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Gebäudeversicherung: Wohnfläche korrekt berechnen & absichern

Gebäudeversicherung - Berechnung nach Wohnfläche und wie Sie am besten vorgehen

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder bauen, spielt die Wohnfläche eine entscheidende Rolle. Nicht allein vor dem Hintergedanken, wie viel Platz Sie brauchen. Schließlich hängt die Miete oder der Kaufpreis maßgeblich von der Quadratmeterzahl ab. Aber auch die Versicherungsprämie Ihrer Wohngebäudeversicherung wird unter anderem nach der Wohnfläche berechnet. Dabei kann die Anwendung verschiedener Berechnungsmethoden zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, die wiederum die Preise erheblich beeinflussen. In diesem Blogbeitrag bieten wir Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Berechnungsverfahren für Wohnflächen und erklären Ihnen, worauf Sie achten sollten und welche Konsequenzen eine falsche Berechnung hat. Mit diesem Wissen sind Sie in der Lage, Ihr Zuhause umfassend zu schützen, indem Sie die richtige Versicherungen abschließen.
 
 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

 Seit dem 1. Januar 2004 ist die Wohnflächenverordnung in Kraft. Diese legt fest, dass die Wohnfläche aus der anrechenbaren Grundfläche der Wohnräume besteht.

 Gemäß dieser Verordnung werden Flächen von Fenster- und Türrahmen, Einbaumöbeln, Öfen und Badewannen zur Wohnfläche gezählt.

 Bei Abweichungen um mehr als 10 Prozent haben Mieter das Recht, aufgrund eines nicht behebbaren Mangels den Mietvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.

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Die Bedeutung der Wohnflächenberechnung in der Wohngebäudeversicherung

 

Ihr Zuhause ist nicht nur ein Ort zum Leben, sondern auch eine wertvolle Investition. Um dieses kostbare Gut angemessen zu schützen, ist es entscheidend, je nach Wohnungsgröße die richtigen Versicherungen abzuschließen.

Die Wohnfläche spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags – unabhängig davon, ob es sich um einen Tarif basierend auf der Wohnfläche oder auf der Versicherungssumme, also dem Wert von 1914, handelt. Wird die Wohnungsgröße zu niedrig angegeben, besteht das Risiko einer Unterversicherung. Dies könnte dazu führen, dass ein Schaden nur teilweise vom Versicherer erstattet wird.

Die korrekte Berechnung Ihrer Wohnfläche ist daher entscheidend. Insbesondere beim Abschluss Ihrer Wohngebäudeversicherung sind genaue Angaben erforderlich. Durch die korrekte Ermittlung der Wohnfläche können Sie sicherstellen, dass Ihr Zuhause angemessen gegen Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und andere Gefahren abgesichert ist. Eine zu niedrig berechnete Wohnfläche kann zu einer Unterversicherung führen, bei der im Schadensfall nicht alle Kosten gedeckt werden. Aber auch andere Haushaltsversicherungen wie die Haus­rat­ver­si­che­rung können von der Wohnflächenberechnung beeinflusst werden.

Die Wohnflächenverordnung, die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft ist, legt fest, dass die Wohnfläche aus der anrechenbaren Grundfläche der Wohnräume besteht. Jedoch entspricht die tatsächliche Grundfläche nicht gleich der Wohnfläche, da bestimmte Flächen abgezogen werden.
 
 

Berechnung der Wohnfläche

 
Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt in der Regel nach bestimmten Standards, die von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men vorgegeben werden. Dabei werden alle beheizten Räume in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung berücksichtigt. Nicht beheizte Räume wie Keller, Dachboden oder Garagen werden in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt.
 

Was zählt alles zur Wohnfläche?

Gemäß der Wohnflächenverordnung gehören zu den anrechenbaren Grundflächen unter anderem

 Wohnzimmer

 Schlafzimmer

 Küche und Esszimmer

 Kinderzimmer

 Badezimmer und Toilettenräume

 Flure sowie Neben- und Abstellräume

 Auch Wintergärten, Schwimmbäder, Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zählen zur Wohnfläche, allerdings nur anteilig.

