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Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Berater, Kanzleien und Unternehmen
Sichern Sie sich zuverlässig gegen finanzielle Schäden durch berufliche Fehler ab – individuell, rechtssicher und exakt auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten.

Ein kleiner Fehler – große Folgen: Ob fehlerhafte Beratung, versäumte Frist oder falsche Angabe – wer beruflich Verantwortung trägt, riskiert im Ernstfall hohe Schadensersatzforderungen. Genau hier greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Wir unterstützen wir Sie dabei, den passenden Schutz zu finden – mit maßgeschneiderten Lösungen, die exakt zu Ihrem Beruf und Risiko passen.
Vermögensschadenhaftpflicht kurz erklärt
Über 700 zufriedene Kunden vertrauen uns
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Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung, die Unternehmen und Freiberufler vor den finanziellen Folgen sogenannter echter Vermögensschäden schützt. Diese entstehen, wenn durch berufliche Fehler oder Versäumnisse Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt wird, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist. Typische Beispiele sind fehlerhafte Beratungen, Fristversäumnisse oder Rechenfehler.
Für bestimmte Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch für andere beratende oder verwaltende Tätigkeiten ist sie dringend zu empfehlen, da bereits kleine Fehler erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt folgende Risiken ab:
Echte Vermögensschäden: Finanzielle Nachteile, die Dritten durch berufliche Fehler entstehen, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.
Beratungs- und Planungsfehler: Falsche Empfehlungen oder fehlerhafte Konzepte, die zu finanziellen Verlusten beim Kunden führen.
Fristversäumnisse: Versäumte Termine oder Fristen, die rechtliche oder finanzielle Konsequenzen für den Auftraggeber haben.
Verletzung von Geheimhaltungspflichten: Unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen, die zu Schäden beim Kunden führen.
Passive Rechtsschutzfunktion: Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, einschließlich Übernahme der Prozesskosten.
Was ist nicht versichert?
Folgende Schäden sind in der Regel nicht durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt:
Personen- und Sachschäden: Diese werden durch separate Haftpflichtversicherungen, wie die Betriebshaftpflicht, abgesichert.
Unechte Vermögensschäden: Finanzielle Schäden, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen.
Vorsätzlich verursachte Schäden: Schäden, die absichtlich herbeigeführt wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Vertragsstrafen und Bußgelder: Finanzielle Sanktionen, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Bestimmungen verhängt werden.
Schäden durch wissentliche Pflichtverletzungen: Wenn der Versicherungsnehmer bewusst gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten verstößt.
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für all jene unerlässlich, die durch ihre berufliche Tätigkeit das finanzielle Interesse Dritter beeinflussen – sei es durch Beratung, Verwaltung, Prüfung oder Vermittlung. Denn in diesen Berufsgruppen reicht schon ein kleiner Fehler aus, um enorme wirtschaftliche Schäden zu verursachen – mit entsprechendem Haftungsrisiko.
Für folgende Berufsgruppen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besonders wichtig oder sogar gesetzlich vorgeschrieben:
Rechtsanwälte und Notare – gesetzlich verpflichtend zur Absicherung gegenüber Mandanten.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – gesetzliche Pflichtversicherung für Berufsangehörige.
Versicherungs- und Finanzberater – durch Beratungsfehler können schnell hohe Vermögensschäden entstehen.
Immobilienmakler und Hausverwalter – fehlerhafte Angaben zur Immobilie oder Fristversäumnisse können teuer werden.
Unternehmensberater und IT-Dienstleister – insbesondere bei Fehlentscheidungen oder mangelhafter Projektberatung.
Vereine, Verbände und Stiftungen – zur Absicherung bei Verwaltungsfehlern oder Pflichtverletzungen durch Vorstände und Mitglieder.
Führungskräfte und leitende Angestellte – als Ergänzung oder in Kombination mit einer D&O‑Versicherung.
Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, empfiehlt sich die Vermögensschadenhaftpflicht für alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmer, die regelmäßig Entscheidungen treffen oder Empfehlungen abgeben, die finanzielle Auswirkungen auf ihre Kunden haben können.
