Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht in der Haus­rat­ver­si­che­rung – Was er bedeu­tet & wann er greift

Wir zei­gen, wie Sie Kür­zun­gen im Scha­den­fall ver­mei­den und wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten

Unterversicherungsverzicht | Unterversicherungsverzicht

Ein Brand im Haus, ein Was­ser­scha­den im Wohn­raum oder ein Ein­bruch mit Dieb­stahl – die finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Ereig­nis­se kön­nen schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den. Beson­ders pro­ble­ma­tisch: Vie­le Ver­si­cher­te sind sich nicht bewusst, dass sie unter­ver­si­chert sind. Die Kon­se­quenz: Im Scha­dens­fall erhal­ten sie nur einen Bruch­teil der tat­säch­lich ent­stan­de­nen Kos­ten erstat­tet. Der soge­nann­te Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht bie­tet hier eine siche­re Lösung. Er sorgt dafür, dass die Ver­si­che­rung unab­hän­gig von einer mög­li­chen Wert­stei­ge­rung den vol­len Scha­den über­nimmt. Wie das funk­tio­niert, wann die­se Opti­on sinn­voll ist und wie Sie Ihre Poli­ce rich­tig ein­stel­len, erfah­ren Sie in die­sem umfas­sen­den Rat­ge­ber.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Vol­le Scha­den­re­gu­lie­rung bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me – ohne Abzü­ge

  • Kei­ne Prü­fung auf Unter­ver­si­che­rung im Scha­dens­fall

  • Schnel­le­re und unkom­pli­zier­te Scha­den­ab­wick­lung

  • Ide­al bei regel­mä­ßi­gem Wert­zu­wachs im Haus­halt oder Gebäu­de

Über 700 zufrie­de­ne Kun­den ver­trau­en uns

google-rating-badge
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

| Unterversicherungsverzicht
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

makler.de | Unterversicherungsverzicht
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Ver­ständ­lich erklärt: Was steckt hin­ter dem Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht?

Was bedeu­tet Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht?

Ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht schützt Ver­si­cher­te davor, im Scha­den­fall auf einem Teil der Kos­ten sit­zen­zu­blei­ben. Ent­schei­dend ist: Die Ver­si­che­rung ver­zich­tet auf die soge­nann­te Ein­re­de der Unter­ver­si­che­rung – unab­hän­gig davon, ob der tat­säch­li­che Wert des Haus­rats oder Gebäu­des höher ist als die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me. In wel­chen Fäl­len das greift, wie es funk­tio­niert und wor­auf Sie ach­ten soll­ten, zei­gen wir Ihnen im Über­blick.

Bei der Haus­rat­ver­si­che­rung bezieht sich der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht auf die in der Poli­ce ange­ge­be­ne Wohn­flä­che. Wird die­se kor­rekt ange­ge­ben und die pau­scha­le Ver­si­che­rungs­sum­me von in der Regel min­des­tens 650 Euro pro Qua­drat­me­ter ange­setzt, ver­zich­tet der Ver­si­che­rer im Scha­den­fall auf eine Prü­fung, ob der tat­säch­li­che Wert des Haus­rats höher liegt.
Das bedeu­tet: Selbst bei Wert­zu­wachs durch neue Möbel, Elek­tro­ge­rä­te oder Erb­schaf­ten bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz bestehen – bis zur fest­ge­leg­ten Sum­me, ohne Kür­zun­gen.

Wich­tig: Die Anga­be der Qua­drat­me­ter­zahl muss kor­rekt sein. Fal­sche Anga­ben kön­nen zum Ver­lust des Ver­zichts füh­ren.

In der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bedeu­tet der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht, dass der Ver­si­che­rer im Scha­den­fall kei­ne antei­li­gen Kür­zun­gen vor­nimmt – selbst wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me den aktu­el­len Neu­bau­wert des Gebäu­des nicht exakt wider­spie­gelt.
Vor­aus­set­zung dafür ist meist die Ver­wen­dung von stan­dar­di­sier­ten Bewer­tungs­ver­fah­ren wie dem Wert 1914 oder einer objek­tiv kal­ku­lier­ten Neu­bau­sum­me. Der Vor­teil: Im Total­scha­den­fall wird das Gebäu­de voll­stän­dig ersetzt – unab­hän­gig von mög­li­chen Preis­stei­ge­run­gen im Bau­ge­wer­be.

Tipp: Prü­fen Sie regel­mä­ßig, ob Umbau­ten, Anbau­ten oder Moder­ni­sie­run­gen kor­rekt in den Ver­si­che­rungs­schein ein­ge­ar­bei­tet wur­den.

