Ries­ter-Ren­te prü­fen las­sen statt blind abschlie­ßen

Wir prü­fen Zula­gen, Kos­ten und Steu­er­wir­kung und sagen klar, ob Ries­ter zu Ihrer Situa­ti­on passt.

Junge Familie mit Kleinkind sitzt gemeinsam auf dem Sofa und schaut gespannt auf einen Laptop – Symbol für Zukunftsplanung und Altersvorsorge.

Lohnt sich die Ries­ter-Ren­te noch und für wen ist sie sinn­voll?

Vie­le schlie­ßen Ries­ter ab, weil „staat­li­che För­de­rung“ gut klingt und las­sen den Ver­trag dann jah­re­lang lau­fen, ohne zu wis­sen, ob das Ergeb­nis wirk­lich passt. Genau hier ent­ste­hen die typi­schen Feh­ler: Zula­gen wer­den nicht voll aus­ge­schöpft, Kos­ten fres­sen Ren­di­te, oder das Pro­dukt passt nicht zur Lebens­si­tua­ti­on. Ent­schei­dend sind die Details, zum Bei­spiel wie hoch Ihr not­wen­di­ger Eigen­bei­trag ist, um die vol­le För­de­rung zu bekom­men. Für die vol­le Zula­ge gilt im Grund­satz: 4 % Ihres ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Vor­jah­res­ein­kom­mens, gede­ckelt, Zula­gen wer­den ange­rech­net.

Ries­ter kann sich rech­nen, vor allem bei Per­so­nen, die stark von Zula­gen pro­fi­tie­ren, etwa Fami­li­en mit kin­der­geld­be­rech­tig­ten Kin­dern. Gleich­zei­tig gilt: Ries­ter ist nicht auto­ma­tisch „gut“, nur weil es Zula­gen gibt. Die Bun­des­re­gie­rung plant zudem eine Reform der geför­der­ten pri­va­ten Alters­vor­sor­ge, die ab 2027 neue Pro­duk­te und mehr Fle­xi­bi­li­tät brin­gen soll, Details kön­nen sich im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren noch ändern. Wenn Sie schon einen Ver­trag haben, ist die wich­tigs­te Fra­ge nicht „Kün­di­gen oder behal­ten?“ aus dem Bauch her­aus, son­dern wel­che Opti­on unter dem Strich die bes­te ist, inklu­si­ve För­derfol­gen.

Inhalts­ver­zeich­nis
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Das Wich­tigs­te im Über­blick

So funk­tio­niert die Ries­ter-Ren­te in der Pra­xis

Die Grund­la­gen der Ries­ter-Ren­te: För­de­rung, Steu­er und Ver­trags­ar­ten

Ries­ter ist kei­ne „nor­ma­le“ Geld­an­la­ge, son­dern ein staat­lich geför­der­tes Vor­sor­ge­mo­dell mit kla­ren Regeln. Ob es sich lohnt, hängt weni­ger vom Schlag­wort „Zula­ge“ ab, son­dern davon, ob Sie för­der­be­rech­tigt sind, wie hoch Ihr Eigen­bei­trag für die vol­le För­de­rung ist und wie teu­er der Ver­trag über die Lauf­zeit wird.

In den Tabs fin­den Sie die wich­tigs­ten Punk­te kom­pakt erklärt. Wenn Sie schon einen Ries­ter-Ver­trag haben oder über­le­gen abzu­schlie­ßen, lohnt sich danach ein kur­zer Check, damit För­de­rung, Kos­ten und Aus­zah­lungs­re­geln wirk­lich zu Ihrer Situa­ti­on pas­sen.

Die Ries­ter-Ren­te ist eine staat­lich geför­der­te Form der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge. Sie rich­tet sich vor allem an för­der­be­rech­tig­te Per­so­nen, meist Arbeit­neh­mer, Beam­te und bestimm­te wei­te­re Grup­pen. Der Staat för­dert über Zula­gen und über eine steu­er­li­che Prü­fung, ob der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug güns­ti­ger ist.

Wich­tig: Ries­ter ist ein Ver­trags­rah­men. Wie gut das Ergeb­nis wird, hängt stark vom gewähl­ten Pro­dukt, den Kos­ten und Ihrer per­sön­li­chen För­der­hö­he ab.

Kern­ele­men­te auf einen Blick:

  • För­de­rung über Zula­gen und mög­li­che steu­er­li­che Ent­las­tung

  • Bei­trä­ge und Zula­gen sind zum Start der Aus­zah­lungs­pha­se durch eine Garan­tie abge­si­chert, die genaue Aus­ge­stal­tung steht im Ver­trag

  • Aus­zah­lung frü­hes­tens ab 62 mög­lich, bei älte­ren Ver­trä­gen teils ab 60

Die För­de­rung ist das Herz­stück von Ries­ter. Für die vol­le Zula­ge müs­sen Sie in der Regel einen Min­dest­ei­gen­bei­trag leis­ten: 4 % des ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Vor­jah­res­brut­to, maxi­mal 2.100 Euro pro Jahr, die Zula­gen wer­den dabei ange­rech­net. Ohne eige­nen Bei­trag gibt es kei­ne För­de­rung, als Min­dest­bei­trag gilt in vie­len Fäl­len der Sockel­be­trag von 60 Euro pro Jahr.

Zula­gen im Über­blick:

  • Grund­zu­la­ge: 175 Euro pro Jahr

  • Kin­der­zu­la­ge: 185 Euro (für vor 2008 gebo­re­ne Kin­der), 300 Euro (ab 2008 gebo­ren)

  • Berufs­ein­stei­ger­bo­nus: ein­ma­lig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburts­tag

Pra­xis-Tipp: Zula­gen müs­sen kor­rekt bean­tragt wer­den. Vie­le nut­zen dafür einen Dau­er­zu­la­gen­an­trag, damit nichts lie­gen bleibt.

Ries­ter wird steu­er­lich über die Anla­ge AV abge­bil­det. Bei­trä­ge inklu­si­ve Zula­gen kön­nen bis 2.100 Euro pro Jahr als Son­der­aus­ga­ben berück­sich­tigt wer­den. Das Finanz­amt prüft auto­ma­tisch, ob der Steu­er­vor­teil für Sie güns­ti­ger ist als die rei­nen Zula­gen (Güns­ti­ger­prü­fung).

