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Tierhalterhaftpflicht: Schutz für Hunde- und Pferdebesitzer

Tierhalterhaftpflicht: Optimaler Schutz für Ihren Vierbeiner

Sind Sie verantwortlich, wenn Ihr Hund Schaden anrichtet oder Ihr Pferd ausbricht und dabei fremdes Eigentum beschädigt? Ja, als Tierhalter haften Sie – und genau hier kommt die Tierhalterhaftpflicht ins Spiel. Diese Versicherung ist essenziell, um sich vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle zu schützen. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie die Tierhalterhaftpflicht funktioniert, was sie abdeckt und warum sie für jeden Halter eines Hundes oder Pferdes nicht nur eine Überlegung, sondern eine Notwendigkeit sein sollte.
 
 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

 Tierhalterhaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern Pflicht und deckt Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch Hunde und Pferde entstehen könnten.

 Hunde bestimmter Rassen oder Listenhunde sowie exotische Tiere erfordern eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, die über die Privathaftpflicht hinausgeht.

 Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet auch im Ausland Schutz und sollte entsprechend der individuellen Anforderungen des Tierhalters und der Risiken des Tieres gewählt werden.

Pferdehalterhaftpflicht

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Exotenhalterhaftpflicht

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Tierhalterhaftpflicht – Ein Muss für jeden Tierbesitzer?

 

Frau mit Hund an Leine im Park
 

Hundebellen erfüllt die Nachbarschaft, während Ihr Liebling verspielt durch den Garten tobt. Doch was, wenn aus Spiel Ernst wird und Ihr Hund jemanden verletzt oder ein fremdes Eigentum beschädigt? In sechs Bundesländern ist es bereits Pflicht, eine Hundehaftpflicht, auch bekannt als Tierhalterhaftpflichtversicherung, abzuschließen. Diese Versicherung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für jeden verantwortungsbewussten Tierhalter, insbesondere für Hundebesitzer und Pferdebesitzer. Denn als Halter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht – und das lebenslang sowie unbegrenzt.

Die Folgen eines Schadens können gravierend sein. Ob beim Spaziergang oder zu Hause, Ihr Vierbeiner kann unvorhergesehenen Schaden anrichten. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Risiken, die daraus entstehen können. So bleiben Sie nicht auf hohen Kosten sitzen, die Ihr Liebling möglicherweise verursacht.

Eine Versicherung für Ihren Hund oder Ihr Pferd ist daher nicht nur für Ihr Tier, sondern auch für Ihr eigenes finanzielles Wohl von größter Bedeutung.
 
 

Was ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

 

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein spezieller Versicherungsschutz, der Sie vor finanziellen Ansprüchen Dritter bewahrt, sollten Ihr Hund oder Ihr Pferd Schaden anrichten. Sie deckt sowohl Per­sonen-, Sach- als auch Vermögensschäden ab und schützt Sie somit vor hohen Kosten, die durch Ihr Tier entstehen können. Auch die Kosten für Gerichtsverfahren sind in dieser Versicherung inbegriffen, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung, auch als Tierhaftpflicht bekannt, bietet Ihnen als Halter ein Sicherheitsnetz gegen die alltäglichen Risiken, die mit der Haltung eines Tieres einhergehen. Eine Tierhaftpflichtversicherung hilft nicht nur bei der Regulierung berechtigter Ansprüche, sondern unterstützt Sie auch dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Angesichts der möglichen Versicherungssummen von bis zu 50 Millionen Euro können Sie sicher sein, dass selbst hohe Schadensforderungen Ihren finanziellen Ruin verhindern.
 
 

Die gesetzlichen Grundlagen der Tierhalterhaftung

 

Das bürgerliche Gesetzbuch legt in § 833 eine klare Regelung zur Haftung von Tierhaltern fest:

 Als Besitzer eines Tieres haften Sie für Schäden, die dieses verursacht, selbst wenn Sie kein Verschulden trifft.

 Diese Gefährdungshaftung gilt insbesondere für Halter von sogenannten Haustieren, zu denen Hunde und Pferde zählen.

 Ein Tierhalter im Sinne des BGB ist jemand, der das Tier aus eigenem Interesse hält und die Verantwortung für das Wohl des Tieres trägt.

Ein Haftungsausschluss ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, etwa wenn der Schaden nicht von dem Tier verursacht wurde oder wenn das Tier von einer anderen Person zur Ausführung einer Verrichtung eingesetzt wurde. Diese rechtlichen Grundlagen machen deutlich, warum eine Tierhalterhaftpflichtversicherung so wichtig ist: Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse, die durch Ihr Tier verursacht werden und für die Sie haften müssen.
 
