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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorge – Doppelte Absicherung im Überblick
Die Kombination aus BU-Schutz und Altersvorsorge kann sinnvoll sein – wir zeigen, wie sie funktioniert und worauf Sie achten sollten

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihre finanzielle Existenz, wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben können. Doch was passiert mit Ihrer Altersvorsorge, wenn Sie frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden? Die Lösung vieler Versicherer lautet: Kombinieren Sie Ihre BU mit einer Altersvorsorge. Was zunächst sinnvoll klingt, kann im Einzelfall teuer, unflexibel oder steuerlich nachteilig sein. Wir zeigen Ihnen, wie das Kombimodell funktioniert, welche Varianten es gibt – und worauf Sie achten sollten, bevor Sie sich langfristig binden.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Kombinierte Vorsorge clever erklärt
BU mit Altersvorsorge: So funktioniert das Kombimodell
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorge kombiniert zwei entscheidende Absicherungen in einem Vertrag: Ihre Einkommenssicherung im Krankheitsfall und den langfristigen Aufbau einer privaten Altersrente. Dabei wird die BU nicht separat abgeschlossen, sondern als Zusatzversicherung zu einer Renten- oder Lebensversicherung integriert.
Je nach Produktart ergeben sich unterschiedliche steuerliche, finanzielle und vertragliche Auswirkungen. Deshalb ist es wichtig, die Varianten zu verstehen – und zu prüfen, ob das Kombimodell zu Ihrer Lebenssituation passt.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) wird hier an eine private Rentenversicherung gekoppelt.
Vorteile und Besonderheiten:
Beiträge zur BU und Altersvorsorge werden gemeinsam gezahlt
Bei BU-Zahlung übernimmt der Versicherer oft die Beiträge weiter
Hohe Flexibilität bei Laufzeit und Auszahlung
Steuerliche Vorteile beschränkt (Schicht 3)
Diese Kombination zählt zur Schicht 1 der Altersvorsorge und bietet steuerliche Vorteile.
Worauf Sie achten sollten:
Beiträge sind zu großen Teilen steuerlich absetzbar
Leistungen im BU-Fall trotzdem einkommenssteuerpflichtig
Kein Kapitalzugriff vor Rentenbeginn möglich
Rentenanspruch kann nicht vererbt oder beliehen werden
Viele Versicherte fahren besser mit zwei getrennten Verträgen.
Gründe dafür:
Mehr Flexibilität bei Kündigung, Anpassung oder Wechsel
Altersvorsorge kann separat gestaltet und angepasst werden
Beitragserhöhungen bei der BU haben keinen Einfluss auf Altersvorsorge
Im Leistungsfall bessere Transparenz bei Auszahlung
Berufsunfähigkeit absichern und gleichzeitig fürs Alter vorsorgen – lohnt sich das?
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorge kombinieren: Chancen, Tücken und steuerliche Vorteile
Kombinierte Verträge aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge – sogenannte BUZ-Lösungen – werden häufig angeboten. Doch lohnen sie sich wirklich? In diesem Abschnitt zeigen wir, wann diese Kombination sinnvoll ist, worauf Sie steuerlich achten müssen und welche Nachteile sich aus der Verknüpfung ergeben können.
Die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Altersvorsorge – etwa als Zusatzversicherung (BUZ) zur Basisrente oder privaten Rentenversicherung – bietet steuerliche Vorteile. Doch sie ist nicht für jeden sinnvoll. Gerade bei Selbstständigen und Besserverdienern kann die Kombination durchaus attraktiv sein, erfordert jedoch genaue Prüfung.
Steuerliche Vorteile bei der BUZ in der Basisrente
Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung in einen Basisrentenvertrag (Schicht 1) integriert, kann Beiträge steuerlich absetzen. Das Finanzamt erkennt die BUZ-Beiträge an, sofern der Berufsunfähigkeitsschutz maximal 50 % der Gesamtprämie ausmacht (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG). Im Jahr 2025 lassen sich bis zu 27.566 € (Alleinstehende) bzw. 55.132 € (Verheiratete) als Sonderausgaben absetzen.
➡ Ein 40-jähriger Selbstständiger mit 75.000 € Einkommen kann so jährlich bis zu 2.000–2.500 € Steuervorteil erzielen – je nach Steuersatz.
Wichtige Einschränkung:
Die spätere Rente ist nachgelagert zu versteuern. Das mindert im Leistungsfall den Nettoertrag. Gleichzeitig entfällt bei Rentenbeginn die Flexibilität, da das Kapital nicht auf einmal ausgezahlt werden darf.
