Rürup-Ren­te (Basis­ren­te): Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge

Bei­trä­ge absetz­bar, Aus­zah­lung nur als lebens­lan­ge Ren­te.

Mann sitzt entspannt auf dem Sofa und arbeitet mit einem Laptop – Symbolbild für digitale Altersvorsorge mit der Basisrente.

Rürup-Ren­te ein­fach erklärt: So funk­tio­niert die Basis­ren­te

Die Rürup-Ren­te, auch Basis­ren­te genannt, ist eine pri­va­te Alters­vor­sor­ge, bei der Sie Bei­trä­ge steu­er­lich gel­tend machen kön­nen, aller­dings nur bis zu den gesetz­li­chen Höchst­be­trä­gen. Genau des­halb ist sie für vie­le Selbst­stän­di­ge und Gut­ver­die­ner inter­es­sant. Der Haken: Das Geld ist lang­fris­tig gebun­den. Eine Aus­zah­lung als Ein­mal­be­trag ist nicht vor­ge­se­hen, statt­des­sen erhal­ten Sie spä­ter eine lebens­lan­ge Ren­te. Wer heu­te vor allem Steu­ern spa­ren möch­te, soll­te trotz­dem zuerst ver­ste­hen, wel­che Regeln dahin­ter­ste­hen und wel­che Kos­ten und Ver­trags­de­tails den Unter­schied machen.

Für man­che ist die Basis­ren­te ein sinn­vol­ler Bau­stein, für ande­re ein teu­rer Fehl­griff, zum Bei­spiel wenn Fle­xi­bi­li­tät wich­tig ist, wenn Bei­trä­ge schwan­ken oder wenn Sie spä­ter frei über Kapi­tal ver­fü­gen möch­ten. Dazu kom­men prak­ti­sche Fra­gen, die in der Bera­tung oft zu kurz kom­men: Was pas­siert bei finan­zi­el­len Eng­päs­sen, wel­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten gibt es statt einer Kün­di­gung, wie wich­tig sind Ren­ten­fak­tor und Kos­ten­struk­tur, und wie sieht es mit Hin­ter­blie­be­nen­schutz aus. Als Mak­ler sind wir nicht an einen Anbie­ter gebun­den. Wir ver­glei­chen Tari­fe, prü­fen Bedin­gun­gen und sagen Ihnen offen, ob eine Rürup-Ren­te in Ihrer Situa­ti­on wirk­lich passt oder ob es bes­se­re Alter­na­ti­ven gibt.

Inhalts­ver­zeich­nis
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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Basis­wis­sen zur Rürup-Ren­te für Selbst­stän­di­ge

Was ist die Rürup-Ren­te (Basis­ren­te)?

Die Rürup-Ren­te, auch Basis­ren­te genannt, ist eine staat­lich geför­der­te Form der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge. Die För­de­rung läuft nicht über Zula­gen, son­dern über den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug in der Steu­er. Das kann sich vor allem loh­nen, wenn Ihr Steu­er­satz hoch ist und Sie lang­fris­tig pla­nen.

Wich­tig ist aber die Kehr­sei­te: Das Kapi­tal ist stark gebun­den. Eine Aus­zah­lung als Ein­mal­be­trag ist nicht vor­ge­se­hen, statt­des­sen erhal­ten Sie spä­ter eine lebens­lan­ge Ren­te. Auch bei Ver­er­bung und Fle­xi­bi­li­tät gibt es kla­re Gren­zen. Damit Sie schnell ein­ord­nen kön­nen, ob das grund­sätz­lich zu Ihnen passt, fin­den Sie hier die wich­tigs­ten Punk­te auf einen Blick.

Die Basis­ren­te kann ein sinn­vol­ler Bau­stein sein, wenn Sie den Steu­er­vor­teil wirk­lich nut­zen und die lang­fris­ti­ge Bin­dung akzep­tie­ren.

  • Steu­er­lich absetz­bar: Bei­trä­ge kön­nen bis zum Höchst­be­trag als Son­der­aus­ga­ben berück­sich­tigt wer­den.

  • Lebens­lan­ge Ren­te: Sie sichern das Risi­ko ab, sehr alt zu wer­den und Ihr Kapi­tal zu früh auf­zu­brau­chen.

  • Für Selbst­stän­di­ge oft pas­send: Beson­ders inter­es­sant, wenn kei­ne Pflicht in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung besteht oder wenn Sie gezielt steu­er­lich vor­sor­gen möch­ten.

  • Anla­ge je nach Tarif: Klas­sisch, fonds­ge­bun­den oder ETF-basiert mög­lich, je nach Anbie­ter und Pro­dukt.

  • Hin­ter­blie­be­nen­schutz mög­lich: Für Ehe­part­ner oder Kin­der kann (tarif­ab­hän­gig) eine Absi­che­rung ver­ein­bart wer­den, meist als Ren­ten­leis­tung.

Trotz ihrer steu­er­li­chen Vor­tei­le bringt die Rürup-Ren­te eini­ge Ein­schrän­kun­gen mit sich. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re die stren­gen Rege­lun­gen zur Kapi­tal­bin­dung und Ver­erb­bar­keit. Auch wer sich nicht lang­fris­tig bin­den möch­te, soll­te die ver­trag­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen genau prü­fen.

  • Kei­ne Kapi­tal­aus­zah­lung: Aus­zah­lung erfolgt grund­sätz­lich als lebens­lan­ge monat­li­che Ren­te.

  • Kün­di­gung mit Aus­zah­lung prak­tisch aus­ge­schlos­sen: In der Regel bleibt nur Bei­trags­re­du­zie­rung oder Bei­trags­frei­stel­lung, je nach Ver­trag.

  • Ver­er­bung stark ein­ge­schränkt: Eine freie Ver­er­bung ist nicht vor­ge­se­hen, Hin­ter­blie­be­nen­schutz ist nur für bestimm­te Per­so­nen mög­lich.

  • Ren­te wird spä­ter besteu­ert: Die steu­er­li­che Ent­las­tung heu­te bedeu­tet Besteue­rung in der Ren­ten­pha­se.

  • GKV-The­ma im Alter prü­fen: Wer im Ruhe­stand frei­wil­lig gesetz­lich ver­si­chert ist, kann auf die Rürup-Ren­te Bei­trä­ge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zah­len müs­sen.

Eher pas­send, wenn:

  • Sie einen hohen Steu­er­satz haben und den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug wirk­lich aus­nut­zen kön­nen.

  • Sie lang­fris­tig vor­sor­gen möch­ten und eine Aus­zah­lung als Ein­mal­be­trag nicht brau­chen.

  • Sie als Selbstständiger/Frei­be­ruf­ler gezielt einen fes­ten Alters­vor­sor­ge-Bau­stein wol­len.

Eher nicht pas­send, wenn:

  • Sie vor­aus­sicht­lich Fle­xi­bi­li­tät oder Kapi­tal­zu­griff benö­ti­gen (z. B. Immo­bi­li­en, Unter­neh­mens­in­ves­ti­tio­nen, län­ge­re Ein­kom­mens­del­len).

  • Ihnen freie Ver­er­bung wich­tig ist, etwa an unver­hei­ra­te­te Part­ner oder voll­jäh­ri­ge Kin­der außer­halb der Regeln.

Wenn Sie möch­ten, prü­fen wir im Ter­min, ob sich die Basis­ren­te für Sie rech­net. Dabei schau­en wir nicht nur auf den Steu­er­vor­teil, son­dern auch auf Kos­ten, Ver­trags­lo­gik, Hin­ter­blie­be­nen­schutz und Ihre gewünsch­te Fle­xi­bi­li­tät. Danach wis­sen Sie, ob Rürup für Sie passt oder ob eine ande­re Lösung sinn­vol­ler ist.

Mit Son­der­aus­ga­ben steu­er­lich ent­las­ten und fürs Alter vor­sor­gen

Steu­er­li­che Vor­tei­le der Rürup-Ren­te (Basis­ren­te)

Der größ­te Hebel der Rürup-Ren­te liegt in der Steu­er. Bei­trä­ge zur Basis­ren­te kön­nen Sie als Son­der­aus­ga­ben anset­zen und damit Ihre Steu­er­last in der Anspar­pha­se sen­ken. Das ist vor allem dann rele­vant, wenn Ihr Steu­er­satz hoch ist und Sie plan­bar und lang­fris­tig vor­sor­gen möch­ten.

Damit die Rech­nung stimmt, soll­ten Sie aber zwei Din­ge von Anfang an sau­ber ein­ord­nen: Ers­tens gilt ein jähr­li­cher Höchst­be­trag, der nicht nur für die Rürup-Ren­te allein zählt. Zwei­tens wird die spä­te­re Ren­te im Alter besteu­ert. Wer die­se Punk­te ver­steht, kann den Steu­er­vor­teil rea­lis­tisch bewer­ten und ver­mei­det typi­sche Fehl­ent­schei­dun­gen.

Die Bei­trä­ge zur Rürup-Ren­te gehö­ren steu­er­lich zur soge­nann­ten Basis­ver­sor­gung. Das bedeu­tet: Sie kön­nen Ihre Ein­zah­lun­gen im Rah­men der „Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen“ als Son­der­aus­ga­ben gel­tend machen. Seit 2023 sind grund­sätz­lich 100 Pro­zent der anre­chen­ba­ren Bei­trä­ge absetz­bar. Ent­schei­dend ist aber die Ober­gren­ze. Für 2026 liegt der Höchst­be­trag bei 30.826 Euro für Allein­ste­hen­de und 61.652 Euro bei Zusam­men­ver­an­la­gung. Das ist der Maxi­mal­rah­men für die gesam­te Basis­ver­sor­gung, nicht nur für einen ein­zel­nen Rürup-Ver­trag.

Genau hier wird es in der Pra­xis oft falsch ver­stan­den: In die­sen Höchst­be­trag flie­ßen auch Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung oder zu berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ken ein. Wer also bereits hohe Pflicht­bei­trä­ge zahlt, hat im sel­ben Jahr weni­ger „Platz“, um zusätz­li­che Rürup-Bei­trä­ge steu­er­lich wirk­sam anzu­set­zen. Bei Ange­stell­ten kommt noch ein Punkt dazu: In der steu­er­li­chen Betrach­tung zählt in der Regel nicht nur der Arbeit­neh­mer­an­teil, son­dern auch der Arbeit­ge­ber­an­teil zur Ren­ten­ver­si­che­rung. Das redu­ziert den Spiel­raum zusätz­lich. Unterm Strich kann eine Rürup-Ren­te für Ange­stell­te trotz­dem sinn­voll sein, der Steu­er­ef­fekt ist aber häu­fig klei­ner als vie­le erwar­ten, wenn der Höchst­be­trag bereits weit­ge­hend durch Pflicht­bei­trä­ge aus­ge­schöpft wird.

Der zwei­te wich­ti­ge Teil der Wahr­heit ist die nach­ge­la­ger­te Besteue­rung. Was Sie heu­te steu­er­lich ent­las­tet, wird spä­ter über die Ren­ten­zah­lun­gen wie­der in die Ein­kom­men­steu­er ein­be­zo­gen. Wie hoch der steu­er­pflich­ti­ge Anteil aus­fällt, hängt vom Jahr Ihres Ren­ten­be­ginns ab. Für einen Ren­ten­be­ginn im Jahr 2025 liegt der steu­er­pflich­ti­ge Anteil bei 83,5 Pro­zent. Der nicht steu­er­pflich­ti­ge Anteil bleibt dann in die­ser Höhe dau­er­haft als Frei­be­trag bestehen. Ob Sie im Alter tat­säch­lich Steu­ern zah­len, hängt trotz­dem von Ihrer gesam­ten Ein­kom­mens­si­tua­ti­on ab, zum Bei­spiel von wei­te­ren Ren­ten, Miet­ein­nah­men oder dem Grund­frei­be­trag.

