorgeplanung. Denn sie ist langfristig gebunden und zahlt später ausschließlich als Rente aus. Je nach Lebenssituation kann es daher sinnvoll sein, weitere Lösungen zu ergänzen: für mehr Flexibilität beim Vermögensaufbau, für staatliche Förderung bei Angestellten oder für den Schutz Ihres Einkommens, falls Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hier finden Sie drei sinnvolle Ergänzungen mit kurzer Einordnung, damit Sie schneller entscheiden können, welcher Weg zu Ihnen passt.
Wenn Ihnen Flexibilität wichtig ist, kann eine private Rentenversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Je nach Vertrag sind Einmalzahlungen, Beitragspausen und verschiedene Auszahlungsoptionen möglich. Wichtig ist ein sauberer Blick auf Kosten, Garantien und die Anlageform, damit Renditechancen und Sicherheit zu Ihrem Plan passen.
Riester lohnt sich vor allem für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Familien, weil die Förderung über Zulagen und mögliche Steuervorteile läuft. Für Selbstständige ohne Pflichtversicherung ist Riester meist weniger relevant. Entscheidend sind Kinderzulagen, Eigenbeitrag und die Frage, ob sich Förderung und Vertragsbedingungen für Sie rechnen.
Ihre Altersvorsorge hilft wenig, wenn das laufende Einkommen wegfällt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert genau dieses Risiko ab und schützt Ihre finanzielle Basis, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Gerade für Selbstständige ist das oft der wichtigste Baustein, weil ohne Einkommen auch Vorsorgebeiträge schnell nicht mehr zahlbar sind.
Individuell investieren, passend zu Risiko und Planung
Anlageformen der Rürup-Rente im Vergleich: klassisch, fondsgebunden, ETF
Die Anlageform ist bei der Rürup-Rente ein zentraler Stellhebel für das, was am Ende als lebenslange Rente herauskommt. Dabei geht es nicht nur um „mehr Rendite“ oder „mehr Sicherheit“, sondern um das Zusammenspiel aus Schwankungen, Kosten und Vertragsmechanik. Gerade bei Basisrenten sehen wir in der Praxis häufig, dass die Anlageform gut klingt, aber die Details im Tarif später den Unterschied machen: Wie hoch sind die laufenden Vertragskosten, welche Fonds oder ETFs stehen wirklich zur Auswahl, wie wird im Sicherungsfall umgeschichtet und wie stabil sind die Rentenkonditionen (Stichwort Rentenfaktor).
Die klassische Rürup-Rente arbeitet typischerweise mit Garantien und Überschüssen. Das reduziert Schwankungen, kostet aber Renditechance, weil Garantien im aktuellen Zinsumfeld nur begrenzt „arbeiten“ können. Die fondsgebundene Basisrente setzt dagegen auf Investmentfonds, wahlweise mit oder ohne Garantiebaustein. Ohne Garantie tragen Sie die Marktschwankungen stärker, haben langfristig aber meist mehr Ertragsspielraum, sofern Laufzeit und Risikotragfähigkeit passen. „ETF-basierte Rürup-Rente“ ist fachlich meist keine eigene Produktgattung, sondern eine fondsgebundene Rente, bei der das Geld (ganz oder teilweise) in ETFs investiert wird. Der Vorteil liegt häufig in niedrigeren Fondskosten und breiter Streuung. Der Haken: Manche Tarife begrenzen die ETF-Auswahl, und bei Garantie- oder Hybridmechaniken kann der Vertrag bei Turbulenzen in sichere Anlagen umschichten. Das senkt das Risiko, kann aber auch dazu führen, dass Erholungen am Markt später nur noch teilweise mitgenommen werden.
