Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung – Schutz bei Betriebs­still­stand und Umsatz­aus­fall

Sichern Sie lau­fen­de Kos­ten ab, wenn Ihr Betrieb durch Sach­schä­den oder Gefah­ren unter­bro­chen wird

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Ob Brand, Ein­bruch oder ein schwe­rer Was­ser­scha­den – wenn der Betrieb plötz­lich zum Still­stand kommt, gera­ten Ein­nah­men ins Sto­cken, lau­fen­de Kos­ten blei­ben jedoch bestehen. In sol­chen Situa­tio­nen ist eine Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung uner­läss­lich. Sie ersetzt die ent­gan­ge­nen Gewin­ne und hilft, den finan­zi­el­len Scha­den auf­zu­fan­gen. Als fes­ter Bestand­teil Ihrer betrieb­li­chen Absi­che­rung schützt sie nicht nur Ihr Unter­neh­men, son­dern auch die Exis­ten­zen Ihrer Mit­ar­bei­ten­den.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Schutz vor Ein­nah­me­aus­fäl­len bei Betriebs­un­ter­bre­chung

  • Über­nah­me lau­fen­der Fix­kos­ten wie Mie­te, Löh­ne und Kre­di­te

  • Absi­che­rung bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Ein­bruch

  • Ergänzt bestehen­de Sach­ver­si­che­run­gen sinn­voll

  • Indi­vi­du­ell anpass­bar je nach Bran­che und Betriebs­grö­ße

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Was ist eine Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung?

Eine Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung – auch bekannt als Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung – sichert Unter­neh­men gegen finan­zi­el­le Ver­lus­te ab, die durch eine vor­über­ge­hen­de Unter­bre­chung des Geschäfts­be­triebs ent­ste­hen. Sie greift, wenn bei­spiels­wei­se durch einen Brand, Lei­tungs­was­ser­scha­den oder Ein­bruch­dieb­stahl der Betrieb still­steht und dadurch Umsät­ze aus­blei­ben, wäh­rend lau­fen­de Kos­ten wie Löh­ne, Mie­ten und Kre­di­te wei­ter­hin anfal­len. Die Ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len den ent­gan­ge­nen Betriebs­ge­winn sowie die fort­lau­fen­den Fix­kos­ten für die Dau­er der ver­ein­bar­ten Haft­zeit, die je nach Ver­trag zwi­schen 12 und 36 Mona­ten betra­gen kann.

Ver­si­cher­te Gefah­ren kön­nen indi­vi­du­ell ange­passt wer­den und umfas­sen typi­scher­wei­se:

Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird in der Regel auf Basis des Jah­res­net­to­um­sat­zes abzüg­lich varia­bler Kos­ten fest­ge­legt, um den Roh­ertrag zu bestim­men . Es ist wich­tig, die Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig zu über­prü­fen und anzu­pas­sen, ins­be­son­de­re bei Unter­neh­mens­wachs­tum, um Unter- oder Über­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Zusätz­lich kön­nen Unter­neh­men durch Ver­ein­ba­run­gen wie Selbst­be­tei­li­gun­gen oder Prä­mi­en­rück­ge­währ die Bei­trags­hö­he beein­flus­sen. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auch die Mög­lich­keit, Rück­wir­kungs­schä­den – also Schä­den, die durch Aus­fäl­le bei Zulie­fe­rern ent­ste­hen – mit­zu­ver­si­chern.

Ins­ge­samt bie­tet die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung einen umfas­sen­den Schutz, der Unter­neh­men hilft, finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät wäh­rend unvor­her­ge­se­he­ner Betriebs­un­ter­bre­chun­gen zu bewah­ren.

Finan­zi­el­ler Schutz bei Betriebs­un­ter­bre­chun­gen

Leis­tun­gen der Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung

Mit der Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung sichern Sie Ihr Unter­neh­men umfas­send ab, wenn der Betrieb auf­grund eines ver­si­cher­ten Scha­dens still­steht. Sie erhal­ten eine Ent­schä­di­gung für ent­gan­ge­ne Gewin­ne und lau­fen­de Fix­kos­ten, sodass Sie sich auf die Wie­der­auf­nah­me Ihres Geschäfts­be­triebs kon­zen­trie­ren kön­nen.

  • Ent­gan­ge­ner Betriebs­ge­winn: Wir erset­zen den Gewinn, den Sie ohne die Betriebs­un­ter­bre­chung erzielt hät­ten.Allianz.de

  • Lau­fen­de Fix­kos­ten: Dazu zäh­len Gehäl­ter, Mie­ten, Lea­sing­ra­ten, Zin­sen und wei­te­re fort­lau­fen­de Betriebs­aus­ga­ben.

