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Reiserücktrittsversicherung | AMBA Versicherungen

Warum ist die Reiserücktrittsversicherung wichtig?

Unverhofft kommt oft und manchmal kann man im Leben eine gebuchte Reise nicht antreten. Auch wenn man das ganz anders geplant hat. Eine Reiserücktrittsversicherung kann dann vor bösen Überraschungen wie hohen Stornokosten schützen und kostet nur eine niedrige Prämie.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann man z.B. für ein ganzes Jahr buchen und kann dann beliebig oft im Jahr verreisen. Und zwar absolut sorgenfrei. Wer dann die Reise aus den versicherten Gründen nicht antreten kann, bliebt nicht auf hohen Reiserücktrittskosten sitzen.

Was können versicherte Gründe für den Reiserücktritt sein?

Hier unterscheiden sich die Versicherer teilweise etwas. Grundsätzlich sind folgende versicherte Gründe für einen Reiserücktritt möglich:

  • Unerwartete schwere Krankheit
  • Todesfall oder schwere Erkrankung
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
  • Organspende oder Organempfang
  • Bei erheblichem Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. ab 2.500 Euro)
  • Bei unerwarteter gerichtlicher Ladung
  • Impfunverträglichkeiten
  • Arbeitsplatzwechsel, betriebsbedingter Kündigung, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Kurzarbeit
  • Schwangerschaft
  • Bei Verkehrsmittelverspätung
  • Bei Erkrankung eines Hundes oder einer Katze, die mitreisen sollte
  • Für Schüler und Studenten: Wenn Wiederholungsprüfung in Reisezeit fällt oder Nichtversetzung erfolgte

Was kann eine Reiserücktrittsversicherung alles leisten?

Der Vorteil einer Rücktrittsversicherung liegt in der Befreiung von finanziellen Nachteilen durch den Rücktritt von einer Reise. Dies kann z.B. bedeuten:

  • Wenn die Reise aus den versicherten Gründen abgesagt werden muss: Werden anfallende Stornokosten erstattet
  • Wenn man die Reise aus versicherten Gründen nur verspätet antreten kann, werden die zusätzlichen Hinreise-Mehrkosten erstattet und die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (maximal natürlich gesamt nur der Reisepreis)
  • Umbuchungskosten können übernommen werden, wenn versicherte Gründe vorliegen – einige Anbieter erstatten auch Umbuchungskosten im kleinen Rahmen (z.B. bis 30 Euro), auch wenn keine Gründe angegeben werden

Risiko: Anreise mit dem Zug zum Flug

Jeder wird es schon mal erlebt haben: Ein Zug verspätet sich. Viele reisen daher mit dem Zug so an, dass sie mehrere Stunden vor dem Abflugtermin am Flughafen mit dem Zug ankommen sollten. Aber manchmal klappt auch das nicht, weil z.B. ein Oberleitungsschaden, ein Unwetter oder Per­sonen im Gleis für mehrere Stunden auch einen Schnellzug wie einen ICE aufhalten. Der Urlaubsflieger wartet dann nicht, - gerade bei Interkontinentalflügen, die ggf. nicht jeden Tag auf dem Plan stehen, ist dies mehr als ärgerlich. Wenn in der Reiserücktrittsversicherung die Verkehrsmittelverspätung mitversichert ist, ist ein  zu spät kommender Zug zwar auch noch ärgerlich, reißt aber keine Löcher in die Reisekasse, weil die Versicherung entweder einen späteren Ersatzflug zum Ziel bezahlt oder aber den Reisepreis erstattet.

Corona-Reiseschutz

In Coronazeiten sollte man bei der Reiserücktrittsversicherung darauf achten, dass auch typische Corona-Risiken mitversichert sind:

  • Stornokosten-Ersatz bei häuslicher Isolation oder Quarantäne
  • Stornokosten-Ersatz bei Beförderungsverweigerung
  • Stornokosten-Ersatz, wenn wegen Covid-19 Reisewarnung für das Reiseland durch das Auswärtige Amt ausgesprochen wird.

Dieser Schutz ist wichtig, denn auch wenn Sie selbst vollkommen gesund sind, kann das Gesundheitsamt Sie in Quarantäne stecken, wenn einer Ihrer Bekannter, den Sie kürzlich getroffen haben, an Corona erkrankt und angegeben hat, Sie getroffen zu haben. Sie dürfen dann weder das Haus verlassen, noch verreisen.

Haben Sie einen Coronaschutz in Ihrer Reiserücktrittsversicherung, sind Sie vor den negativen Folgen der Quarantäne geschützt.

