Wer ein Handelsunternehmen eröffnet und betreibt, unterliegt besonderen Risiken. Dies gilt sowohl für den Einzelhandel als auch den Großhandel. Auch Start-Ups, die eine besonders clevere Produktidee haben und damit handeln, zählen zu den Händlern. Ob Einzelhändler mit Ladengeschäft oder „Nur“-Onlineversandhändler.
Wer am Handelsgeschehen teilnimmt und Ware einkauft, lagert und verkauft, bzw. versendet, unterliegt bestimmten Risiken, die man als Händler absichern kann und auch absichern sollte. Auch wenn man der Auffassung ist „Mir wird das schon nicht passieren“: Irgendwann ist immer das erste Mal. Irgendwann kommt eine große Sendung im Zugang oder Abgang weg, irgendwann gibt es einen Wasser- oder Brandschaden und irgendwann bricht auch mal jemand ein oder bekommt lange Finger. Je nach Größe des Schadens kann dies die Existenz kosten.
Wer das nicht riskieren will, sichert sich ab und kalkuliert eine etwaige Versicherungsprämie mit in die Handelsspanne ein. Wer mit seinem Handel noch nicht einmal die Versicherungskosten erwirtschaftet oder glaubt, sich diese nicht leisten zu können, sollte das Handelskonzept hinterfragen. Eine Versicherung für den Händler gehört zum Betrieb genauso dazu wie Beleuchtung im Büro und Strom für die Büromaschinen. Niemand würde auf die Idee kommen, den Strom abzustellen.
Doch welche Versicherungen für Händler gibt es und welche Risiken decken die Versicherungen für den Handel ab?
Wir klären im Folgenden auf:
Wer heute einen Onlineshop oder Einzelhandel betreibt, sieht sich einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Hier bietet Shops by Hiscox eine hervorragende Möglichkeit, sich modular richtig gegen die wichtigsten Risiken zu versichern.
Shops by Hiscox bietet die folgenden vier Module, die man je nach Geschäft einzeln buchen kann:
Die Module decken jeweils unterschiedliche Risiken ab, sodass jeder Händler selbst entscheiden kann, welche Risiken für ihn wichtig sind und abgedeckt werden sollten:
Dieses Modul der Betriebshaftpflichtversicherung sichert den Shop-Betreiber gegen alle Folgen von Personen- und Sachschäden ab, die bei der beruflichen Tätigkeiten oder aus verkauften Produkten entstehen.
Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden abgewehrt – berechtigte Forderungen aus Schadenersatz werden beglichen.
Dieses Modul deckt die Risiken eines Shop-Betreibers ab, egal ob Endprodukte oder Teilprodukte im Onlineshop oder Ladengeschäft verkauft worden sind. Egal, ob selbst hergestellt, weiterverarbeitet, umgelabelt oder importiert.
Hiermit hat man einen verlässlichen Partner, der sich um vertragliche Haftungsansprüche kümmert.
Dieses Modul sichert reine Vermögensschäden ab und bietet auch bei vertraglichen Haftpflichtansprüchen einen Versicherungsschutz.
Wichtig zu wissen: Dieser Baustein greift z.B. auch bei Abmahnungen und Ansprüchen gegen Shops, wie sie z.B. auch bei Verletzungen von Marken- oder Urheberrechten auftreten können. Diese Komponente sollte man nicht unterschätzen.
In diesem Sachversicherungs-Modul wird der Büroinhalt versichert, was die dort vorhandene Elektronik einschließt. Hierbei gilt das großzügige Allgefahren-Prinzip: Alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert.
Das Modul bietet optional auch die Mitversicherung des Warenlagers.
Wer das Sachversicherungsmodul von Shops by Hiscox bucht, hat auch Schutz bei einer Betriebsunterbrechung nach einem Sachschaden: Hier werden die Mehrkosten übernommen.
Zunehmend an Bedeutung gewinnt das Modul Cyberversicherung, da Computer, Internet und Email nicht mehr wegzudenken sind. Durch das Modul ist man versichert gegen:
Hiscox hilft dabei nicht nur nach dem Schaden, sondern auch vor und während des Schadens: Durch Schulungen des Versicherungsnehmers und seiner Mitarbeiter im Umgang mit Cyber-Risiken kann so manche Gefahr abgewandt werden (präventive Zusatzleistung). Im Ernstfall wird unmittelbare Soforthilfe geleistet.
