Rürup-Ren­te – Steu­er­lich geför­der­te Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge

Mit der Basis­ren­te lang­fris­tig vor­sor­gen und Steu­ern spa­ren

Mann sitzt entspannt auf dem Sofa und arbeitet mit einem Laptop – Symbolbild für digitale Altersvorsorge mit der Basisrente.

Die Rürup-Ren­te – auch Basis­ren­te genannt – zählt zu den wich­tigs­ten steu­er­lich geför­der­ten Mög­lich­kei­ten der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge in Deutsch­land. Beson­ders für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Per­so­nen mit hohem Ein­kom­men bie­tet sie einen kla­ren Vor­teil: Sie kön­nen Bei­trä­ge in beträcht­li­cher Höhe steu­er­lich gel­tend machen und so ihre Steu­er­last in der Anspar­pha­se deut­lich redu­zie­ren. Im Gegen­zug erhal­ten sie im Ruhe­stand eine lebens­lan­ge monat­li­che Ren­te – sicher, plan­bar und ver­läss­lich.

Doch auch für Ange­stell­te und Beam­te mit hohen Brut­to­ein­kom­men kann die Rürup-Ren­te eine sinn­vol­le Ergän­zung zur gesetz­li­chen Ver­sor­gung sein. Da das ange­spar­te Kapi­tal nicht vor Ren­ten­be­ginn ent­nom­men wer­den kann, eig­net sich die­se Vor­sor­ge­form beson­ders für Men­schen mit lang­fris­ti­ger Pla­nung und hoher Steu­er­be­las­tung. Wich­tig ist dabei die rich­ti­ge Tarif­wahl – ob klas­sisch, fonds­ge­bun­den oder ETF-basiert. In die­sem Rat­ge­ber zei­gen wir Ihnen, wie Sie die steu­er­li­chen Vor­tei­le opti­mal nut­zen, wor­auf Sie bei der Ver­trags­ge­stal­tung ach­ten soll­ten und für wen sich die Rürup-Ren­te tat­säch­lich lohnt.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Ide­al für Selbst­stän­di­ge & Frei­be­ruf­ler: Kei­ne Pflicht in der gesetz­li­chen Ren­te – dafür hohe steu­er­li­che Absetz­bar­keit über Son­der­aus­ga­ben.

  • Auch für Ange­stell­te mit hohem Ein­kom­men inter­es­sant: Zusätz­li­che Vor­sor­ge mit steu­er­li­chem Hebel – bei gleich­zei­ti­ger Bei­trags­fle­xi­bi­li­tät.

  • Steu­er­vor­tei­le bis 55.131 € jähr­lich (Ver­hei­ra­te­te): Für das Jahr 2024 sind 100 % der Bei­trä­ge bis zu die­sem Betrag steu­er­lich absetz­bar.

  • Lebens­lan­ge Ren­te statt Kapi­tal­aus­zah­lung: Das ange­spar­te Kapi­tal bleibt bis zum Ren­ten­be­ginn gebun­den – mit garan­tier­ter Aus­zah­lung.

  • Nach­ge­la­ger­te Besteue­rung: In der Anspar­pha­se steu­er­lich ent­las­ten, im Alter zum indi­vi­du­el­len Satz ver­steu­ern – das lohnt sich bei hohem Ein­kom­men.

Über 700 zufrie­de­ne Kun­den ver­trau­en uns

Google-Bewertungssiegel mit 5 Sternen und 144 Kundenrezensionen für amba-versicherungen.de
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Logo von ProvenExpert – Bewertungsplattform mit dem Claim „It’s All About Trust“
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

Logo der Plattform makler.de mit Schriftzug und orangem Symbol auf transparentem Hintergrund
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Grund­la­ge für steu­er­lich geför­der­te Alters­vor­sor­ge

Was ist die Rürup-Ren­te?

Die Basis­ren­te rich­tet sich gezielt an Per­so­nen, die außer­halb der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung vor­sor­gen müs­sen – oder steu­er­li­che Vor­tei­le gezielt nut­zen wol­len.

