Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge – Dop­pel­te Absi­che­rung im Über­blick

Die Kom­bi­na­ti­on aus BU-Schutz und Alters­vor­sor­ge kann sinn­voll sein – wir zei­gen, wie sie funk­tio­niert und wor­auf Sie ach­ten soll­ten

Mann schützt ein rosafarbenes Sparschwein mit seinen Händen – Symbol für finanzielle Sicherheit und kombinierte Vorsorge mit Berufsunfähigkeit.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Ihre finan­zi­el­le Exis­tenz, wenn Sie Ihren Beruf krank­heits­be­dingt nicht mehr aus­üben kön­nen. Doch was pas­siert mit Ihrer Alters­vor­sor­ge, wenn Sie früh­zei­tig aus dem Berufs­le­ben aus­schei­den? Die Lösung vie­ler Ver­si­che­rer lau­tet: Kom­bi­nie­ren Sie Ihre BU mit einer Alters­vor­sor­ge. Was zunächst sinn­voll klingt, kann im Ein­zel­fall teu­er, unfle­xi­bel oder steu­er­lich nach­tei­lig sein. Wir zei­gen Ihnen, wie das Kom­bi­mo­dell funk­tio­niert, wel­che Vari­an­ten es gibt – und wor­auf Sie ach­ten soll­ten, bevor Sie sich lang­fris­tig bin­den.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Zwei in einem: Kom­bi­na­ti­on aus Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) und Ren­ten­ver­si­che­rung

  • BUZ-Model­le: Zusatz­bau­stein zur Alters­vor­sor­ge­ver­si­che­rung (meist Ren­ten­ver­si­che­rung)

  • Schicht 1 vs. Schicht 3: Staat­lich geför­der­te Basis­ren­te oder pri­va­te Vor­sor­ge mit Fle­xi­bi­li­tät

  • Steu­er­li­che Effek­te: Bei­trä­ge zur Schicht 1 (Rürup) absetz­bar, aber gerin­ge­re Ver­füg­bar­keit

  • Ent­schei­dungs­hil­fe: Nicht jeder pro­fi­tiert vom Kom­bi­mo­dell – Ein­zel­ver­trä­ge oft fle­xi­bler

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Ihre Über­sicht
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Kom­bi­nier­te Vor­sor­ge cle­ver erklärt

BU mit Alters­vor­sor­ge: So funk­tio­niert das Kom­bi­mo­dell

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge kom­bi­niert zwei ent­schei­den­de Absi­che­run­gen in einem Ver­trag: Ihre Ein­kom­mens­si­che­rung im Krank­heits­fall und den lang­fris­ti­gen Auf­bau einer pri­va­ten Alters­ren­te. Dabei wird die BU nicht sepa­rat abge­schlos­sen, son­dern als Zusatz­ver­si­che­rung zu einer Ren­ten- oder Lebens­ver­si­che­rung inte­griert.

Je nach Pro­dukt­art erge­ben sich unter­schied­li­che steu­er­li­che, finan­zi­el­le und ver­trag­li­che Aus­wir­kun­gen. Des­halb ist es wich­tig, die Vari­an­ten zu ver­ste­hen – und zu prü­fen, ob das Kom­bi­mo­dell zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on passt.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­zu­satz­ver­si­che­rung (BUZ) wird hier an eine pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung gekop­pelt.
Vor­tei­le und Beson­der­hei­ten:

  • Bei­trä­ge zur BU und Alters­vor­sor­ge wer­den gemein­sam gezahlt

  • Bei BU-Zah­lung über­nimmt der Ver­si­che­rer oft die Bei­trä­ge wei­ter

  • Hohe Fle­xi­bi­li­tät bei Lauf­zeit und Aus­zah­lung

  • Steu­er­li­che Vor­tei­le beschränkt (Schicht 3)

Die­se Kom­bi­na­ti­on zählt zur Schicht 1 der Alters­vor­sor­ge und bie­tet steu­er­li­che Vor­tei­le.
Wor­auf Sie ach­ten soll­ten:

  • Bei­trä­ge sind zu gro­ßen Tei­len steu­er­lich absetz­bar

  • Leis­tun­gen im BU-Fall trotz­dem ein­kom­mens­steu­er­pflich­tig

  • Kein Kapi­tal­zu­griff vor Ren­ten­be­ginn mög­lich

  • Ren­ten­an­spruch kann nicht ver­erbt oder belie­hen wer­den

Vie­le Ver­si­cher­te fah­ren bes­ser mit zwei getrenn­ten Ver­trä­gen.
Grün­de dafür:

  • Mehr Fle­xi­bi­li­tät bei Kün­di­gung, Anpas­sung oder Wech­sel

  • Alters­vor­sor­ge kann sepa­rat gestal­tet und ange­passt wer­den

  • Bei­trags­er­hö­hun­gen bei der BU haben kei­nen Ein­fluss auf Alters­vor­sor­ge

  • Im Leis­tungs­fall bes­se­re Trans­pa­renz bei Aus­zah­lung

Berufs­un­fä­hig­keit absi­chern und gleich­zei­tig fürs Alter vor­sor­gen – lohnt sich das?

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge kom­bi­nie­ren: Chan­cen, Tücken und steu­er­li­che Vor­tei­le

Kom­bi­nier­te Ver­trä­ge aus Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und Alters­vor­sor­ge – soge­nann­te BUZ-Lösun­gen – wer­den häu­fig ange­bo­ten. Doch loh­nen sie sich wirk­lich? In die­sem Abschnitt zei­gen wir, wann die­se Kom­bi­na­ti­on sinn­voll ist, wor­auf Sie steu­er­lich ach­ten müs­sen und wel­che Nach­tei­le sich aus der Ver­knüp­fung erge­ben kön­nen.

Die Kom­bi­na­ti­on einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit einer Alters­vor­sor­ge – etwa als Zusatz­ver­si­che­rung (BUZ) zur Basis­ren­te oder pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung – bie­tet steu­er­li­che Vor­tei­le. Doch sie ist nicht für jeden sinn­voll. Gera­de bei Selbst­stän­di­gen und Bes­ser­ver­die­nern kann die Kom­bi­na­ti­on durch­aus attrak­tiv sein, erfor­dert jedoch genaue Prü­fung.

Steu­er­li­che Vor­tei­le bei der BUZ in der Basis­ren­te
Wer die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in einen Basis­ren­ten­ver­trag (Schicht 1) inte­griert, kann Bei­trä­ge steu­er­lich abset­zen. Das Finanz­amt erkennt die BUZ-Bei­trä­ge an, sofern der Berufs­un­fä­hig­keits­schutz maxi­mal 50 % der Gesamt­prä­mie aus­macht (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG). Im Jahr 2025 las­sen sich bis zu 27.566 € (Allein­ste­hen­de) bzw. 55.132 € (Ver­hei­ra­te­te) als Son­der­aus­ga­ben abset­zen.

➡ Ein 40-jäh­ri­ger Selbst­stän­di­ger mit 75.000 € Ein­kom­men kann so jähr­lich bis zu 2.000–2.500 € Steu­er­vor­teil erzie­len – je nach Steu­er­satz.

Wich­ti­ge Ein­schrän­kung:
Die spä­te­re Ren­te ist nach­ge­la­gert zu ver­steu­ern. Das min­dert im Leis­tungs­fall den Net­to­er­trag. Gleich­zei­tig ent­fällt bei Ren­ten­be­ginn die Fle­xi­bi­li­tät, da das Kapi­tal nicht auf ein­mal aus­ge­zahlt wer­den darf.

BUZ in pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­run­gen (Schicht 3)
Auch hier ist eine Kom­bi­na­ti­on mög­lich. Die Bei­trä­ge sind zwar nicht steu­er­lich absetz­bar, dafür aber fle­xi­bler bei der Aus­zah­lung. Im Leis­tungs­fall bleibt die BU-Ren­te steu­er­pflich­tig – je nach Ren­ten­hö­he meist mit dem Ertrags­an­teil oder voll (wenn >18.000 €/Jahr).

