Veranstalterhaftpflicht
Wer als Veranstalter ein Event oder eine Veranstaltung „veranstaltet“, geht eine Vielzahl von Risiken ein, da der Veranstalter für alle Personenschäden und auch Sachschäden gegenüber Dritten haftet, die durch sein Verschulden während der Veranstaltung entstehen.
Tritt ein größerer Schadensfall auf, ist man als Veranstalter schnell ruiniert, dabei ist egal, ob man ein Konzert, eine Hochzeit, als Verein ein Schützenfest, einen Weihnachtsmarkt oder nur eine private Feier veranstaltet. Wer solche Events organisiert und veranstaltet - auch nur für einen Tag, sollte eine Veranstalterhaftpflicht dafür haben.
Bei vielen Veranstaltungs-Locations ist das Vorhandensein einer solchen Veranstalterhaftpflichtversicherung sogar Pflicht, sonst kann man die Halle oder die Räumlichkeiten gar nicht mieten.
Die Kosten für eine Veranstaltungshaftpflicht ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie können hier unverbindlich Ihre Veranstalterhaftpflichtversicherung vergleichen und aus einer vielzahl von Anbietern wählen.
Veranstalterhaftpflicht
Was ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung? |
Ist eine Veranstalterhaftpflicht notwendig? |
z.B. für:
Wann zahlt die Veranstaltungshaftpflicht? |
Die Veranstaltungshaftpflicht zahlt für alle Schäden (Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden), die ein Veranstalter schuldhaft direkt oder indirekt verursacht hat. Mit eingeschlossen ist nicht nur die Zeit des Events, sondern auch der Zeitraum kurz vor und kurz nach dem Event, also auch Aufbau und Abbau. Es ist unbedeutend, ob der Schaden durch den Veranstalter selbst oder z.B. seinen Hilfskräften verursacht wurde.
Was schließt die Veranstalterhaftpflichtversicherung aus? |
Bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung ist meist ausgeschlossen:
Welche typischen Veranstaltungen sind versicherbar? |
Typischerweise wird eine Veranstalthaftpflicht abgeschlossen z.B. für:
Was könnte bei Veranstaltungen passieren? |
Bei jeder Veranstaltung kann etwas passieren. Man wünscht es sich nicht und doch ist es möglich. Nicht immer geht alles glatt. Mal fällt der Maibaum um, mal geht beim Martinszug das Pferd durch… die Fällig sind mannigfaltig.
Hier einige Beispielfälle, in denen eine Veranstalterhaftpflicht greift:
Welche Versicherungssummen sind sinnvoll? |
Einige Versicherungsgesellschaften haben Pauschalverträge, die z.B. für 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden abgedeckt, andere bieten individuelle Lösungen an. Man muss sich im Klaren sein, dass bei Personenschäden die Schadenssummen schnell in den sechs- und siebenstelligen Bereich gehen. Allein ein durchgehendes Pferd beim Martinsumzug, welches auf ein Kind tritt, was anschließend querschnittsgelähmt ist, verursacht schnell einen Millionenschaden, da der Veranstalter dann lebenslang für alle Folgekosten des Unfalls haftet.
Gleiches gilt bei zusammengebrochenen Zelten, Tribünen oder ähnlichem, unter denen Menschen begraben werden.
Hier sollte man die Versicherungssumme nicht zu niedrig ansetzen.
Veranstalterhaftpflicht Kosten |
Die Kosten für eine Veranstalterhaftpflicht sind natürlich abhängig vom Versicherungsumfang und dem Risiko. Wer eine Schachmeisterschaft veranstaltet, zahlt andere Beiträge wie jemand, der eine Veranstaltung Tieren versichern möchte. Die Prämien für eine Veranstalterhaftpflicht sind aber nicht allzu hoch - viele Veranstalter kalkulieren überschlägig mit 25 bis 30 Cent pro Besucher der Veranstaltung.
Hier einige Beispielzahlen eines Versicherers:
Worauf sollte man achten? |
Prüfen sollte man, ob das eigene Risiko auch ausreichend abgesichert ist oder über den Standardumfang hinaus Erweiterungen notwendig sind, z.B. für:
Rennen
Kurzschlussschäden
Besondere Sportrisiken
Hüpfburgen, Trampoline etc.
Boote, Kfz oder Flugzeuge
Feuerwerk
Wichtig ist auch auf die Dauer der Versicherung zu achten, diese sollte über den Zeitraum der eigenen Veranstaltung hinausgehen.
Prüfen muss man auch, ob nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge wie z.B. Stapler oder Baufahrzeuge auch versichert sind.
Optimalerweise stellt man selbst eine Liste mit Ausrüstungsgegenständen auf, incl. Fahrzeuge, Aufbauten und technischer Geräte.
Fragen
Überblick |
Veranstalterhaftpflicht Vergleich |
Veranstalterhaftpflicht