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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Alters­vorsorge kombinieren

Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert mit Alters­vorsorge

Dass die staatliche Altersversorgung alleine nicht ausreichend ist, haben mittlerweile alle begriffen. Dies wird auch von den verantwortlichen Politikern offen kommuniziert: Man muss für das Alter auch privat vorsorgen.

Doch mit der Altersversorgung, die „nur“ eine Zusatzrente im Alter gewährleistet, hat man noch nicht hinreichend vorgesorgt, denn das Risiko der früher eintretenden Berufs­unfähig­keit sollte man nicht vernachlässigen.

Wer mit 40 durch eine Krankheit oder sonstigen Schicksalsschlag berufsunfähig wird, dem nützt es nichts, zu wissen, dass ab 67 die Rente theoretisch ausreichend wäre. Daher kombinieren viele die Altersversorgung mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung.

Doch wie macht man dies am besten? Grundsätzlich bieten sich dafür zwei Wege an:

 Private Alters­vorsorge mit Berufs­unfähig­keitsschutz kombinieren

 Rürup-Vertrag mit Berufs­unfähig­keitsversicherung kombinieren


 

Alters­vorsorge und Berufs­unfähig­keitsversicherung separat abschließen

 

Für die meisten Kunden dürfte es am empfehlenswertesten sein, zwei separate Verträge abzuschließen:

 Alters­vorsorge, z.B. in Form einer Rentenversicherung: Hierbei ist es allerdings wichtig, dass der Vertrag eine Beitragsbefreiung bei Berufs­unfähig­keit beinhaltet.

 Berufs­unfähig­keitsversicherung in einem einzelnen Vertrag.
 

Warum die Aufsplittung auf diese zwei Verträge?

Dies hat mehrere Gründe:

Zunächst einmal gibt es kaum Gesellschaften, die in beiden Sparten gleichzeitig ein konkurrenzfähiges und gutes Produkt vorweisen können. Durch die Aufsplittung auf zwei Verträge kann man sich aus jedem Bereich jeweils einen leistungsfähigen Anbieter heraussuchen und erhält so eine optimale Kombination.

Während ein Alters­vorsorgevertrag im Wesentlichen ein Ansparvorgang ist, der es einem ermöglicht, im Alter zusätzliche Bezüge zu erhalten, ist eine Berufs­unfähig­keitsversicherung und der Ablauf, ein Vertrag wo der Versicherer bereits kurz nach dem Abschluss das Risiko haben könnte, dass die versicherte Person berufsunfähig wird und er dann leisten muss. Daher sollte hier stets eine Risikovoranfrage für die BU gestartet werden, mit der man klären kann, zu welchen Bedingungen der Versicherer die BU-Versicherung policiert.

So kann man sich unter verschiedenen Angeboten die beste Berufs­unfähig­keitsversicherung heraussuchen, die auch die technisch beste Lösung für die Kundenanforderungen darstellt.
 
Lohnt sich die Kombination von BU und Altersvorsorge
 
 

Aufgepasst: Nicht alle Gesellschaften haben gleichzeitig gute Tarife für Rentenversicherung und BU-Rente

 

Wer die BU-Rente mit der Altersversorgung in einem Vertrag koppelt, schließt beides bei einer Gesellschaft ab. Hier muss man sorgfältig wählen: Es gibt nur wenige Versicherungsgesellschaften, die bei beiden Vertragsarten gleichzeitig leistungsfähige Tarife haben. Ein versierter Versicherungsfachmann wird hier immer richtig beraten und die richtige Gesellschaft heraussuchen, die

 Sowohl bei der BU-Rente leistungsfähig als auch bei der

 Privaten Altersversorgung einen leistungsfähigen Tarif hat UND

 Dafür bekannt ist, im Falle der Berufs­unfähig­keit nicht lange die Auszahlung durch Prozesse zu verzögern

Solche Gesellschaften zu finden ist aber schwierig, sodass sich fast immer empfiehlt, die beiden Verträge einzeln abzuschließen.
 
 

Nachteil einer Kombination aus BU-Rente und Altersversorgung

 

Ein Nachteil der Kombination aus BU-Rente und Altersversorgung in einem Vertrag (Kopplung BU-Rente und Altersversorgung) ist, dass im Regelfall nicht nur eine Komponente einzeln gekündigt werden kann, sondern nur der ganze Vertrag.