Vor­tei­le der Kom­bi­na­ti­on

  • Bei­trä­ge zur Alters­vor­sor­ge und BU flie­ßen gebün­delt in einen Ver­trag

  • steu­er­li­che Absetz­bar­keit in der Basis­ren­te

  • bei Berufs­un­fä­hig­keit über­nimmt der Ver­si­che­rer auch die Alters­vor­sor­ge-Bei­trä­ge

Aber: Das Risi­ko der Unfle­xi­bi­li­tät
In der Pra­xis zeigt sich oft: Wird die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aus finan­zi­el­len Grün­den gekün­digt, fällt auto­ma­tisch auch die Alters­vor­sor­ge weg. Umge­kehrt ist eine Bei­trags­frei­stel­lung meist nicht sepa­rat mög­lich. Auch Bei­trags­an­pas­sun­gen und Nach­ver­si­che­run­gen sind ein­ge­schränk­ter.

Bei­spiel aus der Bera­tung
Ein 45-jäh­ri­ger Zahn­arzt mit BUZ in einer Basis­ren­te woll­te sei­ne BU wegen neu­er Ein­kom­mens­ver­hält­nis­se erhö­hen. Der Ver­si­che­rer lehn­te dies ab, da Nach­ver­si­che­run­gen bei BUZ-Ver­trä­gen im Basis­ta­rif aus­ge­schlos­sen waren. Die Kom­bi­na­ti­on führ­te zu einer Deckungs­lü­cke.

Für wen ist die Kom­bi­na­ti­on wirk­lich sinn­voll?

Wann lohnt sich eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge?

Die Kom­bi­na­ti­on von Berufs­un­fä­hig­keits­schutz mit einer Alters­vor­sor­ge klingt attrak­tiv – steu­er­li­che Vor­tei­le, ein­fa­che Ver­trags­füh­rung, kei­ne Lücken bei Bei­trags­aus­fäl­len. Doch nicht jede Ziel­grup­pe pro­fi­tiert glei­cher­ma­ßen. In die­sem Abschnitt erfah­ren Sie, in wel­chen Lebens- und Ein­kom­mens­si­tua­tio­nen sich eine BUZ-Kom­bi­na­ti­on lohnt, wel­che steu­er­li­chen Aspek­te dabei berück­sich­tigt wer­den müs­sen und wann eine Tren­nung der Ver­trä­ge die bes­se­re Wahl ist.

Die Ent­schei­dung für oder gegen eine Kom­bi­na­ti­on hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab – vor allem von Ein­kom­men, Berufs­sta­tus, Steu­er­klas­se und Ihrer lang­fris­ti­gen Lebens­pla­nung. Grund­sätz­lich ist die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge vor allem für ein­kom­mens­star­ke und pla­nungs­si­che­re Per­so­nen­grup­pen inter­es­sant, wäh­rend Per­so­nen mit unre­gel­mä­ßi­gem Ein­kom­men eher von fle­xi­blen Ein­zel­ver­trä­gen pro­fi­tie­ren.

Typi­sche Ziel­grup­pen, für die sich eine Kom­bi­na­ti­on lohnt:

  • Selbst­stän­di­ge mit hohem Steu­er­satz
    Beson­ders bei der Kom­bi­na­ti­on mit einer Basis­ren­te (Schicht 1) kann der steu­er­li­che Effekt beträcht­lich sein. BU-Bei­trä­ge, die als Zusatz­ver­si­che­rung zur Rürup-Ren­te abge­schlos­sen wer­den, sind als Son­der­aus­ga­ben absetz­bar – bis zu 55.132 € bei Ver­hei­ra­te­ten im Jahr 2025. In der Pra­xis spa­ren vie­le Selbst­stän­di­ge dadurch 1.500 bis 3.000 € Steu­ern pro Jahr. Wich­tig ist: Der BU-Anteil darf nicht mehr als 50 % des Gesamt­bei­trags betra­gen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG).

  • Gut­ver­die­nen­de Ange­stell­te ohne gesetz­li­che Ren­ten­lü­cken
    Wer bereits gut in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung abge­si­chert ist, aber zusätz­lich pri­vat vor­sor­gen möch­te, kann mit einer fonds­ge­bun­de­nen Ren­ten­ver­si­che­rung (Schicht 3) plus BUZ eine ren­di­te­ori­en­tier­te Kom­bi­na­ti­on mit klar gere­gel­ter Risi­ko­ab­si­che­rung nut­zen.