 

Unterschiede zwischen Tierhalterhaftpflicht und Privathaftpflicht

 

Oft wird angenommen, dass die Privathaftpflichtversicherung ausreichend Schutz bietet, auch wenn man Tiere hält. Doch das ist ein Irrglaube, zumindest wenn es um größere Tiere wie Hunde und Pferde geht. Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Nagetiere sind in der Regel durch die Privathaftpflicht abgedeckt, wodurch keine zusätzliche Tierhalterhaftpflicht notwendig ist. Bei Katzen erübrigt sich somit eine zusätzliche Versicherung.

Doch bei Hunden, insbesondere bei bestimmten Rassen oder sogenannten Kampf­hunden, sieht dies anders aus. In einigen Bundesländern ist eine gesonderte Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Auch für das Halten von exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen ist oft eine spezielle Versicherung erforderlich. Diese Unterscheidungen verdeutlichen, dass sich die Tierhalterhaftpflicht in ihrer Ausrichtung und ihrem Schutzumfang deutlich von der Privathaftpflicht unterscheidet.
 
 

Wann tritt die Tierhalterhaftpflicht ein?

 

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nicht nur ein Schutzschild in Alltagssituationen, sondern auch bei speziellen Ereignissen. Sie greift beispielsweise bei Schäden, die während Reitturnieren oder Geschicklichkeitswettbewerben entstehen, vorausgesetzt alle beteiligten Tiere sind versichert. Deckakte, ob gewollt oder ungewollt, können ebenfalls unter den Schutz der Versicherung fallen und somit die daraus resultierenden Kosten abdecken.

Auch im Umgang mit Katzen kann es zu Schäden kommen, die durch die Tierhalterhaftpflicht abgedeckt werden, wie zum Beispiel zerkratzte Autodächer oder beschädigte Einrichtungsgegenstände. Ist Ihr Hund für einen Schaden verantwortlich, der beispielsweise während eines Urlaubsaufenthaltes entsteht, sind Sie durch die Hundehaftpflichtversicherung ebenfalls abgesichert.

Diese breite Abdeckung ist essenziell, um Sie vor den vielfältigen Risiken, die das Zusammenleben mit Tieren mit sich bringt, zu schützen.
 
 

Deckungsumfang der Tierhalterhaftpflichtversicherung

 

Pferd auf der Weide
 

Der Deckungsumfang der Tierhalterhaftpflicht ist umfangreich und schützt Sie vor einer Vielzahl von Risiken. Nicht nur Per­sonen- und Sachschäden, sondern auch Vermögensschäden, die durch Ihr Haustier verursacht werden, fallen unter diesen Schutz. Je höher die Deckungs­summe, desto besser sind Sie im Ernstfall abgesichert, wobei wir eine Mindestdeckungssumme von 10 Mio. Euro empfehlen.

Auch besondere Schadensarten wie Deckschäden oder Flurschäden sowie das private Tierhüterrisiko sollten in Ihrem Vertrag Berücksichtigung finden.
 

Per­sonen- und Sachschäden

Per­sonen- und Sachschäden, die durch Hunde oder Pferde verursacht werden, sind wesentliche Bestandteile, die durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Dies beinhaltet auch Schäden, die bei Aktivitäten ohne Leine oder Maulkorb oder bei der Teilnahme an Reitsportveranstaltungen entstehen.

Um auch Schäden an gemieteten Objekten abzusichern, sollte die Versicherung Mietsachschäden bis mindestens 1 Million Euro abdecken, um sowohl im Inland als auch auf Reisen geschützt zu sein.
 

Vermögensschäden

Vermögensschäden können weitreichende finanzielle Folgen haben, insbesondere wenn sie mit Einkommensausfällen oder Schmerzensgeldforderungen verbunden sind. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte daher nicht nur direkte Schäden, sondern auch Per­sonenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abdecken, die aus einem vom Tier verursachten Unfall resultieren können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich über personen sach und vermögensschäden im Klaren zu sein.
 

Forderungsausfalldeckung

Die Forderungsausfalldeckung ist ein wichtiger Bestandteil der Tierhalterhaftpflichtversicherung und tritt ein, wenn der Schädiger des eigenen Tieres nicht zahlungsfähig ist oder nicht ausreichend versichert ist. In einem solchen Fall übernimmt die Versicherung die Ansprüche, die ansonsten vom Geschädigten nicht eingefordert werden könnten.

