Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung – Finan­zi­el­le Sicher­heit für Ihre Fami­lie

Mit einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sichern Sie Ihre Ange­hö­ri­gen im Todes­fall zuver­läs­sig ab – fle­xi­bel, güns­tig und leis­tungs­stark

Risikolebensversicherung

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung schützt die Men­schen, die Ihnen am nächs­ten ste­hen – im schlimms­ten Fall. Sie zahlt eine ver­trag­lich fest­ge­leg­te Sum­me aus, wenn die ver­si­cher­te Per­son wäh­rend der Lauf­zeit stirbt. Das kann für den Part­ner, die Fami­lie oder auch einen Geschäfts­part­ner exis­ten­zi­ell wich­tig sein – beson­ders bei lau­fen­den Kre­di­ten wie einer Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung. Die Bei­trä­ge sind im Ver­gleich zur mög­li­chen Leis­tung sehr güns­tig. Wer früh abschließt, sichert hohe Sum­men zu nied­ri­gen Kos­ten. Wir zei­gen Ihnen, wann sich eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung lohnt, wor­auf Sie ach­ten müs­sen und wie Sie Tari­fe gezielt ver­glei­chen.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung zahlt nur im Todes­fall der ver­si­cher­ten Per­son wäh­rend der Lauf­zeit.

  • Sinn­voll für Fami­li­en, Kre­dit­neh­mer, Haupt­ver­die­ner und Selbst­stän­di­ge mit Ver­ant­wor­tung.

  • Die Ver­si­che­rungs­sum­me lässt sich frei wäh­len – häu­fig emp­foh­len: das 5- bis 7‑fache des Brut­to­ein­kom­mens.

  • Kom­bi­na­ti­on mit Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mög­lich – aber mit Tücken bei der Lauf­zeit­ge­stal­tung.

  • Mit einer anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge las­sen sich Vor­er­kran­kun­gen prü­fen, ohne Nach­tei­le zu ris­kie­ren.

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Ihre Über­sicht
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Absi­che­rung in allen Lebens­la­gen – für Fami­lie, Finan­zie­rung und Part­ner­schaft

Wann ist eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sinn­voll – und für wen?

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist weit mehr als nur eine Absi­che­rung für den Ernst­fall. Sie kann Fami­li­en vor dem finan­zi­el­len Ruin bewah­ren, Kre­dit­ver­pflich­tun­gen absi­chern oder Geschäfts­part­ner schüt­zen. Gleich­zei­tig lässt sich die Ver­trags­ge­stal­tung indi­vi­du­ell an Lebens­pha­sen anpas­sen – ob als Allein­ver­die­ner mit Kin­dern, wäh­rend einer Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung oder bei der Grün­dung eines Unter­neh­mens. Auch jun­ge Paa­re ohne Trau­schein pro­fi­tie­ren von pas­sen­den Ver­trags­for­men. Wir zei­gen Ihnen, wann sich der Abschluss lohnt und wel­che Model­le für Ihre Situa­ti­on in Fra­ge kom­men.

Der klas­si­sche Fall: Eine Fami­lie, in der ein Eltern­teil den Groß­teil des Ein­kom­mens erwirt­schaf­tet. Stirbt die­se Per­son, ent­fällt nicht nur das Ein­kom­men – es ste­hen mög­li­cher­wei­se Kre­di­te im Raum, lau­fen­de Kos­ten müs­sen gedeckt und Kin­der wei­ter­hin ver­sorgt wer­den. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung stellt sicher, dass der hin­ter­blie­be­ne Part­ner und die Kin­der finan­zi­ell abge­si­chert sind – je nach Ver­si­che­rungs­sum­me auch über Jah­re hin­weg.

Wich­tig:

  • Schutz bei Ver­lust des Haupt­ver­die­ners

  • Absi­che­rung von Kin­dern bei län­ge­rem Ein­kom­mens­aus­fall

  • Kom­bi­na­ti­on mit Kin­der­ab­si­che­rung sinn­voll

Wer ein Haus oder eine Woh­nung finan­ziert, trägt in der Regel hohe monat­li­che Ver­pflich­tun­gen. Stirbt ein Kre­dit­neh­mer, kann das die gesam­te Finan­zie­rung gefähr­den. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist des­halb oft Vor­aus­set­zung bei der Kre­dit­ver­ga­be. Sie sorgt dafür, dass im Todes­fall die Rest­schuld begli­chen wird – so bleibt das Zuhau­se erhal­ten.

