Versicherung für Gastronomiebetriebe – Schutz für Gäste, Küche & Betrieb
Ob Restaurant, Bar oder Foodtruck – wir zeigen, wie Sie Ihren Gastronomiebetrieb richtig absichern
Ob Restaurant, Café, Imbiss oder Foodtruck – in der Gastronomie kann ein einziger Schaden große finanzielle Folgen haben. Ein Rohrbruch in der Küche, eine Lebensmittelvergiftung oder ein Rechtsstreit mit Lieferanten: Solche Situationen lassen sich nicht immer vermeiden – wohl aber absichern.
Wir von AMBA Versicherungen kennen die Herausforderungen in der Gastronomiebranche und unterstützen Sie dabei, genau die Versicherungen zu finden, die zu Ihrem Betrieb passen. Transparent, unabhängig und persönlich – damit Sie rechtlich, wirtschaftlich und emotional auf der sicheren Seite sind.
Das Wichtigste im Überblick
Über 700 zufriedene Kunden vertrauen uns

114 Bewertungen | 5,0 Sterne

328 Bewertungen | 4,9 Sterne

334 Bewertungen | 5,0 Sterne
Diese Versicherungen sollten in keinem Gastronomiebetrieb fehlen
Gastronomie-Versicherungen im Überblick
Als Gastronom tragen Sie täglich Verantwortung – für Ihre Gäste, Ihr Team und Ihr Inventar. Ein kleiner Zwischenfall kann schnell große finanzielle Folgen haben. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig um den passenden Versicherungsschutz zu kümmern. Wir zeigen Ihnen, welche Versicherungen in der Gastronomie unverzichtbar sind – und welche zusätzlichen Bausteine Ihre Absicherung sinnvoll ergänzen.
Schutz vor Haftungsrisiken im täglichen Gastro-Betrieb
Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomen
In der Gastronomie entstehen täglich Situationen, in denen Personen oder Sachen unbeabsichtigt zu Schaden kommen können. Gäste, Lieferanten oder Dritte betreten regelmäßig den Betriebsbereich, technische Geräte laufen im Dauerbetrieb, Lebensmittel werden verarbeitet, transportiert und serviert. Gerade unter Zeitdruck oder bei hoher Auslastung lassen sich Fehler nie ganz ausschließen.
Entsteht durch eine betriebliche Tätigkeit ein Schaden, kann der Gastronom haftbar gemacht werden – auch ohne eigenes Verschulden. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Schadenfälle und übernimmt sowohl berechtigte Schadenersatzforderungen als auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Versichert sind in der Regel Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensfolgeschäden. Typische Beispiele sind Verbrühungen durch verschüttete Speisen, Schäden durch herabfallende Gegenstände oder allergische Reaktionen infolge unzureichender Kennzeichnung. Der Schutz gilt nicht nur im Restaurant, sondern auch bei Lieferdiensten, Catering-Einsätzen oder Veranstaltungen außer Haus. Auch Schäden durch Mitarbeiter oder betriebliche Hilfsmittel – wie Reinigungsmittel, Küchengeräte oder mobile Ausstattungen – sind je nach Tarif eingeschlossen. Darüber hinaus lassen sich auch branchenspezifische Risiken wie Produkthaftung für Speisen und Getränke oder Mietsachschäden an gemieteten Räumen und beweglichem Inventar absichern.
Im Versicherungsfall prüft der Versicherer zunächst, ob eine rechtliche Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Wird der Anspruch anerkannt, erfolgt die Regulierung des Schadens bis zur vereinbarten Deckungssumme. Ist der Anspruch unbegründet, übernimmt der Versicherer die vollständige Abwehr – inklusive Anwalts- und Gerichtskosten. So entsteht kein finanzielles Risiko für den Betrieb. Die Wahl einer ausreichenden Deckungssumme ist entscheidend, da insbesondere Personenschäden schnell hohe Beträge erreichen können. Für gastronomische Betriebe gelten Summen von mindestens drei Millionen Euro als marktüblich. Die Prämienhöhe richtet sich unter anderem nach Umsatz, Betriebsart, Anzahl der Mitarbeitenden und dem gewünschten Leistungsumfang.
Absicherung von Einrichtung, Technik und Vorräten gegen Schäden und Verlust
Geschäftsinhaltsversicherung für Gastronomiebetriebe
In gastronomischen Betrieben steckt ein großer Teil des Betriebsvermögens in der Ausstattung und den Vorräten: Kühltechnik, Küchengeräte, Mobiliar, Kassensysteme und gelagerte Lebensmittel bilden die Grundlage des täglichen Geschäftsbetriebs.
Kommt es infolge von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus zu einem Schaden, kann dies schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen – bis hin zum vollständigen Betriebsstillstand. Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt vor diesen Risiken, indem sie die Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten für das gesamte bewegliche Inventar übernimmt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle betrieblich genutzten Gegenstände, darunter Möbel, Kücheneinrichtungen, Elektrogeräte, Kassensysteme, Warenlager und Vorräte. Auch Mietsachschäden an gemieteter Einrichtung können – je nach Tarif – eingeschlossen sein. Versichert sind dabei nicht nur klassische Gefahren wie Brand oder Einbruch, sondern auch Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser oder Folgeschäden nach einem Sturm. Die Entschädigung erfolgt in der Regel zum Neuwert, was bedeutet, dass beschädigte oder zerstörte Gegenstände zum aktuellen Wiederbeschaffungspreis ersetzt werden.