BUZ in privaten Rentenversicherungen (Schicht 3)
Auch hier ist eine Kombination möglich. Die Beiträge sind zwar nicht steuerlich absetzbar, dafür aber flexibler bei der Auszahlung. Im Leistungsfall bleibt die BU-Rente steuerpflichtig – je nach Rentenhöhe meist mit dem Ertragsanteil oder voll (wenn >18.000 €/Jahr).
Vorteile der Kombination
Beiträge zur Altersvorsorge und BU fließen gebündelt in einen Vertrag
steuerliche Absetzbarkeit in der Basisrente
bei Berufsunfähigkeit übernimmt der Versicherer auch die Altersvorsorge-Beiträge
Aber: Das Risiko der Unflexibilität
In der Praxis zeigt sich oft: Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung aus finanziellen Gründen gekündigt, fällt automatisch auch die Altersvorsorge weg. Umgekehrt ist eine Beitragsfreistellung meist nicht separat möglich. Auch Beitragsanpassungen und Nachversicherungen sind eingeschränkter.
Beispiel aus der Beratung
Ein 45-jähriger Zahnarzt mit BUZ in einer Basisrente wollte seine BU wegen neuer Einkommensverhältnisse erhöhen. Der Versicherer lehnte dies ab, da Nachversicherungen bei BUZ-Verträgen im Basistarif ausgeschlossen waren. Die Kombination führte zu einer Deckungslücke.
Für wen ist die Kombination wirklich sinnvoll?
Wann lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorge?
Die Kombination von Berufsunfähigkeitsschutz mit einer Altersvorsorge klingt attraktiv – steuerliche Vorteile, einfache Vertragsführung, keine Lücken bei Beitragsausfällen. Doch nicht jede Zielgruppe profitiert gleichermaßen. In diesem Abschnitt erfahren Sie, in welchen Lebens- und Einkommenssituationen sich eine BUZ-Kombination lohnt, welche steuerlichen Aspekte dabei berücksichtigt werden müssen und wann eine Trennung der Verträge die bessere Wahl ist.
Die Entscheidung für oder gegen eine Kombination hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem von Einkommen, Berufsstatus, Steuerklasse und Ihrer langfristigen Lebensplanung. Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorge vor allem für einkommensstarke und planungssichere Personengruppen interessant, während Personen mit unregelmäßigem Einkommen eher von flexiblen Einzelverträgen profitieren.
Typische Zielgruppen, für die sich eine Kombination lohnt:
Selbstständige mit hohem Steuersatz
Besonders bei der Kombination mit einer Basisrente (Schicht 1) kann der steuerliche Effekt beträchtlich sein. BU-Beiträge, die als Zusatzversicherung zur Rürup-Rente abgeschlossen werden, sind als Sonderausgaben absetzbar – bis zu 55.132 € bei Verheirateten im Jahr 2025. In der Praxis sparen viele Selbstständige dadurch 1.500 bis 3.000 € Steuern pro Jahr. Wichtig ist: Der BU-Anteil darf nicht mehr als 50 % des Gesamtbeitrags betragen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG).Gutverdienende Angestellte ohne gesetzliche Rentenlücken
Wer bereits gut in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert ist, aber zusätzlich privat vorsorgen möchte, kann mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung (Schicht 3) plus BUZ eine renditeorientierte Kombination mit klar geregelter Risikoabsicherung nutzen.Menschen mit klarer Lebensplanung
Wer keine hohen Veränderungen bei Einkommen, Berufsweg oder Lebensstand erwartet, kann langfristig planen – das ist die wichtigste Voraussetzung für eine Kombination. Denn Flexibilität ist bei gekoppelten Verträgen eingeschränkt.
Wichtige Vorteile, wenn die Rahmenbedingungen passen:
Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit: Der Versicherer zahlt im Ernstfall nicht nur die BU-Rente, sondern übernimmt auch die Altersvorsorgebeiträge. Ihre spätere Rente bleibt damit gesichert – trotz Berufsunfähigkeit.
Ein Vertrag, eine Risikoprüfung: Im Gegensatz zu zwei Einzelverträgen muss nur einmal der Gesundheitszustand geprüft werden – das spart Aufwand und senkt ggf. das Ablehnungsrisiko bei Vorerkrankungen.
Steuervorteile in der Ansparphase: Gerade bei Basisrenten kann der steuerliche Effekt erheblich sein – vorausgesetzt, der Vertrag ist korrekt strukturiert und dokumentiert.
Keine Beitragslücke bei Krankheit: Während bei getrennten Verträgen die Altersvorsorge im Leistungsfall oft beitragsfrei gestellt wird, bleibt sie bei der Kombination automatisch erhalten – das schützt vor Versorgungslücken.
