Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser

Sichern Sie Ihr Eigen­heim umfas­send ab

Gebaeudeversicherung Einfamilienhaus

Ein Ein­fa­mi­li­en­haus ist mehr als nur ein Gebäu­de – es ist Ihr Zuhau­se und eine bedeu­ten­de Inves­ti­ti­on. Umso wich­ti­ger ist es, sich gegen unvor­her­seh­ba­re Schä­den durch Feu­er, Sturm oder Lei­tungs­was­ser abzu­si­chern. Eine pas­sen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet Ihnen finan­zi­el­len Schutz und sorgt für Sicher­heit in jeder Lebens­la­ge.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Schutz­um­fang: Deckt Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel ab.

  • Ele­men­tar­schä­den: Zusätz­li­cher Schutz gegen Natur­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung oder Erd­rutsch mög­lich.

  • Kos­ten: Bei­trä­ge vari­ie­ren je nach Lage und Aus­stat­tung; Basis-Tari­fe ab ca. 6 € monat­lich ver­füg­bar.

  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich: Ein Ver­gleich ver­schie­de­ner Anbie­ter hilft, den opti­ma­len Tarif zu fin­den.

Über 700 zufrie­de­ne Kun­den ver­trau­en uns

google-rating-badge
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

makler.de
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Schutz für Ihr Zuhau­se – unver­zicht­bar für jeden Haus­be­sit­zer

Was ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und war­um ist sie unver­zicht­bar?

Ein Ein­fa­mi­li­en­haus ist oft die größ­te Inves­ti­ti­on im Leben. Umso wich­ti­ger ist es, die­ses wert­vol­le Gut vor unvor­her­seh­ba­ren Schä­den zu schüt­zen. Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­len Schutz bei Schä­den durch Feu­er, Sturm, Lei­tungs­was­ser und mehr. In die­sem Abschnitt erfah­ren Sie, war­um die­ser Ver­si­che­rungs­schutz für jeden Haus­be­sit­zer wich­tig ist.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist eine Sach­ver­si­che­rung, die Schä­den am Gebäu­de selbst abdeckt. Dazu gehö­ren das Haupt­ge­bäu­de sowie fest ver­bun­de­ne Bestand­tei­le wie Dach, Wän­de, Fuß­bö­den, Hei­zungs­an­la­gen und sani­tä­re Instal­la­tio­nen. Auch Neben­ge­bäu­de wie Gara­gen oder Gar­ten­häu­ser kön­nen mit­ver­si­chert wer­den.

Ver­si­cher­te Gefah­ren umfas­sen in der Regel:

  • Feu­er: Schä­den durch Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on oder Implo­si­on.

  • Lei­tungs­was­ser: Schä­den durch bestim­mungs­wid­rig aus­tre­ten­des Lei­tungs­was­ser, z. B. bei Rohr­brü­chen.

  • Sturm und Hagel: Schä­den ab Wind­stär­ke 8 oder durch Hagel­schlag.

Zusätz­lich kön­nen Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mung, Erd­rutsch oder Schnee­druck durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Die­se Zusatz­ver­si­che­rung wird beson­ders in hoch­ge­fähr­de­ten Gebie­ten emp­foh­len.

Die Bedeu­tung einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung liegt in ihrem finan­zi­el­len Schutz: Im Scha­dens­fall über­nimmt sie die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder den Wie­der­auf­bau des Hau­ses. Ohne die­sen Schutz könn­ten Eigen­tü­mer im Ernst­fall vor exis­ten­zi­el­len finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen ste­hen.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den an:

  • Dem Haupt­ge­bäu­de (z. B. Wän­de, Dach, Böden)

  • Fest instal­lier­ten Bestand­tei­len (z. B. Hei­zungs­an­la­gen, sani­tä­re Ein­rich­tun­gen)

  • Neben­ge­bäu­den (z. B. Gara­gen, Gar­ten­häu­ser)

  • Fes­ten Außen­an­la­gen (z. B. Zäu­ne, Müll­ton­nen­bo­xen)

Nicht ver­si­chert sind beweg­li­che Gegen­stän­de im Haus – hier­für ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung erfor­der­lich.

