Wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Bau­her­ren – Rund­um-Schutz beim Haus­bau

So schüt­zen Sie sich vor teu­ren Schä­den, Haf­tungs­ri­si­ken und Bau­ver­zö­ge­run­gen

Bauherren

Ein eige­nes Haus zu bau­en, gehört für vie­le Men­schen zu den größ­ten Pro­jek­ten ihres Lebens. Doch wo viel ent­steht, kann auch viel schief­ge­hen – sei es durch Unwet­ter, Dieb­stahl, Kon­struk­ti­ons­feh­ler oder Unfäl­le auf der Bau­stel­le. Als Bau­herr tra­gen Sie die vol­le Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit auf dem Grund­stück und haf­ten im Ernst­fall mit Ihrem gesam­ten Ver­mö­gen.

Mit dem rich­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz ver­mei­den Sie hohe finan­zi­el­le Risi­ken und schaf­fen die nöti­ge Sicher­heit für jede Bau­pha­se – vom ers­ten Spa­ten­stich bis zum Ein­zug. In die­sem Über­blick zei­gen wir Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen für Bau­her­ren unver­zicht­bar sind, wel­che Leis­tun­gen sie abde­cken und wor­auf Sie unbe­dingt ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor Scha­den­er­satz­for­de­run­gen bei Unfäl­len oder Schä­den auf Ihrer Bau­stel­le – bereits ab dem ers­ten Absperr­band.

  • Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung deckt unvor­her­seh­ba­re Schä­den am Roh­bau, z. B. durch Stark­re­gen, Van­da­lis­mus oder Mate­ri­al­feh­ler.

  • Mit einer Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung sichern Sie den ent­ste­hen­den Roh­bau gegen Brand, Blitz­schlag und Explo­si­on ab – häu­fig kos­ten­frei in Kom­bi­na­ti­on mit der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.

  • Die Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung schützt frei­wil­li­ge Hel­fer bei Ver­let­zun­gen – und bewahrt Sie vor Haf­tungs­an­sprü­chen.

  • Eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ist beson­ders in Risi­ko­ge­bie­ten rat­sam, um Schä­den durch Über­schwem­mung, Stark­re­gen oder Erd­rutsch abzu­si­chern.

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Ihre Über­sicht
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Schutz vom ers­ten Spa­ten­stich bis zum Richt­fest

Die­se drei Ver­si­che­run­gen sind wäh­rend der Bau­pha­se unver­zicht­bar

Noch bevor der Bau beginnt, tra­gen Sie als Bau­herr die vol­le Ver­ant­wor­tung – und haf­ten im Zwei­fel mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen. Ob Sach­schä­den, Unwet­ter oder Brand: Die­se drei Ver­si­che­run­gen sichern Ihr Bau­vor­ha­ben gezielt ab und schüt­zen Sie vor hohen Kos­ten.

Sobald auf Ihrem Grund­stück Bau­ar­bei­ten statt­fin­den, haf­ten Sie für Schä­den, die dort ent­ste­hen – auch wenn Sie selbst nicht aktiv mit­ar­bei­ten. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor Scha­den­er­satz­for­de­run­gen bei Per­so­nen- oder Sach­schä­den, etwa wenn ein Pas­sant durch her­ab­fal­len­de Bau­tei­le ver­letzt wird. Auch wenn Sie ein Bau­un­ter­neh­men oder Archi­tek­ten beauf­tra­gen, blei­ben Sie in der soge­nann­ten Gesamt­schuld haft­bar. Die Ver­si­che­rung über­nimmt berech­tig­te For­de­run­gen und wehrt unbe­rech­tig­te ab – eine Grund­vor­aus­set­zung für jeden Haus­bau.

Neben der Haf­tung spielt auch der Schutz des Bau­ob­jekts selbst eine zen­tra­le Rol­le. Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung deckt unvor­her­seh­ba­re Schä­den am Roh­bau, etwa durch Stark­re­gen, Van­da­lis­mus, Dieb­stahl von Bau­ma­te­ria­li­en oder Pla­nungs­feh­ler. Selbst Kos­ten für Abriss, Ent­sor­gung und Wie­der­her­stel­lung sind mit­ver­si­chert. Wich­tig ist, die Ver­si­che­rungs­sum­me aus­rei­chend hoch anzu­set­zen – idea­ler­wei­se min­des­tens auf Höhe der gesam­ten Her­stel­lungs­kos­ten inklu­si­ve Außen­an­la­gen.