Wich­tig für die Erwar­tungs­hal­tung: Ein Steu­er­vor­teil ist mög­lich, aber nicht garan­tiert. Ob er wirkt, hängt von Ein­kom­men, Fami­li­en­sta­tus und tat­säch­li­cher För­der­hö­he ab.

In der Aus­zah­lungs­pha­se wird Ries­ter grund­sätz­lich als Ein­kom­men ver­steu­ert. Zusätz­lich gibt es die Opti­on, zu Beginn der Aus­zah­lungs­pha­se bis zu 30 % des Kapi­tals als Ein­mal­be­trag zu ent­neh­men, der Rest läuft dann als lebens­lan­ge Ren­te wei­ter.

Die Ries­ter-Ren­te gibt es in ver­schie­de­nen Aus­prä­gun­gen. Wel­che Vari­an­te passt, hängt von Sicher­heits­be­dürf­nis, Lauf­zeit, Kos­ten und Ihrem Ziel ab.

Modell Beschrei­bung Ziel­grup­pe
Klas­si­sche Ries­ter-Ren­ten­ver­si­che­rung Sicher­heits­ori­en­tiert, Garan­tie zum Start der Aus­zah­lungs­pha­se. Ren­di­te hängt stark von Kos­ten und Tarif ab. Per­so­nen, die Wert auf plan­ba­re Abläu­fe und gerin­ge Schwan­kun­gen legen
Fonds­ge­bun­de­ne Ries­ter-Ren­te / Fonds­spar­plan Mehr Ren­di­te­chan­ce, aber schwan­kungs­an­fäl­lig. Vie­le Tari­fe arbei­ten mit Siche­rungs­me­cha­nis­men, wodurch nicht immer 100 % in Fonds inves­tiert ist. Jün­ge­re Spa­rer mit lan­ger Lauf­zeit, die Schwan­kun­gen aus­hal­ten
Wohn-Ries­ter För­de­rung für selbst­ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum, z. B. für Kauf, Bau oder Til­gung. Regel­werk ist kom­plex, spä­te­re Besteue­rung muss mit­ge­dacht wer­den. Per­so­nen mit kla­rem Plan für Eigen­heim und lang­fris­ti­ger Nut­zung
Ries­ter-Bank­spar­plan Sehr sicher, heu­te als Neu­ab­schluss oft sel­ten ver­füg­bar. Ver­zin­sung kann nied­rig sein, Ver­füg­bar­keit hängt vom Markt ab. Sicher­heits­ori­en­tier­te, die eine sehr ein­fa­che Struk­tur bevor­zu­gen

Ries­ter kann sehr gut pas­sen, kann aber auch Geld kos­ten, wenn För­de­rung nicht sau­ber genutzt wird oder der Ver­trag zu teu­er ist. Wenn Sie möch­ten, prü­fen wir Ihren bestehen­den Ver­trag oder Ihre Abschluss­idee kurz und ver­ständ­lich und sagen Ihnen offen, ob Ries­ter in Ihrem Fall sinn­voll ist.

Für wen sich staat­lich geför­der­te Alters­vor­sor­ge wirk­lich lohnt

Ries­ter-Ren­te: Vor­tei­le, Nach­tei­le und wann sie für Sie passt

Vie­le lesen „Ries­ter“ und den­ken sofort an kom­pli­zier­te Regeln oder schwa­che Ren­di­te. Das Bild ent­steht oft, weil Ries­ter stark vom Ein­zel­fall abhängt: För­de­rung, Kos­ten, Lauf­zeit und Ihre Lebens­si­tua­ti­on zäh­len mehr als der Pro­dukt­na­me.

Wenn Sie wis­sen möch­ten, ob Ries­ter für Sie sinn­voll ist, hilft eine kla­re Prü­fung: Was bekom­men Sie an Zula­gen und Steu­er­vor­tei­len, wel­che Kos­ten ste­hen im Ver­trag, und wie fle­xi­bel blei­ben Sie, wenn sich Ihr Leben ändert. Genau dar­auf kommt es an.

Der größ­te Plus­punkt der Ries­ter-Ren­te ist die staat­li­che För­de­rung, sofern Sie för­der­be­rech­tigt sind und den not­wen­di­gen Eigen­bei­trag leis­ten. Die Grund­zu­la­ge liegt bei 175 Euro pro Jahr. Für Kin­der gibt es zusätz­lich 185 Euro (für vor 2008 gebo­re­ne Kin­der) oder 300 Euro (für ab 2008 gebo­re­ne Kin­der). Wer früh star­tet, kann als Berufs­ein­stei­ger unter 25 Jah­ren ein­ma­lig einen Bonus von 200 Euro erhal­ten.

Damit die Zula­gen nicht gekürzt wer­den, muss der jähr­li­che Gesamt­bei­trag in der Regel 4 Pro­zent des ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Vor­jah­res­brut­tos betra­gen, gede­ckelt auf maxi­mal 2.100 Euro (inklu­si­ve Zula­gen). Der Sockel­bei­trag liegt bei min­des­tens 60 Euro pro Jahr, sonst gibt es kei­ne För­de­rung.

Neben den Zula­gen kann sich Ries­ter über die Steu­er loh­nen: Das Finanz­amt prüft über die „Güns­ti­ger­prü­fung“, ob Zula­gen oder Steu­er­vor­teil für Sie bes­ser sind. Das ist ein Grund, war­um Ries­ter bei bestimm­ten Ein­kom­men trotz über­schau­ba­rer Zula­gen rech­ne­risch inter­es­sant sein kann.

Ein wei­te­rer Vor­teil ist die Bei­trags­ga­ran­tie: Zum Start der Aus­zah­lungs­pha­se müs­sen bei Ries­ter min­des­tens die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge inklu­si­ve Zula­gen zur Ver­fü­gung ste­hen. Das gibt Sicher­heit, kann aber Ren­di­te kos­ten, weil Anbie­ter dafür kon­ser­va­ti­ver anle­gen müs­sen.