Ein Ein­fa­mi­li­en­haus stellt einen erheb­li­chen Ver­mö­gens­wert dar. Schä­den durch Feu­er, Sturm oder Lei­tungs­was­ser kön­nen immense Kos­ten ver­ur­sa­chen. Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt vor die­sen finan­zi­el­len Belas­tun­gen und sorgt dafür, dass Eigen­tü­mer im Scha­dens­fall nicht vor dem Ruin ste­hen.

Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen oder Erd­rut­sche neh­men zu. Eine Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt sol­che Schä­den nicht ab. Daher ist der Abschluss einer zusätz­li­chen Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung rat­sam, um umfas­sen­den Schutz zu gewähr­leis­ten.

Kos­ten & Ein­fluss­fak­to­ren

Was kos­tet eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser – und wovon hängt der Bei­trag ab?

Die Kos­ten für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung unter­schei­den sich teils deut­lich – abhän­gig von Lage, Aus­stat­tung, Bau­wei­se und gewähl­tem Tarif. Wer spart, ohne auf die Leis­tun­gen zu ach­ten, ris­kiert im Scha­den­fall böse Über­ra­schun­gen. Wir zei­gen, wor­auf es wirk­lich ankommt.

Die Höhe der Prä­mie einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung rich­tet sich nicht nach einem pau­scha­len Fest­be­trag, son­dern ergibt sich aus einer Viel­zahl von Fak­to­ren. Beson­ders beim Ein­fa­mi­li­en­haus kom­men bau­li­che und regio­na­le Beson­der­hei­ten hin­zu, die die Risi­ko­be­wer­tung durch den Ver­si­che­rer beein­flus­sen. Ein ein­fa­cher Tarif kann bereits bei rund 100 bis 200 € jähr­lich lie­gen, wäh­rend leis­tungs­star­ke Pre­mi­um­ta­ri­fe mit Ein­schlüs­sen wie Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung oder Glas­ver­si­che­rung auch 400 € oder mehr im Jahr kos­ten kön­nen.

Ein häu­fi­ges Miss­ver­ständ­nis: Der güns­tigs­te Tarif ist nicht auto­ma­tisch der bes­te. Ent­schei­dend ist, dass die Ver­si­che­rung im Ernst­fall auch wirk­lich leis­tet – und das heißt, dass alle rele­van­ten Risi­ken abge­deckt sein müs­sen. Beson­ders bei älte­ren Häu­sern, Häu­sern in Hoch­was­ser­ge­bie­ten oder mit tech­ni­schen Son­der­aus­stat­tun­gen (z. B. PV-Anla­ge, Wär­me­pum­pe) soll­ten Ver­si­che­rungs­um­fang und mög­li­che Aus­schlüs­se genau geprüft wer­den.

Neben der Stan­dard­ab­si­che­rung gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel ist auch die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung ein ent­schei­den­der Hebel bei der Bei­trags­ge­stal­tung: Je höher die Selbst­be­tei­li­gung, des­to nied­ri­ger der Bei­trag – aller­dings steigt auch das per­sön­li­che Risi­ko. Eben­so wir­ken sich Vor­schä­den, etwa aus vor­he­ri­gen Sturm­schä­den, bei­trags­er­hö­hend aus. Wer dage­gen ener­ge­tisch saniert, moder­ne Mate­ria­li­en ver­wen­det oder Gebäu­de­si­cher­heit ver­bes­sert (z. B. Ein­bruch­schutz, Brand­schutz), kann mit Nach­läs­sen rech­nen.

Ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich lohnt sich des­halb in jedem Fall – er offen­bart nicht nur Preis­un­ter­schie­de, son­dern auch enor­me Unter­schie­de in der Leis­tung.

Wovon hängt der Bei­trag kon­kret ab?

  • Gebäu­de­wert und Ver­si­che­rungs­sum­me:
    Je höher der Wie­der­her­stel­lungs­wert, des­to teu­rer der Ver­si­che­rungs­schutz.

  • Wohn­flä­che und Bau­jahr:
    Gro­ße oder sehr alte Häu­ser haben ein erhöh­tes Risi­ko für Schä­den und Instand­hal­tung.

  • Lage des Hau­ses:
    Immo­bi­li­en in Überschwemmungs‑, Sturm- oder Erd­be­ben­zo­nen zah­len mehr.