Die Rürup-Ren­te – auch Basis­ren­te genannt – wur­de 2005 als staat­lich geför­der­te Alters­vor­sor­ge ein­ge­führt. Anders als bei der Ries­ter-Ren­te steht hier nicht die direk­te Zula­gen­för­de­rung im Mit­tel­punkt, son­dern die Mög­lich­keit, Bei­trä­ge als Son­der­aus­ga­ben steu­er­min­dernd gel­tend zu machen. Beson­ders Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler pro­fi­tie­ren davon, da sie nicht gesetz­lich ren­ten­ver­si­chert sind und mit der Rürup-Ren­te eine ein­kom­mens­ab­hän­gi­ge Vor­sor­ge­lö­sung erhal­ten.

Das Kapi­tal aus einem Rürup-Ver­trag bleibt bis zum gesetz­li­chen Ren­ten­al­ter gebun­den. Es kann nicht ver­erbt oder aus­ge­zahlt wer­den, son­dern wird aus­schließ­lich als lebens­lan­ge monat­li­che Ren­te aus­ge­zahlt. Die­se steu­er­li­che Gestal­tung nennt sich nach­ge­la­ger­te Besteue­rung: In der Anspar­pha­se sind Bei­trä­ge steu­er­lich absetz­bar, im Ruhe­stand wird die aus­ge­zahl­te Ren­te dann ver­steu­ert – häu­fig mit einem nied­ri­ge­ren per­sön­li­chen Steu­er­satz.

Die Rürup-Ren­te lässt sich indi­vi­du­ell gestal­ten: Neben klas­si­schen Model­len mit Garan­tie­zins gibt es fonds­ge­bun­de­ne Vari­an­ten oder ETF-basier­te Lösun­gen mit höhe­ren Ren­di­te­chan­cen. Ergän­zend kön­nen Zusatz­bau­stei­ne wie Hin­ter­blie­be­nen­schutz oder Berufs­un­fä­hig­keit inte­griert wer­den. Wich­tig ist dabei, dass der Ver­trag sorg­fäl­tig zu Ihrer per­sön­li­chen Lebens­si­tua­ti­on und Ein­kom­mens­struk­tur passt.

Die Rürup-Ren­te bie­tet beson­ders für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Bes­ser­ver­die­nen­de eine Rei­he über­zeu­gen­der Vor­tei­le. Sie kom­bi­niert steu­er­li­che Ent­las­tung mit einer lebens­lan­gen Ver­sor­gung und schafft Pla­nungs­si­cher­heit für den Ruhe­stand. Durch fle­xi­ble Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten kann sie gezielt auf indi­vi­du­el­le Lebens­si­tua­tio­nen ange­passt wer­den.

  • Bei­trä­ge sind bis zu 55.131 € (Ver­hei­ra­te­te) zu 100 % steu­er­lich absetz­bar (Stand 2024)

  • Ren­ten­aus­zah­lung erfolgt lebens­lang – kein Risi­ko der Kapi­tal­ver­ren­tung

  • Wahl zwi­schen klas­si­scher, fonds­ge­bun­de­ner oder ETF-basier­ter Anla­ge­form

  • Bei­trä­ge kön­nen fle­xi­bel ange­passt oder vor­über­ge­hend aus­ge­setzt wer­den

  • Beson­ders geeig­net für Selbst­stän­di­ge ohne gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung

  • Rechts­si­cher und plan­bar – kei­ne poli­ti­schen Ein­grif­fe wie bei der Ries­ter-Ren­te

Trotz ihrer steu­er­li­chen Vor­tei­le bringt die Rürup-Ren­te eini­ge Ein­schrän­kun­gen mit sich. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re die stren­gen Rege­lun­gen zur Kapi­tal­bin­dung und Ver­erb­bar­keit. Auch wer sich nicht lang­fris­tig bin­den möch­te, soll­te die ver­trag­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen genau prü­fen.