Die genaue Einhaltung der Wohnflächenverordnung ist entscheidend, da sie Auswirkungen auf Ihre Versicherung haben kann. Daher ist es wichtig, sich über die verschiedenen Berechnungsmethoden zu informieren und im Falle von Unstimmigkeiten entsprechend zu reagieren.
 

Was zählt nicht zur Wohnfläche?

Räume wie Keller, Dachboden, Waschküchen, Heizungsräume, Treppen, Balkone, Terrassen oder Garagen werden hingegen nicht zur Wohnfläche gerechnet.

Gemäß der Wohnflächenverordnung werden die Flächen von Fenster- und Türrahmen, Einbaumöbeln, Öfen und Badewannen zur Wohnfläche gezählt. Dabei ist die Raumhöhe das entscheidende Kriterium, wobei Dachschrägen und andere Besonderheiten zu beachten sind:

Flächen unter einer Schräge bis zu einem Meter Höhe werden nicht zur Wohnfläche gezählt. Räume mit einer Höhe von einem bis 2 Metern unter einer Schräge werden nur zu 50 Prozent berechnet, während alles über 2 Metern zu 100 Prozent zählt.

Zu den Elementen einer Wohnung, die nicht dazu gerechnet werden, gehören Schornsteine, frei stehende Pfeiler und Säulen, Vormauerungen und Verkleidungen, wenn ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt und ihre Höhe 1,50 Meter übersteigt. Zusätzlich zählen auch Tür-, Fenster- und Wandnischen nicht zur Wohnfläche, sofern sie nicht bis zum Boden reichen oder maximal 13 Zentimeter tief sind.
 

Alternative: Wohnflächenberechnung nach DIN 277

Eine alternative Methode zur Wohnflächenberechnung ist die DIN-Norm 277. Im Gegensatz zur Wohnflächenverordnung wird hier zunächst die Brutto-Grundfläche aus den äußeren Abmessungen der Wohnung ermittelt. Von dieser wird dann die sogenannte Konstruktionsfläche abgezogen, welche Wände und Pfeiler umfasst, um die Netto-Grundfläche zu erhalten. Diese Netto-Grundfläche wird anschließend in Nutz-, Verkehrs- und Technikflächen unterteilt. Nutzflächen umfassen Wohn-, Büro-, Produktions-, Lager- und Sanitärräume. Verkehrsflächen beinhalten Eingänge, Treppenhäuser, Lobbys, Aufzüge und Flure. Zu den Technikflächen zählen Maschinen-, Heizungs- und Betriebsräume.
 
 

Was ist bei der Wohnflächenberechnung zu beachten?

 
Es ist wichtig, bei der Wohnflächenberechnung genau zu sein und alle relevanten Bereiche und Flächen des Hauses einzubeziehen. Auch eventuelle Erweiterungen oder Umbauten sollten berücksichtigt werden, um eine genaue Versicherungssumme zu ermitteln. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Wohnflächenberechnung den aktuellen Standards und Vorschriften entspricht, um im Schadensfall keine Probleme zu bekommen.
 
 

Wohnfläche falsch berechnet – was nun?

 

Beim Vermessen Ihrer Wohnung stellen Sie fest, dass die Quadratmeterzahl von der im Kauf- oder Mietvertrag angegebenen Wohnfläche abweicht? Möglicherweise wurde die Wohnflächenberechnung mit einer anderen Methode durchgeführt. Ist dies nicht der Fall und die Abweichung beträgt mehr als 10 Prozent, haben Mieter das Recht auf eine Mietminderung. Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Urteilen entschieden, dass die Miete entsprechend der Abweichung gemindert werden darf. Bei einer Abweichung von 15 Prozent sinkt die Miete dementsprechend um 15 Prozent. Rückwirkend gilt diese Mietminderung für die vergangenen 3 Kalenderjahre.

Diese Zehn-Prozent-Regel gilt jedoch nicht automatisch für Kaufverträge und liegt im Ermessen der Gerichte. Daher sollten sich Kaufinteressenten vor Vertragsabschluss über die genaue Wohnfläche informieren, beispielsweise durch einen Architekten oder Bauingenieur.

