Vermögensschadenhaftpflicht – Sicherheit für beratende Berufe
Ob Kanzlei, Agentur oder IT-Firma: Eine falsche Empfehlung kann teuer werden. Mit dieser Versicherung schützen Sie sich vor Haftungsrisiken.

Ein kleiner Fehler – große Folgen: Ob fehlerhafte Beratung, versäumte Frist oder falsche Angabe – wer beruflich Verantwortung trägt, riskiert im Ernstfall hohe Schadensersatzforderungen. Genau hier greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Wir unterstützen wir Sie dabei, den passenden Schutz zu finden – mit maßgeschneiderten Lösungen, die exakt zu Ihrem Beruf und Risiko passen.
Vermögensschadenhaftpflicht kurz erklärt
- Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Unternehmen und Freiberufler vor reinen Vermögensschäden durch berufliche Fehler.
- Sie ist insbesondere für beratende Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder IT-Dienstleister unverzichtbar.
- Abgesichert werden unter anderem Beratungsfehler, Fristversäumnisse oder falsche Auskünfte.
- Die Police übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).
- In vielen Branchen ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben oder berufsrechtlich verpflichtend.
- Die Beiträge richten sich nach Branche, Jahresumsatz, Selbstbeteiligung und gewünschter Versicherungssumme.
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Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung, die Unternehmen und Freiberufler vor den finanziellen Folgen sogenannter echter Vermögensschäden schützt. Diese entstehen, wenn durch berufliche Fehler oder Versäumnisse Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt wird, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist. Typische Beispiele sind fehlerhafte Beratungen, Fristversäumnisse oder Rechenfehler.
Für bestimmte Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch für andere beratende oder verwaltende Tätigkeiten ist sie dringend zu empfehlen, da bereits kleine Fehler erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt folgende Risiken ab:
Echte Vermögensschäden: Finanzielle Nachteile, die Dritten durch berufliche Fehler entstehen, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.
Beratungs- und Planungsfehler: Falsche Empfehlungen oder fehlerhafte Konzepte, die zu finanziellen Verlusten beim Kunden führen.
Fristversäumnisse: Versäumte Termine oder Fristen, die rechtliche oder finanzielle Konsequenzen für den Auftraggeber haben.
Verletzung von Geheimhaltungspflichten: Unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen, die zu Schäden beim Kunden führen.
Passive Rechtsschutzfunktion: Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, einschließlich Übernahme der Prozesskosten.
Was ist nicht versichert?
Folgende Schäden sind in der Regel nicht durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt:
Personen- und Sachschäden: Diese werden durch separate Haftpflichtversicherungen, wie die Betriebshaftpflicht, abgesichert.
Unechte Vermögensschäden: Finanzielle Schäden, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen.
Vorsätzlich verursachte Schäden: Schäden, die absichtlich herbeigeführt wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Vertragsstrafen und Bußgelder: Finanzielle Sanktionen, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Bestimmungen verhängt werden.
Schäden durch wissentliche Pflichtverletzungen: Wenn der Versicherungsnehmer bewusst gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten verstößt.
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für all jene unerlässlich, die durch ihre berufliche Tätigkeit das finanzielle Interesse Dritter beeinflussen – sei es durch Beratung, Verwaltung, Prüfung oder Vermittlung. Denn in diesen Berufsgruppen reicht schon ein kleiner Fehler aus, um enorme wirtschaftliche Schäden zu verursachen – mit entsprechendem Haftungsrisiko.
Für folgende Berufsgruppen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besonders wichtig oder sogar gesetzlich vorgeschrieben:
Rechtsanwälte und Notare – gesetzlich verpflichtend zur Absicherung gegenüber Mandanten.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – gesetzliche Pflichtversicherung für Berufsangehörige.
Versicherungs- und Finanzberater – durch Beratungsfehler können schnell hohe Vermögensschäden entstehen.
