Rechts­schutz für Ver­mie­ter & Eigen­tü­mer

Sichern Sie Ihre Immo­bi­lie gegen Miet­no­ma­den, Zah­lungs­aus­fäl­le und teu­re Räu­mungs­kla­gen ab. Wir fin­den Tari­fe, die Ihre Ren­di­te schüt­zen – für ein­zel­ne Woh­nun­gen, Ein­lie­ger­woh­nun­gen oder gan­ze Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser.

Eine Hand übergibt einen Wohnungsschlüssel an eine andere – symbolisch für Mietverhältnisse und rechtliche Absicherung für Vermieter

War­um Ver­mie­ten ohne Rechts­schutz zum Risi­ko wird

Als Ver­mie­ter tra­gen Sie ein hohes wirt­schaft­li­ches Risi­ko. Zahlt ein Mie­ter nicht oder wei­gert er sich aus­zu­zie­hen, lau­fen Ihre Kos­ten für Bank­kre­di­te und Haus­geld wei­ter, wäh­rend die Ein­nah­men feh­len. Ein Rechts­streit zur Räu­mung einer Woh­nung dau­ert in Deutsch­land oft vie­le Mona­te und kos­tet schnell fünf­stel­li­ge Sum­men an Anwalts- und Gerichts­kos­ten.

Ein leis­tungs­star­ker Ver­mie­ter­rechts­schutz fängt die­ses Kos­ten­ri­si­ko auf. Er unter­stützt Sie nicht nur bei der Durch­set­zung von Kün­di­gun­gen (z. B. wegen Eigen­be­darf), son­dern hilft auch bei Strei­tig­kei­ten um Miet­erhö­hun­gen, Kau­ti­ons­rück­zah­lun­gen oder feh­ler­haf­te Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen.

Inhalts­ver­zeich­nis
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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Leis­tungs­um­fang im Detail

Was der Ver­mie­ter­rechts­schutz abdeckt und wo die Gren­zen lie­gen

Das deut­sche Miet­recht gilt als stark mie­ter­freund­lich. Für Sie als Eigen­tü­mer bedeu­tet das: Selbst bei ein­deu­ti­ger Rechts­la­ge (z. B. kei­ne Miet­zah­lung) müs­sen Sie oft lang­wie­ri­ge und kost­spie­li­ge Ver­fah­ren füh­ren, um Ihr Eigen­tum zurück­zu­er­hal­ten. Der Ver­mie­ter­rechts­schutz stellt die Waf­fen­gleich­heit her. Er über­nimmt nicht nur die Kos­ten für Anwalt und Gericht, son­dern bie­tet in Pre­mi­um-Tari­fen oft auch prä­ven­ti­ve Ser­vices wie Boni­täts­prü­fun­gen poten­zi­el­ler Mie­ter, um Kon­flik­te gar nicht erst ent­ste­hen zu las­sen.

Die­ser Tarif sichert Ihre recht­li­chen Inter­es­sen als Ver­mie­ter von Wohn- oder Gewer­be­ein­hei­ten ab:

  • Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz: Der Klas­si­ker. Wir über­neh­men die Kos­ten bei Strei­tig­kei­ten aus dem Miet­ver­trag – sei es wegen Miet­erhö­hun­gen, Kau­ti­ons­rück­zah­lun­gen, Tier­hal­tung oder Lärm­be­läs­ti­gung.

  • Räu­mungs­kla­gen & Kün­di­gung: Das größ­te finan­zi­el­le Risi­ko. Zahlt der Mie­ter nicht oder zieht er trotz Kün­di­gung (z. B. wegen Eigen­be­darf) nicht aus, decken wir die immensen Kos­ten für das Räu­mungs­ver­fah­ren und den Gerichts­voll­zie­her.

  • Steu­er-Rechts­schutz vor Gerich­ten: Wenn das Finanz­amt Wer­bungs­kos­ten aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung nicht aner­kennt oder die Abschrei­bung (AfA) strei­tig stellt, zah­len wir die Kla­ge vor dem Finanz­ge­richt.

  • Ord­nungs­wid­rig­kei­ten: Ver­tei­di­gung, wenn Ihnen Ver­stö­ße vor­ge­wor­fen wer­den, z. B. gegen die Räum- und Streu­pflicht oder Müll­tren­nungs-Ver­ord­nun­gen.

  • Neben­kos­ten-Streit: Recht­li­che Klä­rung, wenn Mie­ter die Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung anzwei­feln oder Nach­zah­lun­gen ver­wei­gern.

  • Straf­recht (Fahr­läs­sig­keit): Ver­tei­di­gung bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen im Zusam­men­hang mit der Immo­bi­lie (z. B. fahr­läs­si­ge Kör­per­ver­let­zung, weil ein Dach­zie­gel her­ab­fiel).