  • Men­schen mit kla­rer Lebens­pla­nung
    Wer kei­ne hohen Ver­än­de­run­gen bei Ein­kom­men, Berufs­weg oder Lebens­stand erwar­tet, kann lang­fris­tig pla­nen – das ist die wich­tigs­te Vor­aus­set­zung für eine Kom­bi­na­ti­on. Denn Fle­xi­bi­li­tät ist bei gekop­pel­ten Ver­trä­gen ein­ge­schränkt.

Wich­ti­ge Vor­tei­le, wenn die Rah­men­be­din­gun­gen pas­sen:

  • Bei­trags­über­nah­me bei Berufs­un­fä­hig­keit: Der Ver­si­che­rer zahlt im Ernst­fall nicht nur die BU-Ren­te, son­dern über­nimmt auch die Alters­vor­sor­ge­bei­trä­ge. Ihre spä­te­re Ren­te bleibt damit gesi­chert – trotz Berufs­un­fä­hig­keit.

  • Ein Ver­trag, eine Risi­ko­prü­fung: Im Gegen­satz zu zwei Ein­zel­ver­trä­gen muss nur ein­mal der Gesund­heits­zu­stand geprüft wer­den – das spart Auf­wand und senkt ggf. das Ableh­nungs­ri­si­ko bei Vor­er­kran­kun­gen.

  • Steu­er­vor­tei­le in der Anspar­pha­se: Gera­de bei Basis­ren­ten kann der steu­er­li­che Effekt erheb­lich sein – vor­aus­ge­setzt, der Ver­trag ist kor­rekt struk­tu­riert und doku­men­tiert.

  • Kei­ne Bei­trags­lü­cke bei Krank­heit: Wäh­rend bei getrenn­ten Ver­trä­gen die Alters­vor­sor­ge im Leis­tungs­fall oft bei­trags­frei gestellt wird, bleibt sie bei der Kom­bi­na­ti­on auto­ma­tisch erhal­ten – das schützt vor Ver­sor­gungs­lü­cken.

Ach­tung: Kein One-fits-all-Modell
So attrak­tiv die steu­er­li­chen Effek­te und das ein­fa­che Ver­trags­ma­nage­ment auch erschei­nen – die Kom­bi­na­ti­on lohnt sich nicht für jeden. Wer mit schwan­ken­den Ein­nah­men lebt, sei­ne Alters­vor­sor­ge ger­ne dyna­misch oder fonds­ge­bun­den mit Kapi­tal­wahl­recht gestal­ten möch­te, oder Wert auf jeder­zei­ti­ge Kün­di­gung ein­zel­ner Ver­trags­be­stand­tei­le legt, soll­te vor­sich­tig sein.

Auch die Nach­ver­steue­rung im Alter ist ein rele­van­ter Punkt:
BUZ-Ver­trä­ge in der Basis­ren­te füh­ren im Leis­tungs­fall zu steu­er­pflich­ti­gen Ren­ten­zah­lun­gen. Wer spä­ter hohe Ren­ten­ein­künf­te aus meh­re­ren Quel­len hat, könn­te durch die Pro­gres­si­on zusätz­lich belas­tet wer­den.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge lohnt sich, wenn Sie lang­fris­tig den­ken, steu­er­lich pro­fi­tie­ren möch­ten und mit gerin­ge­rer Fle­xi­bi­li­tät im Ver­trag leben kön­nen. Ob die Kom­bi­na­ti­on für Sie sinn­voll ist, hängt von Ihrer Lebens­pha­se, Ihrer Ein­kom­mens­si­tua­ti­on und Ihren steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ab. Eine indi­vi­du­el­le Ana­ly­se ist daher unver­zicht­bar – gern unter­stüt­zen wir Sie dabei mit einem neu­tra­len Ver­gleich und einer steu­er­lich fun­dier­ten Ein­schät­zung.

Wel­che The­men jetzt für Sie wich­tig sind

Ver­tie­fen­de Infor­ma­tio­nen rund um Absi­che­rung und Alters­vor­sor­ge

Wenn Sie über eine Kom­bi­na­ti­on aus Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und Alters­vor­sor­ge nach­den­ken, lohnt sich ein genau­er Blick auf die pas­sen­den Vor­sor­ge­for­men. Ob steu­er­lich begüns­tigt, ren­di­te­ori­en­tiert oder rein risi­ko­ba­siert – jede Lösung hat ihre Eigen­hei­ten. Die fol­gen­den Bei­trä­ge hel­fen Ihnen, die rich­ti­ge Ent­schei­dung zu tref­fen.