Immobilienmakler und Hausverwalter – fehlerhafte Angaben zur Immobilie oder Fristversäumnisse können teuer werden.
Unternehmensberater und IT-Dienstleister – insbesondere bei Fehlentscheidungen oder mangelhafter Projektberatung.
Vereine, Verbände und Stiftungen – zur Absicherung bei Verwaltungsfehlern oder Pflichtverletzungen durch Vorstände und Mitglieder.
Führungskräfte und leitende Angestellte – als Ergänzung oder in Kombination mit einer D&O‑Versicherung.
Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, empfiehlt sich die Vermögensschadenhaftpflicht für alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmer, die regelmäßig Entscheidungen treffen oder Empfehlungen abgeben, die finanzielle Auswirkungen auf ihre Kunden haben können.
Umfassender Schutz für beratende Berufe – transparent, individuell und vergleichbar.
Leistungen, Kosten & Vergleich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet wichtigen Schutz für Berufsgruppen, die durch ihre Tätigkeit das finanzielle Wohl Dritter beeinflussen. Sie deckt echte Vermögensschäden ab, die durch berufliche Fehler entstehen können, und ist für viele Berufe gesetzlich vorgeschrieben oder dringend empfohlen.
Leistungen:
Deckung echter Vermögensschäden: Absicherung gegen finanzielle Verluste Dritter, die durch Beratungsfehler, Fristversäumnisse oder andere berufliche Versäumnisse entstehen.
Passive Rechtsschutzfunktion: Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen, inklusive Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten.
Individuelle Anpassung: Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen können je nach Bedarf und Risikoprofil angepasst werden.
Kosten: Die Prämien für eine Vermögensschadenhaftpflicht variieren je nach Beruf, Unternehmensgröße, Jahresumsatz und gewünschter Deckungssumme. Beispielsweise können Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz von 25.000 € und einer Versicherungssumme von 100.000 € mit monatlichen Beiträgen ab etwa 12,32 € rechnen. Höhere Deckungssummen und spezifische Berufsrisiken können die Kosten entsprechend erhöhen.
Vergleich: Ein umfassender Vergleich verschiedener Anbieter ist entscheidend, um den optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Dabei sollten nicht nur die Prämien, sondern auch die spezifischen Leistungen, Selbstbeteiligungen und Vertragsbedingungen berücksichtigt werden. Unser Vergleichsrechner bietet aktuelle Tarifübersichten und ermöglichen eine individuelle Anpassung der Versicherung an die eigenen Bedürfnisse.
Ergänzender Schutz, der zählt
Weitere wichtige Versicherungen für Ihr Unternehmen
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist ein zentraler Baustein Ihrer beruflichen Absicherung – doch für ein ganzheitliches Sicherheitskonzept braucht es mehr. Auch Risiken, die durch Technik, Infrastruktur oder digitale Angriffe entstehen, können den Betrieb erheblich gefährden. Diese Versicherungen ergänzen Ihre Absicherung sinnvoll und sollten in keinem Unternehmensschutz fehlen.
Ihre digitale Infrastruktur ist wertvoll – aber auch angreifbar. Die Cyberversicherung schützt Sie vor den Folgen von Hackerangriffen, Datenverlust, Cyber-Erpressung oder Systemausfällen. Sie übernimmt nicht nur die Kosten der IT-Wiederherstellung, sondern auch Haftungsansprüche Dritter und hilft dabei, wirtschaftliche Folgen eines Angriffs zu minimieren.
Moderne Unternehmen sind auf funktionierende Technik angewiesen. Die Elektronikversicherung sichert Ihre Büro- und Betriebselektronik – etwa Server, PCs, Messgeräte oder Kassensysteme – gegen Schäden durch Bedienfehler, Kurzschluss, Diebstahl oder höhere Gewalt ab. Auch Softwarewiederherstellungskosten können je nach Tarif mitversichert sein.
