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Alters­vorsorge Selbstständige | Was ist zu beachten 2024

Alters­vorsorge Selbstständige - kommt die Rentenversicherungspflicht für Freiberufler


Das Wichtigste Zusammengefasst

 Sie sind als Freiberufler oder Selbstständiger in der Regel nicht gesetzlich rentenversichert
 Somit erwerben Sie keinen Anspruch auf Rente oder sind über die Erwerbsminderungsrente abgesichert
 Rentenversicherungspflicht soll kommen, da ein Recht hoher Anteil von Selbstständigen nicht genug Geld im Alter hat
 verschiedene Möglichkeiten der Alters­vorsorge (freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, Basis Rente, private Rentenversicherungen, etc)

 

Alters­vorsorge für Selbstständige - richtig planen

 

Jeder von uns möchte sich auf einen finanziell gesicherten Lebensabend freuen. Bereits Angestellten ist bewusst, dass hierfür längst nicht mehr die gesetzliche Rente ausreicht. Im Falle von Selbstständigen erschwert sich die Situation zusätzlich, da in vielen Berufsgruppen überhaupt nicht auf eine Rentenleistung von Vater Staat gehofft werden darf. Aus diesem Grund möchte der Staat die Alters­vorsorgepflicht für Selbstständige einführen.

Sie als Freiberufler oder Selbstständiger (auch Solo Selbstständige) wissen, dass das auch bedeutet sich selbst um seine Alters­vorsorge kümmern zu müssen. Wie also hat eine Alters­vorsorge für Selbstständige auszusehen und welche Produkte ergeben individuell Sinn?

Im Folgenden habe ich Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt und die wichtigsten Fragen kurz erläutert.


Beratung zur Alters­vorsorge gewünscht

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Private Alters­vorsorge für Selbstständige unverzichtbar

 

Selbstständige und Freiberufler nehmen in Deutschland eine Sonderrolle ein, wenn es um die Alters­vorsorge geht. Viele Angehörige dieser Berufsgruppen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dies bedeutet, Sie dürfen für Ihre selbstständigen Arbeitsjahre nicht mit Leistungen der gesetzlichen Altersrente rechnen. Eine Ausnahme stellen weiterhin pflichtversicherte Selbstständige dar, beispielsweise Handwerker, Coaches oder Künstler.

Jenseits solcher Berufsgruppen sind Sie alleine für Ihre Alters­vorsorge verantwortlich und dürfen nicht mit gesetzlichen Leistungen rechnen. Selbst wenn Sie als Selbstständiger weiterhin pflichtversichert sind, trifft Sie das gleiche Schicksal wie Millionen Angestellte in Deutschland: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus. Um Ihren Lebensstandard auch zum Lebensabend hin erhalten zu können, ist eine private Vorsorge unverzichtbar.
 

Welche Art der Vorsorge ist am sinnvollsten?

Es gibt leider keine pauschal sinnvolle Form der Absicherung, die jedem Selbstständigen entspricht. Zu groß sind die Unterschiede in Berufsgruppen, Einkommenshöhe und den persönlichen Wünschen, welcher Betrag im Rentenalter zur Verfügung stehen sollte. Eine individuelle Beratung ist deshalb wichtig, die ich Ihnen als Ver­sicherungs­makler gerne zusichere.

Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. In diesem Fall richtet sich die Beitragshöhe prozentual an Ihrem Einkommen aus, wie Sie es von Angestellten her kennen. Auf freiwilliger Basis können Sie noch Zusatzbeiträge zahlen, um Ihre gesetzliche Altersrente zu steigern. Dies muss natürlich mit Ihren monatlichen Einnahmen in Einklang stehen, was Sie als Selbstständiger genau durchrechnen und anpassen sollten.

Wenn es um die private, zusätzliche Vorsorge geht, hält der Versicherungsmarkt eine Fülle von Produkten für Sie bereit. Eine Reihe dieser Tarife soll im Folgenden kurz angesprochen werden. Eine individuelle Beratung ersetzt dies nicht, um zu einer wirklich angemessenen Absicherung Ihres Lebensabends zu gelangen.
 