Auch beim The­ma „Sicher­heit in schwie­ri­gen Lebens­la­gen“ lohnt Prä­zi­si­on: Ries­ter-Ver­trä­ge sind im geför­der­ten Rah­men viel­fach pfän­dungs­ge­schützt. Und falls spä­ter Grund­si­che­rung rele­vant wird, gibt es für zusätz­li­che Alters­vor­sor­ge wie Ries­ter in der Grund­si­che­rung einen Frei­be­trag (100 Euro plus 30 Pro­zent dar­über, gede­ckelt).

Auf der Nach­tei­le-Sei­te ste­hen vor allem Kos­ten, Kom­ple­xi­tät und ein­ge­schränk­te Fle­xi­bi­li­tät. Ries­ter ist kein ein­heit­li­ches Pro­dukt, son­dern ein Ver­trag mit Bedin­gun­gen, Kos­ten­ar­ten und oft lan­ger Lauf­zeit. Hohe Abschluss und Ver­wal­tungs­kos­ten kön­nen die För­de­rung spür­bar „auf­fres­sen“, vor allem wenn die Lauf­zeit kurz ist oder Bei­trä­ge häu­fig aus­ge­setzt wer­den. Dazu kommt die nach­ge­la­ger­te Besteue­rung: In der Aus­zah­lungs­pha­se wer­den Ries­ter-Leis­tun­gen grund­sätz­lich als Ein­kom­men ver­steu­ert. Das ist nicht auto­ma­tisch schlecht, muss aber in Ihre Gesamt­pla­nung pas­sen.

Für wen passt Ries­ter häu­fig?
Ries­ter lohnt sich in der Pra­xis oft, wenn die För­de­rung hoch aus­fällt und der Ver­trag lan­ge lau­fen kann. Das betrifft zum Bei­spiel Fami­li­en mit kin­der­geld­be­rech­tig­ten Kin­dern, Men­schen mit nied­ri­ge­rem bis mitt­le­rem Ein­kom­men, Berufs­ein­stei­ger mit frü­hem Start und för­der­be­rech­tig­te Ehe­paa­re, bei denen ein Part­ner „mit­tel­bar“ zula­ge­be­rech­tigt sein kann.

Für wen ist Ries­ter öfter schwie­rig?
Weni­ger pas­send ist Ries­ter häu­fig bei kur­zer Rest­lauf­zeit bis zur Ren­te, wenn die Kos­ten­quo­te hoch ist, wenn Bei­trä­ge vor­aus­sicht­lich regel­mä­ßig ruhen, oder wenn die För­de­rung gering ist und gleich­zei­tig attrak­ti­ve Alter­na­ti­ven ver­füg­bar sind. Genau hier ist der Ver­gleich ent­schei­dend: nicht „Ries­ter ja oder nein“, son­dern „wel­che Lösung bringt Ihnen nach Kos­ten und Steu­ern wirk­lich mehr“.

Wie viel Fle­xi­bi­li­tät bie­tet die Ries­ter-Ren­te in der Pra­xis?

Ries­ter-Ver­trag anpas­sen, ruhen las­sen oder kün­di­gen?

Das Leben bleibt sel­ten jah­re­lang gleich. Eltern­zeit, Job­wech­sel, Teil­zeit oder eine Pha­se mit weni­ger Ein­kom­men sind eher nor­mal als Aus­nah­me. Genau dann stellt sich die Fra­ge, wie fle­xi­bel ein Ries­ter-Ver­trag wirk­lich ist, ohne dass Sie sich För­de­rung und Vor­tei­le kaputt machen. Die gute Nach­richt: Sie kön­nen einen Ries­ter-Ver­trag in vie­len Fäl­len anpas­sen. Die weni­ger gute Nach­richt: Jede Ände­rung hat Regeln und manch­mal auch Kos­ten. Wer die Aus­wir­kun­gen vor­her sau­ber prüft, ver­mei­det teu­re Feh­ler.

Wenn Sie Bei­trä­ge redu­zie­ren, ist das grund­sätz­lich mög­lich. Wich­tig ist nur: Die Zula­gen gibt es nur unge­kürzt, wenn Sie Ihren Min­dest­ei­gen­bei­trag erfül­len. Zah­len Sie weni­ger ein, wer­den die Zula­gen in der Regel antei­lig gekürzt. Das ist für vie­le okay, soll­te aber bewusst pas­sie­ren, damit die Pla­nung nicht auf „vol­len Zula­gen“ basiert.

Wenn es finan­zi­ell eng wird, ist „ruhen las­sen“ meist die bes­se­re Opti­on als kün­di­gen. Dabei stop­pen Sie die Bei­trä­ge, der Ver­trag läuft wei­ter und das bis­he­ri­ge Gut­ha­ben inklu­si­ve der bereits erhal­te­nen Zula­gen bleibt im Ver­trag. Sie müs­sen die För­de­rung in die­sem Fall nor­ma­ler­wei­se nicht zurück­zah­len. Sobald Sie wie­der ein­zah­len, kön­nen Sie auch wie­der Zula­gen bean­tra­gen.

Ein Anbie­ter­wech­sel kann sinn­voll sein, wenn Kos­ten zu hoch sind oder ein Ver­trag nicht mehr passt. Das läuft über eine Über­tra­gung des vor­han­de­nen Gut­ha­bens auf den neu­en Ries­ter-Ver­trag. Ent­schei­dend sind hier zwei Punk­te:
Ers­tens: Der neue Anbie­ter muss die Über­tra­gung anneh­men. Zwei­tens: Es kön­nen Wech­sel­kos­ten ent­ste­hen und bei man­chen Ver­trä­gen ist das Gut­ha­ben in den ers­ten Jah­ren wegen Abschluss­kos­ten nied­ri­ger als die Sum­me Ihrer Ein­zah­lun­gen. Ein Wech­sel soll­te des­halb immer gerech­net wer­den, nicht „aus dem Bauch“.

Die Kün­di­gung ist der kri­tischs­te Schritt. Wenn Sie sich das Kapi­tal außer­halb der vor­ge­se­he­nen Aus­zah­lungs­we­ge aus­zah­len las­sen, spricht man häu­fig von einer för­der­schäd­li­chen Ver­wen­dung. Dann kön­nen Zula­gen und steu­er­li­che Vor­tei­le zurück­ge­for­dert wer­den. Je nach Fall kom­men auch steu­er­li­che Fol­gen auf Erträ­ge und Wert­stei­ge­run­gen hin­zu. Eine wich­ti­ge Aus­nah­me kann gel­ten, wenn das Gut­ha­ben im Rah­men von Wohn-Ries­ter zuläs­sig für selbst­ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum ver­wen­det wird.

