Wer ein Hotel betreibt ist aufgrund der zahlreichen Kontakte mit unterschiedlichen Gästen und der übers Jahr gewaltigen Umsätze besonderen Risiken ausgesetzt. Schon durch kleine Fehler können sehr schnell Schäden in Millionenhöhe geschehen, sowohl im Sach- wie auch im Personenbereich.
Der vorausschauende Kaufmann deckt die Risiken aus dem Hotelgewerbe daher durch die passende Hotel Versicherung ab, doch welche Versicherungen sind überhaupt für ein Hotel wichtig und worauf kann man ggf. auch als Versicherung verzichten?
Hotels bieten Dienstleistungen rund um die Uhr und sind gerne für die Gäste da. Doch Gäste haben die unterschiedlichsten Wünsche und Anforderungen sowie Verhaltensweisen. Als Hotelbetreiber kann man niemals ausschließen, dass im Umgang mit Hotelgästen Fehler geschehen, ob durch Hotelmitarbeiter oder die Hotelgäste selbst.
Der Betriebsinhaber eines Hotels haftet ja auch für jeden seiner Mitarbeiter – auch für die ungelernten oder angelernten Kräfte und auch die, die aus Unwissenheit, Faulheit oder einfach durch Pech einmal einen Fehler machen. Dafür muss der Hotelpage die S-Klasse eines Kunden noch nicht einmal beim Wegparken vor einen Pfosten fahren, es sind noch viele weitere Haftungssituationen denkbar.
In kleineren Hotelbetrieben haftet der Hotelbetreiber oft auch privat mit seinem Gesamtvermögen in unbegrenzter Höhe für etwaige Fehler der Mitarbeiter im Hotel. Daher sind Versicherungen für das Hotel von ausschlaggebender Bedeutung und sichern das hohe Haftungsrisiko ab.
Hoteliers sind durch den regen Kundenkontakt mit ständig wechselnden Kunden einem hohen Risiko für Personen- und Sachschäden ausgesetzt. Tritt eine Verletzung von Kunden oder Eigentum des Kunden im Hotel auf und verschuldet der Hotelier diesen Schaden, muss er finanziell dafür aufkommen – in voller Höhe. Gerade bei Personenschäden können dabei enorme finanzielle Risiken auf das Hotel zukommen, z.B. in Form von:
Der Hotelbetreiber haftet ja nicht nur für die eigenen Fehler, sondern auch dann, wenn ein Mitarbeiter, z.B. auch eine angelernte Aushilfskraft den Schaden verursacht hat. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung kann man z.B. solche Schäden absichern. Die Beispiele, in denen solche Ansprüche von Kunden geltend gemacht werden können, sind ebenso vielfältig wie das Leben im Hotel und die ständig wechselnden Gäste. Denkbar wären z.B.:
Besonderes Augenmerk sollte man bei der Hotel Betriebshaftpflicht darauflegen, dass die Höchstgrenzen pro Entschädigungsleistung ausreichend versichert sind. So versichern einige Versicherer standardmäßig z.B. Kundenautos in der Hotel-Tiefgarage nur bis 50.000 Euro. Ein Wert, der besonders bei wohlhabender Gästestruktur schnell überschritten wird.
Auch wichtig ist die ausreichende Versicherung der Wertgegenstände, die Hotelgäste in die Obhut des Hoteliers geben, z.B. Schmuck oder auch nur Kleidung. Ist die Absicherungshöhe ausreichend? Sind übergebene Wertgegenstände ausreichend versichert?
Was ist, wenn Angestellte oder Dritte den Tresor für Wertsachen räumen?
Sind die folgenden Risiken ausreichend versichert?
Nicht weniger wichtig bei den Versicherungen für Hotels ist die Absicherung von Eigenschäden. Diese Inhaltsversicherung ist wichtig für das Hotel, da in der Hoteleinrichtung eine Menge Kapital steckt. Wenn dann Hotelzimmer oder sonstige Einrichtungen im Hotel beschädigt oder zerstört werden, ist eine schnelle Instandsetzung für die weitere Erzielung von Einnahmen und den ungestörten Betrieb enorm wichtig. Schäden können z.B. auftreten durch:
Interessant in dem Zusammenhang sind sowohl eine Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung, die die Reparatur- oder Ersatzanschaffungskosten trägt. Durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung können Schäden abgemildert werden, die durch die Betriebsunterbrechung und fehlende Betriebsmöglichkeit entstehen.
Was ist z.B., wenn im Keller z.B. durch Fehlbedienung oder einen technischen Defekt die Sauna anfängt zu brennen und durch Rauchschäden oder Löschwasser in mehreren Stockwerken Zimmer zunächst unbewohnbar werden?