In welcher Höhe sollte Alters­vorsorge betrieben werden?

Auf welche Weise Sie auch vorsorgen, die Höhe Ihrer Einkünfte im Alter muss Ihrem Lebensstandard entsprechen. Hierfür ist die Ermittlung Ihrer Vorsorgelücke wichtig. Orientieren Sie sich hierbei an Ihrer aktuellen Lebensweise und ermitteln Sie z. B. mit einem Haushaltsbuch, wie viele Kosten Sie monatlich abdecken müssen. Dieser Betrag sollte Ihnen mindestens ab Renteneintritt zur Verfügung stehen.

Sie haben wenigstens fünf Jahre als Angestellter gearbeitet und Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenkasse (deutsche Rentenversicherung) erworben? Dann erhalten Sie Ihren jährlichen Rentenbescheid mit der voraussichtlichen Altersrente des Staates. Die Differenz zwischen dieser Leistung und Ihren benötigen Alterseinnahmen ist Ihre individuelle Versorgungslücke.

Ich empfehle Ihnen, defensiv zu kalkulieren und die Versorgungslücke eher zu hoch als zu niedrig anzusetzen. Der einfache Grund: Ab dem Eintritt ins Rentenalter steigen die allgemeinen Lebenskosten weiter. Eine zu knapp kalkulierte Vorsorge wird so im Laufe der Jahre nicht mehr Ihre Bedürfnisse decken.
 
 

Zusatz- und Förderrenten im Profil

 

Als absolute Grundlage für die gesetzliche Alters­vorsorge von Selbstständigen sind private Zusatzrenten essenziell. Bei diesen investieren Sie monatliche Beiträge in ein Rentenprodukt, dass beispielsweise fondsgebunden Jahr für Jahr Renditen erzeugt. Auch festverzinsliche Produkte existieren, sind in der aktuellen Niedrigzinsphase gerade für den Neuabschluss wenig geeignet.

Keine Sorge: Bei fondsgebundenen Vorsorgeprodukten geht es nicht um hochspekulative Tarife. Bewusst sind diese Produkte für die Vorsorge gestaltet. Manche Tarife richten sich sogar explizit an Selbstständige und Freiberufler. Schaffen Sie mit solchen Zusatzrenten die Grundlage für Ihren Lebensabend, gerne in Kombination von Produkten mit unterschiedlichen Sicherheiten und Aussichten auf eine attraktive Rendite.

Zusätzlich für Selbstständige interessant können Förderrenten sein. Gerade die Basis Rente (Rürup Rente) wird als ideales Produkt für Selbstständige beworben. Hierzu einige Gedanken und Hinweise:
 

Stärken und Schwächen der Rürup Rente

Die 2005 eingeführte Rürup Rente lässt Versicherungsnehmer auf zwei Weisen steuerlich profitieren. Während der Beitragsphase wird ein Teil Ihrer jährlichen Beiträge bis zu einem Höchstbetrag steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Bei einem Höchstbetrag von gut 25.046 Euro für Singels (Verheiratete 50.092 EUR) gilt dies im Jahr 2021 für 92 % Ihrer Beitragszahlungen.

Auch die Auszahlung der Basis Rente ist bis zum Jahr 2040 nicht im vollen Umfang zu versteuern. Hierbei ist das Jahr ausschlaggebend, in dem Sie Ihre erste Rentenleistung aus dem Rürup-Vertrag erhalten haben. Im Jahr 2021 sind lediglich 81 % der Rürup Rente steuerpflichtig, ab 2040 werden dies 100 % sein.

Die Rürup Rente lohnt sich daher speziell für Selbstständige, die mit Ihren sonstigen Ausgaben noch nicht die maximal anrechenbaren Sonderausgaben steuerlich erreicht haben. Außerdem ist die Tarifwahl später im Leben interessant, damit es noch zu einer Auszahlung der ersten Rürup Rente vor dem Jahr 2040 kommt. Das Konzept der Förderrente war bei Einführung 2005 deutlich reizvoller als heute, kann jedoch weiterhin eine starke Alternative für Selbstständige sein.
 