Die wichtigsten Produktarten im Handel werden durch Shops by Hiscox abgedeckt. Für folgende Produktarten im Handel wird Versicherungsschutz gewährt:
Damit bleibt kaum noch ein Bereich offen, der nicht versicherbar ist. Das Gros der Handelsaktivitäten lässt sich also mit der modularen Allround-Versicherung Shops by Hiscox absichern.
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Schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegen ihr Unternehmen und deckt sowohl Personenschäden wie auch Sachschäden oder Vermögensschäden ab. Egal, ob ein Kunde vor dem Geschäft auf Glatteis ausrutscht oder jemand im Büro oder Laden über ein Kabel stolpert und sich etwas bricht: Die Betriebshaftpflichtversicherung für den Handel deckt solche Schäden ab und prüft auch eigenständig, ob der fordernde Dritte überhaupt zu Schadenersatzansprüchen berechtigt ist, - ggf. wehrt die Betriebshaftpflicht auch unberechtigte Ansprüche ab. Ebenso ratsam ist eine Betriebshaftpflicht für den Onlinehandel.
Auf jeden Fall schützt sie das Unternehmen vor den finanziellen Folgen, die durch Schadenersatzansprüche Dritter erwachsen können. Was auch immer passiert: Sie als Unternehmer können gelassen bleiben. Es ist versichert.
Auch wenn Sie mit Produkten handeln, die schadhaft sind oder einen Schaden verursachen, kann eine richtig abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung etwaige Schäden für das Unternehmen regulieren.
Die Fälle, wo in der Praxis eine Betriebshaftpflichtversicherung greift, sind ebenso vielfältig wie das Leben.
Die Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen. Nicht immer ist Schludrigkeit oder fehlerhaftes Handeln des Mitarbeiter Voraussetzung für Schadenersatzsprüche. Manche Dinge passieren einfach im Handel.
Die Beiträge einer Betriebshaftpflichtversicherung hauen den Händler in der Regel nicht um, lassen aber jeden Händler ruhiger schlafen. Unter den Versicherungen für den Handel eine der wichtigsten Versicherungen.
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In einem Handelsbetrieb ist nicht nur die Einrichtung wertvoll, sondern oft ist der Warenbestand noch wertvoller. Teilweise ist er noch gar nicht bezahlt, sondern auf Rechnung oder Kommission bezogen worden, - desto ärgerlicher wäre es, wenn z.B. durch Feuer oder Einbruchdiebstahl hochwertige Ware oder Ware in nennenswertem Umfang verloren geht oder beschädigt wird.
Finanzielle Probleme bis hin zur Geschäftsaufgabe wäre oft die Konsequenz solcher Schäden, wenn das Inventar im Rahmen der Versicherung für Handel nicht richtig abgesichert wäre.
Man sollte bei der Inventarversicherung darauf achten, dass:
Es reicht ein Mitarbeiter oder Lieferfahrer, der unachtsam eine Zigarette in die falsche Ecke schmeißt und schon können Werte im sechs- oder siebenstelligen Wert vernichtet sein. Im Zweifelsfall ist bei dem Verursacher nichts zu holen, sodass ein etwaiger Titel nicht das Papier wert ist, auf dem er gedruckt ist. Wohl dem, der eine passende Inventarversicherung für seinen Handelsbetrieb hat.
Gleiches gilt für Wasserschäden. In Betrieben gibt es nicht nur Wasserleitungen, sondern auch Geräte, die mit Wasser arbeiten, wie z.B. eine Geschirrspülmaschine, Waschmaschine oder auch Kaffeemaschinen mit Wasseranschluss. Von all diesen Geräten geht – wie von jedem Wasserrohr ohnehin – eine Gefahr aus. Lange passiert nichts und dann kommt der Schaden. Wer gut versichert ist, kann der Regulierung gelassen entgegensehen.
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Wenn der Betrieb für eine Weile geschlossen werden muss, kann dies erhebliche Folgen für Umsatz und Ertrag haben. Manchmal reicht schon ein Baggerfahrer 2 Straßen weiter, der bei Erdarbeiten ein Kabel beschädigt, was dazu führt, dass Firmen-PCs crashen und Daten verloren gehen. Ein anderes Mal ist ein Brand- oder Wasserschaden oder einfach eine behördliche Anordnung (z.B. wegen verunreinigten Waren bei Lebensmittelhändlern). Gut ist es dann, wenn man eine passende Versicherung abgeschlossen hat, die genau in solchen Fällen die Umsatzeinbußen auffängt, die dadurch entstehen, dass ein Betrieb oder Betriebsteile stillgelegt werden. Entgangener Gewinn und Umsatz können so ausgeglichen werden, auch die fortlaufenden Fixkosten wie Gehälter etc. können so gedeckt werden.
