Ries­ter-Ren­te – staat­lich geför­dert fürs Alter vor­sor­gen

Pro­fi­tie­ren Sie von attrak­ti­ven Zula­gen, Steu­er­vor­tei­len und siche­ren Ren­ten­bau­stei­nen – beson­ders für Fami­li­en und Ange­stell­te inter­es­sant.

Junge Familie mit Kleinkind sitzt gemeinsam auf dem Sofa und schaut gespannt auf einen Laptop – Symbol für Zukunftsplanung und Altersvorsorge.

Vie­le Men­schen unter­schät­zen die wach­sen­de Ren­ten­lü­cke, die sich durch sin­ken­de gesetz­li­che Leis­tun­gen ergibt. Die Ries­ter-Ren­te wur­de geschaf­fen, um die­se Lücke zu ver­rin­gern – durch staat­li­che Unter­stüt­zung, steu­er­li­che Vor­tei­le und garan­tier­te Leis­tun­gen. Doch nicht jedes Modell passt zu jedem Lebens­ent­wurf. Umso wich­ti­ger ist es, die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten zu ken­nen, die För­de­rung voll­stän­dig aus­zu­schöp­fen und indi­vi­du­ell die rich­ti­ge Ent­schei­dung zu tref­fen. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, für wen sich die Ries­ter-Ren­te beson­ders lohnt, wel­che Fall­stri­cke zu beach­ten sind und wie Sie die maxi­ma­le För­de­rung erhal­ten. Pra­xis­nah, auf dem aktu­el­len Stand und mit kla­rem Fokus auf Ihre Alters­vor­sor­ge.

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Ihre Über­sicht
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Die Grund­la­gen der Ries­ter-Ren­te – was Sie wis­sen müs­sen

Die Ries­ter-Ren­te gehört seit über zwei Jahr­zehn­ten zu den bekann­tes­ten Mög­lich­kei­ten der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge in Deutsch­land. Sie wur­de ein­ge­führt, um die zuneh­men­de Ver­sor­gungs­lü­cke durch sin­ken­de gesetz­li­che Ren­ten­ni­veaus abzu­fe­dern – ins­be­son­de­re für Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men, jun­ge Berufs­ein­stei­ger und Fami­li­en. Das Beson­de­re: Die Ries­ter-Ren­te wird vom Staat aktiv geför­dert – mit direk­ten Zula­gen und steu­er­li­chen Vor­tei­len. In Zei­ten wach­sen­der Unsi­cher­heit über die gesetz­li­che Ren­ten­ab­si­che­rung gewinnt das Kon­zept erneut an Bedeu­tung. Den­noch ist das Modell kom­plex und von vie­len Rah­men­be­din­gun­gen abhän­gig. Wer die Vor­tei­le wirk­lich aus­schöp­fen möch­te, muss genau ver­ste­hen, wie die Ries­ter-Ren­te funk­tio­niert, wel­che För­der­me­cha­nis­men grei­fen, wel­che Vari­an­ten es gibt – und wo sich Gren­zen und Fall­stri­cke ver­ber­gen.

In den fol­gen­den Tabs zei­gen wir Ihnen kom­pakt und ver­ständ­lich, wor­auf es bei der Ries­ter-Ren­te ankommt – inklu­si­ve aktu­el­ler Fak­ten, Vari­an­ten im Ver­gleich und steu­er­li­cher Wir­kung.

Die Ries­ter-Ren­te ist eine vom Staat geför­der­te Form der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge. Sie wur­de 2002 ein­ge­führt und rich­tet sich vor allem an sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeit­neh­mer, Beam­te, Aus­zu­bil­den­de und deren Ehe­part­ner. Das Ziel: die zuneh­men­de Dif­fe­renz zwi­schen der gesetz­li­chen Ren­te und dem letz­ten Net­to­ein­kom­men zu redu­zie­ren.

Kern­ele­men­te der Ries­ter-Ren­te:

  • För­de­rung durch Grund­zu­la­ge (175 € jähr­lich) und Kin­der­zu­la­gen (185 € / 300 € jähr­lich je Kind)

  • Bei­trä­ge gel­ten als Son­der­aus­ga­ben in der Steu­er­erklä­rung (bis zu 2.100 € jähr­lich)

  • Bei­trags­ga­ran­tie: Ein­ge­zahl­te Bei­trä­ge + Zula­gen blei­ben erhal­ten

  • Lebens­lan­ge Ren­te ab Ren­ten­be­ginn (i. d. R. ab 62 Jah­ren)

Die Ries­ter-Ren­te eig­net sich beson­ders für Men­schen mit einem sta­bi­len Ein­kom­men, die gezielt staat­li­che För­de­rung nut­zen wol­len und Wert auf Sicher­heit legen.

Die staat­li­che För­de­rung ist das Herz­stück der Ries­ter-Ren­te. Vor­aus­set­zung für die vol­le För­de­rung ist ein Min­dest­bei­trag von 4 % des Vor­jah­res­brut­to­ein­kom­mens (maxi­mal 2.100 €), abzüg­lich der Zula­gen.