Vor­tei­le:

  • Til­gung der Rest­schuld im Todes­fall

  • Schutz vor Zwangs­ver­stei­ge­rung

  • Meist in fes­ter Höhe oder fal­len­der Ver­si­che­rungs­sum­me mög­lich

Gera­de in klei­nen Unter­neh­men oder bei Selbst­stän­di­gen kann der Tod eines Part­ners erheb­li­che wirt­schaft­li­che Fol­gen haben. Mit einer gegen­sei­ti­gen Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung lässt sich das Risi­ko absi­chern. Im Todes­fall erhält der über­le­ben­de Geschäfts­part­ner eine Aus­zah­lung, um bei­spiels­wei­se Antei­le zu über­neh­men oder den Betrieb auf­recht­zu­er­hal­ten.

Typisch bei:

  • GbRs, Part­ner­schaf­ten, Start-ups

  • Unter­neh­mens­nach­fol­ge absi­chern

  • Kapi­tal­aus­gleich im Ernst­fall ermög­li­chen

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Kom­bi­na­ti­on mit einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) an. Dadurch wird nicht nur im Todes­fall, son­dern auch bei dau­er­haf­ter Berufs­un­fä­hig­keit geleis­tet. Doch Ach­tung: Lauf­zei­ten der BU-Kom­po­nen­te wei­chen oft ab. Sie soll­te min­des­tens bis zum 60. Lebens­jahr rei­chen – sonst ent­steht genau dann eine Lücke, wenn das Risi­ko steigt.

Zu beach­ten:

  • BU endet oft zu früh – Ver­trags­be­din­gun­gen prü­fen

  • Auch als Bei­trags­über­nah­me bei BU mög­lich

  • Nicht immer die bes­te Lösung – oft sind zwei getrenn­te Ver­trä­ge fle­xi­bler

Indi­vi­du­el­le Absi­che­rung statt Pau­schal­lö­sung – so fin­den Sie die rich­ti­ge Sum­me

Wie hoch soll­te die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sein?

Die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­sum­me ist das Herz­stück jeder Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung. Sie bestimmt, wie gut die Hin­ter­blie­be­nen im Ernst­fall abge­si­chert sind – ob ein Kre­dit voll­stän­dig abge­löst wer­den kann oder ob die Fami­lie lang­fris­tig ohne finan­zi­el­le Sor­gen leben kann. Gleich­zei­tig darf der Bei­trag bezahl­bar blei­ben. Wir zei­gen, wie Sie die pas­sen­de Sum­me für Ihre Lebens­si­tua­ti­on berech­nen, wel­che Faust­for­meln gel­ten und wor­auf Sie beson­ders ach­ten soll­ten.

Die opti­ma­le Ver­si­che­rungs­sum­me hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab: finan­zi­el­le Ver­pflich­tun­gen, Fami­li­en­stand, Kin­der­an­zahl, lau­fen­de Kre­di­te und die Fra­ge, wie lan­ge ein Hin­ter­blie­be­ner finan­zi­ell abge­si­chert sein soll. Eine fes­te Regel gibt es nicht – aber fun­dier­te Ori­en­tie­rung.

Bewährt hat sich die Faust­for­mel:
Für jun­ge Fami­li­en mit Kre­dit­ver­pflich­tun­gen emp­fiehlt sich das fünf- bis sie­ben­fa­che des Brut­to­jah­res­ein­kom­mens der ver­si­cher­ten Per­son. Besteht zusätz­lich ein Haus­kre­dit, soll­te die noch offe­ne Kre­dit­sum­me voll­stän­dig addiert wer­den.

Bei Per­so­nen ab 40 kann der Fak­tor redu­ziert wer­den – z. B. auf das Drei­fa­che des Brut­to­ein­kom­mens –, sofern kei­ne lang­fris­ti­ge Ver­pflich­tung mehr besteht. Aus­schlag­ge­bend ist letzt­lich, wie viel Ein­kom­men ersetzt wer­den muss und wel­che fes­ten Aus­ga­ben wei­ter­hin bestehen.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me kann in der Regel frei gewählt wer­den – üblich sind Beträ­ge zwi­schen 100.000 € und 500.000 €, je nach Lebens­si­tua­ti­on. Für Selbst­stän­di­ge oder bei höhe­ren Kre­dit­sum­men sind auch deut­lich grö­ße­re Sum­men sinn­voll.