Erfolgt im Mietvertrag keine konkrete Angabe zur Berechnungsmethode, gilt laut Urteilen des Bundesgerichtshofs die Wohnflächenverordnung. Bei Abweichungen von mehr als 10 Prozent haben Mieter das Recht auf eine außerordentliche und fristlose Kündigung des Mietvertrags. Zudem können sie rückwirkend Nebenkosten zurückfordern, da die Wohnfläche die Höhe der Betriebs- und Nebenkosten beeinflusst.

Eine Abweichung der Wohnfläche berechtigt auch zur Ablehnung einer Mieterhöhung. Dabei ist der prozentuale Wert der Abweichung unerheblich.
 
 

Wohngebäudeversicherungen ver­gleichen

 

Der Vergleich von Versicherungen ist entscheidend, um die beste Option für Ihren individuellen Bedarf zu finden. Hierbei kann Ihnen unser Online-Vergleichsrechner behilflich sein. Mit nur wenigen Klicks können Sie verschiedene Versicherungsangebote miteinander ver­gleichen und diejenige auswählen, die Ihren Anforderungen am besten entspricht. Nehmen Sie sich die Zeit, um die verschiedenen Tarife zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie den optimalen Schutz für Ihr Zuhause erhalten.


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Fazit: Sichern Sie Ihr Zuhause optimal ab

 

Die Wohnflächenberechnung ist ein wichtiger Aspekt bei der Absicherung Ihres Zuhauses. Indem Sie sicherstellen, dass Ihre Ge­bäude­ver­si­che­rung auf einer korrekten Wohnflächenberechnung basiert, können Sie Ihr Zuhause optimal vor den Risiken des Lebens schützen. Vergessen Sie nicht, regelmäßig Ihre Versicherung zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Wohnfläche korrekt und aktuell erfasst ist. So können Sie mit Zuversicht in die Zukunft blicken und Ihr Zuhause in vollen Zügen genießen.

Möchten Sie mehr über die Wohnflächenberechnung in Ihrer Ge­bäude­ver­si­che­rung erfahren oder haben Sie Fragen zur Absicherung Ihres Zuhauses? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Versicherungen zu helfen und Ihr Zuhause bestmöglich zu schützen.


Häufige Fragen

Was zählt bei der Ge­bäude­ver­si­che­rung als Wohnfläche?

Die Wohnfläche in der Ge­bäude­ver­si­che­rung umfasst in der Regel alle beheizten Räume eines Gebäudes, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Badezimmer.

Wie berechnet man die Versicherungssumme einer Wohnung?

Die Versicherungssumme einer Wohnung wird in der Regel anhand der Wohnfläche und des Wertes des Gebäudes berechnet. Die genaue Berechnung kann je nach Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men variieren.

Wie berechne ich die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung?

Die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung wird durch die Addition der anrechenbaren Grundfläche der Wohnräume ermittelt. Dazu zählen auch Flächen von Fenster- und Türrahmen, Einbaumöbeln, Öfen und Badewannen.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung pro Quadratmeter im Schnitt?

Die Kosten pro Quadratmeter variieren je nach Region, Art des Gebäudes, Deckungsumfang und individuellen Risiken. Ein genauer Durchschnittspreis lässt sich daher nicht pauschal angeben.

Was zählt für die Wohngebäudeversicherung zur Wohnfläche?

Für die Wohngebäudeversicherung zählen in der Regel alle beheizten Räume und auch gegebenenfalls Nebengebäude wie Garagen oder Carports zur Wohnfläche.

Wie berechnet man die QM für die Wohngebäudeversicherung?

Die Quadratmeter für die Wohngebäudeversicherung werden üblicherweise anhand der Wohnfläche des Gebäudes ermittelt. Diese kann durch genaue Messungen oder nach den Standards der Wohnflächenverordnung bestimmt werden.

Was zählt zur Wohnfläche bei der Haus­rat­ver­si­che­rung?

Für die Haus­rat­ver­si­che­rung zählen alle Räume, die zum Wohnen genutzt werden, sowie auch gegebenenfalls Einbauten wie Einbauküchen oder eingebaute Schränke zur Wohnfläche.


Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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