Umfassender Schutz für beratende Berufe – transparent, individuell und vergleichbar.
Leistungen, Kosten & Vergleich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet wichtigen Schutz für Berufsgruppen, die durch ihre Tätigkeit das finanzielle Wohl Dritter beeinflussen. Sie deckt echte Vermögensschäden ab, die durch berufliche Fehler entstehen können, und ist für viele Berufe gesetzlich vorgeschrieben oder dringend empfohlen.
Leistungen:
Deckung echter Vermögensschäden: Absicherung gegen finanzielle Verluste Dritter, die durch Beratungsfehler, Fristversäumnisse oder andere berufliche Versäumnisse entstehen.
Passive Rechtsschutzfunktion: Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen, inklusive Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten.
Individuelle Anpassung: Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen können je nach Bedarf und Risikoprofil angepasst werden.
Kosten: Die Prämien für eine Vermögensschadenhaftpflicht variieren je nach Beruf, Unternehmensgröße, Jahresumsatz und gewünschter Deckungssumme. Beispielsweise können Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz von 25.000 € und einer Versicherungssumme von 100.000 € mit monatlichen Beiträgen ab etwa 12,32 € rechnen. Höhere Deckungssummen und spezifische Berufsrisiken können die Kosten entsprechend erhöhen.
Vergleich: Ein umfassender Vergleich verschiedener Anbieter ist entscheidend, um den optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Dabei sollten nicht nur die Prämien, sondern auch die spezifischen Leistungen, Selbstbeteiligungen und Vertragsbedingungen berücksichtigt werden. Unser Vergleichsrechner bietet aktuelle Tarifübersichten und ermöglichen eine individuelle Anpassung der Versicherung an die eigenen Bedürfnisse.
Ergänzender Schutz, der zählt
Weitere wichtige Versicherungen für Ihr Unternehmen
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist ein zentraler Baustein Ihrer beruflichen Absicherung – doch für ein ganzheitliches Sicherheitskonzept braucht es mehr. Auch Risiken, die durch Technik, Infrastruktur oder digitale Angriffe entstehen, können den Betrieb erheblich gefährden. Diese Versicherungen ergänzen Ihre Absicherung sinnvoll und sollten in keinem Unternehmensschutz fehlen.
Cyberversicherung
Ihre digitale Infrastruktur ist wertvoll – aber auch angreifbar. Die Cyberversicherung schützt Sie vor den Folgen von Hackerangriffen, Datenverlust, Cyber-Erpressung oder Systemausfällen. Sie übernimmt nicht nur die Kosten der IT-Wiederherstellung, sondern auch Haftungsansprüche Dritter und hilft dabei, wirtschaftliche Folgen eines Angriffs zu minimieren.
Elektronikversicherung
Moderne Unternehmen sind auf funktionierende Technik angewiesen. Die Elektronikversicherung sichert Ihre Büro- und Betriebselektronik – etwa Server, PCs, Messgeräte oder Kassensysteme – gegen Schäden durch Bedienfehler, Kurzschluss, Diebstahl oder höhere Gewalt ab. Auch Softwarewiederherstellungskosten können je nach Tarif mitversichert sein.
Inhaltsversicherung
Ob Büroausstattung, Maschinen oder Waren – Ihre Betriebseinrichtung ist die Basis Ihres Erfolgs. Die Inhaltsversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus ab. So können Sie bei unerwarteten Ereignissen schnell reagieren und Ihren Betrieb ohne lange Ausfallzeiten fortführen.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Auch kleine Fehler können für Ihre Kundinnen und Kunden große finanzielle Folgen haben – insbesondere dann, wenn berufliche Entscheidungen direkte wirtschaftliche Auswirkungen haben. Die folgenden Beispiele zeigen typische Schadensszenarien, in denen die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eingreift und vor hohen Ersatzforderungen schützt:
1. Fehlende Fördermittelberatung:
Ein freiberuflicher Unternehmensberater versäumt es, ein Start-up rechtzeitig auf relevante staatliche Förderprogramme hinzuweisen. Das Unternehmen beantragt die Mittel zu spät und erhält keine Förderung – der entstandene finanzielle Nachteil beläuft sich auf über 55.000 Euro. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt den Schadenersatzanspruch des Mandanten.