  • Kei­ne Kapi­tal­aus­zah­lung mög­lich – Ren­ten­zah­lung beginnt aus­schließ­lich im Alter

  • Ver­er­bung ist nur über zusätz­li­che Hin­ter­blie­be­nen­ab­si­che­rung rea­li­sier­bar

  • Ver­trä­ge sind nach Ablauf der Wider­rufs­frist unkünd­bar

  • Ren­ten­zah­lun­gen im Alter müs­sen ver­steu­ert wer­den (nach­ge­la­ger­te Besteue­rung)

  • Es gibt kei­ne staat­li­chen Zula­gen wie bei der Ries­ter-Ren­te

  • Ein­ge­schränk­te Fle­xi­bi­li­tät bei kurz­fris­ti­gem Kapi­tal­be­darf

Mit Son­der­aus­ga­ben Steu­ern spa­ren und Alters­vor­sor­ge auf­bau­en

Steu­er­li­che Vor­tei­le der Rürup-Ren­te

Wer heu­te inves­tiert, kann sofort Steu­ern spa­ren – und sich spä­ter auf eine garan­tier­te Ren­te ver­las­sen.

Ein ent­schei­den­der Vor­teil der Rürup-Ren­te ist ihre steu­er­li­che Behand­lung. Sie erlaubt es, hohe Bei­trä­ge als Son­der­aus­ga­ben gel­tend zu machen und dadurch die Steu­er­last in der Anspar­pha­se deut­lich zu redu­zie­ren. Die Rürup-Ren­te folgt dem Prin­zip der nach­ge­la­ger­ten Besteue­rung: Wäh­rend der Ein­zah­lungs­pha­se spa­ren Sie durch steu­er­li­che Absetz­bar­keit, im Alter ver­steu­ern Sie die Ren­ten­zah­lun­gen – oft zu einem nied­ri­ge­ren Satz als wäh­rend Ihrer Erwerbs­jah­re. Gera­de für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Bes­ser­ver­die­nen­de ist die­se Gestal­tung beson­ders attrak­tiv.

Seit 2023 dür­fen 100 % der ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge steu­er­lich abge­setzt wer­den. Für das Steu­er­jahr 2024 gel­ten Höchst­gren­zen von 27.566 € bei Ein­zel­ver­an­la­gung und 55.131 € bei gemein­sa­mer Ver­an­la­gung von Ehe­paa­ren. Die­se Beträ­ge gel­ten für den Gesamt­auf­wand zur Basis­vor­sor­ge – also auch für Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung, falls vor­han­den.

Die steu­er­li­che För­de­rung erfolgt durch den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug in der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung. Die tat­säch­li­che Ent­las­tung hängt vom per­sön­li­chen Steu­er­satz ab: Wer viel ver­dient, spart ent­spre­chend mehr. In der Regel ergibt sich eine direk­te Redu­zie­rung der Steu­er­schuld, was die Rürup-Ren­te zu einem wirk­sa­men Instru­ment der Steu­er­op­ti­mie­rung macht – mit lang­fris­ti­gem Nut­zen.

Wich­tig zu wis­sen: Die Ren­ten­zah­lun­gen im Ruhe­stand unter­lie­gen dann der Ein­kom­men­steu­er. Abhän­gig vom Jahr des Ren­ten­be­ginns steigt der steu­er­pflich­ti­ge Anteil stu­fen­wei­se an. Wer 2025 in Ren­te geht, muss bei­spiels­wei­se 85 % der aus­ge­zahl­ten Ren­te ver­steu­ern. Der ver­blei­ben­de Anteil bleibt dau­er­haft steu­er­frei.

Bei­trä­ge fle­xi­bel gestal­ten – ganz nach Lebens­si­tua­ti­on

Fle­xi­bel vor­sor­gen: Bei­trags­hö­he, Anpas­sung und Frei­stel­lung

Ob hohes Ein­kom­men oder schwan­ken­de Auf­trags­la­ge – mit der Rürup-Ren­te blei­ben Sie finan­zi­ell beweg­lich.