Wenn Sie unsi­cher sind, hilft eine kla­re Rei­hen­fol­ge:

  1. Erst prü­fen, ob Bei­trag sen­ken oder ruhen las­sen reicht.

  2. Wenn wech­seln, Kos­ten und Über­tra­gungs­re­geln schrift­lich klä­ren.

  3. Kün­di­gung nur, wenn Sie die Rück­for­de­run­gen und Steu­er­fol­gen vor­her rea­lis­tisch durch­ge­rech­net haben.

Wei­te­re Mög­lich­kei­ten zur Alters­vor­sor­ge

Drei Alter­na­ti­ven zur Ries­ter-Ren­te, die Sie ken­nen soll­ten

Ries­ter passt nicht zu jeder Lebens­si­tua­ti­on. Je nach Ein­kom­men, Fami­li­en­stand und Beschäf­ti­gungs­form kön­nen ande­re Vor­sor­ge­lö­sun­gen sinn­vol­ler sein, weil sie fle­xi­bler sind oder steu­er­lich bes­ser wir­ken. Die fol­gen­den drei Optio­nen sind typi­sche Alter­na­ti­ven, die wir in der Bera­tung regel­mä­ßig ver­glei­chen, damit Sie am Ende eine Lösung wäh­len, die wirk­lich zu Ihrem Plan und Bud­get passt.

Frau wirft Geldstück in ein rosa Sparschwein – Symbolbild für private Rentenversicherung und persönliche Vorsorge
Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung

Für alle, die ohne fes­te För­der­re­geln vor­sor­gen möch­ten. Je nach Tarif sind fle­xi­ble Bei­trags­zah­lun­gen mög­lich und Sie wäh­len, wie die Aus­zah­lung spä­ter aus­se­hen soll. Ent­schei­dend sind Kos­ten, Garan­tien und wie viel Fle­xi­bi­li­tät Sie wirk­lich brau­chen.

Mann sitzt entspannt auf dem Sofa und arbeitet mit einem Laptop – Symbolbild für digitale Altersvorsorge mit der Basisrente.
Rürup-Ren­te (Basis­ren­te)

Beson­ders rele­vant für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und gut ver­die­nen­de Ange­stell­te. Der Fokus liegt häu­fig auf der steu­er­li­chen Wir­kung in der Anspar­pha­se. Wich­tig ist hier die lang­fris­ti­ge Bin­dung und die Fra­ge, ob die feh­len­de Ver­füg­bar­keit zu Ihrer Pla­nung passt.

Hand hält ein Sparschwein über einem Tisch, Münzen fallen herunter – im Hintergrund sitzen Menschen im Büro
Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge

Eine star­ke Opti­on für Ange­stell­te, vor allem wenn der Arbeit­ge­ber etwas dazu gibt. Sie pro­fi­tie­ren oft von Ent­gelt­um­wand­lung und mög­li­cher Arbeit­ge­ber­för­de­rung. Ent­schei­dend sind der Arbeit­ge­ber­zu­schuss, die Kos­ten und wie gut die Lösung zu Ihrem Job­wech­sel-Risi­ko passt.

So pro­fi­tie­ren Sie im Ruhe­stand von Ihrer Ries­ter-Ren­te

Aus­zah­lungs­mög­lich­kei­ten und Ren­ten­be­ginn

Spä­tes­tens kurz vor dem Ruhe­stand kommt die Kern­fra­ge: Wie kommt das Geld aus der Ries­ter-Ren­te eigent­lich wie­der zu Ihnen zurück, als monat­li­che Ren­te, als Ein­mal­be­trag oder über Wohn Ries­ter? Wer die Spiel­re­geln früh kennt, kann den Start sinn­voll pla­nen und ver­mei­det unan­ge­neh­me Über­ra­schun­gen bei Steu­ern und För­de­rung.

Die Ries­ter-Ren­te ist grund­sätz­lich auf eine lebens­lan­ge Aus­zah­lung aus­ge­legt. Das bedeu­tet: Ihr ange­spar­tes Gut­ha­ben wird ab dem ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Ren­ten­be­ginn in eine monat­li­che Ren­te umge­wan­delt und dann regel­mä­ßig aus­ge­zahlt. Der Start ist dabei recht­lich begrenzt. Die Aus­zah­lung darf frü­hes­tens ab 62 Jah­ren begin­nen. Wenn Ihr Ver­trag vor dem 31.12.2011 abge­schlos­sen wur­de, ist ein frü­he­rer Beginn ab 60 Jah­ren mög­lich. Vie­le Ver­trä­ge las­sen außer­dem zu, den Aus­zah­lungs­be­ginn spä­ter zu wäh­len, etwa pas­send zum Ein­tritt in die gesetz­li­che Ren­te.

Zum Ren­ten­start gibt es eine wich­ti­ge Opti­on, die vie­le nut­zen: Sie dür­fen sich bis zu 30 Pro­zent Ihres Ries­ter Gut­ha­bens auf ein­mal aus­zah­len las­sen. Das kann hel­fen, zum Bei­spiel um eine grö­ße­re Aus­ga­be abzu­fe­dern oder finan­zi­ell fle­xi­bler zu star­ten. Man soll­te dabei aber sau­ber rech­nen: Wenn Sie 30 Pro­zent ent­neh­men, steht für die lebens­lan­ge Ren­te nur noch der Rest zur Ver­fü­gung, die monat­li­che Zah­lung fällt dann ent­spre­chend nied­ri­ger aus. Steu­er­lich ist das eben­falls rele­vant, denn auch die Teil Aus­zah­lung ist in der Regel voll steu­er­pflich­tig, genau­so wie die lau­fen­de Ries­ter Ren­te.