Wie bei jeder Ver­si­che­rung gibt es defi­nier­te Aus­schlüs­se, um die Bei­trä­ge sta­bil zu hal­ten:

  • Bau­ri­si­ko (Neu­bau & Sanie­rung): Strei­tig­kei­ten rund um den Neu­bau, den geneh­mi­gungs­pflich­ti­gen Umbau oder die Bau­fi­nan­zie­rung sind aus­ge­schlos­sen. Hier­für ist ein sepa­ra­ter Bau­her­ren-Rechts­schutz zwin­gend erfor­der­lich.

  • Vor­ver­trag­li­che Fäl­le: Kon­flik­te, deren Ursa­che bereits vor Ver­trags­ab­schluss oder inner­halb der War­te­zeit (meist 3 Mona­te) gesetzt wur­de. Wenn der Mie­ter bereits vor Ver­si­che­rungs­be­ginn im Rück­stand war, ist dies nicht ver­si­cher­bar.

  • Vor­satz­de­lik­te: Wir decken kei­ne Kos­ten, wenn Ihnen als Ver­mie­ter vor­sätz­li­ches Han­deln (z. B. Haus­frie­dens­bruch oder Nöti­gung zur Ent­mie­tung) nach­ge­wie­sen wird.

  • Kauf & Ver­kauf der Immo­bi­lie: Strei­tig­kei­ten aus dem Kauf­ver­trag der Immo­bi­lie selbst (z. B. Män­gel am gekauf­ten Haus) fal­len unter den Eigen­tü­mer-Rechts­schutz, nicht zwin­gend unter den Ver­mie­ter-Rechts­schutz (Tarif­ab­hän­gig).

  • Miet­aus­fall (Stan­dard): Der Rechts­schutz zahlt die Anwalts­kos­ten, ersetzt aber stan­dard­mä­ßig nicht die ent­gan­ge­ne Mie­te. Tipp: Man­che Pre­mi­um-Tari­fe bie­ten den Zusatz­bau­stein Miet­no­ma­den-Schutz, der auch Miet­aus­fäl­le und Sach­schä­den nach einer Räu­mung bis zu einer bestimm­ten Sum­me ersetzt.

Kon­kre­te Anwen­dungs­fäl­le

Wo der Ver­mie­ter­rechts­schutz Ihre Immo­bi­lie schützt

Als Ver­mie­ter bewe­gen Sie sich in einem kom­ple­xen recht­li­chen Umfeld zwi­schen Miet­recht, WEG-Recht und behörd­li­chen Auf­la­gen. Ein ein­zi­ger Feh­ler – etwa bei einer Kün­di­gung oder der Neben­kos­ten­ab­rech­nung – kann zur Unwirk­sam­keit füh­ren und hohe Fol­ge­kos­ten ver­ur­sa­chen. Die fol­gen­den sechs Berei­che zei­gen, wo unse­re Tari­fe Ihnen juris­ti­sche und finan­zi­el­le Sicher­heit bie­ten.

Miet­rück­stän­de und Zah­lungs­ver­zug

Bleibt die Mie­te aus, ist Ihre Liqui­di­tät gefähr­det. Wir über­neh­men die Anwalts- und Gerichts­kos­ten, um rück­stän­di­ge Mie­ten zügig ein­zu­kla­gen – vom gericht­li­chen Mahn­ver­fah­ren bis zur Zwangs­voll­stre­ckung beim Schuld­ner.

Rechts­schutz bei Kün­di­gun­gen

Eine Kün­di­gung wegen Eigen­be­darf oder Ver­trags­ver­let­zung ist oft der Start­punkt für lan­ge Pro­zes­se. Wei­gert sich der Mie­ter aus­zu­zie­hen, tra­gen wir die hohen Kos­ten für das Räu­mungs­ur­teil und den Gerichts­voll­zie­her (Zwangs­räu­mung).

Streit um Neben­kos­ten und Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung

Feh­ler­haf­te Betriebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen sind Streit­grund Num­mer eins. Zudem unter­stüt­zen wir Sie recht­lich, wenn Sie Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men (z. B. neue Hei­zung) auf die Mie­te umle­gen wol­len und der Mie­ter Wider­spruch ein­legt.

Unter­stüt­zung bei Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten

Als Woh­nungs­ei­gen­tü­mer sind Sie Teil einer WEG. Wir sichern Sie ab, wenn Sie Beschlüs­se der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung anfech­ten müs­sen oder es Kon­flik­te mit der Haus­ver­wal­tung über das Haus­geld oder die Instand­hal­tungs­rück­la­ge gibt.

Tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung & Anwalts­ser­vice

Oft benö­ti­gen Sie nur eine schnel­le Aus­kunft: „Ist die­se Klau­sel im Miet­ver­trag gül­tig?“ oder „Darf ich die Tier­hal­tung ver­bie­ten?“. Nut­zen Sie die anwalt­li­che Hot­line für eine rechts­si­che­re Erst­ein­schät­zung – meist ohne Selbst­be­tei­li­gung.