Die Rürup-Ren­te bie­tet nicht nur steu­er­li­che Vor­tei­le, son­dern auch ein hohes Maß an Fle­xi­bi­li­tät bei der Bei­trags­ge­stal­tung. Ver­si­cher­te kön­nen ihre Bei­trä­ge frei wäh­len, jähr­lich anpas­sen oder bei Bedarf voll­stän­dig pau­sie­ren. Das macht die Basis­ren­te beson­ders attrak­tiv für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, deren Ein­künf­te häu­fig vari­ie­ren. In umsatz­star­ken Jah­ren kön­nen hohe Bei­trä­ge steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den – in wirt­schaft­lich ruhi­ge­ren Pha­sen lässt sich der Ver­trag pro­blem­los bei­trags­frei stel­len.

Die Bei­trags­frei­stel­lung bedeu­tet, dass kei­ne wei­te­ren Ein­zah­lun­gen geleis­tet wer­den müs­sen, das bereits ange­spar­te Kapi­tal aber wei­ter­hin im Ver­trag ver­bleibt und ver­zinst wird. Damit bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz erhal­ten und der Ver­trag läuft ohne Kün­di­gung wei­ter. Auch spä­te­re Wie­der­auf­nah­me der Bei­trags­zah­lun­gen ist in vie­len Fäl­len mög­lich.

Die maxi­mal absetz­ba­ren Bei­trä­ge rich­ten sich nach dem jähr­lich fest­ge­leg­ten Höchst­be­trag gemäß Ein­kom­men­steu­er­ge­setz. Für das Jahr 2024 liegt die­ser bei 27.566 € für Ein­zel­per­so­nen und 55.131 € für zusam­men­ver­an­lag­te Ehe­paa­re – jeweils zu 100 % absetz­bar. Wer bereits Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung oder zu ande­ren Basis­vor­sor­ge­pro­duk­ten leis­tet, muss die­se Beträ­ge gegen­rech­nen.

Trotz der steu­er­li­chen Höchst­gren­zen ist es mög­lich, höhe­re Bei­trä­ge zu leis­ten – aller­dings ohne steu­er­li­che För­de­rung. Die­se Rege­lung erlaubt es, den Ver­trag auch über den geför­der­ten Rah­men hin­aus zur per­sön­li­chen Alters­vor­sor­ge zu nut­zen. In jedem Fall soll­te die Bei­trags­ge­stal­tung regel­mä­ßig über­prüft und an die aktu­el­le Ein­kom­mens- und Lebens­si­tua­ti­on ange­passt wer­den – idea­ler­wei­se mit Unter­stüt­zung eines spe­zia­li­sier­ten Bera­ters.

sub­hea­ding

zusatzbausteine/passende wei­te­re Ver­si­che­rungs­ar­ten

Ein­lei­tung

Frau wirft Geldstück in ein rosa Sparschwein – Symbolbild für private Rentenversicherung und persönliche Vorsorge

Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung

Die pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung ist eine fle­xi­ble Form der Alters­vor­sor­ge, bei der Sie Kapi­tal gezielt für spä­ter auf­bau­en – unab­hän­gig von steu­er­li­chen För­de­run­gen oder gesetz­li­chen Ein­schrän­kun­gen. Ide­al für alle, die selbst­be­stimmt vor­sor­gen wol­len.

Junge Familie mit Kleinkind sitzt gemeinsam auf dem Sofa und schaut gespannt auf einen Laptop – Symbol für Zukunftsplanung und Altersvorsorge.

Ries­ter-Ren­te

Die Ries­ter-Ren­te eig­net sich vor allem für sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeit­neh­mer mit Kin­dern. Durch direk­te Zula­gen und steu­er­li­che För­de­rung kann auch mit klei­nen Bei­trä­gen eine soli­de Alters­vor­sor­ge auf­ge­baut wer­den.

Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ergänzt Ihre Alters­vor­sor­ge sinn­voll: Sie sichert Ihr Ein­kom­men im Fall einer krank­heits­be­ding­ten Auf­ga­be der Tätig­keit und schützt damit auch Ihre Rürup- oder Ren­ten­bei­trä­ge vor dem Aus­fall.

Indi­vi­du­ell inves­tie­ren – je nach Risi­ko und Ren­di­te­er­war­tung

Anla­ge­for­men im Ver­gleich: Klas­sisch, Fonds, ETF

Ob sicher­heits­ori­en­tiert oder ren­di­te­be­wusst – die Rürup-Ren­te bie­tet pas­sen­de Anla­ge­mo­del­le für unter­schied­li­che Bedürf­nis­se.

Die Wahl der pas­sen­den Anla­ge­form ist bei der Rürup-Ren­te ein zen­tra­ler Fak­tor für die spä­te­re Ren­ten­hö­he. Je nach per­sön­li­cher Risi­ko­nei­gung, Anla­ge­ho­ri­zont und Markt­er­fah­rung ste­hen drei Vari­an­ten zur Ver­fü­gung: die klas­si­sche Rürup-Ren­te mit Garan­tie­zins, die fonds­ge­bun­de­ne Rürup-Ren­te mit Invest­ment­fonds sowie die moder­ne ETF-basier­te Vari­an­te. Jede Form bringt eige­ne Chan­cen und Risi­ken mit sich – und beein­flusst sowohl die Ren­di­te­chan­cen als auch die Kos­ten­struk­tur.

Die klas­si­sche Rürup-Ren­te rich­tet sich an sicher­heits­ori­en­tier­te Vor­sor­ger. Sie bie­tet fes­te Garan­tien, ist wenig schwan­kungs­an­fäl­lig, aber meist mit nied­ri­ger Ver­zin­sung ver­bun­den. Die fonds­ge­bun­de­ne Vari­an­te inves­tiert in gema­nag­te Fondsport­fo­li­os und kann bei guter Markt­la­ge deut­lich höhe­re Ren­ten erbrin­gen – aller­dings ohne garan­tier­te Leis­tun­gen. Noch kos­ten­güns­ti­ger und oft ren­di­te­stär­ker zeigt sich die ETF-basier­te Rürup-Ren­te, die welt­weit gestreut in Index­fonds inves­tiert. Hier pro­fi­tie­ren Vor­sor­ge­spa­rer von nied­ri­gen Ver­wal­tungs­kos­ten und lang­fris­ti­gem Wachs­tums­po­ten­zi­al, müs­sen jedoch auch stär­ke­re Markt­schwan­kun­gen aus­hal­ten.

Die Aus­wahl der rich­ti­gen Anla­ge­form soll­te stets indi­vi­du­ell erfol­gen – je nach Lebens­pha­se, Steu­er­last und Risi­ko­be­reit­schaft. Wer jung ein­steigt und lang­fris­tig denkt, kann mit ETF-Ren­ten­mo­del­len oft mehr Kapi­tal auf­bau­en. Wer bereits näher am Ruhe­stand ist oder auf Sicher­heit setzt, ist mit der klas­si­schen Vari­an­te bes­ser bera­ten.

Merk­malKlas­sischFonds­ge­bun­denETF-basiert
Sicher­heitHochMit­telMit­tel
Ren­di­te­chan­ceNied­rigMit­tel bis hochHoch
Garan­tie mög­lichJaTeil­wei­seNein
Kos­ten­struk­turMit­tel bis hochMit­telNied­rig
Geeig­net fürSicher­heits­ori­en­tier­teRen­di­te­be­wuss­te Anle­gerRen­di­te­be­wuss­te Anle­ger

Mit Zusatz­bau­stei­nen Fami­lie finan­zi­ell absi­chern

Hin­ter­blie­be­nen­schutz in der Rürup-Ren­te

Die Rürup-Ren­te ist grund­sätz­lich nicht ver­erb­bar – mit geziel­ten Ergän­zun­gen lässt sich jedoch ein wirk­sa­mer Schutz für Ehe­part­ner und Kin­der inte­grie­ren.