Eine Son­der­form ist Wohn Ries­ter. Hier wird das Ries­ter Gut­ha­ben nicht als Ren­te aus­ge­zahlt, son­dern für selbst genutz­tes Wohn­ei­gen­tum ein­ge­setzt, etwa für Kauf, Bau, Ent­schul­dung oder bestimm­te Maß­nah­men rund um die Immo­bi­lie. Die För­de­rung bleibt grund­sätz­lich erhal­ten, wenn die Regeln ein­ge­hal­ten wer­den. Statt einer monat­li­chen Ren­ten­zah­lung läuft die Besteue­rung über das soge­nann­te Wohn­för­der­kon­to. Das wirkt im All­tag oft weni­ger sicht­bar, gehört aber in jede Pla­nung, weil es die Steu­er­last im Ruhe­stand beein­flus­sen kann.

Für sehr klei­ne Ver­trags­gut­ha­ben gibt es noch eine prak­ti­sche Aus­nah­me: die Klein­be­trags­ren­te. Wenn die rech­ne­ri­sche monat­li­che Ries­ter Ren­te sehr nied­rig wäre, darf das Gut­ha­ben unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kom­plett auf ein­mal aus­ge­zahlt wer­den. Der Grenz­wert wird regel­mä­ßig ange­passt und ori­en­tiert sich an der gesetz­li­chen Bezugs­grö­ße. Wich­tig für die Pra­xis: Die­se Ein­mal­zah­lung ist zwar zuläs­sig, sie ist aber steu­er­lich nicht „geschenkt“, denn der Betrag wird im Aus­zah­lungs­jahr grund­sätz­lich ver­steu­ert. Je nach Höhe kann das Ihre Steu­er­pro­gres­si­on spür­bar erhö­hen. Hier lohnt sich vor­ab ein kur­zer Steu­er­blick, damit Sie nicht aus Ver­se­hen im fal­schen Jahr aus­zah­len las­sen.

Unterm Strich gilt: Für eine sau­be­re Ent­schei­dung soll­ten Sie vor Ren­ten­be­ginn klä­ren, wann Sie die Aus­zah­lung star­ten möch­ten, ob eine Teil Aus­zah­lung sinn­voll ist, wie Wohn Ries­ter in Ihrem Fall wirkt und wel­che steu­er­li­chen Fol­gen rea­lis­tisch sind. Genau dabei hel­fen wir als Mak­ler, indem wir die Ver­trags­be­din­gun­gen prü­fen, Fall­stri­cke offen anspre­chen und gemein­sam mit Ihnen eine Lösung fin­den, die zu Ihrer Lebens­pla­nung passt.

Was bei Arbeits­lo­sig­keit, Insol­venz und Grund­si­che­rung mit Ihrer Ries­ter-Ren­te pas­siert

Schutz in schwie­ri­gen Lebens­pha­sen: Wie sicher ist die Ries­ter-Ren­te wirk­lich?

Wenn das Ein­kom­men weg­bricht, kommt schnell die Sor­ge auf, ob die eige­ne Alters­vor­sor­ge „dran glau­ben“ muss. Genau hier hat die Ries­ter-Ren­te einen spür­ba­ren Vor­teil: In vie­len Situa­tio­nen ist das Gut­ha­ben in der Anspar­pha­se recht­lich beson­ders geschützt. Ent­schei­dend ist aber, wel­che Leis­tung Sie bezie­hen und was Sie mit dem Ver­trag vor­ha­ben.

1) Arbeits­lo­sig­keit: ALG I ist unkri­tisch, beim Bür­ger­geld kommt es auf Details an
Bei Arbeits­lo­sen­geld I spielt Ver­mö­gen in der Regel kei­ne Rol­le, der Ries­ter-Ver­trag läuft for­mal ein­fach wei­ter. Kri­ti­scher wird es erst, wenn Bür­ger­geld (frü­her ALG II) bean­tragt wer­den muss. Dann wird geprüft, wel­ches Ver­mö­gen vor­han­den ist. Ein zer­ti­fi­zier­ter Ries­ter-Ver­trag ist dabei grund­sätz­lich als Alters­vor­sor­ge beson­ders geschützt und wird im Regel­fall nicht als „ver­wert­ba­res Ver­mö­gen“ ange­setzt. Wich­tig ist der Pra­xis­be­zug: Wer den Ver­trag kün­digt oder sich Kapi­tal aus­zah­len lässt, macht aus geschütz­ter Alters­vor­sor­ge schnell ver­füg­ba­res Geld. Das kann die Leis­tungs­an­sprü­che beein­flus­sen und gilt bei Ries­ter zusätz­lich häu­fig als „schäd­li­che Ver­wen­dung“, mit Rück­zah­lung von Zula­gen und steu­er­li­chen Vor­tei­len.

2) Insol­venz und Pfän­dung: In der Anspar­pha­se meist gut geschützt, in der Aus­zah­lung gel­ten Gren­zen
Ries­ter-Ver­trä­ge sind in der Anspar­pha­se typi­scher­wei­se deut­lich bes­ser vor Pfän­dung geschützt als frei ver­füg­ba­res Ver­mö­gen. Die­ser Schutz hängt dar­an, dass es sich um steu­er­lich geför­der­tes Alters­vor­sor­ge­ver­mö­gen in einem ent­spre­chen­den Ver­trags­rah­men han­delt. Sobald aber Ren­ten­leis­tun­gen tat­säch­lich aus­ge­zahlt wer­den, sind die­se Zah­lun­gen grund­sätz­lich Ein­kom­men. Ein­kom­men kann gepfän­det wer­den, aller­dings nur inner­halb gesetz­li­cher Gren­zen. Genau des­halb ist „ich kün­di­ge schnell und ret­te mein Geld“ bei Ries­ter meist der schlech­tes­te Reflex.

3) Grund­si­che­rung: Ries­ter kann spä­ter hel­fen, weil es einen Frei­be­trag gibt
Auch bei Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung ist die Logik zwei­ge­teilt: In der Anspar­pha­se ist die Ries­ter-Alters­vor­sor­ge häu­fig wei­ter­hin beson­ders geschützt. In der Aus­zahl­pha­se zählt die Ries­ter-Ren­te zwar grund­sätz­lich als Ein­kom­men, es gibt jedoch einen gesetz­li­chen Frei­be­trag für zusätz­li­che Alters­vor­sor­ge. Ver­ein­facht: 100 Euro monat­lich blei­ben anrech­nungs­frei, dar­über hin­aus 30 Pro­zent, gede­ckelt auf maxi­mal 50 Pro­zent der Regel­be­darfs­stu­fe 1. Das kann im Ergeb­nis dafür sor­gen, dass ein Teil Ihrer Ries­ter-Ren­te nicht auf die Grund­si­che­rung ange­rech­net wird und Sie im Monat spür­bar mehr zur Ver­fü­gung haben.