För­der­be­stand­tei­le:

  • Grund­zu­la­ge: 175 € jähr­lich pro för­der­be­rech­tig­ter Per­son

  • Kin­der­zu­la­ge:

    • 300 € für ab 2008 gebo­re­ne Kin­der

    • 185 € für davor gebo­re­ne Kin­der

  • Berufs­ein­stei­ger­bo­nus: ein­ma­lig 200 € bei Ver­trags­ab­schluss vor dem 25. Lebens­jahr

  • Mit­tel­ba­re För­de­rung: Ehe­part­ner ohne eige­nes Ein­kom­men pro­fi­tie­ren bei gemein­sa­mer Ver­an­la­gung durch einen Sockel­bei­trag von nur 60 €/Jahr

Beson­ders attrak­tiv ist die För­de­rung für Fami­li­en mit meh­re­ren Kin­dern – hier kön­nen sich För­der­quo­ten von über 700 % erge­ben. Wich­tig: Die Zula­gen müs­sen jähr­lich neu bean­tragt oder durch einen Dau­er­zu­la­gen­an­trag auto­ma­tisch gesi­chert wer­den.

Neben den Zula­gen bie­tet die Ries­ter-Ren­te steu­er­li­che Vor­tei­le: Bei­trä­ge (inkl. Zula­gen) sind als Son­der­aus­ga­ben in der Anla­ge AV der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung anre­chen­bar – bis zu 2.100 € jähr­lich.

Das Finanz­amt prüft auto­ma­tisch, ob der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug oder die direk­ten Zula­gen güns­ti­ger sind („Güns­ti­ger­prü­fung“). Beson­ders bei Bes­ser­ver­die­nern kann sich der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug steu­er­lich deut­lich stär­ker aus­wir­ken als die Zula­gen.

In der Aus­zah­lungs­pha­se wird die Ries­ter-Ren­te nach­ge­la­gert besteu­ert – also wie nor­ma­les Ein­kom­men. Da der Steu­er­satz im Alter meist nied­ri­ger ist, ergibt sich häu­fig ein steu­er­li­cher Vor­teil über die gesam­te Lauf­zeit.

Die Ries­ter-Ren­te gibt es in ver­schie­de­nen Aus­prä­gun­gen – je nach Lebens­si­tua­ti­on und Anla­ge­wunsch. Fol­gen­de Model­le ste­hen zur Aus­wahl:

Modell Beschrei­bung Ziel­grup­pe
Klas­si­sche Ren­ten­ver­si­che­rung Garan­tier­te Ver­zin­sung mit Bei­trags­ga­ran­tie Sicher­heits­ori­en­tier­te Spa­rer
Fonds­ge­bun­de­ne Ries­ter-Ren­te Inves­ti­ti­on in Fonds, höhe­re Ren­di­te­chan­cen bei Schwan­kun­gen Jun­ge Anle­ger mit lan­ger Lauf­zeit
Wohn-Ries­ter Kapi­tal­ver­wen­dung für Kauf, Bau oder Moder­ni­sie­rung von selbst­ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum Eigen­tums­in­ter­es­sier­te, Fami­li­en
Bank­spar­plä­ne Sehr siche­re, aber nied­ri­ge Ver­zin­sung Risi­ko­aver­se Anle­ger, älte­re Spa­rer

Die Aus­wahl des Modells soll­te stets auf die indi­vi­du­el­le Lebens­si­tua­ti­on, das Spar­ziel und die geplan­te Ver­wen­dung im Alter abge­stimmt wer­den. Auch die Fle­xi­bi­li­tät, Ver­trags­kos­ten und Ver­erb­bar­keit spie­len eine Rol­le.

Für wen sich staat­lich geför­der­te Alters­vor­sor­ge wirk­lich lohnt

Ries­ter-Ren­te: Vor­tei­le, Nach­tei­le und für wen sie wirk­lich sinn­voll ist

Die Ries­ter-Ren­te wur­de mit dem Ziel ein­ge­führt, die durch Refor­men ent­stan­de­ne Ren­ten­lü­cke aus­zu­glei­chen. Bis heu­te pro­fi­tie­ren vie­le Men­schen von die­ser staat­lich geför­der­ten Form der Alters­vor­sor­ge – beson­ders dann, wenn die För­de­rung voll­stän­dig aus­ge­schöpft wird und der gewähl­te Ver­trag zur per­sön­li­chen Lebens­si­tua­ti­on passt.

Dabei sind es vor allem bestimm­te Grup­pen, für die die Ries­ter-Ren­te über­durch­schnitt­lich loh­nens­wert ist – etwa Fami­li­en mit Kin­dern, Berufs­ein­stei­ger, Gering­ver­die­ner oder Beam­te. Doch trotz ihrer Vor­tei­le ist sie nicht für alle glei­cher­ma­ßen geeig­net. Des­halb ist es wich­tig, die Stär­ken und Schwä­chen des Sys­tems zu ver­ste­hen, um eine fun­dier­te Ent­schei­dung zu tref­fen.