Ein zen­tra­ler Kri­tik­punkt an der Rürup-Ren­te ist die feh­len­de Ver­erb­bar­keit. Im Gegen­satz zu ande­ren Alters­vor­sor­ge­for­men fällt das ange­spar­te Kapi­tal nach dem Tod des Ver­si­cher­ten nicht auto­ma­tisch an Ange­hö­ri­ge zurück. Die­se Rege­lung ist gesetz­lich vor­ge­ge­ben und folgt dem Prin­zip der lebens­lan­gen, nicht kapi­ta­li­sier­ba­ren Ren­te. Den­noch besteht die Mög­lich­keit, durch Zusatz­bau­stei­ne gezielt einen Hin­ter­blie­be­nen­schutz zu inte­grie­ren.

Zu den wich­tigs­ten Ergän­zun­gen zählt die Hin­ter­blie­be­nen­ren­te für Ehe­part­ner. Stirbt die ver­si­cher­te Per­son wäh­rend der Anspar­pha­se oder in der Ren­ten­zeit, kann der Ehe­part­ner – sofern ver­trag­lich ver­ein­bart – eine lebens­lan­ge Wit­wen- oder Wit­wer­ren­te erhal­ten. Vor­aus­set­zung ist die vor­he­ri­ge Ver­ein­ba­rung eines ent­spre­chen­den Risi­ko­schut­zes inner­halb des Rürup-Ver­tra­ges.

Auch Kin­der bis 25 Jah­re, für die ein Anspruch auf Kin­der­geld besteht, kön­nen im Todes­fall durch eine Wai­sen­ren­te finan­zi­ell abge­si­chert wer­den. Die­se Leis­tun­gen gel­ten jedoch nicht auto­ma­tisch, son­dern müs­sen bei Ver­trags­ab­schluss aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen wer­den. Eine spä­te­re Ergän­zung ist meist nur ein­ge­schränkt mög­lich.

Wich­tig: Der Hin­ter­blie­be­nen­schutz wirkt sich auf die Ren­ten­hö­he der ver­si­cher­ten Per­son aus. Je umfas­sen­der die Absi­che­rung, des­to gerin­ger kann die eige­ne Alters­ren­te aus­fal­len – da ein Teil des ange­spar­ten Kapi­tals für den Risi­ko­schutz reser­viert wird. Den­noch ist die­ser Zusatz beson­ders für Allein­ver­die­nen­de und Fami­li­en mit Kin­dern oft sinn­voll, um die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät im Ernst­fall zu wah­ren.

Was Sie schon immer über die Rürup-Ren­te wis­sen woll­ten

Ja – ins­be­son­de­re für Gut­ver­die­ner mit hohem Steu­er­satz bie­tet die Rürup-Ren­te ein star­kes steu­er­li­ches Ent­las­tungs­po­ten­zi­al. Durch die voll­stän­di­ge Absetz­bar­keit der Bei­trä­ge bis zu 27.566 € (bzw. 55.131 € bei Ehe­paa­ren) kön­nen meh­re­re Tau­send Euro jähr­lich gespart wer­den. Das lohnt sich vor allem für Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­mer.

Nein – ein Rürup-Ver­trag ist nach Ablauf der Wider­rufs­frist nicht künd­bar. Auch ein Ver­kauf oder eine Kapi­tal­über­tra­gung ist aus­ge­schlos­sen. Alter­na­tiv kann der Ver­trag bei­trags­frei gestellt wer­den, wodurch kei­ne wei­te­ren Ein­zah­lun­gen erfol­gen, das Gut­ha­ben aber im Ver­trag bleibt.