In manchen Lebenssituationen kann es schon einmal finanziell knapp werden, sodass dann häufig solche Verträge (manchmal unüberlegt, manchmal aus Verzweiflung) gekündigt werden, z.B. bei:

 Arbeitslosigkeit

 Familiennachwuchs

 Umzug ins Ausland

 Immobilienfinanzierung

Wobei gerade bei einer Immobilienfinanzierung die Absicherung der Arbeitskraftabsicherung wichtig ist.

Wenn man jung - beispielsweise ein Schüler / Schülerin ist, glaubt man oft, solche Ereignisse treffen einen nicht und man kommt da irgendwie durch. Aber die Erfahrung lehrt, dass das Leben selten geradlinig verläuft und es in der Realität Jobverluste, Scheidungen und Umzüge gibt.
 

In welcher Reihenfolge ist was wichtig bei Kombination von (separater) BU-Rente mit (separater) Altersversorgung?

 Am wichtigsten ist es, die BU-Rente ausreichend hoch zu bemessen. Das ist am allerwichtigsten.

 Die BU-Rente sollte auf jeden Fall dynamisiert sein, d.h. jährlich erhöht werden

 Nachdem dies sichergestellt ist, sollte der Altersversorgungsbaustein hinzugefügt werden

 Der Vertrag sollte so konstruiert sein, dass im BU-Fall der Beitrag für die Altersversorgung von der Versicherung übernommen wird (Beitragsfreistellung).

Wenn die BU-Rente nicht ausreichend dimensioniert ist, hat man im Falle einer Berufs­unfähig­keit nicht nur nicht genug Geld zum Überleben, sondern auch zu wenig, um etwas für das Alter zurückzulegen oder ggf. eine Finanzierung für ein Haus weiter zu bedienen etc.
 
 

Was passiert, wenn man private BU und private Altersversorgung nicht koppelt?

 

Meist ist die Empfehlung vernünftig, eine private Berufs­unfähig­keitsrente separat von einer abzuschließenden privaten Altersversorgung vertraglich zu regeln, d.h. zwei separate Verträge abzuschließen.

Das hat den Vorteil, dass man auch einen Vertrag einzeln kündigen könnte, ohne den anderen zu verlieren, kann aber – wenn man nicht richtig gestaltet - einen entscheidenden Nachteil haben:

Wenn man dann berufsunfähig wird, erhält man zwar eine Berufs­unfähig­keitsrente und muss aber selber dann noch bis zum Renteneintrittsalter die Beiträge für eine private Rentenversicherung oder anderweitige Alters­vorsorge weiterzahlen.

Bei einem gekoppelten Vertrag zahlt die private BU-Rente die Beiträge für die private Altersversorgung weiter.

Die Nicht-Kopplung von BU-Rente und Altersversorgung bietet zwar mehr Flexibilität bei einer möglichen Kündigung, bedeutet aber im BU-Leistungsfall, dass man unter Umständen noch Jahrzehnte aus seinem eher kleinen Einkommen und der BU-Rente noch Beiträge für eine private Altersversorgung abführen muss, um nicht im Alter unter Altersarmut zu leiden.

Daher empfehlen viele Berater das kombinieren von Berufs­unfähig­keitsversicherung und privater Altersversorgung.

Es gibt aber auch die oben erwähnte Alternative der separaten Verträge Altersversorgung und Berufs­unfähig­keit, wobei im Alters­vorsorgevertrag eine Beitragsfreistellung im Falle der Berufs­unfähig­keit vereinbart wird. Damit ist das Problem gelöst.
 
Berufsunfähigkeit einzeln oder in Kombination mit Altersvorsorge
 
 

Rürup-Rente mit Berufs­unfähig­keitsversicherung koppeln?

 

Die Rürup-Rente, die steuerliche Vorteile hat, kann man nicht nur nutzen, um eine Rentenlücke zu schließen, sondern auch mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung koppeln.