Unser Rat aus der Pra­xis
Wenn sich Ihre Situa­ti­on ändert, prü­fen Sie nicht nur „kann ich kün­di­gen“, son­dern vor allem „was kos­tet mich das“. Bei Ries­ter hän­gen an fal­schen Schrit­ten oft ech­te Ver­lus­te. Wir schau­en mit Ihnen struk­tu­riert auf Ver­trags­art, För­der­be­rech­ti­gung, sinn­vol­le Bei­trags­an­pas­sung und die Fol­gen bei Bür­ger­geld oder spä­te­rer Grund­si­che­rung und sagen Ihnen klar, wel­che Opti­on in Ihrer Lage fach­lich sau­ber ist.

Ant­wor­ten auf wei­ter­füh­ren­de Fra­gen rund um Pla­nung, Nut­zung und Beson­der­hei­ten

Was Sie schon immer über die Ries­ter-Ren­te wis­sen woll­ten

Die Ries­ter-Ren­te ist eine staat­lich geför­der­te Form der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge. Sie zah­len Bei­trä­ge in einen zer­ti­fi­zier­ten Ries­ter-Ver­trag ein und kön­nen dafür Zula­gen vom Staat erhal­ten. Oft kommt zusätz­lich ein Steu­er­vor­teil dazu, je nach Ein­kom­men und Fami­li­en­kon­stel­la­ti­on.
Wich­tig ist: Ries­ter lohnt sich meist dann, wenn die För­de­rung bei Ihnen wirk­lich greift. Das hängt vor allem davon ab, ob Sie för­der­be­rech­tigt sind und wie hoch Ihre Zula­gen aus­fal­len. Die Qua­li­tät steht und fällt mit den Ver­trags­kos­ten und der pas­sen­den Ver­trags­art.

För­der­be­rech­tigt sind typi­scher­wei­se Per­so­nen, die in Deutsch­land ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt sind. Häu­fig zäh­len auch Beam­te (über die Besol­dungs­stel­le) dazu. Ehe­part­ner kön­nen unter Umstän­den über den för­der­be­rech­tig­ten Part­ner mit­tel­bar pro­fi­tie­ren, wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.
Nicht jeder kann ries­tern: Bei Selbst­stän­di­gen ist es oft nur mög­lich, wenn sie aus­nahms­wei­se ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig sind oder über einen för­der­be­rech­tig­ten Ehe­part­ner mit­tel­bar Zugang besteht. Weil das im Detail an Sta­tus und Kon­stel­la­ti­on hängt, soll­te das vor Abschluss sau­ber geprüft wer­den.

Es gibt drei typi­sche För­der­bau­stei­ne:

  • Grund­zu­la­ge: jähr­lich pro för­der­be­rech­tig­ter Per­son

  • Kin­der­zu­la­ge: jähr­lich pro Kind, die Höhe hängt vom Geburts­jahr des Kin­des ab

  • Berufs­ein­stei­ger­bo­nus: ein­ma­lig, wenn der Ver­trag früh abge­schlos­sen wird (alters­ab­hän­gig)

Für Fami­li­en ist die Kin­der­zu­la­ge oft der größ­te Hebel. Genau des­halb ist bei Ries­ter weni­ger die Wer­be­aus­sa­ge „staat­lich geför­dert“ wich­tig, son­dern die kon­kre­te Fra­ge: Wie hoch ist Ihre För­de­rung wirk­lich pro Jahr?

Die Zula­gen müs­sen kor­rekt „auf den Ver­trag kom­men“, sonst ver­schen­ken vie­le die För­de­rung. In der Pra­xis läuft das meist über den Anbie­ter, der den Antrag an die Zula­gen­stel­le wei­ter­gibt.
Vie­le Ver­trä­ge bie­ten dafür den Dau­er­zu­la­gen­an­trag an. Das redu­ziert Auf­wand, ersetzt aber nicht die Pflicht, Ände­run­gen mit­zu­tei­len (zum Bei­spiel Kind gebo­ren, Ein­kom­men stark ver­än­dert, Sta­tus­wech­sel). Genau hier pas­sie­ren die typi­schen För­der­lü­cken. Wer Ries­ter nutzt, soll­te die Zula­gen regel­mä­ßig plau­si­bi­li­sie­ren las­sen.

Bei­trä­ge in einen Ries­ter-Ver­trag kön­nen bis zu einem Höchst­be­trag steu­er­lich als Son­der­aus­ga­ben berück­sich­tigt wer­den. Das Finanz­amt prüft auto­ma­tisch, ob für Sie die Zula­gen oder der Steu­er­vor­teil güns­ti­ger ist. Wenn der Steu­er­vor­teil rech­ne­risch höher aus­fällt, erhal­ten Sie die Dif­fe­renz über die Steu­er­erklä­rung.
Wich­tig für die Erwar­tungs­hal­tung: Ries­ter ist kei­ne „Steu­er­frei­heit“. In der Ren­ten­pha­se wer­den die Leis­tun­gen in der Regel als Ein­kom­men besteu­ert (nach­ge­la­ger­te Besteue­rung). Das ist nor­mal und soll­te bei der Pla­nung ein­ge­ord­net wer­den.

Am Markt fin­den Sie meh­re­re Ries­ter-Vari­an­ten, zum Bei­spiel klas­si­sche Ren­ten­ver­si­che­rung, fonds­ge­bun­de­ne Lösun­gen, Fonds­spar­plä­ne und in man­chen Fäl­len Bank­spar­plä­ne. Dane­ben gibt es Wohn-Ries­ter für die selbst­ge­nutz­te Immo­bi­lie.
Der Unter­schied liegt vor allem in Chan­cen, Schwan­kun­gen und Kos­ten. Klas­si­sche Lösun­gen set­zen eher auf Sta­bi­li­tät und Garan­tien, fonds­ba­sier­te Model­le auf Ren­di­te­chan­cen mit zwi­schen­zeit­li­chen Schwan­kun­gen. Wel­che Vari­an­te passt, hängt stark von Lauf­zeit, Risi­ko­ge­fühl, Kos­ten­struk­tur und dem Ziel ab.