  • Bau­art und Aus­stat­tung:
    Hoch­wer­ti­ge oder unge­wöhn­li­che Bau­wei­sen (z. B. Reet­dach) beein­flus­sen die Kal­ku­la­ti­on.

  • Vor­schä­den am Gebäu­de:
    Frü­he­re Schä­den wir­ken sich meist nega­tiv auf den Bei­trag aus.

  • Zusatz­bau­stei­ne:
    Ele­men­tar­schä­den, Glas­bruch oder unbe­nann­te Gefah­ren erhö­hen die Prä­mie.

  • Selbst­be­tei­li­gung:
    Höhe­re Selbst­be­hal­te sen­ken den Bei­trag, erhö­hen aber das eige­ne Risi­ko.

  • Zahl­wei­se und Ver­trags­lauf­zeit:
    Bei jähr­li­cher Zah­lung und län­ge­rer Lauf­zeit sind Rabat­te mög­lich.

Tari­fe cle­ver ver­glei­chen

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser: War­um ein Ver­gleich ent­schei­dend ist

Ein Tarif­ver­gleich ist mehr als nur eine Preis­fra­ge. Denn hin­ter güns­ti­gen Bei­trä­gen ver­ste­cken sich oft Ein­schrän­kun­gen in den Leis­tun­gen. Wer ver­gleicht, erkennt schnell, wel­cher Tarif wirk­lich zu sei­nem Haus passt – und spart dabei oft bares Geld.

Die Ange­bo­te für Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen unter­schei­den sich stark – nicht nur im Preis, son­dern vor allem in der Leis­tungs­stär­ke. Wäh­rend eini­ge Tari­fe ledig­lich Grund­ri­si­ken wie Feu­er und Lei­tungs­was­ser abde­cken, bie­ten ande­re umfas­sen­den Schutz bis hin zu Natur­ka­ta­stro­phen, Glas­bruch oder Schä­den durch unbe­nann­te Gefah­ren. Gera­de für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser lohnt sich daher ein geziel­ter Ver­gleich, der mehr berück­sich­tigt als nur den monat­li­chen Bei­trag.

Ein guter Ver­gleich zeigt Ihnen nicht nur, wel­cher Anbie­ter aktu­ell die güns­tigs­ten Kon­di­tio­nen bie­tet, son­dern auch, wel­che Leis­tun­gen ent­hal­ten sind – etwa Auf­räum­kos­ten, Hotel­über­nach­tun­gen bei Unbe­wohn­bar­keit oder der Ersatz von Gebäu­de­be­stand­tei­len wie Wär­me­pum­pen und Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Eben­so wich­tig: Wie schnell regu­liert der Ver­si­che­rer Schä­den? Gibt es Ein­schrän­kun­gen bei Vor­schä­den oder Son­der­bau­ten? Und wie trans­pa­rent sind die Ver­trags­be­din­gun­gen?

Unser Ver­gleichs­rech­ner berück­sich­tigt die­se und wei­te­re Fak­to­ren und ermög­licht Ihnen einen maß­ge­schnei­der­ten Über­blick – ange­passt an Ihre Immo­bi­lie, Ihr Risi­ko­pro­fil und Ihren Bedarf. So ver­mei­den Sie Unter- oder Über­ver­si­che­rung und kön­nen sich dar­auf ver­las­sen, im Ernst­fall umfas­send abge­si­chert zu sein.

Gebäu­de­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Erwei­te­run­gen im Blick behal­ten

Ergän­zen­der Schutz für Ihr Ein­fa­mi­li­en­haus – jetzt sinn­voll kom­bi­nie­ren

Beim Abschluss oder Wech­sel Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung lohnt sich der Blick über die Basis­leis­tun­gen hin­aus. Vie­le Risi­ken wie Natur­ge­fah­ren oder beson­de­re Scha­dens­ur­sa­chen sind nicht auto­ma­tisch ver­si­chert. Prü­fen Sie, ob die­se Zusatz­bau­stei­ne Ihre Absi­che­rung sinn­voll erwei­tern.