Es ist ratsam, eine Deckung ohne Mindestschadenhöhe und ohne gesonderten Selbst­behalt zu wählen, um im Schadenfall bestens abgesichert zu sein.
 
 

Auswahlkriterien für die richtige Tierhalterhaftpflicht

 

Hund und Besitzer beim Training
 

Die Wahl der richtigen Tierhalterhaftpflichtversicherung ist entscheidend, um im Schadensfall gut abgesichert zu sein. Daher sollten Sie besondere Versicherungskonzepte für spezielle Tiergruppen wie Dienst-, Therapie- oder Zuchttiere berücksichtigen. Therapiehunde benötigen beispielsweise eine Versicherung, die auf ihre Einsatzbereiche abgestimmt ist. Pferde, die für sportliche Wettkämpfe oder Zuchtzwecke genutzt werden, erfordern zusätzliche Optionen, um Risiken wie Verletzungen oder Tod abzusichern.

Achten Sie auch auf mögliche Rassebeschränkungen oder Ausschlüsse und darauf, ob Welpen automatisch mitversichert sind – ein wichtiger Punkt, insbesondere wenn unkastrierte Hündinnen Nachwuchs bekommen. Zudem sollten Sie prüfen, ob die Versicherung Per­sonen abdeckt, die den Hund beaufsichtigen, da dies im Alltag häufig vorkommt. Eine ausreichend hohe Deckungs­summe und die Mitversicherung von bis zu fünf Hunden im Vertrag können ebenfalls entscheidend sein. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Versicherungsexperten zu konsultieren.
 
 

Kosten und Tarife der Tierhalterhaftpflicht

 

Die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sind so individuell wie Ihr Tier selbst. Sie variieren je nach:

 Tierart

 Rasse

 Deckungs­summe

 gewählten Zusatzleistungen

Für Hunde kostet eine Tierhalterhaftpflicht etwa 50 Euro jährlich, während die für Pferde je nach Versicherer und Tarif zwischen 70 und 165 Euro liegen. Eine zu hoch angesetzte Deckungs­summe kann zu unnötigen Kosten führen; daher ist es wichtig, einen Tarif zu wählen, der zu Ihren Bedürfnissen passt.

Eine Möglichkeit, die Versicherungsprämie zu reduzieren, ist die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung und einer angemessenen Versicherungssumme. Diese bewegt sich meist zwischen 100 und 300 Euro im Schadensfall. So können Sie Ihren Beitrag an Ihre persönliche Risikobereitschaft und finanzielle Situation anpassen, ohne auf umfassenden Schutz verzichten zu müssen.
 

DogVers Tierhalterhaftpflicht für Ihren Hund

Die Hunde­halter­haft­pflichtversicherung von DogVers bietet Haustierbesitzer umfangreiche Absicherung gegen gesetzliche Haft­pflichtansprüche. Mit einer Deckungs­summe von bis zu 50 Millionen Euro und einem breiten Spektrum an Leistungen stellt die asspario - DogVers Hunde­halter­haft­pflicht eine der umfassendsten Policen auf dem deutschen Markt dar. Einige der herausragenden Merkmale sind:

 Deckungs­summen bis zu 50 Millionen Euro
 Selbstbeteiligung als Option wählbar
 Deckung von Eigenschäden durch die Aufnahme von Giftködern
 Keine Leinenpflicht
 Abdeckung von Schäden an geliehenen KFZ und Dienstwagen
 Konditionsdifferenzdeckung
 Finanzielle Unterstützung beim Neukauf eines Hundes, falls das versicherte Tier durch einen versicherten Schadensfall verstirbt
 Inklusive Rechtsschutz für Hundehalter
 Verzicht auf die Anrechnung einer Mithaftung bis zu einem Betrag von 2.500 Euro
 Versicherung aller Listenhunde möglich
 
 

Vierpfoten Tierhalterhaftpflicht für Ihr Pferd

Die Vierpfoten-asspario Pferdehalterhaftpflicht ist das Ergebnis von über zwei Jahrzehnten Erfahrung im Reitsport und bietet maßgeschneiderte Absicherung mit einer Leistungsstärke, die speziell auf die Bedürfnisse im Reitsport zugeschnitten ist. Mit einzigartigen Features wie dem „Ripper-Schutz“ und der Option „Beritt von Gnadenbrotpferden“ hebt sich diese Versicherung von anderen ab. Sie dient dem Schutz von Pferdebesitzern vor rechtlichen Haftungsansprüchen und deckt sowohl direkte als auch indirekte Schäden ab, die durch das Pferd verursacht werden können. Als Pferdehalter sind Sie ohne entsprechende Versicherung mit Ihrem gesamten Vermögen haftbar, falls Ihr Tier einen Schaden verursacht. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz auch besteht, wenn Dritte Ihr Pferd reiten.