Bei Schäden durch Feuer oder Wasser ist schon der Verlust der Einrichtung und der Waren schlimm genug – oft führt dies aber zu temporären Schließungen des Unternehmens, was zu weniger Präsenz am Markt führt und zu Umsatzausfällen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt dies ab.
Der Verlust von Arbeitskräften führt ebenso zum Stillstand. In Unternehmen, in denen der Inhaber die wichtigsten Aufgaben übernimmt, können Erkrankungen des Geschäftsführers zu Ausfällen und finanziellen Belastungen führen. Hierfür wird eine Betriebsausfallversicherung benötigt.
Der Horror für jeden Lebensmittelhändler sind verunreinigte Waren, welche zu einer Betriebsschließung führen. Mit der Betriebsschließungsversicherung erhalten Sie finanzielle Entschädigung und Hilfe bei Desinfektionsmaßnahmen, Entsorgung und Wiederbeschaffung der betroffenen Ware.
Mit einer Transportversicherung kann man den Warenfluss im Zugang und im Abgang ausreichend versichern. Der gewerbliche Händler haftet gegenüber dem privaten Empfänger von Waren immer bis zur Warenankunft beim Empfänger. Manchmal geht Ware aber auch verloren und die Deckung des Transportunternehmens reicht nicht aus. So versichert DHL jedes Paket zunächst einmal nur bis 500 Euro. Beim Versand hochwertiger Geräte werden die Grenzen schnell überschritten, ebenso beim Versand von Valoren.
Hier gibt es beim Versand von Waren entsprechende Transportversicherungen, die z.B. pauschal für das gesamte Handelsjahr solche Aktivitäten decken. Das Transportrisiko kann auch im Zugang zum eigenen Handelsunternehmen gesichert werden. Oft geht beim Warenbezug von anderen gewerblichen Händlern das Transportrisiko mit dem Absenden der Ware auf den Empfänger über. Wer eine Transportversicherung sein Eigen nennt, kann das Verlustrisiko auf dem Transportweg so absichern.
Immer wieder werden Speditionsmitarbeiter oder Mitarbeiter bei Paketdiensten dabei ertappt, wie sie Ware, die zur Beförderung übergeben wurde, entwenden. Später ist dies oft nur schwer nachvollziehbar und der Händler haftet unter Umständen. Mit einer Transportversicherung ist das Haftungsrisiko ausreichend versicherbar, sodass Kundenreklamationen wegen nicht angekommener Ware auch schnell und großzügig abgehandelt werden können.
Die Versicherung kann deutschlandweit oder international abgeschlossen werden, wobei auch Be- und Entladevorgänge sowie transportbedingte Zwischenlagerungen abgedeckt werden.
Elektronik, die wie am Schnürchen funktioniert, ist wunderbar. Leider kommt es in der Praxis immer wieder zu Ausfällen elektronischer Geräte. Ob ein PC crasht, eine Festplatte im PC den Geist aufgibt oder die Platine der Telefonanlage überhitzt und durchbrennt, der Schaden geht schnell in die Tausende und Zehntausende. Schon ein unvorbereiteter Stromausfall durch Bauarbeiten in der Nähe des Firmengebäudes oder ein Blitzschlag können zur Beschädigung von zentralen Servern und Datenspeichern führen, sodass ein ganzes Firmen-Netzwerk nicht mehr funktioniert. Nicht immer sind Daten rekonstruierbar. Nicht immer funktioniert eine vorgesehene Datensicherung oder unabhängige Stromversorgung, wie man sich das vorgestellt hat.
Gerade in Firmen, in denen viel mit Email und IT gearbeitet wird, ist eine Störung in der Elektronik häufig fatal und kostet richtig Geld. Mit einer Elektronikversicherung kann man die finanziellen Folgen solcher Ausfälle abfedern, und zwar auch für Fälle von:
Auch wenn ein Einbrecher es für erforderlich hält, eine Colaflasche über ihrem Rechner auszuleeren und diesen damit ausknockt, greift die Elektronikversicherung.
Es kann der Neuwert oder Wiederbeschaffungswert versichert werden, - bei Teilschäden auch die Reparaturkosten.
Als Händler hat man schnell mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen. Zum Fahrzeug für die Geschäftsführung kommen ggf. Lieferfahrzeuge oder Firmenwagen für leitende Angestellte. Über KfZ-Flottenversicherung und Geschäftskundentarife können die Fahrzeuge des Unternehmens günstig versichert werden, wobei Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt werden.