Die­se Fra­gen hel­fen bei der Berech­nung:

  • Wie hoch ist das monat­li­che Net­to­ein­kom­men, das ersetzt wer­den muss?

  • Wel­che Kre­di­te lau­fen noch – mit wel­cher Rest­schuld?

  • Wie lan­ge sol­len Kin­der oder Part­ner abge­si­chert wer­den?

  • Wie hoch sind die lau­fen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten (Mie­te, Schu­le, Lebens­un­ter­halt)?

  • Wie viel Spiel­raum gibt es im monat­li­chen Bud­get für den Bei­trag?

Tipp: Beden­ken Sie auch die Infla­ti­on. Wer auf Num­mer sicher gehen möch­te, wählt eine leicht stei­gen­de Ver­si­che­rungs­sum­me, um die Kauf­kraft lang­fris­tig zu erhal­ten.

Ein­zel­ver­trag, über Kreuz oder gemein­sam – wel­che Vari­an­te passt zu Ihnen?

Wel­che Ver­trags­mo­del­le gibt es bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung?

Je nach Lebens­si­tua­ti­on kann die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung unter­schied­lich gestal­tet wer­den. Beson­ders bei Paa­ren, Geschäfts­part­nern oder in Patch­work-Fami­li­en stellt sich die Fra­ge: Ein Ver­trag oder zwei? Gegen­sei­ti­ge Absi­che­rung oder klas­si­sche Ein­zel­lö­sung? Auch steu­er­li­che Über­le­gun­gen kön­nen dabei eine Rol­le spie­len. Wir erklä­ren die wich­tigs­ten Model­le – samt Vor- und Nach­tei­len.

Die klas­si­sche Form ist der Ein­zel­ver­trag: Eine Per­son wird ver­si­chert, eine ande­re ist bezugs­be­rech­tigt. Die­se Lösung eig­net sich für Allein­ste­hen­de mit Kre­dit oder Fami­li­en­ver­ant­wor­tung.

Bei Paa­ren und Geschäfts­part­nern kommt häu­fig das Modell „über Kreuz“ zum Ein­satz:
Jede Per­son schließt eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung auf das Leben des jeweils ande­ren ab – sie ist gleich­zei­tig Ver­si­che­rungs­neh­mer, Bei­trags­zah­ler und Bezugs­be­rech­tig­ter. Stirbt eine Per­son, erhält die über­le­ben­de Per­son die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me. Der Vor­teil: Die­se Kon­struk­ti­on ver­mei­det Erb­schaft­steu­er, da kei­ne ver­trag­li­che Aus­zah­lung an Drit­te erfolgt.

Eine wei­te­re Mög­lich­keit: Ein Ver­trag mit zwei ver­si­cher­ten Per­so­nen.
Hier wird nur eine Ver­si­che­rung abge­schlos­sen, die aber zwei Per­so­nen absi­chert. Stirbt eine von bei­den, wird die Sum­me aus­ge­zahlt. Der Ver­trag endet danach. Die­se Vari­an­te ist oft etwas güns­ti­ger, eig­net sich aber nur, wenn kein zusätz­li­cher Schutz für den über­le­ben­den Part­ner not­wen­dig ist.

Die wich­tigs­ten Unter­schie­de im Über­blick:

Modell Anzahl Ver­trä­ge Aus­zah­lung Steu­er­li­che Vor­tei­le Für wen geeig­net
Ein­zel­ver­trag 1 Bei Tod einer Per­son Nein Allein­ste­hen­de, Fami­li­en
Über Kreuz 2 2× Aus­zah­lung mög­lich Ja Paa­re, Geschäfts­part­ner
Gemein­sa­mer Ver­trag 1 1× Aus­zah­lung Nein Paa­re ohne Kin­der

Tipp: Bei Geschäfts­part­nern ist das Modell „über Kreuz“ oft die bes­te Wahl, um z. B. Unter­neh­mens­an­tei­le über­neh­men oder Liqui­di­täts­eng­päs­se über­brü­cken zu kön­nen.

Wer Kin­der absi­chern möch­te, soll­te in jedem Fall auf eine kla­re Bezugs­re­ge­lung ach­ten – z. B. mit einem Tes­ta­ment oder über die ver­trag­li­che Fest­le­gung eines Vor­munds.

