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Gewerbliche Gebäudeversicherung | Leistung & Vergleich

Gewerbliche Gebäudeversicherung – die unverzichtbare Absicherung für die Gewerbeimmobilie

Das Firmengebäude ist das Herz einer jeden Aktivität. Auch wenn heute täglich mehr digitalisiert wird und Homeoffice sowie Smartworking immer aktueller sind, werden weiterhin auch in Zukunft Orte gebraucht, an denen die Arbeitsabläufe gut organisiert und koordiniert stattfinden können.

Oft hat der Firmensitz einen besonderen Standort und Charakteristiken, die das Gebäude einzigartig und auf die Bedürfnisse der Firma perfekt zugeschnitten machen. Ein schwerer Schaden an diesem, oder gar ein Verlust, bedeutet für die meisten Aktivitäten katastrophale Folgen.

Für die schlimmsten Eventualitäten gewappnet zu sein, kann nicht nur den Unterschied im Falle des effektiven Bedarfs am Versicherungsschutz ausmachen, sondern dem Gewerbetreibenden auch ruhige Nächte bescheren. Wer weiß, dass im schlimmsten Fall die Versicherung für entstandene Schäden aufkommt, muss bei dem Gedanken an unerwartete Schicksalsschläge nicht mit Sorgen und Existenzängsten ringen.

Tatsächlich kann ein durch Naturgewalten oder defekte Leitungen entstandener Schaden sehr teuer zu beheben sein. In einigen Fällen ist gar der Abriss der Immobilie unvermeidbar. Wenn solche Fälle eintreten, kann dies das Ende für eine Firma bedeuten, sollte diese nicht versichert sein, denn der Immobilienbesitzer muss alleine für die Schadensbehebung aufkommen.


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Wer benötigt eine gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung?

 

Jeder Gewerbetreibende, der selbst Eigentümer der Geschäftsimmobilie ist, sollte unbedingt eine Ge­bäude­ver­si­che­rung abschließen, da dies eine unverzichtbare Absicherung ist. Schadensbehebung an Immobilien kann extrem kostspielig sein, vor allem, wenn diese Schäden gravierend sind, wie das etwa der Fall sein kann, wenn diese durch ein Feuer oder durch Naturkatastrophen verursacht werden.

Hier eine Liste von Unternehmen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die in jedem Fall eine gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung abschließen sollten:

  • Gastronomie wie Café, Restaurant, Eisdiele
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Hotels
  • Handwerksbetriebe wie Bäckerei, Fleischerei, Schreinerei, Gärtnerei
  • Baugewerbe von Fassadendämmung, Maurer bis Zimmerer
 
Nicht zu vergessen sind Immobilieninvestoren, die Mehrfamilienhäuser oder andere Immobilien besitzen und diese professionell vermieten. Auch Eigentümergemeinschaften und kleine Wohnungsgesellschaften sollten nicht auf eine Ge­bäude­ver­si­che­rung verzichten, da im Schadensfall das Kapital gefährdet sein kann. Für Immobilieninvestoren wird auf eine spezialisierte Wohngebäudeversicherung zurückgegriffen.
 

Mindestens zu 50 % gewerblich genutzte Wohngebäude

Immobilien, die mindestens zu 50 % gewerblich genutzt werden, sollten eine gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung haben. Dies ist der Fall, wenn die Wohnimmobilie mindestens zur Hälfte gleichzeitig als Arbeitsplatz dient. Wenn jedoch weniger als 50 % der Fläche der gesamten Immobilie gewerblich genutzt werden, muss eine private Ge­bäude­ver­si­che­rung und keine gewerbliche Versicherung abgeschlossen werden.
 
 

Welche Schäden deckt die gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung ab?

 

Das Versicherungsobjekt ist das Firmengebäude und alle vom Eigentümer durchgeführten Einbauten, dazu zählen etwa Heizungen, sanitäre Anlagen oder Gegensprechanlagen sind mitversichert.

Der Basis-Versicherungsschutz ist im Allgemeinen auf bestimmte Grundrisiken beschränkt:
 

Feuer, (Leitungs)Wasser, Hagel und Sturm

Blitzeinschlag, Brände und Explosionen sind oft verheerend für eine Immobilie und hier komplett versichert. Der Versicherer kommt für die Wiederherstellung auf und normalerweise sind auch Folgeschäden durch das Löschwasser und Räumungsarbeiten, sowie die Kosten für den eventuell notwendigen Abbruch gedeckt. Allerdings sollte man hier den Versicherungsvertrag genau durchlesen, da die Zusatzschäden nicht überall mitversichert sind.

