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Veranstalterhaftpflicht: Jetzt Veranstaltungen sicher ver­sichern!

Veranstalterhaftpflicht Vergleich – Veranstaltung wie Hochzeit oder private Feier ver­sichern

Wer als Veranstalter ein Event oder eine Veranstaltung „veranstaltet“, geht eine Vielzahl von Risiken ein, da der Veranstalter für alle Per­sonenschäden und auch Sachschäden gegenüber Dritten haftet, die durch sein Verschulden während der Veranstaltung entstehen.

Tritt ein größerer Schadensfall auf, ist man als Veranstalter schnell ruiniert, dabei ist egal, ob man ein Konzert, eine Hochzeit, als Verein ein Schützenfest, einen Weihnachtsmarkt oder nur eine private Feier veranstaltet. Wer solche Events organisiert und veranstaltet - auch nur für einen Tag, sollte eine Veranstalterhaftpflicht dafür haben.

Bei vielen Veranstaltungs-Locations ist das Vorhandensein einer solchen Veranstalterhaftpflichtversicherung sogar Pflicht, sonst kann man die Halle oder die Räumlichkeiten gar nicht mieten.

Die Kosten für eine Veranstaltungshaftpflicht ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie können hier unverbindlich Ihre Veranstalterhaftpflichtversicherung ver­gleichen und aus einer vielzahl von Anbietern wählen.


Vergleich Veranstalterhaftpflicht

Vergleich Veranstalterhaftpflicht


 

Was ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

 
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist eine Haft­pflichtversicherung für Veranstalter, die alle Sach-, Per­sonen- und Vermögensschäden(unechte) abdeckt, die Dritte beim Veranstalter geltend machen, weil der Veranstalter diese verschuldet habe. Eine solche Veranstaltungshaftpflichtversicherung kann man jeweils einzeln für jeweilige Events abschließen oder auch für das regelmäßige Veranstalten policieren.
 
Veranstaltungshaftpflichtversicherung im Vergleich
 
Da Veranstalter prinzipiell für alle Schäden (Sach- und Per­sonenschäden) haften, zu denen es auf der Veranstaltung kommt, wenn sie diese direkt oder indirekt verschuldet haben, bergen Veranstaltungen für den Veranstalter ein großes Risiko, was schnell in den sechs- oder siebenstelligen Bereich geht.
 
 

Ist eine Veranstalterhaftpflicht notwendig?

 
Grundsätzlich ist eine solche Veranstalterhaftpflichtversicherung immer dann empfehlenswert, wenn man Veranstaltungen plant oder veranstaltet, bei denen viele Menschen erwartet werden. Dies können betriebliche Feiern, Vereinsfeiern, Flohmärkte, Seminare, aber auch Konzerte oder auch Public Viewing Veranstaltungen sein. Wann immer auf solch einer Veranstaltung etwas passiert, kann man sicher sein, dass einer der Geschädigten den Veranstalter versucht, dafür haftbar zu machen. Notwendig (Sinnvoll) ist eine solche Veranstalterhaftpflicht.
 
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z.B. für:

 Konzertveranstalter
 Vereine
 Veranstalter von Events aller Art
 Privatpersonen als Partyveranstalter
 Gastwirte für Veranstaltungen
 Seminarveranstalter
 Messeveranstalter
 
 

Wann zahlt die Veranstaltungshaftpflicht?

 

Die Veranstaltungshaftpflicht zahlt für alle Schäden (Sachschäden, Per­sonenschäden und Vermögensschäden), die ein Veranstalter schuldhaft direkt oder indirekt verursacht hat. Mit eingeschlossen ist nicht nur die Zeit des Events, sondern auch der Zeitraum kurz vor und kurz nach dem Event, also auch Aufbau und Abbau. Es ist unbedeutend, ob der Schaden durch den Veranstalter selbst oder z.B. seinen Hilfskräften verursacht wurde.

Meist ist sogar der Transport der Ausstattung zum Veranstaltungsgelände versichert. Die Veranstaltungshaftpflicht prüft bereits – auf eigene Kosten – wenn Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden, ob diese überhaupt zu Recht bestehen (passiver Rechtsschutz) und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dabei übernimmt die Veranstaltungshaftpflicht auch die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn es um die Abwehr von Ansprüchen gilt.
 
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Was schließt die Veranstalterhaftpflichtversicherung aus?

 

Bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung ist meist ausgeschlossen:

 Schadensersatzansprüche von mitversicherten Veranstaltern gegeneinander
 Schäden durch Diebstahl von Gegenständen oder das bloße Abhandenkommen von Gegenständen
 Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen oder Wasserfahrzeugen entstehen, sofern diese einen Motor haben
 Schäden durch Vorsatz
 Mutwillige Beschädigungen
 Schäden von den mitversicherten Mitarbeitern gegen den Veranstalter oder die Veranstaltungsorganisation
 Haftungen, die vertraglich vereinbart wurden, aber über die gesetzliche Haftung hinausgehen
 Schäden durch Kurzschluss oder Überspannung
 Schäden durch höhere Gewalt
 Schäden bei Rennveranstaltungen
 Schäden bei Hochrisiko-Veranstaltungen wie z.B. Ballonfahren, Extremsportarten etc.
 Schäden durch das Aufstellen von Eventsportgeräten (Hüpfburgen)
 
Einige dieser Ausschlüsse sind jedoch gegen Aufschlag auch versicherbar.
 
 

Welche typischen Veranstaltungen sind versicherbar?