  • Mehr­kos­ten: Zusätz­li­che Auf­wen­dun­gen, die ent­ste­hen, um den Betrieb wäh­rend der Unter­bre­chung auf­recht­zu­er­hal­ten, wie z. B. Kos­ten für Ersatz­räu­me oder ‑maschi­nen.

  • Rück­wir­kungs­schä­den: Finan­zi­el­le Ver­lus­te durch Betriebs­un­ter­bre­chun­gen bei Zulie­fe­rern oder Dienst­leis­tern, die Ihre Pro­duk­ti­on beein­träch­ti­gen.

Die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung deckt eine Viel­zahl von Risi­ken ab, dar­un­ter:

  • Feu­er, Blitz­schlag, Explo­si­on

  • Lei­tungs­was­ser­schä­den

  • Sturm, Hagel und wei­te­re Ele­men­tar­ge­fah­ren wie Über­schwem­mun­gen

  • Ein­bruch­dieb­stahl, Van­da­lis­mus und Raub

  • Bös­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen, Streik oder Aus­sper­rung

Die Haft­zeit ist der Zeit­raum, in dem die Ver­si­che­rung für den ent­stan­de­nen Ertrags­aus­fall auf­kommt. Stan­dard­mä­ßig beträgt sie 12 Mona­te, kann jedoch indi­vi­du­ell auf bis zu 36 Mona­te ver­län­gert wer­den, abhän­gig von den spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen Ihres Unter­neh­mens.

Sinn­voll für alle Betrie­be mit Fix­kos­ten und betrieb­li­chem Risi­ko

Für wel­che Unter­neh­men ist eine Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung sinn­voll?

Sobald Fix­kos­ten wei­ter­lau­fen, aber kei­ne Umsät­ze erzielt wer­den, droht vie­len Unter­neh­men ein finan­zi­el­les Ungleich­ge­wicht. Hier schützt die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung zuver­läs­sig vor exis­tenz­be­dro­hen­den Fol­gen.

Eine Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung ist für Unter­neh­men aller Bran­chen rele­vant, bei denen lau­fen­de Fix­kos­ten wie Gehäl­ter, Mie­ten oder Lea­sing­ra­ten nicht ein­fach pau­siert wer­den kön­nen. Beson­ders sinn­voll ist sie für pro­du­zie­ren­de Betrie­be, Hand­werks­un­ter­neh­men, Händ­ler sowie Dienst­leis­ter, deren Betrieb durch äuße­re Ein­flüs­se wie Feu­er, Was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Natur­ge­wal­ten vor­über­ge­hend still­ste­hen kann. In sol­chen Fäl­len über­nimmt die Ver­si­che­rung ent­gan­ge­ne Gewin­ne sowie fort­lau­fen­de Kos­ten – und sorgt dafür, dass Ihr Unter­neh­men trotz Unter­bre­chung hand­lungs­fä­hig bleibt.

Gera­de klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men ver­fü­gen häu­fig nicht über aus­rei­chen­de Rück­la­gen, um län­ge­re Aus­fall­zei­ten zu über­brü­cken. Ein Maschi­nen­still­stand in der Schrei­ne­rei, ein Was­ser­scha­den im Lager eines Online-Händ­lers oder ein Brand im Hotel­be­trieb – sol­che Sze­na­ri­en kön­nen schnell exis­tenz­be­dro­hend wer­den. Auch in der Land­wirt­schaft spielt die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung eine wich­ti­ge Rol­le, etwa bei wet­ter­be­ding­ten Ern­te­aus­fäl­len oder Schäd­lings­be­fall. Denn sobald Ein­nah­men aus­blei­ben, aber Per­so­nal­kos­ten und lau­fen­de Betriebs­aus­ga­ben wei­ter anfal­len, ent­steht schnell eine wirt­schaft­li­che Schief­la­ge.

Mit einer pas­sen­den Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung las­sen sich die­se Risi­ken auf­fan­gen. Sie stellt sicher, dass trotz Betriebs­un­ter­bre­chung genü­gend Liqui­di­tät vor­han­den ist, um den Geschäfts­be­trieb so schnell wie mög­lich wie­der auf­neh­men zu kön­nen – indi­vi­du­ell abge­stimmt auf die Beson­der­hei­ten Ihres Unter­neh­mens.