Drit­ter Schutz­bau­stein ist die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung. Sie greift, wenn es wäh­rend der Bau­pha­se zu einem Brand, Blitz­schlag oder einer Explo­si­on kommt – also in Situa­tio­nen mit hohem Scha­dens­po­ten­zi­al. Oft ist die­se Poli­ce bei­trags­frei ent­hal­ten, wenn früh­zei­tig eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wird. Damit spa­ren Sie nicht nur Geld, son­dern pro­fi­tie­ren direkt von einem durch­gän­gi­gen Schutz vom Roh­bau bis zum Ein­zug.

Bauphasen

Die­se drei Ver­si­che­run­gen bil­den das Fun­da­ment für eine abge­si­cher­te Bau­pha­se. Infor­mie­ren Sie sich im Detail über Leis­tun­gen, Kos­ten und emp­feh­lens­wer­te Anbie­ter:

bauherrenhaftpflicht

Bau­her­ren­haft­pflicht

Sichert Sie bei Schä­den auf der Bau­stel­le recht­lich und finan­zi­ell ab – schon ab dem ers­ten Bau­ab­schnitt. Pflicht für jeden, der selbst baut oder bau­en lässt.

Bauleistungsversicherung

Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung

Schützt Ihr Bau­vor­ha­ben bei unvor­her­ge­se­he­nen Schä­den – z. B. durch Van­da­lis­mus, Mate­ri­al­feh­ler oder Unwet­ter. Unver­zicht­bar bei Neu­bau­ten.

Feuerrohbauversicherung

Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung

Deckt Brand­schä­den am Roh­bau bis zum Ein­zug ab – oft kos­ten­los bei frü­her Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Jetzt sinn­voll kom­bi­nie­ren.

Ver­ant­wor­tung über­neh­men – sich selbst und ande­re schüt­zen

War­um Bau­her­ren ohne Absi­che­rung ein hohes Risi­ko ein­ge­hen

Ein Haus­bau ist nicht nur ein emo­tio­na­les, son­dern vor allem ein finan­zi­ell weit­rei­chen­des Pro­jekt. Bau­her­ren tra­gen Ver­ant­wor­tung – für sich selbst, für die Fami­lie und für alle, die auf der Bau­stel­le mit­hel­fen. Wer sich und sei­ne Hel­fer nicht absi­chert, ris­kiert schnell mehr als nur das Eigen­ka­pi­tal.

Wer ein Haus baut, plant meist mit lang­fris­ti­gen Kre­di­ten – teil­wei­se über 20 oder 30 Jah­re. Was aber pas­siert, wenn Sie als Haupt­ver­die­ner plötz­lich berufs­un­fä­hig wer­den? Ohne Ein­kom­men kön­nen Kre­dit­ra­ten nicht bedient, Bau­pha­sen nicht fer­tig­ge­stellt und geplan­te Rück­la­gen nicht auf­ge­baut wer­den. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichert genau die­ses Risi­ko ab. Sie zahlt bei krank­heits- oder unfall­be­ding­tem Aus­fall eine monat­li­che Ren­te – unab­hän­gig davon, ob Sie noch in der Bau­pha­se oder längst im Eigen­heim leben.

Eben­so wich­tig: die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung. Stirbt der Bau­herr, ste­hen Part­ner oder Fami­lie im schlimms­ten Fall mit Schul­den und halb­fer­ti­gem Bau­vor­ha­ben da. Eine gut gewähl­te Risi­koLV zahlt im Todes­fall eine vor­her ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me aus – häu­fig genug, um Dar­le­hen abzu­lö­sen, Kin­der abzu­si­chern oder lau­fen­de Kos­ten zu tra­gen. Gera­de bei Finan­zie­run­gen for­dern vie­le Ban­ken die­se Poli­ce sogar ver­pflich­tend – und bie­ten selbst eher unfle­xi­ble Tari­fe an. Wer hier ver­gleicht, kann sich unab­hän­gig absi­chern und bares Geld spa­ren.