Zusätz­li­cher Schutz für Fami­lie, Eigen­tum und Vor­sor­ge

Die­se Ver­si­che­run­gen soll­ten Sie eben­falls prü­fen

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist ein zen­tra­ler Bau­stein der finan­zi­el­len Absi­che­rung – sie deckt jedoch aus­schließ­lich den Todes­fall ab. Wer umfas­send vor­sor­gen will, soll­te sich auch mit ergän­zen­den Ver­si­che­run­gen beschäf­ti­gen. Vor allem bei Immo­bi­li­en­be­sitz, lau­fen­den Ver­pflich­tun­gen oder gesund­heit­li­chen Risi­ken kann zusätz­li­cher Schutz sinn­voll sein. Die fol­gen­den Ver­si­che­run­gen bie­ten pra­xis­na­he Ergän­zun­gen für unter­schied­li­che Lebens­la­gen.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie dau­er­haft nicht mehr arbei­ten kön­nen. Im Gegen­satz zur Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung schützt sie nicht die Hin­ter­blie­be­nen, son­dern Sie selbst – im Fall einer schwe­ren Krank­heit oder eines Unfalls. Beson­ders wich­tig ist sie für Haupt­ver­die­ner, Selbst­stän­di­ge und alle, die lang­fris­tig auf ihr Ein­kom­men ange­wie­sen sind. Wer bei­des absi­chert – Tod und Berufs­un­fä­hig­keit – ist deut­lich bes­ser geschützt.

Ster­be­geld­ver­si­che­rung

Sterbegeldversicherung

Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist für Men­schen gedacht, die gezielt die eige­nen Beer­di­gungs­kos­ten absi­chern möch­ten. Sie zahlt im Todes­fall eine rela­tiv klei­ne Sum­me aus – typi­scher­wei­se 5.000 bis 10.000 Euro. Eine ech­te finan­zi­el­le Vor­sor­ge für Hin­ter­blie­be­ne stellt sie nicht dar. Als Zusatz­schutz im Alter kann sie sinn­voll sein, ersetzt aber in kei­nem Fall eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Hausrat-Versicherung

Wenn das Zuhau­se durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Ein­bruch oder Van­da­lis­mus beschä­digt wird, schützt die Haus­rat­ver­si­che­rung das gesam­te beweg­li­che Eigen­tum. Gera­de Fami­li­en mit Kin­dern und Wohn­ei­gen­tum soll­ten die­se Ver­si­che­rung nicht ver­nach­läs­si­gen – sie ergänzt die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung um den Schutz des Inven­tars. Ein Muss bei Ein­rich­tung, Elek­tro­nik und per­sön­li­chen Wer­ten.

Zwei Risi­ken – eine Poli­ce? Was Sie über Kom­bi-Ver­trä­ge wis­sen soll­ten

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung mit Berufs­un­fä­hig­keit – sinn­voll oder nicht?

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung mit einem Berufs­un­fä­hig­keits­schutz zu kom­bi­nie­ren. Auf den ers­ten Blick scheint das prak­tisch: Ein Ver­trag, ein Bei­trag, dop­pel­te Sicher­heit. Doch in der Pra­xis zei­gen sich schnell Nach­tei­le – ins­be­son­de­re bei den Lauf­zei­ten, der Fle­xi­bi­li­tät und der Leis­tungs­ab­gren­zung. Wir zei­gen, wann sich die Kom­bi­na­ti­on lohnt und wann zwei getrenn­te Ver­trä­ge sinn­vol­ler sind.

Bei einer kom­bi­nier­ten Poli­ce über­nimmt die Ver­si­che­rung im Todes­fall die Aus­zah­lung an die Hin­ter­blie­be­nen – und bei Berufs­un­fä­hig­keit ent­we­der eine monat­li­che Ren­te oder die Bei­trags­über­nah­me für die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung. Das klingt nach einem Rund­um-Schutz, ist aber in vie­len Fäl­len nur bedingt emp­feh­lens­wert.

Haupt­pro­blem ist die Lauf­zeit:
Oft endet der Berufs­un­fä­hig­keits­schutz frü­her als die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung – zum Bei­spiel mit 55 oder 60 Jah­ren. Gera­de in die­sem Alter steigt das Risi­ko einer Erkran­kung oder psy­chi­schen Belas­tung deut­lich. Wird die BU-Kom­po­nen­te nicht recht­zei­tig ver­län­gert, droht eine gefähr­li­che Absi­che­rungs­lü­cke.