Ob Büroausstattung, Maschinen oder Waren – Ihre Betriebseinrichtung ist die Basis Ihres Erfolgs. Die Inhaltsversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus ab. So können Sie bei unerwarteten Ereignissen schnell reagieren und Ihren Betrieb ohne lange Ausfallzeiten fortführen.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Auch kleine Fehler können für Ihre Kundinnen und Kunden große finanzielle Folgen haben – insbesondere dann, wenn berufliche Entscheidungen direkte wirtschaftliche Auswirkungen haben. Die folgenden Beispiele zeigen typische Schadensszenarien, in denen die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung eingreift und vor hohen Ersatzforderungen schützt:
1. Fehlende Fördermittelberatung:
Ein freiberuflicher Unternehmensberater versäumt es, ein Start-up rechtzeitig auf relevante staatliche Förderprogramme hinzuweisen. Das Unternehmen beantragt die Mittel zu spät und erhält keine Förderung – der entstandene finanzielle Nachteil beläuft sich auf über 55.000 Euro. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt den Schadenersatzanspruch des Mandanten.
2. Fristversäumnis mit Folgen:
Ein Steuerberater reicht eine wichtige Einspruchsfrist gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid nicht fristgerecht ein. Der Mandant verliert dadurch die Möglichkeit zur rechtlichen Korrektur und muss eine Nachzahlung leisten. Der Schaden beträgt über 12.000 Euro und wird durch die Versicherung abgedeckt.
3. Versäumte Beitragseinzüge:
Der ehrenamtliche Kassenwart eines Kulturvereins erkennt zu spät, dass über mehrere Monate keine Mitgliedsbeiträge eingezogen wurden. Aufgrund abgelaufener Fristen sind diese nun nicht mehr einklagbar. Der Verein erleidet einen finanziellen Verlust von rund 15.000 Euro – auch hier greift die Vermögensschadenhaftpflicht.
4. Fehlerhafte Objektbeschreibung:
Ein Immobilienmakler übersieht in einem Exposé einen gravierenden Mangel am Grundstück. Nach Abschluss des Kaufvertrags macht der Käufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch. Die Rückabwicklung und die entstandenen Zusatzkosten summieren sich auf über 20.000 Euro. Ohne passende Absicherung müsste der Makler persönlich haften.
Wann zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht – und wann nicht?
Nicht jeder berufliche Fehler ist automatisch versichert – deshalb ist es wichtig zu wissen, in welchen Fällen die Vermögensschadenhaftpflicht eingreift und wann sie die Leistung verweigert. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, die wichtigsten Unterschiede zu verstehen:
Die VSH leistet, wenn …
- … Sie versehentlich fehlerhafte Auskünfte erteilen, die zu einem finanziellen Schaden bei Ihrer Kundschaft führen – etwa bei falscher Steuerberatung oder einer Fehleinschätzung in einem Gutachten.
- … eine Frist nicht eingehalten wird (z. B. für behördliche Anträge oder rechtliche Einwendungen), was nachweislich einen Vermögensverlust beim Auftraggeber verursacht.
- … Sie durch eine Unachtsamkeit aktuelle gesetzliche Regelungen, Richtlinien oder Fristen nicht berücksichtigen, obwohl dies beruflich erforderlich gewesen wäre.
Die VSH zahlt nicht, wenn …
- … der Schaden durch vorsätzliches Fehlverhalten entsteht – z. B. wenn Sie Ihre Kundschaft wissentlich falsch informieren oder riskante Empfehlungen bewusst verheimlichen.
- … es sich um sogenannte Erfüllungsschäden handelt – also um Fälle, in denen vereinbarte Leistungen (z. B. Vertragsziele, Projektergebnisse oder Lieferungen) nicht erbracht wurden und daraus ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
- … Schäden eintreten, die sich nicht eindeutig auf ein berufliches Versehen, sondern auf unversicherte Risiken oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb zurückführen lassen.
Welche Absicherung passt zu Ihrem Beruf?