Sicher­heit statt Kür­zung: Die­se Vor­tei­le bringt der Ver­zicht auf die Unter­ver­si­che­rung

War­um lohnt sich der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht?

Ein Scha­den­fall ist schon belas­tend genug – auf finan­zi­el­le Ein­bu­ßen möch­ten Ver­si­cher­te dabei ver­ständ­li­cher­wei­se ver­zich­ten. Genau hier bie­tet der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ent­schei­den­de Vor­tei­le. Er sorgt dafür, dass die Ver­si­che­rung auch dann voll­stän­dig leis­tet, wenn der tat­säch­li­che Wert des Haus­rats oder Gebäu­des über der Ver­si­che­rungs­sum­me liegt. Wel­che kon­kre­ten Vor­tei­le sich dar­aus erge­ben, zeigt die­ser Abschnitt im Detail.

Der wohl größ­te Vor­teil: Im Scha­den­fall gibt es kei­ne Dis­kus­sio­nen über Unter­de­ckung. Die Ver­si­che­rung ver­zich­tet auf eine Prü­fung, ob der abge­si­cher­te Wert dem tat­säch­li­chen ent­spricht. Das spart Zeit, Ner­ven und oft auch Geld – denn sonst müss­ten Sie die Dif­fe­renz selbst tra­gen.

Ein wei­te­rer Vor­teil ist die deut­lich schnel­le­re Scha­den­re­gu­lie­rung. Da kei­ne Nach­wei­se über Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de, Reno­vie­run­gen oder Wert­zu­wäch­se not­wen­dig sind, kann der Ver­si­che­rer schnel­ler leis­ten. Gera­de bei grö­ße­ren Schä­den wie Ein­bruch­dieb­stahl, Brand oder Was­ser­schä­den bedeu­tet das eine spür­ba­re Ent­las­tung für Ver­si­cher­te.

Zudem ent­steht durch den Ver­zicht ein hohes Maß an Pla­nungs­si­cher­heit. Wer z. B. regel­mä­ßig neue Möbel, tech­ni­sche Gerä­te oder Samm­ler­stü­cke anschafft, muss nicht jedes Mal den Ver­trag anpas­sen – solan­ge die grund­le­gen­den Berech­nungs­wer­te (wie Wohn­flä­che oder Ver­si­che­rungs­sum­me) kor­rekt sind.

Hin­zu kommt: Die Bei­trags­hö­he ver­än­dert sich durch den Ver­zicht in der Regel kaum – sofern die pau­scha­le Ver­si­che­rungs­sum­me markt­üb­lich kal­ku­liert wur­de. Das macht die Absi­che­rung beson­ders attrak­tiv im Ver­hält­nis zum Risi­ko.

Kurz­um: Der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht bie­tet Ihnen die Gewiss­heit, im Scha­den­fall nicht auf Kos­ten sit­zen­zu­blei­ben – unab­hän­gig von Preis­schwan­kun­gen, Bau­kos­ten oder aktu­el­len Anschaf­fun­gen.

So ver­mei­den Sie Unter­ver­si­che­rung von Anfang an – mit der rich­ti­gen Berech­nung

Wie wird die pas­sen­de Ver­si­che­rungs­sum­me ermit­telt?

Ob Haus­rat oder Wohn­ge­bäu­de – die kor­rek­te Ver­si­che­rungs­sum­me ist ent­schei­dend, um im Scha­den­fall eine voll­stän­di­ge Leis­tung zu erhal­ten. Wird der Wert zu nied­rig ange­setzt, droht Unter­ver­si­che­rung. Umso wich­ti­ger ist es, zu wis­sen, wel­che Metho­den zur Berech­nung ver­wen­det wer­den und wor­auf dabei zu ach­ten ist. Die­ser Abschnitt zeigt die gän­gi­gen Ver­fah­ren und ihre Beson­der­hei­ten.

Haus­rat­ver­si­che­rung: Pau­scha­le pro Qua­drat­me­ter

In der Haus­rat­ver­si­che­rung erfolgt die Ermitt­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me meist pau­schal anhand der Wohn­flä­che. Der Stan­dard­wert liegt bei 650 Euro pro Qua­drat­me­ter – die­ser Betrag deckt den durch­schnitt­li­chen Haus­rat eines nor­mal aus­ge­stat­te­ten Haus­halts ab.

Bei­spiel: Bei 100 m² Wohn­flä­che ergibt sich eine emp­foh­le­ne Ver­si­che­rungs­sum­me von 65.000 Euro.
Wird die­ser Wert zugrun­de gelegt und kor­rekt gemel­det, gewäh­ren vie­le Ver­si­che­rer auto­ma­tisch einen Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht.