Ein wei­te­res The­ma ist die Ver­trags­fle­xi­bi­li­tät:
Wer bei­de Risi­ken in einem Ver­trag kom­bi­niert, kann im Nach­hin­ein kei­ne Anpas­sun­gen mehr ein­zeln vor­neh­men – etwa die Ver­si­che­rungs­sum­me für den Todes­fall­schutz erhö­hen oder den BU-Schutz kün­di­gen. Auch ein Anbie­ter­wech­sel ist dadurch kom­pli­zier­ter.

Zudem unter­schei­den sich die Gesund­heits­fra­gen:
Wäh­rend bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung vor allem Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen, Krebs oder fami­liä­re Vor­be­las­tun­gen rele­vant sind, ach­ten BU-Ver­si­che­rer stark auf psy­chi­sche Dia­gno­sen, Rücken­pro­ble­me und Berufs­aus­las­tung. Wer z. B. psy­cho­lo­gi­sche Behand­lun­gen in der Vor­ge­schich­te hat, wird unter Umstän­den für die BU-Kom­po­nen­te abge­lehnt – was dann den gesam­ten Kom­bi­ver­trag gefähr­det.

Wann ist eine Kom­bi­na­ti­on sinn­voll?

  • Wenn die Poli­ce indi­vi­du­ell anpass­bar ist (z. B. mit ver­län­ger­ter BU-Lauf­zeit)

  • Wenn eine Bei­trags­be­frei­ung bei BU inte­griert ist – d. h. die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung wei­ter­läuft, ohne dass Bei­trä­ge gezahlt wer­den müs­sen

  • Wenn kei­ne Vor­er­kran­kun­gen bestehen und der Antrag­stel­ler jung ist

In den meis­ten Fäl­len bes­ser: Zwei sepa­ra­te Ver­trä­ge – indi­vi­du­ell ange­passt, fle­xi­bel künd­bar und mit kla­rem Leis­tungs­kon­zept. So las­sen sich BU- und Todes­fall­schutz gezielt steu­ern und bei Bedarf unab­hän­gig von­ein­an­der anpas­sen.

Mit einer Risi­ko­vor­anfra­ge Klar­heit gewin­nen – bevor Sie einen Antrag stel­len

Wie funk­tio­niert die Risi­ko­vor­anfra­ge bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung?

Nicht jeder wird ohne Wei­te­res für eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ange­nom­men. Wer bereits Vor­er­kran­kun­gen hat­te, Medi­ka­men­te nimmt oder in den letz­ten Jah­ren regel­mä­ßig beim Arzt war, muss mit Zuschlä­gen oder sogar Ableh­nung rech­nen. Die Lösung: eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge. Damit lässt sich vor­ab und ohne recht­li­che Bin­dung prü­fen, ob eine Absi­che­rung mög­lich ist – und zu wel­chen Bedin­gun­gen. Wir zei­gen, wie das Ver­fah­ren abläuft und wor­auf Sie ach­ten soll­ten.

Bevor ein Ver­si­che­rer eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung annimmt, wer­den umfang­rei­che Gesund­heits­fra­gen gestellt. Dabei geht es nicht nur um chro­ni­sche Erkran­kun­gen, son­dern auch um Arzt­be­su­che, Behand­lun­gen, psy­chi­sche Belas­tun­gen oder fami­liä­re Vor­er­kran­kun­gen. Falsch­an­ga­ben kön­nen zum voll­stän­di­gen Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes füh­ren – selbst noch nach Jah­ren.

Die Risi­ko­vor­anfra­ge ist des­halb der wich­tigs­te Schritt bei Vor­er­kran­kun­gen.
Sie erfolgt anonym und unver­bind­lich über einen Ver­si­che­rungs­mak­ler oder Bera­ter. Dabei wird ein voll­stän­dig aus­ge­füll­ter Gesund­heits­fra­ge­bo­gen – ohne Nen­nung von Namen oder per­sön­li­chen Daten – an meh­re­re Ver­si­che­rer gleich­zei­tig über­mit­telt. Die­se prü­fen intern, ob eine Annah­me mög­lich ist und ob ein Risi­ko­zu­schlag oder Aus­schluss not­wen­dig wäre.

Ihre Vor­tei­le:

  • Kei­ne auto­ma­ti­sche Ableh­nung im Sys­tem (wich­tig für spä­te­re Anträ­ge)

  • Ver­gleich meh­re­rer Anbie­ter ohne büro­kra­ti­schen Auf­wand

  • Bes­se­res Ver­hand­lungs­um­feld bei spe­zi­el­len Vor­er­kran­kun­gen

  • Pla­nungs­si­cher­heit, ob und wie Ver­si­che­rungs­schutz mög­lich ist

Eini­ge Ver­si­che­rer bear­bei­ten Risi­ko­vor­anfra­gen jedoch nur bei über­schau­ba­rer Kran­ken­vor­ge­schich­te. Wer z. B. meh­re­re sta­tio­nä­re Auf­ent­hal­te, psy­cho­lo­gi­sche Behand­lun­gen oder kom­ple­xe Dia­gno­sen hat­te, kann auf Ein­schrän­kun­gen tref­fen. Auch hier lohnt sich ein geziel­ter Ver­gleich – denn die Annah­me­po­li­tik unter­schei­det sich stark.

Typi­sche Ergeb­nis­se einer Risi­ko­vor­anfra­ge:

  • Annah­me zu Nor­mal­kon­di­tio­nen (sel­ten)

  • Annah­me mit Zuschlag (z. B. +25 % Bei­trag wegen Herz-OP)

  • Annah­me mit Leis­tungs­aus­schluss (z. B. Aus­schluss bei bestimm­ten Todes­ur­sa­chen)

  • Ableh­nung

Tipp: Eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge über uns erhöht die Chan­cen erheb­lich – sowohl bei der Aus­wahl der rich­ti­gen Gesell­schaft als auch bei der sach­ge­rech­ten Auf­be­rei­tung der Anga­ben.

Ver­tie­fen­de Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen aus der Pra­xis

Was Sie schon immer über die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Wenn min­der­jäh­ri­ge Kin­der bezugs­be­rech­tigt sind, kann das Geld nicht direkt an sie aus­ge­zahlt wer­den. Ohne vor­he­ri­ge Rege­lung wird in der Regel ein gesetz­li­cher Betreu­er ein­ge­setzt. Wer sicher­stel­len möch­te, dass das Geld direkt für die Kin­der ver­wen­det wird, soll­te einen Vor­mund benen­nen und dies tes­ta­men­ta­risch oder im Ver­si­che­rungs­schein fest­hal­ten.

Wird der Bei­trag dau­er­haft nicht gezahlt, endet der Ver­trag meist bei­trags­frei – es besteht dann aber kein Schutz mehr. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Bei­trags­stun­dun­gen, Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen oder Umwand­lun­gen in bei­trags­freie Ver­trä­ge mit redu­zier­ter Leis­tung. Wich­tig ist: schnell reagie­ren und Kon­takt auf­neh­men, bevor der Schutz erlischt.

Ja – beson­ders sogar. Allein­er­zie­hen­de tra­gen die vol­le finan­zi­el­le Ver­ant­wor­tung für ihre Kin­der. Stirbt der Eltern­teil, ent­fällt jede Ein­kom­mens­quel­le. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sichert die Exis­tenz der Kin­der und ermög­licht ihnen Sta­bi­li­tät, Schul­bil­dung und Lebens­un­ter­halt – auch ohne zwei­ten Eltern­teil.

Vie­le Ver­trä­ge ent­hal­ten Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien. Das bedeu­tet: Bei bestimm­ten Ereig­nis­sen wie Hei­rat, Geburt eines Kin­des oder Immo­bi­li­en­kauf kann die Ver­si­che­rungs­sum­me ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung erhöht wer­den. Auch Ver­län­ge­run­gen der Lauf­zeit sind bei eini­gen Anbie­tern mög­lich – früh­zei­tig prü­fen lohnt sich.

Rau­cher zah­len teils deut­lich höhe­re Bei­trä­ge – im Schnitt 50 % bis 100 % mehr. Wer seit min­des­tens einem Jahr nicht mehr raucht und das glaub­haft nach­weist, kann in einen Nicht­rau­cher­ta­rif wech­seln. Bei Antrag­stel­lung ist eine wahr­heits­ge­mä­ße Anga­be ent­schei­dend, sonst droht im Leis­tungs­fall der Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes.

Ja – die Unter­schie­de sind teils erheb­lich. Man­che Ver­si­che­rer leh­nen z. B. bestimm­te Berufs­grup­pen, Sport­ar­ten oder psy­chi­sche Erkran­kun­gen sofort ab, wäh­rend ande­re indi­vi­du­el­le Lösun­gen ermög­li­chen. Ein Ver­gleich über eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge ist daher beson­ders wich­tig bei Vor­er­kran­kun­gen.