Für die Bewer­tung der Rürup-Ren­te zählt des­halb nicht nur „Steu­ern spa­ren“, son­dern die Gesamt­lo­gik: Wie hoch ist Ihre Ent­las­tung heu­te, wie bin­dend ist der Ver­trag, wel­che Kos­ten fal­len an, und wie passt die erwar­te­te Ren­te in Ihre spä­te­re Steu­er- und Lebens­pla­nung. Wenn Sie wol­len, rech­nen wir das im Ter­min trans­pa­rent durch und ver­glei­chen Tari­fe so, dass nicht nur der Steu­er­ef­fekt gut aus­sieht, son­dern auch das Pro­dukt.

Bei­trä­ge anpas­sen, wenn das Ein­kom­men schwankt

Fle­xi­bel vor­sor­gen: Bei­trags­hö­he, Anpas­sung und Frei­stel­lung bei der Rürup-Ren­te

Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler haben sel­ten ein Ein­kom­men „wie aus dem Lehr­buch“. Mal ist ein Jahr sehr stark, mal kommt eine Durst­stre­cke. Genau hier kann die Rürup-Ren­te Vor­tei­le haben, weil vie­le Ver­trä­ge Spiel­räu­me bei der Bei­trags­zah­lung bie­ten. Wich­tig ist aber die sau­be­re Abgren­zung: Fle­xi­bel ist oft die Bei­trags­hö­he, nicht der Zugriff auf Ihr Geld. Das Kapi­tal bleibt grund­sätz­lich im Ver­trag gebun­den und wird spä­ter als lebens­lan­ge Ren­te aus­ge­zahlt.

Damit Sie sich nicht auf ein Gefühl ver­las­sen, soll­ten Sie bei Ihrer Basis­ren­te drei Punk­te prü­fen: Wel­che Min­dest­bei­trä­ge gel­ten, wie genau funk­tio­nie­ren Bei­trags­pau­sen und wel­che Kos­ten lau­fen wei­ter, wenn Sie den Ver­trag bei­trags­frei stel­len. Die­se Details ent­schei­den dar­über, ob die Rürup-Ren­te zu Ihrer Lebens­rea­li­tät passt oder ob „Fle­xi­bi­li­tät“ am Ende nur ein Wer­be­wort ist.

In vie­len Basis­ren­ten­ver­trä­gen kön­nen Sie die lau­fen­den Bei­trä­ge inner­halb bestimm­ter Gren­zen anpas­sen. Das kann sinn­voll sein, wenn Ihr Gewinn schwankt oder wenn Sie in guten Jah­ren mehr ein­zah­len möch­ten. Ob Erhö­hung, Redu­zie­rung oder Son­der­zah­lung mög­lich ist, hängt vom Anbie­ter und vom Tarif ab. Häu­fig gibt es Min­dest­bei­trä­ge oder fes­te Zeit­punk­te, zu denen Ände­run­gen wirk­sam wer­den. Wenn Sie Bei­trä­ge erhö­hen oder zusätz­lich ein­zah­len, ist das steu­er­lich vor allem dann rele­vant, wenn Sie noch anre­chen­ba­ren Spiel­raum inner­halb des jähr­li­chen Höchst­be­trags für Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen haben, wobei Pflicht­bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung oder zum Ver­sor­gungs­werk die­sen Rah­men bereits teil­wei­se „auf­fül­len“.

Kommt es finan­zi­ell eng, ist die Bei­trags­frei­stel­lung meist der wich­tigs­te Hebel. Bei­trags­frei stel­len bedeu­tet: Sie zah­len vor­erst nichts mehr ein, der Ver­trag läuft aber wei­ter und wird spä­ter eine ent­spre­chend nied­ri­ge­re Ren­te aus­zah­len, weil weni­ger Kapi­tal auf­ge­baut wur­de. Je nach Anla­ge­form bleibt das bis­he­ri­ge Gut­ha­ben im Ver­trag inves­tiert. Bei klas­si­schen Vari­an­ten ist die Ent­wick­lung eher kal­ku­lier­bar, bei fonds­ge­bun­de­nen Vari­an­ten kön­nen Wer­te schwan­ken. Wich­tig für die Pra­xis: Auch in der bei­trags­frei­en Pha­se kön­nen Kos­ten anfal­len, zum Bei­spiel Ver­wal­tungs­kos­ten, je nach Tarif­struk­tur. Bei­trags­frei­stel­lung ist des­halb kein „kos­ten­frei­er Aus­stieg“, son­dern eine Pau­se, die man bewusst steu­ern soll­te.

Vie­le Ver­trä­ge erlau­ben auch, die Bei­trags­zah­lung spä­ter wie­der auf­zu­neh­men. Das ist für Selbst­stän­di­ge oft der ent­schei­den­de Punkt, weil sich Ein­nah­men wie­der sta­bi­li­sie­ren kön­nen. Sinn­voll ist dabei ein kla­rer Plan, zum Bei­spiel:

  1. In schwa­chen Mona­ten Bei­trag sen­ken oder pau­sie­ren, statt den Ver­trag zu über­stür­zen.

  2. In star­ken Mona­ten gezielt auf­sto­cken, wenn es steu­er­lich und finan­zi­ell passt.

  3. Vor einer Son­der­zah­lung prü­fen, wel­che Kos­ten durch zusätz­li­che Ein­zah­lun­gen ent­ste­hen kön­nen und ob der Tarif dafür geeig­net ist.