Ein gro­ßer Vor­teil der Ries­ter-Ren­te liegt in der direk­ten För­de­rung durch den Staat. Neben der jähr­li­chen Grund­zu­la­ge von 175 Euro kön­nen Fami­li­en pro Kind bis zu 300 Euro zusätz­lich erhal­ten – bei meh­re­ren Kin­dern ergibt sich so eine hohe För­der­quo­te, die die eige­ne Spar­leis­tung deut­lich über­stei­gen kann. Hin­zu kommt ein ein­ma­li­ger Bonus für Berufs­ein­stei­ger unter 25 Jah­ren in Höhe von 200 Euro. Auch Ehe­part­ner ohne eige­nes Ein­kom­men kön­nen über einen soge­nann­ten mit­tel­ba­ren Ver­trag mit nur 60 Euro Eigen­leis­tung jähr­lich die vol­len Zula­gen sichern. Beson­ders für Gering­ver­die­ner oder Eltern in Eltern­zeit ent­steht so ein beacht­li­cher finan­zi­el­ler Hebel – bei mini­ma­lem Eigen­bei­trag.

Zusätz­lich zu den Zula­gen pro­fi­tie­ren Ries­ter-Spa­rer von steu­er­li­chen Vor­tei­len. Bis zu 2.100 Euro jähr­lich kön­nen in der Steu­er­erklä­rung als Son­der­aus­ga­ben gel­tend gemacht wer­den. Das Finanz­amt prüft im Rah­men der Güns­ti­ger­prü­fung auto­ma­tisch, ob der Abzug oder die staat­li­chen Zula­gen die bes­se­re Opti­on dar­stel­len. In vie­len Fäl­len ergibt sich dar­aus eine wei­te­re Erspar­nis – vor allem für Berufs­tä­ti­ge mit mitt­le­rem oder hohem Ein­kom­men.

Ein wei­te­rer posi­ti­ver Aspekt ist die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Bei­trags­ga­ran­tie. Das bedeu­tet: Zum Ren­ten­be­ginn ste­hen min­des­tens alle ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge inklu­si­ve Zula­gen zur Ver­fü­gung. Für sicher­heits­ori­en­tier­te Anle­ger ist dies ein wesent­li­ches Argu­ment, ins­be­son­de­re wenn sie lang­fris­tig pla­nen und eine zuver­läs­si­ge Grund­ab­si­che­rung im Alter anstre­ben. Zudem wird das ange­spar­te Kapi­tal bei Arbeits­lo­sig­keit, Insol­venz oder im Bezug von Grund­si­che­rung im Alter nur ein­ge­schränkt ange­rech­net – ein nicht zu unter­schät­zen­der Vor­teil, der zusätz­li­chen Schutz in unsi­che­ren Lebens­pha­sen bie­tet.

Trotz die­ser Plus­punk­te bringt die Ries­ter-Ren­te auch Schwä­chen mit sich. So sind vie­le Ver­trä­ge mit hohen Abschluss- und Ver­wal­tungs­kos­ten ver­bun­den, die die Ren­di­te schmä­lern – vor allem bei kur­zen Lauf­zei­ten. Dar­über hin­aus unter­liegt die Ries­ter-Ren­te einer nach­ge­la­ger­ten Besteue­rung: Im Ruhe­stand muss die aus­ge­zahl­te Ren­te voll ver­steu­ert wer­den. Zwar fällt der per­sön­li­che Steu­er­satz im Alter meist gerin­ger aus, den­noch kann dies die Net­to-Ren­te min­dern. Fonds­ge­bun­de­ne Ries­ter-Ver­trä­ge ver­spre­chen zwar höhe­re Ren­di­te­chan­cen, sind auf­grund der Bei­trags­ga­ran­tie jedoch in ihrer Anla­ge­frei­heit ein­ge­schränkt. Auch das jähr­li­che Bean­tra­gen der Zula­gen erfor­dert Auf­merk­sam­keit – wer es ver­säumt, ris­kiert den Ver­lust der För­de­rung. Für Selbst­stän­di­ge ist die Ries­ter-Ren­te in der Regel nicht zugäng­lich, es sei denn, sie haben eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Neben­tä­tig­keit oder einen för­der­fä­hi­gen Ehe­part­ner.

Beson­ders loh­nens­wert ist die Ries­ter-Ren­te für Fami­li­en mit Kin­dern, jun­ge Berufs­ein­stei­ger, Gering­ver­die­ner mit Anspruch auf Zula­gen, Beam­te und Ehe­paa­re mit einem nicht erwerbs­tä­ti­gen Part­ner. Weni­ger geeig­net ist sie hin­ge­gen für älte­re Per­so­nen mit kur­zer Rest­lauf­zeit, Men­schen mit häu­fig wech­seln­den Arbeits­ver­hält­nis­sen oder Gut­ver­die­ner ohne Kin­der, bei denen ande­re Vor­sor­ge­for­men steu­er­lich vor­teil­haf­ter sein kön­nen.