Durch Rohrbrüche verursachte Schäden können ein Gebäude schwer in Mitleidenschaft ziehen. Beachtet werden muss hier, dass die Ge­bäude­ver­si­che­rung für die an der Immobilie entstandenen Schäden aufkommt, nicht aber für Einrichtungsgegenstände und Maschinen. Diese müssen separat durch eine Inhaltsversicherung abgesichert werden.

Jedes Unternehmen hat individuelle Risiken, demnach ist es möglich, zusätzliche Bausteine für den Versicherungsschutz hinzuzufügen und so ein individuelles Produkt zu erhalten.
 

Elementarschäden

Lawinen, Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsch, Starkregen. Nicht aller Versicherer bieten diesen Zusatzschutz, die sog. Elementarversicherung überall an und es kann eine Risikoeinschätzung von Seiten der Versicherung durchgeführt werden, die bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausschließt.
 

Glasversicherung

In der Standardgebäudeversicherung ist Glasbruch nicht immer mit inbegriffen, insbesondere wenn dieser nicht durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm entstanden ist. Dabei sind Schaufenster und große Glasfronten oft besonders kostspielig zu ersetzen und gehen im Unglücksfall schnell zu Bruch. Deshalb sollte sich, wer solche architektonischen Extras aus Glas besitzt, über die Möglichkeit einer zusätzlichen Glasversicherung rechtzeitig informieren.

Weitere oft nicht in der Grundversicherung für Gebäude inbegriffene Zusatzleistungen sind:

  • Kosten für Räumung, Abbruch und Absperrung der Unglücksstelle, sowie Kosten für die Löschung von Feuern und Bewegungs- und Schutzkosten. Vor allem bei großen Schäden, die das Gebäude vollständig zerstören, können diese Arbeiten besonders zu Buche schlagen.
  • Isolierungskosten
  • Kosten für Sachverständigengutachten. Dies können oft unumgänglich sein und mehrere tausend Euro pro Gutachten betragen.
  • Bruchschäden an Rohren für Ableitung und Zuleitung auf dem Grundstück und auf Fremdgrundstücken.
 

Leistungserweiterungen über AMBA Versicherungen

Alle unsere Kunden erhalten zudem über uns eine deutliche Leistungserweiterung über unseren Sideletter für gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rungen. Hierbei wurden für Sie kostenlose Erweiterungen der Klauseln mit verschiedenen Gesellschaften vereinbart.
 
 

Welche Schäden sind nicht in der Geschäftsgebäudeversicherung abgedeckt?

 

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung deckt lediglich Schäden ab, die an der Immobilie selbst verursacht werden. Das bedeutet, dass das Mobiliar wie Schreibtische, Schränke und andere Möbel von der Versicherung komplett ausgeschlossen ist.

Auch technische Geräte, Maschinen und Elektronik werden von der Ge­bäude­ver­si­che­rung nicht ersetzt. Für den Schutz der Möbel ist es notwendig, eine Inhaltsversicherung abzuschließen, während, wenn viele elektronische Geräte vorhanden sind, eine Elektronikversicherung benötigt wird.

Besonders zu unterstreichen ist auch, dass Glasbruch nur bedingt und nur im Falle von Schäden durch Feuer, Wasser, Hagel oder Sturm versichert ist. In allen anderen Fällen wird eine separate Glasbruchversicherung benötigt, um Versicherungsschutz für Fenster, Vitrinen und Glastüren zu gewähren.
 

Mit welchen Kriterien wird der Beitrag der gewerblichen Ge­bäude­ver­si­che­rung berechnet?

Bei der Berechnung des Beitrags für die gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung werden folgende Faktoren berücksichtigt:

 Der Wert des Gebäudes und die Deckungs­summe
 Die geografische Lage
 Die zu ver­sichernden Risiken
 Vertragslaufzeit
 Selbstbeteiligung
 

Am ausschlaggebendsten ist der Wert der Immobilie, die versichert werden soll, in Relation zu deren Standpunkt. Je mehr Wert das Gebäude hat und je größer die lagespezifischen Risiken, die in einer Risikoanalyse festgestellt werden, wie etwa häufige Naturkatastrophen oder hohe Kriminalität in der Zone, desto höher wird die Versicherungsprämie ausfallen. Einige Versicherungen gewähren bestimmte Rabatte, wenn bauheitliche Maßnahmen für die Steigerung der Sicherheit veranlasst werden. Auch eine besonders lange Vertragslaufzeit und eine hohe Selbstbeteiligung können die Prämie für die Versicherung senken. Hier sollte jeder auf die eigenen Bedürfnisse Rücksicht nehmen und die zahlreichen Angebote aufmerksam miteinander ver­gleichen.