Wenn Sie möch­ten, prü­fen wir Ihre bestehen­de Basis­ren­te oder geplan­te Neu­ab­si­che­rung auf genau die­se Punk­te. Sie bekom­men eine kla­re Ein­schät­zung, wie fle­xi­bel Ihr Ver­trag wirk­lich ist und wel­che Ein­stel­lung zu Ihrer Liqui­di­tät und Steu­er­pla­nung passt.

Wei­te­re Bau­stei­ne für Ihre Alters­vor­sor­ge gezielt kom­bi­nie­ren

Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihre Basis­ren­te sinn­voll

Die Rürup-Ren­te ist für vie­le Selbst­stän­di­ge ein guter Grund­bau­stein, ersetzt aber kei­ne ganz­heit­li­che Vor­sor­ge­pla­nung. Denn sie ist lang­fris­tig gebun­den und zahlt spä­ter aus­schließ­lich als Ren­te aus. Je nach Lebens­si­tua­ti­on kann es daher sinn­voll sein, wei­te­re Lösun­gen zu ergän­zen: für mehr Fle­xi­bi­li­tät beim Ver­mö­gens­auf­bau, für staat­li­che För­de­rung bei Ange­stell­ten oder für den Schutz Ihres Ein­kom­mens, falls Sie Ihren Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen. Hier fin­den Sie drei sinn­vol­le Ergän­zun­gen mit kur­zer Ein­ord­nung, damit Sie schnel­ler ent­schei­den kön­nen, wel­cher Weg zu Ihnen passt.

Frau wirft Geldstück in ein rosa Sparschwein – Symbolbild für private Rentenversicherung und persönliche Vorsorge
Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung

Wenn Ihnen Fle­xi­bi­li­tät wich­tig ist, kann eine pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Ergän­zung sein. Je nach Ver­trag sind Ein­mal­zah­lun­gen, Bei­trags­pau­sen und ver­schie­de­ne Aus­zah­lungs­op­tio­nen mög­lich. Wich­tig ist ein sau­be­rer Blick auf Kos­ten, Garan­tien und die Anla­ge­form, damit Ren­di­te­chan­cen und Sicher­heit zu Ihrem Plan pas­sen.

Junge Familie mit Kleinkind sitzt gemeinsam auf dem Sofa und schaut gespannt auf einen Laptop – Symbol für Zukunftsplanung und Altersvorsorge.
Ries­ter-Ren­te

Ries­ter lohnt sich vor allem für sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeit­neh­mer und Fami­li­en, weil die För­de­rung über Zula­gen und mög­li­che Steu­er­vor­tei­le läuft. Für Selbst­stän­di­ge ohne Pflicht­ver­si­che­rung ist Ries­ter meist weni­ger rele­vant. Ent­schei­dend sind Kin­der­zu­la­gen, Eigen­bei­trag und die Fra­ge, ob sich För­de­rung und Ver­trags­be­din­gun­gen für Sie rech­nen.

Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden
Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Ihre Alters­vor­sor­ge hilft wenig, wenn das lau­fen­de Ein­kom­men weg­fällt. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichert genau die­ses Risi­ko ab und schützt Ihre finan­zi­el­le Basis, wenn Sie Ihren Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr aus­üben kön­nen. Gera­de für Selbst­stän­di­ge ist das oft der wich­tigs­te Bau­stein, weil ohne Ein­kom­men auch Vor­sor­ge­bei­trä­ge schnell nicht mehr zahl­bar sind.

Indi­vi­du­ell inves­tie­ren, pas­send zu Risi­ko und Pla­nung

Anla­ge­for­men der Rürup-Ren­te im Ver­gleich: klas­sisch, fonds­ge­bun­den, ETF

Die Anla­ge­form ist bei der Rürup-Ren­te ein zen­tra­ler Stell­he­bel für das, was am Ende als lebens­lan­ge Ren­te her­aus­kommt. Dabei geht es nicht nur um „mehr Ren­di­te“ oder „mehr Sicher­heit“, son­dern um das Zusam­men­spiel aus Schwan­kun­gen, Kos­ten und Ver­trags­me­cha­nik. Gera­de bei Basis­ren­ten sehen wir in der Pra­xis häu­fig, dass die Anla­ge­form gut klingt, aber die Details im Tarif spä­ter den Unter­schied machen: Wie hoch sind die lau­fen­den Ver­trags­kos­ten, wel­che Fonds oder ETFs ste­hen wirk­lich zur Aus­wahl, wie wird im Siche­rungs­fall umge­schich­tet und wie sta­bil sind die Ren­ten­kon­di­tio­nen (Stich­wort Ren­ten­fak­tor).

Die klas­si­sche Rürup-Ren­te arbei­tet typi­scher­wei­se mit Garan­tien und Über­schüs­sen. Das redu­ziert Schwan­kun­gen, kos­tet aber Ren­di­te­chan­ce, weil Garan­tien im aktu­el­len Zins­um­feld nur begrenzt „arbei­ten“ kön­nen. Die fonds­ge­bun­de­ne Basis­ren­te setzt dage­gen auf Invest­ment­fonds, wahl­wei­se mit oder ohne Garan­tie­bau­stein. Ohne Garan­tie tra­gen Sie die Markt­schwan­kun­gen stär­ker, haben lang­fris­tig aber meist mehr Ertrags­spiel­raum, sofern Lauf­zeit und Risi­ko­trag­fä­hig­keit pas­sen. „ETF-basier­te Rürup-Ren­te“ ist fach­lich meist kei­ne eige­ne Pro­dukt­gat­tung, son­dern eine fonds­ge­bun­de­ne Ren­te, bei der das Geld (ganz oder teil­wei­se) in ETFs inves­tiert wird. Der Vor­teil liegt häu­fig in nied­ri­ge­ren Fonds­kos­ten und brei­ter Streu­ung. Der Haken: Man­che Tari­fe begren­zen die ETF-Aus­wahl, und bei Garan­tie- oder Hybrid­me­cha­ni­ken kann der Ver­trag bei Tur­bu­len­zen in siche­re Anla­gen umschich­ten. Das senkt das Risi­ko, kann aber auch dazu füh­ren, dass Erho­lun­gen am Markt spä­ter nur noch teil­wei­se mit­ge­nom­men wer­den.