Mit einer Versicherungssumme von bis zu 50 Millionen Euro und verschiedenen Deckungskonzepten setzt die Vierpfoten-asspario Pferdehaftpflicht neue Maßstäbe am Markt. Zu den weiteren Vorteilen zählen unter anderem der Schutz bei Schäden durch Deckakte, die vollständige Abdeckung von Reitbeteiligungen und Mietsachschäden sowie die Versicherung von Pferdeanhängern mit grünem Kenn­zeichen. Auch der Schutz bei Wolfsrissen und die Innovationsgarantie sind Teil des umfassenden Leistungsspektrums. Für spezielle Bedürfnisse stehen zusätzliche Optionen wie Reitunterricht, Schulpferde und Pferdesitting zur Verfügung.
 
 

exotische Tierhalterhaftpflicht

Exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen, Alpakas oder Wildvögel stellen für ihre Halter eine besondere Verantwortung dar. Sollte eines dieser Tiere entwischen oder gar jemanden verletzen, kann das nicht nur gefährliche Situationen heraufbeschwören, sondern auch immense Kosten nach sich ziehen.

Als Halter exotischer Tiere liegt die volle Verantwortung für sämtliche Schäden, die diese Tiere verursachen, bei Ihnen – und das trifft zu, selbst wenn Sie persönlich keine Schuld trifft. Eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung für exotische Tiere schützt Sie vor den finanziellen Risiken, die aus dem Zusammenleben mit diesen besonderen Haustieren resultieren können. Sie umfasst den Schutz vor Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro. Darüber hinaus sind Rettungs- und Bergungskosten bis zu einer Summe von 1,5 Millionen Euro abgedeckt. Für Jungtiere, die bis zu einem Alter von 12 Monaten bei der Mutter bleiben, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
 
 
 

Besondere Fälle der Tierhalterhaftpflicht

 

In der Welt der Tierhalterhaftpflicht gibt es spezielle Regelungen für bestimmte Tiergruppen. Besitzer von Kampf­hunden oder Listenhunden müssen sich beispielsweise in vielen Bundesländern an gesetzliche Vorschriften halten und eine entsprechende Haft­pflichtversicherung abschließen. Diese Hunde gelten aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit oder Verhaltensweisen als potenziell gefährlich und erfordern daher besondere Aufmerksamkeit und einen angepassten Versicherungsschutz. Allerdings können diese nicht bei allen Gesellschaften versichert werden.

Nicht nur bei Hunden, sondern auch bei der Haltung exotischer Tiere wie Schlangen oder Spinnen ist eine spezialisierte Tierhalterhaftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Diese Tiere können aufgrund ihrer Eigenschaften umfangreiche Schäden verursachen, die hohe Kosten nach sich ziehen können. Auch die Mitversicherung von Reitbeteiligungen und Fremdreitern sollte nicht außer Acht gelassen werden, vor allem wenn das Pferd für Sport oder Freizeit genutzt wird. Ebenso benötigen Jagdhunde und gewerblich gehaltene Nutztiere eine spezielle Absicherung.
 
 

Die Anmeldung eines Schadenfalls

 

Wenn der unglückliche Fall eintritt und Ihr Tier einen Schaden verursacht hat, ist schnelles Handeln gefragt. Eine unverzügliche Meldung des Schadenfalls bei Ihrer Versicherung ist unerlässlich, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Die Meldung sollte alle relevanten Informationen beinhalten, wie das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls, Fotos und Videos des Schadens sowie eine genaue Beschreibung der Situation.

Zusätzlich zu den Informationen über den Schaden selbst sind auch die Angaben zum Geschädigten und zum Verursacher sowie die Versicherungsnummer von Bedeutung. Es ist wichtig, alle beschädigten Gegenstände aufzubewahren, bis die Versicherung grünes Licht gibt. Außerdem müssen Sie als Versicherungsnehmer Schadenminderungsmaßnahmen ergreifen und dürfen Schadensersatzansprüche nicht ohne Absprache mit Ihrer Versicherung anerkennen.
 