Die Koppelung von Rürup-Rente oder Basisrente mit einer BU hat den Vorteil, dass man sowohl in der Ansparphase wie auch in der Rentenphase finanziell relativ sicher dasteht. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt bei eintretender Berufs­unfähig­keit bis zum Rentenbeginn, verfällt dann und es setzt die Zahlung der monatlichen Rürup-Rente ein.

Als Vorteil kommt hinzu, dass man die Investitionen in die Rürup-Rente steuerlich geltend machen kann (im Jahr 2021 bis 25.787 € im Jahr bei Alleinstehenden / 51.574 € bei Paaren, wobei 92% steuerlich relevant sind).

Schließt man eine separate Berufs­unfähig­keitsversicherung ab, ist die Prämie dafür nur als Sonderausgabe abziehbar (wie gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung), was dazu führt, dass man oftmals nicht die ganzen Prämien absetzen kann, da z.B. ein Arbeitnehmer höchstens 1900 Euro im Jahr absetzen kann.

Bei Koppelung der BU mit der Basis-Rente zählt der gesamte Aufwand als Aufwand für die Alters­vorsorge, was zu der besseren Absetzbarkeit führt.
 

Warum es dennoch nicht sinnvoll ist, Rürup mit BU zu koppeln:

Viele lassen sich von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge für die Rürup-Rente blenden und lassen dabei folgende Punkte außer Acht:

 Wer die Rürup-Rente mit einer BU koppelt, verspürt später die Konsequenz, dass die BU-Rente im Krankheitsfall normal zu versteuern ist. Ebenso wie die Rente im Alter. Die alleinstehende, separat abgeschlossene Berufs­unfähig­keitsversicherung führt nur zu einer Rentenbesteuerung im Bereich von 8 bis 10%. Man steht sich im Krankheitsfall also deutlich besser, wenn die Verträge separat geschlossen wurden.

 Wer den Steuerabzug später ausgleichen will, muss also in der Sparphase und Beitragszahlphase deutlich mehr einzahlen, um später netto das Gleiche zu erhalten wie bei separaten Vertragsabschlüssen.

 Wer die Rürup-Rente reduziert oder aussetzt, macht dies dann immer auch mit Konsequenzen für die BU-Versicherung. Wer z.B. den Rürup-Vertrag ein paar Monate aussetzt, kann von der Versicherung durchaus auch dazu aufgefordert werden, vor einem Wiedereinsetzen (wegen der BU) ein paar Gesundheitsfragen zu beantworten. Wer die Verträge separat abschließt, kann einen Vertrag ruhen lassen und den anderen weiterführen.

 Daher sollte man, wenn man eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließt, diese immer separat von anderen Alters­vorsorgeverträgen abschließen. Wenn also Basis-Rente und Berufs­unfähig­keitsversicherung, dann in getrennten Verträgen.
 
 

Riesenvorteil bei Beitragsfreistellung im BU-Fall

 

Wer beispielsweise mit 29 durch irgendeine Krankheit berufsunfähig wird, zahlt ab dann nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhält im Alter nur eine gesetzliche Mini-Rente. Wer berufsunfähig ist, hat in der Regel dann auch nicht mehr die Mittel, selbst für eine Altersversorgung anzusparen. Auch mit einer alleinigen BU-Rente gelingt dies meist nicht.

Wer jedoch eine selbstständige BU-Rente mit einer selbstständigen Altersversorgung (mit Beitragsfreistellung im BU-Fall) kombiniert, bezieht mit dem Fall der Berufs­unfähig­keit im Alter von 29 (Beispielfall) nicht nur die BU-Rente, sondern lässt die Versicherungsgesellschaft von da an auch die Beiträge für eine private Rente selbst einzahlen und hat so auch im Alter höhere Bezüge, für die er sonst gar nicht ansparen könnte.

Die Kombination aus BU-Rente und regulärer Altersversorgung sorgt also im Falle von Berufs­unfähig­keit dafür, dass man nicht nur eine Berufs­unfähig­keitsrente erhält, sondern auch noch für später – das Alter – vorgesorgt wird.

Natürlich muss man jeden Einzelfall betrachten und in einer Beratungssituation ermitteln, welche Kombination von Berufs­unfähig­keitsversicherung und Alters­vorsorge sinnvoll ist. Das hängt vom Einkommen, der persönlichen Situation und dem Vermögensumfeld ab.
 