Nicht zu ver­ges­sen: Wer beim Bau auf Eigen­leis­tung und die Hil­fe von Freun­den oder Ver­wand­ten setzt, muss sich zusätz­lich absi­chern. Bau­hel­fer müs­sen bei der Berufs­ge­nos­sen­schaft (BG BAU) gemel­det wer­den – gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Doch die­se gesetz­li­che Absi­che­rung deckt längst nicht alles ab. Eine pri­va­te Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung schützt vor Fol­ge­kos­ten bei Inva­li­di­tät oder Tod, zahlt pau­scha­le Leis­tun­gen und ent­las­tet Sie als Bau­herr im Ernst­fall erheb­lich. Eini­ge Tari­fe sichern auch Sie selbst ab, wenn Sie aktiv auf der Bau­stel­le mit­ar­bei­ten – was in der Pra­xis oft der Fall ist.

Mit die­sen drei Ver­si­che­run­gen stel­len Sie sicher, dass Ihre Bau­fi­nan­zie­rung trag­fä­hig bleibt, Ihre Fami­lie geschützt ist – und Sie Ihrer Ver­ant­wor­tung als Bau­herr voll­stän­dig gerecht wer­den.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Wer wäh­rend des Baus berufs­un­fä­hig wird, gerät schnell in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten. Die BU schützt Ihre Bau­fi­nan­zie­rung – mit monat­li­cher Ren­te.

Risikoleben

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung

Im Todes­fall sorgt die Risi­koLV für finan­zi­el­len Rück­halt: Sie zahlt eine ein­ma­li­ge Sum­me, mit der Sie Ihre Fami­lie oder Kre­di­te absi­chern kön­nen.

Bauhelferversicherung

Bau­hel­fer-Unfall­ver­si­che­rung

Sichert frei­wil­li­ge Hel­fer bei Unfäl­len ab – und schützt Sie als Bau­herr vor per­sön­li­chen Haf­tungs­ri­si­ken.

Klar­heit vor Bau­be­ginn – statt böser Über­ra­schun­gen nach­her

Was Bau­her­ren bei Ver­si­che­run­gen oft über­se­hen – und wie Sie es bes­ser machen

Vie­le Bau­her­ren unter­schät­zen die Trag­wei­te ein­zel­ner Ver­si­che­run­gen – oder schlie­ßen sie zu spät, zu knapp oder unter fal­schen Bedin­gun­gen ab. Hier zei­gen wir, wel­che typi­schen Feh­ler Sie ver­mei­den soll­ten und wie Sie mit klu­ger Pla­nung bares Geld und Ärger spa­ren.

Der Haus­bau ist ein kom­ple­xes Vor­ha­ben – und vie­le Bau­her­ren betre­ten dabei Neu­land. Ein häu­fi­ger Feh­ler: Ver­si­che­run­gen wer­den erst dann abge­schlos­sen, wenn die Bau­ar­bei­ten schon lau­fen oder gar ein Scha­den ein­ge­tre­ten ist. Dabei beginnt Ihre recht­li­che Haf­tung bereits mit dem ers­ten Bau­zaun – sogar schon, wenn Sie nur Mate­ri­al auf dem Grund­stück lagern las­sen. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung muss daher vor dem ers­ten Hand­griff aktiv sein.

Ein wei­te­res Pro­blem: fal­sche Ver­si­che­rungs­sum­men. Wer etwa bei der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung nur die Kos­ten für Mau­er­werk und Dach ansetzt, ver­gisst schnell teu­re Außen­an­la­gen, die Gara­ge oder Eigen­leis­tun­gen. Kommt es dann zu einem Scha­den, wird nur antei­lig gezahlt – und Sie blei­ben auf den Rest­kos­ten sit­zen. Hier gilt: lie­ber groß­zü­gig kal­ku­lie­ren, denn eine Nach­mel­dung der tat­säch­li­chen Bau­sum­me ist in den meis­ten Tari­fen pro­blem­los mög­lich.

