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Wallbox in der Mietwohnung – so sichern Sie sich richtig ab
Was Mieter und Vermieter über Versicherungsschutz, Pflichten und Risiken bei der Installation einer Wallbox wissen müssen
Die Elektromobilität boomt – und mit ihr der Wunsch vieler Mieter, das E‑Auto bequem zu Hause laden zu können. Doch wer in einer Mietwohnung eine Wallbox installieren möchte, steht schnell vor rechtlichen, technischen und versicherungstechnischen Fragen. Was ist erlaubt? Wer trägt die Kosten? Und vor allem: Wer haftet im Schadensfall?
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, worauf Mieter und Vermieter bei der Installation einer Wallbox achten müssen, wie der optimale Versicherungsschutz aussieht und welche gesetzlichen Rechte und Pflichten gelten. So vermeiden Sie Konflikte, Schäden und unnötige Kosten – und können die Vorteile der Elektromobilität sicher nutzen.
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Versichert oder nicht? So sind Wallboxen in Mietwohnungen tatsächlich geschützt
Was Sie über die Versicherung Ihrer Wallbox wissen müssen – für Mieter und Vermieter im Überblick
Wallboxen sind fest mit dem Gebäude verbunden – und damit nicht einfach ein technisches Zubehör, sondern ein potenzieller Risikofaktor. Ob Brand, Blitz, Vandalismus oder Kurzschluss: Die richtigen Versicherungen schützen sowohl Mieter als auch Vermieter vor kostspieligen Schäden. Doch wer ist überhaupt zuständig? Was gilt als versichert? Und wann muss nachgebessert werden?
Die folgenden Reiter zeigen, worauf Mieter und Vermieter jeweils achten müssen – inklusive konkreter Hinweise zur Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Die meisten Mieter sind überrascht, wenn es um die Verantwortung für eine Wallbox geht. Zwar gilt: Eine fest installierte Wallbox gehört baulich zur Immobilie und fällt grundsätzlich unter die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Dennoch sollten Mieter nicht davon ausgehen, dass alle Schäden automatisch abgedeckt sind – vor allem dann nicht, wenn sie die Ladestation selbst eingebaut haben oder dafür zahlen.
Was Mieter beachten sollten:
Zustimmung des Vermieters ist Pflicht: Ohne Genehmigung keine Installation – auch nicht bei eigenem Stellplatz.
Hausratversicherung prüfen: Schäden an mobilen Teilen der Wallbox, am eigenen Fahrzeug oder durch Fehlfunktionen können unter die Hausrat- oder sogar Haftpflichtversicherung fallen – aber nur, wenn dies ausdrücklich versichert ist.
Versicherungslücke vermeiden: Wird die Wallbox durch Fehlbedienung, Vandalismus oder Blitzschlag beschädigt, zahlt nicht jede Standardversicherung.
💡 Tipp: Es lohnt sich, vor der Installation mit dem Vermieter und der eigenen Versicherung zu sprechen – und sich alles schriftlich bestätigen zu lassen.
Für Vermieter gilt: Sobald die Wallbox fest am Gebäude montiert ist, zählt sie zum versicherten Objekt – vorausgesetzt, die Wohngebäudeversicherung deckt diesen Einbau mit ab. Viele ältere Policen tun das nicht automatisch.
Was Vermieter beachten sollten:
Policen überprüfen und ggf. erweitern: Schutz gegen Brand, Blitzschlag, Überspannung oder Vandalismus muss ausdrücklich auch Wallboxen einschließen.
Kostenklärung vorab: Wer trägt was? In der Praxis zahlen oft Mieter für die Installation – bei Schäden haften aber Vermieter, wenn kein korrekter Schutz besteht.
Förderprogramme nutzen: Die KfW und regionale Energieanbieter bieten teilweise Zuschüsse für Wallboxen – diese können auch für Mehrfamilienhäuser gelten.
💡 Wichtig: Im Schadenfall drohen Vermietern Ersatzansprüche – etwa bei Brand, wenn eine ungesicherte Wallbox das Gebäude beschädigt. Eine passende Wohngebäudeversicherung mit Wallbox-Zusatzbaustein ist daher unverzichtbar.
Welche Risiken bringt eine Wallbox mit sich – und wie lassen sie sich absichern?
Die häufigsten Schadenarten rund um Ihre Wallbox – und was Sie dagegen tun können
Wallboxen sind fest mit dem Gebäude verbunden und tragen technische, witterungsbedingte und haftungsrechtliche Risiken in sich. Hier erfahren Sie, welche Schäden am häufigsten auftreten – und wie Sie sich gezielt davor schützen.
