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Sturm- und Hagelschäden am Haus – Was die Gebäudeversicherung zahlt
Ab Windstärke 8 sind Sturmschäden versichert – wir zeigen, welche Schäden abgedeckt sind und wie Sie richtig reagieren
Ein heftiger Sturm kann innerhalb weniger Minuten enorme Schäden am eigenen Zuhause anrichten. Abgedeckte Dächer, zerborstene Fenster oder durch Hagel beschädigte Fassaden sind keine Seltenheit – und der finanzielle Schaden kann schnell in die Zehntausende gehen. Damit Sie im Ernstfall nicht im Regen stehen, sollten Sie wissen, wie Sie sich schützen und welche Versicherungen im Schadensfall einspringen.
Sturm- und Hagelschäden gehören mittlerweile zu den häufigsten Schadensarten in der Wohngebäudeversicherung. Lesen Sie hier, was wirklich zählt – und wie Sie sich optimal vorbereiten.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Der Schutz für Ihr Zuhause – und Ihre finanzielle Sicherheit bei Unwetterschäden
Was ist eine Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt Immobilieneigentümer vor finanziellen Folgen durch Schäden am Haus selbst – insbesondere bei Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser oder Blitzschlag. Gerade bei zunehmenden Extremwetterlagen wie Stürmen oder Hagelereignissen ist dieser Schutz unverzichtbar. Versichert sind dabei nicht nur die Wände und das Dach, sondern auch fest verbaute Teile des Gebäudes wie Fenster, Türen oder die Heizungsanlage.
Doch nicht jeder Schaden ist automatisch abgedeckt. Entscheidend ist, ob es sich um einen versicherten Schaden handelt – und ob der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nachkommt. Deshalb ist es wichtig, die Leistungen und Grenzen der Versicherung genau zu kennen.
Die Wohngebäudeversicherung deckt alle festen Bestandteile des Hauses ab – das bedeutet: alles, was beim Umdrehen des Hauses nicht herausfallen würde. Im Schadensfall durch Sturm oder Hagel springt die Versicherung für Reparaturen oder Wiederherstellungskosten ein. Auch versicherte Nebengebäude und Anbauten wie Garagen oder Carports sind in der Regel mitversichert.
Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 (62 km/h)
Hagelschäden an Dach, Fassade, Fenstern oder Rollläden
Zerstörungen durch umgestürzte Bäume oder herabfallende Äste
Durch Sturm oder Hagel beschädigte fest verbaute Gebäudeteile (z. B. Markisen, Photovoltaikanlagen)
Schäden an Nebengebäuden (z. B. Gartenhäusern), wenn diese im Vertrag enthalten sind
Nicht jeder wetterbedingte Schaden fällt automatisch unter die Wohngebäudeversicherung. Wichtig ist, dass die Schadensursache klar dem Sturm oder Hagel zugeordnet werden kann – und dass keine grobe Fahrlässigkeit im Spiel war. Für weitere Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung notwendig.
Schäden durch Regen ohne vorherigen Sturmeinfluss
Undichtigkeiten am Dach durch altersbedingten Verschleiß
Schäden durch Rückstau oder Hochwasser ohne Elementarschaden-Baustein
Fahrlässige Unterlassungen bei der Wartung oder Sicherung (z. B. marode Dachkonstruktionen)
Bewegliche Gegenstände im Garten (z. B. Trampolin, Möbel) ohne entsprechenden Einschluss
Schaden erkennen – Anspruch verstehen
Was zählt als Sturmschaden – und wann greift die Versicherung wirklich?
Nicht jeder Schaden durch schlechtes Wetter ist automatisch ein Versicherungsfall. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für einen anerkannten Sturmschaden erfüllt sind.
In der Wohngebäudeversicherung gilt ein Sturmschaden erst dann als versichert, wenn eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h (Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala) erreicht wurde. Diese Schwelle ist gesetzlich und vertraglich definiert – und bildet die Grundlage für die Schadensbewertung durch die Versicherung.