2. Fristversäumnis mit Folgen:
Ein Steuerberater reicht eine wichtige Einspruchsfrist gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid nicht fristgerecht ein. Der Mandant verliert dadurch die Möglichkeit zur rechtlichen Korrektur und muss eine Nachzahlung leisten. Der Schaden beträgt über 12.000 Euro und wird durch die Versicherung abgedeckt.
3. Versäumte Beitragseinzüge:
Der ehrenamtliche Kassenwart eines Kulturvereins erkennt zu spät, dass über mehrere Monate keine Mitgliedsbeiträge eingezogen wurden. Aufgrund abgelaufener Fristen sind diese nun nicht mehr einklagbar. Der Verein erleidet einen finanziellen Verlust von rund 15.000 Euro – auch hier greift die Vermögensschadenhaftpflicht.
4. Fehlerhafte Objektbeschreibung:
Ein Immobilienmakler übersieht in einem Exposé einen gravierenden Mangel am Grundstück. Nach Abschluss des Kaufvertrags macht der Käufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch. Die Rückabwicklung und die entstandenen Zusatzkosten summieren sich auf über 20.000 Euro. Ohne passende Absicherung müsste der Makler persönlich haften.
Wann zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht – und wann nicht?
Nicht jeder berufliche Fehler ist automatisch versichert – deshalb ist es wichtig zu wissen, in welchen Fällen die Vermögensschadenhaftpflicht eingreift und wann sie die Leistung verweigert. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, die wichtigsten Unterschiede zu verstehen:
Die Versicherung leistet, wenn …
- … Sie versehentlich fehlerhafte Auskünfte erteilen, die zu einem finanziellen Schaden bei Ihrer Kundschaft führen – etwa bei falscher Steuerberatung oder einer Fehleinschätzung in einem Gutachten.
- … eine Frist nicht eingehalten wird (z. B. für behördliche Anträge oder rechtliche Einwendungen), was nachweislich einen Vermögensverlust beim Auftraggeber verursacht.
- … Sie durch eine Unachtsamkeit aktuelle gesetzliche Regelungen, Richtlinien oder Fristen nicht berücksichtigen, obwohl dies beruflich erforderlich gewesen wäre.
Die Versicherung zahlt nicht, wenn …
- … der Schaden durch vorsätzliches Fehlverhalten entsteht – z. B. wenn Sie Ihre Kundschaft wissentlich falsch informieren oder riskante Empfehlungen bewusst verheimlichen.
- … es sich um sogenannte Erfüllungsschäden handelt – also um Fälle, in denen vereinbarte Leistungen (z. B. Vertragsziele, Projektergebnisse oder Lieferungen) nicht erbracht wurden und daraus ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
- … Schäden eintreten, die sich nicht eindeutig auf ein berufliches Versehen, sondern auf unversicherte Risiken oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb zurückführen lassen.
Welche Absicherung passt zu Ihrem Beruf?
Nicht jede Haftpflichtversicherung deckt alle Risiken ab. Entscheidend ist, welche beruflichen Tätigkeiten Sie ausüben – und welche Schäden daraus entstehen können. Der Unterschied liegt im Detail.
Berufshaftpflicht
Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich an Fachkräfte mit direktem Kundenkontakt und hohem Risiko für Personen- oder Sachschäden. Sie schützt unter anderem Architektinnen, Ingenieure oder Ärztinnen vor Schadensersatzforderungen, die durch fehlerhafte Planung, ärztliche Behandlungen oder Bauaufsicht entstehen können.
🔹 Typisch versichert: Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden
🔹 Geeignet für: Architekten, Ingenieure, Ärzte, Therapeuten
D&O Versicherung
Die D&O‑Versicherung (Directors & Officers) richtet sich an leitende Organe wie Geschäftsführer oder Vorstände. Sie deckt persönliche Haftungsrisiken ab, die sich aus Managementfehlern ergeben. Besonders relevant ist sie für GmbHs, AGs oder Vereine – dort haften Führungskräfte oft mit ihrem Privatvermögen.