 

Berufs­unfähig­keitsversicherung: Schummeln beim Antrag lohnt sich nicht

 

Bei welcher Gesellschaft auch immer man eine Berufs­unfähig­keitsversicherung oder eine Berufs­unfähig­keitsversicherung mit Alters­vorsorge abschließt: Beim Antrag sollte man nicht schummeln. Alle Gesundheitsfragen sollten sorgfältig, richtig und ausführlich beantwortet werden. Hier liegt auch schon die Beratungsleistung: Es gilt eine Versicherung zu finden, die den zu Versichernden mit seinen Vorerkrankungen und seiner Historie auch zu günstigen und besten Konditionen versichert.

Wer „schummelt“ und ggf. Arztbesuche oder Krank­hei­ten weglässt, läuft immer Gefahr, dass die Versicherung im Leistungsfall sich dann auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht beruft und die Leistung verweigert. Also sollte man jede noch so kleine Befindlichkeitsstörung, wegen der man beim Arzt war, im Antrag aufführen. Ob dies Nackenschmerzen, Kopfschmerzen oder etwas anderes war. Natürlich erst recht Krankenhausaufenthalte, Operationen und längere Krankheitszeiten und alles, was einer medikamentösen Behandlung bedurfte.

Wenn der Fall der Berufs­unfähig­keit eintritt, wird die Versicherung ohnehin von allen Ärzten, bei denen man in der Vergangenheit war, die Krankenakten anfordern und prüfen, was sich die Ärzte bei den Besuchen notiert haben.

Manch Versicherer findet dann ein Krankheitsbild, welches im Antrag verschwiegen wurde und argumentiert dann „Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir damals den Antrag nicht angenommen“.

Wer sich solche Diskussionen und ggf. auch gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Versicherung ersparen möchte, gibt wahrheitsgemäß im Antrag auf die Berufs­unfähig­keitsversicherung alles an, was jemals bei einem Arzt besprochen wurde.

Manch Berater, der nur einen schnellen Abschluss möchte, vereinfacht an dieser Stelle und äußert, dass nur die „wirklich schlimmen Krank­hei­ten“ anzugeben sind. Das ist wie o.a. ein gefährlicher Weg und beinhaltet immer das Risiko, dass der Versicherer dann im Leistungsfall nicht leistet. Dann wären alle Beitragszahlungen für umsonst gewesen.

 Gesundheitsfragen immer ordnungsgemäß beantworten und am besten eine anonyme Risikovoranfrage zur BU machen.

Auch eine vor Jahren verschriebene Krankengymnastik ist anzugeben, - könnte doch ein Versicherer sonst darauf verweisen, dass schon früher eine Wirbelsäulenproblematik bestanden habe. Wirbelsäulenprobleme machen fast 25% aller Berufs­unfähig­keitsgründe aus. Lesen Sie dazu auch unsere Berufs­unfähig­keit-Checkliste.
 

Warum eine private Berufs­unfähig­keitsrente auch zur Alters­vorsorge wichtig ist

Was viele nicht wissen: Es gibt keine gesetzliche Berufs­unfähig­keitsrente mehr. Nur noch eine Erwerbsminderungsrente und die ist sehr schwer zu bekommen. Was ist der Unterschied?

  • Berufs­unfähig­keitsrente ist die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten oder erlernten Beruf weiter auszuüben.
  • Erwerbsminderungsrente ist die Unfähigkeit, überhaupt noch einen irgendeinen Beruf für länger als 3h am Tag auszuüben

Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird die Rentenversicherung im Zweifel immer noch irgendeine Tätigkeit finden, die man auch ausüben kann und sei es, Eintrittskartenabreißer im Kino oder eine Tätigkeit als Pförtner oder an der Parkhauskasse.

Wer beide Beine als Dachdecker verloren hat und im Rollstuhl sitzt, wird als Dachdecker zwar berufsunfähig, ist aber in den Augen der Rentenversicherung nicht erwerbsunfähig und bezieht daher keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil ja z.B. noch ein Bürojob ausgeübt werden könnte oder man als Callcenter-Agent arbeiten könnte.

Wer also durch Krankheit oder Unfall daran gehindert wird, seinen erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, hat meist aus den gesetzlichen Kassen in Sachen Rente nichts (in Worten: nichts!) zu erwarten. Daher sollte man dafür privat vorsorgen und das geht am besten mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung.
 

Oft gibt es auch nur die halbe Erwerbsminderungsrente

Hinsichtlich der Notwendigkeit einer privaten Berufs­unfähig­keitsvorsorge sollte man auch bedenken, dass die gesetzliche Rentenversicherung – wenn sie überhaupt einer Erwerbsminderungsrente zustimmt – diese oft nur halb auszahlt, weil sie der Überzeugung ist, dass man noch mindestens 3 Stunden täglich, nicht aber mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Und der Rentenversicherung gelingt oft der Beweis, dass es Arbeitsplätze in Deutschland gibt, die man noch für 3 Stunden am Tag ausfüllen könnte.

Wenn dann die Erwerbsminderungsrente, die ohnehin schon deutlich niedriger als die Altersrente ist, nochmals halbiert wird, ist die Armut vorprogrammiert, und zwar:

  • Während des halben Erwerbsminderungsrenten-Bezugs UND
  • Während des späteren Altersrentenbezugs, weil ja nicht mehr in die Altersrente eingezahlt wird
Daher ist eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung sehr wichtig.
 

Was man bei der Errechnung einer optimale BU-Rente und Altersversorgung berücksichtigen muss:

Wer eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung – gekoppelt mit einer Altersrente – abschließt, sollte bedenken, dass ihm die BU-Rente nicht brutto für netto zur Verfügung steht, sondern der Gesetzgeber es in Deutschland vorsieht, dass davon noch Beiträge für Kranken­ver­si­che­rung und Pflege­ver­si­che­rung abgehen. Daher sollte man eine BU-Rente ausreichend dimensionieren, muss aber das Besserstellungsverbot beachten:

Die Anbieter von Berufs­unfähig­keitsversicherungen lassen es in der Regel nicht zu, dass man eine BU-Rente vereinbart, die höher ist als das letzte Netto-Gehalt. Das macht man deshalb, um zu verhindern, dass die Menschen eine sehr hohe BU-Rente vereinbaren, die es dann attraktiv macht, dass der Versicherungsnehmer sich die Finger abhackt und sich anschließend berufsunfähig meldet. Man mag dies als absurd hinstellen, aber es hat bereits mehrere solcher Fälle gegeben, weswegen dieses Besserstellungsverbot bei Berufs­unfähig­keitsversicherungen üblich ist.

Die BU-Versicherung ist eine sogenannte Summenversicherung, - die versicherte Rente muss daher unabhängig vom Einkommen zum Zeitpunkt des Leistungsfalles gezahlt werden. Deswegen prüfen die Versicherer bereits bei Annahme des Antrags gründlich, ob aktuelles Einkommen und versicherte Rente in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Eine BU-Rente aus einem mit einer Altersversorgung gekoppeltem Vertrag ist überdies in Deutschland auch grundsätzlich steuerpflichtig, wenn entsprechende Freibeträge pro Jahr überschritten werden.
 

Versicherer mancher 3-Buchstaben-Gesellschaften ziehen Prozesse an

Manche 3- oder 4-Buchstaben-Gesellschaften ziehen Prozesse magisch an und empfehlen immer nur eine Versicherungsgesellschaft, die im Konzern enthalten ist. Bei den BU-Versicherungen gibt es Gesellschaften, die deutlich häufiger zunächst die Leistung verweigern und ggf. erst nach Klage zahlen und andere, bei denen die Klagequote niedriger ist.

 Wir empfehlen gerne Versicherungen, die Top Bedingungen haben UND dafür bekannt sind, die versicherte Leistung auch ohne Klage zu erbringen.

Kontaktieren Sie uns, wenn wir Sie zu einer bestehenden Berufs­unfähig­keitsversicherung – gekoppelt mit einer Altersrente – beraten dürfen.
 

Berufs­unfähig­keitsversicherung nie zu niedrig abschließen und am besten mit Dynamik

Arbeitskraft-Verlust durch Unfall, Krankheit oder Verletzung geht immer einher mit Einkommensverlust. Man sollte daher die Berufs­unfähig­keitsrente nicht zu niedrig dimensionieren. Eine Berufs­unfähig­keitsrente von 500 Euro monatlich ist ein nettes Zubrot, aber als alleiniges Einkommen nicht geeignet, einen Erwachsenen über die Runden zu bringen. Erst recht kann man darauf nichts mehr für das Alter zurücklegen. Egal in welcher Form. Mit Eintritt der Berufs­unfähig­keit zahlt man auch keinen einzigen Cent mehr in die gesetzliche Rentenversicherung mehr ein, wenn man nicht mehr arbeiten kann.

Häufig sind solche 500-Euro-Verträge bei Auszubildenden oder Studenten anzutreffen, denen irgendein – meist eher windiger oder schnell angelernter Vertreter – irgendwas verkauft hat. Viele Versicherungsgesellschaft erlauben auch bei Auszubildenden und Studenten bereits BU-Renten von 2.000 Euro pro Monat – das ist deutlich bedarfsgerechter als nur 500 Euro. Niemand möchte, dass man berufsunfähig wird, aber die Realität sieht leider anders aus. Berufs­unfähig­keit tritt häufig auf:

 Der Anteil der 56- bis 60-Jährigen an den Berufsunfähigen liegt bei 27%

 29,6% aller Berufs­unfähig­keiten gehen auf Nervenkrankheiten zurück

 Zwischen einem Fünftel und einem Viertel aller Fälle auf Skelett- und damit oft Wirbelsäulenerkrankungen (u.a. Bandscheibe)

 Im Durchschnitt wird man mit 47 berufsunfähig (Männer im Alter von 48, Frauen im Alter von 46)

 Bereits 20-Jährige haben heute eine Wahrscheinlichkeit von ca. 40% bis zur Rente mit 65 an Berufs­unfähig­keit zu leiden

 6% aller Berufsunfähigen sind zwischen 20 und 35

 20% aller Berufsunfähigen sind zwischen 36 und 45

Berufs­unfähig­keit trifft also nicht nur Menschen kurz vor der gesetzlichen Rente, sondern kann einen auch mit Mitte Zwanzig oder Mitte Dreißig treffen. Eine Tatsache, die man als junger, gesunder Mensch meist nicht wahrhaben will - oder als Kind noch nicht daran denken muss, weil man da noch die Kraft hat, die ganze Welt zu erobern. Aber unverhofft kommt oft.
 
 

BU-Rente möglichst früh anfangen

 

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung sollte man möglichst früh anfangen. In jungen Jahren lassen sich meist die Fragen zum Gesundheitszustand noch leicht und vollständig beantworten, ohne, dass dies zu Risikoaufschlägen beim Versicherer führt.

Wer beispielsweise auch nur einmal in seinem Leben beim Psychologen war, wird es oft schwer haben, anschließend eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu bekommen, da die Versicherungsgesellschaften dann das Potential für eine frühe Berufs­unfähig­keit aufgrund einer Nervenkrankheit sehen – die häufigste Ursache für Berufs­unfähig­keiten. Bereits die Schilderung von Schlafstörungen beim Hausarzt lässt manchen Versicherer zurückschrecken.

Mit einer sogenannten Risikovoranfrage für BU kann man als Versicherungsfachmann bei der Versicherungsgesellschaft klären, ob ein bestimmtes Risiko und wenn ja, zu welchen Konditionen angenommen wird.
 

Rürup-Rente als Baustein für die Altersversorgung?

Manch Berater empfiehlt die staatliche Rürup-Rente als Altersversorgung, - hier muss man allerdings prüfen, ob dies auf die individuelle Lebenssituation passt und bedenken, dass es einige Besonderheiten gibt:

  • Keine Kapitalentnahme für eine spätere Immobilie
  • Nicht vererbbar an nicht eheliche Lebenspartner, daher oft nicht sinnvoll für Unverheiratete)
  • Man kommt nicht an das eingezahlte Geld heran
Das sollte man beachten, wenn man eine Berufs­unfähig­keitsversicherung mit einer Basisrente, bzw. Rürup-Rente kombiniert.
 

Einige Versicherungen bieten die Entkopplung von Verträgen

Wer einen gekoppelten Vertrag (Alters­vorsorge gekoppelt mit BU-Schutz) hat, wird die die Flexibilität einiger Versicherer vielleicht zu schätzen wissen, die im Zweifelsfall auch eine Entkopplung im Krisenfall ermöglichen, so kann man die BU-Versicherung von der Altersversorgung trennen – ohne erneute Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Wer wirklich knapp bei Kasse ist, kann dann z.B. seine Berufs­unfähig­keitsversicherung einzeln weiterführen und seine Altersversorgung nicht weiter bedienen (beitragsfrei stellen). Es muss einem natürlich klar sein, dass man dann damit im Alter auch nicht die entsprechende Versorgung, sondern nur eine eingeschränkte erhält, aber in einer aktuellen Problemlage hilft dies manchmal. Eine Altersversorgung kann man immer noch wieder neu starten, da dazu keine Gesundheitsfragen notwendig sind.

Die Entkoppelung von gekoppelten Verträgen ist bei vielen Versicherungen möglich, z.B. auch bei:

 

Die Entkoppelung zieht zwar keine neuen Gesundheitsfragen nach sich, wird aber gerne als Neuabschluss mit neuem Eintrittsalter gewertet, was zu höheren Beiträgen führt. Daher ist eine Entkoppelung meist nur in den ersten 5 Jahren nach Abschluss sinnvoll und muss danach geprüft werden.

Im fortgeschrittenen Alter ist der Neustart einer Berufs­unfähig­keitsversicherung wegen Krankenvorgeschichte oft schwierig oder mit Ausschlüssen oder Aufgeldern versehen. Daher sollte man die BU-Rente, bzw. die Berufs­unfähig­keitsversicherung möglich in jungen Jahren beantragen und beginnen. Durch eine Beitragsdynamik kann man in den Anfangsjahren ggf. die Beiträge nach und nach steigen lassen, damit zum einen die Inflation ausgeglichen wird und zum anderen dem meist zunehmendem Einkommen Rechnung getragen wird.

Den Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung auf die lange Bank zu schieben, ist auf jeden Fall meist keine Idee, weil die Annahme der Versicherung später durch zwischenzeitlich erfolgte Arztbesuche schwieriger wird.
 

Wie hoch sollte der Alters­vorsorgeanteil bei Kopplung BU-Rente mit Altersversorgung sein?

Wer eine Berufs­unfähig­keitsversicherung mit einer Altersversorgung koppelt, sollte darauf achten, dass der Altersversorgungsanteil mindestens 50% ausmacht. Gemeint sind 50% des Beitrags. Dies ist deshalb wichtig, um die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge zu gewährleisten.
 

Herauslösung aus einem gekoppelten Vertrag sinnvoll?

Ob es sinnvoll ist, eine mit einer Altersversorgung gekoppelte Berufs­unfähig­keitsversicherung aus der Koppelung herauszulösen, kann immer nur Inhalt und Ergebnis einer ausführlichen Beratung nach Analyse der persönlichen Situation sein. Wir machen dies gerne und kostenlos für Sie.

Ist Ihnen der Beitrag zu hoch oder glauben Sie, durch eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse etwas an bestehenden Versicherungen ändern zu müssen, dann sprechen Sie uns an. Wir prüfen gerne auch bestehende Verträge und können Sie dazu beraten, was man herauslösen kann und wie man dazu am besten vorgeht und was es dabei zu beachten gilt. Vermeiden Sie voreilige Schnellschüsse, die ggf. nicht mehr zu heilen sind. Es gibt für alle Situationen meist Lösungen, die wirtschaftlich sinnvoll sind.

Besonders in folgenden Situationen sollte man seinen Versicherungsschutz überprüfen:

 Hausbau

 Heirat

 Geburt von Kindern

 Erbschaft

 Starke Einkommensveränderungen

 Abwanderung ins Ausland

Nicht nur zusätzliche Versicherungen können dann sinnvoll sein, sondern manchmal auch das Streichen, Verändern oder der Wegfall von Versicherungen. Wir prüfen das sehr gerne für Sie und geben Handlungsempfehlungen.
 
 

SBU oder BUZ?

