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Sturm- und Hagelschäden bei Wohngebäude und Hausrat

Sturm- und Hagelschäden: Versicherung für Wohngebäude und Hausrat

Ein starker Sturm kann das Dach Ihres Hauses beschädigen, Hagel kann Dachziegel und Fenster zerstören. Danach kann eindringendes Regenwasser Ihren Dachboden überschwemmen und muss so schnell wie möglich abgelassen werden, um weitere Schäden und Schimmel zu vermeiden. Jetzt kommt noch hinzu, dass die Bäume auf das Gelände fallen könnten und auch entfernt werden müssen.

Schadensmeldungen wie diese werden in Deutschland immer öfter. Mindestens 8 der 10 verheerendsten Naturkatastrophen der letzten 20 Jahre wurden mit Hurrikanen oder Hagel in Verbindung gebracht. Einige Hausbesitzer haben sogar Schäden von mehr als einer Milliarde Euro erlitten.

Wie können Sie Ihr Eigenheim vorteilhaft gegen einen Sturm ver­sichern? Ist dies in der Ge­bäude­ver­si­che­rung enthalten und welche Bedingungen und Einschränkungen sollten Sie beachten? Lesen Sie weiter, um die Antworten zu erhalten.
 
Sturmschäden und Hagelschäden
 
 

Sturm- und Hagelschäden: Was gehört dazu?

 

Die Sturmschäden sind nicht nur Spuren zerstörerischer Gewalt, die jedes schlechte Wetter verursachen könnte. Sie sind definiert als Schäden, die durch Windböen von min. 62 km/h verursacht werden, was einer Windstärke von 8 auf der Beaufort-Skala entspricht.

Zur Ermittlung des Versicherungsfalles nutzen die Schadensabteilungen die relevanten Wetterinformationen. Sie können die Windgeschwindigkeit abfragen oder das Vorhandensein eines Blitzeinschlags für die entsprechende Adresse feststellen.

Bei Hagelschäden ist die Sache viel einfacher. Dies sind Schäden, die durch harte Wetterniederschläge in Form von Eiskörnern verursacht werden.

Sturmschäden gehören neben Hagel-, Feuer- und Leitungswasserschäden zu den Schäden, die fast immer von der klassischen Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Allerdings sollten Sie wissen, wann der Versicherer mit einem Sturm rechnet und welche Pflichten der Versicherte hat, wenn er einen Sturmschaden entdeckt.

In den letzten Jahren haben sich Sturmschäden als häufigster Einflussfaktor auf die Versicherungszahlungen von Wohngebäudeversicherern erwiesen, da die Schäden kostspielige Reparaturen erforderlich oder Gebäude sogar unbewohnbar machen können. Das Risiko von Sachschäden durch einen Hurrikan ist nicht zu unterschätzen, zumal es in den kommenden Jahren bundesweit zunehmen dürfte.
 
 

Welche Versicherungsarten decken Sturmschäden im Allgemeinen ab?

 

Hagel- und Sturmschäden sind nicht nur durch die Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt. So kann Ihr Eigentum unter verschiedenen Policen versichert werden:

  • Haft­pflichtversicherung, wenn Ihr Baum auf ein Nachbargrundstück fällt
  • Wohngebäudeversicherung bei Schäden am Gebäude selbst
  • Haus­rat­ver­si­che­rung bei Schäden an Mobiliar und persönlichen Gegenständen
 

Der Sturm- und Hagelschutz ist bereits im Basisschutz der Wohngebäudeversicherung integriert und deckt solche Schäden ab. Gleichzeitig kalkulieren die Versicherer ihre Prämien nach dem zu erwartenden Risiko.

Da das Risiko von Sturmschäden voraussichtlich weiter steigen wird, werden auch die Versicherungsprämien mittel- bis langfristig steigen. Versicherte sollten jedoch genau einschätzen, ob eine rechtzeitige Absicherung gegen Sturmschäden sinnvoll ist, um später nicht noch höhere Kosten zu verursachen.
 

Welche Schäden sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Zu den schwersten Schäden nach dem Sturm gehören abgedeckte Dächer sowie durch umstürzende Bäume zerstörte Häuser. In beiden Fällen zahlt die Ge­bäude­ver­si­che­rung. Folgende Schäden können übernommen werden:

  • Zerbrochene Fenster und Schäden am Haus selbst - Dach, Mauerwerk usw.
  • Schäden an fest installierten Gebäudeteilen, wie z.B. Rollläden
  • Schäden an versicherten Nebenbauten
  • Blitzbrände und je nach Police Blitzschäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss
 
Schäden durch Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung sind nur gedeckt, wenn Sie zusätzlich eine Elementarversicherung abgeschlossen haben.
 