Nicht jede Haftpflichtversicherung deckt alle Risiken ab. Entscheidend ist, welche beruflichen Tätigkeiten Sie ausüben – und welche Schäden daraus entstehen können. Der Unterschied liegt im Detail.
Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich an Fachkräfte mit direktem Kundenkontakt und hohem Risiko für Personen- oder Sachschäden. Sie schützt unter anderem Architektinnen, Ingenieure oder Ärztinnen vor Schadensersatzforderungen, die durch fehlerhafte Planung, ärztliche Behandlungen oder Bauaufsicht entstehen können.
🔹 Typisch versichert: Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden
🔹 Geeignet für: Architekten, Ingenieure, Ärzte, Therapeuten
Die D&O‑Versicherung (Directors & Officers) richtet sich an leitende Organe wie Geschäftsführer oder Vorstände. Sie deckt persönliche Haftungsrisiken ab, die sich aus Managementfehlern ergeben. Besonders relevant ist sie für GmbHs, AGs oder Vereine – dort haften Führungskräfte oft mit ihrem Privatvermögen.
🔹 Typisch versichert: Innen- und Außenhaftung bei Managementfehlern
🔹 Geeignet für: Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, leitende Angestellte
Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert beratende Berufe ab, bei denen reine Vermögensschäden entstehen – also finanzielle Nachteile ohne Personen- oder Sachschäden. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare.
🔹 Typisch versichert: Reine Vermögensschäden durch Beratungsfehler
🔹 Geeignet für: Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Unternehmensberater
Vertiefende Antworten für informierte Entscheidungen
Was Sie schon immer über die Vermögensschadenhaftpflicht wissen wollten
Was ist der Unterschied zwischen Vermögensschadenhaftpflicht und Berufshaftpflicht?
Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert ausschließlich echte Vermögensschäden ab, also finanzielle Verluste ohne Personen- oder Sachschäden.
Die Berufshaftpflicht hingegen kombiniert meist mehrere Bausteine – je nach Beruf auch Sach- oder Personenschäden. Für viele beratende Berufe ist ausschließlich die Vermögensschadenhaftpflicht relevant.
Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtend?
Pflicht ist sie unter anderem für Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer und Versicherungsmakler. Diese Berufsgruppen unterliegen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflichten. Auch in einigen anderen Branchen wird sie durch die Kammer oder den Auftraggeber verlangt.
Welche Schäden sind durch die Vermögensschadenhaftpflicht versichert?
Versichert sind echte Vermögensschäden, etwa durch:
- Beratungsfehler
- Fristversäumnisse
- Falsche Gutachten
- Fehlinformationen
Kalkulationsfehler
Nicht versichert sind in der Regel Personen- und Sachschäden – dafür ist eine separate Betriebshaftpflicht erforderlich.
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Durchschnitt?
Die Beiträge hängen stark von der Branche, dem Umsatz, der gewünschten Deckungssumme und der Selbstbeteiligung ab. Für kleinere Kanzleien oder Dienstleister beginnen Tarife teils schon bei unter 300 Euro jährlich, bei höheren Risiken oder Summen kann es deutlich mehr sein.
Ist die Vermögensschadenhaftpflicht auch für IT-Dienstleister oder Unternehmensberater sinnvoll?
Ja, gerade in diesen Berufen können beratungsbedingte Vermögensschäden erhebliche finanzielle Folgen haben. Viele Auftraggeber verlangen mittlerweile eine entsprechende Absicherung als Vertragsbedingung.
Welche Deckungssummen sind üblich?
Die Deckungssumme richtet sich nach Berufsgruppe und Haftungsrisiko. Übliche Summen liegen zwischen 100.000 Euro und mehreren Millionen Euro. In regulierten Berufen (z. B. Rechtsanwälte) sind Mindestdeckungssummen gesetzlich festgelegt.
Deckt die Versicherung auch Fehler von Mitarbeitern oder freien Mitarbeitern ab?