Ries­ter ist auf die Alters­vor­sor­ge aus­ge­rich­tet. Der Ren­ten­be­ginn rich­tet sich nach den Ver­trags­re­geln und gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Üblich ist eine Aus­zah­lung frü­hes­tens ab einem bestimm­ten Alter, das auch vom Abschluss­da­tum abhän­gen kann.
Zur Aus­zah­lung gehört meist eine kla­re Grund­lo­gik: Ein Teil kann zu Ren­ten­be­ginn als Kapi­tal ent­nom­men wer­den, der Rest wird als lau­fen­de Ren­te aus­ge­zahlt. Zusätz­lich gibt es Son­der­re­geln, wenn die spä­te­re Ren­te sehr klein wäre (Stich­wort Klein­be­trags­ren­te). Genau die­se Details soll­ten vor Abschluss geprüft wer­den.

In den meis­ten Fäl­len ist eine kom­plet­te Aus­zah­lung nicht der Stan­dard, weil Ries­ter als lebens­lan­ge Alters­leis­tung kon­zi­piert ist. Häu­fig ist zu Ren­ten­be­ginn eine Teil-Kapi­tal­aus­zah­lung mög­lich, der rest­li­che Teil wird ver­ren­tet.
Eine voll­stän­di­ge Aus­zah­lung kann in Aus­nah­me­fäl­len mög­lich sein, zum Bei­spiel wenn der Ren­ten­an­spruch unter­halb bestimm­ter Gren­zen liegt (Klein­be­trags­ren­te). Ob das greift, hängt vom Ver­trag und den jeweils gel­ten­den Regeln ab. Wenn Ihr Ziel „maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät“ ist, soll­te man Ries­ter ohne­hin sehr kri­tisch gegen Alter­na­ti­ven abwä­gen.

Das hängt stark davon ab, ob Sie noch in der Anspar­pha­se sind oder schon Ren­te bezie­hen, und wel­che Hin­ter­blie­be­nen­re­ge­lun­gen der Ver­trag ent­hält. In vie­len Fäl­len gibt es Mög­lich­kei­ten für Ehe­part­ner, die För­de­rung zu erhal­ten, wenn das Gut­ha­ben pas­send über­tra­gen wird.
Geht das Gut­ha­ben an ande­re Erben oder wird es „ein­fach aus­ge­zahlt“, kann das je nach Kon­stel­la­ti­on för­der­schäd­li­che Fol­gen haben. Des­halb ist die­ser Punkt ein ech­tes Bera­tungs­the­ma: Nicht „ob man ver­er­ben kann“, son­dern wie, damit es nicht unnö­tig teu­er wird.

Ries­ter-Ver­trä­ge fal­len häu­fig in den Bereich des Ver­sor­gungs­aus­gleichs. Das bedeu­tet ver­ein­facht: Wäh­rend der Ehe­zeit auf­ge­bau­tes Alters­vor­sor­ge­ver­mö­gen kann zwi­schen den Ehe­part­nern auf­ge­teilt wer­den.
In der Pra­xis wird das sau­ber berech­net und recht­lich gere­gelt. Für die Betrof­fe­nen ist wich­tig: Ries­ter ist nicht „weg“, aber es kann eine Tei­lung der Anwart­schaf­ten geben. Wer meh­re­re Ver­trä­ge hat oder mit­tel­bar über den Part­ner geför­dert wur­de, soll­te das früh­zei­tig prü­fen las­sen, weil die Details je nach Lebens­lauf und Ver­trag stark abwei­chen kön­nen.

Hier ist die Grund­fra­ge: Blei­ben Sie wei­ter­hin in einer Form för­der­be­rech­tigt oder nicht? Ein Umzug kann Ein­fluss dar­auf haben, ob Sie künf­tig Zula­gen erhal­ten. Dazu kom­men Regeln, ob eine Rück­zah­lung der För­de­rung droht oder nicht.
Für die Pra­xis gilt: Wenn ein Aus­lands­auf­ent­halt abseh­bar ist, soll­te man das vor­her klä­ren, statt nach­her zu repa­rie­ren. Das betrifft vor allem län­ge­re Auf­ent­hal­te und dau­er­haf­ten Weg­zug. Eine sau­be­re Ein­zel­fall­prü­fung ver­hin­dert teu­re Feh­ler.

Ein Anbie­ter­wech­sel ist grund­sätz­lich mög­lich, wenn er „för­der­kon­form“ umge­setzt wird. Dabei wird das vor­han­de­ne Gut­ha­ben auf den neu­en Ver­trag über­tra­gen.
Wich­tig sind drei Punk­te: mög­li­che Wech­sel­kos­ten, die neue Kos­ten­struk­tur und die Fra­ge, ob der neue Ver­trag wirk­lich bes­ser zu Ihrer Situa­ti­on passt. Vie­le wech­seln aus Unzu­frie­den­heit, ohne die neue Kos­ten­wir­kung zu prü­fen. Ein Wech­sel kann sinn­voll sein, soll­te aber geplant erfol­gen und nicht aus dem Bauch her­aus.

Wei­te­re Absi­che­run­gen, die Sie nicht außer Acht las­sen soll­ten

Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihre Vor­sor­ge sinn­voll

Alters­vor­sor­ge funk­tio­niert nur dann, wenn Ihr Ein­kom­men und Ihre Lebens­pla­nung nicht durch gro­ße Risi­ken aus der Bahn gera­ten. Genau des­halb lohnt es sich, neben dem Ren­ten­auf­bau auch die wich­tigs­ten „Stör­fak­to­ren“ abzu­si­chern, die lang­fris­ti­ge Plä­ne schnell teu­er machen kön­nen. Die­se drei Lösun­gen sind dafür in der Pra­xis beson­ders häu­fig rele­vant.

Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden
Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die größ­te Gefahr für jeden Vor­sor­ge­plan ist ein län­ge­rer Ver­dienst­aus­fall. Eine BU schützt Ihr Ein­kom­men, wenn Sie Ihren Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr aus­üben kön­nen. Wich­tig sind pas­sen­de Bedin­gun­gen, eine rea­lis­ti­sche Ren­ten­hö­he und sau­be­re Gesund­heits­an­ga­ben.