Für die Ent­schei­dung gilt daher: Wäh­len Sie die Anla­ge­form nicht nach Bauch­ge­fühl, son­dern danach, wie lan­ge Sie noch bis zur Ren­te haben, wie gut Sie Schwan­kun­gen aus­hal­ten und wie kon­se­quent der Ver­trag bei Kos­ten und Ren­ten­be­din­gun­gen auf­ge­stellt ist. Wenn die­se Basis stimmt, lässt sich die Anla­ge­form pas­send dazu aus­wäh­len.

Merk­mal Klas­sisch Fonds­ge­bun­den ETF-basiert
Wie wird ange­legt? Über­wie­gend sicher­heits­ori­en­tiert (klas­si­scher Ver­si­che­rungs­stock), Über­schüs­se mög­lich In Invest­ment­fonds, Aus­wahl je nach Tarif In ETFs inner­halb einer fonds­ge­bun­de­nen Basis­ren­te, Aus­wahl je nach Tarif
Schwan­kungs­ri­si­ko Nied­rig bis mit­tel Meist sta­bi­ler Ver­lauf, dafür weni­ger Ertrags­spiel­raum Mit­tel bis hoch Hängt von Fonds, Akti­en­quo­te und Lauf­zeit ab Mit­tel bis hoch Wie fonds­ge­bun­den, oft stär­ker akti­en­las­tig geplant
Ren­di­te­chan­ce lang­fris­tig Eher nied­rig bis mit­tel Mit­tel bis hoch Mit­tel bis hoch Stark abhän­gig von Akti­en­quo­te und Durch­hal­te­zeit
Garan­tien mög­lich? Ja Garan­tien sind typi­scher Bestand­teil Tarif­ab­hän­gig Je nach Tarif als Garan­tie- oder Hybrid­va­ri­an­te Tarif­ab­hän­gig Oft ohne Garan­tie gewählt, aber teil­wei­se mög­lich
Kos­ten­lo­gik Ver­trags­kos­ten + Über­schuss­me­cha­nik Kos­ten sind weni­ger sicht­bar, Wir­kung aber real Ver­trags­kos­ten + Fonds­kos­ten Kos­ten­quo­te ent­schei­det stark über das Ergeb­nis Ver­trags­kos­ten + ETF-Kos­ten ETF-Kos­ten oft nied­ri­ger, Ver­trags­kos­ten blei­ben
Typisch sinn­voll für Sicher­heits­ori­en­tier­te, oft näher am Ruhe­stand Wer Schwan­kun­gen akzep­tiert und lang­fris­tig plant Wer lang­fris­tig plant, breit streu­en will und Kos­ten aktiv im Blick hat
Wor­auf Sie unbe­dingt ach­ten soll­ten Ren­ten­be­din­gun­gen (z. B. Ren­ten­fak­tor), Effektivkosten/Kostenquote, Fonds- bzw. ETF-Aus­wahl, Regeln bei Garan­tie- oder Hybrid­um­schich­tun­gen, Trans­pa­renz der jähr­li­chen Stand­mit­tei­lun­gen.

Fami­lie absi­chern trotz Basis­ren­te

Hin­ter­blie­be­nen­schutz in der Rürup-Ren­te

Die Rürup-Ren­te ist als Basis­ren­te bewusst streng gere­gelt: Ohne Zusatz­ver­ein­ba­rung ist das ange­spar­te Kapi­tal im Todes­fall grund­sätz­lich nicht frei ver­erb­bar. Genau des­halb lohnt sich ein genau­er Blick auf den Hin­ter­blie­be­nen­schutz im Ver­trag. Mit pas­sen­den Bau­stei­nen lässt sich eine Absi­che­rung für Ehe­part­ner und Kin­der inte­grie­ren. Sie soll­ten dabei aber wis­sen, wer über­haupt begüns­tigt wer­den darf, wie die Leis­tung im Todes­fall aus­sieht und wel­chen Preis die­se Absi­che­rung für Ihre eige­ne spä­te­re Ren­te haben kann.

Bei der Basis­ren­te gilt als Grund­prin­zip: Aus­zah­lung nur als lebens­lan­ge Ren­te. Eine Kapi­tal­aus­zah­lung an Erben ist im Nor­mal­fall nicht vor­ge­se­hen, und Ansprü­che aus dem Ver­trag sind grund­sätz­lich nicht ver­erb­bar. Wenn Sie Ihre Fami­lie trotz­dem absi­chern möch­ten, geht das nur über einen ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Hin­ter­blie­be­nen­schutz. Der Kreis der Per­so­nen ist dabei eng: Als begüns­tigt gel­ten im Regel­fall Ehe­part­ner bezie­hungs­wei­se ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner sowie kin­der­geld­be­rech­tig­te Kin­der. Ande­re Per­so­nen, etwa unver­hei­ra­te­te Part­ner ohne ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaft, Geschwis­ter oder Eltern, kön­nen im Rah­men der Basis­ren­te in der Regel nicht abge­si­chert wer­den.

In der Pra­xis gibt es meist zwei Situa­tio­nen, die Sie unter­schei­den soll­ten:

1) Todes­fall vor Ren­ten­be­ginn (Anspar­pha­se):
Je nach Tarif kann ver­ein­bart sein, dass Hin­ter­blie­be­ne eine Ren­te aus dem vor­han­de­nen Ver­trags­gut­ha­ben erhal­ten. Das ist kei­ne „Aus­zah­lung“, son­dern eine Ren­ten­leis­tung an die berech­tig­ten Hin­ter­blie­be­nen. Für Kin­der wird die­se Leis­tung typi­scher­wei­se als Wai­sen­ren­te beschrie­ben und ist an die Kin­der­geld­be­rech­ti­gung geknüpft.