Firmenfahrzeuge werden häufig viel gefahren, legen viele Kilometer zurück und werden zudem auch oft noch von wechselnden Fahrern gefahren. All diese Risiken lassen sich mit einer Kfz-Versicherung für Händler abdecken. Dabei können Selbstbehalte für Teilkaskoversicherung oder Vollkasko freigewählt werden.
Die Versicherungen sind im Regelfall so gestaltet, dass auch andere Fahrer automatisch mitversichert sind. Je mehr Fahrzeuge im Handel eingesetzt werden, desto günstiger lassen sich Tarife gestalten.
Eine der wichtigsten Versicherungen im Handel ist die Firmenrechtsschutzversicherung. Jedes Jahr landen Hunderttausende von Verfahren vor Arbeitsgerichten. Allein dafür lohnt häufig eine Firmenrechtsschutzversicherung, da vor Arbeitsgerichten jede Partei in der ersten Instanz die Kosten selbst zu tragen hat. Eine Versicherung deckt dieses Risiko ab.
Als Unternehmer und Händler ist man aber auch stets mit einem Bein im Gefängnis, wenn es um Steuerhinterziehung oder Insolvenzverschleppung geht. Es muss gar nicht die Absicht des Unternehmers sein, - es reicht aus, wenn ein Mitarbeiter Fehler macht und dem Händler mangelnde Aufsicht und Sorgfalt unterstellt wird. Über eine Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung für Händler können auch solche Risiken abdecken und sorgt für guten Rechtsschutz, Kautionsstellung und ggf. auch Bezahlung von individuell vereinbarten Honoraren für wirklich gute Anwälte.
Eine gute Firmenrechtsschutzversicherung sollte im Regelfall umfassen:
Damit sind auch Streitigkeiten rund um Nebenkosten der Immobilien, Nachbarschaftsstreitigkeiten (z.B. wegen Lärm- oder anderer Emissionen) abgedeckt – gleichzeitig sind auch Verfahren im Straßenverkehr mit einem der Firmenfahrzeuge entsprechend versichert und man kann die Unfallabwicklung einem Verkehrsrechtsanwalt übergeben.
Möglich ist auch ein optionaler Firmen-Vertrags-Rechtsschutz, hier muss ausgelotet werden, ob auch dies im jeweiligen Handelsunternehmen sinnvoll ist. Verträge zu Dienstleistungen oder Hilfsgeschäften sind so geschützt.
Möchten Sie zudem als Händler noch negative Bewertungen löschen lassen und/oder auch Schutz vor übler Nachrede und Datenmissbrauch versichern, so informieren Sie sich über den ARAG Firmenrechtsschutz inkl. der Erweiterung ARAG web@ktiv.
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Das betrieblich genutzte Gebäude ist meist die Kernzelle des geschäftlichen Erfolgs und sollte daher durch eine entsprechende gewerbliche Gebäudeversicherung auch entsprechend geschützt werden. Damit sind die finanziellen Folgen eines Gebäudeschadens abgedeckt. Unabhängig davon, ob diese aus Sturm, Hagel, Feuer oder Überschwemmung herrühren. Schon ein umgestürzter Baum oder ein abgedecktes Dach können sonst für erhebliche Schäden sorgen und den Betrieb wesentlich beeinflussen.
Wichtig ist dabei, dass auch die vom Händler vorgenommenen Einbauten mitversichert sind und auch Nebenkosten wie Abbrucharbeiten oder Aufräumarbeiten abgedeckt werden.
Mancher Unternehmer schaute schon morgens auf einen schwarzen Bildschirm, auf dem dann die Aufforderung erschien, Bitcoins an eine bestimmte Adresse zu transferieren, sonst würden die gehackten Server der Firma nicht wieder freigegeben. Was vor Jahre noch als selten galt, kommt heute praktisch jeden Tag irgendwo in Deutschland vor. Oftmals können auch IT-Experten die Daten nicht mehr rekonstruieren oder nur mit großem Aufwand. Einige Organisationen raten schon dazu, zu zahlen, weil dies preiswerter und schneller geht als andere Lösungen. Jeder Tag im Unternehmen, an dem die Computer oder zentrale Server nicht funktionieren, kosten ja in der Regel richtig Geld. Es kommt zu Einnahme- und Profit-Ausfällen, wenn nicht sogar zu Kundenverlusten.