 

Tierhalterhaftpflicht im Ausland

 

Hund und Pferd am Strand
 

Ein Ausritt im Urlaub oder eine Reise mit dem Hund kann wunderbar sein, doch auch hier ist es wichtig zu wissen, dass Ihre Tierhalterhaftpflicht Sie begleitet. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel auch auf vorübergehende Auslandsaufenthalte und gibt Ihnen so auch im Urlaub Sicherheit. Dieser Schutz gilt meist für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr, sodass auch längere Auslandsaufenthalte abgedeckt sind.

Insbesondere wenn Reisen mit dem Tier geplant sind, sollte ein Tarif gewählt werden, der speziellen Schutz im Ausland bietet. Bei Aufenthalten außerhalb Europas ist es besonders wichtig, darauf zu achten, dass die Tierhalterhaftpflicht auch diese Schäden abdeckt, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
 
 

Rabatte und Sparmöglichkeiten

 

Neben der Sicherheit, die eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet, gibt es auch Möglichkeiten, bei den Beiträgen zu sparen. Eine jährliche Zahlungsweise kann beispielsweise zu günstigeren Tarifen führen als eine monatliche Zahlweise. Zudem bieten manche Versicherer spezielle Rabatte an, etwa für ältere Tierhalter oder beim Versichern mehrerer Tiere bei einer Gesellschaft.

Ein weiterer Weg, um Kosten zu sparen, ist die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung, die den Jahresbeitrag reduziert und somit an die persönliche Risikobereitschaft angepasst werden kann. Unser Online-Vergleichsrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Tarife zu ver­gleichen und so das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse zu finden.

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Zusammenfassung

 

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für jeden Tierbesitzer, der sich gegen die finanziellen Risiken absichern möchte, die durch sein Tier entstehen können. Sie bietet umfassenden Schutz bei Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden und ist somit ein wesentlicher Bestandteil der verantwortungsvollen Tierhaltung. Die Auswahl der richtigen Versicherung erfordert jedoch sorgfältige Überlegungen hinsichtlich des Deckungsumfangs, der Kosten und besonderer Anforderungen je nach Tierart und Nutzung.

Sollten Sie Hilfe benötigen oder Fragen zur Auswahl der passenden Tierhalterhaftpflichtversicherung haben, stehen wir Ihnen als erfahrene Ver­sicherungs­makler zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – gemeinsam finden wir den optimalen Versicherungsschutz für Sie und Ihr Tier.


Häufig gestellte Fragen

Was deckt die Tierhalterhaftpflicht ab?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund von Schäden ab, die das versicherte Tier verursacht, einschließlich Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Was kostet Tierhalterhaftpflicht?

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann je nach Anbieter und Tarif ab etwa 50 Euro pro Jahr kosten. Unsere Vergleichsrechner helfen Ihnen dabei.

Ist eine Tierhalterhaftpflicht Pflicht?

Ja, in einigen deutschen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht. In anderen Bundesländern besteht keine grundsätzliche Versicherungspflicht.

Was ist der Unterschied zwischen einer Tierhaftpflicht und einer Tierhalterhaftpflicht?

Der Unterschied zwischen Tierhaftpflicht und Tierhalterhaftpflicht besteht nicht, die Begriffe werden synonym verwendet. Beide Versicherungen bieten dem Tierhalter Schutz bei Schadensersatzansprüchen, die durch das versicherte Tier entstehen können. Somit ist TierHALTERhaftpflicht der korrekte Begriff.

Welche Tierversicherung gibt es noch

Neben der Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es noch weitere Versicherungen, die für Tierbesitzer von Interesse sein können. Dazu zählen beispielsweise die Tierkrankenversicherung, die im Krankheitsfall die Kosten für Tierarztbesuche und Behandlungen abdeckt, oder die Tierlebensversicherung, die insbesondere für wertvolle Zuchttiere oder Sportpferde in Betracht kommt und im Todesfall eine vereinbarte Summe auszahlt. Für Reiter besteht die Möglichkeit, eine Reiterunfallversicherung abzuschließen, die Schutz bietet, falls der Reiter beim Umgang mit dem Pferd zu Schaden kommt. Darüber hinaus gibt es Spezialversicherungen für Reise- und Transportrisiken, die beispielsweise beim Transport von Tieren zu Wettkämpfen oder Ausstellungen greifen.


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