Um zu prüfen, ob diese Bedingung erfüllt ist, greifen Versicherer häufig auf Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) oder privater Wetterdienstleister zurück. Alternativ kann auch ein Nachweis durch ein Schadensgutachten oder durch Zeugen erfolgen, insbesondere wenn in der Nachbarschaft ähnliche Schäden aufgetreten sind.
Wichtig: Der bloße Eintritt von Regen oder Wind reicht nicht aus – der Schaden muss in direktem Zusammenhang mit einer Sturm- oder Hagelwirkung stehen. Es gelten dabei folgende Kriterien:
Die Windstärke muss am Schadentag lokal belegt werden können.
Der Schaden muss sturmbedingt sein (z. B. Dachabdeckung durch Winddruck).
Es darf keine Vorschäden oder Baumängel geben, die den Schaden begünstigt haben.
Der Versicherte muss alle Obhutspflichten erfüllt haben – etwa das regelmäßige Warten des Daches.
Praxis-Tipp: Auch bei einem Sturmschaden sollte stets dokumentiert werden, ob z. B. Dachziegel locker waren oder bereits vor dem Ereignis sichtbare Schäden bestanden. Fotos und Rechnungen für Reparaturen helfen bei der Abwicklung und schützen vor Kürzungen der Versicherungsleistung.
Wenn Hagel zum Risiko für Haus und Eigentum wird
Hagelschäden am Haus: Fenster, Fassaden und Co.
Hagel trifft Gebäude oft plötzlich und mit enormer Kraft. Besonders Dächer, Fenster und Außenverkleidungen sind gefährdet – und die Schadenshöhe kann schnell fünfstellig werden.
Hagelschäden gehören – wie Sturmschäden – zu den klassischen versicherten Naturereignissen in der Wohngebäudeversicherung. Wenn Eiskörner mit hoher Geschwindigkeit auf ein Gebäude treffen, können sie erhebliche Zerstörungen verursachen: zerbrochene Fensterscheiben, zerschlagene Dachziegel, beschädigte Fassadenverkleidungen, durchlöcherte Rollläden oder sogar Risse in Wärmedämmungen.
Je nach Intensität des Hagels können auch moderne Fenster oder widerstandsfähige Dacheindeckungen beschädigt werden. Besonders bei großflächigen Hagelereignissen kommt es immer wieder zu tausenden Einzelschäden – mit Kosten, die für einzelne Versicherer schnell in die Millionen gehen.
Typische Bauteile, die bei Hagel beschädigt werden können:
Fensterverglasung und ‑rahmen
Dachziegel, Dachfenster, Lichtkuppeln
Außenfassaden (Putz, Holzverkleidung, Klinker)
Rollläden, Jalousien, Außenjalousien
Photovoltaik- und Solaranlagen
Ob der Schaden durch die Wohngebäudeversicherung oder (z. B. bei Möbeln oder elektronischen Geräten in Wintergärten) durch die Hausratversicherung gedeckt ist, hängt vom Ort des Schadens und der Art des betroffenen Gegenstands ab. Wichtig ist in jedem Fall eine sorgfältige Dokumentation direkt nach dem Ereignis – inklusive Fotos, Rechnungen und ggf. eines Dachdeckergutachtens.
Zunehmend relevant wird in diesem Zusammenhang auch die Frage nach baulicher Prävention, etwa durch hagelresistente Dachmaterialien oder spezielle Verglasungen – vor allem in Regionen mit wiederholtem Hagelaufkommen wie Teilen Süddeutschlands oder NRW.
Weitere Schäden am Gebäude – häufige Folgen von Sturm und Wetter
Nicht nur Sturm und Hagel – auch diese Schäden treffen Hausbesitzer häufig
Ob nach einem Unwetter oder als schleichende Gefahr: Viele Gebäudeschäden entstehen unerwartet und verursachen schnell hohe Kosten. Diese drei Schadensarten sind besonders häufig – und sollten frühzeitig abgesichert sein.