🔹 Typisch versichert: Innen- und Außenhaftung bei Managementfehlern
🔹 Geeignet für: Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, leitende Angestellte
Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert beratende Berufe ab, bei denen reine Vermögensschäden entstehen – also finanzielle Nachteile ohne Personen- oder Sachschäden. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare.
🔹 Typisch versichert: Reine Vermögensschäden durch Beratungsfehler
🔹 Geeignet für: Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Unternehmensberater
Ergänzender Schutz für Ihr Unternehmen
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Gewerbliche Sachversicherungen
Ob Büroausstattung, Technik oder Warenlager: Die gewerbliche Sachversicherung schützt Ihre Betriebseinrichtung zuverlässig bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Vandalismus. Sie ist ein essenzieller Baustein für Betriebe jeder Größe – individuell anpassbar an Ihre branchenspezifischen Risiken.
Betriebs- & Geschäftsversicherungen
Von Ertragsausfall über Haftung bis zu Betriebsunterbrechung: Unsere kombinierten Betriebs- und Geschäftsversicherungen decken zentrale Unternehmensrisiken ab. Sie schützen nicht nur bei juristischen Konflikten, sondern auch bei finanziellen Verlusten durch Störungen, Fehler Dritter oder Ausfälle im Betriebsablauf.
Zusammenfassung
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist ein zentrales Element für alle, die beratend, planend oder prüfend tätig sind. Sie schützt gezielt vor finanziellen Schäden, die durch berufliche Fehler, Versäumnisse oder Fehlentscheidungen entstehen – ohne dass Personen- oder Sachschäden vorliegen müssen. Besonders für Freiberufler aus dem rechts- und wirtschaftsberatenden Bereich ist diese Police sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Wir helfen Ihnen dabei, den passenden Tarif mit ausreichender Deckungssumme und den richtigen Leistungsbausteinen zu finden. Mit unserem Vergleich erhalten Sie ein transparentes Angebot – abgestimmt auf Ihre beruflichen Risiken und Ihre Branche.
häufige Fragen
Wie hoch ist die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Deckungssumme variiert je nach Branche und Tarif – üblich sind Summen von 100.000 Euro bis über 1 Mio. Euro pro Schadenfall. Für beratende Berufe wie Steuerberater:innen oder Rechtsanwält:innen schreiben Berufsordnungen teils Mindestdeckungen von 250.000 bis 1.000.000 Euro vor. Wichtig ist zudem, ob die Police eine Maximierung (z. B. 2‑fach oder 3‑fach) enthält – damit steigt die Jahresgesamtleistung.
Was bedeutet Maximierung bei der Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Maximierung bezeichnet, wie oft die vereinbarte Deckungssumme pro Jahr genutzt werden kann. Eine „2‑fache Maximierung bei 500.000 €“ bedeutet, dass im Jahr insgesamt bis zu 1 Mio. € geleistet werden kann – jeweils bis zu 500.000 € pro Schadenfall. Für Berufe mit vielen potenziellen Schadensfällen kann eine höhere Maximierung sinnvoll sein.
Was ist der Unterschied zwischen Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht?
Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt ausschließlich echte Vermögensschäden ab, also finanzielle Schäden ohne Personen- oder Sachbezug. Die Betriebshaftpflichtversicherung hingegen schützt bei Personen‑, Sach- und daraus folgenden Vermögensfolgeschäden – etwa wenn ein Kunde im Büro stürzt oder durch eine Handlung des Unternehmens zu Schaden kommt.
Was sind echte Vermögensschäden?
Echte Vermögensschäden sind rein finanzielle Schäden, die nicht aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden resultieren. Beispiele: Eine fehlerhafte steuerliche Beratung führt zu einer Steuernachzahlung oder eine versäumte Frist kostet den Mandanten einen Rechtsanspruch. Diese Schäden fallen ausschließlich in den Schutzbereich der Vermögensschadenhaftpflicht.