Achtung: Kein One-fits-all-Modell
So attraktiv die steuerlichen Effekte und das einfache Vertragsmanagement auch erscheinen – die Kombination lohnt sich nicht für jeden. Wer mit schwankenden Einnahmen lebt, seine Altersvorsorge gerne dynamisch oder fondsgebunden mit Kapitalwahlrecht gestalten möchte, oder Wert auf jederzeitige Kündigung einzelner Vertragsbestandteile legt, sollte vorsichtig sein.
Auch die Nachversteuerung im Alter ist ein relevanter Punkt:
BUZ-Verträge in der Basisrente führen im Leistungsfall zu steuerpflichtigen Rentenzahlungen. Wer später hohe Renteneinkünfte aus mehreren Quellen hat, könnte durch die Progression zusätzlich belastet werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorge lohnt sich, wenn Sie langfristig denken, steuerlich profitieren möchten und mit geringerer Flexibilität im Vertrag leben können. Ob die Kombination für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Lebensphase, Ihrer Einkommenssituation und Ihren steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Eine individuelle Analyse ist daher unverzichtbar – gern unterstützen wir Sie dabei mit einem neutralen Vergleich und einer steuerlich fundierten Einschätzung.
Welche Themen jetzt für Sie wichtig sind
Vertiefende Informationen rund um Absicherung und Altersvorsorge
Wenn Sie über eine Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge nachdenken, lohnt sich ein genauer Blick auf die passenden Vorsorgeformen. Ob steuerlich begünstigt, renditeorientiert oder rein risikobasiert – jede Lösung hat ihre Eigenheiten. Die folgenden Beiträge helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Basisrente
Steuerlich gefördert und kombinierbar mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung – die Basisrente eignet sich besonders für Selbstständige und Besserverdiener mit konstanter Einkommenssituation. Doch Achtung: Es gibt Einschränkungen bei der Kapitalauszahlung und Flexibilität.
Fondsrente
Wenn Sie Ihre Altersvorsorge renditeorientiert aufbauen möchten, bietet eine Fondrente mit BUZ eine interessante Lösung – allerdings ohne steuerliche Absetzbarkeit. Dafür aber mit deutlich mehr Freiheiten bei Anlagestrategie und Auszahlung im Ruhestand.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Basis jeder Absicherung – unabhängig von der Altersvorsorge. Wer maximale Flexibilität wünscht oder keine steuerliche Bindung eingehen möchte, entscheidet sich für eine eigenständige BU-Police. Diese lässt sich jederzeit anpassen oder kündigen.
Risiken und Nachteile einer gekoppelten Lösung
Wann sich eine Kombination nicht lohnt
Nicht in jeder Lebenssituation ist eine kombinierte Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorge sinnvoll. Besonders dann, wenn Flexibilität, Transparenz oder kurzfristiger Kapitalzugriff im Vordergrund stehen, kann eine Trennung der beiden Bausteine deutlich vorteilhafter sein.
Ein klassisches Beispiel: Junge Menschen mit begrenztem Einkommen, die sich die hohen Beiträge einer Kombipolice auf Dauer nicht leisten können. Wird der Vertrag vorzeitig beendet – etwa durch Arbeitslosigkeit, Studienwechsel oder finanzielle Engpässe – verliert der Versicherte unter Umständen nicht nur seinen BU-Schutz, sondern auch einen Großteil der Altersvorsorge. Auch für Menschen mit unsicherer Einkommensentwicklung, z. B. in der Gründungsphase, ist ein flexibler, separat abschließbarer Schutz in der Regel besser geeignet.
Ein weiteres Risiko liegt in der mangelnden Anpassbarkeit. Wer beispielsweise seine Altersvorsorge aufstocken oder den BU-Schutz auf geänderte Lebensverhältnisse abstimmen möchte, stößt bei Kombiverträgen schnell an Grenzen. Die Entkopplung ist nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Auch steuerlich ist die Kombination nicht immer vorteilhaft. Zwar lassen sich Beiträge in der Basisrente absetzen, doch die Leistungen – insbesondere bei der Altersrente – müssen im Ruhestand voll versteuert werden. Wer im Alter keine hohen Einnahmen erwartet oder auf Kapitalverfügbarkeit setzen will, sollte Alternativen prüfen.
Kurzum: Eine Kombination ist ein langfristiges Modell, das gut durchdacht sein will. Für viele Versicherte ist ein getrennter Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge nicht nur flexibler, sondern auch sicherer und transparenter.