Basis­ren­te

Mann sitzt entspannt auf dem Sofa und arbeitet mit einem Laptop – Symbolbild für digitale Altersvorsorge mit der Basisrente.

Steu­er­lich geför­dert und kom­bi­nier­bar mit einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – die Basis­ren­te eig­net sich beson­ders für Selbst­stän­di­ge und Bes­ser­ver­die­ner mit kon­stan­ter Ein­kom­mens­si­tua­ti­on. Doch Ach­tung: Es gibt Ein­schrän­kun­gen bei der Kapi­tal­aus­zah­lung und Fle­xi­bi­li­tät.

Fonds­ren­te

Zwei Frauen freuen sich gemeinsam vor ihren Laptops über eine erfolgreiche Entscheidung – Symbolbild für finanzielle Unabhängigkeit durch Fondsrente.

Wenn Sie Ihre Alters­vor­sor­ge ren­di­te­ori­en­tiert auf­bau­en möch­ten, bie­tet eine Fondren­te mit BUZ eine inter­es­san­te Lösung – aller­dings ohne steu­er­li­che Absetz­bar­keit. Dafür aber mit deut­lich mehr Frei­hei­ten bei Anla­ge­stra­te­gie und Aus­zah­lung im Ruhe­stand.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden

Die Basis jeder Absi­che­rung – unab­hän­gig von der Alters­vor­sor­ge. Wer maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät wünscht oder kei­ne steu­er­li­che Bin­dung ein­ge­hen möch­te, ent­schei­det sich für eine eigen­stän­di­ge BU-Poli­ce. Die­se lässt sich jeder­zeit anpas­sen oder kün­di­gen.

Risi­ken und Nach­tei­le einer gekop­pel­ten Lösung

Wann sich eine Kom­bi­na­ti­on nicht lohnt

Nicht in jeder Lebens­si­tua­ti­on ist eine kom­bi­nier­te Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge sinn­voll. Beson­ders dann, wenn Fle­xi­bi­li­tät, Trans­pa­renz oder kurz­fris­ti­ger Kapi­tal­zu­griff im Vor­der­grund ste­hen, kann eine Tren­nung der bei­den Bau­stei­ne deut­lich vor­teil­haf­ter sein.

Ein klas­si­sches Bei­spiel: Jun­ge Men­schen mit begrenz­tem Ein­kom­men, die sich die hohen Bei­trä­ge einer Kom­bi­po­li­ce auf Dau­er nicht leis­ten kön­nen. Wird der Ver­trag vor­zei­tig been­det – etwa durch Arbeits­lo­sig­keit, Stu­di­en­wech­sel oder finan­zi­el­le Eng­päs­se – ver­liert der Ver­si­cher­te unter Umstän­den nicht nur sei­nen BU-Schutz, son­dern auch einen Groß­teil der Alters­vor­sor­ge. Auch für Men­schen mit unsi­che­rer Ein­kom­mens­ent­wick­lung, z. B. in der Grün­dungs­pha­se, ist ein fle­xi­bler, sepa­rat abschließ­ba­rer Schutz in der Regel bes­ser geeig­net.

Ein wei­te­res Risi­ko liegt in der man­geln­den Anpass­bar­keit. Wer bei­spiels­wei­se sei­ne Alters­vor­sor­ge auf­sto­cken oder den BU-Schutz auf geän­der­te Lebens­ver­hält­nis­se abstim­men möch­te, stößt bei Kom­bi­ver­trä­gen schnell an Gren­zen. Die Ent­kopp­lung ist nur ein­ge­schränkt oder gar nicht mög­lich.

Auch steu­er­lich ist die Kom­bi­na­ti­on nicht immer vor­teil­haft. Zwar las­sen sich Bei­trä­ge in der Basis­ren­te abset­zen, doch die Leis­tun­gen – ins­be­son­de­re bei der Alters­ren­te – müs­sen im Ruhe­stand voll ver­steu­ert wer­den. Wer im Alter kei­ne hohen Ein­nah­men erwar­tet oder auf Kapi­tal­ver­füg­bar­keit set­zen will, soll­te Alter­na­ti­ven prü­fen.