Für die Entscheidung gilt daher: Wählen Sie die Anlageform nicht nach Bauchgefühl, sondern danach, wie lange Sie noch bis zur Rente haben, wie gut Sie Schwankungen aushalten und wie konsequent der Vertrag bei Kosten und Rentenbedingungen aufgestellt ist. Wenn diese Basis stimmt, lässt sich die Anlageform passend dazu auswählen.
| Merkmal | Klassisch | Fondsgebunden | ETF-basiert |
|---|---|---|---|
| Wie wird angelegt? | Überwiegend sicherheitsorientiert (klassischer Versicherungsstock), Überschüsse möglich | In Investmentfonds, Auswahl je nach Tarif | In ETFs innerhalb einer fondsgebundenen Basisrente, Auswahl je nach Tarif |
| Schwankungsrisiko | Niedrig bis mittel Meist stabiler Verlauf, dafür weniger Ertragsspielraum | Mittel bis hoch Hängt von Fonds, Aktienquote und Laufzeit ab | Mittel bis hoch Wie fondsgebunden, oft stärker aktienlastig geplant |
| Renditechance langfristig | Eher niedrig bis mittel | Mittel bis hoch | Mittel bis hoch Stark abhängig von Aktienquote und Durchhaltezeit |
| Garantien möglich? | Ja Garantien sind typischer Bestandteil | Tarifabhängig Je nach Tarif als Garantie- oder Hybridvariante | Tarifabhängig Oft ohne Garantie gewählt, aber teilweise möglich |
| Kostenlogik | Vertragskosten + Überschussmechanik Kosten sind weniger sichtbar, Wirkung aber real | Vertragskosten + Fondskosten Kostenquote entscheidet stark über das Ergebnis | Vertragskosten + ETF-Kosten ETF-Kosten oft niedriger, Vertragskosten bleiben |
| Typisch sinnvoll für | Sicherheitsorientierte, oft näher am Ruhestand | Wer Schwankungen akzeptiert und langfristig plant | Wer langfristig plant, breit streuen will und Kosten aktiv im Blick hat |
| Worauf Sie unbedingt achten sollten | Rentenbedingungen (z. B. Rentenfaktor), Effektivkosten/Kostenquote, Fonds- bzw. ETF-Auswahl, Regeln bei Garantie- oder Hybridumschichtungen, Transparenz der jährlichen Standmitteilungen. | ||
Familie absichern trotz Basisrente
Hinterbliebenenschutz in der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist als Basisrente bewusst streng geregelt: Ohne Zusatzvereinbarung ist das angesparte Kapital im Todesfall grundsätzlich nicht frei vererbbar. Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf den Hinterbliebenenschutz im Vertrag. Mit passenden Bausteinen lässt sich eine Absicherung für Ehepartner und Kinder integrieren. Sie sollten dabei aber wissen, wer überhaupt begünstigt werden darf, wie die Leistung im Todesfall aussieht und welchen Preis diese Absicherung für Ihre eigene spätere Rente haben kann.
Bei der Basisrente gilt als Grundprinzip: Auszahlung nur als lebenslange Rente. Eine Kapitalauszahlung an Erben ist im Normalfall nicht vorgesehen, und Ansprüche aus dem Vertrag sind grundsätzlich nicht vererbbar. Wenn Sie Ihre Familie trotzdem absichern möchten, geht das nur über einen vertraglich vereinbarten Hinterbliebenenschutz. Der Kreis der Personen ist dabei eng: Als begünstigt gelten im Regelfall Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder. Andere Personen, etwa unverheiratete Partner ohne eingetragene Partnerschaft, Geschwister oder Eltern, können im Rahmen der Basisrente in der Regel nicht abgesichert werden.
In der Praxis gibt es meist zwei Situationen, die Sie unterscheiden sollten:
1) Todesfall vor Rentenbeginn (Ansparphase):
Je nach Tarif kann vereinbart sein, dass Hinterbliebene eine Rente aus dem vorhandenen Vertragsguthaben erhalten. Das ist keine „Auszahlung“, sondern eine Rentenleistung an die berechtigten Hinterbliebenen. Für Kinder wird diese Leistung typischerweise als Waisenrente beschrieben und ist an die Kindergeldberechtigung geknüpft.