 

So melden Sie Sturmschäden bei Ihrem Versicherer

 

Natürlich möchte man glauben, dass dies niemals passieren wird, aber es ist immer noch besser, im Voraus zu wissen, wie man sich richtig verhält. Sturmschäden sind unverzüglich der Versicherung zu melden. 

Danach kommt ein Gutachter zum Einsatzort, um das versicherte Objekt zu besichtigen, anschließend kann eine Schadensregulierung besprochen werden. Hier sind einige Tipps, wie Sie nichts Wichtiges verpassen:

  • Wenden Sie sich an die Versicherungsgesellschaft und melden Sie den Schaden
  • Dokumentieren Sie Schäden mit Bildern, fügen Sie Auflistungen und Skizzen hinzu
  • Lagern Sie beschädigte Gegenstände, bis der Schaden reguliert ist
  • Nach Rücksprache mit dem Versicherer können Sie Reparaturen veranlassen, umgestürzte Bäume entfernen und bei Bedarf einen Dachdecker beauftragen
  • Es wird empfohlen, Schadenminderungs- oder Vorbeugungsmaßnahmen zu ergreifen, z.B. das Abdecken der undichten Stelle auf dem Dach mit einer Plane, um zu verhindern, dass Regen eindringt
 

Bitte beachten Sie, dass kostenverursachende Maßnahmen immer vom Versicherer genehmigt werden sollen. Auch nicht sofort erforderliche Reparaturmaßnahmen sollten nur nach Rücksprache mit dem Vertreter der Versicherung angeordnet werden. Oft ist es sinnvoll, zuerst einen Kostenvoranschlag einzuholen.

 Für die Beseitigung von Gefahren wie umgestürzten Bäumen oder für Dachreparaturen können Sie sich Hilfe für Hausbesitzer über die zuständigen Ansprechpartner holen. Zu diesen Organisationen gehören Garten- und Landschaftsbaubetriebe, der Deutsche Dachdeckerverband, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und die Feuerwehr.
 

Sturmschäden Prävention: Was Sie tun können

Eine Wohngebäudeversicherung mit Sturm- und Hagelschutz ist in jeder Hinsicht großartig. Dennoch lohnt es sich, wenn möglich, die notwendigen Maßnahmen zur Schadensprävention zu ergreifen. So sparen Sie in jedem Fall zumindest Ihre kostbare Zeit.

Wenn ein Sturm aufzieht, können Sie Maßnahmen ergreifen, um Ihr Hab und Gut vor Schäden zu schützen (Schadensprävention):

Dach:

 Ersetzen Sie lose oder gebrochene Schindeln
 Halten Sie Ersatzdachplatten für Notfälle bereit
 Entfernen Sie Blätter von Fallrohren und Dachrinnen
 

Fenster & Fassade:

 Fenster sollten Sie rechtzeitig schließen
 Die Rollläden sollten vollständig herunter- oder offen gelassen werden
 

Keller:

 Kellerfenster abdichten
 Lichtschächte vor Feuchtigkeit schützen
 Rückschlagventil prüfen
 

Garten:

 Morsche Bäume immer rechtzeitig vom Grundstück entfernen
 Gartenmöbel mit Hagelschutzfolie abdecken
 Trampoline mit Bodenankern fixieren
 Das Auto in einer Garage parken
 

Wenn Ihr Gebäude bereits durch einen Orkan oder Hagel beschädigt wurde, sollten Sie Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. In den meisten Fällen ist dies die Pflicht des Versicherten (Schadensminderungspflicht).

Dach: 

 Dachöffnungen und -löcher gegen Regenwasser abdichten
 Dachrinnen von Hagel befreien, um Verstopfungsgefahr zu vermeiden
 

Fenster & Fassade:

 Bringen Sie Haushaltsgegenstände an einen sicheren Ort
 Decken Sie die zerbrochenen Fenster mit einer Plane ab
 

Keller:

 Wertsachen nach oben bringen
 Bei Wasserschaden mit dem Pumpen beginnen
 

Garten:

 Beschädigte Dachrinnen und Äste entfernen
 Gefahrenquellen beseitigen
 

Mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie sich also gegen die finanziellen Folgen eines Sturmschadens absichern. Ob abgedeckte Dächer oder durch Hagel zerschmetterte Fenster – mit der richtigen Versicherungsgesellschaft und Police sind Sie zuverlässig vor unerwarteten Verlusten geschützt.

Mit dem Elementarschaden-Modul sind Sie auch gegen Naturkatastrophen versichert. Im kostenlosen Rechner auf der Webseite finden Sie eine Vielzahl an Tarifen und können den passenden Schutz für Ihre individuellen Bedürfnisse auswählen. Und falls Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen als Ihr Ver­sicherungs­makler telefonisch und online zur Verfügung.


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