Wie viel Fle­xi­bi­li­tät bie­tet die Ries­ter-Ren­te in der Pra­xis?

Ries­ter-Ver­trag anpas­sen, pau­sie­ren oder kün­di­gen?

Ein gro­ßer Vor­teil vie­ler moder­ner Vor­sor­ge­pro­duk­te ist ihre Anpas­sungs­fä­hig­keit an wech­seln­de Lebens­um­stän­de. Auch bei der Ries­ter-Ren­te exis­tie­ren Spiel­räu­me – aller­dings mit kla­ren Gren­zen. Ob Bei­trags­frei­stel­lung, Ver­trags­wech­sel oder Kün­di­gung: Wer auf Ver­än­de­run­gen reagie­ren will, soll­te die Aus­wir­kun­gen auf För­de­rung und Kapi­tal genau ken­nen.

Die Ries­ter-Ren­te ist grund­sätz­lich auf lang­fris­ti­ge Sta­bi­li­tät aus­ge­legt. Den­noch ermög­licht sie unter bestimm­ten Bedin­gun­gen eine fle­xi­ble Gestal­tung. So kön­nen Bei­trä­ge redu­ziert, pau­siert oder voll­stän­dig frei­ge­stellt wer­den. In Pha­sen mit gerin­ge­rem Ein­kom­men – etwa in Eltern­zeit, bei Teil­zeit­be­schäf­ti­gung oder vor­über­ge­hen­der Arbeits­lo­sig­keit – ist das ein ent­schei­den­der Vor­teil. Wäh­rend die­ser Zeit ruht der Ver­trag, das vor­han­de­ne Kapi­tal bleibt erhal­ten und wird wei­ter ver­zinst. Zula­gen ent­fal­len jedoch, wenn der erfor­der­li­che Eigen­bei­trag nicht mehr geleis­tet wird. Auch eine Wie­der­auf­nah­me der Bei­trags­zah­lung ist pro­blem­los mög­lich, sobald sich die finan­zi­el­le Lage ver­bes­sert.

Ein Anbie­ter­wech­sel ist grund­sätz­lich erlaubt – etwa bei Unzu­frie­den­heit mit dem bis­he­ri­gen Ver­trag, schlech­ter Fonds­per­for­mance oder hohen Kos­ten. Dabei wird das bis dahin auf­ge­bau­te Kapi­tal auf den neu­en Ver­trag über­tra­gen. Wich­tig ist, die mit dem Wech­sel ver­bun­de­nen Gebüh­ren und Bedin­gun­gen genau zu prü­fen. Ins­be­son­de­re bei fonds­ge­bun­de­nen Vari­an­ten kann ein Wech­sel wäh­rend einer ungüns­ti­gen Markt­pha­se zu Ver­lus­ten füh­ren. Zudem fal­len je nach Anbie­ter neue Abschluss­kos­ten an. Ein Wech­sel soll­te daher immer gut vor­be­rei­tet und indi­vi­du­ell abge­wo­gen wer­den.

Eine voll­stän­di­ge Kün­di­gung des Ries­ter-Ver­trags ist zwar jeder­zeit mög­lich, aber in den meis­ten Fäl­len nach­tei­lig. Denn bei einer soge­nann­ten schäd­li­chen Ver­wen­dung – also einer Aus­zah­lung des Kapi­tals außer­halb der erlaub­ten Aus­zah­lungs­op­tio­nen – müs­sen alle staat­li­chen Zula­gen und steu­er­li­chen Vor­tei­le voll­stän­dig zurück­ge­zahlt wer­den. Das betrifft auch bereits erhal­te­ne Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen, was die tat­säch­li­che Aus­zah­lung stark redu­ziert. Eine Aus­nah­me besteht, wenn das Kapi­tal für wohn­wirt­schaft­li­che Zwe­cke im Rah­men des Wohn-Ries­ter ein­ge­setzt wird – etwa für den Erwerb oder Umbau einer selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­lie.

Für Per­so­nen, die lang­fris­tig pla­nen, bie­tet die Ries­ter-Ren­te somit eine gewis­se Fle­xi­bi­li­tät – aber immer unter der Maß­ga­be, dass För­de­run­gen nur dann erhal­ten blei­ben, wenn bestimm­te Spiel­re­geln ein­ge­hal­ten wer­den. Wer sei­nen Ver­trag an ver­än­der­te Lebens­pha­sen anpas­sen möch­te, soll­te sich des­halb vor jeder Ent­schei­dung bera­ten las­sen, um Nach­tei­le zu ver­mei­den.