Ergän­zen­der Schutz, der zählt

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Ihr Unter­neh­men

Die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung schützt Ihr Unter­neh­men im Fall einer Betriebs­un­ter­bre­chung. Doch um wirk­lich rund­um abge­si­chert zu sein, soll­ten auch ande­re Risi­ken im Blick behal­ten wer­den. Betriebs­haft­pflicht, Fir­men­rechts­schutz und Inhalts­ver­si­che­rung ergän­zen den Schutz sinn­voll – gemein­sam bil­den sie ein star­kes Fun­da­ment für Ihre unter­neh­me­ri­sche Sicher­heit.

Betriebshaftpflicht

Betriebs­haft­pflicht

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn durch Ihre betrieb­li­che Tätig­keit Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den bei Drit­ten ent­ste­hen. Sie über­nimmt berech­tig­te For­de­run­gen und wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che rechts­si­cher ab – ein Muss für jeden Betrieb.

Firmen-Rechtsschutz

Fir­men­rechts­schutz

Rechts­strei­tig­kei­ten im Geschäfts­all­tag kön­nen schnell teu­er wer­den – ob mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Mit­ar­bei­ten­den. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt Anwalts- und Gerichts­kos­ten und ver­schafft Ihnen die not­wen­di­ge Sicher­heit, Ihr Recht durch­zu­set­zen, ohne finan­zi­el­le Risi­ken ein­zu­ge­hen.

Inhaltsversicherung

Inhalts­ver­si­che­rung

Ein Feu­er, Ein­bruch oder ein Lei­tungs­was­ser­scha­den kann Ihr gesam­tes Betriebs­in­ven­tar gefähr­den. Die Inhalts­ver­si­che­rung ersetzt beschä­dig­te Betriebs­ein­rich­tung, Waren und Vor­rä­te – damit Ihr Unter­neh­men schnell wie­der voll ein­satz­fä­hig ist und kei­ne wert­vol­le Zeit ver­lo­ren geht.

Absi­che­rung von Betriebs­ge­winn und fort­lau­fen­den Fix­kos­ten bei Betriebs­un­ter­bre­chung

Wel­che Kos­ten sind durch die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung ver­si­chert?

Wenn der Betrieb auf­grund eines ver­si­cher­ten Scha­dens still­steht, über­nimmt die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung die finan­zi­el­len Ver­lus­te, die durch ent­gan­ge­ne Gewin­ne und wei­ter­lau­fen­de Kos­ten ent­ste­hen. Sie sichert somit die wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät Ihres Unter­neh­mens wäh­rend der Unter­bre­chungs­zeit.

Ver­si­cher­te Kos­ten im Über­blick:

Die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung bie­tet somit einen umfas­sen­den Schutz, der über die rei­ne Absi­che­rung des Betriebs­ge­winns hin­aus­geht und auch die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen von Betriebs­un­ter­bre­chun­gen auf Ihre lau­fen­den Kos­ten berück­sich­tigt.

Pass­ge­naue Absi­che­rung für jede Bran­che

Gewer­be im Über­blick

Jedes Gewer­be bringt eige­ne Risi­ken und Anfor­de­run­gen mit sich. Des­halb gibt es für fast jede Bran­che indi­vi­du­el­le Ver­si­che­rungs­kon­zep­te – vom Laden­ge­schäft über den Hand­werks­be­trieb bis hin zu frei­en Beru­fen. Hier fin­den Sie einen ers­ten Über­blick.

Fir­men & Gewer­be­trei­ben­de

Einzelhandel-Versicherung

Gewerb­li­che Betrie­be – vom Ein­zel­han­del über die Gas­tro­no­mie bis hin zu Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men – haben unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen an ihren Ver­si­che­rungs­schutz. Ob Haf­tung, Inven­tar, Ertrag oder Rechts­schutz: Für einen umfas­sen­den Schutz ist eine indi­vi­du­el­le Absi­che­rung uner­läss­lich.

Hand­werks­be­trie­be

Handwerksbetrieb

Im Hand­werk ste­hen nicht nur Fach­wis­sen und Leis­tung im Mit­tel­punkt, son­dern auch betrieb­li­che Risi­ken wie Maschi­nen­still­stand, Mate­ri­al­ver­lust oder Scha­den­er­satz­for­de­run­gen. Ein pas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz sorgt dafür, dass Betriebs­ab­läu­fe auch im Ernst­fall gesi­chert blei­ben.

Freie Beru­fe & Selbst­stän­di­ge

Fotografen-Versicherung

Frei­be­ruf­ler und Selbst­stän­di­ge sind in ihrer Arbeit stark von per­sön­li­chem Ein­satz, tech­ni­scher Aus­stat­tung und funk­tio­nie­ren­den Arbeits­räu­men abhän­gig. Ein ziel­ge­rich­te­ter Ver­si­che­rungs­schutz bie­tet Sicher­heit bei uner­war­te­ten Zwi­schen­fäl­len und schafft Sta­bi­li­tät für den beruf­li­chen All­tag.