Erwei­ter­te Leis­tun­gen in Pre­mi­um­ta­ri­fen

Der „Worst Case“ für jeden Ver­mie­ter: Der Mie­ter zahlt nicht, ver­wüs­tet die Woh­nung und ver­schwin­det. Pre­mi­um-Tari­fe bie­ten hier Zusatz­schutz und ent­schä­di­gen Sie teil­wei­se für den Miet­aus­fall und Sach­schä­den nach einer Zwangs­räu­mung.

Ob Sie eine ein­zel­ne Woh­nung ver­mie­ten oder ein grö­ße­res Port­fo­lio absi­chern möch­ten – der Schutz ist fle­xi­bel gestalt­bar und kann exakt auf Ihre Ver­mie­tung zuge­schnit­ten wer­den.

Kos­ten­struk­tur & Tarif­wahl

Wie sich der Bei­trag berech­net und wo Ein­spar­po­ten­zi­al liegt

Die Prä­mi­en für einen Ver­mie­ter­rechts­schutz sind nicht pau­schal, son­dern rich­ten sich nach dem Risi­ko, das das ver­mie­te­te Objekt dar­stellt. Wäh­rend für eine ein­zel­ne Eigen­tums­woh­nung oft güns­ti­ge Pau­schal­ta­ri­fe gel­ten, basie­ren Tari­fe für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser oder Gewer­be­ein­hei­ten meist auf dem jähr­li­chen Miet­um­satz. Wer die­se Berech­nungs­rund­la­gen ver­steht, kann gezielt Tari­fe wäh­len, die zur eige­nen Objekt­struk­tur pas­sen, ohne über­ver­si­chert zu sein.

Um den pas­sen­den Tarif zu fin­den, müs­sen Sie wis­sen, wie der Ver­si­che­rer rech­net:

  1. Nach Wohn­ein­hei­ten (WE): Ide­al für Eigen­tü­mer weni­ger Objek­te (z. B. 1–3 Eigen­tums­woh­nun­gen). Hier zah­len Sie einen fixen Betrag pro Ein­heit.

  2. Nach Brut­to­jah­res­miet­wert: Das Stan­dard­mo­dell für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser oder Misch­ob­jek­te (Woh­nen & Gewer­be). Die Prä­mie berech­net sich pro­zen­tu­al aus der Sum­me aller Kalt­mie­ten inklu­si­ve Neben­kos­ten­vor­aus­zah­lun­gen eines Jah­res.

Wich­tig: Leer­ste­hen­de Ein­hei­ten müs­sen oft mit­ver­si­chert wer­den (kal­ku­la­to­ri­sche Mie­te), da auch hier Rechts­strei­tig­kei­ten ent­ste­hen kön­nen.

Bran­chen­üb­lich ist eine War­te­zeit von 3 Mona­ten ab Ver­trags­be­ginn. Das bedeu­tet: Ein Streit, des­sen Ursa­che in die­sen ers­ten drei Mona­ten liegt (z. B. eine Kün­di­gung, die Sie kurz nach Abschluss aus­spre­chen), ist nicht ver­si­chert. Die Aus­nah­me: Wech­seln Sie naht­los von einem Vor­ver­si­che­rer zu einem neu­en Anbie­ter, ent­fällt die War­te­zeit für alle Risi­ken, die bereits vor­her abge­deckt waren. Der neue Schutz greift dann naht­los ab dem ers­ten Tag.

Da Räu­mungs­kla­gen schnell fünf­stel­li­ge Kos­ten ver­ur­sa­chen, ist der Ver­mie­ter­rechts­schutz eine Exis­tenz­schutz-Ver­si­che­rung. Es ist daher oft wirt­schaft­li­cher, eine Selbst­be­tei­li­gung (SB) von bei­spiels­wei­se 300 Euro oder 500 Euro je Rechts­schutz­fall zu ver­ein­ba­ren. Dies senkt den lau­fen­den Jah­res­bei­trag erheb­lich. Klei­ne­re Strei­tig­kei­ten regeln Sie ohne­hin oft bes­ser über die kos­ten­freie anwalt­li­che Hot­line oder Media­ti­on, ohne die SB zu belas­ten.

Der Markt teilt sich in Spe­zia­lis­ten und All­roun­der. Anbie­ter wie ARAG oder ROLAND (oft mit Son­der­kon­di­tio­nen für Haus & Grund Mit­glie­der) bie­ten sehr leis­tungs­star­ke Tari­fe, die auch gewerb­li­che Miet­ver­hält­nis­se tief­ge­hend absi­chern. Ver­si­che­rer wie DEURAG oder KS-Auxi­lia punk­ten oft mit spe­zi­fi­schen Lösun­gen für pri­va­te Ver­mie­ter klei­ne­rer Ein­hei­ten. Unser Ver­gleich fil­tert aus einer Viel­zahl von Tari­fen genau jene her­aus, die für Ihre Objekt­art (Woh­nen vs. Gewer­be) das bes­te Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis bie­ten.