2) Todesfall nach Rentenbeginn (Rentenphase):
Hier arbeiten viele Verträge mit einer vereinbarten Rentengarantiezeit oder einer Hinterbliebenenrente. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, können die Zahlungen an die berechtigten Hinterbliebenen weiterlaufen, again als Rentenleistung.
Wichtig für die Entscheidung: Hinterbliebenenschutz ist nicht „gratis“. Wenn ein Teil des Beitrags für Risikoschutz reserviert wird oder eine Rentengarantiezeit eingepreist ist, fällt die eigene Altersrente häufig niedriger aus, als sie ohne diesen Baustein wäre. Dazu kommt: Ob und wie flexibel sich der Hinterbliebenenschutz später noch anpassen lässt, hängt vom Vertrag ab. Häufig ist das eher eingeschränkt oder nur mit erneuter Prüfung möglich.
Für die Beratungspraxis bedeutet das: Wenn Ihnen Familienabsicherung wichtig ist, sollten Sie vor Abschluss klären, welche Personen abgesichert werden können, ob Leistungen in Ansparphase und Rentenphase sauber geregelt sind und wie stark sich der Baustein auf Ihre eigene Rente auswirkt. Wenn Sie darüber hinaus andere Menschen absichern möchten, braucht es meist eine separate Lösung außerhalb der Basisrente, weil die Rürup-Regeln hier enge Grenzen setzen.
Was Sie schon immer über die Rürup-Rente wissen wollten
Lohnt sich die Rürup-Rente bei hohem Einkommen wirklich?
Ja, häufig, wenn Sie einen hohen Steuersatz haben und langfristig fürs Alter vorsorgen möchten. Der Vorteil entsteht vor allem dadurch, dass Beiträge bis zum jährlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar sind. Gleichzeitig bleibt das Geld bis zur Rente gebunden und wird später als Rente versteuert. Ob sich das rechnet, hängt deshalb stark von Einkommen, Laufzeit, Kosten und Ihrer Planung (Flexibilität vs. Bindung) ab.
Kann ich meine Rürup-Rente kündigen oder verkaufen?
In der Praxis: Nein. Eine Basisrente ist auf die lebenslange Altersrente ausgelegt. Sie können den Vertrag in der Regel nicht kündigen wie eine klassische Lebensversicherung und auch nicht „verkaufen“. Was möglich ist: Beitrag reduzieren, Beitragspause oder beitragsfrei stellen. Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist nach Abschluss gilt natürlich das normale Widerrufsrecht.
Was passiert mit dem Rürup-Vertrag bei längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit?
Die Basisrente zahlt nicht automatisch bei Berufsunfähigkeit. Bei Krankheit können Sie Beiträge meist reduzieren oder pausieren. Wenn Sie Einkommensschutz wollen, braucht es in der Regel eine separate Berufsunfähigkeitsabsicherung oder einen passenden Zusatzbaustein (falls sinnvoll und bezahlbar). Wichtig ist, dass die Absicherung wirklich zu Ihrem Berufsbild passt und nicht nur „irgendwie“ integriert ist.
Ist ein Anbieterwechsel bei der Rürup-Rente möglich?
Ein „einfacher Wechsel“ wie bei einem Handyvertrag ist es nicht. Manche Anbieter ermöglichen Übertragungen, in der Praxis ist das aber oft aufwendig und nicht überall vorgesehen. Häufiger ist die Lösung: neuen Vertrag sauber aufsetzen und den alten beitragsfrei stellen, wenn das wirtschaftlich Sinn ergibt. Genau hier lohnt sich ein Blick auf Kosten, Rentenfaktor und ggf. vorhandene Garantien.
Kann ich mehrere Rürup-Verträge parallel führen?
Ja, das ist möglich. Steuerlich zählt aber der Gesamtbetrag, den Sie im Jahr in Basisvorsorge einzahlen. Mehrere Verträge können sinnvoll sein, wenn Sie z. B. unterschiedliche Anlagetöpfe oder Garantien trennen möchten. Es erhöht aber auch die Komplexität und kann Kosten verdoppeln, wenn mehrere Verträge jeweils fixe Gebühren haben.
Was unterscheidet eine Rürup-Rente mit ETF von einem klassischen Depot-Sparplan?
Der Kernunterschied ist die Bindung: Bei der Rürup-Rente bekommen Sie Steuervorteile in der Einzahlungsphase, kommen aber vor Rentenbeginn nicht frei ans Kapital. Ein ETF-Depot ist flexibel, Sie können jederzeit entnehmen, umschichten und vererben, dafür gibt es keine Sonderausgabenförderung wie bei der Basisrente. Welche Lösung besser passt, hängt davon ab, ob Sie Steuerentlastung oder maximale Verfügbarkeit priorisieren.
Gibt es eine Rentengarantiezeit bei der Rürup-Rente?
Oft ja, je nach Tarif. Eine Rentengarantiezeit bedeutet: Wenn Sie kurz nach Rentenbeginn sterben, wird die Rente für die vereinbarte Zeit an Hinterbliebene weitergezahlt. Das kann Hinterbliebenen helfen, reduziert aber häufig die laufende Rentenhöhe, weil der Versicherer länger leisten könnte. Wichtig ist, dass die Ausgestaltung bei der Basisrente zu den gesetzlichen Vorgaben passt (begünstigte Personen, Hinterbliebenenlösung).
Wie wirkt sich Inflation auf die Rürup-Rente aus?
Inflation senkt die Kaufkraft jeder festen Rente. Klassische Tarife mit hohem Garantieanteil können stabil sein, aber oft mit weniger Renditechancen. Fonds- oder ETF-orientierte Lösungen können langfristig besser mithalten, schwanken aber. Entscheidend ist Ihre Planung: Wenn Sie „stabile Auszahlung“ wollen, ist Sicherheit relevant. Wenn Sie „Kaufkraft erhalten“ möchten, brauchen Sie meist mehr Kapitalmarktanteil, verbunden mit Schwankungen.
Wie hoch ist der steuerliche Vorteil bei der Rürup-Rente (Höchstbetrag 2026)?
Für 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro (Alleinstehende) bzw. 61.652 Euro (Zusammenveranlagung). Grundsätzlich sind 100 Prozent der Beiträge bis zu diesem Rahmen als Sonderausgaben absetzbar. Wichtig: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken werden dabei auf den Höchstbetrag angerechnet.
Wie wird die Rürup-Rente im Alter besteuert?
Die Auszahlung wird als Rente nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt für neue Rentnerjahrgänge. Das bedeutet: In der Ansparphase sparen Sie Steuern, in der Rentenphase zahlen Sie in der Regel Einkommensteuer auf einen wachsenden Anteil der Rente. Wie hoch Ihre tatsächliche Steuerlast ist, hängt von Ihrem Gesamteinkommen im Alter ab.
Was kostet eine Rürup-Rente und worauf sollte ich bei Tarifen achten?
Achten Sie weniger auf Werbeversprechen, sondern auf Effektivkosten, laufende Verwaltungskosten, Fondskosten und auf die Frage, ob Abschlusskosten die ersten Jahre „belasten“. Bei Rentenversicherungen ist auch der Rentenfaktor ein Thema, weil er die spätere Rentenhöhe mitprägt. Ein günstiger ETF-Baustein ist nicht automatisch günstig, wenn die Hülle teuer ist. Genau deshalb lohnt sich der Maklervergleich mit Blick in die Bedingungen.
Was passiert mit dem Rürup-Vertrag im Todesfall?