⚡ Elektrische Defekte
Fehlfunktionen, Überspannungen oder Kurzschlüsse an der Ladestation können nicht nur das Fahrzeug, sondern auch andere elektrische Komponenten beschädigen.
Tipp: Versicherungsschutz prüfen – Überspannung muss oft separat vereinbart werden.
🔨 Mechanische Beschädigungen
Ein Rempler beim Einparken, unsachgemäße Bedienung oder Vandalismus führen häufig zu Gehäuseschäden oder verbogenen Kabeln.
Tipp: Wallbox geschützt anbringen – z. B. durch Poller oder in Nischen.
🌧️ Witterungseinflüsse
Regen, Frost oder starke UV-Belastung setzen der Technik zu. Feuchtigkeit kann in die Elektronik eindringen und Kurzschlüsse verursachen.
Achten Sie auf: IP-Schutzklasse 54 oder höher.
🔥 Brand- und Hitzeentwicklung
Fehlerhafte Installationen oder überlastete Stromkreise können Brände verursachen – oft mit schweren Gebäudeschäden.
Empfehlung: Nur zertifizierte Elektriker beauftragen, Police auf Brandschutz prüfen.
🧯 Haftpflichtfälle
Kommt es zu Schäden an fremdem Eigentum oder Personen – z. B. durch Stolpern über Kabel – haften Mieter oder Vermieter.
Absicherung: Privathaftpflicht (Mieter) bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (Vermieter).
🛠️ Vandalismus & Diebstahl
Wallboxen im Freien sind Ziel für mutwillige Beschädigung oder Diebstahl – der Schaden geht oft in die Tausende.
Hinweis: Nicht jede Hausrat- oder Gebäudeversicherung deckt das ab – prüfen!
🐀 Tierbisse
Marder oder Nagetiere beschädigen Kabel, was zu Ausfällen führt. Standardpolicen schließen solche Schäden oft aus.
Optional: Zusatzbausteine oder Allgefahrendeckung integrieren.
So schützen Sie Ihre Wallbox als Mieter optimal – und vermeiden unangenehme Überraschungen
Versicherungslösungen für Mieter mit eigener Wallbox
Als Mieter tragen Sie nicht nur Verantwortung für die Nutzung der Wallbox – sondern auch für potenzielle Schäden. Ob es zu einem Kurzschluss, einem Brand, Vandalismus oder einem Haftpflichtfall kommt: Die passende Absicherung schützt Sie vor hohen Kosten. Doch viele Standardversicherungen decken nicht alles ab. Hier erfahren Sie, wie Sie sich optimal absichern.
Wer als Mieter in einer Mietwohnung eine Wallbox nutzen oder sogar installieren lässt, sollte den Versicherungsschutz nicht dem Zufall überlassen. Grundsätzlich gilt: Ist die Wallbox fest installiert, fällt sie in den baulichen Bereich und zählt damit zum Verantwortungsbereich des Vermieters bzw. zur Wohngebäudeversicherung. Dennoch kann es zahlreiche Schnittstellen geben, bei denen auch der Mieter haftet oder eigenes Eigentum betroffen ist – etwa beim Anschluss eines privaten Fahrzeugs oder bei Bedienfehlern.
Die wichtigsten Versicherungen im Überblick
Hausratversicherung
Deckt Schäden an mobilen Komponenten (z. B. Ladekabel) sowie durch Kurzschluss, Überspannung oder Brand entstandene Schäden am Eigentum des Mieters. Achtung: Nicht jede Hausratversicherung beinhaltet standardmäßig Wallbox-Zubehör oder Ladetechnik. Eine Erweiterung oder ein spezieller Tarif kann notwendig sein.
Privathaftpflichtversicherung
Unverzichtbar, wenn Dritte (z. B. Nachbarn, Lieferdienste) durch die Wallbox oder das angeschlossene Fahrzeug zu Schaden kommen. Auch Schäden am fremden Eigentum (z. B. Ladeunfälle) können hierüber reguliert werden – vorausgesetzt, die Versicherung deckt sogenannte Allmählichkeits- oder Bedienfehler ab.
Sondervereinbarung mit dem Vermieter
Der Versicherungsschutz kann zusätzlich durch Vereinbarungen im Mietvertrag geregelt werden. So kann etwa festgehalten werden, dass der Mieter für Wartung, Instandhaltung und Versicherung der Ladetechnik verantwortlich ist. Diese Regelungen sollten schriftlich fixiert sein.
Typische Schadenbeispiele für Mieter:
Ein durchgebranntes Ladekabel setzt den Hausanschluss in Brand – die Gebäudeversicherung des Vermieters verweist auf den Mieter als Verursacher.