Wei­te­re Mög­lich­kei­ten zur Alters­vor­sor­ge

Drei Alter­na­ti­ven zur Ries­ter-Ren­te, die Sie ken­nen soll­ten

Nicht jede Lebens­si­tua­ti­on passt zur Ries­ter-Ren­te – doch es gibt pas­sen­de Alter­na­ti­ven, die eben­so staat­lich geför­dert oder steu­er­lich begüns­tigt sind. Je nach beruf­li­chem Sta­tus, Ein­kom­mens­hö­he und per­sön­li­chem Sicher­heits­be­dürf­nis kön­nen ande­re Vor­sor­ge­lö­sun­gen sogar sinn­vol­ler sein. Beson­ders häu­fig nut­zen unse­re Man­dan­ten die pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung, die Rürup-Ren­te oder die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge als ergän­zen­den oder alter­na­ti­ven Bau­stein. Alle drei Optio­nen bie­ten sta­bi­le Leis­tun­gen für den Ruhe­stand – mit unter­schied­li­chen Stär­ken.

Frau wirft Geldstück in ein rosa Sparschwein – Symbolbild für private Rentenversicherung und persönliche Vorsorge
Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung

Die pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung eig­net sich für alle, die ohne staat­li­che Bin­dung und mit mehr Gestal­tungs­spiel­raum vor­sor­gen möch­ten. Ob klas­sisch oder fonds­ge­bun­den – die­ses Modell bie­tet indi­vi­du­ell plan­ba­re Aus­zah­lungs­op­tio­nen und mehr Frei­heit in der Kapi­tal­an­la­ge. Ide­al für Selbst­stän­di­ge und alle, die unab­hän­gig von För­der­vor­ga­ben spa­ren wol­len.

Mann sitzt entspannt auf dem Sofa und arbeitet mit einem Laptop – Symbolbild für digitale Altersvorsorge mit der Basisrente.
Rürup-Ren­te (Basis­ren­te)

Die Rürup-Ren­te bie­tet hohe steu­er­li­che Absetz­bar­keit und ist beson­ders für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und alle mit höhe­rem Ein­kom­men eine attrak­ti­ve Lösung. Sie ermög­licht eine lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung und schützt das Vor­sor­ge­ver­mö­gen vor Pfän­dung oder Anrech­nung in der Grund­si­che­rung.

Hand hält ein Sparschwein über einem Tisch, Münzen fallen herunter – im Hintergrund sitzen Menschen im Büro
Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge

Bei der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge pro­fi­tie­ren Arbeit­neh­mer von Steu­er- und Sozi­al­ab­ga­ben­er­spar­nis­sen. Der Arbeit­ge­ber betei­ligt sich in vie­len Fäl­len an den Bei­trä­gen, was die Ren­ten­leis­tung deut­lich erhöht. Eine idea­le Ergän­zung zur Ries­ter-Ren­te – vor allem für Ange­stell­te mit fes­ten Arbeits­ver­hält­nis­sen.

So pro­fi­tie­ren Sie im Ruhe­stand von Ihrer Ries­ter-Ren­te

Aus­zah­lungs­mög­lich­kei­ten und Ren­ten­be­ginn

Die Aus­zah­lung der Ries­ter-Ren­te beginnt in der Regel mit dem Ein­tritt in den Ruhe­stand – doch wie genau läuft das ab, wel­che Optio­nen gibt es und wor­auf soll­te man ach­ten? Je nach Ver­trags­art, Ren­ten­be­ginn und per­sön­li­chem Bedarf las­sen sich die Leis­tun­gen fle­xi­bel gestal­ten. Wer gut plant, kann sogar steu­er­li­che und finan­zi­el­le Vor­tei­le in der Ren­ten­pha­se sichern.

Die Ries­ter-Ren­te wird grund­sätz­lich als monat­li­che Leib­ren­te aus­ge­zahlt – also als lebens­lan­ge Zah­lung, die ab dem ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Ren­ten­be­ginn erfolgt. Die­ser kann frü­hes­tens mit Voll­endung des 62. Lebens­jah­res begin­nen, sofern der Ver­trag nach 2012 abge­schlos­sen wur­de. Für älte­re Ver­trä­ge gilt mit­un­ter noch die Alters­gren­ze von 60 Jah­ren. Die garan­tier­te monat­li­che Ren­te bie­tet eine soli­de finan­zi­el­le Basis und wird – unab­hän­gig von der Lauf­zeit – bis zum Lebens­en­de gezahlt. Damit unter­schei­det sich die Ries­ter-Ren­te deut­lich von Kapi­tal­pro­duk­ten mit Ein­mal­ent­nah­me oder befris­te­ten Aus­zah­lun­gen.

Eine Beson­der­heit besteht in der Mög­lich­keit, zu Ren­ten­be­ginn bis zu 30 Pro­zent des ange­spar­ten Kapi­tals als Ein­mal­zah­lung zu ent­neh­men. Das kann etwa genutzt wer­den, um bestehen­de Ver­bind­lich­kei­ten zu til­gen, eine grö­ße­re Anschaf­fung zu finan­zie­ren oder Liqui­di­tät für den Ruhe­stand zu schaf­fen. Die ver­blei­ben­den 70 Pro­zent wer­den dann in Form der monat­li­chen Ren­ten­zah­lung aus­ge­zahlt. Die­se Teil­aus­zah­lung ist frei­wil­lig und muss zum Ren­ten­be­ginn bean­tragt wer­den.