Rohrbruch im Haus
Ein geplatztes Rohr sorgt schnell für durchnässte Wände, Böden und Decken. Besonders tückisch: Viele Schäden bleiben lange unbemerkt und führen zu Schimmel oder massiven Sanierungskosten. Mit der richtigen Wohngebäudeversicherung sind Reparaturen und Folgeschäden abgesichert – sofern alle Bedingungen eingehalten werden.
Marderschäden am Dach
Ein Marder auf dem Dachboden ist mehr als nur ein nächtlicher Störenfried. Er kann Dämmungen zerreißen, Kabel durchbeißen und massive Schäden anrichten, die hohe Reparaturkosten verursachen. Manche Versicherungen bieten Schutz – aber nicht jede Police deckt tierische Einflüsse automatisch ab.
Einbruch nach Unwetter
Offene Fenster, defekte Türen oder Stromausfall nach einem Sturm: Einbrecher nutzen solche Situationen gezielt aus. Wird eingebrochen, können Hausrat- und Gebäudeschäden entstehen. Wichtig ist, dass beides richtig versichert ist – und dass Pflichten zur Sicherung beachtet wurden.
Schnell, korrekt und vollständig – so melden Sie Schäden richtig
So melden Sie Sturm- und Hagelschäden bei Ihrer Versicherung
Eine zügige und vollständige Schadenmeldung ist entscheidend, damit Ihre Versicherung schnell und reibungslos zahlt. Hier kommt es auf richtige Schritte und gute Vorbereitung an.
Im Ernstfall zählt jede Minute – vor allem bei sichtbaren Schäden nach einem Sturm oder Hagelereignis. Ihre Wohngebäudeversicherung erwartet eine unverzügliche Meldung des Vorfalls. Je besser Sie die Situation dokumentieren, desto reibungsloser verläuft die Regulierung.
Nach der Schadenmeldung beauftragt der Versicherer in der Regel einen Gutachter, der die Schäden vor Ort aufnimmt. Erst danach kann über die Höhe der Erstattung entschieden werden. Achten Sie in der Zwischenzeit darauf, den Schaden nicht zu verschlimmern – denn als Versicherungsnehmer unterliegen Sie der sogenannten Schadenminderungspflicht.
So gehen Sie richtig vor:
📞 Schaden sofort melden: Kontaktieren Sie Ihre Versicherung telefonisch oder online.
📸 Dokumentation erstellen: Fotos vom Schaden, Auflistungen beschädigter Bereiche, ggf. Skizzen.
🧾 Belege sammeln: Rechnungen, Kostenvoranschläge oder Reparaturprotokolle aufbewahren.
🛠️ Notmaßnahmen abstimmen: Bevor Sie reparieren lassen, Rücksprache mit dem Versicherer halten.
🚫 Nichts vorschnell entsorgen: Beschädigte Gegenstände aufheben, bis der Gutachter sie begutachtet hat.
Für akute Notfälle – etwa lose Dachziegel oder umgestürzte Bäume – dürfen Sie natürlich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen. In solchen Fällen helfen häufig Dachdecker, Gartenbaubetriebe, das THW oder sogar die Feuerwehr.
Basis reicht oft nicht – Elementarschäden mit absichern
Sturm- und Hagelschutz clever kombinieren: Gebäude + Elementar
Sturm und Hagel sind in der Wohngebäudeversicherung meist abgedeckt – doch viele Folgen wie Überschwemmung oder Rückstau nur mit Zusatzbaustein.
Der Basisschutz der Wohngebäudeversicherung greift bei vielen typischen Sturmschäden – etwa abgedeckten Dächern oder zerstörten Fenstern durch Hagel. Doch Extremwetterereignisse nehmen zu: Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Überschwemmungen oder Erdrutsche gehören längst zum Alltag.
Diese Schäden sind nicht automatisch mitversichert. Hierfür benötigen Hausbesitzer eine ergänzende Elementarversicherung, die oft als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Sie schützt vor den finanziellen Folgen sogenannter „Naturgefahren“, die in vielen Regionen mittlerweile regelmäßig auftreten.