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Elementarversicherung

Extrem­wet­ter nimmt zu – von Stark­re­gen über Hoch­was­ser bis Schnee­last. Mit einer Ele­men­tar­ver­si­che­rung sichern Sie sich gegen Natur­ge­fah­ren ab, die in der Grund­de­ckung der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung meist nicht ent­hal­ten sind.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Hausratversicherung

Schä­den an Möbeln, Klei­dung oder Tech­nik sind nicht über die Gebäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt Ihr Hab und Gut im Inne­ren des Hau­ses – etwa bei Feu­er, Ein­bruch oder Lei­tungs­was­ser­schä­den.

Unbe­nann­te Gefah­ren

unbenannte-gefahren

Die­se Erwei­te­rung greift bei Schä­den durch unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se, die nicht aus­drück­lich benannt sind – z. B. Van­da­lis­mus, Mate­ri­al­feh­ler oder Schä­den durch Bedie­nungs­feh­ler. Ide­al für umfas­sen­den Rund­um­schutz.

Was ist ver­si­chert?

Leis­tun­gen & ver­si­cher­te Bestand­tei­le der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt nicht nur das Haupt­ge­bäu­de, son­dern auch fest ver­bau­te Bestand­tei­le und bestimm­te Neben­ge­bäu­de. Ein umfas­sen­der Über­blick über die ver­si­cher­ten Ele­men­te hilft, den tat­säch­li­chen Schutz­um­fang zu ver­ste­hen und mög­li­che Lücken zu iden­ti­fi­zie­ren.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den an der Immo­bi­lie ab, die durch defi­nier­te Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel ver­ur­sacht wer­den. Ver­si­chert sind das Haupt­ge­bäu­de sowie fest mit dem Gebäu­de ver­bun­de­ne Bestand­tei­le. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se:

  • Gebäu­de­be­stand­tei­le: Dazu gehö­ren fest instal­lier­te Ele­men­te wie Wän­de, Dächer, Fens­ter, Türen, Hei­zungs­an­la­gen, sani­tä­re Ein­rich­tun­gen, indi­vi­du­ell ange­fer­tig­te Ein­bau­kü­chen und fest ver­kleb­te Boden­be­lä­ge.

  • Gebäu­de­zu­be­hör: Hier­zu zäh­len Gegen­stän­de, die der Instand­hal­tung oder dem Gebrauch des Gebäu­des die­nen und sich im Gebäu­de befin­den oder an die­sem ange­bracht sind, wie bei­spiels­wei­se Mar­ki­sen, Anten­nen, Brief­kas­ten­an­la­gen und Müll­bo­xen.

  • Neben­ge­bäu­de und Grund­stücks­be­stand­tei­le: Gara­gen, Car­ports, Gar­ten­häu­ser, Zäu­ne, Ter­ras­sen und fest instal­lier­te Außen­be­leuch­tun­gen kön­nen, sofern ver­trag­lich ver­ein­bart, eben­falls mit­ver­si­chert sein.

Zusätz­lich über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung im Scha­den­fall zahl­rei­che Kos­ten, die über die rei­nen Repa­ra­tur­ar­bei­ten hin­aus­ge­hen. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se die Auf­räum- und Abbruch­ar­bei­ten: Muss nach einem Brand oder Was­ser­scha­den Bau­schutt besei­tigt oder beschä­dig­tes Mate­ri­al ent­fernt wer­den, kommt die Ver­si­che­rung für die ent­spre­chen­den Ent­sor­gungs­kos­ten auf. Auch soge­nann­te Bewe­gungs- und Schutz­kos­ten sind abge­deckt – etwa dann, wenn Möbel oder Gerä­te ver­la­gert oder beson­de­re Schutz­maß­nah­men ergrif­fen wer­den müs­sen, um Fol­ge­schä­den zu ver­mei­den. Beson­ders für ver­mie­te­te Ein­fa­mi­li­en­häu­ser ist außer­dem die Über­nah­me von Miet­aus­fall rele­vant: Soll­te das Haus durch einen ver­si­cher­ten Scha­den zeit­wei­se unbe­wohn­bar sein, ersetzt die Ver­si­che­rung die ent­gan­ge­nen Miet­ein­nah­men.

