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Versicherungen für Hotels - individuelles An­ge­bot an­for­dern

Hotel Versicherung - sinnvolle Versicherungen für das Hotel

Wer ein Hotel betreibt ist aufgrund der zahlreichen Kontakte mit unterschiedlichen Gästen und der übers Jahr gewaltigen Umsätze besonderen Risiken ausgesetzt. Schon durch kleine Fehler können sehr schnell Schäden in Millionenhöhe geschehen, sowohl im Sach- wie auch im Per­sonenbereich.

Der vorausschauende Kaufmann deckt die Risiken aus dem Hotelgewerbe daher durch die passende Hotel Versicherung ab, doch welche Versicherungen sind überhaupt für ein Hotel wichtig und worauf kann man ggf. auch als Versicherung verzichten?


Beratung für Hotelversicherung gewünscht


Hotels bieten Dienstleistungen rund um die Uhr und sind gerne für die Gäste da. Doch Gäste haben die unterschiedlichsten Wünsche und Anforderungen sowie Verhaltensweisen. Als Hotelbetreiber kann man niemals ausschließen, dass im Umgang mit Hotelgästen Fehler geschehen, ob durch Hotelmitarbeiter oder die Hotelgäste selbst.

Der Betriebsinhaber eines Hotels haftet ja auch für jeden seiner Mitarbeiter – auch für die ungelernten oder angelernten Kräfte und auch die, die aus Unwissenheit, Faulheit oder einfach durch Pech einmal einen Fehler machen. Dafür muss der Hotelpage die S-Klasse eines Kunden noch nicht einmal beim Wegparken vor einen Pfosten fahren, es sind noch viele weitere Haftungssituationen denkbar.

In kleineren Hotelbetrieben haftet der Hotelbetreiber oft auch privat mit seinem Gesamtvermögen in unbegrenzter Höhe für etwaige Fehler der Mitarbeiter im Hotel. Daher sind Versicherungen für das Hotel von ausschlaggebender Bedeutung und sichern das hohe Haftungsrisiko ab.

Betriebshaftpflicht Hotel: Versicherung für Per­sonen- und Sachschäden

Hoteliers sind durch den regen Kundenkontakt mit ständig wechselnden Kunden einem hohen Risiko für Per­sonen- und Sachschäden ausgesetzt. Tritt eine Verletzung von Kunden oder Eigentum des Kunden im Hotel auf und verschuldet der Hotelier diesen Schaden, muss er finanziell dafür aufkommen – in voller Höhe. Gerade bei Per­sonenschäden können dabei enorme finanzielle Risiken auf das Hotel zukommen, z.B. in Form von:

  • Schmerzensgeld
  • Behandlungskosten
  • Schadenersatz

 

Der Hotelbetreiber haftet ja nicht nur für die eigenen Fehler, sondern auch dann, wenn ein Mitarbeiter, z.B. auch eine angelernte Aushilfskraft den Schaden verursacht hat. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung kann man z.B. solche Schäden absichern. Die Beispiele, in denen solche Ansprüche von Kunden geltend gemacht werden können, sind ebenso vielfältig wie das Leben im Hotel und die ständig wechselnden Gäste. Denkbar wären z.B.:

  • Hotelgast stürzt, weil Wege vorm Hotel im Winter nicht ausreichend von Schnee und Eis geräumt worden sind
  • Hotelgast erleidet beim Frühstück oder sonstigem Essen eine Lebensmittelvergiftung, weil irgendein Bestandteil des Essens nicht in Ordnung war
  • Hotelpersonal spart nach Toilettengang an Hygiene, was zu Infektionen beim Personal führt
  • In das Hotelwassernetz schleichen sich Legionellen ein
  • Hotelangestellter beschädigt Fahrzeug eines Gastes beim Umparken des Kundenfahrzeugs
  • Beim Reinigen des Hotelzimmers stürzt die Reinigungskraft über das Stromkabel des Gast-Notebooks – verletzt sich selbst und zerstört das Notebook

 

Besonderes Augenmerk sollte man bei der Hotel Betriebshaftpflicht darauflegen, dass die Höchstgrenzen pro Entschädigungsleistung ausreichend versichert sind. So ver­sichern einige Versicherer standardmäßig z.B. Kundenautos in der Hotel-Tiefgarage nur bis 50.000 Euro. Ein Wert, der besonders bei wohlhabender Gästestruktur schnell überschritten wird.