Insbesondere bei Starkregen kann es auch dann zu einem Wasserschaden kommen, wenn das Haus selbst unversehrt bleibt – etwa durch eindringendes Wasser über Kellerfenster oder Bodenfugen. Ohne den Elementarschaden-Baustein bleibt man auf den Kosten sitzen.
Diese Naturgefahren deckt die Elementarversicherung ab
Überschwemmung durch Starkregen, Flüsse oder Rückstau
Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben
Schneedruck und Lawinen
Vulkanausbruch und ähnliche außergewöhnliche Ereignisse
Ein kurzer Check im Versicherungsrechner zeigt Ihnen, ob dieser Schutz bereits enthalten ist – und was er in Ihrer Region kostet. In vielen Fällen ist der Aufpreis für den Zusatzschutz gering, der Nutzen im Ernstfall jedoch enorm.
Noch mehr Gebäudeschäden – oft unterschätzt, aber weit verbreitet
Diese weiteren Schadensarten sollten Sie ebenfalls kennen
Sturm und Hagel sind nur der Anfang – auch Undichtigkeiten, Schimmel oder herabfallende Äste sorgen regelmäßig für immense Schäden am Gebäude. Mit dem richtigen Schutz sind Sie vorbereitet.
Undichtes Dach
Ein undichtes Dach bleibt oft lange unbemerkt – bis Feuchtigkeit Wände, Dämmung oder Elektrik angreift. Ob altersbedingter Verschleiß oder sturmbedingte Beschädigung: Je nach Ursache greift die Wohngebäudeversicherung – oder auch nicht.
Schimmelbildung im Haus
Schimmel entsteht häufig durch Feuchtigkeit – etwa nach einem Sturmschaden, Rohrbruch oder mangelhafter Dämmung. Die Versicherung zahlt nur bei versichertem Auslöser. Vorbeugung und schnelles Handeln sind entscheidend.
Weitere Themen
Zusammenfassung
Sturm- und Hagelschäden gehören zu den häufigsten Schadenursachen an Wohngebäuden in Deutschland – mit steigender Tendenz. Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Wind oder Eiskörner Ihr Dach beschädigen, Fenster bersten oder ganze Gebäudeteile in Mitleidenschaft gezogen werden. Doch nicht jeder Schaden ist automatisch versichert: Erst ab Windstärke 8 gilt ein Sturmschaden als anerkannt. Und für Naturgefahren wie Überschwemmung oder Rückstau brauchen Sie zusätzlich den Elementarschadenbaustein. Wichtig sind schnelles Handeln, korrekte Meldung und eine passgenaue Absicherung. Wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Schutz zu finden.
häufige Fragen
Wie hoch ist die Windgeschwindigkeit, ab der die Versicherung zahlt?
Ein Sturmschaden ist in der Regel ab einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h (Windstärke 8) versichert (In unserem Vergleichsrechner finden Sie auch Tarife, welche auf die Mindestwindstärke verzichten). Versicherer nutzen dazu Wetterdaten, um die Sturmstärke am Schadentag zu belegen.
Welche Versicherung zahlt bei Schäden an Gartenmöbeln oder Terrassenüberdachungen?
Für bewegliche Gegenstände (z. B. Möbel, Markisen) kommt meist die Hausratversicherung in Frage – allerdings nur bei passendem Einschluss. Feste Überdachungen können über die Wohngebäudeversicherung laufen, wenn sie ausdrücklich mitversichert sind.
Was muss ich tun, wenn ich einen Sturmschaden entdecke?
Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung, machen Sie Fotos, bewahren Sie beschädigte Teile auf und führen Sie nur abgesprochene Notmaßnahmen durch. Ein Gutachter prüft anschließend die Regulierung.
Zahlt die Versicherung auch bei Hagelschäden an der Fassade?
Ja – sofern der Hagel die Fassade direkt beschädigt hat, sind Schäden an Putz, Klinker oder Wärmedämmung meist über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wichtig: Dokumentation mit Fotos!