Ganz­heit­li­cher Immo­bi­li­en­schutz

Absi­che­rung von Bau­sub­stanz und Haf­tungs­ri­si­ken

Der Ver­mie­ter­rechts­schutz deckt juris­ti­sche Kon­flik­te ab, ersetzt aber kei­ne Schä­den an der Immo­bi­lie selbst und schützt nicht vor Haf­tungs­an­sprü­chen Drit­ter. Um Ihr Immo­bi­li­en­ver­mö­gen voll­um­fäng­lich zu sichern, ist ein lücken­lo­ses Kon­zept aus drei Bau­stei­nen not­wen­dig. Die­se Ver­si­che­run­gen grei­fen dort, wo der Rechts­schutz endet: Sie schüt­zen den mate­ri­el­len Wert Ihres Gebäu­des und weh­ren exis­tenz­be­dro­hen­de Scha­den­er­satz­for­de­run­gen ab.

Nahaufnahme einer Schlüsselübergabe mit Anhänger in Hausform, im Hintergrund Vertragsunterlagen
Schutz der Bau­sub­stanz

Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel kön­nen Ihre Immo­bi­lie zer­stö­ren und die Miet­ein­nah­men stop­pen. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für Eigen­tü­mer unver­zicht­bar: Sie trägt die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder den kom­plet­ten Wie­der­auf­bau zum Neu­wert. Zudem sind Auf­räum- und Abbruch­kos­ten sowie oft der Miet­aus­fall nach einem Sach­scha­den gedeckt.

Paar steht vor dem Hauseingang eines Stadthauses und blickt sich lächelnd an
Haf­tungs­schutz für Eigen­tü­mer

Als Ver­mie­ter tra­gen Sie die „Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht“. Ver­letzt sich ein Drit­ter auf Ihrem Grund­stück – etwa durch Glät­te, her­ab­fal­len­de Zie­gel oder schlech­te Beleuch­tung –, haf­ten Sie unbe­grenzt mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen. Die­se Ver­si­che­rung prüft Haf­tungs­fra­gen, zahlt berech­tig­te Ansprü­che (Per­so­nen- & Sach­schä­den) und wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen für Sie ab.

Straße und Häuser stehen nach starkem Hochwasser unter Wasser in einer überfluteten Ortschaft
Absi­che­rung gegen Natur­ge­fah­ren

Stan­dard-Gebäu­de­ver­si­che­run­gen decken Risi­ken wie Über­schwem­mung, Stark­re­gen, Erd­rutsch oder Schnee­druck meist nicht ab. Ange­sichts zuneh­men­der Wet­ter­ex­tre­me ist der Ele­men­tar­schutz eine wich­ti­ge Ergän­zung, um zu ver­hin­dern, dass ein ein­zi­ges Unwet­ter­er­eig­nis die Wirt­schaft­lich­keit Ihrer Immo­bi­lie gefähr­det.

Erwei­ter­ter Schutz für kom­ple­xe Fäl­le und indi­vi­du­el­le Anfor­de­run­gen

Zusatz­leis­tun­gen & Media­ti­on – Mehr­wert durch Pre­mi­um­ta­ri­fe

Nicht jeder Streit­fall ist gleich. Gera­de bei schwie­ri­gen Miet­ver­hält­nis­sen, grö­ße­ren Immo­bi­li­en oder beson­de­ren Risi­ko­sze­na­ri­en kann es sinn­voll sein, den Ver­mie­ter­rechts­schutz gezielt zu erwei­tern. Pre­mi­um­ta­ri­fe bie­ten zusätz­li­che Leis­tun­gen, die über die rei­ne Kos­ten­über­nah­me bei Gerichts­ver­fah­ren hin­aus­ge­hen. Sie geben Ver­mie­tern mehr Fle­xi­bi­li­tät, Hand­lungs­spiel­raum und Sicher­heit – auch in außer­ge­richt­li­chen Kon­flikt­si­tua­tio­nen.

Ein zen­tra­ler Bau­stein vie­ler hoch­wer­ti­ger Tari­fe ist die Media­ti­on. Hier­bei han­delt es sich um ein struk­tu­rier­tes, außer­ge­richt­li­ches Ver­fah­ren, das von einem neu­tra­len Drit­ten – dem Media­tor – beglei­tet wird. Ziel ist es, eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter zu fin­den, bevor es über­haupt zu einem gericht­li­chen Ver­fah­ren kommt. Das spart nicht nur Zeit und Geld, son­dern schont auch die Bezie­hung zwi­schen den Par­tei­en. Für uns ist klar: Media­ti­on ist vor allem dann ein Vor­teil, wenn Sie ein gutes Miet­ver­hält­nis auf­recht­erhal­ten möch­ten und den­noch eine rechts­si­che­re Klä­rung brau­chen.