Eine Cyberversicherung schützt genau vor diesen Hackerangriffen und mindert die finanziellen Folgen solcher Angriffe. Dies ist nicht nur empfehlenswert, wenn man einen Onlineshop betreut oder Kartenzahlung akzeptiert, wo die Schäden schnell besonders groß sein können, sondern prinzipiell immer dann, wenn Firmenrechner am Netz sind und Angestellte schon theoretisch die Möglichkeit haben, sich einen Virus, Trojaner oder andere Schadsoftware einzufangen. Dazu reicht bekanntlich schon der bloße Besuch einer infizierten Webseite aus. Unbedarft geöffnete .pdf, .doc oder .exe-Dateien vergrößern das Risiko noch.
Legt ein Virus einen Teil der IT oder die ganze IT lahm, zahlt die Cyberversicherung. Die Leistungen einer solchen Cyberversicherung sind vielfältig und im Schadensfall nützlich:
In vielen Firmen läuft mittlerweile auch die Telefonanlage über Rechner. Eine Horrorvorstellung, wenn Rechner, Emails, Internet und Telefon nicht mehr funktionieren. Dieses Szenario kommt häufig bei gehackten Firmenrechnern vor. Eine Cyberversicherung schützt vor den Folgen.
Der Händler als Firmengründer ist häufig die zentrale Figur in einem Handelsunternehmen, der Initiativen setzt und die Kontakte zu den Key-Accounts hält. Der Händler – oft Geschäftsführer des Handelsunternehmens – bezieht sein Einkommen in der Regel aus Gehalt. Doch was ist, wenn eine Krankheit oder ein Unfall zur Berufsunfähigkeit führen. Dann ist schnell das Einkommen weg – manchmal geht es dann auch mit dem Unternehmen bergab, weil der zentrale Kopf fehlt.
Dazu muss man gar nicht in eine schweren Autounfall verwickelt sein, sondern eine Vielzahl von führenden leidet irgendwann unter psychischen Problemen. Dem, was viele unter „Burn Out“ verstehen. Gestandene Unternehmenspersönlichkeiten können dann keine Straße mehr überqueren oder haben keine Kraft mehr morgens aufzustehen. Für viele Händler, die noch sehr agil sind, unvorstellbar, aber Fakt. Psychische Probleme gehören zu der Hauptgruppe der Ursachen für frühzeitige Berufsunfähigkeit. Häufig trifft es genau die, die es vorher für sich selbst völlig ausgeschlossen hätten.
Eine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht mehr, -hier muss privat vorgesorgt werden. Eine Krankenversicherung steuert einen sonst nach spätestens 1,5 Jahren aus und dann fehlen deutliche Teile des Einkommens. Kluge Händler bauen daher mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor, die in jungen Jahren zu niedrigen Beiträgen abschließbar ist.
Viele Händler machen den Fehler, ihre eigene Altersvorsorge nicht richtig zu regeln. Häufig herrscht das Denken vor „Ich kann ja später mein Unternehmen verkaufen“ oder „Es geht immer so weiter und ich werde wohl auch später damit Geld verdienen“.
Das berücksichtigt aber nicht, dass sich Verhältnisse am Markt ändern können. Auch wenn man einmal mit einem Handelsunternehmen erfolgreich sein kann, muss das in 10 oder 20 Jahren nicht mehr so sein. Ggf. ändert sich der Markt oder Wettbewerber machen einem – warum auch immer – den Rang streitig und plötzlich ist das vormals prosperierende Unternehmen nicht mehr zu verkaufen und wirft auch keine Gewinne ab. Hier gilt: „Spare in der Zeit, so hast Du in der Not“.
Wer als Händler ein Unternehmen führt, sollte auch seine eigene Altersversorgung mit einkalkulieren und dies über Versicherungslösungen umsetzen. Jeder Angestellte führt auch einen Teil seines Gehalts in die Rentenversicherung ab. Dies sollten Händler und Inhaber von Handelsunternehmen auch tun. Dafür gibt es maßgeschneiderte Vorsorgeprodukte im Bereich der Versicherungen für den Handel, die sich dazu besonders eignen und auch steuerliche Vorteile haben.
Zunächst muss Rechtssicherheit geschaffen werden, ob der Geschäftsführer von der Sozialversicherungspflicht befreit ist oder nicht. Die dann noch entstehenden Versorgungslücken im Alter können z.B. durch Gesellschafter-Geschäftsführer-Altersversorgungs-Versicherungen geschlossen werden. Wer an der Stelle spart, gefährdet seine Versorgung im Alter.
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