Ja, in der Regel sind angestellte und freie Mitarbeiter mitversichert, sofern sie im Auftrag des Unternehmens tätig werden. Der genaue Umfang sollte im Versicherungsvertrag geprüft werden.
Was bedeutet passiver Rechtsschutz bei der Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Versicherung übernimmt nicht nur berechtigte Schadensersatzforderungen, sondern wehrt unberechtigte Ansprüche juristisch ab – auf Kosten des Versicherers. Das wird als „passiver Rechtsschutz“ bezeichnet und ist Bestandteil jeder Police.
Wie erfolgt die Schadenmeldung bei einem vermuteten Vermögensschaden?
Im Schadenfall sollte sofort der Versicherer informiert werden. Es ist wichtig, keine Schuldanerkenntnisse abzugeben. Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe eine Leistungspflicht besteht und übernimmt ggf. die Abwehr oder Regulierung.
Gilt die Vermögensschadenhaftpflicht auch bei Tätigkeiten im Ausland?
Viele Policen enthalten einen europaweiten oder sogar weltweiten Versicherungsschutz – je nach Vertragsgestaltung. Bei Auslandstätigkeiten sollte unbedingt geprüft werden, ob und in welchem Umfang der Schutz greift.
Ergänzender Schutz für Ihr Unternehmen
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Ob Büroausstattung, Technik oder Warenlager: Die gewerbliche Sachversicherung schützt Ihre Betriebseinrichtung zuverlässig bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Vandalismus. Sie ist ein essenzieller Baustein für Betriebe jeder Größe – individuell anpassbar an Ihre branchenspezifischen Risiken.
Von Ertragsausfall über Haftung bis zu Betriebsunterbrechung: Unsere kombinierten Betriebs- und Geschäftsversicherungen decken zentrale Unternehmensrisiken ab. Sie schützen nicht nur bei juristischen Konflikten, sondern auch bei finanziellen Verlusten durch Störungen, Fehler Dritter oder Ausfälle im Betriebsablauf.
Zusammenfassung
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist ein zentrales Element für alle, die beratend, planend oder prüfend tätig sind. Sie schützt gezielt vor finanziellen Schäden, die durch berufliche Fehler, Versäumnisse oder Fehlentscheidungen entstehen – ohne dass Personen- oder Sachschäden vorliegen müssen. Besonders für Freiberufler aus dem rechts- und wirtschaftsberatenden Bereich ist diese Police sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Wir helfen Ihnen dabei, den passenden Tarif mit ausreichender Deckungssumme und den richtigen Leistungsbausteinen zu finden. Mit unserem Vergleich erhalten Sie ein transparentes Angebot – abgestimmt auf Ihre beruflichen Risiken und Ihre Branche.
Häufige Fragen
Ist die Vermögensschadenhaftpflicht auch für Start-ups relevant?
Ja, besonders Start-ups im Beratungs- oder IT-Bereich sollten sich frühzeitig absichern. Ein einzelner Fehler kann gravierende Folgen haben – die Versicherung schützt vor existenzbedrohenden Forderungen.
Kann die Vermögensschadenhaftpflicht mit anderen Versicherungen kombiniert werden?
Ja, viele Anbieter ermöglichen Kombi-Produkte – z. B. mit Betriebshaftpflicht oder Cyberversicherung. Das spart oft Kosten und sorgt für nahtlosen Schutz bei unterschiedlichen Schadenarten.
Welche Rolle spielt die Selbstbeteiligung bei der Beitragsberechnung?
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt meist den Beitrag. Unternehmen sollten jedoch abwägen, ob sie kleinere Schäden aus eigener Tasche tragen können oder lieber einen umfassenderen Schutz ohne Selbstbehalt wählen.
Was passiert, wenn keine Vermögensschadenhaftpflicht besteht und ein Schaden entsteht?
In diesem Fall haften Unternehmen oder Freiberufler mit dem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Je nach Schadenshöhe kann dies zur Existenzgefährdung führen – besonders in beratenden Berufen mit hohem Haftungsrisiko.