Standardmäßig wird als Deckungs­summe für die Immobilie der zonenübliche Neubauwert angenommen. Wenn die Versicherungssumme zu niedrig gesetzt wird, besteht die Gefahr einer Unterversicherung und die Versicherung wird im Unglücksfall nur teilweise für die Schäden aufkommen, während der Besitzer der Immobilie selbst für den Rest bezahlen muss.
 
 

Was sind typische Schadensfälle, bei denen die gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung aufkommt?

 

Hier sind einige Schadensbeispiele, bei denen die gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung die Kosten der Schadensgutmachung übernimmt.
 

An einem Geschäftsgebäude passieren durch einen Sturm schwerwiegende Schäden.

Der Wind hat das Dach fast komplett abgedeckt und einige der Fenster wurden stark beschädigt. Die gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung kommt für alle Kosten der Reparaturen am Dach auf. Zusätzlich werden die Aufräumarbeiten von der Versicherung bezahlt. Da der Versicherungsschutz eine Glasversicherung beinhaltet, kommt die Versicherung auch für die Reparaturen der Fenster auf.
 

In einem Bürogebäude bricht durch den Kurzschluss in einer Lampe ein Feuer aus, das großen Schaden verursacht.

Teile des Dachstuhls brennen vollkommen aus. Das Unternehmen muss seine Aktivitäten vorübergehend einstellen, bis die schweren Schäden behoben sind. Die Geschäftsgebäudeversicherung übernimmt die gesamten Reparaturkosten. Es wurde im Vorfeld eine  Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen, die nun für den Ertragsausfall während der erzwungenen Schließung aufkommt.
 

Ein Kurzschluss verursacht ein Feuer, das das Gebäude vollkommen zerstört.

Durch einen Kurzschluss an einer Kaffeemaschine entsteht ein großes Feuer, das trotz Einsatz der Feuerwehr nicht gelöscht werden kann, bevor ein Totalschaden entsteht. Die Ge­bäude­ver­si­che­rung kommt für den Wiederaufbau auf.
 
 

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

 

Die Ausdehnung der Schäden soll so gut wie möglich vermieden werden. Geräte, die das Unglück ausgelöst haben, sollten, so möglich, abgestellt werden und natürlich sollte im Brandfall sofort die Feuerwehr gerufen werden.

Wer trotz offizieller Warnungen keine Vorkehrungsmaßnahmen trifft, kann den Versicherungsschutz riskieren. Zum Beispiel, wenn trotz Hochwasserwarnung und Überschwemmungsrisiko keine vorbeugende Sandsäcke platziert werden, kann die Versicherung die Zahlung der Überschwemmungsschäden verweigern.

Sobald die direkte Gefahr vorüber ist, sollte der Fall umgehend der Ge­bäude­ver­si­che­rung gemeldet werden. Falls Verdacht auf eine Straftat als Schadensursache vorliegt, sollte zu allererst die Polizei gerufen und möglichst nichts am Tatort verändern werden, damit Spuren gesichert werden können.

In jedem Fall sollten alle Schäden mit Fotomaterial dokumentiert werden und die Daten von eventuellen Zeugen gesammelt werden. Bei Unklarheiten wird die Versicherung einen Gutachter vorbeischicken, der die Lage professionell beurteilt.
 
 

Fazit

 

Wer Besitzer der eigenen Geschäftsimmobilie ist, Immobilieninvestor oder große Teile seines Wohngebäudes als Arbeitsplatz nutzt, sollte nicht auf eine gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung verzichten. Sie kann den Unterschied ausmachen, ob ein Unglück zum Schicksalsschlag wird, der die Karriere ruiniert und den unglücklichen Unversicherten in den Bankrott treibt, oder ob ein Feuer oder ein großer Sturmschaden lediglich eine kurze lästige Unterbrechung für den Arbeitsalltag darstellen werden. Hier kann übrigens in jedem Fall der Abschluss einer  Betriebsunterbrechungsversicherung, die für den Ertragsausfall aufkommt, nützlich sein.

Es gilt, besonders genau zu beachten, welche Leistungen im Basis-Schutz der gewählten Versicherung inbegriffen sind und welche Bausteine dazugebucht werden müssen, um die individuellen Versicherungsbedürfnisse der Gewerbeimmobilie zu decken.

Durch Abstriche bei Selbst­behalt, lange Laufzeit und eventuelle von der Versicherung mit Rabatten belohnte Umbauten kann die Versicherungsprämie niedriger gehalten werden. Wer umfangenden Versicherungsschutz für alle Eventualitäten ohne oder mit sehr geringer Selbstbeteiligung möchte, wird bei der Prämie tiefer in die Tasche greifen müssen.


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