Ein wei­te­res wich­ti­ges The­ma ist der Miet­aus­fall­schutz, der je nach Tarif mit­ver­si­chert wer­den kann. Kommt es zu einem gericht­li­chen Räu­mungs­ver­fah­ren und bleibt die Mie­te aus, über­nimmt die Ver­si­che­rung in vie­len Fäl­len die ent­gan­ge­nen Ein­nah­men – ent­we­der bis zur Neu­ver­mie­tung oder für eine fest­ge­leg­te Dau­er. Auch das For­de­rungs­ma­nage­ment gehört zu den Zusatz­leis­tun­gen eini­ger Anbie­ter: Dabei wird die Durch­set­zung offe­ner For­de­run­gen pro­fes­sio­nell abge­wi­ckelt, inklu­si­ve Mahn­ver­fah­ren und Inkas­so. Für Ver­mie­ter mit meh­re­ren Ein­hei­ten bedeu­tet das eine deut­li­che Ent­las­tung im Ver­wal­tungs­all­tag.

Erwei­te­run­gen wie der Rechts­schutz für gewerb­li­che Ein­hei­ten, die Mit­ver­si­che­rung meh­re­rer Objek­te in einem Ver­trag oder der Ver­zicht auf War­te­zeit bei Vor­ver­si­che­rung sind wei­te­re Bei­spie­le für sinn­vol­le Zusatz­op­tio­nen. Sie ermög­li­chen es, den Schutz exakt an die jewei­li­ge Ver­mie­tungs­si­tua­ti­on anzu­pas­sen – egal ob Sie eine Eigen­tums­woh­nung, ein Mehr­fa­mi­li­en­haus oder gemischt genutz­te Immo­bi­li­en ver­mie­ten.

Wir emp­feh­len, den eige­nen Bedarf genau zu ana­ly­sie­ren: Wie vie­le Ein­hei­ten ver­mie­ten Sie? Gibt es poten­zi­el­le Risi­ken, die über Stan­dard­fäl­le hin­aus­ge­hen? Lohnt sich ein erwei­ter­ter Tarif im Ver­hält­nis zum mög­li­chen Scha­den? Genau hier set­zen Pre­mi­um­ta­ri­fe an – mit mehr Schutz, mehr Leis­tung und deut­lich mehr Gelas­sen­heit im Ernst­fall.

Ihre häu­figs­ten Fra­gen – fun­diert beant­wor­tet

Was Sie schon immer über den Ver­mie­ter­rechts­schutz wis­sen woll­ten

Er schützt Ihre recht­li­chen und finan­zi­el­len Inter­es­sen als Ver­mie­ter. Ver­si­chert sind Strei­tig­kei­ten aus dem Miet­ver­hält­nis (z. B. Kün­di­gung, Miet­rück­stand, Miet­erhö­hung), Kon­flik­te mit Nach­barn, steu­er­recht­li­che Ver­fah­ren vor Finanz­ge­rich­ten sowie Strei­tig­kei­ten mit Hand­wer­kern (Repa­ra­tu­ren an der Miet­sa­che) oder der Haus­ver­wal­tung (WEG-Recht). Auch die Straf­ver­tei­di­gung bei Fahr­läs­sig­keit ist ent­hal­ten.

Nein. Anders als die Gebäu­de- oder Haft­pflicht­ver­si­che­rung gehört der Ver­mie­ter­rechts­schutz nicht zu den umla­ge­fä­hi­gen Betriebs­kos­ten gemäß Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung. Sie kön­nen die Prä­mie also nicht über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung an den Mie­ter wei­ter­rei­chen. Aber: Sie kön­nen die Bei­trä­ge in vol­ler Höhe als Wer­bungs­kos­ten steu­er­lich gel­tend machen.

Ja, zu 100 %. Da die Ver­si­che­rung dem Erhalt Ihrer Ein­nah­men aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung dient, erkennt das Finanz­amt die Bei­trä­ge als Wer­bungs­kos­ten in der Anla­ge V Ihrer Steu­er­erklä­rung an. Dies senkt Ihre effek­ti­ve Belas­tung spür­bar.

Grund­sätz­lich gilt: Brennt das Haus schon, kön­nen Sie es nicht mehr ver­si­chern. Für Strei­tig­kei­ten, deren Ursa­che vor Ver­trags­ab­schluss oder inner­halb der War­te­zeit liegt, besteht kein Schutz. Es gibt weni­ge Aus­nah­men am Markt (z. B. spe­zi­el­le „Rück­wärts-Deckun­gen“), die jedoch oft mit stren­gen Klau­seln und War­te­zei­ten für den nächs­ten Fall ver­bun­den sind. In der Regel lau­tet die Ant­wort: Nein.

Bran­chen­üb­lich sind 3 Mona­te ab Ver­si­che­rungs­be­ginn. Erst für Fäl­le, die danach ent­ste­hen, besteht Schutz. Wich­tig: Bei Räu­mungs­kla­gen wegen Eigen­be­darf beträgt die War­te­zeit bei man­chen Anbie­tern sogar län­ger. Aus­nah­me: Bei einem naht­lo­sen Wech­sel von einer Vor­ver­si­che­rung ent­fällt die War­te­zeit für alle Risi­ken, die dort bereits ver­si­chert waren.