2) Todes­fall nach Ren­ten­be­ginn (Ren­ten­pha­se):
Hier arbei­ten vie­le Ver­trä­ge mit einer ver­ein­bar­ten Ren­ten­ga­ran­tie­zeit oder einer Hin­ter­blie­be­nen­ren­te. Stirbt die ver­si­cher­te Per­son in die­ser Zeit, kön­nen die Zah­lun­gen an die berech­tig­ten Hin­ter­blie­be­nen wei­ter­lau­fen, again als Ren­ten­leis­tung.

Wich­tig für die Ent­schei­dung: Hin­ter­blie­be­nen­schutz ist nicht „gra­tis“. Wenn ein Teil des Bei­trags für Risi­ko­schutz reser­viert wird oder eine Ren­ten­ga­ran­tie­zeit ein­ge­preist ist, fällt die eige­ne Alters­ren­te häu­fig nied­ri­ger aus, als sie ohne die­sen Bau­stein wäre. Dazu kommt: Ob und wie fle­xi­bel sich der Hin­ter­blie­be­nen­schutz spä­ter noch anpas­sen lässt, hängt vom Ver­trag ab. Häu­fig ist das eher ein­ge­schränkt oder nur mit erneu­ter Prü­fung mög­lich.

Für die Bera­tungs­pra­xis bedeu­tet das: Wenn Ihnen Fami­li­en­ab­si­che­rung wich­tig ist, soll­ten Sie vor Abschluss klä­ren, wel­che Per­so­nen abge­si­chert wer­den kön­nen, ob Leis­tun­gen in Anspar­pha­se und Ren­ten­pha­se sau­ber gere­gelt sind und wie stark sich der Bau­stein auf Ihre eige­ne Ren­te aus­wirkt. Wenn Sie dar­über hin­aus ande­re Men­schen absi­chern möch­ten, braucht es meist eine sepa­ra­te Lösung außer­halb der Basis­ren­te, weil die Rürup-Regeln hier enge Gren­zen set­zen.

Was Sie schon immer über die Rürup-Ren­te wis­sen woll­ten

Ja, häu­fig, wenn Sie einen hohen Steu­er­satz haben und lang­fris­tig fürs Alter vor­sor­gen möch­ten. Der Vor­teil ent­steht vor allem dadurch, dass Bei­trä­ge bis zum jähr­li­chen Höchst­be­trag als Son­der­aus­ga­ben absetz­bar sind. Gleich­zei­tig bleibt das Geld bis zur Ren­te gebun­den und wird spä­ter als Ren­te ver­steu­ert. Ob sich das rech­net, hängt des­halb stark von Ein­kom­men, Lauf­zeit, Kos­ten und Ihrer Pla­nung (Fle­xi­bi­li­tät vs. Bin­dung) ab.

In der Pra­xis: Nein. Eine Basis­ren­te ist auf die lebens­lan­ge Alters­ren­te aus­ge­legt. Sie kön­nen den Ver­trag in der Regel nicht kün­di­gen wie eine klas­si­sche Lebens­ver­si­che­rung und auch nicht „ver­kau­fen“. Was mög­lich ist: Bei­trag redu­zie­ren, Bei­trags­pau­se oder bei­trags­frei stel­len. Inner­halb der gesetz­li­chen Wider­rufs­frist nach Abschluss gilt natür­lich das nor­ma­le Wider­rufs­recht.

Die Basis­ren­te zahlt nicht auto­ma­tisch bei Berufs­un­fä­hig­keit. Bei Krank­heit kön­nen Sie Bei­trä­ge meist redu­zie­ren oder pau­sie­ren. Wenn Sie Ein­kom­mens­schutz wol­len, braucht es in der Regel eine sepa­ra­te Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung oder einen pas­sen­den Zusatz­bau­stein (falls sinn­voll und bezahl­bar). Wich­tig ist, dass die Absi­che­rung wirk­lich zu Ihrem Berufs­bild passt und nicht nur „irgend­wie“ inte­griert ist.

Ein „ein­fa­cher Wech­sel“ wie bei einem Han­dy­ver­trag ist es nicht. Man­che Anbie­ter ermög­li­chen Über­tra­gun­gen, in der Pra­xis ist das aber oft auf­wen­dig und nicht über­all vor­ge­se­hen. Häu­fi­ger ist die Lösung: neu­en Ver­trag sau­ber auf­set­zen und den alten bei­trags­frei stel­len, wenn das wirt­schaft­lich Sinn ergibt. Genau hier lohnt sich ein Blick auf Kos­ten, Ren­ten­fak­tor und ggf. vor­han­de­ne Garan­tien.

Ja, das ist mög­lich. Steu­er­lich zählt aber der Gesamt­be­trag, den Sie im Jahr in Basis­vor­sor­ge ein­zah­len. Meh­re­re Ver­trä­ge kön­nen sinn­voll sein, wenn Sie z. B. unter­schied­li­che Anla­ge­töp­fe oder Garan­tien tren­nen möch­ten. Es erhöht aber auch die Kom­ple­xi­tät und kann Kos­ten ver­dop­peln, wenn meh­re­re Ver­trä­ge jeweils fixe Gebüh­ren haben.