Auch wichtig ist die ausreichende Versicherung der Wertgegenstände, die Hotelgäste in die Obhut des Hoteliers geben, z.B. Schmuck oder auch nur Kleidung. Ist die Absicherungshöhe ausreichend? Sind übergebene Wertgegenstände ausreichend versichert?

Was ist, wenn Angestellte oder Dritte den Tresor für Wertsachen räumen?

Checkliste für bestimmte Deckungsinhalte 

Sind die folgenden Risiken ausreichend versichert?

  • Verschuldenshaftung bei Abhandenkommen von Kunden-Eigentum
  • Was ist mit Schäden, die in Wertsachen-Safes im Hotelzimmer gelagert wurden
  • Sind auch Vermögensschäden ausreichend abgesichert, die z.B. durch zu spätes Wecken und verpassten Flug, Geschäftstermin o.ä. entstehen?
  • Sind Schäden bei der Aufbewahrung von Wertgegenständen ausreichend versichert?
  • Gefährdungshaftung für Geld, Schmuck, Bargeld oder Wertgegenstände von Hotelgästen
  • Besteht eine Reiseveranstalter-Haft­pflicht für Hotels, die Gesamtpakete (z.B. Hotelübernachtung und Theaterbesuch oder Besichtigungstour etc.) anbieten?
  • Schäden durch Abhandenkommen von Schlüsseln?
  • Gewässerschaden-Haft­pflicht? Öl-/Fettabscheider-Schäden auch mitversichert?
  • Ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach auch komplett mitversichert?
  • Vermögensschäden durch Verletzung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetze) – auch bei versehentlichem Handeln?
  • Sind Schäden an Tagungshabe der Teilnehmer einer Tagung im Hotel ausreichend versichert? Auch wenn diese ggf. gar nicht im Hotel übernachten?
  • Was ist bei Abhandenkommen von Eigentum bei Musikern, die im Hotel auftreten?

 

Inhaltsversicherung Hotel: Versicherung für Eigenschäden im Hotel

Nicht weniger wichtig bei den Versicherungen für Hotels ist die Absicherung von Eigenschäden. Diese Inhaltsversicherung ist wichtig für das Hotel, da in der Hoteleinrichtung eine Menge Kapital steckt. Wenn dann Hotelzimmer oder sonstige Einrichtungen im Hotel beschädigt oder zerstört werden, ist eine schnelle Instandsetzung für die weitere Erzielung von Einnahmen und den ungestörten Betrieb enorm wichtig. Schäden können z.B. auftreten durch:

  • Leitungswasser
  • Brand
  • Einbruchdiebstahl
  • Sturm
  • Hagel

Interessant in dem Zusammenhang sind sowohl eine Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung, die die Reparatur- oder Ersatzanschaffungskosten trägt. Durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung können Schäden abgemildert werden, die durch die Betriebsunterbrechung und fehlende Betriebsmöglichkeit entstehen.

Was ist z.B., wenn im Keller z.B. durch Fehlbedienung oder einen technischen Defekt die Sauna anfängt zu brennen und durch Rauchschäden oder Löschwasser in mehreren Stockwerken Zimmer zunächst unbewohnbar werden?

Was ist, wenn ein Leitungswasserschaden in den oberen Stockwerken die darunter liegenden Etagen in Mitleidenschaft zieht und Zimmer unbewohnbar macht?

Ohne Inhaltsversicherung ist der Hotelier oft gezwungen, in solchen Fällen Insolvenz anzumelden und den Betrieb zu schließen. Mit Versicherung werden nicht nur zerstörte Warenbestände, sondern auch Instandsetzungs- und Wiederbeschaffungsaufwendungen ersetzt – wenn man richtig und ausreichend versichert ist.