Wich­tig zu wis­sen: Nicht alle tech­ni­schen Anla­gen sind auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, Wär­me­pum­pen oder Wall­bo­xen für E‑Fahrzeuge müs­sen meist sepa­rat als Zusatz­bau­stein in die Poli­ce auf­ge­nom­men wer­den. Wer hier nach­bes­sert, kann sich im Scha­den­fall vor hohen Zusatz­kos­ten schüt­zen.

Wenn der Ernst­fall ein­tritt

Drei rea­le Scha­den­fäl­le – und wie die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt

Ob Feu­er, Was­ser oder Natur­ge­wal­ten – Schä­den am Eigen­heim pas­sie­ren schnel­ler, als man denkt. Die­se drei Bei­spie­le zei­gen, wie exis­ten­zi­ell eine gut gewähl­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sein kann.

Egal, ob Natur­ge­walt, tech­ni­scher Defekt oder plötz­li­che Unwet­ter – die gezeig­ten Bei­spie­le ver­deut­li­chen, wie unter­schied­lich und unvor­her­seh­bar Gebäu­de­schä­den auf­tre­ten kön­nen. Sie zei­gen aber auch, wie ent­schei­dend es ist, früh­zei­tig für den Ernst­fall vor­zu­sor­gen. Eine leis­tungs­star­ke Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt nicht nur Ihr Eigen­tum, son­dern auch Ihre Exis­tenz – denn die finan­zi­el­len Fol­gen eines Scha­dens kön­nen schnell fünf- bis sechs­stel­li­ge Sum­men errei­chen. Wich­tig ist, dass die Ver­si­che­rung exakt zu Ihrer Immo­bi­lie passt und mög­li­che Zusatz­ri­si­ken wie Stark­re­gen oder ver­al­te­te Lei­tun­gen berück­sich­tigt wer­den. Nut­zen Sie die Gele­gen­heit, Ihre aktu­el­le Absi­che­rung zu prü­fen – bevor es zu spät ist.

Blitz­schlag im Dach­ge­schoss

Sturmversicherung

An einem Som­mer­abend schlug ein Blitz in das Dach eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses ein. Das Feu­er brei­te­te sich rasch aus und zer­stör­te das gesam­te Dach­ge­schoss. Lösch­was­ser beschä­dig­te zusätz­lich die unte­ren Eta­gen. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nahm die Kos­ten für den Wie­der­auf­bau des Hau­ses, ein­schließ­lich der Ent­sor­gung des Brand­schutts und der Trock­nung der durch­feuch­te­ten Berei­che

geplatz­te Hei­zungs­rohr im Win­ter

Rohrbruch

Wäh­rend eines stren­gen Win­ters platz­te ein Hei­zungs­rohr im Kel­ler eines Hau­ses. Das aus­tre­ten­de Was­ser blieb über meh­re­re Tage unbe­merkt und durch­feuch­te­te Wän­de und Boden. Die Ver­si­che­rung kam für die Repa­ra­tur des Rohr­bruchs, die Trock­nung des Kel­lers sowie für Maler- und Boden­be­lags­ar­bei­ten auf.

Über­schwem­mung nach Stark­re­gen

Starkregen

Nach einem hef­ti­gen Unwet­ter trat ein nahe­ge­le­ge­ner Bach über die Ufer und über­flu­te­te den Kel­ler eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses. Schlamm und Was­ser beschä­dig­ten die Hei­zungs­an­la­ge und das Mau­er­werk. Dank einer ergän­zen­den Ele­men­tar­ver­si­che­rung wur­den die Kos­ten für die Rei­ni­gung, Repa­ra­tur und Wie­der­her­stel­lung des Kel­lers über­nom­men.

Ant­wor­ten auf Ihre wich­tigs­ten Fra­gen

Was Sie schon immer über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ihr Ein­fa­mi­li­en­haus wis­sen woll­ten

Beim The­ma Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung stel­len sich Haus­be­sit­zern immer wie­der die glei­chen Fra­gen: Wel­che Schä­den sind abge­deckt? Wann greift die Ver­si­che­rung – und wann nicht? Wie hoch soll­te die Ver­si­che­rungs­sum­me sein? In die­sem Bereich beant­wor­ten wir zen­tra­le Punk­te, die für Eigen­tü­mer von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern beson­ders rele­vant sind.