Wer sich für einen soge­nann­ten Wohn-Ries­ter-Ver­trag ent­schie­den hat, kann das ange­spar­te Kapi­tal alter­na­tiv für den Erwerb, Bau oder die Ent­schul­dung einer selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­lie ver­wen­den. Auch Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men sind för­der­fä­hig. Die Aus­zah­lung erfolgt in die­sem Fall nicht als Ren­te, son­dern als Kapi­tal­ab­ruf – aller­dings eben­falls zweck­ge­bun­den und mit stren­gen Vor­ga­ben. Bei Nicht­ein­hal­tung die­ser wohn­wirt­schaft­li­chen Ver­wen­dung droht eine Rück­zah­lung der För­de­run­gen.

Bei sehr klei­nen Ver­trags­gut­ha­ben greift die soge­nann­te Kleinst­be­trags­ren­te. Wenn die monat­li­che Ren­te weni­ger als 30 Euro betra­gen wür­de, darf das ange­spar­te Kapi­tal voll­stän­dig auf ein­mal aus­ge­zahlt wer­den – dann aller­dings voll steu­er­pflich­tig und ohne wei­te­re För­der­bin­dung. Dies betrifft ins­be­son­de­re Ver­trä­ge mit kur­zen Lauf­zei­ten oder sehr gerin­gen Ein­zah­lun­gen.

In der Pra­xis ist die Ries­ter-Ren­te damit fle­xi­bel ein­setz­bar – unter klar defi­nier­ten Rah­men­be­din­gun­gen. Ob Ein­mal­aus­zah­lung, klas­si­sche Ren­te oder Wohn-Ries­ter: Ent­schei­dend ist, die Optio­nen früh­zei­tig zu ken­nen, steu­er­li­che Fol­gen zu ver­ste­hen und eine Aus­zah­lung zu wäh­len, die zur eige­nen Lebens­pla­nung passt.

Was mit Ihrer Ries­ter-Ren­te bei Arbeits­lo­sig­keit, Insol­venz oder Grund­si­che­rung pas­siert

Schutz in schwie­ri­gen Lebens­pha­sen

Nicht jede Lebens­pha­se ver­läuft plan­mä­ßig. Umso wich­ti­ger ist es, dass Ihre Alters­vor­sor­ge auch dann Bestand hat, wenn es beruf­lich oder finan­zi­ell schwie­rig wird. Die Ries­ter-Ren­te bie­tet in sol­chen Situa­tio­nen kla­re Schutz­me­cha­nis­men – sowohl bei Arbeits­lo­sig­keit und Pri­vat­in­sol­venz als auch im Alter bei Anspruch auf Grund­si­che­rung.

Wäh­rend der Anspar­pha­se bleibt das Ries­ter-Ver­mö­gen bei Arbeits­lo­sig­keit voll­stän­dig unan­ge­tas­tet. Es zählt nicht zum ver­wert­ba­ren Ver­mö­gen und wird somit auch nicht auf das Arbeits­lo­sen­geld II (Bür­ger­geld) ange­rech­net. Das bedeu­tet kon­kret: Selbst wenn ein Ries­ter-Spa­rer staat­li­che Leis­tun­gen bezie­hen muss, darf das bis dahin ange­spar­te Kapi­tal nicht für den Lebens­un­ter­halt ver­wen­det wer­den. Die­ses Son­der­ver­mö­gen bleibt geschützt – eine der gro­ßen Stär­ken des Ries­ter-Modells im Ver­gleich zu ande­ren Spar­for­men.

Auch bei einer Pri­vat­in­sol­venz greift die­ser Schutz: Das ange­spar­te Gut­ha­ben aus Ries­ter-Ver­trä­gen ist pfän­dungs­si­cher, sofern es sich um einen zer­ti­fi­zier­ten Ver­trag han­delt und die gesetz­li­chen Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den. Gläu­bi­ger kön­nen nicht auf das Kapi­tal zugrei­fen, was die Ries­ter-Ren­te beson­ders für Men­schen mit finan­zi­ell unsi­che­rem Berufs­weg oder Selbst­stän­di­ge mit Haf­tungs­ri­si­ken attrak­tiv macht.

Im Ren­ten­al­ter zeigt sich ein wei­te­rer Vor­teil: Seit 2018 wird die Ries­ter-Ren­te bei der Grund­si­che­rung nur teil­wei­se ange­rech­net. Das bedeu­tet, dass bis zu 100 Euro pro Monat anrech­nungs­frei blei­ben. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Leis­tun­gen wer­den zu 30 Pro­zent nicht ange­rech­net – bis zu einem Höchst­be­trag von der­zeit 223 Euro monat­lich (Stand: 2025). Dadurch kann die Ries­ter-Ren­te auch bei nied­ri­gen Alters­be­zü­gen zu einem spür­ba­ren finan­zi­el­len Plus füh­ren. Gera­de für Gering­ver­die­ner, die auf staat­li­che Unter­stüt­zung im Alter ange­wie­sen sind, ent­steht dadurch ein ech­ter Anreiz zur pri­va­ten Vor­sor­ge.