Der Kern­un­ter­schied ist die Bin­dung: Bei der Rürup-Ren­te bekom­men Sie Steu­er­vor­tei­le in der Ein­zah­lungs­pha­se, kom­men aber vor Ren­ten­be­ginn nicht frei ans Kapi­tal. Ein ETF-Depot ist fle­xi­bel, Sie kön­nen jeder­zeit ent­neh­men, umschich­ten und ver­er­ben, dafür gibt es kei­ne Son­der­aus­ga­ben­för­de­rung wie bei der Basis­ren­te. Wel­che Lösung bes­ser passt, hängt davon ab, ob Sie Steu­er­ent­las­tung oder maxi­ma­le Ver­füg­bar­keit prio­ri­sie­ren.

Oft ja, je nach Tarif. Eine Ren­ten­ga­ran­tie­zeit bedeu­tet: Wenn Sie kurz nach Ren­ten­be­ginn ster­ben, wird die Ren­te für die ver­ein­bar­te Zeit an Hin­ter­blie­be­ne wei­ter­ge­zahlt. Das kann Hin­ter­blie­be­nen hel­fen, redu­ziert aber häu­fig die lau­fen­de Ren­ten­hö­he, weil der Ver­si­che­rer län­ger leis­ten könn­te. Wich­tig ist, dass die Aus­ge­stal­tung bei der Basis­ren­te zu den gesetz­li­chen Vor­ga­ben passt (begüns­tig­te Per­so­nen, Hin­ter­blie­be­nen­lö­sung).

Infla­ti­on senkt die Kauf­kraft jeder fes­ten Ren­te. Klas­si­sche Tari­fe mit hohem Garan­tie­an­teil kön­nen sta­bil sein, aber oft mit weni­ger Ren­di­te­chan­cen. Fonds- oder ETF-ori­en­tier­te Lösun­gen kön­nen lang­fris­tig bes­ser mit­hal­ten, schwan­ken aber. Ent­schei­dend ist Ihre Pla­nung: Wenn Sie „sta­bi­le Aus­zah­lung“ wol­len, ist Sicher­heit rele­vant. Wenn Sie „Kauf­kraft erhal­ten“ möch­ten, brau­chen Sie meist mehr Kapi­tal­markt­an­teil, ver­bun­den mit Schwan­kun­gen.

Für 2026 liegt der Höchst­be­trag bei 30.826 Euro (Allein­ste­hen­de) bzw. 61.652 Euro (Zusam­men­ver­an­la­gung). Grund­sätz­lich sind 100 Pro­zent der Bei­trä­ge bis zu die­sem Rah­men als Son­der­aus­ga­ben absetz­bar. Wich­tig: Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung oder zu berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ken wer­den dabei auf den Höchst­be­trag ange­rech­net.

Die Aus­zah­lung wird als Ren­te nach­ge­la­gert besteu­ert. Der steu­er­pflich­ti­ge Anteil hängt vom Jahr des Ren­ten­be­ginns ab und steigt für neue Rent­ner­jahr­gän­ge. Das bedeu­tet: In der Anspar­pha­se spa­ren Sie Steu­ern, in der Ren­ten­pha­se zah­len Sie in der Regel Ein­kom­men­steu­er auf einen wach­sen­den Anteil der Ren­te. Wie hoch Ihre tat­säch­li­che Steu­er­last ist, hängt von Ihrem Gesamt­ein­kom­men im Alter ab.

Ach­ten Sie weni­ger auf Wer­be­ver­spre­chen, son­dern auf Effek­tiv­kos­ten, lau­fen­de Ver­wal­tungs­kos­ten, Fonds­kos­ten und auf die Fra­ge, ob Abschluss­kos­ten die ers­ten Jah­re „belas­ten“. Bei Ren­ten­ver­si­che­run­gen ist auch der Ren­ten­fak­tor ein The­ma, weil er die spä­te­re Ren­ten­hö­he mit­prägt. Ein güns­ti­ger ETF-Bau­stein ist nicht auto­ma­tisch güns­tig, wenn die Hül­le teu­er ist. Genau des­halb lohnt sich der Mak­ler­ver­gleich mit Blick in die Bedin­gun­gen.

Ohne Zusatz­re­ge­lung ist die Basis­ren­te grund­sätz­lich nicht frei ver­erb­bar wie ein Depot. Absi­che­rung für Hin­ter­blie­be­ne ist je nach Tarif über Bau­stei­ne mög­lich, typi­scher­wei­se als Hin­ter­blie­be­nen­ren­te für Ehe­part­ner oder kin­der­geld­be­rech­tig­te Kin­der oder über eine Ren­ten­ga­ran­tie­zeit. Die­se Bau­stei­ne kos­ten Ren­ten­hö­he, weil das Risi­ko für den Anbie­ter steigt. Wich­tig ist die sau­be­re Gestal­tung schon beim Abschluss.

Wei­te­re Inhal­te, die häu­fig dazu pas­sen

Wei­te­re The­men, die für Sie inter­es­sant sein könn­ten

Wenn Sie sich mit der Rürup-Ren­te beschäf­ti­gen, geht es meist um mehr als nur einen Ver­trag. Vie­le Selbst­stän­di­ge möch­ten ihre Alters­vor­sor­ge brei­ter auf­stel­len, par­al­lel die Kran­ken­ver­si­che­rung sau­ber ent­schei­den oder geschäft­li­che Risi­ken absi­chern. Die fol­gen­den The­men hel­fen Ihnen, die nächs­ten sinn­vol­len Schrit­te ein­zu­ord­nen und typi­sche Lücken zu schlie­ßen.

Selbstständige Frau mit Kaffeetasse am Schreibtisch plant ihre Altersvorsorge am Laptop zu Hause
Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge

Rürup ist nicht die ein­zi­ge Lösung. Wir zei­gen Ihnen, wel­che Vor­sor­ge­bau­stei­ne für Selbst­stän­di­ge sinn­voll kom­bi­nier­bar sind, wie fle­xi­bel Sie blei­ben und wor­an Sie fai­re Kos­ten und gute Ver­trags­be­din­gun­gen erken­nen.