Ein besonders relevanter Aspekt für Gastronomiebetriebe ist der mögliche Ertragsausfall infolge eines versicherten Sachschadens. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, eine Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzend in den Vertrag zu integrieren. Diese leistet, wenn der Betrieb durch einen Schaden zeitweise stillsteht, und übernimmt Fixkosten wie Miete, Löhne oder Leasingraten sowie den entgangenen Betriebsgewinn. Da Gastronomiebetriebe häufig individuelle Betriebsstrukturen und technische Sonderlösungen nutzen, empfiehlt sich eine detaillierte Risikoanalyse und regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme, um Unterversicherung zu vermeiden.
Versicherer wie Allianz, R+V oder HDI bieten branchenspezifische Tarife für gastronomische Betriebe, die auf die besonderen Anforderungen dieser Zielgruppe abgestimmt sind – einschließlich optionaler Erweiterungen wie Kühlgutversicherung oder Absicherung bei Stromausfall. Die Geschäftsinhaltsversicherung bildet damit einen zentralen Baustein zur finanziellen Stabilisierung im Schadensfall und ermöglicht es, den Betrieb schnellstmöglich wieder aufzunehmen.
Auch im Privatleben gut abgesichert
Private Absicherung für Ihre Gesundheit, Ihr Zuhause und Ihre Vorsorge
Wer in der Gastronomie täglich vollen Einsatz zeigt, sollte auch privat optimal abgesichert sein. Deshalb empfehlen wir Ihnen gezielt sinnvolle Versicherungen für Ihre persönliche Vorsorge, Ihre Gesundheit und Ihr Zuhause. Ob Krankheit, Berufsunfähigkeit oder ein Schaden in den eigenen vier Wänden – wir sorgen dafür, dass Sie und Ihre Familie in jeder Lebenslage zuverlässig geschützt sind.
Gesundheit
- Umfassender Schutz durch hochwertige Kranken- und Zahnzusatzversicherungen
- Beste Behandlung ohne lange Wartezeiten – privat und stationär
- Finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit oder Ausfall
Haus & Wohnen
- Schutz für Ihr Zuhause: Hausrat, Wohngebäude & Elementarschäden
- Individuell anpassbare Tarife für Eigentum oder Miete
- Kostenübernahme bei Einbruch, Feuer oder Unwetterschäden
Vorsorge
- Frühe Absicherung für den Ernstfall – von Berufsunfähigkeit bis Pflege
- Altersvorsorge mit staatlicher Förderung und Steuervorteilen
- Schutz Ihrer Familie mit Risiko- oder Sterbegeldversicherung
Absicherung bei rechtlichen Konflikten im Gastronomiealltag
Rechtsschutzversicherung für Gastronomiebetriebe
Im Betrieb eines gastronomischen Unternehmens kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen – etwa mit Mitarbeitenden, Vermietern, Lieferanten, Gästen oder Behörden. Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitszeiten, Mängel an gelieferten Waren oder behördliche Auflagen können hohe Kosten verursachen, selbst wenn sie letztlich unbegründet sind.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in solchen Fällen die finanziellen Aufwendungen für Anwälte, Gutachten, Gerichtsverfahren und Mahnverfahren und bietet damit eine tragende Entlastung im betrieblichen Alltag.
Versichert sind in der Regel mehrere Leistungsbereiche: Der Arbeitsrechtsschutz greift bei Konflikten mit angestellten Mitarbeitenden, zum Beispiel bei Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten um Lohn und Arbeitszeit. Im Vertragsrechtsschutz sind Streitfälle mit Lieferanten, Wartungsfirmen oder Dienstleistern abgedeckt. Bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, der Sozialversicherung oder der Berufsgenossenschaft greift der Steuer- und Sozialrechtsschutz. Zudem kann der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz relevant werden, etwa bei Bußgeldern wegen Hygienevorschriften oder Betriebsauflagen.
Der Versicherungsschutz gilt für den Inhaber, die juristische Person (z. B. GmbH) sowie – je nach Tarif – auch für leitende Angestellte und Beschäftigte, sofern sie im Auftrag des Betriebs handeln. Einige Tarife bieten darüber hinaus ergänzenden Privat-Rechtsschutz für den Betriebsinhaber oder erweitern den Schutz auf bestimmte Nebentätigkeiten wie Catering oder Veranstaltungsservice. Wichtig ist die sorgfältige Prüfung der versicherten Leistungsarten, da nicht jeder Tarif alle Bereiche automatisch enthält. Kostenübernahmen erfolgen bis zur vereinbarten Versicherungssumme, die marktüblich im Bereich zwischen 300.000 und 1.000.000 Euro liegt.