Wenn klassische Kombiverträge nicht passen – diese Möglichkeiten gibt es
Alternativen und flexible Lösungen zur BU-Altersvorsorge-Kombination
Eine kombinierte Absicherung aus Berufsunfähigkeits- und Altersvorsorgeversicherung ist nicht für jede Lebenssituation geeignet. Besonders bei begrenztem Budget, unsicherer Lebensplanung oder dem Wunsch nach höherer Flexibilität lohnt sich ein Blick auf alternative Lösungen. Denn moderne Tarife bieten mittlerweile clevere Bausteine, mit denen Sie sich individuell und dennoch umfassend absichern können – oft sogar mit steuerlichen Vorteilen oder der Möglichkeit zur späteren Umgestaltung.
Im Folgenden zeigen wir, welche Modelle sich als Alternative oder Ergänzung zur klassischen BUZ-Kombination lohnen und worauf Sie dabei achten sollten.
1. Trennung von BU und Altersvorsorge
Eine der häufigsten Empfehlungen aus der Praxis lautet: Berufsunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge getrennt abschließen. So bleibt jede Versicherung unabhängig kündbar, flexibel anpassbar und bei Bedarf dynamisch steuerbar. Auch Beitragsdynamiken und Nachversicherungsgarantien lassen sich separat planen – ohne unerwünschte Wechselwirkungen.
2. Modulare Kombiprodukte mit Entkopplung
Einige Versicherer bieten inzwischen kombinierte Produkte, die sich nach einigen Jahren entkoppeln lassen. Der Vorteil: Die Steuerersparnis in der Anfangszeit wird mit der Flexibilität späterer Jahre kombiniert. Möglich ist dies meist ohne erneute Gesundheitsprüfung, aber nur innerhalb definierter Zeiträume.
3. Fondsgebundene BUZ mit freien Anlagemöglichkeiten
Für sicherheitsbewusste Sparer mit Renditeambitionen kann eine fondsgebundene Kombination sinnvoll sein. Dabei wird ein Teil des Beitrags investiert, der andere deckt das BU-Risiko ab. Vorteil: langfristiges Kapitalwachstum. Nachteil: höhere Schwankungen und keine staatliche Förderung wie in der Basisrente.
4. Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der bAV
Wer über seinen Arbeitgeber versichert, kann die BU-Leistung in eine betriebliche Altersversorgung integrieren. Das spart Steuern und Sozialabgaben, erfordert jedoch genaue Prüfung der Versorgungslücken bei Arbeitgeberwechsel.
5. Zwei Einzelverträge mit BU-Beitragsübernahme
Bei dieser Variante wird die Altersvorsorge allein abgeschlossen, während die BU eigenständig läuft – aber so gestaltet, dass sie im BU-Fall die Beiträge zur Altersvorsorge übernimmt. Das sichert das Rentenziel auch bei Erwerbsunfähigkeit ab und lässt sich flexibel handhaben.
6. Flexible Dynamiken und Nachversicherungsgarantien getrennt planen
Viele Kombiverträge koppeln die Dynamik beider Verträge. Wer mehr Kontrolle wünscht, sollte darauf achten, dass sich die Steigerung der Altersrente und der BU-Leistung separat regeln lässt. Auch Nachversicherungsgarantien bieten im Einzelvertrag oft mehr Spielraum, z. B. bei Familienzuwachs oder Gehaltssprüngen.
Nicht jede Kombination passt zu jeder Lebensphase. Wer langfristig denkt und flexibel bleiben möchte, sollte Alternativen in Betracht ziehen – idealerweise im persönlichen Gespräch, mit Blick auf Lebenssituation, steuerliche Aspekte und Vertragsdetails. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Weiterführende Themen im Überblick
Absicherung gezielt ausbauen und anpassen
Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorge interessiert, sollte auch die Feinheiten der Vertragsgestaltung im Blick haben. Dazu gehören unter anderem die Leistungsdynamik im Leistungsfall sowie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz flexibel und ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Die folgenden Themen helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und den Vertrag optimal auf Ihre Lebensrealität abzustimmen.
Leistungsdynamik
Im Leistungsfall bedeutet eine Leistungsdynamik, dass Ihre monatliche BU-Rente automatisch Jahr für Jahr steigt – meist um 1 % bis 3 %. Das schützt Sie vor Kaufkraftverlust durch Inflation und ist besonders wichtig, wenn der Leistungsbezug über viele Jahre erfolgt.
Nachversicherungsgarantie
Ob Hochzeit, Gehaltssprung oder Geburt eines Kindes – mit einer Nachversicherungsgarantie können Sie Ihren BU-Schutz zu bestimmten Anlässen erhöhen. Ohne neue Risikoprüfung und flexibel innerhalb klar definierter Fristen.