 

Während die selbstständige Berufs­unfähig­keitsversicherung (SBU) für viele Versicherungsnehmer eine gute Alternative ist, gibt es Fälle, in denen die Kopplung Altersrente mit BU-Schutz sinnvoll ist und daher eine Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung (BUZ) Sinn macht. Man muss nur aufpassen, dass nicht ein Berater aus reinem Provisionsinteresse lieber die BUZ verkauft als die SBU, weil der Berater mehr Provision dafür bekommt – und dabei ganz „vergisst“, ob dies auch für den Kunden von Vorteil ist.

Wir prüfen in jedem Beratungsfall, ob SBU oder BUZ sinnvoll ist. Ob es mehr Sinn macht, einzelne Verträge für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung und die Altersversorgung abzuschließen oder dies in gekoppelten Verträgen zu tun.

In den meisten Fällen überwiegen für Kunden die Vorteile bei einer selbstständigen Berufs­unfähig­keitsversicherung.
 

Wie ist das bei BU + Rente steuerlich?

Berufs­unfähig­keitsschutz plus Altersversorgung kann man im Wesentlichen auf zwei Arten kombinieren:

 Kombination BU + eine private Rente: Beitragszahlung wird steuerliche nicht besonders gefördert, dafür erfolgt auch geringere Besteuerung beim Rentenbezug und man ist flexibler

 Kombination BU + steuerlich geförderte Altersversorgung ermöglicht, dass sowohl die Beiträge zur Altersversorgung als auch zur BU steuerlich absetzbar sind, - im Gegenzug ist die Rente jedoch voll, bzw. zu einem großen Anteil zu versteuern. Hierfür kommen z.B. folgende Alters­vorsorgeprodukte in Fragen:

 Basis-Rente

 Betriebliche Altersversorgung (BAV – z.B. auch Direktversicherung)

Qualitativ gibt es bei beiden Berufs­unfähig­keitsversicherungen keine wesentlichen Unterschiede

Der Vorteil der weitergehenden steuerlichen Absetzbarkeit z.B. von Beiträgen für die Rürup-Rente wird meist überschätzt und durch den späteren Nachteil der höheren Versteuerung der Rente kompensiert.
 
 

Berufsanfänger haben nichts vom Steuervorteil

 
Berufsanfänger wie Studenten, Azubis oder Per­sonen mit niedrigem Gehalt haben nichts oder nicht viel von der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen, weil sie entweder keine oder nur niedrigen Steuern zahlen und deswegen durch die Absetzbarkeit der Beiträge auch nur wenig Geld sparen. Das muss man bei der Beratung berücksichtigen. Ist allerdings absehbar, dass das Einkommen deutlich steigt, kann ein früher Abschluss in der Kombination dennoch Sinn machen, da man mangels Krankenhistorie günstige Einstiegstarife bekommt.
 

Zwei Seiten der Dynamik bei gekoppelten Verträgen

Eine Dynamik bei der Rente ist zum Inflationsausgleich und zur Anpassung ansteigende Einkommen sinnvoll. Bedenken muss man aber, dass bei gekoppelten Verträgen die Dynamik nur gleichzeitig für beide Vertragsbestandteile (Altersversorgung und Berufs­unfähig­keitsschutz) möglich ist. Das könnte zu der Situation führen, dass ein ausreichend hoher Berufs­unfähig­keitsschutz erreicht ist, aber dennoch weitere Erhöhungen dort stattfinden, die man eigentlich nur für die Altersrente benötigen würde.

 Es gibt zwar keine grundsätzliche Empfehlung pro oder contra einer Koppelung von Berufs­unfähig­keitsschutz mit einer Altersversorgung. Es gibt Situationen, bei denen die Kombination oder die Trennung beider Versicherungen sinnvoll sind. In den meisten Praxisfällen ist es jedoch deutlich ratsamer, die Verträge separat abzuschließen. Allerdings rate ich eher ab von einer Kombination aus Alters­vorsorge und Berufs­unfähig­keit - im übrigen wie auch die Verbraucherschützer. 


Beratung zur Berufs­unfähig­keitsversicherung

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Über den Autor
Daniel Moser ist Versicherungsmakler und Gründer von AMBA Versicherungen

Daniel Moser, Ver­sicherungs­makler und Gründer von AMBA Versicherungen

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master-Consultant in Finance und Finanzwirt mit 20 Jahren Erfahrung


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