Auch die Kom­bi­na­ti­on meh­re­rer Poli­cen kann bares Geld spa­ren. Wer etwa schon früh eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließt, erhält die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung häu­fig kos­ten­frei dazu – statt sie sepa­rat zu bezah­len. Wich­tig ist aller­dings, die spä­te­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf das kon­kre­te Bau­pro­jekt abzu­stim­men: Haus­typ, Bau­wei­se, Dämm­stan­dard und Lage müs­sen exakt erfasst sein, um im Scha­den­fall nicht unter­ver­si­chert zu sein.

Ein wei­te­rer häu­fi­ger Feh­ler: Ver­si­che­rer wer­den nur nach Preis aus­ge­wählt. Doch gera­de bei Poli­cen wie BU, Risi­koLV oder Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung kommt es auf den Leis­tungs­um­fang an. Ach­ten Sie auf:

  • trans­pa­ren­te Bedin­gun­gen (z. B. Ver­zicht auf abs­trak­te Ver­wei­sung bei BU)
  • aus­rei­chen­de Ver­si­che­rungs­sum­men
  • gerin­ge Aus­schlüs­se
  • fle­xi­ble Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten (z. B. nach Ehe­schlie­ßung, Geburt, Finan­zie­rung)

Nicht zuletzt unter­schät­zen vie­le Bau­her­ren die Gefahr durch Eigen­leis­tung. Wer als Bau­herr selbst mit­ar­bei­tet, ist ohne geziel­te Absi­che­rung (BU, pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung, Bau­hel­fer-Unfall­ta­rif mit Eigen­be­tei­li­gung) oft unzu­rei­chend geschützt. Beson­ders bei Arbei­ten auf dem Dach, beim Elek­tro­sys­tem oder bei schwe­ren Las­ten kann das exis­tenz­be­dro­hen­de Fol­gen haben.

Unser Tipp: Erstel­len Sie vor dem Bau­start eine Ver­si­che­rungs-Check­lis­te nach Bau­pha­sen, und las­sen Sie sich unab­hän­gig bera­ten. So stel­len Sie sicher, dass Sie weder zu viel noch zu wenig absi­chern – und dass Ihre Bau­stel­le genau­so sicher geplant ist wie Ihr Haus.

Schutz für Eigen­tum, Haus­rat und Natur­ge­fah­ren

Wel­che Ver­si­che­run­gen Sie nach dem Haus­bau nicht ver­ges­sen dür­fen

Mit dem Ein­zug beginnt ein neu­er Lebens­ab­schnitt – und ein neu­er Ver­si­che­rungs­be­darf. Jetzt gilt es, das fer­ti­ge Gebäu­de und Ihre Ein­rich­tung zuver­läs­sig abzu­si­chern. Die­se drei Ver­si­che­run­gen sind für Eigen­tü­mer uner­läss­lich und schüt­zen vor teu­ren Schä­den.

Ist das Haus fer­tig­ge­stellt, endet der Schutz durch Bau­ver­si­che­run­gen – doch die Risi­ken blei­ben. Ein Rohr­bruch, ein Blitz­schlag oder ein Ein­bruch kann den Traum vom Eigen­heim schnell zur finan­zi­el­len Belas­tung machen. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt das Haus selbst, also Dach, Fas­sa­de, Mau­er­werk, fest ein­ge­bau­te Küchen, Hei­zun­gen, Gara­gen oder Car­ports. Sie über­nimmt Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel – und je nach Ver­trag auch durch Über­span­nung oder Glas­bruch.

Nicht min­der wich­tig ist die Haus­rat­ver­si­che­rung, die den gesam­ten beweg­li­chen Besitz im Haus absi­chert – also Möbel, Klei­dung, Elek­tro­ge­rä­te, Bar­geld oder Wert­sa­chen. Sie greift bei Schä­den durch Brand, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser oder Natur­er­eig­nis­se – und erstat­tet in der Regel den Neu­wert. Wer hoch­wer­ti­ge Ein­rich­tung besitzt oder im Kel­ler teu­re E‑Bikes lagert, soll­te unbe­dingt auf aus­rei­chend hohe Ver­si­che­rungs­sum­men ach­ten.