Fragen, die viele stellen – Antworten, die wirklich weiterhelfen
Was Sie schon immer über BU mit Altersvorsorge wissen wollten
Was passiert mit dem angesparten Kapital, wenn ich nicht berufsunfähig werde?
In der Regel wird das Kapital am Ende der Laufzeit – z. B. mit Erreichen des Rentenalters – als einmalige Auszahlung oder als monatliche Rente zur Verfügung gestellt. Je nach Vertragsform und Anbieter kann auch eine garantierte Ablaufleistung enthalten sein.
Kann ich die Altersvorsorge auch beitragsfrei stellen, ohne den BU-Schutz zu verlieren?
Ja, bei vielen Tarifen ist eine sogenannte Beitragsfreistellung der Altersvorsorgekomponente möglich, während die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit separat weiterläuft. Allerdings sollte der mögliche Verlust von Überschüssen oder steuerlichen Vorteilen geprüft werden.
Wie werden die Beiträge bei Kombination mit Fonds bestimmt?
Bei fondsgebundenen Kombinationen fließt ein Teil des Beitrags in Investmentfonds. Die Höhe der möglichen Ablaufleistung hängt damit von der Wertentwicklung der Fonds ab. Versicherer bieten hier meist unterschiedliche Risikoklassen und Strategien an.
Welche steuerlichen Vorteile bietet die Kombination konkret?
Bei Nutzung der Basisrente (Rürup) in Kombination mit einer BU-Versicherung lassen sich Beiträge in weiten Teilen steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Je nach Einkommen können mehrere Tausend Euro pro Jahr steuerlich wirksam gemacht werden.
Kann ich meine BU mit Altersvorsorge auch nachträglich wieder trennen?
Eine nachträgliche Trennung der Bausteine ist in der Regel nicht vorgesehen. Der Vertrag ist als Kombiprodukt geschlossen und lässt sich nur komplett kündigen oder anpassen – Teilkündigungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gibt es auch staatliche Förderung bei dieser Kombination?
Die Kombination BU + Altersvorsorge kann über die Basisrente steuerlich gefördert werden. Eine direkte staatliche Förderung wie bei der Riester-Rente existiert jedoch nicht. Die Förderung erfolgt also ausschließlich über die steuerliche Abzugsfähigkeit.
Wie sicher ist meine Altersvorsorge, wenn ich frühzeitig berufsunfähig werde?
Wird eine Berufsunfähigkeit festgestellt, übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung für beide Bausteine – also auch für die Altersvorsorge. Dadurch wird das Altersvorsorgekapital weiter aufgebaut, ohne dass Sie selbst zahlen müssen.
Zusammenfassung
Die Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge bietet eine umfassende Absicherung: Schutz bei Verlust der Arbeitskraft und gleichzeitiger Kapitalaufbau für das Alter. Sie lohnt sich besonders für gut verdienende Angestellte, Selbstständige mit fehlender gesetzlicher Absicherung und junge Menschen, die steuerliche Vorteile nutzen möchten. Dennoch ist die Kombination nicht für jeden geeignet – insbesondere bei knappem Budget oder geplanter Flexibilität sollte genau abgewogen werden. Die Wahl des richtigen Tarifs, Förderwegs und der passenden Zusatzbausteine erfordert fachkundige Beratung.
häufige Fragen
Ist eine BU mit Altersvorsorge teurer als eine reine BU?
Ja, die Beiträge sind höher, da zusätzlich Kapital für die Altersvorsorge aufgebaut wird. Dafür erhalten Sie eine Leistung im Alter, selbst wenn Sie nie berufsunfähig werden.
Lässt sich der Altersvorsorge-Anteil flexibel anpassen?
Bei vielen Anbietern können Sie den Sparbeitrag anpassen, erhöhen oder bei Bedarf auch reduzieren – dies hängt aber von den Vertragsbedingungen ab.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung für die Altersvorsorge-Komponente?
Nein, die Gesundheitsprüfung bezieht sich ausschließlich auf den BU-Baustein. Die Altersvorsorge-Komponente ist davon unabhängig.
Kann ich mir das angesparte Geld auch vor Rentenbeginn auszahlen lassen?
Nein, bei Basisrenten ist keine vorzeitige Auszahlung möglich. Bei anderen Formen wie fondsbasierten Kombinationen hängt dies vom gewählten Produkt ab – eine Auszahlung vor Renteneintritt ist aber meist stark eingeschränkt.