Wer ist denn in der Reiserücktrittsversicherung versichert?

Die Reiserücktrittsversicherung tritt ein, wenn man selbst oder eine der folgenden Per­sonen die Reise wegen eines versicherten Grundes nicht antreten kann:

  • Alle, die mit Ihnen gemeinsam die Reise gebucht haben (gilt nicht bei mehr als 2 Familien oder mehr als 6 Per­sonen)
  • Angehörige und Angehörige des Ehepartners oder Lebenspartners. Dazu zählen Kinder (auch Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Schwiegerkinder), Eltern (auch Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern), Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Enkel, Schwäger und Schwägerinnen, sowie Onkel, Tanten, Neffen und Nichten
  • Per­sonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Bis zu welcher Höhe werden Stornokosten erstattet?

Die Stornokosten bei einer Reise können bis zu 100% des Reisepreises betragen. Meist sind die Stornokosten desto höher, je kurzfristiger vor dem geplanten Reiseantritt die Absage erfolgt. Gerade, weil die Stornokosten so hoch sein können und damit gerne auch mehrere Tausend Euro erreichen, lohnt es sich , eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornokosten komplett. Es sei denn, man hat einen Selbst­behalt vereinbart.

Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll? 4 gute Gründe für die Versicherung:

  • Bei teuren Reisen oder Luxusreisen ist es sonst besonders ärgerlich, wenn man diese absagen muss und das Geld ist weg.
  • Bei Last-Minute-Reisen oder Pauschalreisen sind die Stornokosten oft sehr hoch. Bevor man da am falschen Ende spart: lieber ver­sichern
  • Bei selbst zusammengestellten Reisen, bei denen man Flug und Hotel oder Zimmer selbst bucht, fehlt oft jeder Schutz. Das wird teuer, weil das ganze Geld bei Nichtantritt i.d.R. weg wäre.
  • Bei Wohnungsbrand, Wasserrohrbruch oder ähnlichem am Vorabend fliegt sicher keiner am nächsten Tag in den Urlaub: Auch hier schützt die Reiserücktrittsversicherung

Worauf sollte man bei einer Reiserücktrittskostenversicherung achten?

  1. Nach Möglichkeit sollte man eine Rücktrittskostenversicherung ohne Selbstbeteiligung wählen. Mit Selbstbeteiligung wird zwar die Prämie geringer, aber dafür erhält man auch deutlich weniger im Schadensfalle
  2. Reiserücktrittsversicherung selbst abschließen und nicht blind die kaufen, die auf einem Reiseportal bei der Reisebuchung zufällig angezeigt wird
  3. Prüfen, ob die folgenden Gründe als versicherter Grund gelten:
    • Unvorhersehbare Erkrankungen
    • Todesfälle im engeren Familienkreis
    • Unfälle
    • Impfunverträglichkeiten
    • Schwangerschaft/Komplikationen
    • Unvorhergesehene Ereignisse wie Hausbrand, Überschwemmungen
    • Verspätung der Verkehrsmittel bei Anreise zum Flughafen
    • Arbeitsplatzverlust
  4. Immer auch den Reiseabbruch mitver­sichern (Reiseabbruchversicherung). So ist die Reise auch versichert, wenn in den ersten Tagen nach Reiseantritt etwas Schlimmes passiert
  5. Laufzeit der Versicherung prüfen: Manche gelten nur für eine Reise, andere für ein Jahr

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei chronischen Krank­hei­ten, die ggf. schon Jahre vorliegen. In solchen Fällen argumentieren die Versicherer, dass bereits zum Zeitpunkt der Reisebuchung der Reiserücktritt absehbar war.

Die Reiserücktritt zahlt auch nicht, wenn man sie zu spät abschließt. Jede Versicherung hat eine eigene Zeitspanne, bis zu der man die Versicherung vor Reiseantritt abgeschlossen haben muss. Oft sind dies 30 Tage vor Reiseantritt. Wer also meint, 3 Tage vor Reiseantritt eine solche Versicherung abschließen zu können, um diese dann 2 Tage vor Antritt in Anspruch zu nehmen, hat sich verkalkuliert.

Fazit: Eine Reiserücktrittversicherung ist eine wichtige Reiseversicherung, wenn man verreist. Gerade vor dem Jahresurlaub oder Urlaubsreisen, die vierstellig ins Budget gehen, sollte man eine solche Reiserücktrittsversicherung rechtzeitig beantragen, damit man nicht auf hohen Stornokosten sitzen bleibt.


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