Ins­ge­samt bie­tet die Ries­ter-Ren­te damit nicht nur Sicher­heit in der Anspar­pha­se, son­dern auch Schutz und Ent­las­tung im Ren­ten­al­ter – selbst wenn ande­re Ein­künf­te feh­len oder nicht aus­rei­chen. Für vie­le ist sie daher mehr als nur ein Spar­ver­trag: Sie ist ein wir­kungs­vol­ler Bau­stein gegen Alters­ar­mut.

Ant­wor­ten auf wei­ter­füh­ren­de Fra­gen rund um Pla­nung, Nut­zung und Beson­der­hei­ten

Was Sie schon immer über die Ries­ter-Ren­te wis­sen woll­ten

Nein – eine voll­stän­di­ge Kapi­tal­aus­zah­lung ist nicht vor­ge­se­hen. Ledig­lich 30 % des Gut­ha­bens dür­fen zu Ren­ten­be­ginn als Ein­mal­zah­lung ent­nom­men wer­den. Nur bei sehr gerin­gem Gut­ha­ben (Kleinst­be­trags­ren­te) ist eine kom­plet­te Aus­zah­lung mög­lich – dann aber voll steu­er­pflich­tig.

Ver­stirbt der Ver­si­cher­te vor Ren­ten­be­ginn, kann das geför­der­te Kapi­tal auf den Ries­ter-Ver­trag des Ehe­part­ners über­tra­gen wer­den. Bei einem Todes­fall nach Ren­ten­be­ginn ist eine Ver­er­bung nur mög­lich, wenn im Ver­trag eine Ren­ten­ga­ran­tie­zeit ver­ein­bart wur­de.

Bei Schei­dung unter­liegt das ange­spar­te Ries­ter-Gut­ha­ben dem Ver­sor­gungs­aus­gleich. Das bedeu­tet: Das Kapi­tal kann teil­wei­se auf den Ex-Part­ner über­tra­gen wer­den. Die staat­li­chen Zula­gen blei­ben in der Regel beim ursprüng­lich För­der­be­rech­tig­ten.

Grund­sätz­lich ja – aller­dings ist der Anspruch auf staat­li­che För­de­rung an den Wohn­sitz inner­halb der EU oder des EWR gebun­den. Wer dau­er­haft außer­halb Euro­pas lebt, ver­liert den Anspruch auf Zula­gen und muss even­tu­ell För­de­run­gen zurück­zah­len.

Ja. Eini­ge Anbie­ter bie­ten fonds­ge­bun­de­ne Ries­ter-Pro­duk­te mit nach­hal­ti­gen oder ESG-kon­for­men Invest­ment­fonds an. Die­se ver­ei­nen staat­li­che För­de­rung mit öko­lo­gi­scher Kapi­tal­an­la­ge, aller­dings mit begrenz­ter Fonds­aus­wahl.

Ein Wech­sel des Ries­ter-Anbie­ters ist mög­lich, aber mit Kos­ten und Risi­ken ver­bun­den. Es emp­fiehlt sich, einen Wech­sel nur nach unab­hän­gi­ger Bera­tung und unter Berück­sich­ti­gung der Ver­trags­be­din­gun­gen durch­zu­füh­ren.

In der Eltern­zeit reicht ein Sockel­bei­trag von 60 € pro Jahr aus, um die vol­len Zula­gen zu erhal­ten – vor­aus­ge­setzt, die För­der­vor­aus­set­zun­gen sind erfüllt. Bei­trä­ge kön­nen bei Bedarf pau­siert wer­den, ohne dass der Ver­trag gekün­digt wer­den muss.

Das hängt stark vom Ein­kom­men ab. Kin­der­lo­se Sin­gles ohne Steu­er­erspar­nis und ohne hohe För­de­rung durch Zula­gen haben meist einen gerin­ge­ren Nut­zen. In vie­len Fäl­len kann eine pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung die bes­se­re Alter­na­ti­ve sein.

Ja. Die Ries­ter-Ren­te unter­liegt der nach­ge­la­ger­ten Besteue­rung. Das bedeu­tet: Wäh­rend der Anspar­pha­se sind Bei­trä­ge steu­er­frei, dafür muss die spä­te­re Ren­te als Ein­kom­men ver­steu­ert wer­den – meist zu einem nied­ri­ge­ren Steu­er­satz.

Nur sehr weni­ge Anbie­ter bie­ten Net­to­ta­ri­fe ohne Abschluss­kos­ten an – meist im Rah­men einer unab­hän­gi­gen Hono­rar­be­ra­tung. In der Regel sind Ries­ter-Ver­trä­ge mit Abschluss- und Ver­wal­tungs­kos­ten ver­bun­den, die sich über die Lauf­zeit aus­wir­ken.