Nicht ver­si­chert sind alle beweg­li­chen Gegen­stän­de im Haus – dafür ist die Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig. Auch Schä­den durch vor­sätz­li­ches Han­deln, Krieg, Kern­ener­gie oder all­mäh­lich auf­tre­ten­de Schä­den (z. B. Schim­mel durch schlech­te Lüf­tung) sind in der Regel aus­ge­schlos­sen. Mar­der­schä­den, Schä­den an Solar­an­la­gen oder durch unbe­nann­te Gefah­ren müs­sen sepa­rat ver­si­chert wer­den.

Nur ein­ge­schränkt. Steht ein Haus län­ger leer (meist über 60 Tage), muss dies dem Ver­si­che­rer gemel­det wer­den. Andern­falls kann der Schutz im Scha­den­fall erlö­schen oder gekürzt wer­den. Spe­zi­el­le Tari­fe für Leer­stand sind emp­feh­lens­wert.

Ja, unbe­dingt. Wer­den frü­he­re Schä­den oder Män­gel ver­schwie­gen, kann dies im Scha­den­fall zur Leis­tungs­frei­heit füh­ren. Ver­si­che­rer dür­fen bei fal­schen Anga­ben den Ver­trag anfech­ten oder kün­di­gen.

Der Bau­preis­in­dex beein­flusst die Ver­si­che­rungs­sum­me im glei­ten­den Neu­wert­ver­fah­ren. Damit wird sicher­ge­stellt, dass der Schutz auch bei Preis­stei­ge­run­gen im Bau­we­sen aus­rei­chend bleibt. So wird eine Unter­ver­si­che­rung ver­mie­den.

Ins­be­son­de­re Ele­men­tar­schä­den (z. B. Über­schwem­mung, Stark­re­gen, Erd­rutsch) soll­ten zusätz­lich ver­si­chert wer­den. Auch eine Glas­ver­si­che­rung, Schutz vor unbe­nann­ten Gefah­ren oder eine Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung sind häu­fig sinn­voll.

Das hängt vom Tarif ab. Vie­le moder­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen schlie­ßen gro­be Fahr­läs­sig­keit mit ein – z. B. wenn beim Ver­las­sen des Hau­ses ein Fens­ter offen blieb. In älte­ren Poli­cen sind sol­che Schä­den teils aus­ge­schlos­sen.

Die Ver­si­che­rung geht auto­ma­tisch auf den neu­en Eigen­tü­mer über (§ 95 VVG). Die­ser kann sie mit einer Frist von einem Monat nach Grund­buch­ein­trag kün­di­gen oder wei­ter­füh­ren.

Posi­ti­ve Sanie­rungs­maß­nah­men wie neue Heiz­sys­te­me, Däm­mung oder moder­ne Fens­ter kön­nen sich bei­trags­min­dernd aus­wir­ken – sie sen­ken das Scha­den­ri­si­ko. Wich­tig: Ände­run­gen soll­ten dem Ver­si­che­rer immer gemel­det wer­den.

Nur, wenn die­se Neben­ge­bäu­de mit­ver­si­chert wur­den. Car­ports, Gara­gen, Gar­ten­häu­ser oder Zäu­ne müs­sen expli­zit im Ver­trag ste­hen – eben­so wie Außen­in­stal­la­tio­nen (z. B. Wall­bo­xen, Mar­ki­sen, Anten­nen).

Ja, sofern das Ein­fa­mi­li­en­haus ver­mie­tet oder gewerb­lich genutzt wird. Dann gel­ten die Bei­trä­ge als Wer­bungs­kos­ten bzw. Betriebs­aus­ga­ben. Für selbst genutz­tes Wohn­ei­gen­tum ist kei­ne steu­er­li­che Abset­zung mög­lich.

Das könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Sie möch­ten noch tie­fer in die The­men rund um Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ein­tau­chen? Die­se Bei­trä­ge ergän­zen unser Ange­bot und beant­wor­ten spe­zi­el­le Fra­gen, die sich vie­len Eigen­tü­mern im Zusam­men­hang mit Ein­fa­mi­li­en­häu­sern stel­len.