Stärken und Schwächen der Riester Rente

Bei der staatlichen Förderung soll der Begriff Riester Rente kurz fallen. Auch diese bietet Ihnen steuerliche Vorteile oder Alternative eine Förderung mit festen Jahresbeträgen. Hierbei können Sie neben Ihrer eigenen Person auch für den Ehepartner und Ihre Kinder von einem Förderbetrag profitieren. Das Finanzamt ermittelt automatisch, ob Sie eher vom Steuervorteil oder dem Förderbetrag profitieren.

Wie bei Angestellten ist eine Alters­vorsorge per Riester für Familien mit mehreren Kindern interessant. Das Wichtigste jedoch: Sie können von der Riester Rente nur profitieren, wenn Sie pflichtversichert sind. Je nach Berufsgruppe schließt dies einen wesentlichen Teil von Selbstständigen und Freiberuflern aus.
 

Steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen nutzen

Die steuerliche Absetzbarkeit ist im Rahmen der sogenannten Vorsorgeaufwendungen gegeben. Füllen Sie hierfür den Bogen AV aus und geben Sie alle Produkte an, die Sie als Selbstständiger für Ihre Alters­vorsorge nutzen. Während wie gezeigt beim Rürup-Modell Sonderregelungen gelten, sind klassische private Rentenversicherung nicht uneingeschränkt steuerlich absetzbar.

Die Absetzbarkeit als Vorsorgeaufwendung gilt, wenn Ihre Verträge vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Für alle späteren Verträge, wozu natürlich auch Neuverträge gehören, kommt es wesentlich auf die Tarifgestaltung an. Beachten Sie hierbei auch die mögliche Nachbesteuerung, wodurch sich die Rentenauszahlung im Alter unerwartet reduziert. Gerade wenn es ums Thema Steuern bei der Alters­vorsorge von Selbstständigen geht, liegt mir die Beratung als Makler am Herzen.
 
 

Ist eine Ergänzung durch betriebliche Alters­vorsorge möglich?

 

Da Sie als Selbstständiger nicht angestellt in einem Betrieb mit einem festen Arbeitgeber tätig sind, entfällt die klassische, betriebliche Alters­vorsorge. Es gibt Ausnahmen, die vorrangig in den freien Berufen zu finden sind. Hier gibt es berufliche Versorgungswerke, beispielsweise für Ärzte oder Anwälte, die eigenständige Produkte zur Alters­vorsorge anbieten.

Die Versorgungswerke sind in der Lage, Gruppentarife mit den Versicherern auszuhandeln. Dies bedeutet, dass Sie durchschnittlich etwas bessere Leistungen für die gleiche Beitragshöhe wie bei einer rein privaten Vorsorge erhalten. Im Umkehrschluss bedeutet dies nicht, dass es bessere Vorsorgeprodukte auf dem Markt gibt. Sofern Sie die Wahl haben, schließen Sie die betriebliche Vorsorge nicht unüberlegt ab und lassen Sie sich beraten.
 

Welchen Sinn haben Immobilien & Co.?

Ob Immobilien, Edelmetalle oder Oldtimer, viele Sachwerte werden gerne als Alternative zur klassischen Alters­vorsorge bezeichnet. Wenn staatliche Bauförderungen als "Wohn-Riester" bezeichnet werden, wird dies noch deutlicher. Trotzdem handelt es sich um konkreten Fall um einen Förderkredit, der eigentlich nichts mit der klassischen Alters­vorsorge zu tun hat.

Die Investition in beständige Sachwerte ist eine Überlegung wert, um Vermögen fürs Alter zu sichern. Bedenken Sie hierbei, dass Immobilien oder Fahrzeuge Folgekosten in Wartung und Instandhaltung mit sich bringen. Ansonsten gilt: Das Kapital für solche Anschaffungen muss erstmal vorhanden sein. Für den Großteil der Selbstständigen in Deutschland gilt dies leider nicht.
 