Kurz­um: Eine Kom­bi­na­ti­on ist ein lang­fris­ti­ges Modell, das gut durch­dacht sein will. Für vie­le Ver­si­cher­te ist ein getrenn­ter Abschluss von Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und Alters­vor­sor­ge nicht nur fle­xi­bler, son­dern auch siche­rer und trans­pa­ren­ter.

Wenn klas­si­sche Kom­bi­ver­trä­ge nicht pas­sen – die­se Mög­lich­kei­ten gibt es

Alter­na­ti­ven und fle­xi­ble Lösun­gen zur BU-Alters­vor­sor­ge-Kom­bi­na­ti­on

Eine kom­bi­nier­te Absi­che­rung aus Berufs­un­fä­hig­keits- und Alters­vor­sor­ge­ver­si­che­rung ist nicht für jede Lebens­si­tua­ti­on geeig­net. Beson­ders bei begrenz­tem Bud­get, unsi­che­rer Lebens­pla­nung oder dem Wunsch nach höhe­rer Fle­xi­bi­li­tät lohnt sich ein Blick auf alter­na­ti­ve Lösun­gen. Denn moder­ne Tari­fe bie­ten mitt­ler­wei­le cle­ve­re Bau­stei­ne, mit denen Sie sich indi­vi­du­ell und den­noch umfas­send absi­chern kön­nen – oft sogar mit steu­er­li­chen Vor­tei­len oder der Mög­lich­keit zur spä­te­ren Umge­stal­tung.

Im Fol­gen­den zei­gen wir, wel­che Model­le sich als Alter­na­ti­ve oder Ergän­zung zur klas­si­schen BUZ-Kom­bi­na­ti­on loh­nen und wor­auf Sie dabei ach­ten soll­ten.

1. Tren­nung von BU und Alters­vor­sor­ge
Eine der häu­figs­ten Emp­feh­lun­gen aus der Pra­xis lau­tet: Berufs­un­fä­hig­keits­schutz und Alters­vor­sor­ge getrennt abschlie­ßen. So bleibt jede Ver­si­che­rung unab­hän­gig künd­bar, fle­xi­bel anpass­bar und bei Bedarf dyna­misch steu­er­bar. Auch Bei­trags­dy­na­mi­ken und Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien las­sen sich sepa­rat pla­nen – ohne uner­wünsch­te Wech­sel­wir­kun­gen.

2. Modu­la­re Kom­bi­pro­duk­te mit Ent­kopp­lung
Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten inzwi­schen kom­bi­nier­te Pro­duk­te, die sich nach eini­gen Jah­ren ent­kop­peln las­sen. Der Vor­teil: Die Steu­er­erspar­nis in der Anfangs­zeit wird mit der Fle­xi­bi­li­tät spä­te­rer Jah­re kom­bi­niert. Mög­lich ist dies meist ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung, aber nur inner­halb defi­nier­ter Zeit­räu­me.

3. Fonds­ge­bun­de­ne BUZ mit frei­en Anla­ge­mög­lich­kei­ten
Für sicher­heits­be­wuss­te Spa­rer mit Ren­di­team­bi­tio­nen kann eine fonds­ge­bun­de­ne Kom­bi­na­ti­on sinn­voll sein. Dabei wird ein Teil des Bei­trags inves­tiert, der ande­re deckt das BU-Risi­ko ab. Vor­teil: lang­fris­ti­ges Kapi­tal­wachs­tum. Nach­teil: höhe­re Schwan­kun­gen und kei­ne staat­li­che För­de­rung wie in der Basis­ren­te.

4. Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung im Rah­men der bAV
Wer über sei­nen Arbeit­ge­ber ver­si­chert, kann die BU-Leis­tung in eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung inte­grie­ren. Das spart Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben, erfor­dert jedoch genaue Prü­fung der Ver­sor­gungs­lü­cken bei Arbeit­ge­ber­wech­sel.

5. Zwei Ein­zel­ver­trä­ge mit BU-Bei­trags­über­nah­me
Bei die­ser Vari­an­te wird die Alters­vor­sor­ge allein abge­schlos­sen, wäh­rend die BU eigen­stän­dig läuft – aber so gestal­tet, dass sie im BU-Fall die Bei­trä­ge zur Alters­vor­sor­ge über­nimmt. Das sichert das Ren­ten­ziel auch bei Erwerbs­un­fä­hig­keit ab und lässt sich fle­xi­bel hand­ha­ben.

6. Fle­xi­ble Dyna­mi­ken und Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien getrennt pla­nen
Vie­le Kom­bi­ver­trä­ge kop­peln die Dyna­mik bei­der Ver­trä­ge. Wer mehr Kon­trol­le wünscht, soll­te dar­auf ach­ten, dass sich die Stei­ge­rung der Alters­ren­te und der BU-Leis­tung sepa­rat regeln lässt. Auch Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien bie­ten im Ein­zel­ver­trag oft mehr Spiel­raum, z. B. bei Fami­li­en­zu­wachs oder Gehalts­sprün­gen.

Nicht jede Kom­bi­na­ti­on passt zu jeder Lebens­pha­se. Wer lang­fris­tig denkt und fle­xi­bel blei­ben möch­te, soll­te Alter­na­ti­ven in Betracht zie­hen – idea­ler­wei­se im per­sön­li­chen Gespräch, mit Blick auf Lebens­si­tua­ti­on, steu­er­li­che Aspek­te und Ver­trags­de­tails. Wir unter­stüt­zen Sie dabei ger­ne.

Wei­ter­füh­ren­de The­men im Über­blick

Absi­che­rung gezielt aus­bau­en und anpas­sen

Wer sich für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge inter­es­siert, soll­te auch die Fein­hei­ten der Ver­trags­ge­stal­tung im Blick haben. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Leis­tungs­dy­na­mik im Leis­tungs­fall sowie die Mög­lich­keit, den Ver­si­che­rungs­schutz fle­xi­bel und ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung anzu­pas­sen. Die fol­gen­den The­men hel­fen Ihnen dabei, den Über­blick zu behal­ten und den Ver­trag opti­mal auf Ihre Lebens­rea­li­tät abzu­stim­men.

Frau stapelt lächelnd Münzen zu wachsenden Türmen – symbolisiert steigende BU-Leistungen durch Leistungsdynamik bei Berufsunfähigkeit

Leis­tungs­dy­na­mik

Im Leis­tungs­fall bedeu­tet eine Leis­tungs­dy­na­mik, dass Ihre monat­li­che BU-Ren­te auto­ma­tisch Jahr für Jahr steigt – meist um 1 % bis 3 %. Das schützt Sie vor Kauf­kraft­ver­lust durch Infla­ti­on und ist beson­ders wich­tig, wenn der Leis­tungs­be­zug über vie­le Jah­re erfolgt.

Junge Frau mit ausgestreckten Armen am Meer, lächelt entspannt – steht symbolisch für finanzielle Freiheit dank Nachversicherungsgarantie in der BU

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie

Ob Hoch­zeit, Gehalts­sprung oder Geburt eines Kin­des – mit einer Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie kön­nen Sie Ihren BU-Schutz zu bestimm­ten Anläs­sen erhö­hen. Ohne neue Risi­ko­prü­fung und fle­xi­bel inner­halb klar defi­nier­ter Fris­ten.

Fra­gen, die vie­le stel­len – Ant­wor­ten, die wirk­lich wei­ter­hel­fen

Was Sie schon immer über BU mit Alters­vor­sor­ge wis­sen woll­ten

In der Regel wird das Kapi­tal am Ende der Lauf­zeit – z. B. mit Errei­chen des Ren­ten­al­ters – als ein­ma­li­ge Aus­zah­lung oder als monat­li­che Ren­te zur Ver­fü­gung gestellt. Je nach Ver­trags­form und Anbie­ter kann auch eine garan­tier­te Ablauf­leis­tung ent­hal­ten sein.

Ja, bei vie­len Tari­fen ist eine soge­nann­te Bei­trags­frei­stel­lung der Alters­vor­sor­ge­kom­po­nen­te mög­lich, wäh­rend die Absi­che­rung gegen Berufs­un­fä­hig­keit sepa­rat wei­ter­läuft. Aller­dings soll­te der mög­li­che Ver­lust von Über­schüs­sen oder steu­er­li­chen Vor­tei­len geprüft wer­den.