Wichtig ist bei der Inhaltsversicherung, dass auch die Kosten für Löscharbeiten, Aufräum- und Abbrucharbeiten mit übernommen werden.

Eine Standard-Inhaltsversicherung sollte um die folgenden Versicherungen ergänzt werden:

  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Muss man den Betrieb z.B. einstellen, weil durch Brand, Sturm oder andere Risiken ein Weiterbetrieb nicht möglich ist und z.B. erst eine Instandsetzung erfolgen muss, deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung die Umsatzeinbußen und damit entgangene Gewinne ab. Die Umsatzeinbußen sind bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung im Regelfall immer dann versichert, wenn diese in Folge eines durch die Inhaltsversicherung gedeckten Schadens entstehen. Aber auch Weiterungen sind denkbar, z.B. Betriebsunterbrechungsversicherung durch behördlich angeordnete Schließungen, - dies ist auch für Pandemiefälle versicherbar
  • Elementarschadenversicherung deckt auch Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser, Lawinen, Erdrutsch etc. ab. Diese Versicherung wird oft mit „Passiert bei uns schon nicht…“ beiseitegeschoben und ausgeklammert. Hier muss man sorgfältig analysieren, ob ein Risiko besteht, z.B. durch Lage an einem Hang, in der Nähe eines Baches o.ä.
  • Allgefahrenversicherung: Diese Versicherung deckt auch Schäden durch unbenannte Gefahren ab, die plötzlich und unvorhergesehen von außen einwirken, z.B. durch Vandalismus, durch Ruß und Rauch oder innere Unruhen (Demo in der Nähe?)

 

Der Teufel bei der Inhaltsversicherung steckt oft im Detail, so sollte bei den Verträgen z.B. auch geprüft werden:

  • Deckt die Inhaltsversicherung auch Arbeitsgeräte, Computer etc. außerhalb der betrieblichen Räumlichkeiten ab, wenn diese beschädigt oder entwendet werden?
  • Sind auch Bargeld, andere Wertgegenstände oder persönliches Eigentum der angestellten Mitarbeiter ausreichend versichert? Was passiert, wenn jemand einem Angestellten z.B. etwas aus dem Spind stiehlt?
  • Wie bei allen Versicherungen sollte geprüft werden, ob der Versicherer einen Unterversicherungsverzicht erklärt hat, d.h. auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet und den Schaden bis zur Versicherungshöhe auch dann ersetzt, wenn das Risiko größer war als in der Versicherung angegeben.

 

Rechtsschäden – Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Hotel

Eine der wichtigsten Versicherungen für das Hotel ist die Versicherung für Rechtsschäden. Immer dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, ist auch ein Rechtsstreit nicht weit. Unstimmigkeiten, die gerichtlich geklärt werden müssen, können dabei nicht nur mit Hotelgästen auftreten, sondern z.B. auch mit Vermietern, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern. Je größer die streitige Summe, desto größer das Risiko für den Hotelier. Die Kosten eines Rechtsstreits können sich zur enormen finanziellen Belastung für das Hotel erweise.

Manch Hotelier verzichtet – mangels Rechts­schutz­ver­si­che­rung – gar auf die gerichtliche Durchsetzung seiner Interessen und erleidet große finanzielle Schäden, nur weil er es sich nicht leisten kann, sein Recht auch durchzusetzen.

Recht haben und Recht bekommen, sind auch für Hotels zwei verschiedene Paar Schuhe. Man muss nicht nur Recht haben, sondern sich auch einen guten Anwalt leisten können, der das Recht auch durchsetzt. Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung wird es dem Hotelier ermöglicht, seine Rechte einzufordern und durchzusetzen. Damit wird Waffengleichheit zwischen den Parteien geschaffen und man verhindert, dass ein ausufernder Rechtsstreit (womöglich über mehrere Instanzen) die finanzielle Existenz des Unternehmens gefährdet.

