Trägt ein Beteiligter einen Schaden während Ihrer Vereinsaktivitäten davon, haften Sie als Verein für die Beeinträchtigung.
Es reicht dabei, wenn auf dem Hof vor dem Vereinsgelände im Winter eine Person ausrutscht und verletzt wird, da nicht gestreut war oder ein Jugendlicher sich beim Fußballtraining im Gerätehaus verletzt und die Eltern daraufhin Schmerzensgeld einfordern.
Hier prüft die Vereinshaftpflichtversicherung zunächst, ob die Forderungen gerechtfertigt sind und tritt dann für den Schadenersatz ein.
Private oder berufliche Versicherungen reichen also bei solchen Fällen nicht aus. Die Vorstandschaft und die Vereinsmitglieder sind nur mit der speziellen Vereinshaftpflichtversicherung vollumfänglich abgesichert. Übrigens: für Veranstaltungen müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen.