Wall­box in der Miet­woh­nung – so sichern Sie sich rich­tig ab

Was Mie­ter und Ver­mie­ter über Ver­si­che­rungs­schutz, Pflich­ten und Risi­ken bei der Instal­la­ti­on einer Wall­box wis­sen müs­sen

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Die Elek­tro­mo­bi­li­tät boomt – und mit ihr der Wunsch vie­ler Mie­ter, das E‑Auto bequem zu Hau­se laden zu kön­nen. Doch wer in einer Miet­woh­nung eine Wall­box instal­lie­ren möch­te, steht schnell vor recht­li­chen, tech­ni­schen und ver­si­che­rungs­tech­ni­schen Fra­gen. Was ist erlaubt? Wer trägt die Kos­ten? Und vor allem: Wer haf­tet im Scha­dens­fall?

In die­sem Rat­ge­ber zei­gen wir Ihnen, wor­auf Mie­ter und Ver­mie­ter bei der Instal­la­ti­on einer Wall­box ach­ten müs­sen, wie der opti­ma­le Ver­si­che­rungs­schutz aus­sieht und wel­che gesetz­li­chen Rech­te und Pflich­ten gel­ten. So ver­mei­den Sie Kon­flik­te, Schä­den und unnö­ti­ge Kos­ten – und kön­nen die Vor­tei­le der Elek­tro­mo­bi­li­tät sicher nut­zen.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Fest instal­lier­te Wall­bo­xen gel­ten als Gebäu­de­be­stand­teil und sind i. d. R. über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung des Ver­mie­ters sowie ggf. über die Haus­rat­ver­si­che­rung des Mie­ters ver­si­chert.

  • Mie­ter haben seit 2020 ein gesetz­lich ver­an­ker­tes Recht auf eine eige­ne Wall­box – benö­ti­gen dafür aber die Zustim­mung des Ver­mie­ters.

  • Ver­si­che­rungs­schutz ist kei­ne Pflicht, aber drin­gend zu emp­feh­len – da Schä­den durch Feu­er, Über­span­nung, Van­da­lis­mus oder Kurz­schluss erheb­li­che Kos­ten ver­ur­sa­chen kön­nen.

  • Nicht alle Schä­den sind auto­ma­tisch abge­deckt: Die genaue Absi­che­rung hängt von den Bedin­gun­gen der jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­po­li­cen ab.

  • Mie­ter und Ver­mie­ter soll­ten ihre Poli­cen prü­fen und ggf. erwei­tern – für kla­re Zustän­dig­kei­ten und siche­ren Betrieb.

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Ver­si­chert oder nicht? So sind Wall­bo­xen in Miet­woh­nun­gen tat­säch­lich geschützt

Was Sie über die Ver­si­che­rung Ihrer Wall­box wis­sen müs­sen – für Mie­ter und Ver­mie­ter im Über­blick

Wall­bo­xen sind fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den – und damit nicht ein­fach ein tech­ni­sches Zube­hör, son­dern ein poten­zi­el­ler Risi­ko­fak­tor. Ob Brand, Blitz, Van­da­lis­mus oder Kurz­schluss: Die rich­ti­gen Ver­si­che­run­gen schüt­zen sowohl Mie­ter als auch Ver­mie­ter vor kost­spie­li­gen Schä­den. Doch wer ist über­haupt zustän­dig? Was gilt als ver­si­chert? Und wann muss nach­ge­bes­sert wer­den?

Die fol­gen­den Rei­ter zei­gen, wor­auf Mie­ter und Ver­mie­ter jeweils ach­ten müs­sen – inklu­si­ve kon­kre­ter Hin­wei­se zur Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung.

Die meis­ten Mie­ter sind über­rascht, wenn es um die Ver­ant­wor­tung für eine Wall­box geht. Zwar gilt: Eine fest instal­lier­te Wall­box gehört bau­lich zur Immo­bi­lie und fällt grund­sätz­lich unter die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung des Ver­mie­ters. Den­noch soll­ten Mie­ter nicht davon aus­ge­hen, dass alle Schä­den auto­ma­tisch abge­deckt sind – vor allem dann nicht, wenn sie die Lade­sta­ti­on selbst ein­ge­baut haben oder dafür zah­len.

Was Mie­ter beach­ten soll­ten:

  • Zustim­mung des Ver­mie­ters ist Pflicht: Ohne Geneh­mi­gung kei­ne Instal­la­ti­on – auch nicht bei eige­nem Stell­platz.

  • Haus­rat­ver­si­che­rung prü­fen: Schä­den an mobi­len Tei­len der Wall­box, am eige­nen Fahr­zeug oder durch Fehl­funk­tio­nen kön­nen unter die Haus­rat- oder sogar Haft­pflicht­ver­si­che­rung fal­len – aber nur, wenn dies aus­drück­lich ver­si­chert ist.

  • Ver­si­che­rungs­lü­cke ver­mei­den: Wird die Wall­box durch Fehl­be­die­nung, Van­da­lis­mus oder Blitz­schlag beschä­digt, zahlt nicht jede Stan­dard­ver­si­che­rung.

💡 Tipp: Es lohnt sich, vor der Instal­la­ti­on mit dem Ver­mie­ter und der eige­nen Ver­si­che­rung zu spre­chen – und sich alles schrift­lich bestä­ti­gen zu las­sen.

Für Ver­mie­ter gilt: Sobald die Wall­box fest am Gebäu­de mon­tiert ist, zählt sie zum ver­si­cher­ten Objekt – vor­aus­ge­setzt, die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt die­sen Ein­bau mit ab. Vie­le älte­re Poli­cen tun das nicht auto­ma­tisch.

Was Ver­mie­ter beach­ten soll­ten:

  • Poli­cen über­prü­fen und ggf. erwei­tern: Schutz gegen Brand, Blitz­schlag, Über­span­nung oder Van­da­lis­mus muss aus­drück­lich auch Wall­bo­xen ein­schlie­ßen.

  • Kos­ten­klä­rung vor­ab: Wer trägt was? In der Pra­xis zah­len oft Mie­ter für die Instal­la­ti­on – bei Schä­den haf­ten aber Ver­mie­ter, wenn kein kor­rek­ter Schutz besteht.

  • För­der­pro­gram­me nut­zen: Die KfW und regio­na­le Ener­gie­an­bie­ter bie­ten teil­wei­se Zuschüs­se für Wall­bo­xen – die­se kön­nen auch für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser gel­ten.

💡 Wich­tig: Im Scha­den­fall dro­hen Ver­mie­tern Ersatz­an­sprü­che – etwa bei Brand, wenn eine unge­si­cher­te Wall­box das Gebäu­de beschä­digt. Eine pas­sen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit Wall­box-Zusatz­bau­stein ist daher unver­zicht­bar.

Wel­che Risi­ken bringt eine Wall­box mit sich – und wie las­sen sie sich absi­chern?

Die häu­figs­ten Scha­den­ar­ten rund um Ihre Wall­box – und was Sie dage­gen tun kön­nen

Wall­bo­xen sind fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den und tra­gen tech­ni­sche, wit­te­rungs­be­ding­te und haf­tungs­recht­li­che Risi­ken in sich. Hier erfah­ren Sie, wel­che Schä­den am häu­figs­ten auf­tre­ten – und wie Sie sich gezielt davor schüt­zen.

⚡ Elek­tri­sche Defek­te

Fehl­funk­tio­nen, Über­span­nun­gen oder Kurz­schlüs­se an der Lade­sta­ti­on kön­nen nicht nur das Fahr­zeug, son­dern auch ande­re elek­tri­sche Kom­po­nen­ten beschä­di­gen.

Tipp: Ver­si­che­rungs­schutz prü­fen – Über­span­nung muss oft sepa­rat ver­ein­bart wer­den.

🔨 Mecha­ni­sche Beschä­di­gun­gen

Ein Remp­ler beim Ein­par­ken, unsach­ge­mä­ße Bedie­nung oder Van­da­lis­mus füh­ren häu­fig zu Gehäu­se­schä­den oder ver­bo­ge­nen Kabeln.

Tipp: Wall­box geschützt anbrin­gen – z. B. durch Pol­ler oder in Nischen.

🌧️ Wit­te­rungs­ein­flüs­se

Regen, Frost oder star­ke UV-Belas­tung set­zen der Tech­nik zu. Feuch­tig­keit kann in die Elek­tro­nik ein­drin­gen und Kurz­schlüs­se ver­ur­sa­chen.

Ach­ten Sie auf: IP-Schutz­klas­se 54 oder höher.

🔥 Brand- und Hit­ze­ent­wick­lung

Feh­ler­haf­te Instal­la­tio­nen oder über­las­te­te Strom­krei­se kön­nen Brän­de ver­ur­sa­chen – oft mit schwe­ren Gebäu­de­schä­den.

Emp­feh­lung: Nur zer­ti­fi­zier­te Elek­tri­ker beauf­tra­gen, Poli­ce auf Brand­schutz prü­fen.

🧯 Haft­pflicht­fäl­le

Kommt es zu Schä­den an frem­dem Eigen­tum oder Per­so­nen – z. B. durch Stol­pern über Kabel – haf­ten Mie­ter oder Ver­mie­ter.

Absi­che­rung: Pri­vat­haft­pflicht (Mie­ter) bzw. Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht (Ver­mie­ter).

🛠️ Van­da­lis­mus & Dieb­stahl

Wall­bo­xen im Frei­en sind Ziel für mut­wil­li­ge Beschä­di­gung oder Dieb­stahl – der Scha­den geht oft in die Tau­sen­de.

Hin­weis: Nicht jede Haus­rat- oder Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt das ab – prü­fen!

🐀 Tier­bis­se

Mar­der oder Nage­tie­re beschä­di­gen Kabel, was zu Aus­fäl­len führt. Stan­dard­po­li­cen schlie­ßen sol­che Schä­den oft aus.

Optio­nal: Zusatz­bau­stei­ne oder All­ge­fah­ren­de­ckung inte­grie­ren.

So schüt­zen Sie Ihre Wall­box als Mie­ter opti­mal – und ver­mei­den unan­ge­neh­me Über­ra­schun­gen

Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen für Mie­ter mit eige­ner Wall­box

Als Mie­ter tra­gen Sie nicht nur Ver­ant­wor­tung für die Nut­zung der Wall­box – son­dern auch für poten­zi­el­le Schä­den. Ob es zu einem Kurz­schluss, einem Brand, Van­da­lis­mus oder einem Haft­pflicht­fall kommt: Die pas­sen­de Absi­che­rung schützt Sie vor hohen Kos­ten. Doch vie­le Stan­dard­ver­si­che­run­gen decken nicht alles ab. Hier erfah­ren Sie, wie Sie sich opti­mal absi­chern.

Wer als Mie­ter in einer Miet­woh­nung eine Wall­box nut­zen oder sogar instal­lie­ren lässt, soll­te den Ver­si­che­rungs­schutz nicht dem Zufall über­las­sen. Grund­sätz­lich gilt: Ist die Wall­box fest instal­liert, fällt sie in den bau­li­chen Bereich und zählt damit zum Ver­ant­wor­tungs­be­reich des Ver­mie­ters bzw. zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Den­noch kann es zahl­rei­che Schnitt­stel­len geben, bei denen auch der Mie­ter haf­tet oder eige­nes Eigen­tum betrof­fen ist – etwa beim Anschluss eines pri­va­ten Fahr­zeugs oder bei Bedien­feh­lern.

Die wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Haus­rat­ver­si­che­rung

Hausratversicherung

Deckt Schä­den an mobi­len Kom­po­nen­ten (z. B. Lade­ka­bel) sowie durch Kurz­schluss, Über­span­nung oder Brand ent­stan­de­ne Schä­den am Eigen­tum des Mie­ters. Ach­tung: Nicht jede Haus­rat­ver­si­che­rung beinhal­tet stan­dard­mä­ßig Wall­box-Zube­hör oder Lade­tech­nik. Eine Erwei­te­rung oder ein spe­zi­el­ler Tarif kann not­wen­dig sein.

Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Privathaftpflichtversicherung

Unver­zicht­bar, wenn Drit­te (z. B. Nach­barn, Lie­fer­diens­te) durch die Wall­box oder das ange­schlos­se­ne Fahr­zeug zu Scha­den kom­men. Auch Schä­den am frem­den Eigen­tum (z. B. Lade­un­fäl­le) kön­nen hier­über regu­liert wer­den – vor­aus­ge­setzt, die Ver­si­che­rung deckt soge­nann­te All­mäh­lich­keits- oder Bedien­feh­ler ab.

Son­der­ver­ein­ba­rung mit dem Ver­mie­ter

Der Ver­si­che­rungs­schutz kann zusätz­lich durch Ver­ein­ba­run­gen im Miet­ver­trag gere­gelt wer­den. So kann etwa fest­ge­hal­ten wer­den, dass der Mie­ter für War­tung, Instand­hal­tung und Ver­si­che­rung der Lade­tech­nik ver­ant­wort­lich ist. Die­se Rege­lun­gen soll­ten schrift­lich fixiert sein.

Typi­sche Scha­den­bei­spie­le für Mie­ter:

  • Ein durch­ge­brann­tes Lade­ka­bel setzt den Haus­an­schluss in Brand – die Gebäu­de­ver­si­che­rung des Ver­mie­ters ver­weist auf den Mie­ter als Ver­ur­sa­cher.

  • Ein Kind zieht das Kabel aus der Wall­box und ver­letzt sich dar­an – die Haft­pflicht greift, aber nur bei ent­spre­chen­der Klau­sel.

  • Nach einem Blitz­ein­schlag ist das E‑Auto defekt – und der Mie­ter muss nach­wei­sen, ob der Scha­den durch die Wall­box oder das Fahr­zeug ent­stan­den ist.

Wer eine Wall­box in sei­ner Miet­woh­nung nutzt, soll­te sei­nen Ver­si­che­rungs­sta­tus früh­zei­tig prü­fen – idea­ler­wei­se vor Instal­la­ti­on oder Antrag­stel­lung. Vie­le Schä­den las­sen sich nur über spe­zia­li­sier­te Tari­fe oder ergän­zen­de Klau­seln absi­chern.

Als Ver­mie­ter in der Pflicht – war­um Sie Ihre Wall­box aus­drück­lich mit­ver­si­chern soll­ten

So sichern Sie als Ver­mie­ter Ihre Wall­box rich­tig ab

Sobald eine Wall­box dau­er­haft mit dem Gebäu­de ver­bun­den ist – z. B. an der Außen­wand, im Car­port oder in der Tief­ga­ra­ge – gilt sie recht­lich als Gebäu­de­be­stand­teil. Damit liegt die Ver­ant­wor­tung für Absi­che­rung und Instand­hal­tung in der Regel beim Eigen­tü­mer bzw. Ver­mie­ter. Doch nicht jede Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hält auto­ma­tisch Schutz für Wall­bo­xen. Des­halb soll­ten Sie als Ver­mie­ter gezielt prü­fen und gege­be­nen­falls nach­bes­sern.

Mit dem Ein­zug der Elek­tro­mo­bi­li­tät wird die Lade­infra­struk­tur zuneh­mend Teil moder­ner Miet­ob­jek­te. Für Ver­mie­ter ist das nicht nur ein Ser­vice­an­ge­bot für Mie­ter, son­dern auch ein ver­si­che­rungs­tech­ni­scher Son­der­fall. Denn: Die meis­ten klas­si­schen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen decken Lade­tech­nik nur dann ab, wenn sie aus­drück­lich in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genannt oder als Zusatz­bau­stein inte­griert ist.

Wich­ti­ge Ver­si­che­rungs­aspek­te für Ver­mie­ter:

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Wohngebaeudeversicherung (1)

Prü­fen Sie, ob Ihre Poli­ce Schä­den an der Wall­box durch Feu­er, Blitz, Über­span­nung, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Van­da­lis­mus ein­schließt. Falls nicht, kann ein erwei­ter­ter Gebäu­de­schutz oder ein spe­zi­el­ler „Ener­gie­bau­stein“ sinn­voll sein.

Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht

Haus-und-Grundbesitzerhaftpflicht

Bei ver­mie­te­ten Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern emp­fiehlt sich eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht, die auch bei Ver­let­zun­gen durch defek­te Lade­tech­nik greift – zum Bei­spiel, wenn sich eine Per­son beim Laden ver­letzt oder das Gerät einen Kabel­brand aus­löst.

Son­der­ver­ein­ba­run­gen doku­men­tie­ren

Über­nimmt der Mie­ter die Wall­box oder bringt er eine eige­ne mit, soll­te ver­trag­lich gere­gelt sein, wer für Schä­den auf­kommt – auch im Hin­blick auf War­tung, Instand­hal­tung und Rück­bau beim Aus­zug.

Deckungs­sum­men und Gefah­ren­ein­schlüs­se prü­fen

Schä­den durch Strom­aus­fall, Über­span­nung oder Tier­bis­se sind in vie­len Basis­ver­trä­gen aus­ge­schlos­sen. Gera­de bei öffent­lich zugäng­li­chen Wall­bo­xen (z. B. im Hof­be­reich) ist zusätz­li­cher Schutz rat­sam.

Typi­sche Scha­den­fäl­le aus der Pra­xis:

  • Ein Mie­ter instal­liert eine geneh­mig­te Wall­box – durch einen Instal­la­ti­ons­feh­ler ent­steht ein Brand, der Haus und Neben­ge­bäu­de beschä­digt. Die Regu­lie­rung wird zum Streit­fall, wenn die Poli­ce die Lade­tech­nik nicht expli­zit ein­be­zieht.

  • Eine nicht wet­ter­fes­te Wall­box wird durch Stark­re­gen beschä­digt – die Ver­si­che­rung ver­wei­gert die Leis­tung wegen „unsach­ge­mä­ßer Anbrin­gung“.

  • Ein Pas­sant ver­letzt sich an einem schlecht mon­tier­ten Lade­ka­bel im Gemein­schafts­park­platz – die Haf­tungs­fra­ge betrifft direkt den Eigen­tü­mer.

Eine Wall­box ist bau­lich wie ver­si­che­rungs­tech­nisch ein Gebäu­de­be­stand­teil. Wer sei­ne Immo­bi­lie zukunfts­si­cher aus­stat­ten will, muss den Ver­si­che­rungs­schutz aktiv anpas­sen – andern­falls dro­hen hohe Eigen­kos­ten im Scha­den­fall. Las­sen Sie Ihre bestehen­de Gebäu­de­ver­si­che­rung prü­fen und erwei­tern Sie den Schutz gezielt um Kom­po­nen­ten für moder­ne Elek­tro­mo­bi­li­tät.

Kei­ne Pflicht – aber sehr wohl Ihre Ver­ant­wor­tung als Eigen­tü­mer oder Nut­zer

Ist eine Wall­box-Ver­si­che­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben?

Vie­le Mie­ter und Ver­mie­ter fra­gen sich, ob sie gesetz­lich ver­pflich­tet sind, eine Ver­si­che­rung für ihre Wall­box abzu­schlie­ßen. Die kla­re Ant­wort: Nein, eine expli­zi­te Ver­si­che­rungs­pflicht exis­tiert nicht – den­noch ist der Schutz in der Pra­xis nahe­zu unver­zicht­bar. Denn Schä­den durch Tech­nik, Wet­ter oder Fehl­be­die­nung kön­nen teu­er wer­den und sogar recht­li­che Fol­gen haben.

Aktu­ell gibt es in Deutsch­land kei­ne gesetz­li­che Pflicht, eine sepa­ra­te Ver­si­che­rung für eine Wall­box abzu­schlie­ßen – weder für Mie­ter noch für Ver­mie­ter. Den­noch weist der Gesetz­ge­ber dar­auf hin, dass Eigen­tü­mer und Betrei­ber für alle Schä­den haf­ten, die durch eine Wall­box ver­ur­sacht wer­den. Das betrifft ins­be­son­de­re:

  • Sach­schä­den am Gebäu­de oder Fahr­zeu­gen,

  • Ver­let­zun­gen Drit­ter (z. B. durch defek­te Kabel oder Strom­schlä­ge),

  • sowie Schä­den infol­ge tech­ni­scher Män­gel oder Mon­ta­ge­feh­ler.

Das bedeu­tet im Klar­text: Auch ohne Ver­si­che­rungs­pflicht blei­ben Sie im Scha­den­fall finan­zi­ell ver­ant­wort­lich – und zwar oft in vol­ler Höhe. Eine Haft­pflicht- oder Sach­ver­si­che­rung ist daher drin­gend zu emp­feh­len, um exis­tenz­be­dro­hen­de Risi­ken zu ver­mei­den.

Typi­sche Sze­na­ri­en, die ohne pas­sen­den Schutz teu­er wer­den kön­nen:

  • Blitz­schlag trifft die Wall­box, das Haus­netz wird beschä­digt – der Scha­den wird man­gels Über­span­nungs­schutz nicht ersetzt.

  • Van­da­lis­mus an der Wall­box auf dem Stell­platz – kei­ne Deckung vor­han­den, obwohl meh­re­re tau­send Euro Scha­den ent­ste­hen.

  • Kind ver­letzt sich am Lade­ka­bel im Hof – Eigen­tü­mer oder Mie­ter haf­ten per­sön­lich.

Beson­ders kri­tisch: Vie­le Stan­dard-Poli­cen (Gebäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­run­gen) decken Wall­bo­xen nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ab, z. B. wenn sie fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den sind und aus­drück­lich in der Poli­ce genannt wer­den. Zusatz­bau­stei­ne oder soge­nann­te „Ener­gie­pa­ke­te“ sind daher sinn­voll – sowohl für Mie­ter als auch Ver­mie­ter.

Auch wenn kei­ne Pflicht besteht, ist die Absi­che­rung einer Wall­box ele­men­tar, um im Ernst­fall geschützt zu sein. Denn wie bei Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oder Kamin­öfen gilt: Wer tech­ni­sche Instal­la­tio­nen in Betrieb nimmt, muss die Ver­ant­wor­tung für deren Risi­ken tra­gen. Eine früh­zei­ti­ge Abspra­che mit dem Ver­si­che­rer oder Mak­ler schafft Klar­heit – und schützt vor finan­zi­el­len Fall­stri­cken.

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Die Elek­tro­mo­bi­li­tät macht auch vor Miet­woh­nun­gen nicht halt – und mit ihr wach­sen die Her­aus­for­de­run­gen für Mie­ter und Ver­mie­ter. Ob Wall­box, Lade­ka­bel oder Anschluss – sobald Tech­nik fest ver­baut ist, ent­ste­hen Risi­ken, die abge­si­chert wer­den müs­sen. Zwar besteht kei­ne gesetz­li­che Pflicht zur Ver­si­che­rung, doch die Pra­xis zeigt: Schä­den durch Blitz, Brand, Van­da­lis­mus oder Fehl­funk­tio­nen kön­nen schnell meh­re­re tau­send Euro kos­ten.

Mie­ter soll­ten des­halb Haus­rat- und Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen prü­fen – und ggf. anpas­sen. Ver­mie­ter wie­der­um soll­ten sicher­stel­len, dass die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung moder­ne Tech­nik wie Wall­bo­xen expli­zit abdeckt. Zusätz­lich emp­fiehlt sich eine kla­re ver­trag­li­che Rege­lung zwi­schen den Par­tei­en – am bes­ten in Ver­bin­dung mit einer indi­vi­du­el­len Bera­tung.

Wer auf Num­mer sicher gehen will, lässt die eige­ne Poli­ce früh­zei­tig prü­fen – denn nur so ist garan­tiert, dass der Schutz im Scha­den­fall auch greift.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja – fest ver­bau­te Wall­bo­xen gel­ten als Gebäu­de­be­stand­teil und sind grund­sätz­lich über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung des Ver­mie­ters abge­deckt. Ergän­zend kann die Haus­rat­ver­si­che­rung des Mie­ters grei­fen, z. B. bei Schä­den an mobi­len Kom­po­nen­ten oder Van­da­lis­mus. Eine Prü­fung der Bedin­gun­gen ist in jedem Fall sinn­voll.

Nicht zwin­gend – aber sie kann sinn­voll sein. Vie­le klas­si­sche Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen decken Wall­bo­xen nicht auto­ma­tisch ab. Je nach Tarif und Anbie­ter kann ein Zusatz­bau­stein not­wen­dig sein. Für Mie­ter ist oft eine erwei­ter­te Haus­rat- oder Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung hilf­reich.

Ja. Seit der WEG-Reform 2020 haben Mie­ter zwar einen Anspruch auf eine eige­ne Wall­box – die Zustim­mung des Ver­mie­ters darf aber nicht mehr grund­los ver­wei­gert wer­den. Der Antrag muss den­noch gestellt wer­den, da es sich um eine bau­li­che Ver­än­de­rung han­delt.

Kommt es durch Bedien­feh­ler, Defek­te oder Kurz­schluss zu Schä­den, haf­tet der Betrei­ber der Wall­box – also in der Regel der Mie­ter. Ist die Tech­nik man­gel­haft instal­liert oder nicht aus­rei­chend ver­si­chert, kann auch der Ver­mie­ter in die Pflicht genom­men wer­den. Daher ist eine sau­be­re Absi­che­rung bei­der Par­tei­en ent­schei­dend.