Was ist, wenn ein Leitungswasserschaden in den oberen Stockwerken die darunter liegenden Etagen in Mitleidenschaft zieht und Zimmer unbewohnbar macht?
Ohne Inhaltsversicherung ist der Hotelier oft gezwungen, in solchen Fällen Insolvenz anzumelden und den Betrieb zu schließen. Mit Versicherung werden nicht nur zerstörte Warenbestände, sondern auch Instandsetzungs- und Wiederbeschaffungsaufwendungen ersetzt – wenn man richtig und ausreichend versichert ist.
Wichtig ist bei der Inhaltsversicherung, dass auch die Kosten für Löscharbeiten, Aufräum- und Abbrucharbeiten mit übernommen werden.
Der Teufel bei der Inhaltsversicherung steckt oft im Detail, so sollte bei den Verträgen z.B. auch geprüft werden:
Eine der wichtigsten Versicherungen für das Hotel ist die Versicherung für Rechtsschäden. Immer dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, ist auch ein Rechtsstreit nicht weit. Unstimmigkeiten, die gerichtlich geklärt werden müssen, können dabei nicht nur mit Hotelgästen auftreten, sondern z.B. auch mit Vermietern, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern. Je größer die streitige Summe, desto größer das Risiko für den Hotelier. Die Kosten eines Rechtsstreits können sich zur enormen finanziellen Belastung für das Hotel erweise.
Manch Hotelier verzichtet – mangels Rechtsschutzversicherung – gar auf die gerichtliche Durchsetzung seiner Interessen und erleidet große finanzielle Schäden, nur weil er es sich nicht leisten kann, sein Recht auch durchzusetzen.
Recht haben und Recht bekommen, sind auch für Hotels zwei verschiedene Paar Schuhe. Man muss nicht nur Recht haben, sondern sich auch einen guten Anwalt leisten können, der das Recht auch durchsetzt. Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung wird es dem Hotelier ermöglicht, seine Rechte einzufordern und durchzusetzen. Damit wird Waffengleichheit zwischen den Parteien geschaffen und man verhindert, dass ein ausufernder Rechtsstreit (womöglich über mehrere Instanzen) die finanzielle Existenz des Unternehmens gefährdet.
Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung deckt daher z.B.:
Rechtsschutzversicherungen im gewerblichen Bereich setzen sich häufig aus verschiedenen Baukästen zusammen, die Teilbereiche möglicher Rechtsrisiken abdecken, z.B.:
Wer viele Angestellte hat, wird über kurz oder lang immer wieder vor dem Arbeitsgericht landen und weiß, dass in der ersten Instanz die beiden Parteien – unabhängig von der Schuldfrage – jeweils ihre Aufwendungen selbst tragen. Durch eine Arbeitgeberrechtsschutzversicherung kann dieses Risiko abgedeckt werden.
Viele Hotel-Betreiber glauben im Rahmen anderer Versicherungen einen Rechtsschutz zu haben, weisen aber tatsächlich dann nur einen passiven Rechtsschutz auf, der die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die vom Hotelbetreiber selbst ausgehen gar nicht deckt. Eine Stand-Alone-Versicherung im Bereich Rechtsschutz deckt auch solche Kosten.
Die Rechtsschutz als Versicherung für Hotels kann man hinsichtlich der Beitragshöhe selbst steuern, indem man über folgende Stellschrauben spricht:
Doch Vorsicht: Wer den Beitrag gegen Null drückt, drückt auch die Leistung gegen Null. Im Schadensfall ist es schon ein Unterschied, ob man für jeden kleinen Rechtsstreit bei der Erstberatung 300 oder 500 Euro selbst trägt oder eben nicht.
Auch bei der Anwaltswahl und der vergüteten Honorarhöhe gibt es Unterschiede. Die eine Versicherung bezahlt auch gute Anwälte mit freier Stundensatzvereinbarung, die schnell auch einmal 300 Euro pro Stunde umfassen kann, - die andere Versicherung ersetzt nur Honorare gemäß Standard-Rechtsanwaltsgebührenordnung, wofür so manch guter Anwalt nicht arbeitet.
Nicht unterschätzen sollte man auch die Risiken einer strafrechtlichen Auseinandersetzung. Als Hotelbetreiber steht man häufig immer mit einem Fuß im Gefängnis. Es braucht nur ein Angestellter bei der Buchführung und Steuererklärung einen größeren Fehler gemacht zu haben, der zur Insolvenz führt und schon kommt u.U. die Geschäftsführerhaftung ins Spiel, die bis zur Untersuchungshaft führen kann. Wer dann eine gute Rechtsschutzversicherung mit erweitertem Strafrechtsschutz hat, bekommt eine Kaution von der Sicherung gestellt und einen exzellenten Rechtsanwalt.
