Mit der Riester Rente will der Staat den Aufbau einer Altersversorgung für Familien fördern. Wer einen sogenannten Riestervertrag abschließt, bekommt jedes Jahr vom Staat Geld geschenkt. Wer Kinder hat, bekommt mehr geschenkt als derjenige ohne Kinder:
Wenn man vier Prozent seines Brutto-Jahresgehalts in eine geförderte private Altersversorgung steckt, erhält vom Staat zusätzlich jährlich 175 Euro plus 185 Euro pro Kind. Sind die Kinder ab 2008 geboren, gibt es sogar 300 Euro pro Kind.
Für junge Leute lohnt es sich besonders, denn unter 25-Jährige erhalten eine einmalige staatliche Zahlung von 200 Euro zusätzlich.
Wer Kinder in die Welt setzt und damit dafür sorgt, dass später Beitragszahler für die staatliche Rentenversicherung entstehen, bekommt vom Staat bei der Riester Förderung bewusst mehr Geld, aktuell 300 Euro pro Jahr Geld.
Wegen der Höhe der Förderung wäre es fast schön töricht, auf dieses staatliche Geld zu verzichten, weil sich ja über die Jahre mehrere tausend Euro anhäufen, die man geschenkt bekommt.
Mit der Riesterrente hilft der Staat, die bestehende Versorgungslücke zu schließen: Mit der gesetzlichen Rente alleine kommt im Alter später kaum jemand zurecht, - oft fressen die Kosten für Miete und Lebenshaltung schon einen Großteil der späteren Rente auf und Altersarmut ist vorprogrammiert. Deshalb muss man zusätzlich mit einer privaten Altersvorsorge vorsorgen.
Der Staat weiß, dass das gerade jungen Familien natürlich schwer fällt: Die Mittel sind oft knapp und Sparen für das Alter heißt dann Konsumverzicht im jungen Alter: Weniger oft ein neues Handy kaufen oder weniger oft in Urlaub fahren, damit man für das Alter vorsorgen kann.
Um junge Leute zu motivieren, dennoch etwas für das Alter zurückzulegen, wurde Riester-Verträge konzipiert: Wer selbst spart, bekommt nennenswerte Beträge vom Staat zusätzlich geschenkt. So ist es jedem möglich, sich eine zusätzliche Altersversorgungssäule aufzubauen.
Während des Arbeitslebens zahlt man Sparbeiträge in einen privaten Rentenvertrag (Riester), z.B. einen Banksparplan oder Fondssparplan und im Alter bekommt man daraus lebenslange monatliche Leistungen.
Man kann aber auch Teilauszahlungen des Altersvermögens tätigen, - bis zu 30% des Altersvermögens.
Riesterrente ideal für Arbeitnehmer und deren Partner
Die Riesterrente ist ideal für alle Arbeitnehmer und deren Partner, die die Versorgungslücke im Alter schließen wollen. So kann man ideal sparen, um im Alter mehr zur Verfügung zu haben. Da der Staat sich maßgeblich am Sparvorgang beteiligt und jedes Jahr Geld hinzufügt, ist die Verzinsung für das eigene angelegte Geld gar nicht so schlecht.
Wenn man selbstständig oder Freiberufler ist, wird meistens ein anderes Modell günstiger sein, welches sich Rürup-Rente nennt – dies hängt mit speziellen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten zusammen.
Steuerlich kann man bis 2.100 Euro pro Jahr absetzen. Das Finanzamt prüft dann, ob sich ein Steuervorteil ergibt, der über die Zulagenförderung hinausgehen würde.
Je mehr Kinder man hat, desto mehr Riester-Zulage bekommt man. Wer beispielsweise 3 Kinder hat, kann jährlich 900 Euro Kinder-Zulagen bekommen (zu den 175 Euro, die man selbst bekommt).
Anspruch auf eine Riester-Förderung haben:
Auch als Ehepartner, der nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist (klassischerweise z.B. die Hausfrau) kann man staatliche Förderung bekommen. Man muss allerdings dann einen eigenen Altersvorsorgevertrag haben und mit einem rentenversicherungspflichtigen Partner verheiratet sein.
Ist man selbstständig oder freiberuflich tätig, bekommt man nur dann Riester-Förderung, wenn der Partner versicherungspflichtig beschäftigt ist und eine eigene Riester-Police hat.
Die Riester-Verträge sollen der Verbesserung der Altersversorgung dienen und sind damit erst ab dem Eintritt des gesetzlichen Rentenalters verfügbar. Meist ist das mit 65 bis 67, frühestens jedoch mit 62 (außer bei Vertragsabschluss vor 31.12.2011: dann ab 60)
Dann gibt es monatliche Rentenzahlungen. Auch kann man sich 30% als Kapitalsumme auf einmal auszahlen lassen, um größere Anschaffungen zu finanzieren.
Die Anbieter von Riester-Verträgen arbeiten transparent und informieren 1x jährlich über den Kontostand und die Ansprüche. Etwaige Gebühren für den Abschluss und die Verwaltung werden über einen Zeitraum von 5 Jahren verteilt, damit auch aus den ersten Beiträgen schon Ansprüche entstehen können.
Meist empfiehlt es sich nicht, aber wer will kann sogar während der Laufzeit des Riestervertrags den Anbieter wechseln.
Die volle Riester Zulage bekommt man, wenn man 4% des Vorjahreseinkommens in den Riestervertrag einzahlt, mindestens aber 60 Euro im Jahr. Ein Teil der 4% wird aber schon durch die Zulagen dargestellt. Wer wenig verdient, zahlt häufig schon durch die Zulagen genug ein, muss nur noch die Mindest-Einzahlung von 60 Euro pro Jahr selbst vornehmen. Je mehr man einzahlt, desto mehr erhält man natürlich auch später an Rente.
Auch Sonderzahlungen vom Arbeitgeber können meist flexibel eingezahlt werden – oder ein Teil davon.
Es gibt zahlreiche verschiedene Riester-Modelle, die sich dadurch unterscheiden, wie das Geld, welches man in der Beitragsphase anspart, angelegt wird. Hier sollte man sich beraten lassen, um genau das passende Modell für einen selbst zu finden. Unter anderem gibt es:
Man kann die Riester-Förderung auch für Immobilien einsetzen, beim sogenannten Wohn-Riester setzt man die Förderung dazu ein, die selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren oder zu entschulden. Das Ziel sollte sein, im Alter dann mietfrei zu wohnen.
Wer einmal das Pech hat, von Arbeitslosigkeit oder ALG II (Hartz4) betroffen zu sein, muss seinen Riestervertrag weder auflösen, noch angreifen. Das Vermögen steht weiter als Altersvermögen an der Seite und muss nicht angetastet werden. Wer hingegen Gelder auf Bank-Sparverträgen, Sparbüchern etc. hat, wird jenseits von Freibeträgen dazu gezwungen, diese aufzulösen, bevor man staatliche Leistungen wie Hartz4 in Anspruch nimmt. Nicht so bei den Riesterverträgen: Die sind vor solchen Zugriffen sicher geschützt.
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