Ein Kind zieht das Kabel aus der Wallbox und verletzt sich daran – die Haftpflicht greift, aber nur bei entsprechender Klausel.
Nach einem Blitzeinschlag ist das E‑Auto defekt – und der Mieter muss nachweisen, ob der Schaden durch die Wallbox oder das Fahrzeug entstanden ist.
Wer eine Wallbox in seiner Mietwohnung nutzt, sollte seinen Versicherungsstatus frühzeitig prüfen – idealerweise vor Installation oder Antragstellung. Viele Schäden lassen sich nur über spezialisierte Tarife oder ergänzende Klauseln absichern.
Als Vermieter in der Pflicht – warum Sie Ihre Wallbox ausdrücklich mitversichern sollten
So sichern Sie als Vermieter Ihre Wallbox richtig ab
Sobald eine Wallbox dauerhaft mit dem Gebäude verbunden ist – z. B. an der Außenwand, im Carport oder in der Tiefgarage – gilt sie rechtlich als Gebäudebestandteil. Damit liegt die Verantwortung für Absicherung und Instandhaltung in der Regel beim Eigentümer bzw. Vermieter. Doch nicht jede Wohngebäudeversicherung enthält automatisch Schutz für Wallboxen. Deshalb sollten Sie als Vermieter gezielt prüfen und gegebenenfalls nachbessern.
Mit dem Einzug der Elektromobilität wird die Ladeinfrastruktur zunehmend Teil moderner Mietobjekte. Für Vermieter ist das nicht nur ein Serviceangebot für Mieter, sondern auch ein versicherungstechnischer Sonderfall. Denn: Die meisten klassischen Wohngebäudeversicherungen decken Ladetechnik nur dann ab, wenn sie ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen genannt oder als Zusatzbaustein integriert ist.
Wichtige Versicherungsaspekte für Vermieter:
Wohngebäudeversicherung
Prüfen Sie, ob Ihre Police Schäden an der Wallbox durch Feuer, Blitz, Überspannung, Leitungswasser, Sturm oder Vandalismus einschließt. Falls nicht, kann ein erweiterter Gebäudeschutz oder ein spezieller „Energiebaustein“ sinnvoll sein.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die auch bei Verletzungen durch defekte Ladetechnik greift – zum Beispiel, wenn sich eine Person beim Laden verletzt oder das Gerät einen Kabelbrand auslöst.
Sondervereinbarungen dokumentieren
Übernimmt der Mieter die Wallbox oder bringt er eine eigene mit, sollte vertraglich geregelt sein, wer für Schäden aufkommt – auch im Hinblick auf Wartung, Instandhaltung und Rückbau beim Auszug.
Deckungssummen und Gefahreneinschlüsse prüfen
Schäden durch Stromausfall, Überspannung oder Tierbisse sind in vielen Basisverträgen ausgeschlossen. Gerade bei öffentlich zugänglichen Wallboxen (z. B. im Hofbereich) ist zusätzlicher Schutz ratsam.
Typische Schadenfälle aus der Praxis:
Ein Mieter installiert eine genehmigte Wallbox – durch einen Installationsfehler entsteht ein Brand, der Haus und Nebengebäude beschädigt. Die Regulierung wird zum Streitfall, wenn die Police die Ladetechnik nicht explizit einbezieht.
Eine nicht wetterfeste Wallbox wird durch Starkregen beschädigt – die Versicherung verweigert die Leistung wegen „unsachgemäßer Anbringung“.
Ein Passant verletzt sich an einem schlecht montierten Ladekabel im Gemeinschaftsparkplatz – die Haftungsfrage betrifft direkt den Eigentümer.
Eine Wallbox ist baulich wie versicherungstechnisch ein Gebäudebestandteil. Wer seine Immobilie zukunftssicher ausstatten will, muss den Versicherungsschutz aktiv anpassen – andernfalls drohen hohe Eigenkosten im Schadenfall. Lassen Sie Ihre bestehende Gebäudeversicherung prüfen und erweitern Sie den Schutz gezielt um Komponenten für moderne Elektromobilität.
Keine Pflicht – aber sehr wohl Ihre Verantwortung als Eigentümer oder Nutzer
Ist eine Wallbox-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Viele Mieter und Vermieter fragen sich, ob sie gesetzlich verpflichtet sind, eine Versicherung für ihre Wallbox abzuschließen. Die klare Antwort: Nein, eine explizite Versicherungspflicht existiert nicht – dennoch ist der Schutz in der Praxis nahezu unverzichtbar. Denn Schäden durch Technik, Wetter oder Fehlbedienung können teuer werden und sogar rechtliche Folgen haben.