Wird eine sta­ti­sche Ver­si­che­rungs­sum­me gewählt, ver­liert sie mit den Jah­ren an Kauf­kraft. Wer lang­fris­tig denkt, soll­te eine dyna­mi­sche Vari­an­te mit jähr­lich stei­gen­der Sum­me wäh­len – meist ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung mög­lich. So bleibt der Schutz auch in 20 Jah­ren noch rea­lis­tisch.

Wenn bei­de Eltern eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung über Kreuz abge­schlos­sen haben, wird die Ver­si­che­rungs­sum­me dop­pelt aus­ge­zahlt – jeweils an den ver­trag­lich bestimm­ten Bezugs­be­rech­tig­ten. Alter­na­tiv kann eine drit­te Per­son als Emp­fän­ge­rin fest­ge­legt wer­den. Wich­tig ist in sol­chen Fäl­len eine durch­dach­te ver­trag­li­che Gestal­tung mit recht­li­cher Bera­tung.

Kon­stant, fal­lend oder stei­gend – so passt sich der Schutz Ihrer Lebens­si­tua­ti­on an

Wel­che Ver­laufs­for­men gibt es bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung?

Die Ver­si­che­rungs­sum­me einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung muss nicht sta­tisch sein. Je nach Absi­che­rungs­ziel kann sie kon­stant blei­ben, regel­mä­ßig stei­gen oder im Lau­fe der Zeit sin­ken. Die­se Anpas­sun­gen beein­flus­sen nicht nur die Bei­trags­hö­he, son­dern auch die rea­le Kauf­kraft der Aus­zah­lung. Vor allem bei lan­gen Lauf­zei­ten oder spe­zi­el­len Finan­zie­run­gen wie einem Haus­kre­dit soll­ten Sie den Ver­lauf der Sum­me sorg­fäl­tig pla­nen. Wir zei­gen Ihnen die Unter­schie­de – und wel­che Vari­an­te für Ihre Lebens­si­tua­ti­on am bes­ten geeig­net ist.

Bei Ver­trags­ab­schluss legen Sie nicht nur die Ver­si­che­rungs­sum­me fest, son­dern auch deren Ent­wick­lung über die Lauf­zeit. Ver­si­che­rer bie­ten hier­für meist drei Vari­an­ten an:

Gleich­blei­ben­de Ver­si­che­rungs­sum­me

Die klas­si­sche Form – die Ver­si­che­rungs­sum­me bleibt über die gesam­te Lauf­zeit gleich hoch. Sie eig­net sich beson­ders zur lang­fris­ti­gen Fami­li­en­ab­si­che­rung, wenn es dar­um geht, kon­stan­ten finan­zi­el­len Rück­halt für Part­ner oder Kin­der zu schaf­fen. Der Bei­trag bleibt gleich, der Schutz auch – aller­dings wirkt sich die Infla­ti­on nega­tiv auf die rea­le Kauf­kraft aus.

Fal­len­de Ver­si­che­rungs­sum­me

Hier redu­ziert sich die Ver­si­che­rungs­sum­me jedes Jahr – meist line­ar oder ent­spre­chend eines Til­gungs­plans. Die­se Form ist ide­al für die Absi­che­rung eines Immo­bi­li­en­kre­dits, da auch die Rest­schuld jähr­lich sinkt. Der Vor­teil: deut­lich nied­ri­ge­re Bei­trä­ge. Der Nach­teil: kein zusätz­li­cher Spiel­raum für unvor­her­ge­se­he­ne Kos­ten im Todes­fall.

Stei­gen­de Ver­si­che­rungs­sum­me

Die Ver­si­che­rungs­sum­me steigt jähr­lich um einen fest­ge­leg­ten Pro­zent­satz – oft 1 % bis 3 %. So lässt sich die infla­ti­ons­be­ding­te Ent­wer­tung des Gel­des aus­glei­chen. Beson­ders sinn­voll für jun­ge Fami­li­en mit lang­fris­ti­gem Absi­che­rungs­be­darf. Bei die­ser Vari­an­te ent­fällt in vie­len Fäl­len eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung – trotz Erhö­hung des Ver­si­che­rungs­schut­zes.

Tipp: Ach­ten Sie bei Ver­trags­ab­schluss auf die Opti­on „dyna­mi­sche Anpas­sung ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung“. So sichern Sie sich maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät ohne spä­te­ren Auf­wand oder Risi­ko.