Versicherer wie ROLAND, ARAG oder DEURAG bieten branchenspezifische Lösungen an, die auf die Anforderungen von Gastronomiebetrieben zugeschnitten sind. Durch die Kombination aus vorbeugendem Schutz, finanzieller Entlastung und Zugang zu juristischem Fachwissen trägt die Rechtsschutzversicherung dazu bei, den Betrieb in rechtlich herausfordernden Situationen stabil zu führen und fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Erweiterbarer Schutz für spezielle Risiken im Gastronomiebetrieb
Zusätzliche Bausteine für Gastronomiebetriebe
Neben den klassischen Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung oder Rechtsschutz benötigen viele Gastronomiebetriebe weiterführenden Schutz, um branchenspezifische Risiken abzusichern.
Je nach Betriebsart, Ausstattung und Leistungsspektrum können zusätzliche Bausteine sinnvoll oder sogar notwendig sein – etwa bei maschinenintensivem Betrieb, empfindlicher Technik oder bei der Nutzung von Fahrzeugen für Lieferdienste und Catering.
Ein wichtiger Baustein ist die Betriebsschließungsversicherung, die greift, wenn der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung – etwa wegen Seuchengefahr oder Hygieneverstößen – vorübergehend geschlossen wird. Versichert sind unter anderem Ertragsausfälle, Warenverluste und Desinfektionskosten. Diese Absicherung wurde nach der Corona-Pandemie von vielen Versicherern neu strukturiert und ist heute meist an konkrete Voraussetzungen geknüpft.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung bietet ergänzenden Schutz, wenn der Betrieb durch einen versicherten Sachschaden – z. B. nach einem Brand, Wasserschaden oder Einbruch – stillsteht. Sie übernimmt Fixkosten wie Löhne, Miete oder Leasingraten sowie den entgangenen Betriebsgewinn, solange die Wiederherstellung des Betriebsablaufs andauert.
Für technisch ausgestattete Betriebe empfiehlt sich zusätzlich eine Elektronikversicherung. Diese schützt stationäre und mobile elektronische Geräte – wie Kassensysteme, Kühlsteuerungen, Tablets oder Funkbestellsysteme – gegen Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Diebstahl oder Vandalismus.
Wenn im Betrieb spezielle Maschinen genutzt werden, etwa Spültechnik, Kühlaggregate, Fritteusen oder automatische Ausschanksysteme, kann eine Maschinenversicherung sinnvoll sein. Sie deckt unvorhergesehene Schäden durch Materialfehler, Überlastung oder Bedienfehler ab und übernimmt die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
Wird ein Fahrzeug für betriebliche Zwecke genutzt – z. B. für Lieferdienste, Catering oder Warentransport – ist die Autoinhaltsversicherung eine geeignete Ergänzung. Sie schützt das transportierte Inventar wie Lebensmittel, Getränke, Maschinen oder Mobiliar vor Verlust oder Beschädigung durch Unfall, Einbruchdiebstahl oder Elementargefahren.
Diese Zusatzbausteine lassen sich bei vielen Anbietern flexibel in bestehende Versicherungskonzepte integrieren und sollten regelmäßig auf Aktualität und Angemessenheit geprüft werden. So sichern sich Gastronomiebetriebe gegen spezifische Schadensszenarien ab, die andernfalls schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.
Rundum abgesichert im Berufsalltag — für Ihre Mitarbeitenden & Ihr Unternehmen
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Gesunde Mitarbeitende sind das Fundament eines funktionierenden Gastronomiebetriebs. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung ermöglichen Sie Ihrem Team Zugang zu besseren Gesundheitsleistungen, verkürzen Ausfallzeiten und steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein messbarer Vorteil.
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häufige Fragen
Welche Versicherung ist für Gastronomen gesetzlich vorgeschrieben?
Eine gesetzliche Pflicht besteht meist nicht – aber die Betriebshaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Sie schützt Sie vor hohen Schadenersatzforderungen und ist in vielen Pachtverträgen sogar vertraglich vorgeschrieben.
Was kostet eine Gastronomie-Versicherung im Monat?
Die Kosten hängen von Faktoren wie Betriebsgröße, Ausstattung und Mitarbeiteranzahl ab. Eine Betriebshaftpflicht startet ab etwa 7 € monatlich, eine Geschäftsinhaltsversicherung ab 15 €. Zusatzbausteine erhöhen den Beitrag entsprechend.
Wann greift die Betriebsschließungsversicherung?
Sie leistet bei behördlich angeordneter Schließung – etwa wegen Infektionsverdachts oder Seuchengefahr. Wichtig: Nur bestimmte Krankheiten und Ereignisse sind versichert. Eine individuelle Prüfung ist sinnvoll.
Kann ich einzelne Versicherungen auch später ergänzen?
Ja. Viele Policen lassen sich modular erweitern – etwa um eine Cyberversicherung, eine Betriebsunterbrechung oder Maschinenversicherung. Wir helfen Ihnen dabei, den Versicherungsschutz flexibel an Ihre Betriebsentwicklung anzupassen.