Ohne Zusatzregelung ist die Basisrente grundsätzlich nicht frei vererbbar wie ein Depot. Absicherung für Hinterbliebene ist je nach Tarif über Bausteine möglich, typischerweise als Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder oder über eine Rentengarantiezeit. Diese Bausteine kosten Rentenhöhe, weil das Risiko für den Anbieter steigt. Wichtig ist die saubere Gestaltung schon beim Abschluss.
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Zusammenfassung
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, bei der Sie Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen können. Das macht sie vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener interessant, wenn der Steuervorteil wirklich zum Einkommen passt und Sie langfristig planen. Der wichtigste Punkt dabei ist die Bindung: Eine Basisrente zahlt später grundsätzlich als lebenslange Rente aus. Eine freie Kapitalauszahlung wie bei einem Depot ist in der Regel nicht vorgesehen, und auch beim Thema Vererbung gibt es klare Grenzen, die Sie vor Abschluss kennen sollten.
Ob die Rürup-Rente sinnvoll ist, entscheidet sich nicht an Werbeversprechen, sondern an den Vertragsdetails. Dazu gehören Kosten, Rentenfaktor, Anlageform und die Frage, wie flexibel Sie Beiträge anpassen oder den Vertrag beitragsfrei stellen können. Bei der Anlage wählen Sie meist zwischen klassischer Variante, fondsgebundener Lösung oder einer ETF-orientierten Umsetzung innerhalb einer fondsgebundenen Basisrente. Welche Variante passt, hängt davon ab, wie viel Schwankung Sie aushalten und wie lange Sie noch bis zur Rente haben.
Für viele ist die Basisrente ein Baustein, aber nicht die komplette Lösung. Je nach Ziel kann eine private Rentenversicherung mehr Flexibilität bieten, etwa wenn Kapitalverfügbarkeit, Auszahlungsoptionen oder Vererbbarkeit wichtiger sind. Wer langfristig renditeorientiert vorsorgen möchte, kann auch eine Fondsrente nutzen, sollte dabei aber Kosten, Risiko und die spätere Auszahlungslogik genauso nüchtern prüfen wie bei der Basisrente.
Häufige Fragen
Wer kann die Rürup-Rente abschließen?
Grundsätzlich jede Person mit steuerpflichtigem Einkommen in Deutschland. In der Praxis ist sie vor allem bei Selbstständigen, Freiberuflern und Gutverdienenden verbreitet, weil hier die steuerliche Entlastung oft stärker wirkt. Ob es passt, hängt davon ab, wie wichtig Ihnen Verfügbarkeit, Vererbbarkeit und planbare Rentenzahlung sind
Wie sicher ist eine Rürup-Rente mit ETF?
Die „Sicherheit“ hängt davon ab, was Sie meinen: Vertraglich ist die Altersrente als Produktform klar geregelt, der Kapitalmarktteil schwankt. Ein ETF-Ansatz kann langfristig Renditechancen bieten, aber kurzfristige Rückgänge sind normal. Wer Schwankungen schlecht aushält, braucht eine andere Mischung oder mehr Garantieanteil.
Ist eine Rürup-Rente auch für Ehepaare sinnvoll?
Das kann sinnvoll sein, wenn beide Einkommen haben oder gemeinsam veranlagen und hohe Sonderausgaben nutzen möchten. Wichtig: Jeder Vertrag läuft auf eine Person, Hinterbliebenenschutz muss aktiv geregelt werden, wenn der Partner abgesichert werden soll. Für viele Paare ist die Kombi aus Basisrente und flexibler Vorsorge (Depot, private Rentenversicherung) oft näher an der Lebensrealität.
Kann ich Beiträge zur Rürup-Rente flexibel anpassen?
In vielen Tarifen ja: Beiträge lassen sich erhöhen, senken oder zeitweise aussetzen. Das ist für Selbstständige mit schwankendem Einkommen hilfreich. Wichtig ist der Blick in die Bedingungen: Auch bei beitragsfreien Verträgen können weiter Kosten anfallen, und häufige Änderungen sollten nicht dazu führen, dass die Vorsorge „ausfranst“.