Auch wenn bei positivem Geschäftsverlauf das Risiko klein erscheint: Unverhofft kommt oft und dann ist es besser, gut dagegen versichert zu sein.
Gebäudeversicherung für Hotels sind ebenso komplex wie notwendig. Die Hotel Gebäudeversicherung deckt standardmäßig schon die folgenden Risiken ab, die einen großen Schaden im Hotel verursachen können:
Man sollte diese Risiken nicht unterschätzen, da zahlreiches Personal im Hotel tätig ist und ständig wechselnde Hotelgäste das Risiko erhöhen. Der Schaden eines geplatzten Leitungsrohres ist ja nicht nur die Beschädigung von Wand, Decke, Boden oder Mobiliar, sondern vor allen Dingen die Nichtvermietbarkeit der betroffenen Räume oder gar Hotelflügel. Angestellte oder Hotelgäste, die ggf. auch verbotswidrig rauchen und Zigaretten, ohne sie völlig gelöscht zu haben, irgendwo entsorgen oder mit ihnen im Bett einschlafen, haben schon so manchen Raum zum Brennen gebracht.
Ob die Gebäudeversicherung um Elementarschadenversicherung für Naturereignisse wie Erdrutsch, Hochwasser und Co. ergänzt werden muss, hängt von der Lage des Hotels ab. Hotels am Hang oder in der Nähe eines Bachs müssen anders beurteilt werden als Hotels an topografisch eher unverdächtigen Stellen. Allerdings ist dringend ratsam, den Schutz um die Bausteine Elementarversicherung und unbennante Gefahren zu ergänzen!
Bei Saisonbetrieben kommt es bei der Gebäudeversicherung oft zu Aufschlägen, weil die Versicherungsgesellschaften davon ausgehen, dass das Hotel teilweise unbewohnt oder ungenutzt bleibt, sodass ein Schaden sich deutlich ausweiten kann, bevor er entdeckt wird.
Für ein Hotel ist sowohl Telefonanlage wie auch der Computer ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Das Risiko, dass Dritte in die Systeme einhacken und entweder Kundendaten stehlen oder aber das System so hacken, dass es nicht mehr läuft, ist relativ groß, wenn Rechner mit dem Internet verbunden sind und das sind heute im Regelfall alle Rechner im Hotel. Aber auch Angestellte, die unbedarft einen USB-Stick (ggf. auch verbotenerweise) an den Rechner anschließen, können für das Aufspielen von Schadsoftware verantwortlich sein, - ohne dies zu wissen.
Eine Cyberversicherung deckt solche Risiken ab und leistet u.a.:
Stellen Sie sich einmal vor, Sie können wegen gehackten Servern, Hotelzimmer nicht mehr in Buchungsportale einstellen, deren Buchungen nicht mehr empfangen oder die Telefonanlage geht nicht mehr. Alle diese Hacking-Schäden führen zu dramatischen Umsatzausfällen. Davon kann sich der Hotelier mit einer Cyberversicherung schützen, die dann die finanziellen Folgen deutlich abmildert.
In Hotels wie in der Gastronomie ist eine Betriebsschließungsversicherung wichtig, - nicht nur dann, wenn man mit Lebensmitteln zu tun, aber gerade dann. Krankheitskeime und Erreger finden schneller den Weg in die Hotelküche oder das Lager als man denkt. Dazu reicht eine Aushilfskraft, die sich nach dem Toilettengang nicht richtig die Hände gewaschen hat oder eine zu lang offenstehende Tür zum Hof, durch die dann Mäuse, Ratten oder andere Schadtiere in das Hotel eindringen.
Wenn Behörden dann den Betrieb schließen, ist der Schaden groß, vom Imageschaden bei Veröffentlichung einmal ganz abgesehen.
Mit einer Betriebsschließungsversicherung können z.B. abgedeckt werden:
Eine Standard Betriebsschließungsversicherung zahlt bei Einzelanordnung z.B. immer dann, wenn:
Wer Türen und Fenster im Betrieb hat, läuft immer Gefahr, dass Ungeziefer in den Betrieb eindringt und wer Personal hat, läuft immer auch Gefahr, dass jemand einmal einen Fehler macht oder auch nur an einem Tag nachlässig arbeitet. Der Schaden kann immens sein. Die Betriebsschließungsversicherung für das Hotel federt den Schaden deutlich ab.