Absi­che­rung bei Betriebs­un­ter­bre­chun­gen durch Feu­er, Was­ser und Ele­men­tar­schä­den.

Wel­che Schä­den deckt die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung ab?

Die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung schützt Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Fol­gen uner­war­te­ter Betriebs­un­ter­bre­chun­gen. Typi­sche ver­si­cher­te Schä­den sind:

  • Feu­er: Brän­de, Blitz­schlä­ge oder Explo­sio­nen kön­nen erheb­li­che Sach­schä­den ver­ur­sa­chen und den Betrieb lahm­le­gen.

  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Rohr­brü­che oder undich­te Was­ser­lei­tun­gen füh­ren zu Was­ser­schä­den, die eine vor­über­ge­hen­de Schlie­ßung des Betriebs erfor­der­lich machen kön­nen.

  • Ele­men­tar­schä­den: Natur­er­eig­nis­se wie Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben oder Erd­rut­sche kön­nen Betriebs­stät­ten beschä­di­gen und den Geschäfts­be­trieb unter­bre­chen.

In all die­sen Fäl­len über­nimmt die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung die ent­gan­ge­nen Gewin­ne und fort­lau­fen­den Fix­kos­ten, um die wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät des Unter­neh­mens zu sichern.

Klar­heit für den Ernst­fall

Wann zahlt die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung – und wann nicht?

Die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung zahlt, wenn …

Die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung zahlt nicht, wenn …

Zusam­men­fas­sung

Die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der betrieb­li­chen Risi­ko­vor­sor­ge – beson­ders für Unter­neh­men mit lau­fen­den Fix­kos­ten und hohem Abhän­gig­keits­grad vom rei­bungs­lo­sen Betriebs­ab­lauf. Ob Feu­er, Lei­tungs­was­ser­scha­den oder Natur­ka­ta­stro­phe: Sobald der Betrieb zum Still­stand kommt, schützt die Ver­si­che­rung vor finan­zi­el­len Ein­bu­ßen durch ent­gan­ge­ne Gewin­ne und fort­lau­fen­de Kos­ten. Sie sichert die Liqui­di­tät in schwie­ri­gen Zei­ten und trägt dazu bei, Exis­ten­zen und Arbeits­plät­ze zu bewah­ren. Ein indi­vi­du­ell abge­stimm­ter Ver­si­che­rungs­schutz ist dabei ent­schei­dend – sowohl in Bezug auf Leis­tungs­um­fang als auch auf die Haft­zeit. Wer lang­fris­tig wirt­schaft­lich sta­bil blei­ben möch­te, kommt an die­ser Absi­che­rung nicht vor­bei.

häu­fi­ge Fra­gen

Ver­si­chert sind ent­gan­ge­ne Betriebs­ge­win­ne sowie fort­lau­fen­de Fix­kos­ten wie Löh­ne, Mie­ten, Lea­sing­ra­ten und Zins­zah­lun­gen – immer dann, wenn ein ver­si­cher­ter Sach­scha­den (z. B. Feu­er, Was­ser, Sturm) den Betrieb unter­bricht.

Die Ver­si­che­rung greift, wenn ein ver­si­cher­ter Sach­scha­den den Betriebs­ab­lauf beein­träch­tigt oder kom­plett still­legt und der dar­aus resul­tie­ren­de Ertrags­aus­fall inner­halb der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Haft­zeit gel­tend gemacht wird.

Die Kos­ten hän­gen vom indi­vi­du­el­len Risi­ko, der Bran­che, der Höhe der Fix­kos­ten und dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang ab. Auch die gewähl­te Haft­zeit und even­tu­el­le Selbst­be­tei­li­gun­gen beein­flus­sen die Bei­trags­hö­he. Eine indi­vi­du­el­le Bera­tung ist sinn­voll, um Unter- oder Über­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Im Scha­den­fall prüft der Ver­si­che­rer, ob die Bedin­gun­gen erfüllt sind (ver­si­cher­ter Scha­den, Zeit­raum, Leis­tungs­um­fang). Bei posi­ti­vem Befund wer­den die fort­lau­fen­den Kos­ten und der ent­gan­ge­ne Gewinn bis zum Wie­der­an­lauf des Betriebs ersetzt – im Rah­men der ver­ein­bar­ten Haft­zeit und Ver­si­che­rungs­sum­me.