Aktuell gibt es in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, eine separate Versicherung für eine Wallbox abzuschließen – weder für Mieter noch für Vermieter. Dennoch weist der Gesetzgeber darauf hin, dass Eigentümer und Betreiber für alle Schäden haften, die durch eine Wallbox verursacht werden. Das betrifft insbesondere:
Sachschäden am Gebäude oder Fahrzeugen,
Verletzungen Dritter (z. B. durch defekte Kabel oder Stromschläge),
sowie Schäden infolge technischer Mängel oder Montagefehler.
Das bedeutet im Klartext: Auch ohne Versicherungspflicht bleiben Sie im Schadenfall finanziell verantwortlich – und zwar oft in voller Höhe. Eine Haftpflicht- oder Sachversicherung ist daher dringend zu empfehlen, um existenzbedrohende Risiken zu vermeiden.
Typische Szenarien, die ohne passenden Schutz teuer werden können:
Blitzschlag trifft die Wallbox, das Hausnetz wird beschädigt – der Schaden wird mangels Überspannungsschutz nicht ersetzt.
Vandalismus an der Wallbox auf dem Stellplatz – keine Deckung vorhanden, obwohl mehrere tausend Euro Schaden entstehen.
Kind verletzt sich am Ladekabel im Hof – Eigentümer oder Mieter haften persönlich.
Besonders kritisch: Viele Standard-Policen (Gebäude- oder Hausratversicherungen) decken Wallboxen nur unter bestimmten Voraussetzungen ab, z. B. wenn sie fest mit dem Gebäude verbunden sind und ausdrücklich in der Police genannt werden. Zusatzbausteine oder sogenannte „Energiepakete“ sind daher sinnvoll – sowohl für Mieter als auch Vermieter.
Auch wenn keine Pflicht besteht, ist die Absicherung einer Wallbox elementar, um im Ernstfall geschützt zu sein. Denn wie bei Photovoltaikanlagen oder Kaminöfen gilt: Wer technische Installationen in Betrieb nimmt, muss die Verantwortung für deren Risiken tragen. Eine frühzeitige Absprache mit dem Versicherer oder Makler schafft Klarheit – und schützt vor finanziellen Fallstricken.
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Zusammenfassung
Die Elektromobilität macht auch vor Mietwohnungen nicht halt – und mit ihr wachsen die Herausforderungen für Mieter und Vermieter. Ob Wallbox, Ladekabel oder Anschluss – sobald Technik fest verbaut ist, entstehen Risiken, die abgesichert werden müssen. Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht zur Versicherung, doch die Praxis zeigt: Schäden durch Blitz, Brand, Vandalismus oder Fehlfunktionen können schnell mehrere tausend Euro kosten.
Mieter sollten deshalb Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen prüfen – und ggf. anpassen. Vermieter wiederum sollten sicherstellen, dass die Wohngebäudeversicherung moderne Technik wie Wallboxen explizit abdeckt. Zusätzlich empfiehlt sich eine klare vertragliche Regelung zwischen den Parteien – am besten in Verbindung mit einer individuellen Beratung.
Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die eigene Police frühzeitig prüfen – denn nur so ist garantiert, dass der Schutz im Schadenfall auch greift.
häufige Fragen
Ist eine Wallbox in der Mietwohnung versichert?
Ja – fest verbaute Wallboxen gelten als Gebäudebestandteil und sind grundsätzlich über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt. Ergänzend kann die Hausratversicherung des Mieters greifen, z. B. bei Schäden an mobilen Komponenten oder Vandalismus. Eine Prüfung der Bedingungen ist in jedem Fall sinnvoll.
Brauche ich eine separate Wallbox-Versicherung?
Nicht zwingend – aber sie kann sinnvoll sein. Viele klassische Wohngebäudeversicherungen decken Wallboxen nicht automatisch ab. Je nach Tarif und Anbieter kann ein Zusatzbaustein notwendig sein. Für Mieter ist oft eine erweiterte Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung hilfreich.
Muss mein Vermieter eine Wallbox genehmigen?
Ja. Seit der WEG-Reform 2020 haben Mieter zwar einen Anspruch auf eine eigene Wallbox – die Zustimmung des Vermieters darf aber nicht mehr grundlos verweigert werden. Der Antrag muss dennoch gestellt werden, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt.
Wer haftet, wenn durch die Wallbox ein Schaden entsteht?
Kommt es durch Bedienfehler, Defekte oder Kurzschluss zu Schäden, haftet der Betreiber der Wallbox – also in der Regel der Mieter. Ist die Technik mangelhaft installiert oder nicht ausreichend versichert, kann auch der Vermieter in die Pflicht genommen werden. Daher ist eine saubere Absicherung beider Parteien entscheidend.