Für viele Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll und empfehlenswert. Für manche Berufsgruppen – etwa Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – ist eine Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Gleichsam eine besondere Form der Berufshaftpflicht ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die insbesondere für Berufsgruppen, deren Mitglieder beratend tätig sind, existenziell notwendig ist.
Zum Bereich der Berufshaftpflichtversicherung zählt auch die sogenannte Trainerhaftpflicht. Wer als selbstständiger oder freiberuflicher Trainer arbeitet, der sollte auf den Abschluss einer Trainerhaftpflichtversicherung als sinnvolle Risikovorsorge für den Fall der Fälle keineswegs verzichten.
Weshalb eine Trainerhaftpflichtversicherung so wichtig ist |
Die meisten Sporttrainer und Fitnesstrainer in Deutschland arbeiten freiberuflich und deshalb auf Honorarbasis. Auftraggeber sind Unternehmen wie Fitnessstudios, Sportvereine oder auch Privatpersonen, die regelmäßig ihre persönlichen Trainerinnen und Trainer buchen. In punkto Versicherungsschutz und Risikoschutz gibt es bei freiberuflichen bzw. selbstständigen Trainern zwei weitverbreitete Irrtümer. Nämlich:
Erster Irrtum: Bei Haftungsfragen ist Frau oder Mann als Trainerin oder Trainer über den jeweiligen Auftraggeber abgesichert.
Zweiter Irrtum: Falls keine Absicherung über den Auftraggeber besteht, reicht im Fall der Fälle einer möglichen Haftung für Personenschäden oder Sachschäden die – falls vorhanden – private Haftpflicht völlig aus.
Trainer und Trainerinnen, die nur einem einzigen dieser beiden Irrtümer unterliegen und deshalb auf den Abschluss einer Trainerhaftpflicht verzichten, setzen ihre berufliche und letztlich auch wirtschaftliche Existenz aufs Spiel. Denn klar ist:
Auch wenn viele Trainerinnen und Trainer manche Dinge eher sportlich sehen – in punkto möglicher Haftung auf den Risikoschutz in Form einer Trainerhaftpflicht zu verzichten, könnte fatale Folgen haben. Denn insbesondere bei sportlichen Aktivitäten bestehen erhebliche Haftungsrisiken, etwa sobald durch eigene Fehler oder Unachtsamkeiten der Schützling einen Unfall erleidet. Nicht auszudenken, welche Schadensersatzansprüche da auf den Trainer oder die Trainerin zukommen könnten.
Welche Leistungen umfasst eine Trainerhaftpflichtversicherung? |
Unabhängig davon, ob die Trainerin oder der Trainer als Honorarkraft in einem Sportverein arbeitet, im Fitness Studio oder aber sich als Personaltrainer um einzelne Kunden kümmert – grundsätzlich bestehen vergleichsweise hohe Haftungsrisiken. Eben weil in diesem Bereich die Unfall- und Verletzungsgefahren bei den einem Trainer oder einer Trainerin anvertrauten Personen durchaus hoch sind.
Für einen „Personenschaden“, so der Fachbegriff, reicht schon eine kleine Unachtsamkeit oder ein kleines Missgeschick des Trainers völlig aus. Und schon stellt sich die Haftungsfrage. Ohne Trainerhaftpflichtversicherung bedeutet dies zumindest viel Ärger, wenn nicht gar erhebliche finanzielle Forderungen, die die berufliche Existenz des Trainers oder der Trainerinnen von einem auf den anderen Tag zunichtemachen können.
Die Trainerhaftpflicht bietet für diesen und ähnliche Fälle den optimalen Risikoschutz. Die Leistungen einer Trainerhaftpflicht-Versicherung im kurzen Überblick:
Die Frage nach den Kosten, im Fachjargon: der Beitragshöhe einer Trainerhaftpflicht, lässt sich allgemein gültig nicht beantworten. Denn die Kosten einer Trainerhaftpflicht sind abhängig von unterschiedlichen Faktoren.
Wie viel kostet eine Trainerhaftpflicht? |
Die Frage nach der Beitragshöhe für eine Trainerhaftpflicht lässt sich vom Grünen Tisch aus nicht beantworten. Entscheidend sind der Deckungsumfang und die Höhe des – zumindest theoretisch möglichen – Selbstbehalts.
Gut zu wissen: Nach allgemeiner Rechtsauffassung gilt der Risikoschutz in Form einer Trainerhaftpflichtversicherung als beruflich veranlasst – zumindest bei selbstständigen respektive freiberuflichen Trainerinnen und Trainern. In der Folge dürften die Versicherungsbeiträge zur Trainerhaftpflicht Steuern sparend berücksichtigt werden.
Trainerhaftpflichtversicherung im Vergleich |
In unserem Vergleich zur Trainerhaftpflicht können Sie für folgende Tätigkeiten die Berufshaftpflicht als Trainer vergleichen:
Die Trainerhaftpflicht zählt im Grunde zum Bereich der Berufshaftpflichtversicherung - vergleichbar der Vermögensschaden-Haftpflicht bei Berufsgruppen, die hauptsächlich beratend tätig sind. Wer also als Trainerin oder Trainer auf Honorarbasis für Vereine, Fitnessstudios oder Privatpersonen tätig ist, der sollte unbedingt eine Trainerhaftpflichtversicherung als Risikoschutz abschließen. Ohne diese Risikovorsorge droht im Ernstfall, sobald also berechtigte Schadensersatzansprüche vorliegen, dass existenzielle Aus.
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