Die gewerbliche Rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt daher z.B.:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen im gewerblichen Bereich setzen sich häufig aus verschiedenen Baukästen zusammen, die Teilbereiche möglicher Rechtsrisiken abdecken, z.B.:

 

Wer viele Angestellte hat, wird über kurz oder lang immer wieder vor dem Arbeitsgericht landen und weiß, dass in der ersten Instanz die beiden Parteien – unabhängig von der Schuldfrage – jeweils ihre Aufwendungen selbst tragen. Durch eine Arbeitgeberrechtsschutzversicherung kann dieses Risiko abgedeckt werden.

Viele Hotel-Betreiber glauben im Rahmen anderer Versicherungen einen Rechtsschutz zu haben, weisen aber tatsächlich dann nur einen passiven Rechtsschutz auf, der die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die vom Hotelbetreiber selbst ausgehen gar nicht deckt. Eine Stand-Alone-Versicherung im Bereich Rechtsschutz deckt auch solche Kosten.

Beiträge für Gewerberechtsschutzversicherung selbst skalieren

Die Rechtsschutz als Versicherung für Hotels kann man hinsichtlich der Beitragshöhe selbst steuern, indem man über folgende Stellschrauben spricht:

  • Selbstbeteiligung
  • Versicherungssumme
  • Versicherungsumfang
  • Laufzeit des Vertrags

 

Doch Vorsicht: Wer den Beitrag gegen Null drückt, drückt auch die Leistung gegen Null. Im Schadensfall ist es schon ein Unterschied, ob man für jeden kleinen Rechtsstreit bei der Erstberatung 300 oder 500 Euro selbst trägt oder eben nicht.

Auch bei der Anwaltswahl und der vergüteten Honorarhöhe gibt es Unterschiede. Die eine Versicherung bezahlt auch gute Anwälte mit freier Stundensatzvereinbarung, die schnell auch einmal 300 Euro pro Stunde umfassen kann, - die andere Versicherung ersetzt nur Honorare gemäß Standard-Rechtsanwaltsgebührenordnung, wofür so manch guter Anwalt nicht arbeitet.

Nicht unterschätzen sollte man auch die Risiken einer strafrechtlichen Auseinandersetzung. Als Hotelbetreiber steht man häufig immer mit einem Fuß im Gefängnis. Es braucht nur ein Angestellter bei der Buchführung und Steuererklärung einen größeren Fehler gemacht zu haben, der zur Insolvenz führt und schon kommt u.U. die Geschäftsführerhaftung ins Spiel, die bis zur Untersuchungshaft führen kann. Wer dann eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung mit erweitertem Strafrechtsschutz hat, bekommt eine Kaution von der Sicherung gestellt und einen exzellenten Rechtsanwalt.

Auch wenn bei positivem Geschäftsverlauf das Risiko klein erscheint: Unverhofft kommt oft und dann ist es besser, gut dagegen versichert zu sein.

Ge­bäude­ver­si­che­rung Hotel

Ge­bäude­ver­si­che­rung für Hotels sind ebenso komplex wie notwendig. Die Hotel Ge­bäude­ver­si­che­rung deckt standardmäßig schon die folgenden Risiken ab, die einen großen Schaden im Hotel verursachen können:

Hotelgebäude versichern

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Leitungsrohre
  • Sturm und Hagel
  • Explosion

 

Man sollte diese Risiken nicht unterschätzen, da zahlreiches Personal im Hotel tätig ist und ständig wechselnde Hotelgäste das Risiko erhöhen. Der Schaden eines geplatzten Leitungsrohres ist ja nicht nur die Beschädigung von Wand, Decke, Boden oder Mobiliar, sondern vor allen Dingen die Nichtvermietbarkeit der betroffenen Räume oder gar Hotelflügel. Angestellte oder Hotelgäste, die ggf. auch verbotswidrig rauchen und Zigaretten, ohne sie völlig gelöscht zu haben, irgendwo entsorgen oder mit ihnen im Bett einschlafen, haben schon so manchen Raum zum Brennen gebracht.