Gebaeudeversicherung-Photovoltaik

Pho­to­vol­ta­ik-Ver­si­che­rung

Son­nen­en­er­gie effi­zi­ent nut­zen – aber rich­tig abge­si­chert. Erfah­ren Sie, wann und wie eine Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung Schä­den an Modu­len, Wech­sel­rich­tern oder durch Ertrags­aus­fall abdeckt. Ide­al für Haus­be­sit­zer mit PV-Anla­ge.

grobe-fahrlaessigkeit

Gro­be Fahr­läs­sig­keit

Wenn klei­ne Feh­ler teu­re Fol­gen haben. Hier erfah­ren Sie, wann Ver­si­che­rer im Scha­den­fall trotz gro­ber Fahr­läs­sig­keit zah­len – und wel­che Tarif­merk­ma­le dabei ent­schei­dend sind. Unver­zicht­bar für alle, die sich umfas­send absi­chern wol­len.

Zusam­men­fas­sung

Ob Sturm, Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder ande­re Gefah­ren – die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihre vier Wän­de vor finan­zi­el­len Schä­den, die im Ernst­fall exis­tenz­be­dro­hend sein kön­nen. Für Eigen­tü­mer eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses ist sie zwar gesetz­lich nicht ver­pflich­tend, aber prak­tisch unver­zicht­bar.

Ein soli­der Ver­si­che­rungs­schutz deckt nicht nur das Haupt­ge­bäu­de ab, son­dern auch fest ver­bau­te Bestand­tei­le und – je nach Tarif – Neben­ge­bäu­de, Zube­hör und Ele­men­tar­schä­den. Ach­ten Sie bei der Tarif­wahl unbe­dingt auf Leis­tun­gen bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit, Wie­der­auf­bau­kos­ten zum Neu­wert, Miet­aus­fall und sinn­vol­le Zusatz­bau­stei­ne.

Die Kos­ten einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hän­gen von zahl­rei­chen Fak­to­ren ab – unter ande­rem von Bau­art, Lage, Aus­stat­tung und gewähl­tem Leis­tungs­um­fang. Ein Ver­gleich lohnt sich fast immer und zeigt, wie groß die Preis-Leis­tungs-Unter­schie­de zwi­schen den Anbie­tern sind.

Wenn Sie unsi­cher sind, wel­che Absi­che­rung für Ihr Ein­fa­mi­li­en­haus wirk­lich sinn­voll ist, unter­stüt­zen wir Sie ger­ne mit einer per­sön­li­chen Bera­tung oder einem fun­dier­ten Ver­gleich.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Kos­ten begin­nen je nach Lage, Bau­wei­se und Ver­si­che­rungs­um­fang bei etwa 200 € im Jahr. Bei höher­wer­ti­gen Tari­fen mit erwei­ter­ten Leis­tun­gen (z. B. Ele­men­tar­schutz) sind auch 400 bis 600 € jähr­lich rea­lis­tisch. Eine indi­vi­du­el­le Bei­trags­be­rech­nung ist ent­schei­dend, um weder über- noch unter­ver­si­chert zu sein.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te dem Wie­der­auf­bau­wert im Neu­zu­stand ent­spre­chen – also dem Betrag, den ein Neu­bau der­sel­ben Art heu­te kos­ten wür­de. Dies wird über den glei­ten­den Neu­wert­fak­tor jähr­lich ange­passt, um Infla­ti­on und Bau­preis­stei­ge­run­gen zu berück­sich­ti­gen.

Die Prä­mie für eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung liegt im Durch­schnitt zwi­schen 50 € und 200 € jähr­lich, je nach Risi­ko­zo­ne. In beson­ders hoch­was­ser­ge­fähr­de­ten Gebie­ten (ZÜRS 4) kann sie deut­lich teu­rer oder gar schwe­rer ver­füg­bar sein.

Deutsch­land­weit liegt der Durch­schnitts­bei­trag aktu­ell bei rund 320 € pro Jahr, wobei regio­na­le Schwan­kun­gen, Bau­art, Aus­stat­tung und Scha­dens­his­to­rie star­ken Ein­fluss auf den tat­säch­li­chen Bei­trag haben. Ein Ver­gleich zeigt, wie stark die Ange­bo­te vari­ie­ren.