Ohne Moos nichts los! Money makes the world go round! Geld regiert die Welt! Den ersten Satz kennt der Volksmund, den zweiten gibt's als Musik in einem Hollywood-Blockbuster und der dritte kursierte vor Ewigkeiten in eher linken Denkzirkeln, bevor die Diskutanten wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkehrten.
Klar ist zweifellos: Ohne Umsätze kann ein Unternehmen keine Gewinne machen, und ohne Gewinne kann es auf Dauer keine Arbeitsplätze geben, erst recht keine neu geschaffenen. Und was dies bedeutet, weiß praktisch jeder. Erfahrene Unternehmenslenker treffen Vorsorge für den Ernstfall, dass ihr Betrieb eine Zeitlang nicht oder nur eingeschränkt läuft, somit Umsätze und Gewinne eher nur plätschern als überfluten.
Die beste Vorsorge für den – hoffentlich nur vorübergehenden – Ernstfall ist der Abschluss einer Ertragsausfallversicherung, die auch unter der Bezeichnung „Betriebsunterbrechungsversicherung“ bekannt ist.
Das halbe Leben – mindestens – besteht aus Soll und Haben. Bei einem Angestellten etwa reicht das Gehalt möglichst aus, um den Lebensunterhalt mit allem Sinnvollen und Notwendigen zu bestreiten. Umso besser, wenn dann noch Geld übrig ist für zweierlei – ein wenig Luxus, der das Dasein versüßt. Und für Investitionen in die Zukunft, landläufig auch als private Altersvorsorge und/oder Vermögensbildung für den späteren Erwerb von Wohneigentum bekannt.
Dumm ist allerdings, sobald ein Monat sich quälend langzieht und bereits zum 25. in der Haushaltskasse Ultimo ist. Aber dies mag ein ganz anderes Thema sein. Klar ist aber auch: Nach wie vor ist das soziale Netz in Deutschland vergleichsweise dicht, sodass im Ernstfall bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit nicht zwangsläufig die Existenz gefährdet ist.
Im betrieblichen Bereich, insbesondere bei den kleineren und mittelgroßen Unternehmen (KMU), sieht die ganze Sache oft und leider anders aus, sofern es nicht gerade um TUI, Lufthansa oder Kaufhof geht. „Hilft dir selbst“, so lautet die Maxime unzähliger Firmenchefs. Sie haben gut daran getan, und sie tun auch weiter gut daran.
Geradezu existenziell wichtig ist eine plausible Antwort auf die Frage: Was geschieht eigentlich, wenn der Betrieb eine Zeitlang nicht wie gewohnt laufen kann?
Umsätze und Gewinne fließen spärlich – falls überhaupt. Alle möglichen Kosten fallen weiter an, und die Firma muss diese – trotz sich anbahnender Ebbe auf der Habenseite – weiter zahlen. Erfahrene Firmenchefs sorgen für diesen Fall durch den Abschluss einer Ertragsausfallversicherung vor.
Unabhängig davon, ob man diese Form der betrieblichen Vorsorge als Ertragsausfallversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung bezeichnet – grundsätzlich ist der Name Programm. Beide Begriffe erklären sich somit beinahe von selbst. Somit ist die Ertragsausfallversicherung bzw. die Betriebsunterbrechungsversicherung der optimale Versicherungsschutz, sobald der Betrieb komplett oder größtenteils stillsteht.
Welche Folgen ein Stillstand in der Firma hat, weiß jeder Chef: Umsatzerlöse und Gewinne brechen ein, im schlimmsten Fall fließt kein auch noch so müder Euro in die Firmenkasse. Auf der Kostenseite ist genau das Gegenteil der Fall. Löhne und Gehälter werden in der Regel trotz Stillstands weitergezahlt, gleiches gilt für Mieten, Pachten, Aufwendungen für Kredite und Leasingverträge.
Kaum ein Betrieb kann dies aus der Portokasse zahlen – insbesondere, wenn die Durststrecke nicht nur wenige Tage, sondern Wochen und Monate dauert. Dann steht die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel und mit ihr die Arbeitsplätze zahlreicher Menschen und deren Familien.
Es sein denn, der Firmenchef war so weitsichtig und klug, für diesen Ernstfall vorzusorgen. Und zwar durch den Abschluss einer Ertragsausfallversicherung. Denn nur so kann ein Unternehmen vor den oft tragischen Folgen eines größeren Schadens mit längerer Betriebsunterbrechung bewahrt werden.