Ja, das ist eine der wich­tigs­ten Leis­tun­gen. Wei­gert sich ein Mie­ter trotz Kün­di­gung aus­zu­zie­hen, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für die Räu­mungs­kla­ge und den Gerichts­voll­zie­her (Zwangs­räu­mung). Die­se Kos­ten gehen oft in die Tau­sen­de. Hin­weis: Die ent­gan­ge­ne Mie­te selbst wird nur erstat­tet, wenn Sie einen spe­zi­el­len Zusatz­bau­stein (Miet­ver­lus­t/­Miet­no­ma­den-Schutz) gewählt haben.

Ver­si­che­rer nut­zen zwei Model­le:

  1. Nach Wohn­ein­hei­ten: Sie zah­len einen Pau­schal­preis pro ver­mie­te­ter Woh­nung (oft gestaf­felt). Ide­al für pri­va­te Klein­ver­mie­ter.

  2. Nach Brut­to­jah­res­miet­wert: Der Bei­trag ist ein Pro­zent­satz der gesam­ten Jah­res­kalt­mie­te inkl. Neben­kos­ten­vor­aus­zah­lun­gen. Dies ist üblich bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern oder Gewer­be­ob­jek­ten.

Das muss expli­zit ver­ein­bart wer­den. Stan­dard­ta­ri­fe gel­ten meist nur für Wohn­raum. Ver­mie­ten Sie ein Laden­lo­kal, Büro oder eine Lager­hal­le, müs­sen Sie dies im Antrag als „Gewer­be­ein­heit“ ange­ben. Hier gel­ten oft ande­re Tari­fie­run­gen (meist nach Miet­wert) als bei Woh­nun­gen.

Der Rechts­schutz ist oft objekt­be­zo­gen. Ver­kau­fen Sie die Immo­bi­lie, endet das ver­si­cher­te Risi­ko. Sie kön­nen den Ver­trag kün­di­gen oder – falls Sie neue Objek­te erwer­ben – auf die­se umschrei­ben las­sen. Mel­den Sie den Ver­kauf zeit­nah Ihrem Ver­si­che­rer, da zu viel gezahl­te Bei­trä­ge antei­lig erstat­tet wer­den.

Ja, in guten Tari­fen ist der soge­nann­te Woh­nungs­ei­gen­tü­mer-Rechts­schutz ent­hal­ten. Er greift, wenn Sie Beschlüs­se der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung anfech­ten wol­len oder Kon­flik­te mit dem Haus­ver­wal­ter über das Haus­geld oder die Instand­hal­tungs­rück­la­ge aus­tra­gen müs­sen. Prü­fen Sie, ob die­ser Bau­stein in Ihrem Tarif expli­zit genannt ist.

Ja. Das Gesetz garan­tiert Ihnen die freie Anwalts­wahl. Sie kön­nen jeden zuge­las­se­nen Rechts­an­walt beauf­tra­gen. Vie­le Ver­si­che­rer emp­feh­len Part­ner­an­wäl­te und ver­zich­ten bei deren Nut­zung teil­wei­se auf die Selbst­be­tei­li­gung, Sie sind jedoch nicht ver­pflich­tet, die­se Emp­feh­lung anzu­neh­men.

  • Gara­gen: Sind sie im Wohn­raum-Miet­ver­trag ent­hal­ten, sind sie mit­ver­si­chert. Wer­den sie sepa­rat an Drit­te ver­mie­tet, müs­sen sie oft extra ange­ge­ben wer­den.

  • Ein­lie­ger­woh­nung: Gilt als sepa­ra­te Wohn­ein­heit und muss bei der Anzahl ange­ge­ben wer­den (z. B. “Ein­fa­mi­li­en­haus mit Ein­lie­ger­woh­nung” = 2 Ein­hei­ten).

  • Feri­en­woh­nung: Hier­für gibt es spe­zi­el­le Tari­fe, da das Risi­ko durch häu­fi­ge Mie­ter­wech­sel anders kal­ku­liert wird.

Wis­sen für Eigen­tü­mer

Rechts­si­cher­heit & Kos­ten­ma­nage­ment in der Ver­mie­tung

Die Ren­di­te einer Immo­bi­lie hängt nicht nur von den Miet­ein­nah­men ab, son­dern auch von der kor­rek­ten Ver­wal­tung der Kos­ten. Vie­le Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge las­sen sich ent­we­der auf die Mie­ter umle­gen oder steu­er­lich gel­tend machen. Doch die Gren­zen zwi­schen „Betriebs­kos­ten“ und „Ver­wal­tungs­kos­ten“ sind recht­lich eng gezo­gen. Die fol­gen­den Rat­ge­ber hel­fen Ihnen, Ihre Kos­ten­struk­tur zu opti­mie­ren und recht­li­che Fall­stri­cke bei der Abrech­nung zu ver­mei­den.