Wei­te­re Absi­che­run­gen, die Sie nicht außer Acht las­sen soll­ten

Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihre Vor­sor­ge sinn­voll

Wer sich mit der Alters­vor­sor­ge beschäf­tigt, stellt oft fest: Sicher­heit im Leben hängt nicht nur von der Ren­ten­hö­he ab. Ver­dienst­aus­fall, Pfle­ge­kos­ten oder Haf­tungs­ri­si­ken kön­nen die bes­ten Plä­ne durch­kreu­zen. Des­halb ist es sinn­voll, auch über ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen nach­zu­den­ken, die Ihre finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit in jeder Lebens­la­ge absi­chern. Die fol­gen­den drei Pro­duk­te pas­sen ide­al zu einer vor­aus­schau­en­den Lebens­pla­nung.

Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden
Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Ein­kom­men absi­chern, Zukunft schüt­zen
Die größ­te Gefahr für den Ren­ten­auf­bau ist der Ver­lust der Arbeits­kraft. Mit einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichern Sie sich dau­er­haft gegen Ver­dienst­aus­fall ab – egal ob durch Krank­heit, Unfall oder psy­chi­sche Belas­tung. Sie ist für fast jeden Erwerbs­tä­ti­gen unver­zicht­bar und ergänzt die Alters­vor­sor­ge opti­mal.

Umgekippte Weinglas mit Rotweinfleck auf hellem Teppich – typischer Schadenfall für die Privathaftpflichtversicherung.
Pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Unver­zicht­bar im All­tag – Schutz bei Per­so­nen- und Sach­schä­den
Ein kur­zer Moment reicht – und ein Scha­den kann meh­re­re Tau­send Euro kos­ten. Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt berech­tig­te For­de­run­gen und schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen. Für Sin­gles, Fami­li­en und Senio­ren gehört sie zu den wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen über­haupt.

Seniorengruppe sitzt lachend an einem Gartentisch, eine Pflegekraft macht ein gemeinsames Selfie mit dem Smartphone
Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung

Pfle­ge­kos­ten absi­chern und Ange­hö­ri­ge ent­las­ten
Die gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung deckt nur einen Teil der tat­säch­li­chen Kos­ten. Eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung hilft, finan­zi­el­le Lücken zu schlie­ßen und den gewohn­ten Lebens­stan­dard im Alter zu wah­ren. Beson­ders wich­tig für Men­schen, die Ange­hö­ri­ge ent­las­ten und pri­vat vor­sor­gen möch­ten.

Zusam­men­fas­sung

Die Ries­ter-Ren­te ist nach wie vor ein rele­van­ter Bestand­teil der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge – beson­ders für Fami­li­en mit Kin­dern, Berufs­ein­stei­ger und Gering­ver­die­ner. Durch staat­li­che Zula­gen, steu­er­li­che Vor­tei­le und garan­tier­te Leis­tun­gen bie­tet sie attrak­ti­ve För­de­run­gen für alle, die ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig sind. Gleich­zei­tig erfor­dert sie genaue Pla­nung: Ver­trags­wahl, Bei­trags­hö­he und Lebens­si­tua­ti­on müs­sen auf­ein­an­der abge­stimmt sein. Wer die Spiel­re­geln kennt und den Ver­trag gezielt anpasst, kann lang­fris­tig pro­fi­tie­ren – auch in schwie­ri­gen Lebens­pha­sen. Als Bau­stein einer umfas­sen­den Vor­sor­ge­stra­te­gie ist die Ries­ter-Ren­te beson­ders dann stark, wenn sie indi­vi­du­ell beglei­tet und pro­fes­sio­nell gestal­tet wird.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wie viel muss ich ein­zah­len, um die vol­le Ries­ter-Zula­ge zu erhal­ten?

Sie müs­sen 4 % Ihres sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Vor­jah­res­brut­to­ein­kom­mens ein­zah­len – maxi­mal 2.100 € jähr­lich. Die Zula­gen (Grund­zu­la­ge, Kin­der­zu­la­ge) wer­den davon abge­zo­gen. Lie­gen Sie unter dem Min­dest­ei­gen­bei­trag, erhal­ten Sie die För­de­rung nur antei­lig.

Bei einer Kün­di­gung müs­sen alle erhal­te­nen Zula­gen und Steu­er­vor­tei­le zurück­ge­zahlt wer­den. Zudem kön­nen hohe Abschluss­kos­ten den Rück­kaufs­wert stark redu­zie­ren. Eine Kün­di­gung soll­te daher gut über­legt sein – Alter­na­ti­ven wie Bei­trags­frei­stel­lung sind oft sinn­vol­ler.

Seit 2018 blei­ben 100 € der monat­li­chen Ries­ter-Ren­te anrech­nungs­frei, zusätz­lich 30 % des dar­über­lie­gen­den Betrags – maxi­mal bis zu rund 223 € pro Monat. Dadurch pro­fi­tie­ren auch Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men von spür­ba­ren Vor­tei­len.

Ja. Die Ries­ter-Ren­te kann par­al­lel zur betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge abge­schlos­sen wer­den. Bei­de Model­le haben unter­schied­li­che För­der­struk­tu­ren und ergän­zen sich sinn­voll, sofern sie indi­vi­du­ell pas­send gewählt wer­den.