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Warum soll die Alters­vorsorgepflicht für Selbstständige eingeführt werden?

 

In Deutschland besteht bisher - im Unterschied zu fast allen OECD-Ländern - keine gesetzliche Verpflichtung für selbstständig tätige Per­sonen, für das Alter vorzusorgen. Aus dem Alterssicherungsbericht aus dem Jahr 2016 geht hervor, dass 3,7% der ehemals Selbstständigen eine Grundsicherung erhalten. Das hört sich im ersten Moment gering an, aber dieser Anteil ist fast doppelt so hoch wie bei ehemaligen Arbeitnehmer!

Ferner geht das Arbeitsministerium davon aus, dass 3/4 der Selbstständigen (drei von vier Millionen) nicht für die Rente vorgesorgt haben. Ob es tatsächlich 3 Mio. sind oder weniger, lasse ich dahingestellt. Aber es sind in meinen Augen viel zu viele, welche zu wenig für das Alter vorsorgen. Aus vielen Gesprächen liegt es hier nicht daran, dass kein Geld vorhanden ist, um für das Alter vorzusorgen. Sondern es wird eher unterschätzt, welchen monatlichen Beitrag für die Alters­vorsorge auf die Seite gelegt werden müsste, um den aufgebauten Standard im Rentenalter halten zu können. Das Thema Alters­vorsorge wird gerne auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
 

Wann kommt die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige?

Dies ist leider nicht so einfach zu beantworten. Durch den Beschluss der Grundrente kann es nicht mehr allzu lange dauern. Es ist anzunehmen, dass die nächste Rentenbaustelle im Koalitionsvertrag "Alters­vorsorgepflicht für Selbstständige" noch im Jahr 2020 auf den Weg gebracht werden soll. (Durch die aktuelle Corona Pandemie wird sich dies auf 2021 verschieben, die Umsetzung und die daraus resultierende Pflicht wird sich noch wahrscheinlich bis 2023 / 2024 verzögern).

Warten Sie aber nicht zulange, fordern Sie jetzt eine Beratung an.

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Wer fällt unter den vorsorgepflichtigen Per­sonenkreis?

Stand jetzt sollen alle neuen Selbstständigen und Freiberufler verpflichtet sein, für das Alter vorzusorgen. Ausgenommen hiervon sind z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten u.a., welche in den berufsständischen Versorgungswerke versichert sind. Ebenso alle RV pflichtversicherten Künstler und Publizisten über das Künstlersozialversicherungsgesetz.
 

Wie hoch werden voraussichtlich die Beiträge für die Rentenversicherungspflicht sein? 

Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass dieser sich auf 18,6% vom Einkommen (Gewinn) aus selbstständiger Tätigkeit bemessen wird. Dies wäre dann analog zum Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung als Arbeitnehmer (inkl. AG-Anteil). Wenn dies so entschieden werden sollte, wäre meiner Meinung nach auch sinnvoll, hier die Beitragsbemessungsgrenze der GRV zugrunde zu legen. 

Sobald die allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige - wie bereits im Koalitionsvertrag festgehalten - eingeführt wird, müssen Sie als Selbstständiger oder Freiberufler nachweisen, dass Sie einen dem Gesetz entsprechenden Alters­vorsorgevertrag haben. Somit können Sie die "Opt-out"-Option nutzen und müssen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen.
 
 

Welche Merkmale muss der Alters­vorsorgevertrag haben?