Selbstständiger Mann steht in modernem Büro am Fenster und blickt nachdenklich hinaus, Tablet in der Hand
PKV für Selbst­stän­di­ge

Die Ent­schei­dung zwi­schen GKV und PKV hat lang­fris­ti­ge Fol­gen. Hier erfah­ren Sie, wann PKV sinn­voll sein kann, wel­che Stol­per­fal­len es gibt und wel­che Punk­te Sie vor dem Wech­sel unbe­dingt prü­fen soll­ten.

Geschäftsleute begrüßen sich mit einem Handschlag in einem modernen Büro mit Glasfront im Hintergrund
Fir­men­ver­si­che­run­gen

Als Selbst­stän­di­ger sichern Sie nicht nur sich selbst ab, son­dern auch Ihr Unter­neh­men. Wir erklä­ren, wel­che Ver­si­che­run­gen wirk­lich rele­vant sind und wie Sie Dop­pel­ver­si­che­run­gen ver­mei­den, ohne Risi­ken zu über­se­hen.

Zusam­men­fas­sung

Die Rürup-Ren­te, auch Basis­ren­te genannt, ist eine staat­lich geför­der­te Form der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge, bei der Sie Bei­trä­ge als Son­der­aus­ga­ben steu­er­lich gel­tend machen kön­nen. Das macht sie vor allem für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Gut­ver­die­ner inter­es­sant, wenn der Steu­er­vor­teil wirk­lich zum Ein­kom­men passt und Sie lang­fris­tig pla­nen. Der wich­tigs­te Punkt dabei ist die Bin­dung: Eine Basis­ren­te zahlt spä­ter grund­sätz­lich als lebens­lan­ge Ren­te aus. Eine freie Kapi­tal­aus­zah­lung wie bei einem Depot ist in der Regel nicht vor­ge­se­hen, und auch beim The­ma Ver­er­bung gibt es kla­re Gren­zen, die Sie vor Abschluss ken­nen soll­ten.

Ob die Rürup-Ren­te sinn­voll ist, ent­schei­det sich nicht an Wer­be­ver­spre­chen, son­dern an den Ver­trags­de­tails. Dazu gehö­ren Kos­ten, Ren­ten­fak­tor, Anla­ge­form und die Fra­ge, wie fle­xi­bel Sie Bei­trä­ge anpas­sen oder den Ver­trag bei­trags­frei stel­len kön­nen. Bei der Anla­ge wäh­len Sie meist zwi­schen klas­si­scher Vari­an­te, fonds­ge­bun­de­ner Lösung oder einer ETF-ori­en­tier­ten Umset­zung inner­halb einer fonds­ge­bun­de­nen Basis­ren­te. Wel­che Vari­an­te passt, hängt davon ab, wie viel Schwan­kung Sie aus­hal­ten und wie lan­ge Sie noch bis zur Ren­te haben.

Für vie­le ist die Basis­ren­te ein Bau­stein, aber nicht die kom­plet­te Lösung. Je nach Ziel kann eine pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung mehr Fle­xi­bi­li­tät bie­ten, etwa wenn Kapi­tal­ver­füg­bar­keit, Aus­zah­lungs­op­tio­nen oder Ver­erb­bar­keit wich­ti­ger sind. Wer lang­fris­tig ren­di­te­ori­en­tiert vor­sor­gen möch­te, kann auch eine Fonds­ren­te nut­zen, soll­te dabei aber Kos­ten, Risi­ko und die spä­te­re Aus­zah­lungs­lo­gik genau­so nüch­tern prü­fen wie bei der Basis­ren­te.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wer kann die Rürup-Ren­te abschlie­ßen?

Grund­sätz­lich jede Per­son mit steu­er­pflich­ti­gem Ein­kom­men in Deutsch­land. In der Pra­xis ist sie vor allem bei Selbst­stän­di­gen, Frei­be­ruf­lern und Gut­ver­die­nen­den ver­brei­tet, weil hier die steu­er­li­che Ent­las­tung oft stär­ker wirkt. Ob es passt, hängt davon ab, wie wich­tig Ihnen Ver­füg­bar­keit, Ver­erb­bar­keit und plan­ba­re Ren­ten­zah­lung sind

Die „Sicher­heit“ hängt davon ab, was Sie mei­nen: Ver­trag­lich ist die Alters­ren­te als Pro­dukt­form klar gere­gelt, der Kapi­tal­markt­teil schwankt. Ein ETF-Ansatz kann lang­fris­tig Ren­di­te­chan­cen bie­ten, aber kurz­fris­ti­ge Rück­gän­ge sind nor­mal. Wer Schwan­kun­gen schlecht aus­hält, braucht eine ande­re Mischung oder mehr Garan­tie­an­teil.

Das kann sinn­voll sein, wenn bei­de Ein­kom­men haben oder gemein­sam ver­an­la­gen und hohe Son­der­aus­ga­ben nut­zen möch­ten. Wich­tig: Jeder Ver­trag läuft auf eine Per­son, Hin­ter­blie­be­nen­schutz muss aktiv gere­gelt wer­den, wenn der Part­ner abge­si­chert wer­den soll. Für vie­le Paa­re ist die Kom­bi aus Basis­ren­te und fle­xi­bler Vor­sor­ge (Depot, pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung) oft näher an der Lebens­rea­li­tät.

In vie­len Tari­fen ja: Bei­trä­ge las­sen sich erhö­hen, sen­ken oder zeit­wei­se aus­set­zen. Das ist für Selbst­stän­di­ge mit schwan­ken­dem Ein­kom­men hilf­reich. Wich­tig ist der Blick in die Bedin­gun­gen: Auch bei bei­trags­frei­en Ver­trä­gen kön­nen wei­ter Kos­ten anfal­len, und häu­fi­ge Ände­run­gen soll­ten nicht dazu füh­ren, dass die Vor­sor­ge „aus­franst“.

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