Für beson­ders hoch­wer­tig aus­ge­stat­te­te Haus­hal­te (Design­mö­bel, Kunst, Instru­men­te) kann eine Sum­me von min­des­tens 800 Euro/m² sinn­voll sein. Hier emp­fiehlt sich zusätz­lich eine Ein­zel­be­wer­tung der Wert­ge­gen­stän­de.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Wert 1914 oder Qua­drat­me­ter­mo­dell

In der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gibt es zwei eta­blier­te Ver­fah­ren:

  • Wert 1914: Der Wert des Gebäu­des wird auf Basis des fik­ti­ven Neu­bau­werts im Jahr 1914 ermit­telt und mit dem aktu­el­len glei­ten­den Neu­wert­fak­tor mul­ti­pli­ziert. Das ermög­licht eine auto­ma­ti­sche Anpas­sung an Bau­preis­stei­ge­run­gen und dient als soli­de Grund­la­ge für die Ver­si­che­rungs­sum­me.

  • Qua­drat­me­ter­mo­dell: Hier wird ein pau­scha­ler Betrag pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che ange­setzt. Die­se Metho­de ist ein­fa­cher, setzt aber vor­aus, dass der Wert pro m² rea­lis­tisch kal­ku­liert und regel­mä­ßig über­prüft wird – ins­be­son­de­re nach Umbau­ten oder Moder­ni­sie­run­gen.

Wich­tig:
Bei­de Ver­fah­ren füh­ren nur dann zum Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht, wenn alle rele­van­ten Daten kor­rekt erfasst und regel­mä­ßig aktua­li­siert wer­den.

Ver­tie­fen­des Wis­sen für mehr Sicher­heit beim Berech­nen

Die­se Grund­la­gen hel­fen bei der kor­rek­ten Ver­si­che­rungs­sum­me

Nicht jeder Begriff rund um die Ermitt­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me ist sofort ver­ständ­lich – dabei hängt Ihr Schutz im Scha­den­fall direkt davon ab. Die fol­gen­den drei The­men sind für vie­le Poli­cen ent­schei­dend, ins­be­son­de­re in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Nut­zen Sie unser Hin­ter­grund­wis­sen, um den Über­blick zu behal­ten und Ihre Ver­si­che­rung rich­tig ein­zu­stel­len.

Wert 1914

Wert1914

Der soge­nann­te Wert 1914 ist eine Rechen­grö­ße zur Ermitt­lung des Neu­bau­werts eines Gebäu­des. Er gibt an, was Ihr Haus im Jahr 1914 in Gold­mark gekos­tet hät­te. Mit die­sem his­to­ri­schen Ver­gleichs­wert lässt sich – unab­hän­gig von aktu­el­len Preis­ent­wick­lun­gen – die Ver­si­che­rungs­sum­me soli­de und nach­voll­zieh­bar bestim­men.

Glei­ten­der Neu­wert­fak­tor

gleitender-Neuwert

Der glei­ten­de Neu­wert­fak­tor wird jähr­lich vom Gesamt­ver­band der Ver­si­che­rer (GDV) ver­öf­fent­licht und berück­sich­tigt die aktu­el­len Bau­kos­ten­stei­ge­run­gen. Er wird mit dem Wert 1914 mul­ti­pli­ziert und sorgt dafür, dass Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me auto­ma­tisch an die Markt­ent­wick­lung ange­passt wird.

Wohn­flä­chen­be­rech­nung

Wohnflaeche-berechnen

Die kor­rek­te Anga­be der Wohn­flä­che ist vor allem in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­schei­dend für den Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht. Dabei zählt nicht jede Flä­che gleich: Dach­schrä­gen, Kel­ler, Ter­ras­sen – was wirk­lich zählt, erfah­ren Sie in unse­rer Über­sicht zur Wohn­flä­chen­be­rech­nung.

Regel­mä­ßig prü­fen – so hal­ten Sie Ihre Ver­si­che­rung auf dem aktu­el­len Stand

Wann soll­te die Ver­si­che­rungs­sum­me ange­passt wer­den?