Symbolbild: Haus-Schlüsselanhänger vor Papierkram – Darstellung der Umlage der Gebäudeversicherung auf Mieter.
Gebäu­de­ver­si­che­rung auf Mie­ter umle­gen

Nicht jede Ver­si­che­rung darf über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung an den Mie­ter wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Wäh­rend die Wohn­ge­bäu­de- und Haus- & Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung laut Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung (BetrKV) als umla­ge­fä­hi­ge Kos­ten gel­ten, zählt der Ver­mie­ter­rechts­schutz zu den Ver­wal­tungs­kos­ten. Erfah­ren Sie hier, wie Sie die Posi­tio­nen in der Abrech­nung rechts­si­cher auf­schlüs­seln.

Mann mit Brille prüft Dokumente am Schreibtisch vor Laptop, im Hintergrund eine Kaffeetasse
Gebäu­de­ver­si­che­rung steu­er­lich absetz­ten

Kos­ten, die dem Erhalt Ihrer Ein­nah­men aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung die­nen, min­dern Ihre Steu­er­last. Dazu zäh­len Bei­trä­ge zur Gebäu­de­ver­si­che­rung, Haft­pflicht und auch zum Ver­mie­ter­rechts­schutz. Lesen Sie, wie Sie die­se Aus­ga­ben in der Anla­ge V Ihrer Steu­er­erklä­rung kor­rekt ein­tra­gen und wel­che Nach­wei­se das Finanz­amt for­dert.

Vater und Sohn blicken gemeinsam durch eine große Fensterscheibe ins Freie
Glas­bruch­ver­si­che­rung

Fens­ter, Win­ter­gär­ten oder gro­ße Glas­ele­men­te in Türen sind in der nor­ma­len Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oft nicht gegen Bruch­schä­den (z. B. durch Durch­zug) ver­si­chert – nur gegen Sturm oder Feu­er. Da Mie­ter für Glas­schä­den an der Miet­sa­che oft nicht haf­ten (außer bei Ver­schul­den), schließt eine Glas­ver­si­che­rung die­se Deckungs­lü­cke für Eigen­tü­mer.

Aus der Pra­xis

Typi­sche Streit­fäl­le und ihre finan­zi­el­len Fol­gen

Recht­li­che Kon­flik­te ent­ste­hen oft uner­war­tet – sei es durch pri­va­te Ver­än­de­run­gen beim Mie­ter oder neue behörd­li­che Auf­la­gen. Die fol­gen­den vier Sze­na­ri­en aus der Pra­xis zei­gen, wie schnell Situa­tio­nen eska­lie­ren kön­nen und an wel­cher Stel­le der Ver­mie­ter­rechts­schutz die Kos­ten­last über­nimmt, um Ihr Ver­mö­gen zu schüt­zen.

Fall 1: Miet­rück­stand nach Job­ver­lust

  • Die Situa­ti­on: Ein lang­jäh­ri­ger Mie­ter ver­liert sei­ne Arbeit und stellt die Miet­zah­lun­gen ein. Auf Mah­nun­gen reagiert er nicht, zieht aber auch nicht aus.

  • Die Lösung: Um den wirt­schaft­li­chen Scha­den zu begren­zen, muss schnell gehan­delt wer­den. Der Rechts­schutz finan­zier­te den Anwalt für die frist­lo­se Kün­di­gung, die anschlie­ßen­de Räu­mungs­kla­ge vor Gericht sowie den Kos­ten­vor­schuss für den Gerichts­voll­zie­her zur Zwangs­räu­mung.

Fall 2: Streit um die Neben­kos­ten­ab­rech­nung

  • Die Situa­ti­on: Der Mie­ter ver­wei­gert die Nach­zah­lung von 800 € für Heiz­kos­ten mit dem Argu­ment, die Abrech­nung sei for­mell feh­ler­haft und die Hei­zungs­an­la­ge inef­fi­zi­ent.

  • Die Lösung: Der Streit ende­te vor Gericht mit einem Ver­gleich. Da bei einem Ver­gleich oft jede Par­tei ihre Kos­ten selbst trägt, wäre der Ver­mie­ter ohne Schutz auf hohen Anwalts­ge­büh­ren sit­zen geblie­ben. Die Ver­si­che­rung über­nahm sowohl die eige­nen Anwalts­kos­ten als auch die antei­li­gen Gerichts­kos­ten.

Fall 3: Eska­la­ti­on bei Eigen­be­darf

  • Die Situa­ti­on: Der Eigen­tü­mer kün­dig­te die Woh­nung wegen Eigen­be­darfs für die Toch­ter. Der Mie­ter leg­te Wider­spruch ein (Här­te­fall­klau­sel) und klag­te auf Fort­set­zung des Miet­ver­hält­nis­ses durch zwei Instan­zen.