Der Ver­trag kann in sol­chen Fäl­len bei­trags­frei gestellt wer­den. Zusätz­lich kann eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein ein­ge­schlos­sen wer­den. Die­se sichert im Fall der Erwerbs­un­fä­hig­keit die wei­te­re Bei­trags­zah­lung ab oder zahlt eine Ren­te – je nach Aus­ge­stal­tung.

Ein direk­ter Wech­sel des Anbie­ters ist nicht vor­ge­se­hen, da das ange­spar­te Kapi­tal nicht aus­ge­zahlt wer­den darf. Mög­lich ist jedoch der Neu­ab­schluss eines wei­te­ren Rürup-Ver­trags bei einem ande­ren Anbie­ter. Die bestehen­de Poli­ce bleibt dabei unver­än­dert bestehen.

Ja – es ist recht­lich zuläs­sig, meh­re­re Rürup-Ver­trä­ge bei ver­schie­de­nen Anbie­tern abzu­schlie­ßen. Die steu­er­li­chen Höchst­gren­zen gel­ten aller­dings ins­ge­samt, nicht pro Ver­trag. Ob ein zusätz­li­cher Ver­trag sinn­voll ist, hängt vom Tarif­an­ge­bot und Ihrer Lebens­si­tua­ti­on ab.

Ein ETF-basier­ter Rürup-Ver­trag bie­tet steu­er­li­che Vor­tei­le, da Ein­zah­lun­gen voll­stän­dig absetz­bar sind. Gleich­zei­tig ist das Kapi­tal jedoch bis zur Ren­te gebun­den und unter­liegt bestimm­ten gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Ein Depot-Spar­plan bie­tet mehr Fle­xi­bi­li­tät, aber kei­ne steu­er­li­che För­de­rung.

Ja – vie­le Anbie­ter ermög­li­chen es, eine Ren­ten­ga­ran­tie­zeit in den Rürup-Ver­trag zu inte­grie­ren. Das bedeu­tet: Stirbt die ver­si­cher­te Per­son wäh­rend die­ser Garan­tie­zeit nach Ren­ten­be­ginn, wird die ver­blei­ben­de garan­tier­te Ren­ten­lauf­zeit an die Hin­ter­blie­be­nen wei­ter­ge­zahlt. Üblich sind Garan­tie­zei­ten zwi­schen 10 und 30 Jah­ren. Wir emp­feh­len – ins­be­son­de­re zur fami­liä­ren Absi­che­rung – eine mög­lichst lan­ge Garan­tie­zeit von z. B. 25 oder 30 Jah­ren zu wäh­len, sofern dies tarif­lich mög­lich ist.

Die Kauf­kraft der spä­te­ren Ren­te kann durch Infla­ti­on sin­ken – ins­be­son­de­re bei klas­si­schen Rürup-Ver­trä­gen mit fes­tem Garan­tie­zins. Fonds- oder ETF-basier­te Rürup-Ren­ten haben hin­ge­gen die Chan­ce, durch Markt­ren­di­ten infla­ti­ons­be­ding­te Wert­ver­lus­te lang­fris­tig aus­zu­glei­chen.

Wei­te­re The­men, die für Sie inter­es­sant sein könn­ten

Selbstständige Frau mit Kaffeetasse am Schreibtisch plant ihre Altersvorsorge am Laptop zu Hause

Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge

Eine soli­de Alters­vor­sor­ge ist für Selbst­stän­di­ge uner­läss­lich – und muss nicht auf die Rürup-Ren­te beschränkt sein. Ob pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung, Kapi­tal­an­la­gen oder betrieb­li­che Vor­sor­ge­mo­del­le: Wir zei­gen Ihnen, wel­che Optio­nen für Ihre Lebens­si­tua­ti­on am bes­ten pas­sen.