Ein­mal fest­ge­legt – und dann nie wie­der über­prüft? Das kann im Scha­dens­fall teu­er wer­den. Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te immer dem aktu­el­len Wert Ihres Haus­rats oder Gebäu­des ent­spre­chen. Beson­ders bei grö­ße­ren Ver­än­de­run­gen im Haus­halt oder an der Immo­bi­lie ist eine Anpas­sung unver­zicht­bar, um die Gefahr einer Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. In die­sem Abschnitt erfah­ren Sie, wann genau Hand­lungs­be­darf besteht und wie Sie kor­rekt vor­ge­hen.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me ist kei­ne fes­te Grö­ße – sie ver­än­dert sich mit Ihrem Leben. Neue Möbel, eine neue Küche, ein geerb­tes Kla­vier oder hoch­wer­ti­ge Unter­hal­tungs­tech­nik kön­nen den Gesamt­wert Ihres Haus­rats deut­lich erhö­hen. Auch Immo­bi­li­en­ge­win­ne durch Umbau­ten oder ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen beein­flus­sen den Ver­si­che­rungs­wert.

Typi­sche Anläs­se für eine Anpas­sung:

  • Umzug in eine grö­ße­re oder hoch­wer­ti­ge­re Woh­nung

  • Anschaf­fung teu­rer Gegen­stän­de (z. B. E‑Bike, Kunst­wer­ke, Tech­nik)

  • Reno­vie­run­gen, Aus­bau­ten, Anbau­ten oder Moder­ni­sie­run­gen

  • Erb­schaf­ten oder Samm­lungs­zu­wachs

  • Ände­rung der Wohn­flä­che (z. B. durch Dach­aus­bau)

Die Anpas­sung der Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te in enger Abstim­mung mit dem Ver­si­che­rer erfol­gen. Bei hoch­wer­ti­gen Haus­rats­ge­gen­stän­den oder bau­li­chen Maß­nah­men emp­fiehlt sich die Nut­zung eines Wert­ermitt­lungs­bo­gens oder eine indi­vi­du­el­le Bewer­tung durch Exper­ten.

Wich­tig ist auch: Ände­run­gen soll­ten pro­ak­tiv gemel­det wer­den, nicht erst im Scha­den­fall. Denn eine zu nied­ri­ge Sum­me kann – trotz Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht – zu Pro­ble­men füh­ren, wenn grund­le­gen­de Anga­ben nicht mehr stim­men, etwa die Qua­drat­me­ter­zahl oder der Nut­zungs­zweck ein­zel­ner Räu­me.

Fazit: Wer regel­mä­ßig prüft und bei Bedarf anpasst, sichert sich dau­er­haft gegen finan­zi­el­le Ver­lus­te – und pro­fi­tiert wei­ter­hin vom vol­len Ver­si­che­rungs­schutz.

Beson­de­re Wer­te brau­chen beson­de­re Auf­merk­sam­keit – so sichern Sie hoch­wer­ti­ge Gegen­stän­de rich­tig ab

Was gilt bei hoch­wer­ti­gem Haus­rat?

Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de im höhe­ren Preis­seg­ment, Kunst­wer­ke, Musik­in­stru­men­te oder Samm­ler­stü­cke – wer über­durch­schnitt­lich wert­vol­len Haus­rat besitzt, soll­te genau prü­fen, ob die pau­scha­le Ver­si­che­rungs­sum­me aus­reicht. Der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht schützt zwar vor Kür­zun­gen, ersetzt aber nicht die kor­rek­te Bewer­tung des tat­säch­li­chen Wer­tes. Wor­auf es bei hoch­wer­ti­gem Haus­rat ankommt, erfah­ren Sie hier.

Die Stan­dard­be­rech­nung von 650 Euro pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che deckt den Durch­schnitts­haus­halt ab. Doch in vie­len Fäl­len liegt der tat­säch­li­che Wert deut­lich dar­über – sei es durch hoch­wer­ti­ge Ein­rich­tung, Desi­gner­mö­bel, Gemäl­de, Instru­men­te oder sel­te­ne Samm­lun­gen. In sol­chen Fäl­len reicht die pau­scha­le Ver­si­che­rungs­sum­me nicht mehr aus, um eine voll­stän­di­ge Regu­lie­rung zu gewähr­leis­ten – auch nicht mit Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht.

Für die­se Haus­hal­te emp­fiehlt sich ent­we­der eine Anhe­bung auf 800 Euro pro Qua­drat­me­ter oder eine Ein­zel­be­wer­tung der hoch­wer­ti­gen Objek­te. Hier­zu die­nen soge­nann­te Wert­ermitt­lungs­bö­gen, in denen die Gegen­stän­de mit Neu­preis, Kauf­da­tum und Doku­men­ta­ti­ons­nach­weis auf­ge­führt wer­den. Ver­si­che­rer kön­nen auf die­ser Grund­la­ge eine indi­vi­du­el­le Ver­si­che­rungs­sum­me berech­nen – oft mit erwei­ter­ten Leis­tun­gen und höhe­rer Trans­pa­renz im Scha­den­fall.