Bei fonds­ge­bun­de­nen Kom­bi­na­tio­nen fließt ein Teil des Bei­trags in Invest­ment­fonds. Die Höhe der mög­li­chen Ablauf­leis­tung hängt damit von der Wert­ent­wick­lung der Fonds ab. Ver­si­che­rer bie­ten hier meist unter­schied­li­che Risi­koklas­sen und Stra­te­gien an.

Bei Nut­zung der Basis­ren­te (Rürup) in Kom­bi­na­ti­on mit einer BU-Ver­si­che­rung las­sen sich Bei­trä­ge in wei­ten Tei­len steu­er­lich als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen abset­zen. Je nach Ein­kom­men kön­nen meh­re­re Tau­send Euro pro Jahr steu­er­lich wirk­sam gemacht wer­den.

Eine nach­träg­li­che Tren­nung der Bau­stei­ne ist in der Regel nicht vor­ge­se­hen. Der Ver­trag ist als Kom­bi­pro­dukt geschlos­sen und lässt sich nur kom­plett kün­di­gen oder anpas­sen – Teil­kün­di­gun­gen sind nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen mög­lich.

Die Kom­bi­na­ti­on BU + Alters­vor­sor­ge kann über die Basis­ren­te steu­er­lich geför­dert wer­den. Eine direk­te staat­li­che För­de­rung wie bei der Ries­ter-Ren­te exis­tiert jedoch nicht. Die För­de­rung erfolgt also aus­schließ­lich über die steu­er­li­che Abzugs­fä­hig­keit.

Wird eine Berufs­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt, über­nimmt der Ver­si­che­rer die Bei­trags­zah­lung für bei­de Bau­stei­ne – also auch für die Alters­vor­sor­ge. Dadurch wird das Alters­vor­sor­ge­ka­pi­tal wei­ter auf­ge­baut, ohne dass Sie selbst zah­len müs­sen.

Zusam­men­fas­sung

Die Kom­bi­na­ti­on aus Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und Alters­vor­sor­ge bie­tet eine umfas­sen­de Absi­che­rung: Schutz bei Ver­lust der Arbeits­kraft und gleich­zei­ti­ger Kapi­tal­auf­bau für das Alter. Sie lohnt sich beson­ders für gut ver­die­nen­de Ange­stell­te, Selbst­stän­di­ge mit feh­len­der gesetz­li­cher Absi­che­rung und jun­ge Men­schen, die steu­er­li­che Vor­tei­le nut­zen möch­ten. Den­noch ist die Kom­bi­na­ti­on nicht für jeden geeig­net – ins­be­son­de­re bei knap­pem Bud­get oder geplan­ter Fle­xi­bi­li­tät soll­te genau abge­wo­gen wer­den. Die Wahl des rich­ti­gen Tarifs, För­der­wegs und der pas­sen­den Zusatz­bau­stei­ne erfor­dert fach­kun­di­ge Bera­tung.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja, die Bei­trä­ge sind höher, da zusätz­lich Kapi­tal für die Alters­vor­sor­ge auf­ge­baut wird. Dafür erhal­ten Sie eine Leis­tung im Alter, selbst wenn Sie nie berufs­un­fä­hig wer­den.

Bei vie­len Anbie­tern kön­nen Sie den Spar­bei­trag anpas­sen, erhö­hen oder bei Bedarf auch redu­zie­ren – dies hängt aber von den Ver­trags­be­din­gun­gen ab.

Nein, die Gesund­heits­prü­fung bezieht sich aus­schließ­lich auf den BU-Bau­stein. Die Alters­vor­sor­ge-Kom­po­nen­te ist davon unab­hän­gig.

Nein, bei Basis­ren­ten ist kei­ne vor­zei­ti­ge Aus­zah­lung mög­lich. Bei ande­ren For­men wie fonds­ba­sier­ten Kom­bi­na­tio­nen hängt dies vom gewähl­ten Pro­dukt ab – eine Aus­zah­lung vor Ren­ten­ein­tritt ist aber meist stark ein­ge­schränkt.