Wei­te­re The­men, die für Sie jetzt wich­tig sein könn­ten

Mehr Schutz für Ihre Fami­lie, Ihr Zuhau­se und Ihre finan­zi­el­le Pla­nung

Wer sich mit der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung beschäf­tigt, denkt vor­aus­schau­end. Genau das ist der rich­ti­ge Zeit­punkt, um wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen oder Rat­ge­ber­the­men zu prü­fen, die Ihre Situa­ti­on abrun­den. Ob Bau­her­ren, jun­ge Fami­li­en oder Kre­dit­neh­mer – die­se The­men ergän­zen Ihren Schutz sinn­voll und ver­mei­den spä­te­re Ver­sor­gungs­lü­cken.

Bauherren

Ver­si­che­run­gen für Bau­her­ren

Ein Haus zu bau­en ist ein gro­ßes Pro­jekt – mit erheb­li­chen finan­zi­el­len Risi­ken. Bau­her­ren benö­ti­gen spe­zi­el­le Ver­si­che­run­gen, die Unfäl­le, Bau­män­gel, Haf­tung und unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den abde­cken. Wir zei­gen, wel­che Poli­cen wirk­lich wich­tig sind – und wann Sie sie abschlie­ßen soll­ten.

Grundschutz-Familien

Ver­si­che­run­gen für Fami­li­en

Mit der Geburt eines Kin­des ändern sich die Prio­ri­tä­ten. Wir zei­gen, wel­che Ver­si­che­run­gen Eltern jetzt brau­chen – von Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung bis Kranken­zusatz­schutz. Auch für Paa­re ohne Trau­schein und Patch­work-Fami­li­en gibt es pas­sen­de Lösun­gen.

Zusam­men­fas­sung

Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung gehört zu den wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Fami­li­en, Kre­dit­neh­mer und Haupt­ver­die­ner. Sie zahlt eine ver­ein­bar­te Sum­me aus, wenn die ver­si­cher­te Per­son wäh­rend der Lauf­zeit ver­stirbt – und schützt so vor exis­ten­zi­el­len Belas­tun­gen. Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te sorg­fäl­tig gewählt und indi­vi­du­ell ange­passt wer­den, etwa bei Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung oder fami­liä­rer Ver­ant­wor­tung. Kom­bi­na­tio­nen mit Berufs­un­fä­hig­keits­schutz sind mög­lich, aber oft nur bedingt emp­feh­lens­wert. Wer Vor­er­kran­kun­gen hat, kann durch eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge Klar­heit schaf­fen. Durch ver­schie­de­ne Ver­laufs­for­men der Ver­si­che­rungs­sum­me lässt sich der Schutz fle­xi­bel an die Lebens­si­tua­ti­on anpas­sen. Ein fun­dier­ter Ver­gleich lohnt sich – nicht nur beim Preis, son­dern vor allem bei den Ver­trags­be­din­gun­gen.

häu­fi­ge Fra­gen

Immer dann, wenn im Todes­fall finan­zi­el­le Ver­pflich­tun­gen bestehen – etwa Kre­di­te, Kin­der, Part­ner oder Geschäfts­part­ner. Beson­ders rele­vant ist sie für Fami­li­en, Bau­her­ren und Haupt­ver­die­ner mit finan­zi­el­ler Ver­ant­wor­tung.

Emp­foh­len wird das fünf- bis sie­ben­fa­che Brut­to­jah­res­ein­kom­men – plus die offe­ne Kre­dit­sum­me. Alter­na­tiv kön­nen auch indi­vi­du­el­le Bedar­fe wie Kin­der­ab­si­che­rung oder Stu­di­en­kos­ten berück­sich­tigt wer­den.

Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist ein rei­ner Todes­fall­schutz ohne Spar­an­teil. Die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung kom­bi­niert Todes­fall­schutz mit Ver­mö­gens­bil­dung – ist aber deut­lich teu­rer und in der Regel weni­ger fle­xi­bel.

In der pri­va­ten Vor­sor­ge kön­nen Bei­trä­ge nur sel­ten steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. Für Selbst­stän­di­ge oder in betrieb­li­chen Kon­stel­la­tio­nen gel­ten Aus­nah­men. Hier soll­te ein Steu­er­be­ra­ter hin­zu­ge­zo­gen wer­den.