Unverhofft kommt oft. Und was da kommen kann, ist auch für Unternehmen nicht immer erfreulich. Das Leben als solches ist für jeden Menschen ein Risiko. Hin und wieder lauern Gefahren dort, wo man sie nicht vermutet. Unternehmen wiederum drohen ganz spezielle Risiken und Gefahren, die im Ernstfall weitaus schwerwiegendere Folgen haben können als im privaten Bereich: eine Unternehmensinsolvenz und in der Folge den Verlust von vielen Arbeitsplätzen. Auch bei der Ertragsausfallversicherung gilt, übrigens wie auch bei den anderen Policen im Rahmen der betrieblichen Vorsorge:
Entscheidend ist der Bedarf eines Unternehmens. Dieser sollte, wie üblich, gemeinsam mit einem versierten Versicherungsexperten ermittelt werden. Grundsätzlich können die folgenden Gefahren drohen, aus der dann Schäden resultieren, die eine Betriebsunterbrechung und somit den Ertragsausfall bewirken:
Die Umsätze schmelzen wie Schnee in der Sonne, die Gewinne wegen der Skaleneffekte oft noch schneller. Zugleich laufen die Kosten weiter. Für Firmen eine denkbar missliche Situation, sofern sie keine Ertragsausfallversicherung haben. Zum Glück entscheiden sich die meisten Unternehmen für diese Möglichkeit der betrieblichen Versicherungsvorsorge. Und das ist gut so. Stellt sich also die Frage, welche Kosten im Leistungsumfang der Ertragsausfallversicherung enthalten sind. Die wichtigsten Kosten-Posten im Überblick:
Im Zusammenhang mit Versicherungsvorsorge, ob nun für Privatleute oder Unternehmen, ist eigentlich nicht von „Kosten“ die Rede, sondern von Beiträgen“ respektive „Versicherungsbeiträgen“. Deshalb lautet die korrekte Frage: Wie hoch sind die Beiträge für eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Denn die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von einigen unterschiedlichen Faktoren ab, insbesondere vom Bedarf des Unternehmens. Eben auf Grundlage dieses Bedarfs ergibt sich der Leistungsumfang der Versicherung. Und aus diesem wiederum folgt, wie viel das kostet. Besser: wie hoch der Versicherungsbeitrag für eine Ertragsausfallpolice tatsächlich ist.
Um dies zu betonen: Es bestehen keine Zweifel daran, dass eine solche betriebliche Versicherungsvorsorge für fast alle Unternehmen sinnvoll, ja existenziell notwendig ist. Im Einzelfall geklärt werden muss – am besten mit einem versierten Versicherungsexperten – welche Leistungen nötig sind, sodass sich ein für den Betrieb maßgeschneiderter Versicherungsschutz ergibt. Ein solcher Versicherungsschutz überzeugt durch ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis, sodass die Firma weder finanziell überfordert wird noch auf nötigen Versicherungsschutz verzichten muss.
Wohl jede Firma verhält sich kostenbewusst – vielleicht heute mehr denn je. Erst recht gilt dies für mittelständische Familienunternehmen. Sobald also im Zusammenhang mit der betrieblichen Versicherungsstrategie und speziell der Ertragsausfallversicherung von Kosten die Rede ist, kommt die Sprache schnell auf die sogenannte Überversicherung und die Unterversicherung. Die Bezeichnungen sind Programm, die Bedeutung der beiden Begriffe durfte sich auf Anhieb erschließen.
So bedeutet Überversicherung, dass das Unternehmen mit dem Versicherer Leistungen vereinbart hat, die auch objektiv nicht gebraucht werden. Entsprechend unnötig hoch sind die Beiträge. Eine Unterversicherung hingegen kann für Unternehmen ziemlich heikel werden. In dem Fall nämlich zahlt der Firmenchef – zugegeben – vergleichsweise geringe Versicherungsbeiträge. Doch diese Kosteneinsparung wird möglicherweise teuer erkauft, weil im Schadenfall die Leistungen des Versicherers nicht so umfänglich sind, wie sie eigentlich sein müssten. Eine Unterversicherung kann also Firmen im Hinblick auf ihre finanziellen Möglichkeiten im Schadenfall spürbar überfordern.
Wichtig: Auch wenn beim Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung keine Unterversicherung vorliegt, der Leistungsumfang also maßgeschneidert ist für das Unternehmen, so muss dies nicht auf immer und ewig so sein. Denn nicht wenige Firmen expandieren und legen ein rasantes Wachstumstempo vor – mit deutlich steigenden Umsätzen und auch Gewinnen. Mit der Folge, dass schnell aus einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz eine Unterversicherung wird. Tipp deshalb: Regelmäßig, am besten alle ein oder zwei Jahre, sollte der Firmenchef überprüfen (lassen) ob der Versicherungsschutz bei der Ertragsausfallversicherung noch so maßgeschneidert ist wie zu Beginn.
Unternehmen haben zwei Möglichkeiten, die Beitragshöhe bei der Betriebsunterbrechungsversicherung zu beeinflussen – eine unmittelbare und eine mittelbare.
Zum einen kann die Firma für den Schadenfall einen sogenannten Selbstbehalt vereinbaren. Bei Sachversicherungen, ob im privaten oder unternehmerischen Bereich, ist dies in der Regel möglich. Selbstbehalt bedeutet, dass die Firma als Versicherungsnehmerin im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst trägt und der Versicherer den Rest zahlt.
Die mittelbare Möglichkeit zur Kostenersparnis, also zur Verringerung des Versicherungsbeitrags, ergibt sich aus der Tatsache, dass die Aufwendungen für die Versicherungsvorsorge Steuern sparende Betriebsausgaben sind. Das Finanzamt beteiligt sich also auf diesem Weg an den Kosten des betrieblichen Versicherungsschutzes.
Die Ertragsausfallversicherung gehört zur existenziellen Versicherungsvorsorge fast jedes Unternehmens. Durch diesen Versicherungsschutz nämlich ist in der Regel sichergestellt, dass eine Firma nicht in Schieflage gerät, falls der Geschäftsbetrieb eine längere Zeit nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.
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