 

Stand der Dinge ist aktuell, das Selbständige selbst entscheiden sollen, wie genau die Alters­vorsorge betrieben wird. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu müssen, wenn Sie einen privaten Vertrag für Ihre Rente nachweisen können. Dieser soll aber gewisse Voraussetzungen erfüllen: 

 nicht vererbbar

 nicht übertragbar

 nicht beleihbar

 nicht veräußerbar

 nicht kapitalisierbar
 

Somit ist diese Absicherung rein auf Rentenleistung gerichtet. Dies erfüllt zum heutigen Tag die Rürup Rente oder auch Basis Rente. Dies würde auch noch Sinn ergeben, da neben der Rürup Rente auch die gesetzliche Rentenversicherung und verschiedene Versorgungswerke die Basisversorgung (1. Schicht) im deutschen Alters­vorsorgesystem darstellen. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen - im Jahr 2022 zu 94 Prozent und danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können die Beiträge dann voll geltend gemacht werden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, inwiefern Sie von der Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger oder Freiberufler betroffen sind oder Sie jetzt handeln wollen, so nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Als Ver­sicherungs­makler in Ihrer Nähe stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zum Thema Alters­vorsorge für Selbstständige zur Verfügung. 

Denn eines ist sicher: die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige wird eingeführt und dann gibt es 2 Möglichkeiten zu wählen um nicht in die GRV einzahlen zu müssen. Entweder Sie haben bereits eine private Alters­vorsorge als Selbstständiger abgeschlossen (und hier dürfte auch eine Basisrente laufen), somit können Sie die "Opt-out" nutzen oder Sie haben noch nichts für die private Alters­vorsorge gemacht, dann können Sie noch eine abschließen und somit der gesetzlichen Rentenversicherung entfliehen. 

(Stand 02/2020)

jetzt Kontakt aufnehmen

 

“Leute, macht´s langsam, wir haben es eilig!”

Die Bundesregierung hat sich den Kampf gegen die Altersarmut auf die Fahnen geschrieben. Die Umsetzung dessen trifft nun wahrscheinlich auch Freiberufler und Selbstständige. Allerdings muss vor “Schnellschüssen” gewarnt werden. Ohne vernünftige, individuelle und fundierte Beratung laufen Sie Gefahr jetzt etwas abzuschließen, was Ihnen am Ende nichts nützt und Sie vor allen Dingen nicht wieder entlässt. Bevor Sie sich jetzt fest binden, berate ich Sie gerne kompetent und individuell bei Ihnen zu Hause, per Videokonferenz oder am Telefon. 

Nach dem Beschluss der Grundrente durch das Bundeskabinett im Februar 2020 hat die Bundesregierung einen weiteren Punkt im Koalitionsvertrag erledigt. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll die Grundrente ab 2021 in die Umsetzung gehen. Als nächster Punkt im Kampf gegen Altersarmut steht nun die Rentenvorsorgepflicht für Selbstständige auf der Agenda. Doch wann wird die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kommen? Gibt es eine Möglichkeit, der Alters­vorsorgepflicht für Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung zu "entkommen"?
 
 

Update 24.11.2021 aufgrund Koalitionsvertrag der neuen Ampel Regierung

 

Am 24.11.2021 wurde der Koalitionsvertrag der neuen Ampel Regierung von SPD, Grüne und FDP veröffentlicht. Hierbei ist auf Seite 75 der Punkt "Absicherung für Selbstständige" aufgeführt:

 "Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden."

In meinen Augen ist diese Verringerung der Beiträge für Selbstständige zu begrüßen. Allerdings dürfte dieses Geld bereits für neue Selbstständige bereits wieder verplant sein, da es weiter heißt:

 "Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Alters­vorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen."

Opt-Out bedeutet ganz einfach: Machen Sie nichts, so sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung drin, nutzen Sie das Opt-out, so sind Sie nicht in der GRV! Aber leider wird die Trägheit ("Ich habe ja noch Zeit", "Derzeit kein Geld dafür", "müssen wir später machen", etc) dazu führen, dass die Mehrheit neuer Selbstständiger Mitglied in der GRV werden wird.

 Deswegen handeln Sie jetzt und nicht später!
 

Aber welches Vorsorgeprodukt als Opt-out kommt in Frage?

 "Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Alters­vorsorge steht allen Erwerbstätigen offen." 

Somit dürfte die Basis Rente eine Lösung sein.


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