 

Typischerweise wird eine Veranstalthaftpflicht abgeschlossen z.B. für:

 Ausstellungen
 Bälle
 Bürgerfeste
 Flohmärkte
 Hochzeiten
 Kinderfeste
 Kongresse
 Konzerte
 Messen
 Public Viewing Veranstaltungen
 Private Feier
 Schützenfeste
 Sommerfeste
 Sportveranstaltungen, Turniere
 Seminare
 Tagungen
 Volksfeste
 
…um nur einen Auszug der Gründe für eine Veranstalterhaftpflicht zu nennen. Wer schon länger Veranstaltungen macht, weiß: Es kann immer etwas passieren, mit dem man gar nicht rechnet. Es muss nicht immer das bei einem Martinsumzug durchgehende Pferd sein, aber die Risiken sind mannigfaltig.
 
 

Was könnte bei Veranstaltungen passieren?

 

Bei jeder Veranstaltung kann etwas passieren. Man wünscht es sich nicht und doch ist es möglich. Nicht immer geht alles glatt. Mal fällt der Maibaum um, mal geht beim Martinszug das Pferd durch… die Fällig sind mannigfaltig.

Hier einige Beispielfälle, in denen eine Veranstalterhaftpflicht greift:

 Lebensmittel, die man verkauft oder abgibt, sind verdorben und lösen Vergiftungen aus
 Kinder begehen scheinbare Späße, die einen Schaden verursachen und vom Veranstalter eigentlich hätten verhindert werden müssen
 Jugendschutzgesetze werden nicht eingehalten
 Das Sicherheitspersonal ist unzureichend vorhanden oder greift nicht ein
 Bierfass stürzt auf Besucher
 Glasscheiben zerbrechen wegen des Andrangs und Besucher werden verletzt
 Kühlkette bei Lebensmitteln wird unterbrochen, z.B. durch Stromausfall
 Dekoration fängt Feuer
 Elektrische Anlagen werden nicht VDE-gerecht verlegt, was zu Bränden führen kann
 Hausrecht gegenüber Störern wurde nicht durchgesetzt (fremde Gäste fangen an zu prügeln)
 Organisation ist unsachgemäß
 Ausrüstung ist unsachgemäß
 Personal handelt fahrlässig
 Trinkwasserschläuche sind nicht lebensmittelfest
 Großer Lautsprecher fällt um oder von der Decke
 Tribüne bricht zusammen
 Bühnenteil bricht zusammen
 
 

Welche Versicherungssummen sind sinnvoll?

 

Einige Versicherungsgesellschaften haben Pauschalverträge, die z.B. für 5 Millionen Euro pauschal für Per­sonen- und Sachschäden abgedeckt, andere bieten individuelle Lösungen an. Man muss sich im Klaren sein, dass bei Per­sonenschäden die Schadenssummen schnell in den sechs- und siebenstelligen Bereich gehen. Allein ein durchgehendes Pferd beim Martinsumzug, welches auf ein Kind tritt, was anschließend querschnittsgelähmt ist, verursacht schnell einen Millionenschaden, da der Veranstalter dann lebenslang für alle Folgekosten des Unfalls haftet.

Gleiches gilt bei zusammengebrochenen Zelten, Tribünen oder ähnlichem, unter denen Menschen begraben werden.

Hier sollte man die Versicherungssumme nicht zu niedrig ansetzen.

Großveranstaltungen mit mehreren zehntausend Zuschauern benötigen natürlich höhere Versicherungssummen.
 
 

Veranstalterhaftpflicht Kosten

 

Die Kosten für eine Veranstalterhaftpflicht sind natürlich abhängig vom Versicherungsumfang und dem Risiko. Wer eine Schachmeisterschaft veranstaltet, zahlt andere Beiträge wie jemand, der eine Veranstaltung Tieren ver­sichern möchte. Die Prämien für eine Veranstalterhaftpflicht sind aber nicht allzu hoch - viele Veranstalter kalkulieren überschlägig mit 25 bis 30 Cent pro Besucher der Veranstaltung.

Hier einige Beispielzahlen eines Versicherers:

  • Dorffest mit 4000 Besuchern incl. Zelten, Gastronomie und Feuerwerk – Versicherungsprämie ca. 1150 Euro
  • Weihnachtsmarkt mit 4000 Besuchern mit Zelten, Gastronomie und Kutschfahrten – Versicherungsprämie: ca. 900 Euro
  • Sportveranstaltung Leichtathletik mit 1000 Besuchern: ca. 200 Euro
  • Straßenfest mit 100 Per­sonen – ca. 120 Euro
Professionelle Veranstalter kalkulieren die Prämie in den Eintritt zu solchen Veranstaltungen mit ein oder finanzieren das über eine Umlage aus den Getränken, sodass schlussendlich die Besucher selbst dafür sorgen, dass die Prämie auch wieder hereinkommt.
 
 

Worauf sollte man achten?

 

Prüfen sollte man, ob das eigene Risiko auch ausreichend abgesichert ist oder über den Standardumfang hinaus Erweiterungen notwendig sind, z.B. für:

 Rennen

 Kurzschlussschäden

 Besondere Sportrisiken

 Hüpfburgen, Trampoline etc.

 Boote, Kfz oder Flugzeuge

 Feuerwerk

Wichtig ist auch auf die Dauer der Versicherung zu achten, diese sollte über den Zeitraum der eigenen Veranstaltung hinausgehen.

Prüfen muss man auch, ob nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge wie z.B. Stapler oder Baufahrzeuge auch versichert sind.

Optimalerweise stellt man selbst eine Liste mit Ausrüstungsgegenständen auf, incl. Fahrzeuge, Aufbauten und technischer Geräte.

Da in der Abgabe von Lebensmitteln ein besonderes Risiko liegt, sollte man darauf achten, dass die Abgabe von Lebensmitteln und Getränken explizit mitversichert ist.
 

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Fragen zu Veranstalterhaftpflicht


 

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