haus und wohnen

Beson­ders unter­schätzt wird nach wie vor die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung. Sie schützt gegen die finan­zi­el­len Fol­gen von Natur­ka­ta­stro­phen wie Stark­re­gen, Über­schwem­mung, Rück­stau, Schnee­druck, Erd­rutsch oder Erd­be­ben. In vie­len Regio­nen Deutsch­lands steigt die Zahl extre­mer Wet­ter­ereig­nis­se deut­lich – was bis­lang sel­ten vor­kam, kann mor­gen zur Rea­li­tät wer­den. Den­noch ist weni­ger als die Hälf­te aller Wohn­ge­bäu­de in Deutsch­land gegen Ele­men­tar­ge­fah­ren abge­si­chert. Die­se Poli­ce ist als Zusatz­bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de- und/oder Haus­rat­ver­si­che­rung erhält­lich – und in vie­len Fäl­len drin­gend zu emp­feh­len.

Ein regel­mä­ßi­ger Blick auf den Ver­si­che­rungs­schutz lohnt sich auch nach dem Ein­zug: Wer Umbau­ten vor­nimmt, die Wohn­flä­che erwei­tert oder neue Wer­te anschafft, soll­te die Ver­trä­ge anpas­sen, um Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Mit die­sen drei Ver­si­che­run­gen schüt­zen Sie Ihr Zuhau­se dau­er­haft – gegen all­täg­li­che Schä­den, Ein­bruch und die Fol­gen extre­mer Wet­ter­ereig­nis­se:

Hausrat Versicherung

Haus­rat­ver­si­che­rung

Deckt Schä­den am gesam­ten beweg­li­chen Besitz im Haus – von Möbeln bis Elek­tro­nik. Neu­wert­ent­schä­di­gung inklu­si­ve.

Wohngebaeudeversicherung 1

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Schützt Ihr Haus bei Feu­er, Was­ser, Sturm oder Hagel – vom Kel­ler bis zum Dach. Pflicht für alle Haus­be­sit­zer mit Finan­zie­rung.

Elementarversicherung

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Erwei­tert Ihren Schutz bei Über­schwem­mung, Stark­re­gen, Rück­stau & Co. – als Zusatz zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung buch­bar.

Kla­re Ant­wor­ten auf kom­ple­xe Fra­gen rund um den Bau­ver­si­che­rungs-Schutz

Was Sie schon immer über Bau­her­ren­ver­si­che­run­gen wis­sen woll­ten

Bau­her­ren ste­hen vor einer Viel­zahl an Fra­gen – nicht nur zu Haf­tung und Absi­che­rung, son­dern auch zu Fris­ten, Ver­trags­de­tails und typi­schen Stol­per­fal­len. Wir beant­wor­ten hier beson­ders häu­fi­ge, aber sel­ten klar erklär­te Fra­gen zum The­ma Bau­ver­si­che­run­gen.

Spä­tes­tens mit der ers­ten Akti­vi­tät auf dem Grund­stück – also z. B. mit der Lie­fe­rung von Bau­ma­te­ri­al oder dem Auf­stel­len eines Bau­zauns. Idea­ler­wei­se aber noch vor dem Grund­stücks­kauf.

Sie haf­ten mit Ihrem gesam­ten Pri­vat­ver­mö­gen – auch wenn Sie Fir­men oder Hand­wer­ker beauf­tragt haben. Ohne Ver­si­che­rung kann ein ein­zi­ger Per­so­nen­scha­den exis­tenz­be­dro­hend sein.

Unbe­dingt. Gera­de wenn Sie selbst mit anpa­cken, stei­gen Risi­ko und mög­li­che Fol­ge­schä­den. Die Ver­si­che­rung greift auch bei unsach­ge­mä­ßer Aus­füh­rung oder Van­da­lis­mus.

Nein. Ele­men­tar­schä­den (z. B. durch Über­schwem­mung, Rück­stau, Erd­rutsch) sind nur über einen sepa­ra­ten Zusatz­bau­stein ver­si­chert – die­ser muss expli­zit ver­ein­bart wer­den.

Ja. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten pau­scha­le Tari­fe für bis zu vier oder sechs Hel­fer an – oft mit fle­xi­bler Lauf­zeit. Wich­tig: Alle Hel­fer müs­sen zusätz­lich bei der BG BAU gemel­det wer­den.