  • Die Lösung: Ein Pro­zess durch zwei Instan­zen ver­ur­sacht schnell Kos­ten im fünf­stel­li­gen Bereich. Die Ver­si­che­rung deck­te das gesam­te Kos­ten­ri­si­ko für bei­de Instan­zen ab, sodass der Eigen­tü­mer sein Recht auf Nut­zung der Immo­bi­lie ohne finan­zi­el­les Risi­ko durch­set­zen konn­te.

Fall 4: Behörd­li­ches Ver­bot (Nut­zungs­än­de­rung)

  • Die Situa­ti­on: Eine Woh­nung wur­de an eine Wohn­ge­mein­schaft (WG) ver­mie­tet. Das Bau­amt unter­sag­te dies plötz­lich per Nut­zungs­un­ter­sa­gungs­ver­fü­gung wegen angeb­li­cher Zweck­ent­frem­dung.

  • Die Lösung: Der Eigen­tü­mer muss­te ver­wal­tungs­recht­lich gegen den Bescheid vor­ge­hen. Der Rechts­schutz über­nahm die Kos­ten für den Fach­an­walt für Ver­wal­tungs­recht und die Gerichts­kos­ten, bis die Ver­mie­tung rechts­si­cher bestä­tigt wur­de.

Kal­ku­lier­ba­re Sicher­heit für Ihre Kapi­tal­an­la­ge

Die Ver­mie­tung von Immo­bi­li­en ist eine unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit, die stets mit finan­zi­el­len Risi­ken ver­bun­den ist. Ein ein­zi­ger eska­lie­ren­der Rechts­streit – etwa eine Räu­mungs­kla­ge durch zwei Instan­zen – kann die Ren­di­te meh­re­rer Jah­re auf­zeh­ren. Der Ver­mie­ter­rechts­schutz wan­delt die­ses unkal­ku­lier­ba­re Kos­ten­ri­si­ko in einen plan­ba­ren, fixen Bei­trag um. Er ist damit weni­ger eine „Ver­si­che­rung“ im klas­si­schen Sinn, son­dern ein Instru­ment des pro­fes­sio­nel­len Risi­ko­ma­nage­ments.

  • Liqui­di­täts­schutz: Sie müs­sen bei Miet­rück­stand oder Räu­mungs­kla­gen nicht mit Tau­sen­den Euro für Anwäl­te und Gerich­te in Vor­kas­se tre­ten.

  • Steu­er­vor­teil: Der Staat betei­ligt sich an den Kos­ten, da Sie die Bei­trä­ge in vol­ler Höhe als Wer­bungs­kos­ten (Anla­ge V) steu­er­lich gel­tend machen kön­nen.

  • Maß­ge­schnei­dert: Egal ob ein­zel­ne Eigen­tums­woh­nung oder gemischt genutz­tes Wohn- und Geschäfts­haus – moder­ne Tari­fe pas­sen sich exakt Ihrer Objekt­struk­tur an.

Häu­fi­ge Fra­gen

Muss ich jeden Mie­ter­wech­sel mel­den?

Bei Ver­trä­gen, die nach Wohn­ein­hei­ten abge­rech­net wer­den: Nein. Es ist die Ein­heit ver­si­chert, egal wer dar­in wohnt. Bei Ver­trä­gen nach Jah­res­miet­wert: Ja, sofern sich durch den neu­en Mie­ter die Gesamt­mie­te signi­fi­kant ändert (Sum­men­an­pas­sung), soll­ten Sie dies mel­den, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Ja. Wenn ein Mie­ter nach Aus­zug die vol­le Kau­ti­on zurück­for­dert, Sie die­se aber wegen Schä­den oder offe­ner Neben­kos­ten ein­be­hal­ten wol­len, kommt es oft zum Rechts­streit. Der Ver­mie­ter­rechts­schutz wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen des Mie­ters ab oder hilft Ihnen, Ihre Ansprü­che gerichts­fest zu begrün­den.

Der Ver­mie­terrechts­schutz regelt Streit mit Mie­tern. Der Eigen­tü­merrechts­schutz (oft in Kom­bi­na­ti­on) regelt Strei­tig­kei­ten, die die Immo­bi­lie selbst betref­fen, aber nichts mit der Ver­mie­tung zu tun haben, z. B. Ärger mit dem Nach­barn über die Grund­stücks­gren­ze, Streit mit dem Müll­ent­sor­ger oder Pro­ble­me mit dem Finanz­amt bezüg­lich der Grund­steu­er. Meist wer­den bei­de Berei­che in einem “Ver­mie­ter- & Eigen­tü­mer-Paket” gebün­delt.

Ja. Ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen oder Moder­ni­sie­run­gen füh­ren oft zu Kon­flik­ten, wenn die Kos­ten auf die Mie­te umge­legt wer­den sol­len (Moder­ni­sie­rungs­um­la­ge). Wei­gert sich der Mie­ter oder legt Här­te­fall-Wider­spruch ein, deckt der Rechts­schutz die Kos­ten für die juris­ti­sche Durch­set­zung der Miet­erhö­hung.

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