Wer als Veranstalter ein Event oder eine Veranstaltung „veranstaltet“, geht eine Vielzahl von Risiken ein, da der Veranstalter für alle Personenschäden und auch Sachschäden gegenüber Dritten haftet, die durch sein Verschulden während der Veranstaltung entstehen.
Tritt ein größerer Schadensfall auf, ist man als Veranstalter schnell ruiniert, dabei ist egal, ob man ein Konzert, eine Hochzeit, als Verein ein Schützenfest, einen Weihnachtsmarkt oder nur eine private Feier veranstaltet. Wer solche Events organisiert und veranstaltet - auch nur für einen Tag, sollte eine Veranstalterhaftpflicht dafür haben.
Bei vielen Veranstaltungs-Locations ist das Vorhandensein einer solchen Veranstalterhaftpflichtversicherung sogar Pflicht, sonst kann man die Halle oder die Räumlichkeiten gar nicht mieten.
Die Kosten für eine Veranstaltungshaftpflicht ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie können hier unverbindlich Ihre Veranstalterhaftpflichtversicherung vergleichen und aus einer vielzahl von Anbietern wählen.
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Veranstalter, die alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden(unechte) abdeckt, die Dritte beim Veranstalter geltend machen, weil der Veranstalter diese verschuldet habe. Eine solche Veranstaltungshaftpflichtversicherung kann man jeweils einzeln für jeweilige Events abschließen oder auch für das regelmäßige Veranstalten policieren.
Da Veranstalter prinzipiell für alle Schäden (Sach- und Personenschäden) haften, zu denen es auf der Veranstaltung kommt, wenn sie diese direkt oder indirekt verschuldet haben, bergen Veranstaltungen für den Veranstalter ein großes Risiko, was schnell in den sechs- oder siebenstelligen Bereich geht.
Grundsätzlich ist eine solche Veranstalterhaftpflichtversicherung immer dann empfehlenswert, wenn man Veranstaltungen plant oder veranstaltet, bei denen viele Menschen erwartet werden. Dies können betriebliche Feiern, Vereinsfeiern, Flohmärkte, Seminare, aber auch Konzerte oder auch Public Viewing Veranstaltungen sein. Wann immer auf solch einer Veranstaltung etwas passiert, kann man sicher sein, dass einer der Geschädigten den Veranstalter versucht, dafür haftbar zu machen. Notwendig (Sinnvoll) ist eine solche Veranstalterhaftpflicht
z.B. für:
Die Veranstaltungshaftpflicht zahlt für alle Schäden (Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden), die ein Veranstalter schuldhaft direkt oder indirekt verursacht hat. Mit eingeschlossen ist nicht nur die Zeit des Events, sondern auch der Zeitraum kurz vor und kurz nach dem Event, also auch Aufbau und Abbau. Es ist unbedeutend, ob der Schaden durch den Veranstalter selbst oder z.B. seinen Hilfskräften verursacht wurde.
Meist ist sogar der Transport der Ausstattung zum Veranstaltungsgelände versichert. Die Veranstaltungshaftpflicht prüft bereits – auf eigene Kosten – wenn Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden, ob diese überhaupt zu Recht bestehen (passiver Rechtsschutz) und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dabei übernimmt die Veranstaltungshaftpflicht auch die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn es um die Abwehr von Ansprüchen gilt.
Bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung ist meist ausgeschlossen:
Einige dieser Ausschlüsse sind jedoch gegen Aufschlag auch versicherbar.
Typischerweise wird eine Veranstalthaftpflicht abgeschlossen z.B. für:
…um nur einen Auszug der Gründe für eine Veranstalterhaftpflicht zu nennen. Wer schon länger Veranstaltungen macht, weiß: Es kann immer etwas passieren, mit dem man gar nicht rechnet. Es muss nicht immer das bei einem Martinsumzug durchgehende Pferd sein, aber die Risiken sind mannigfaltig.
Bei jeder Veranstaltung kann etwas passieren. Man wünscht es sich nicht und doch ist es möglich. Nicht immer geht alles glatt. Mal fällt der Maibaum um, mal geht beim Martinszug das Pferd durch… die Fällig sind mannigfaltig.
Hier einige Beispielfälle, in denen eine Veranstalterhaftpflicht greift:
Einige Versicherungsgesellschaften haben Pauschalverträge, die z.B. für 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden abgedeckt, andere bieten individuelle Lösungen an. Man muss sich im Klaren sein, dass bei Personenschäden die Schadenssummen schnell in den sechs- und siebenstelligen Bereich gehen. Allein ein durchgehendes Pferd beim Martinsumzug, welches auf ein Kind tritt, was anschließend querschnittsgelähmt ist, verursacht schnell einen Millionenschaden, da der Veranstalter dann lebenslang für alle Folgekosten des Unfalls haftet.
Gleiches gilt bei zusammengebrochenen Zelten, Tribünen oder ähnlichem, unter denen Menschen begraben werden.
Hier sollte man die Versicherungssumme nicht zu niedrig ansetzen.
Großveranstaltungen mit mehreren zehntausend Zuschauern benötigen natürlich höhere Versicherungssummen.
Die Kosten für eine Veranstalterhaftpflicht sind natürlich abhängig vom Versicherungsumfang und dem Risiko. Wer eine Schachmeisterschaft veranstaltet, zahlt andere Beiträge wie jemand, der eine Veranstaltung Tieren versichern möchte. Die Prämien für eine Veranstalterhaftpflicht sind aber nicht allzu hoch - viele Veranstalter kalkulieren überschlägig mit 25 bis 30 Cent pro Besucher der Veranstaltung.
Hier einige Beispielzahlen eines Versicherers:
Professionelle Veranstalter kalkulieren die Prämie in den Eintritt zu solchen Veranstaltungen mit ein oder finanzieren das über eine Umlage aus den Getränken, sodass schlussendlich die Besucher selbst dafür sorgen, dass die Prämie auch wieder hereinkommt.
Prüfen sollte man, ob das eigene Risiko auch ausreichend abgesichert ist oder über den Standardumfang hinaus Erweiterungen notwendig sind, z.B. für:
Wichtig ist auch auf die Dauer der Versicherung zu achten, diese sollte über den Zeitraum der eigenen Veranstaltung hinausgehen.
Prüfen muss man auch, ob nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge wie z.B. Stapler oder Baufahrzeuge auch versichert sind.
Optimalerweise stellt man selbst eine Liste mit Ausrüstungsgegenständen auf, incl. Fahrzeuge, Aufbauten und technischer Geräte.
Da in der Abgabe von Lebensmitteln ein besonderes Risiko liegt, sollte man darauf achten, dass die Abgabe von Lebensmitteln und Getränken explizit mitversichert ist.
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