Umgekippte Weinglas mit Rotweinfleck auf hellem Teppich – typischer Schadenfall für die Privathaftpflichtversicherung.
Pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Klingt banal, ist aber finan­zi­ell zen­tral: Ein Scha­den kann schnell sehr teu­er wer­den. Die Pri­vat­haft­pflicht schützt Sie vor Ansprü­chen Drit­ter und gehört für die meis­ten Haus­hal­te zur Grund­ab­si­che­rung. Ach­ten Sie auf aus­rei­chen­de Deckungs­sum­me und sinn­vol­le Bau­stei­ne.

Seniorengruppe sitzt lachend an einem Gartentisch, eine Pflegekraft macht ein gemeinsames Selfie mit dem Smartphone
Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung

Pfle­ge­be­dürf­tig­keit kann über Jah­re hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen, die Ange­hö­ri­ge mit­tra­gen müs­sen. Eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung hilft, finan­zi­el­le Lücken zu schlie­ßen. Ent­schei­dend sind Leis­tungs­art, Höhe der Absi­che­rung und die Fra­ge, wie früh der Ein­stieg sinn­voll ist.

Zusam­men­fas­sung

Die Ries­ter-Ren­te ist eine staat­lich geför­der­te Form der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge, die in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen sehr gut funk­tio­nie­ren kann, in ande­ren aber finan­zi­ell ent­täu­schen kann. Ob sie sinn­voll ist, hängt vor allem von Ihrer För­der­be­rech­ti­gung, der Höhe der Zula­gen, mög­li­chen Steu­er­vor­tei­len, den Ver­trags­kos­ten und der Lauf­zeit ab. Wer die Regeln kennt, kann För­de­rung gezielt nut­zen und typi­sche Feh­ler ver­mei­den, etwa eine vor­schnel­le Kün­di­gung mit Rück­for­de­rung von Zula­gen oder einen Wech­sel, der sich nach Kos­ten und Garan­tien am Ende nicht rech­net. Auch The­men wie Ren­ten­be­ginn, Aus­zah­lungs­op­tio­nen, Wohn-Ries­ter sowie der Umgang mit schwie­ri­gen Lebens­pha­sen wie Arbeits­lo­sig­keit oder spä­te­rer Grund­si­che­rung gehö­ren zur rea­lis­ti­schen Ein­ord­nung.

Genau­so wich­tig ist der Blick auf Alter­na­ti­ven: Je nach Ein­kom­men, Beschäf­ti­gungs­sta­tus und Ziel kann eine klas­si­sche pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung oder eine fonds­ge­bun­de­ne Ren­ten­ver­si­che­rung (Fonds­ren­te) mehr Fle­xi­bi­li­tät oder ande­re Ren­di­te­chan­cen bie­ten, wäh­rend die Basis­ren­te (Rürup-Ren­te) vor allem über die steu­er­li­che Wir­kung in der Anspar­pha­se inter­es­sant sein kann, dafür aber stär­ker bin­det. Am Ende zählt nicht das Eti­kett, son­dern wel­che Lösung nach Kos­ten, Steu­er­lo­gik, Ver­füg­bar­keit und Risi­ko zu Ihrer Lebens­pla­nung passt.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wie viel muss ich ein­zah­len, um die vol­le Ries­ter-Zula­ge zu erhal­ten?

Für die vol­le Zula­ge müs­sen Sie im Regel­fall einen Min­dest­ei­gen­bei­trag leis­ten, der sich am Vor­jah­res­brut­to ori­en­tiert. Es gibt eine Ober­gren­ze, und die Zula­gen wer­den dabei ange­rech­net. Bei sehr gerin­gem Ein­kom­men oder in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen kann ein Sockel­bei­trag rei­chen.

Weil schon klei­ne Rechen­feh­ler dazu füh­ren, dass die Zula­ge gekürzt wird, lohnt sich ein kur­zer Check pro Jahr, vor allem bei Eltern­zeit, Teil­zeit, Job­wech­sel oder schwan­ken­dem Ein­kom­men.

Eine Kün­di­gung vor Ren­ten­be­ginn kann för­der­schäd­lich sein. In vie­len Fäl­len bedeu­tet das: Zula­gen und mög­li­che Steu­er­vor­tei­le wer­den rück­ab­ge­wi­ckelt, und am Ende kommt weni­ger Aus­zah­lung her­aus als erwar­tet.

Oft sind Alter­na­ti­ven sinn­vol­ler, zum Bei­spiel Bei­trä­ge redu­zie­ren, den Ver­trag bei­trags­frei stel­len oder einen för­der­kon­for­men Wech­sel prü­fen. Wel­che Lösung passt, hängt davon ab, war­um Sie kün­di­gen möch­ten und wie Ihr Ver­trag auf­ge­baut ist.

Ries­ter kann in der Ren­ten­pha­se teil­wei­se geschützt sein, weil es für zusätz­li­che Alters­vor­sor­ge einen Frei­be­trag gibt. Dadurch wird nicht jeder Euro Ihrer Ries­ter-Leis­tung 1:1 auf die Grund­si­che­rung ange­rech­net.

Wie hoch der Frei­be­trag im Ein­zel­fall aus­fällt, hängt von den gesetz­li­chen Regeln und Ihrer Gesamt­si­tua­ti­on ab. Wer die­sen Punkt als Haupt­ar­gu­ment nutzt, soll­te unbe­dingt mit kon­kre­ten Zah­len rech­nen, statt sich auf all­ge­mei­ne Aus­sa­gen zu ver­las­sen.

Ja, das ist grund­sätz­lich mög­lich. Ries­ter ist eine pri­va­te, staat­lich geför­der­te Lösung, die bAV läuft meist über den Arbeit­ge­ber. Bei­des kann par­al­lel Sinn erge­ben, weil die För­der­lo­gik unter­schied­lich ist.
Wich­tig ist die Gesamt­pla­nung: Wie hoch ist Ihr Bud­get, wel­che Prio­ri­tä­ten haben Sie, und wo bekom­men Sie den größ­ten Nut­zen pro Euro Bei­trag? Genau hier hilft ein struk­tu­rier­ter Ver­gleich, statt Ein­zel­pro­duk­te iso­liert zu betrach­ten.

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