Selbstständiger Mann steht in modernem Büro am Fenster und blickt nachdenklich hinaus, Tablet in der Hand

PKV für Selbst­stän­di­ge

Wer selbst­stän­dig arbei­tet, trifft bei der Kran­ken­ver­si­che­rung eine weit­rei­chen­de Ent­schei­dung. Die PKV bie­tet indi­vi­du­el­le Tari­fe, Bei­trags­sta­bi­li­tät und hohe Leis­tun­gen – aber nicht für jeden ist sie die bes­te Wahl. Wir erklä­ren, wor­auf es ankommt.

Geschäftsleute begrüßen sich mit einem Handschlag in einem modernen Büro mit Glasfront im Hintergrund

Fir­men­ver­si­che­run­gen

Betrieb­li­che Risi­ken rich­tig absi­chern: Ob Betriebs­haft­pflicht, Büro­in­halts­ver­si­che­rung oder Rechts­schutz – die pas­sen­den Fir­men­ver­si­che­run­gen schüt­zen Ihr Unter­neh­men und Ihre Exis­tenz. Hier erfah­ren Sie, wel­che Poli­cen wirk­lich wich­tig sind.

Zusam­men­fas­sung

Die Rürup-Ren­te bie­tet eine effek­ti­ve Mög­lich­keit, die pri­va­te Alters­vor­sor­ge mit steu­er­li­chen Vor­tei­len zu kom­bi­nie­ren. Vor allem Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Per­so­nen mit hohem Ein­kom­men pro­fi­tie­ren vom Son­der­aus­ga­ben­ab­zug – bis zu 55.131 € jähr­lich bei gemein­sa­mer Ver­an­la­gung. Durch die lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung ent­steht ein plan­ba­rer Ein­kom­mens­strom im Ruhe­stand, ergänzt durch fle­xi­ble Bei­trags­hö­hen und ver­schie­de­ne Anla­ge­for­men – von klas­sisch bis ETF-basiert.

Die Kapi­tal­bin­dung bis zur Ren­te sowie das ein­ge­schränk­te Ver­er­bungs­po­ten­zi­al soll­ten bei der Ent­schei­dung berück­sich­tigt wer­den. Wer lang­fris­tig denkt und steu­er­lich ent­las­tet vor­sor­gen möch­te, fin­det in der Rürup-Ren­te ein soli­des Instru­ment mit hohem Gestal­tungs­spiel­raum – indi­vi­du­ell anpass­bar, recht­lich sicher und staat­lich geför­dert.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Rürup-Ren­te steht grund­sätz­lich allen Per­so­nen offen – beson­ders sinn­voll ist sie jedoch für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler sowie Ange­stell­te mit hohem Ein­kom­men. Es gibt kei­ne Alters- oder Berufs­gren­zen, auch Beam­te kön­nen einen Rürup-Ver­trag abschlie­ßen.

Für das Jahr 2024 sind bis zu 27.566 € (Ein­zel­per­so­nen) bzw. 55.131 € (Ehe­paa­re) zu 100 % als Son­der­aus­ga­ben absetz­bar. Der tat­säch­li­che Steu­er­vor­teil hängt vom indi­vi­du­el­len Steu­er­satz ab – je höher die­ser ist, des­to grö­ßer die Erspar­nis.

Ohne Zusatz­bau­stein ver­fällt das Kapi­tal beim Tod des Ver­si­cher­ten. Durch einen ein­ge­schlos­se­nen Hin­ter­blie­be­nen­schutz kann jedoch eine Ren­ten­zah­lung an Ehe­part­ner oder Kin­der (bis 25 Jah­re mit Kin­der­geld­an­spruch) erfol­gen. Die­se Absi­che­rung muss ver­trag­lich gere­gelt wer­den.

Ja – wäh­rend die Ries­ter-Ren­te staat­li­che Zula­gen und teil­wei­se Kapi­tal­aus­zah­lung ermög­licht, basiert die Rürup-Ren­te aus­schließ­lich auf steu­er­li­cher För­de­rung. Sie eig­net sich beson­ders für Selbst­stän­di­ge, wäh­rend Ries­ter eher für Ange­stell­te mit Zula­gen­an­spruch aus­ge­legt ist.