Ob die Ge­bäude­ver­si­che­rung um Elementarschadenversicherung für Naturereignisse wie Erdrutsch, Hochwasser und Co. ergänzt werden muss, hängt von der Lage des Hotels ab. Hotels am Hang oder in der Nähe eines Bachs müssen anders beurteilt werden als Hotels an topografisch eher unverdächtigen Stellen. Allerdings ist dringend ratsam, den Schutz um die Bausteine Elementarversicherung und unbennante Gefahren zu ergänzen!

Bei Saisonbetrieben kommt es bei der Ge­bäude­ver­si­che­rung oft zu Aufschlägen, weil die Versicherungsgesellschaften davon ausgehen, dass das Hotel teilweise unbewohnt oder ungenutzt bleibt, sodass ein Schaden sich deutlich ausweiten kann, bevor er entdeckt wird.

Cyberversicherung Hotel

Für ein Hotel ist sowohl Telefonanlage wie auch der Computer ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Das Risiko, dass Dritte in die Systeme einhacken und entweder Kundendaten stehlen oder aber das System so hacken, dass es nicht mehr läuft, ist relativ groß, wenn Rechner mit dem Internet verbunden sind und das sind heute im Regelfall alle Rechner im Hotel. Aber auch Angestellte, die unbedarft einen USB-Stick (ggf. auch verbotenerweise) an den Rechner anschließen, können für das Aufspielen von Schadsoftware verantwortlich sein, - ohne dies zu wissen.

Eine Cyberversicherung deckt solche Risiken ab und leistet u.a.:

  • Bezahlung der IT-Forensik
  • Finanzielle Entschädigung bei Betriebsunterbrechungen
  • Kostenersatz für Daten-Wiederherstellung
  • Übernahme Drittschäden
  • Rechtsberatung bei Datenschutzverletzungen
  • Bezahlung Krisen-Callcenter-Kosten

Stellen Sie sich einmal vor, Sie können wegen gehackten Servern, Hotelzimmer nicht mehr in Buchungsportale einstellen, deren Buchungen nicht mehr empfangen oder die Telefonanlage geht nicht mehr. Alle diese Hacking-Schäden führen zu dramatischen Umsatzausfällen. Davon kann sich der Hotelier mit einer Cyberversicherung schützen, die dann die finanziellen Folgen deutlich abmildert.

Betriebsschließungsversicherung Hotel

In Hotels wie in der Gastronomie ist eine Betriebsschließungsversicherung wichtig, - nicht nur dann, wenn man mit Lebensmitteln zu tun, aber gerade dann. Krankheitskeime und Erreger finden schneller den Weg in Betriebsschließung versichern, Hoteldie Hotelküche oder das Lager als man denkt. Dazu reicht eine Aushilfskraft, die sich nach dem Toilettengang nicht richtig die Hände gewaschen hat oder eine zu lang offenstehende Tür zum Hof, durch die dann Mäuse, Ratten oder andere Schadtiere in das Hotel eindringen.

Wenn Behörden dann den Betrieb schließen, ist der Schaden groß, vom Imageschaden bei Veröffentlichung einmal ganz abgesehen.

Mit einer Betriebsschließungsversicherung können z.B. abgedeckt werden:

  • Fixkosten
  • Entgangene Gewinne
  • Werbe- oder PR-Kosten, um das Image wiederaufzubauen

Eine Standard Betriebsschließungsversicherung zahlt bei Einzelanordnung z.B. immer dann, wenn:

  • Behörden die Schließung des Betriebs anordnen 
  • Behörden eine Desinfektion des Betriebs verlangen
  • Behörden ein Tätigkeitsverbot gegen Personal im Betrieb aussprechen
  • Behörden Ermittlungsmaßnahmen oder Beobachtungsmaßnahmen anordnen
  • Behörden eine Entseuchung oder Vernichtung von Waren im Betrieb anordnen

Wer Türen und Fenster im Betrieb hat, läuft immer Gefahr, dass Ungeziefer in den Betrieb eindringt und wer Personal hat, läuft immer auch Gefahr, dass jemand einmal einen Fehler macht oder auch nur an einem Tag nachlässig arbeitet. Der Schaden kann immens sein. Die Betriebsschließungsversicherung für das Hotel federt den Schaden deutlich ab.


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