Die meis­ten Poli­cen enden auto­ma­tisch nach Ablauf der ver­ein­bar­ten Bau­zeit. Eine akti­ve Kün­di­gung ist i. d. R. nicht not­wen­dig, soll­te aber bei Ver­trä­gen mit auto­ma­ti­scher Ver­län­ge­rung geprüft wer­den.

Nein – aber vie­le Ban­ken set­zen sie vor­aus. Und auch ohne Pflicht gilt: Stirbt der Bau­herr, bleibt die Finan­zie­rung bestehen. Die Risi­koLV schützt Ihre Fami­lie vor finan­zi­el­len Fol­gen.

Der Ver­si­che­rer kann Sie nicht auf einen ande­ren Beruf „ver­wei­sen“, den Sie theo­re­tisch noch aus­üben könn­ten. Das erhöht die Leis­tungs­wahr­schein­lich­keit im Leis­tungs­fall erheb­lich.

Ja, aller­dings oft zu höhe­ren Kos­ten. Wer früh­zei­tig eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wählt, bekommt den Roh­bau­schutz oft bei­trags­frei inte­griert – ein kla­rer Kos­ten­vor­teil.

Die meis­ten Bau­ver­si­che­run­gen enden auto­ma­tisch mit dem Ein­zug oder der Fer­tig­stel­lung. Dann soll­ten Wohngebäude‑, Haus­rat- und ggf. Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung lücken­los über­neh­men.

Zusam­men­fas­sung

Wer ein Haus baut, über­nimmt Ver­ant­wor­tung – für das Pro­jekt, für Hel­fer und für sich selbst. Ohne umfas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz kön­nen bereits klei­ne Unacht­sam­kei­ten oder unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Schä­den füh­ren. Des­halb ist es ent­schei­dend, recht­zei­tig die rich­ti­gen Ver­si­che­run­gen zu wäh­len:
Von der Bau­her­ren­haft­pflicht über Bau­leis­tungs- und Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung bis hin zur pri­va­ten Vor­sor­ge mit Berufs­un­fä­hig­keits- oder Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung – jede Poli­ce erfüllt ihren Zweck in einer bestimm­ten Bau­pha­se.

Mit dem Ein­zug beginnt ein neu­er Abschnitt: Jetzt sichern Wohngebäude‑, Haus­rat- und Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung das Erreich­te dau­er­haft ab. Bau­her­ren, die struk­tu­riert und vor­aus­schau­end han­deln, spa­ren nicht nur Geld, son­dern ver­mei­den auch Streit­fäl­le mit Ver­si­che­rern oder Drit­ten.

Wir bera­ten Sie ger­ne indi­vi­du­ell zu Ihrer Situa­ti­on – trans­pa­rent, unab­hän­gig und mit dem Blick fürs Gan­ze.

häu­fi­ge Fra­gen

Je nach Bau­kos­ten, Eigen­leis­tung und Regi­on soll­ten Bau­her­ren mit etwa 800 bis 1.200 Euro für alle rele­van­ten Ver­si­che­run­gen rech­nen – inklu­si­ve Bau­her­ren­haft­pflicht, Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung, Feu­er­roh­bau und Bau­hel­fer-Unfall­schutz.

Schä­den am Roh­bau durch Stark­re­gen oder Über­schwem­mung sind nur über eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung gedeckt – Ele­men­tar­schä­den jedoch nur, wenn die­ser Bau­stein zusätz­lich ein­ge­schlos­sen wur­de.

Ja. Auch wenn ein Gene­ral­un­ter­neh­mer beauf­tragt ist, haf­ten Sie als Bau­herr wei­ter­hin für das Bau­grund­stück und Drit­te. Eine Bau­her­ren­haft­pflicht ist des­halb auch hier drin­gend zu emp­feh­len.

Teils ja. Bei­trä­ge zur Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sind im Rah­men der Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen absetz­bar. Bei der BU-Ver­si­che­rung ist die steu­er­li­che Absetz­bar­keit abhän­gig von Ver­trags­art und Berufs­sta­tus.