Wich­tig: Der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ent­fal­tet nur dann sei­ne vol­le Wir­kung, wenn die Wohn­flä­che kor­rekt ange­ge­ben wur­de und die ange­setz­ten Wer­te der tat­säch­li­chen Aus­stat­tung ent­spre­chen. Bei wert­vol­lem Haus­rat emp­fiehlt sich daher immer eine indi­vi­du­el­le Prü­fung und regel­mä­ßi­ge Aktua­li­sie­rung.

Wer sol­che Ver­mö­gens­wer­te schützt, soll­te auf kei­nen Fall allein auf pau­scha­le Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen set­zen – denn eine Deckungs­lü­cke bei einem fünf- oder sechs­stel­li­gen Scha­den kann exis­ten­zi­el­le Fol­gen haben.

Direkt wei­ter­le­sen – alles, was Sie zum The­ma Absi­che­rung wis­sen soll­ten

Die­se The­men pas­sen zu Ihrem Ver­si­che­rungs­be­darf

Der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ist nur ein Bau­stein für umfas­sen­den Schutz. Wer Haus­rat und Immo­bi­lie rich­tig absi­chern will, soll­te auch die Grund­la­gen der jewei­li­gen Ver­si­che­rung ken­nen. In die­sen Bei­trä­gen erfah­ren Sie, wor­auf es wirk­lich ankommt – ver­ständ­lich erklärt und auf dem aktu­el­len Stand.

Hausrat-Versicherung

Haus­rat­ver­si­che­rung

Wel­che Schä­den sind abge­deckt? Wie wird die Ver­si­che­rungs­sum­me berech­net? Und wann lohnt sich ein Tarif mit Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht? In unse­rem Bei­trag zur Haus­rat­ver­si­che­rung zei­gen wir, wie Sie Ihren Besitz zuver­läs­sig schüt­zen.

Wohngebaeudeversicherung (1)

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm – eine gute Gebäu­de­ver­si­che­rung sichert Sie bei allen rele­van­ten Risi­ken ab. Hier erfah­ren Sie, wel­che Vari­an­ten es gibt, wel­che Zusatz­bau­stei­ne sinn­voll sind und war­um der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht eine Rol­le spielt.

Zusam­men­fas­sung

Ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht sorgt dafür, dass Ihre Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall voll­stän­dig leis­tet – ohne Abzü­ge und ohne lang­wie­ri­ge Prü­fun­gen. Vor­aus­ge­setzt: Die Ver­si­che­rungs­sum­me wur­de kor­rekt ermit­telt und regel­mä­ßig aktua­li­siert. Ob in der Haus­rat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – mit die­ser Opti­on sichern Sie sich nicht nur finan­zi­ell bes­ser ab, son­dern pro­fi­tie­ren auch von einer schnel­le­ren und unkom­pli­zier­ten Scha­den­re­gu­lie­rung. Wer auf Wert­ermitt­lung, Wohn­flä­che und Anpas­sun­gen ach­tet, bleibt dau­er­haft auf der siche­ren Sei­te.

häu­fi­ge Fra­gen

Wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me pau­schal mit min­des­tens 650 Euro pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che berech­net wird, ver­zich­ten vie­le Ver­si­che­rer auf die Prü­fung einer mög­li­chen Unter­ver­si­che­rung. Im Scha­dens­fall wird dann bis zur ver­ein­bar­ten Sum­me voll­stän­dig geleis­tet – auch wenn der tat­säch­li­che Wert dar­über liegt.

Unter­ver­si­che­rung liegt vor, wenn die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me den tat­säch­li­chen Neu­bau­wert des Gebäu­des nicht abdeckt. Ohne Ver­zicht kann der Ver­si­che­rer die Ent­schä­di­gung antei­lig kür­zen. Der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht schützt davor – sofern die Berech­nungs­grund­la­gen kor­rekt sind.

Nein. Der Ver­zicht ist meist an Bedin­gun­gen geknüpft – etwa die rich­ti­ge Wohn­flä­chen­er­mitt­lung oder eine Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me. Ob er Bestand­teil Ihrer Poli­ce ist, soll­te vor Ver­trags­ab­schluss oder bei Ände­run­gen geprüft wer­den.

Auch mit Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ist eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung wich­tig. Wenn sich der Wert durch Umbau­ten oder Anschaf­fun­gen deut­lich erhöht, soll­te die Ver­si­che­rungs­sum­me ange­passt wer­den – sonst dro­hen Lücken, etwa bei Sum­men­be­gren­zun­gen oder Son­der­re­ge­lun­gen.